Beantwortung der Anfrage
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- Victoria Fromm
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1 Nr 611 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann an Landeshauptmann- Stellvertreter Mag. Brenner (Nr 471 der Beilagen) betreffend Stromabschaltungen bei Haushaltskunden Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann betreffend Stromabschaltungen bei Haushaltskunden vom 7. Mai 2012 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten. Einleitend möchte der Vorstand der Salzburg AG darauf hinweisen, dass das Thema Stromabschaltungen von der Salzburg AG mit größter Sorgfalt und Verantwortung bearbeitet wird und sämtliche Möglichkeiten zur Vermeidung von Abschaltungen gesucht werden. Dies zeigt sich insbesondere in der Ausgestaltung des Mahnwesens, dem Einsatz von Prepaymentzählern, der laufenden Gewährung von Ratenzahlungen sowie anhand des 2012 eingerichteten Härtefonds, der vor allem zur Verhinderung von bevorstehenden Stromabschaltungen genutzt wird. Als Unternehmen ist es für die Salzburg AG jedoch unabdingbar, Außenstände gering zu halten und dass die von der Salzburg AG erbrachten Lieferungen und Leistungen entsprechend bezahlt werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Stromabschaltungen in urbanen Stadtregionen ein größeres Thema ist als in ländlichen Gebieten. In den letzten Jahren zeigt sich, dass die Zahlungsprioritäten von Stromrechnungen zu Gunsten von Handyrechnungen deutlich zurückgegangen sind. Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf all jene Kunden, die in der Salzburg AG als "Privatkunden" geführt werden und enthalten auch kleine Personengesellschaften bzw Einzelfirmen. Es ist davon auszugehen, dass ca 90 % der Privatkunden tatsächliche Haushaltskunden sind. 1
2 Zu Frage 1: Zu wie vielen Stromabschaltungen kam es in den vergangenen fünf Jahren auf Grund unbezahlter Rechnungen bei Haushaltskunden der Salzburg AG (es wird um Aufgliederung nach Jahren und Bezirken ersucht)? Abgeschlossene Stromabschaltungen Privatkunden bis einschließlich 28. Mai 2012 Strom Stadt Flachgau Tennengau Pongau/Lungau Pinzgau Die regionale Aufteilung erfolgt nach der unternehmensinternen Gebietsaufteilung der jeweiligen Servicestellen, die sich weitestgehend an die politischen Bezirke anlehnt. Es zeigt sich, dass in den letzten Jahren die Stromabschaltungen eine abnehmende Tendenz aufweisen. Zu Frage 1.1: Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die Außenstände bei Haushaltskunden (es wird um eine Aufgliederung nach Jahren ersucht)? Offene Forderungen Strom Privatkunden jeweils zum 31. Dezember (Bruttowerte in 1.000,--) in Strom 2.171, , , , ,92 Die Werte sind Stichtagsbetrachtungen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses und beinhalten offene Rechnungen aus Jahres- und Endabrechnungen. Es ist zu beachten, dass Teilbetragsanforderungen nicht in diesen Summen enthalten sind, da diese buchhalterisch nicht zu einer offenen Forderung führen. Zu Frage 1.2: Wie viele dieser Außenstände mussten als uneinbringlich abgeschrieben werden (es wird um eine Aufgliederung nach Jahren ersucht)? In Form von Wertberichtigungen werden all jene Forderungen abgeschrieben, deren Einbringlichkeit nicht mehr bzw nicht mehr zur Gänze gegeben ist. Dies sind vor allem jene Forderungen, die in einem Insolvenzverfahren angemeldet, an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt 2
3 übergeben wurden oder gerichtlich betrieben werden. Der Stand der Wertberichtigungen beträgt zum 31. Dezember des Jahres: Stand der Wertberichtigungen Strom Privatkunden (Bruttowerte in 1.000,--) in Strom 1.284, , , , ,59 Zu Frage 2: Wie ist generell das Prozedere, wenn ein Haushaltskunde seine Stromrechnung nicht mehr zahlt oder mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät? Privatkunden erhalten ca 14 Tage nach Fälligkeitstermin eine Zahlungserinnerung. Bei weiterem Zahlungsverzug nach 14 Tagen eine Mahnung und danach, nach weiteren 14 Tagen, die Abschaltankündigung als eingeschriebenen Brief mit einer weiteren Frist von 14 Tagen bis zur Abschaltung. Zu Fragen 2.1 und 2.2: Wie lange muss ein Haushaltskunde mit seinen Zahlungen in Verzug sein, dass der Strom abgeschaltet wird? Ab wann kommt es zu einer tatsächlichen Stromabschaltung? Nach Zahlungsverzug verstreicht im Standardfall ein Zeitraum von rund 56 Tagen bis zur tatsächlichen Abschaltung. Gemäß den gesetzlichen Regelungen könnte eine Abschaltung bereits deutlich früher durchgeführt werden. Bei Kunden mit immer wiederkehrendem Zahlungsverzug wird auch zum Selbstschutz der Kunden (zur Vermeidung von Aufkumulierung hoher Rückstände) diese Frist auf 42 Tage verkürzt. Zu Frage 2.3: Mit welchen Kosten ist eine solche Stromabschaltung für den Kunden verbunden? Für die Abschaltung und die Wiederinbetriebnahme werden je 15,-- verrechnet. Zu Frage 2.4: Wie ist generell das Prozedere, damit es wieder zu einer Wiederaufnahme der Stromzufuhr kommt? Nach Bezahlung der offenen Posten bzw nach Übermittlung der Zahlungsbestätigung bis Uhr wird die Wiederinbetriebnahme am selben, andernfalls am folgenden Werktag durchgeführt. 3
4 Zu Frage 3: Werden im Falle einer Wiederaufnahme der Stromzufuhr nach einer Abschaltung Vorauszahlungen oder Kautionen verlangt? Wenn ja, in welcher Höhe? Grundsätzlich werden bei Wiederinbetriebnahme von Anlagen nach Abschaltungen keine Vorauszahlungen oder Kautionen verlangt. Falls der Kunde jedoch technische Manipulationen am Zähler (insbesondere Selbsteinschaltung nach Sperrung) durchführt oder wenn die Umstände des jeweiligen Falles (zb betrügerische Absichten) die Einforderung einer Kaution erfordern, wird im Einzelfall eine Kaution in Höhe von 1,5 bis maximal 3 Monatsteilbeträgen verlangt. Zu Frage 4: Verfügt die Salzburg AG über ein Frühwarnsystem, um eine drohende Stromabschaltung bereits im Vorfeld zu vermeiden? Als Warnsystem für Privatkunden betrachtet die Salzburg AG das Mahnwesen bis zur Abschaltankündigung, die der Kunde mittels eingeschriebenem Brief erhält. Privatkunden haben aufgrund des Mahnsystems ausreichend Zeit, um Zahlungsrückstände zu regeln und rechtzeitig vor der Abschaltung zur Überbrückung finanzieller Engpässe kurzfristige Stundungen oder längerfristige Ratenvereinbarungen mit der Salzburg AG zu vereinbaren. Frühwarnsysteme in Form von externen Bonitätsinformationen sind ausschließlich im Gewerbekundensegment zur Ausfallsrisikoeinschätzung und minimierung sinnvoll eingesetzt. Zu Frage 5: Bietet die Salzburg AG Münzstromzähler oder andere Alternativen für Haushaltskunden an? Wenn ja, mit welchen Kosten ist dies für den Kunden verbunden? Wenn nein, warum nicht? Münzzähler hat die Salzburg AG keine im Einsatz. Seit 2005 bietet die Salzburg AG als Alternative den Kunden moderne Prepaymentzähler an. Der Kunde erhält sofort nach Übermittlung seiner Zahlungsbestätigung mittels SMS einen zehnstelligen Code zur Guthabensaufladung direkt am Zähler und kann Strom im Ausmaß des Guthabens verbrauchen. Da die Zähler nach Guthabensaufbrauch nur werktags zwischen 8.00 und Uhr ausschalten, hat der Kunde im Falle der Abschaltung jedenfalls die Möglichkeit zur Einzahlung und Guthabensaufladung. Da der Zähler das aktuelle Guthaben anzeigt und berechnet wie viele Tage der Kunde mit diesem Guthaben noch Strom verbrauchen kann, werden überraschende Abschaltungen vermieden. Die Prepaymentzähler bieten den Kunden die Möglichkeit, durch die regelmäßige Einzahlung von Kleinbeträgen ihre Ausgaben laufend zu kontrollieren und verhindern so das Anhäufen von hohen Zahlungsrückständen. 4
5 Da meist Kunden mit finanziellen Problemen mittels Prepayment versorgt werden, ist für die Salzburg AG wesentlich, dass die Umstellung auf den Prepaymentzähler kostenlos erfolgt und auch die laufende Zählermiete gleich hoch wie die eines normalen Zählers ist. Das bedeutet, dass die Versorgung mittels Prepaymentzähler für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zu Frage 5.1: Wie viele solcher Alternativen sind im Netz der Salzburg AG installiert? Derzeit hat die Salzburg AG 120 Prepaymentzähler vor allem bei Kunden mit hohen Rückständen oder wiederkehrenden Abschaltungen im Einsatz. Die Zahl schwankt laufend zwischen 100 und 200 Zähler, da bei regelmäßigem Zahlungsverhalten nach geraumer Zeit (mindestens sechs Monate) die Umstellung auf einen normalen Zähler erfolgen kann. Zu Frage 6: Zu wie vielen Abschaltungen der Gas- oder Wärmezufuhr bzw von Telekommunikationsdienstleistungen kam es in den vergangenen fünf Jahren auf Grund unbezahlter Rechnungen bei Haushaltskunden der Salzburg AG (es wird um Aufgliederung nach Art der Leistung, nach Jahren und Bezirken ersucht)? Abgeschlossene Abschaltungen Privatkunden bis einschließlich 28. Mai Gas/Wärme Stadt Flachgau Tennengau Pongau/Lungau Pinzgau Telekom Stadt Flachgau Tennengau Pongau/Lungau Pinzgau Die Position Telekom beinhaltet Kabel TV-, Internet- und Telefonsperrungen. 5
6 Zu Frage 6.1: Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die Außenstände in diesen Bereichen bei Haushaltskunden (es wird um Aufgliederung nach Art der Leistung und nach Jahren ersucht)? Offene Forderungen Privatkunden jeweils zum 31. Dezember (Bruttowerte in 1.000,--) in Gas/Wärme 698,95 569,99 447,84 523,42 426,69 Telekom 585,72 485,03 589,07 420,27 375, , , ,90 943,69 802,62 Die Werte sind Stichtagsbetrachtungen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses und beinhalten offene Rechnungen aus Jahres- und Endabrechnungen. Es ist zu beachten, dass Teilbetragsanforderungen nicht in diesen Summen enthalten sind, da diese buchhalterisch nicht zu einer offenen Forderung führen. Zu Frage 6.2: Wie viele dieser Außenstände mussten als uneinbringlich abgeschrieben werden (es wird um Aufgliederung nach Art der Leistung und nach Jahren ersucht)? Wie oben bereits erwähnt, werden in Form von Wertberichtigungen all jene Forderungen abgeschrieben, deren Einbringlichkeit nicht mehr bzw nicht mehr zur Gänze gegeben ist. Dies sind vor allem jene Forderungen, die in einem Insolvenzverfahren angemeldet, an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben wurden oder gerichtlich betrieben werden. Der Stand der Wertberichtigungen beträgt jeweils zum 31. Dezember des Jahres: Stand der Wertberichtigungen Privatkunden (Bruttowerte in 1.000,--) in Gas/Wärme 197,27 192,68 211,38 215,52 258,46 Telekom 136,58 185,53 182,39 156,22 163,72 333,84 378,21 393,77 371,75 422,18 Nach dem Kenntnisstand der Salzburg AG wird das Thema Abschaltungen von allen österreichischen Landesversorgern ähnlich behandelt. Weiters sei darauf verwiesen, dass durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums nunmehr vorgegeben ist, dass bis 2019 der Großteil 6
7 der Zähler in sogenannte "Smart Meter" umgerüstet werden muss, was auf den Prozess der Stromabschaltung entsprechende Auswirkungen haben wird. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 18. Juni 2012 Mag. Brenner eh 7
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Beantwortung der Anfrage
Nr 522 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann
Beantwortung der Anfrage
Nr. 183-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Steiner-Wieser und Klubobmann Naderer an die
Beantwortung der Anfrage
Nr. 90-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer und Fürhapter an die Landesregierung
Beantwortung der Anfrage
Nr. 105-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,
Beantwortung der Anfrage
Nr 44 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an die Landesregierung
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Sitzung Stadtwerkeausschuss 25.02.2015 Thema Anfrage zur Einführung Prepaid-Stromzähler durch die Stadtwerke Norderstedt Anfrage Herr Ramcke, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Anfrage im Stadtwerkeausschuss
Beantwortung der Anfrage
Nr. 520 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Hofbauer an Landesrat Mayr (Nr. 437
Beantwortung der Anfrage
Nr 52 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,
Beantwortung der Anfrage
Nr 671 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann
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