Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften

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1 Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER in Brandenburg und Berlin und GAK Stand: Dezember 2012

2 1. VORBEMERKUNGEN GRUNDLAGEN AN WEN RICHTET SICH DER LEITFADEN? VORGABEN FÜR FÖRDERRICHTLINIEN, VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UND ZUWENDUNGSBESCHEIDE Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften Zuwendungssbescheid VORGABEN BEI PROJEKTFÖRDERUNG Erläuterungstafeln bei Investitionen Hinweisschilder bei Infrastrukturprojekten LEADER Vorhaben Freiwilliges Anbringen von Hinweisschildern bzw. Erläuterungstafeln VORGABEN BEI DER GESTALTUNG VON INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSMATERIAL Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter und Plakate Online-Informationen sowie audiovisuelles Material FUNDSTELLEN Grundregeln für die äußere Form des EU-Emblems und Hinweise zu den Originalfarben Logos zum Download Gestaltungshinweise für Informations- und Publizitätsmaßnahmen Anlage zum Zuwendungsbescheid Kontakt

3 1. Vorbemerkungen Mit diesem Leitfaden informiert die Verwaltungsbehörde des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums () über die Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen. Im Rahmen der Information und Publizität besteht die Verpflichtung, die allgemeine Öffentlichkeit über die nationale Strategie, die Gemeinschaftsaufgabe, die gemeinschaftliche Kofinanzierung und das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins zu unterrichten. Dabei ist die Rolle der Gemeinschaft zu betonen und die Transparenz der Tätigkeit des ELER zu gewährleisten. Daraus abgeleitet ergibt sich das Erfordernis, die Begünstigten über die Finanzierungsmöglichkeiten des EPLR zu unterrichten sowie u.a. die breite Öffentlichkeit über die geförderten Maßnahmen zu informieren und diese bekannt zu machen. Der Leitfaden soll als Hilfestellung zur Umsetzung des Merkblattes zu den Vorschriften der Information und Publizität und insbesondere zur Einhaltung der nachfolgend genannten rechtlichen Bestimmungen dienen. 2. Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Artikel 16 und 58 Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Artikel 58 und Anhang VI Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Zeitraum und folgende vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Merkblatt zu den Bestimmungen über die Vorschriften der Information und Publizität für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds des ländlichen Raums (ELER) als Anlage zum Zuwendungsbescheid Leitlinien für die Gestaltung von EU-Tafeln der Länder Brandenburg und Berlin (Download auf der Internetseite 2

4 3. An wen richtet sich der Leitfaden? Stellen, die mit der Umsetzung des EPLR betraut sind und Informations- sowie Publizitätsvorschriften anzuwenden haben: > beteiligte Ministerien, Fachabteilungen und Fachreferate, > Bewilligungsbehörden, > LEADER-Aktionsgruppen als Handlungsempfehlung zur Überwachung der Publizitäts- und Informationsvorgaben, > Stellen, die Öffentlichkeitsarbeit für das Entwicklungsplan für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin bzw. über geförderte Projekte betreiben. 4. Vorgaben für Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften und Zuwendungsbescheide 4.1. Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften In Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften erfolgt die Benennung der Verordnung (EG) 1698/2005 des Rates vom über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) Zuwendungsbescheid Im Zuwendungsbescheid muss die Information enthalten sein, dass das Vorhaben aus dem ELER kofinanziert - mit namentlicher Bezeichnung des Schwerpunktes im EPLR- bzw. aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mitfinanziert wurde.. Für Vorhaben, für die eine Verpflichtung zur Publizität gemäß Punkt 5 des Leitfadens besteht, ist das Merkblatt zur Publizität als Anlage zum Zuwendungsbescheid beizufügen. 5. Vorgaben bei Projektförderung 5.1. Erläuterungstafeln bei Investitionen Erläuterungstafeln sind anzubringen, bei Investitionen im Rahmen der ELER und GAK Förderung mit Gesamtkosten von mehr als Euro, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Ausgenommen davon sind Maschinen und Anlagen und Technik der Innenwirtschaft. Bei ELER kofinanzierten Investitionsmaßnahmen hat die Verwaltungsbehörde ELER die Möglichkeit geschaffen, dass Erläuterungstafeln von einer Agentur angefertigt und aus der Technischen Hilfe finanziert werden können. Dadurch entstehen keine Kosten für den Zuwendungsempfänger. Die Agentur wird durch Ausschreibungsverfahren ermittelt und ist im Merkblatt benannt. Bei GAK geförderten Investitionsmaßnahmen (ohne ELER) erfolgt die Finanzierung im Rahmen der Zuwendung. 3

5 Die Erläuterungstafeln sind nach Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch nach Fertigstellung, gut sichtbar für die Dauer der Zweckbindungsfrist anzubringen. Die betroffenen Zuwendungsempfänger werden durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Merkblattes, als Anlage zum Zuwendungsbescheid über die Verpflichtung, Finanzierung, Anfertigung und Bestellung informiert. Die Fördergegenstände, für welche Erläuterungstafeln anzubringen sind, sind in tabellarischer Form in der Anlage zu diesem Leitfaden aufgelistet und gekennzeichnet. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises durch Einreichung eines Fotos oder ersatzweise bei Vor-Ort Besichtigungen der Bewilligungsbehörden oder des Zentralen technischen Prüfdienstes durch Inaugenscheinnahme 5.2. Hinweisschilder bei Infrastrukturprojekten Hinweisschilder sind im Rahmen eines Bauschildes bei Infrastrukturvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als Euro anzubringen. Die Hinweisschilder haben die Funktion, die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Gemeinschaft visuell zu informieren und sind im Rahmen eines Bauschildes bei der Öffentlichkeit zugänglichen Projekten mit Baubeginn aufzustellen. Nach Fertigstellung des Vorhabens wird das Hinweisschild durch eine Erläuterungstafel ersetzt. Die betroffenen Zuwendungsempfänger werden durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Merkblattes, als Anlage zum Zuwendungsbescheid über die Verpflichtung informiert. Die Finanzierung kann im Rahmen der Zuwendung erfolgen. Für die Anfertigung und Bestellung ist der Zuwendungsempfänger zuständig, er kann die o.g. Agentur nutzen. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises durch Einreichen eines Fotos oder ersatzweise bei Vor-Ort Besichtigungen der Bewilligungsbehörden oder des Zentralen technischen Prüfdienstes durch Inaugenscheinnahme 5.3. LEADER Vorhaben In den Räumlichkeiten der im Rahmen des LEADER-Schwerpunktes finanzierten lokalen Aktionsgruppen (LAG) ist eine Erläuterungstafel, für die Dauer des Bestehens der LAG, anzubringen. Diese Erläuterungstafeln können ebenfalls von der benannten Agentur in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden aus der Technischen Hilfe finanziert. 4

6 5.4. Freiwilliges Anbringen von Hinweisschildern bzw. Erläuterungstafeln Der Begünstigte kann jederzeit Hinweisschilder und Erläuterungstafeln oder andere geeignete Hinweise (z.b. Gedenksteine, Hinweise auf Informationstafeln usw.) für Projekte und Vorhaben anbringen: > deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben unter den Schwellenwerten ( Euro für Investitionen bzw Euro bei Infrastrukturprojekten) liegen > die lt. Tabellarischer Anlage zu diesem Leitfaden von der Verpflichtung zur Anbringung von Erläuterungstafeln ausgenommen sind Die vorgenannten Ausführungen und Bestimmungen gelten dann entsprechend. Auf die Anlage zum Zuwendungsbescheid zu Bestimmungen zu den Vorschriften der Information und Publizität für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird bei diesen Vorhaben verzichtet. Die Kosten für eine freiwillige Publizitätsmaßnahme können im Einzelfall aus der Technischen Hilfe finanziert werden. Hierzu bedarf es einer Anfrage bei der Verwaltungsbehörde ELER. Die Entscheidung trifft die Verwaltungsbehörde ELER. 6. Vorgaben bei der Gestaltung von Informations- und Kommunikationsmaterial 6.1. Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter und Plakate Die Titelblätter bzw. schriften, über die vom ELER kofinanzierten Maßnahmen bzw. die mit ELER Mitteln finanziert werden, müssen einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union mit dem EU-Emblem und der Bezeichnung des Fonds ELER enthalten. Weiterhin müssen die Veröffentlichungen Angaben über die auf regionaler Ebene verantwortliche Einrichtung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit dem Landeslogo aufweisen. (siehe Punkt 7.2. Logos zum Downloaden) 6.2. Online-Informationen sowie audiovisuelles Material Bei online übermittelten Informationen oder audiovisuellem Material gelten die Regelungen zu Punkt 6.1. entsprechend. Im Rahmen von Websites zu fondsgeförderten Projekten ist der Beitrag des ELER zumindest auf der Hompage zu nennen. Es sind Verlinkungen zur Website des ELER vorzunehmen. Audiovisuelles Material wie Videos, Filme, Multimedia-Shows müssen einen Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union und das Land Brandenburg enthalten. Beispiele für die Angaben zur Veröffentlichung (Logoleiste) sind in der Anlage beigefügt. Die Logoleisten stehen als Druckvorlage auf der Website zur Verfügung. 5

7 7. Fundstellen 7.1. Grundregeln für die äußere Form des EU-Emblems und Hinweise zu den Originalfarben Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 vom Leitlinie für die Gestaltung der EU-Tafeln der Länder Brandenburg und Berlin Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Brandenburg und Berlin veröffentlicht auf der Internetseite Logos zum Download Auf der Internetseite Presse Downloads oder sind die EU-Flagge, das Landes- und Bundeslogo, sowie das Leader-Logo zum Downloaden hinterlegt. Für die Anwendung mit einem Partnerlogo sind Gestaltungsbeispiele hinterlegt. 7.3 Gestaltungshinweise für Informations- und Publizitätsmaßnahmen Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Brandenburg und Berlin Leitlinie für die Gestaltung der EU-Tafeln der Länder Brandenburg und Berlin Pdf-Dokument zum Downloaden Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 vom Veröffentlicht Anlage zum Zuwendungsbescheid Merkblatt zu den Bestimmungen über die Vorschriften der Information und Publizität für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds des ländlichen Raums (ELER) 6

8 7.5. Kontakt Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Referat 11 SG Verwaltungsbehörde ELER Telefon:

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