1. Geschichte: Jugendheim Marbach war nicht geplant Jugendheim Marbach ist passiert Jugendheim Marbach heute... 2

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2 INHALT 1. Geschichte: Jugendheim Marbach war nicht geplant Jugendheim Marbach ist passiert Jugendheim Marbach heute Leitgedanken der pädagogischen Arbeit Organisationsstruktur Zielgruppen Aufnahmeverfahren Der Hilfeprozess im triadischen System Eingliederung der GmbH in größere Zusammenhänge Jugendheim Marbach GmbH

3 Liebe Leserin, lieber Leser, eine Informationsbroschüre wie diese soll Aufschluss geben über Angebote, Struktur und Arbeitsweise einer Einrichtung der öffentlichen Erziehung, und sie soll einen Eindruck vermitteln von ihren Besonderheiten. Diesen Besonderheiten, der Umsetzung unserer Ideen in unserem konkreten pädagogischen Handeln liegt unser Leitbild zugrunde auf das wir - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendheim Marbach GmbH - uns gemeinsam verständigt haben und dem wir verpflichtet sind: Wir handeln im Rahmen des Auftrages, den uns die Sorgeberechtigten für ihre Kinder und Jugendlichen in Abstimmung mit dem Jugendamt gegeben haben. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen indem sie lernen, respektvoll mit sich und anderen umzugehen. In dem Bestreben Kindern und Jugendlichen ein Zuhause zu geben, bieten wir tragfähige und verlässliche Beziehungen an. Grundlegend ist ein aufrichtiger und liebevoller Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Dabei respektieren wir in besonderer Weise die Geschichte der Kinder und ihrer Familien. Unsere pädagogischen Grundsätze spiegeln sich in unserer kollegialen Struktur wider, die gekennzeichnet ist durch gemeinsames Bestimmen und Gestalten. 1

4 1. GESCHICHTE: JUGENDHEIM MARBACH WAR NICHT GEPLANT JUGENDHEIM MARBACH IST PASSIERT Der Ursprung der Jugendheim Marbach GmbH liegt in der kritischen Auseinandersetzung mit der in den 70er Jahren noch üblichen Durchführung öffentlicher Erziehung in Großheimen, die geprägt war durch repressive Erziehungsmethoden, große Gruppen und Reglementierung der pädagogischen Arbeit durch Verwaltung und Organisation haben vier MitarbeiterInnen eines Großheimes den bewussten Schritt in eine alternative Zukunft gewagt, von der eigentlich nur bekannt war, dass sehr viel Engagement und z.t. auch Verzicht notwendig sein würde und haben die gemeinnützige Jugendheim Marbach GmbH gegründet. Diese vier GründungsgesellschafterInnen waren auch zugleich die ersten pädagogischen MitarbeiterInnen. Sie lehnten hierarchische Strukturen ab und forderten die Reduzierung der Gruppengröße sowie den Einsatz qualifizierter MitarbeiterInnen für den Bereich der öffentlichen Erziehung. Diese Forderungen an eine andersartige Form öffentlicher Erziehung spiegeln sich bis heute in der Organisationsstruktur der Marbach GmbH wider (siehe Punkt 4). Die Jugendheim Marbach GmbH existiert nun seit mehr als 30 Jahren. In dieser Zeit hat sie sich nicht nur quantitativ ausgedehnt, sondern auch in ihrer Arbeit differenziert. Diese Ausdehnung und Differenzierung entsprach jeweils konkreten Notwendigkeiten und Bedürfnissen der pädagogischen Tätigkeit. 2. JUGENDHEIM MARBACH HEUTE 2 Kern der Jugendheim Marbach GmbH sind auch heute noch die kleinen überschaubaren Wohngruppen, in denen jeweils etwa fünf bis sechs Kinder und Jugendliche mit zumindest einer der pädagogischen Mitarbeiter- Innen leben. Derzeit gibt es sechs solcher Wohngruppen. Ihre Anzahl wird bewusst klein gehalten, damit die Gesamteinrichtung überschaubar bleibt und Kommunikation und Teilhabe untereinander gewährleistet werden können. Darüber hinaus wurden im Verlauf der Jahre die Mobile Jugend-

5 betreuung (MOB), eine Tagesgruppe und der Ambulante Beratungsdienst (AmBera) aufgebaut. Die aktuellen Einrichtungen der Jugendheim Marbach GmbH werden im Folgenden vorgestellt. 2.1 Kinderhaus Bienenweg Das erste Kinderhaus wurde 1973 im zentrumsnahen Stadtteil Marbach eröffnet. Hier leben fünf Kinder und Jugendliche (geschlechtsgemischt) in einem alten Fachwerkhaus. Sie haben jeweils ihr eigenes Zimmer, einen großen Garten und sind gut in die Nachbarschaft integriert. In diesem Haus ist auch die Geschäftsstelle der Jugendheim Marbach GmbH untergebracht. 2.2 Kinderhaus Ginseldorf Seit 1980 bietet das Vierfamilienhaus am verkehrsruhigen Ortsrand von Ginseldorf sechs Kindern und Jugendlichen (geschlechtsgemischt) ein Zuhause. Sie haben jeweils ihr eigenes Zimmer, einen großen Garten und sind gut in die dörflichen Strukturen eingebunden. 2.3 Kinderhaus für Mädchen Niederwald 1992 wurde das seit 1983 bestehende Kinderhaus Niederwald (bei Kirchhain) als Mädchenwohngruppe eingerichtet, um auf die besonderen Bedürfnisse von Mädchen mit einer belasteten geschlechtsspezifischen Entwicklung eingehen zu können. Den fünf Mädchen stehen in dem dörflichen Fachwerkhaus Einzelzimmer zur Verfügung. 2.4 Kinderhaus Rödchen Im Zweifamilienhaus in Cappel leben fünf Kinder und Jugendliche (geschlechtsgemischt). Die Gruppe, die zuvor in Beltershausen, einem Dorf im Ebsdorfergrund beheimatet war, ist durch den Umzug nach Cappel näher an die Universitätsstadt Marburg herangerückt. Kinder, Jugendliche und KollegInnen haben dadurch kürzere Wege, müssen aber durch die Ortsrandlage von Cappel gleichzeitig nicht auf die Nähe zur Natur verzichten. 3

6 2.5 Familienwohngruppe Grüsen Die Familienwohngruppe Grüsen wurde im Jahr 2010 eröffnet und bietet zwei Kindern Platz in einem familienintegrativen Setting. In dem am Ortsrand gelegenen, modernen Haus mit großzügigem Garten stehen beiden Kindern Einzelzimmer zur Verfügung. Grüsen ist etwa vier Kilometer von Gemünden/Wohra entfernt und hat städtische Anbindungen an Marburg und Frankenberg. 2.6 Familienwohngruppe Gladenbach Das Kinderhaus in der Kleinstadt Gladenbach unterscheidet sich deutlich von den anderen Wohngruppen. Hier leben drei Kinder langfristig familienintegriert mit einer sehr hohen Beziehungsdichte bei Familie Willms. Durch die jahrzehntelange Verwurzelung in Gladenbach besteht eine hohe soziale Integration und es existieren sehr enge Verbindungen zur dortigen Kultur- und Vereinswelt. 2.7 Jugendwohngruppe Erlengraben In der Jugendwohngruppe, die seit 1976 besteht, leben sechs Jugendliche ab 14 Jahren (geschlechtsgemischt). Sie haben Einzelzimmer in einem zentral gelegenen Innenstadt-Wohnhaus und werden in Blockdiensten rund um die Uhr betreut. Als sechster Platz steht der Gruppe eine kleine Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Verfügung, in der junge Menschen ihre Selbstständigkeit zunächst erproben können. 2.8 Vertretung (Springer) Für die Kinderhäuser und die Jugendwohngruppe steht eine Vertretungskraft mit ganzer Stelle zur Verfügung. Dieser "Springer" ist ein unverzichtbarer Teil unserer Arbeit geworden. Er kennt sowohl die Kinder und MitarbeiterInnen als auch die jeweiligen Arbeitsbedingungen und kann von daher kurzfristig personelle Engpässe überbrücken sowie einzelpädagogische Maßnahmen durchführen. Der Springer ist wie alle anderen Mitarbeiter auch in die Organisationsstruktur der Jugendheim Marbach GmbH eingebunden (siehe Punkt 4). 4

7 2.9 Mobile Jugendbetreuung (MOB) Als ein Angebot für Jugendliche ab 16 Jahren, die aus vielfältigen Gründen nicht in Gruppen leben können oder wollen, wurde 1980 die Mobile Jugendbetreuung eingerichtet. Die dort tätigen MitarbeiterInnen betreuen in verschiedenen Betreuungsintensitäten Jugendliche, die selbstständig in eigenen Wohnungen leben wollen. Die engmaschige Begleitung beinhaltet eine feste Betreuungsperson, die sich mehrmals wöchentlich mit dem Jugendlichen trifft, um ihn bei der Bewältigung des Alltags sowie bei der Umsetzung einer eigenen Lebensperspektive zu unterstützen und in Krisensituationen rund um die Uhr ansprechbar ist. Darüber hinaus werden Mutter-Kind-Betreuungen angeboten sowie Betreuungen in den (Herkunfts-) Familien Tagesgruppe (TG) Die Tagesgruppe bietet seit 1999 intensive Erziehungshilfe für elf Kinder ab ca. sechs Jahren und deren Eltern, ohne dass dabei die Kinder gänzlich aus der Herkunftsfamilie und ihren gewachsenen sozialen Bezügen herausgenommen werden. Das große Haus mit Hinterhof und Garten liegt im Südviertel, in dem auch viele Schulen angesiedelt sind Ambulanter Familienberatungsdienst (AmBera) Konzeptionell fest verankert ist ein seit 1999 übergreifend tätiger Ambulanter Familienberatungsdienst (AmBera). Die MitarbeiterInnen sind für die Beratung der Familien zuständig, deren Kinder in den Einrichtungen der Jugendheim Marbach GmbH untergebracht sind. Außerdem kann die Familienberatung im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen werden. Der Umfang der ambulanten Hilfen (auch Begleiteter Umgang) wird mit den auftraggebenden Jugendämtern abgesprochen. Was diese selbstständigen Einrichtungen miteinander verbindet, ist neben der organisatorischen Einbettung in die Gesamteinrichtung eine Philosophie, aus der sich die Zielrichtung der Arbeit ableitet. 5

8 3. LEITGEDANKEN DER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT 3.1 Alltagsorientierung Unsere Einrichtungen sind durch ihre möglichst dichte Einbettung in normale Wohngebiete auf eine starke Orientierung an der Umwelt ausgerichtet. Die Kinder und Jugendlichen werden bewusst den häufig für alle Beteiligten belastenden Auseinandersetzungen mit den geltenden Normen und Verhaltenserwartungen ausgesetzt (z.b. durch den Besuch von Regelschulen). Andererseits berücksichtigen wir auch das Bedürfnis der Kinder und Jugendlichen nach einem geschützten Raum, in dem die Möglichkeit zur Regression gegeben sein muss. So wird das Recht auf eigene Wünsche und auch Fehler gewährleistet, ohne dass sich die schon vorhandene Stigmatisierung verstärkt. Innerhalb dieses Spannungsfeldes gilt es immer wieder neu auszuhandeln, was in einem bestimmten Entwicklungsstadium dem einzelnen Kind und seinen jeweiligen Auseinandersetzungspartnern zugetraut und abverlangt werden kann. Insofern erfüllen wir den Auftrag der öffentlichen Erziehung auch tatsächlich inmitten der realen Öffentlichkeit (und nicht fernab von alltäglichen gesellschaftlichen Zusammenhängen) und halten es auch für angemessen, die Kinder und Jugendlichen an und in dieser Öffentlichkeit lernen zu lassen. 3.2 Familienähnlich Familienunähnlich Familienersetzend Die von uns praktizierte Form der Ersatzerziehung wird in der Fachliteratur oft als familienähnlich bezeichnet. Wenn wir diesen Begriff verwenden, meinen wir damit eine Kleingruppe mit großer Beziehungsdichte und einem hohen Maß an Sicherheit für jedes einzelne Mitglied. Innerhalb einer solchen Kleingruppe besteht die Möglichkeit, individuell auf Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen einzugehen. Dies stellt hohe Anforderungen an Engagement, fachliche und emotionale Kompetenz der PädagogInnen. Wir bemühen uns, dabei nicht in emotionale Konkurrenz zu den Eltern zu treten, ohne jedoch unsere emotionale Beteiligung zu verleugnen. Auch müssen wir uns ständig darüber im Kla- 6

9 ren sein, dass wir die mit den Eltern assoziierten affektiven Bedürfnisse nur teilweise erfüllen können. 3.3 Mädchenarbeit - Jungenarbeit Das Wissen um die unterschiedlichen Auswirkungen weiblicher und männlicher Sozialisation und die daraus resultierende Erkenntnis, dass kein pädagogisches Konzept Mädchen und Jungen gleichermaßen erreichen kann, fließen ein in unsere pädagogischen Überlegungen und Diskussionen. Wir versuchen dem Auftrag des Sozialgesetzbuches "... Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern" (SGB VIII 9,3 {KJHG}) Rechnung zu tragen in der regelmäßigen Reflexion von Erziehungszielen auch unter mädchen- und jungenspezifischen Gesichtspunkten. Die praktische Umsetzung von parteilicher Mädchenarbeit gehört dazu ebenso wie die Reflexion althergebrachter Rollenbilder und die Auseinandersetzung mit Ansätzen zu antisexistischer Jungenarbeit. Der Vorbildfunktion der weiblichen und männlichen KollegInnen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu und ist immer wieder Gegenstand der Betrachtung. 3.4 Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen Die pädagogischen MitarbeiterInnen der Jugendheim Marbach GmbH können weitestgehend selbstständig und eigenverantwortlich in Absprache mit ihren KollegInnen handeln. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Kinderhäusern bzw. anderen Einrichtungen. Eine der wichtigsten besteht unserer Ansicht nach in der Vorbildfunktion, die die MitarbeiterInnen für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen haben. Nur selbstständig und eigenverantwortlich handelnde Menschen können unserer Ansicht nach Kinder zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit und damit auch zur Mündigkeit erziehen. 7

10 4. ORGANISATIONSSTRUKTUR Der Jugendheim Marbach GmbH liegt eine Kollegialorganisation zugrunde. Dies bedeutet: Die pädagogischen MitarbeiterInnen entscheiden nach dem Prinzip der relativen Autonomie auch über die Belange der Einrichtung, wie z.b. Neueinstellungen von MitarbeiterInnen, Anschaffungen, Planung neuer Projekte etc. Innerhalb der einzelnen Einrichtungen gibt es keine Team- bzw. Gruppenleitung. Vielmehr arbeiten und entscheiden die MitarbeiterInnen je nach Situation und Belang gleichberechtigt als Einzelperson oder Team eigenständig und selbstverantwortlich z.b. hinsichtlich Zeiteinteilung und Arbeitsaufteilung, Einteilung finanzieller und materieller Ressourcen, der pädagogischen Aufgaben etc. Die grundsätzliche Entscheidung für die kollegiale Organisationsform ist verbunden mit der Ablehnung von hierarchisch übergeordneten Positionen, dem Abbau zentraler Versorgungsleistungen und der Aufhebung einer früher üblichen strikten personellen Trennung der Verwaltung und Heimleitung von den pädagogischen Arbeitsbereichen. Selbstbestimmte Arbeit und die dichte Form der kollegialen Kommunikation sind also die Basis unserer Zusammenarbeit; Qualitätsentwicklung und sicherung wird über gemeinsame Lernprozesse initiiert. Der Ausgleich zwischen Autonomie des einzelnen Mitarbeiters und der Einrichtungsteams einerseits bei gleichzeitiger Gesamtverantwortung des Trägers für die pädagogische Arbeit andererseits kann nur realisiert werden über ein ausgewogenes Verhältnis von Autonomie und Kontrolle. Die Übernahme der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen setzt voraus, die Arbeit in den Einrichtungen des Trägers zu kennen und über einen dialogischen Prozess an Diskussionen, Entwicklungen und Lösungen beteiligt zu sein. Aus diesen Grundgedanken heraus hat sich ein System von verschiedenen Gremien und Arbeitsgemeinschaften gebildet, die gewährleisten, dass alle pädagogischen MitarbeiterInnen über die Belange der Jugendheim 8

11 Marbach GmbH im Wesentlichen informiert sind und an wichtigen die Gesamteinrichtung betreffenden Entscheidungen direkt oder indirekt beteiligt werden. Sie werden im Folgenden vorgestellt. 4.1 Die GesellschafterInnenversammlung GesellschafterInnen der Jugendheim Marbach GmbH können ausschließlich pädagogische MitarbeiterInnen der Einrichtung werden. Hierdurch wird fachfremde bzw. organisationsexterne Einflussnahme über die Gesellschafterebene auf die Belange der Jugendheim Marbach GmbH verhindert. Die z.zt. zehn GesellschafterInnen der Jugendheim Marbach GmbH haben die meisten der ihnen per Gesetz zustehenden Entscheidungsmöglichkeiten an die Gesamtheit der MitarbeiterInnen per Satzung abgetreten, so dass eine kollegiale Organisation möglich wird. So werden Entscheidungen de facto von den einzelnen dafür vorgesehenen Gremien getroffen. Wenn es die Rechtslage erfordert, werden diese Entscheidungen dann de jure von den GesellschafterInnen bestätigt. 4.2 Die Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung (DV) setzt sich aus je einer KollegIn aus jeder Einrichtung zusammen, die in einem etwa ein- bis zweijährigen Rhythmus wechseln. Sie ist zum einen zuständig für die Definition des Rahmens, innerhalb dessen die Geschäftsführung selbstständig handeln kann, und zum anderen für deren Kontrolle. In den 14-tägigen Sitzungen wird u.a. über Investitionen, Neueinstellungen, Einrichtungsgründungen und -veränderungen entschieden. Die DV ist ihrer Funktionszuschreibung nach TrägerIn der Einrichtung mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten, nimmt also auch die Dienstund Fachaufsicht wahr. D.h., hier sind alle finanztechnischen und organisatorischen Belange konzentriert, die für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Arbeit wichtig sind. Alle pädagogischen MitarbeiterInnen sind also zugleich ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Die Delegiertenversammlung ist der Ort, an dem ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- 9

12 und Arbeitgeberinteressen stattfinden muss ein ebenso schwieriger wie lohnenswerter Prozess. 4.3 Die Geschäftsführung Die Geschäftsstelle der Jugendheim Marbach GmbH ist nach wie vor untergebracht in dem Haus am Bienenweg, in dem alles angefangen hat. Personell ist die Geschäftsstelle mit zwei pädagogischen MitarbeiterInnen (Planung, Koordination und Verwaltung) und zwei Verwaltungsangestellten (Buchhaltung) besetzt. Auf der Grundlage der Gremien-Entscheidungen wird von der Geschäftsstelle die Koordination für die Gesamteinrichtung übernommen. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für Anfragen von außen sowie Informationsverteilungsstelle für die einzelnen Einrichtungen, Gremien und Arbeitsgruppen. Hier werden Vorarbeiten und Entscheidungshilfen geleistet; ebenso erfolgen hier die Zusammenfassung der kostenmäßigen Abläufe aller Einzeleinrichtungen sowie die zentrale Aktenführung. Zu den seit Gründung der Jugendheim Marbach GmbH bestehenden Organisationsprinzipien gehört der Grundsatz der "dienenden" Funktion der Verwaltung. Dieser den pädagogischen Zielen und Mitteln der Gesamteinrichtung untergeordnete Charakter bezieht sich dabei nicht nur auf die reinen Verwaltungstätigkeiten, sondern auch auf die Verknüpfung von finanztechnischen, pädagogisch-inhaltlichen und planerischen Aktivitäten, die unter der Bezeichnung Koordination zusammengefasst werden. Aus der pädagogischen Praxis abgeleitete Bedürfnisse sind somit handlungsleitend für die Geschäftsstelle. 4.4 Die Mitarbeiterkonferenz Die Mitarbeiterkonferenzen, an denen alle pädagogischen MitarbeiterInnen der Jugendheim Marbach GmbH teilnehmen, finden ebenfalls 14- tägig (im Wechsel mit der DV) statt. Sie geben Raum für den regelmäßigen Informationsaustausch aller KollegInnen, inhaltliche Diskussionen sowie interne Fortbildungen, zu denen vielfach auch ReferentInnen von außen eingeladen werden. Durch diese 10

13 institutionell verankerte Transparenz wird ein kollegialer Irrtumsausgleich ermöglicht, welcher einen zentralen Grundpfeiler unserer Arbeit darstellt. 4.5 Qualitätsentwicklung Die Organisationsstruktur der Jugendheim Marbach GmbH mit den in ihr angelegten kommunikativen Aushandlungs- und (fachlichen) Reflexionsprozessen führt zu einer beständigen internen Qualitätssicherung und - entwicklung. In der täglichen Arbeit und den vielfältigen Kommunikationsprozessen erleben wir eine hohe Übereinstimmung zwischen den im Leitbild aufgenommenen Zielen und unserer Arbeitsweise. Diese Tatsache ist unserer Überzeugung nach eine entscheidende Grundlage für die Qualität unserer Arbeit. Darüber hinaus sind wir über das Verfahren nach SGB VIII 78 in einem kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess mit den für uns zuständigen Öffentlichen Trägern, mit denen wir in einem kooperativen Dialog Verfahren für die Praxis entwickeln. Die von uns praktizierte Qualitätsentwicklung lässt sich beispielhaft am Aufbau des ambulanten Familienberatungsdiensts AmBera verdeutlichen. Diese Einrichtung wurde gegründet, weil die KollegInnen in den (teil)stationären Einrichtungen der Jugendheim Marbach GmbH die Auffassung vertraten, den Eltern der untergebrachten Kinder im Arbeitsalltag nicht ausreichend gerecht werden zu können. Die Einführung von intensiver Elternberatung durch KollegInnen, die nicht direkt in den (teil)stationären Einrichtungen arbeiten, erleben wir seither als deutliche Qualitätsverbesserung der Arbeit Supervision/Fortbildung Alle pädagogischen MitarbeiterInnen der Einrichtung sind zu regelmäßiger Fortbildung sowie Supervision verpflichtet. Neben der externen Supervision ist ein System regelmäßiger, gegenseitiger Kollegialberatung institutionalisiert, das fachlichen Austausch, Anregungen zu Innovation und Kompetenzerweiterung der MitarbeiterInnen sicherstellen soll. 11

14 4.5.2 Die Kollegialberatung Jedes Team wählt sich aus der Reihe der MitarbeiterInnen der anderen Einrichtungen eine KollegialberaterIn, die das Team begleitet und regelmäßig zu kritischer Reflexion seiner Arbeit herausfordert. Hierzu nimmt diese KollegIn u.a. auch an den wöchentlichen Teamsitzungen teil. Kollegialberatung repräsentiert auch die Verantwortung der Gesamteinrichtung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen sowie ihr Interesse an Transparenz und gegenseitiger Korrektur. 5. ZIELGRUPPEN Die Jugendheim Marbach GmbH macht Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien ein Angebot, denen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII 27 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Hilfe zur Erziehung zu gewähren ist. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise mit den Eltern zusammen zu arbeiten (siehe Punkt 7). 5.1 Kinderhäuser Im Kinderhausbereich geht es bei den Aufnahmeanfragen in der Regel um solche Kinder, bei denen andere Hilfeformen, z.b. auch die Unterbringung in einer Pflegefamilie, aufgrund der erheblichen psycho-sozialen Belastung der Herkunftsfamilie und der individuellen Problemlage des einzelnen Kindes nicht angezeigt ist. In den meisten Fällen sollen diese Kinder langfristig untergebracht werden. Für uns ergibt sich hieraus die Verpflichtung, den Kindern einen neuen Lebensort zu schaffen, der sich durch die Verlässlichkeit der Personen, Beziehungen und der materiellen Umwelt auszeichnet. Hier sollen sie vorhandene Fähigkeiten ausbauen und neue entwickeln können mit dem Ziel, ihr Leben selbstverantwortlich zu gestalten ohne ihre familiäre Identität verleugnen zu müssen Jugendwohngruppe und Mobile Jugendbetreuung Bei den Jugendlichen, die in der Jugendwohngruppe (ab 14 Jahre) bzw. im Rahmen der Mobilen Jugendbetreuung (ab 16 Jahre) betreut werden,

15 geht es oft um die Ablösung vom Elternhaus und die vielfach von Schwierigkeiten begleitete Suche der Jugendlichen nach einer eigenen Identität. Gelingt dies nicht, manövrieren sich Jugendliche durch ihr Handeln zum Teil in Situationen, die Ausgrenzungen zur Folge haben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken oder verhindern. Ziel der Arbeit ist es, entstandene Ausgrenzungsprozesse rückgängig zu machen, die Jugendlichen bei der Identitätsbildung und Ablösung vom Elternhaus zu unterstützen, selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und eine berufliche Perspektive zu schaffen. 5.3 Tagesgruppe Das Angebot der Tagesgruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche ab ca. 6 Jahren, die unter ungünstigen Sozialisierungsbedingungen aufwachsen und aufgrund ihrer erheblichen Verhaltensauffälligkeiten von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Mit Hilfe des Beziehungsangebotes in einer kleinen überschaubaren Gruppe und des klar strukturierten Tagesablaufs soll es den Kindern ermöglicht werden, ihr emotionales, soziales und kognitives Entwicklungspotential auszuschöpfen. Der Transfer in die Familie wird durch intensive Elternberatung unterstützt; dabei steht das Ziel der Familienerhaltung im Vordergrund. 5.4 Ambulanter Beratungsdienst Der Ambulante Beratungsdienst AmBera bietet neben der (teil)stationären Elternberatung flexible ambulante Hilfen an. Die kontinuierlich begleitende Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Unterstützungsangebot für Familien mit minderjährigen Kindern, die in eine Krise geraten sind. Mit einer ressourcenorientierten und wertschätzenden Haltung werden die Mitglieder des Familiensystems dabei begleitet und gestärkt, Veränderungsprozesse zum Wohle ihrer Kinder zu wagen. Darüber hinaus bietet AmBera Beratung und Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangsrechtes an (Begleiteter Umgang). 13

16 6. AUFNAHMEVERFAHREN Anlaufstelle für Anfragen zur Aufnahme in Wohngruppen ist die Geschäftsstelle; dort können relevante Informationen abgefragt werden, z.b. ob hinsichtlich Geschlecht und Alter bzw. in welcher Einrichtung ein Platz frei ist. Darüber hinaus wird an das entsprechende Team weiter verwiesen, das alle weiteren Schritte eigenständig regelt. Vor Entscheidung über die Aufnahme ist ein "Probewohnen" möglich. Anfragen für die Tagesgruppe, die Mobile Jugendbetreuung und den Ambulanten Beratungsdienst werden direkt von den jeweiligen Teams entgegen genommen. Insgesamt erfolgt die Entscheidung für die Aufnahme und Entlassung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendheim Marbach GmbH immer durch das Team der betreffenden Einrichtung. Die Verantwortung für die Maßnahme trägt die Gesamteinrichtung. 7. DER HILFEPROZESS IM TRIADISCHEN SYSTEM Den Intentionen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und unserem Leitbild folgend verstehen wir den Hilfeprozess als Zentrum eines triadischen Beziehungssystems zwischen Familie, Jugendamt und Einrichtung. Gelingende Hilfen zeichnen sich aus durch wechselseitig respektvolle Beziehungen und schaffen ein Arbeitsbündnis, welches sich dem gemeinsamen Ziel verpflichtet fühlt, das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 1 SGB VIII) zu verwirklichen. Das Gelingen dieses triadischen Arbeitsbündnisses stellt sich nie als fixes Ergebnis dar, sondern unterliegt permanenten Schwankungen und muss prozesshaft immer wieder neu hergestellt werden. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft und Fähigkeit der Beteiligten zum Dialog. Erst im Zusammenwirken von Familie, Jugendamt und Einrichtung können Hilfemaßnahmen ihre Wirksamkeit entfalten. Der fortlaufende Dialog bietet die Chance zum besseren Verstehen und für positive Veränderung. 14

17 Wir als Einrichtung sehen uns in besonderer Weise in die Pflicht genommen, zum Gelingen dieses Prozesses beizutragen. Die fortlaufende, über die formalen Vorgaben des SGB VIII hinausgehende inhaltliche Einbeziehung des Jugendamtes ist nach unserem Verständnis des Hilfeprozesses selbstverständlich. Über die Eltern- und Familienberatung (AmBera) wird ein kontinuierlicher, zeitnaher und offener Gesprächszusammenhang mit den Familien etabliert. Die reflektierende Auseinandersetzung mit der emotionalen und sozialen Dimension der Fremdunterbringung schafft ein Vertrauensverhältnis und trägt zum gegenseitigen Verstehen bei. Dieser Haltung liegt die Einsicht zugrunde, dass die Beziehung zur Herkunftsfamilie für die Kinder und Jugendlichen, unabhängig davon, was sie in ihren Familien erlebt haben, wichtig war, ist und bleiben wird. Eine kontinuierliche Vermittlung zwischen den verschiedenen Lebenswelten Heim und Familie ermöglicht den Kindern, die vorhandenen positiven pädagogischen Ressourcen von Heimerziehung sowie die Stärken und Fähigkeiten von Familien nutzen zu können. Daher werden bei jeder Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen in eine Wohngruppe oder die Mobile Jugendbetreuung mit den Angehörigen erste Beratungsgespräche vereinbart, um dann mit der Familie gemeinsam zu entscheiden in welcher Form und Intensität sie Beratung, Begleitung und Unterstützung während der Jugendhilfemaßnahme für ihr Kind braucht oder auch annehmen kann. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern soll wieder gestärkt werden, ggf. erfolgt die Vorbereitung der Rückkehr des Kindes in die Familie, sowie die Mitgestaltung der Perspektiven nach Beendigung der Hilfe. Die Mitarbeit der Eltern bei Unterbringung ihres Kindes in der Tagesgruppe der Jugendheim Marbach GmbH ist verpflichtend, es finden regelmäßige Beratungsgespräche statt. Die Ziele der Beratungstätigkeit orientieren sich an der Sicherung des Verbleibs des Kindes in der Familie. Das Beratungsangebot ist Bestandteil des Entgeltsatzes. 15

18 8. EINGLIEDERUNG DER GMBH IN GRÖßERE ZUSAMMENHÄNGE Die Jugendheim Marbach GmbH engagiert sich im Erfahrungsaustausch mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und der Fachöffentlichkeit. Außenbeziehungen werden von verschiedenen MitarbeiterInnen wahrgenommen. Die Jugendheim Marbach GmbH ist z.b. Mitglied (teilweise mit Vorstandsfunktion) in: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) Interessengemeinschaft "Kleine Heime Hessen" (IKH-Hessen e.v.) Landesarbeitsgemeinschaft Heime Sie leistet weiterhin aktiv gestaltende Mitarbeit in: Fachgruppen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hessen (DPWV) sowie in der DPWV-Kreisgruppe Marburg- Biedenkopf Arbeitsgruppen der Jugendhilfeplanung und anderen Initiativen in der Stadt Marburg und im Kreis Marburg-Biedenkopf Der Tatsache Rechnung tragend, dass die Bedeutung kommunaler Diskussions- und Entscheidungszusammenhänge durch das SGB VIII (KJHG) erheblich gestiegen ist, engagieren wir uns verstärkt in dieser Richtung. Wir verfolgen die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse in der Stadt Marburg und dem Kreis Marburg-Biedenkopf und sind in beiden kommunalen Körperschaften als Mitglieder in mehreren Fachausschüssen vertreten. 16

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20 JUGENDHEIM MARBACH GMBH Einrichtung zur Förderung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien GESCHÄFTSSTELLE Bienenweg Marburg Tel.: Fax: info@jugendheim-marbach.de

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