Kommunikationsmaßnahmen und Projektzugänglichkeit
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- Greta Schmidt
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1 Kommunikationsmaßnahmen und Projektzugänglichkeit Gemeinsames Sekretariat Kooperationsprogramm INTERREG Polen Sachsen Małgorzata Terpiłowska Mai 2017 Zittau/ Bautzen
2 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Publizitätsleitfaden für den Begünstigten bei Projekten, die im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen Sachsen gefördert werden Źródło/ Quelle:
3 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Begünstigten sind Botschafter des Projekts vor Ort Informationsund Publizitätsmaßnahmen, die von ihnen durchgeführt werden, können einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Änderungen in der Region, in der nächsten Umgebung, sowie im täglichen Leben leisten.
4 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT INTERESSE TEILNAHME EMPFEHLUNG
5 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Was wollen wir erreichen? Wie soll die Sprache sein? Indikatoren Wie ist die Zielgruppe? Wie sollen Informationen aufbereitet werden? Welche Instrumente stehen zur Verfügung? Was ist bei der Haushaltsplanung wichtig?
6 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT - Kriterium in der Projektbewertung Wirksamkeit der im Projekt geplanten Kommunikationsmaßnahmen Angemessenheit der Kommunikationsstrategie in Bezug auf die Projekt- und Programziele Inwieweit sind die Inhalte der geplanten Kommunikationsstrategie (die definierten Ziele, Maßnahmen, Zielgruppen) mit den Projektzielen kohärent? Inwieweit ermöglichen die Kommunikationsmaßnahmen die Erreichung der Projektziele und dadurch die Erreichung der Programmziele? (das Ausmaß und die Reichweite der Kommunikationsmaßnahmen wird der Bewertung unterzogen)? Angemessenheit der vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen Inwieweit gewährleisten die geplanten Kommunikationskanäle und Kommunikationsinstrumente das Erreichen der geplanten Zielgruppen des Projekts? Inwieweit ist der Einsatz der einzelnen Instrumente für die Umsetzung der Projektmaßnahmen (z. B. Teilnehmeraquise, Informierung über die Projektergebnisse) entsprechend begründet?
7 PFLICHTEN DES BEGÜNSTIGTEN
8 PFLICHTEN DES BEGÜNSTIGTEN
9 PFLICHTEN DES BEGÜNSTIGTEN Information auf der Webseite Anbringen eines Plakats mit Informationen zum Projekt Kennzeichnung aller Dokumente und Informationsmaterialien, die im Rahmen des Projekts erstellt wurden Anbringen von Hinweisschildern und Erläuterungstafeln
10 DAS LOGO DES PROGRAMMS Das Logo des Programms soll immer an sichtbarer Stelle, in allen Informations- und Werbeartikeln, gesetzt werden.
11 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT BEISPIELE Zródło/ Quelle:
12 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT BEISPIELE Zródło/ Quelle:
13 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT BEISPIELE
14 Projektzugänglichkeit
15 Projektzugänglichkeit In der EU hat jede sechste Person irgendeine Art von Behinderung Menschen mit Behinderungen sollen bei den EU-geförderten Projekten mit gleichen Rechten mitwirken sowie diese mitgestalten und mitumsetzen können Das garantiert der Gemeinsame Strategische Rahmen Anlage I zur ESIF-Verordnung Nr. 1303/2013 Alles, was aus den Europäischen Fördermitteln mitfinanziert wird, muss für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, darunter auch für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sein.
16 Projektzugänglichkeit Es ist in dem Projektantrag darzustellen, wie er den Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, darunter auch der Barrierefreiheit innerhalb des Projektes berücksichtigt und umsgesetzt wird (gemäß den geltenden Kriterien der formaladministrativen Bewertung). Der Grundsatz betrifft alle Projektarten und bezieht sich sowohl auf die Projektteilnehmer, die Zielgruppen sowie das Projektpersonal.
17 Projektzugänglichkeit Bei der Projektvorbereitung - hat der Antragsteller: - die Projektmaßnahmen so zu gestalten, dass ein barrierefreier Zugang zu allen Projektoutputs gesichert wird: Digitalressourcen, wie Webseiten bzw. Multimedia-Ressourcen (Die WCAG 2.0-Richtlinien sind dabei anzuwenden) Druckmaterialien (dabei ist in den Veröffentlichungen, Plakaten, Flyern, Formularen usw. auf die Wahl von übersichtlichen und verständlichen Formulierungen, Anwendung von lesbaren Schriftzeichen zu achten) Gebaute bzw. ausgebaute Infrastrukturobjekte (barrierefreie Objektplanung, z.b. Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs durch Hebeplattformen, Fahrstühle usw.)
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Małgorzata Terpiłowska Projektmanagerin / Gemeinsames Sekretariat PL-SN ul. Św. Mikołaja 81, IV piętro/ 4. Etage Wrocław Interreg PL-SN
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