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1 Nr 43 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Reiter und Schwaighofer an die Landesregierung (710 der Beilagen) betreffend die Tourismusabgabe Hohes Haus! In Beantwortung der gegenständlichen Anfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen: Zu Frage 1: Wie hoch sind die Gesamteinnahmen aus dieser Abgabe (bitte die Zahlen für 2004/2005)? Die Entwicklung der Einnahmen und der Anteile der Verbände, des Tourismusförderungsfonds sowie des Landes können Sie folgender Tabelle entnehmen. Die Daten stammen vom 14. Juli Diese Daten können sich täglich ändern, da innerhalb der Verjährungsfrist auch für die Vorjahre laufend Akten bearbeitet werden und Geld eingehoben wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einnahmen für die betreffenden Jahre, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung. Beitragsjahr Gesamteinnahmen Einhebevergütung u. Nebenansprüche für das Land Salzburg , , , , , , , ,12 Zu Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der Einhebung, der Verwaltung und Verteilung der Erträge? Daten aus dem Jahr 2005: 1. Personalstand: - 22 Bedienstete (davon 3 Teilzeitkräfte und 1 Bediensteter mit Behindertenstatus) - 19,63 Dienstposten 1

2 - 1 Akademiker (Leitung), 21 c-bedienstete (davon 3 mit b-aufzahlung) - 1 Leiter, 2 Kanzleibedienstete und 19 Sachbearbeiter (davon 5 mit Spezialbereichen wie zb Verbandsbetreuung, Buchhaltung, Insolvenzen). 2. Kostendarstellung: Zumal von der Gesamtbelegschaft des Landesabgabenamtes lediglich 1 Mitarbeiterin zu rund 50 % mit der Vorschreibung und Einhebung der Landesabgaben (Fischereiabgabe, Naturschutzabgabe, Jagdrechtsabgabe und Fleischuntersuchungsgebühren) beschäftigt ist und die übrige Belegschaft (ausgenommen Leitung und Kanzlei) zu 100 % mit der Vollziehung des Tourismusgesetzes ausgelastet ist, enthält die Kostenaufstellung der Einfachheit halber die Kosten der gesamten Dienststelle. Bruttolohnkosten (inkl. Lehrlinge und Behinderten laut IPIS-F): ,76 Sachaufwand (Hard- und Software, Postbearbeitung, Kopien, Grafik, Zugriffsberechtigungen etc auf Grund interner und externer Verrechnung) ,20 Summe ,96 Berücksichtigt man die Kosten für eine Halbtagskraft für die Einhebung der Landesabgaben, die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben der Leiterin für diesen Bereich, den Aufwand der Kanzlei für die Landesabgaben sowie den Sachaufwand für die Landesabgaben, errechnet sich ein Aufwand für die Vollziehung des Tourismusgesetzes im Jahr 2005 von rund ,--. Zu Frage 3: Wie viele der erfassten Unternehmen bezahlen nichts? Im Jahre 2005 zahlten Unternehmer keinen Beitrag nach dem Tourismusgesetz, weil sie mit ihren Jahresumsätzen von max ,-- und Tätigkeiten, die den Beitragsgruppen 3 7 zuzuordnen sind, nicht der Beitragspflicht unterliegen. Zu diesen Kleinunternehmern häufig handelt es sich um EPU-s muss aus der Einhebungspraxis angemerkt werden, dass 1. der tatsächliche bürokratische Aufwand für das Ausfüllen einer Beitragserklärung wenige Minuten pro Jahr beträgt und somit verglichen mit dem sonstigen bürokratischen Aufwand eines Unternehmers - geradezu vernachlässigbar ist; 2. das Landesabgabenamt jedem Beitragspflichtigen insbesondere den EPU-s das "Kundenservice" anbietet, die Beitragserklärung gemeinsam mit dem Beitragspflichtigen in der Dienststelle (von 6.30 Uhr Uhr ohne fixe Parteienverkehrszeiten) oder telefonisch 2

3 auszufüllen und sich jeder Unternehmer somit zwischen 60,-- und 150,-- an Steuerberatungskosten sparen kann; 3. das Landesabgabenamt bei der Aktenanlage bei keinem Unternehmer von vornherein wissen kann, ob es sich um ein EPU handelt und wie hoch die Umsätze sein werden; Kleinunternehmer, das sind Unternehmer mit Jahresumsätzen von maximal ,-- (Beitragsgruppen 3 7) werden jedoch nach einem fünfjährigen Beobachtungszeitraum in Evidenz genommen und erhalten für die Zukunft mangels Beitragspflicht ohnehin keine Erklärungsformulare zugesandt; 4. Unternehmer mit Tätigkeiten, welche erfahrungsgemäß Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze erwarten lassen, von Beginn an in Evidenz genommen werden und mangels Beitragspflicht keine Erklärungsformulare zugesandt bekommen, sondern nur stichprobenartig überprüft werden, um damit auf beiden Seiten unnötigen Verwaltungsaufwand zu sparen. Zu Frage 4: Halten Sie die derzeitige Lösung für effizient? Wie zu Frage 2 ausgeführt, sind die Kosten für die Vollziehung des Tourismusgesetzes im Jahr 2005 mit rund ,-- zu veranschlagen. Das Land Salzburg hat im Kalenderjahr 2005 für alle Beitragsjahre (= laufendes Jahr und nicht verjährte Vorjahre) insgesamt ,41 an Beitragszahlungen eingehoben. Davon wurden an das Land Salzburg ,46 an Einhebevergütung und Nebenansprüchen angewiesen. Den Ausgaben von rund ,-- stehen daher Einnahmen von ,46 gegenüber. Das heißt, dass das Land Salzburg für die Vollziehung des Tourismusgesetzes im Jahr ,54 aufwenden musste. Umgelegt auf 100 Tourismusverbände und den Tourismusförderungsfonds entspricht dies de facto einer "Förderung" von 1.039,16 pro Verband bzw den Fonds. Die derzeitige Lösung ist auf Grund folgender Fakten als sinnvoll und effizient anzusehen: 1. Durch die Einhebung der Tourismusabgabe durch das LAA verfügen die Tourismusverbände über ein jährlich gesichertes Budget und können somit langfristig planen und ihren Aufgaben nachkommen. 2. Die zentrale Einhebung spart sehr viel an Personal und technischem Aufwand, zumal bei einer dezentralen Einhebung 100 Tourismusverbände eine eigene EDV-Software und entsprechend geschultes Personal für die Einhebung benötigen würden. Alleine der Ankauf der Software würde jeden Verband finanziell erheblich belasten. Zusätzlich müsste jeder 3

4 Verband 1 2 Bedienstete für diesen Bereich einstellen, ausbilden und auf Grund der komplizierten Materie und der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen (Umsatzsteuergesetz, Gewerbeordnung, Exekutionsrecht, Insolvenzordnung, EDV) laufend fortbilden. 3. Die enormen Postmengen (im Jahr 2005: Posteingangsstücke und Postausgangsstücke) sind nur mit einer sehr guten Organisation und der sehr hohen Flexibilität des Personals bewältigbar. Außerdem haben sich die Bediensteten in den letzten 10 Jahren zu engagierten Experten mit enormen Fachkenntnissen entwickelt, die eine schnelle und routinierte Aktenbearbeitung bei durchgehender hoher Anforderung an das Wissen und großer psychischer Belastung überhaupt ermöglichen. 4. Eine zentrale Einhebung bietet den wesentlichen Vorteil, dass auf Grund des fehlenden Naheverhältnisses zu den Unternehmern vor Ort bei der Vorschreibung und Einhebung ein strenger Maßstab angelegt werden kann. 5. Es ist weiters festzustellen, dass das derzeit geltende Gesetz unter der Bedingung, dass laufend genügend Budget für den Ausbau der EDV zur Verfügung gestellt wird kaum effizienter vollzogen werden kann. Zusammenfassend darf zu dieser Frage angemerkt werden, dass der Tourismus für das gesamte Bundesland Salzburg eine zentrale Rolle spielt und die Tourismusverbände und der Tourismusförderungsfonds am effizientesten durch eine gut funktionierende, zentrale Einhebungsbehörde gefördert werden können, weil damit die finanzielle Grundlage und somit die Existenz der Verbände bzw des Fonds langfristig gesichert ist. Zu Frage 5: Gibt es vergleichbare Aufgaben in anderen Bundesländern? Mit Ausnahme von Wien gibt es in allen Bundesländern eine Abgabe zur Förderung des Tourismus. Zu Frage 6: Wurde die Effizienz der verschiedenen Abgaben in diesem Bereich verglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Im Zuge der Überprüfung der "Effizienz bei der Einhebung von Abgaben und Beiträgen durch das Landesabgabenamt" durch den Landesrechnungshof wurde 1998 auch ein Ländervergleich durchgeführt und dabei festgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Tourismusabgabe sowohl hinsichtlich des Kreises der Abgabepflichtigen, der Berechnungsbasis, der Beitragshöhe und der Organisation der Einhebung in jedem Bundesland anders aussehen, so dass eine objektive Vergleichbarkeit kaum möglich ist. Dennoch war als Teilergebnis der erwähnten Prüfung durch den Landesrechnungshof auffallend, dass auf Grund der Komplexität der gesetzlichen Grundlagen und der damit verbundenen 4

5 hohen Anforderungen an das Personal in den anderen Bundesländern als Sachbearbeiter generell nur Maturanten und Juristen eingesetzt werden, während in Salzburg die Spezialmaterien (Insolvenzen, Buchhaltung etc) von der Leiterin und c-bediensteten mit b-aufzahlung vollzogen werden und alle übrigen Sachbearbeiterposten nur mit c bewertet sind. Das Land spart daher im Landesabgabenamt verglichen mit anderen Bundesländern, aber auch im Vergleich mit anderen Dienststellen bei den Personalkosten. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 8. August 2006 Mag. Burgstaller eh 5

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