Annullierungskostenversicherung
|
|
|
- Hedwig Lang
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Annullierungskostenversicherung Ausgabe
2 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze 3 A Allgemeine Bedingungen 4 A1 Versicherungsumfang 4 A2 Geltungsbereich 4 A3 Versicherungsnehmer und versicherte Personen 4 A4 Prämienzahlung 4 A5 Schadenfall 4 A6 Finanzielle Obergrenze im Schadenfall 4 A7 Nicht versicherte Ereignisse 4 B Annullierungskosten 5 B1 Versicherungsdauer 5 B2 Versicherte Ereignisse 5 B3 Versicherte Leistungen 5 B4 Versicherte Zusatzleistungen 5 C Datenschutz 6 C1 Datenschutz 6 Annullierungskostenversicherung. AVB Ausgabe
3 Das Wichtigste in Kürze Der Apartment-Verein Zermatt ist für die Reiseversicherung «Annullierungskosten» Vermittlungspartnerin der AXA Versicherungen AG mit Sitz in Winterthur. Für Fehler, Nachlässigkeiten und unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit dieser Versicherung haftet die AXA Versicherungen AG. Die notwendigen Daten für den Abschluss dieser Versicherung werden der AXA Versicherungen AG, welche Inhaberin der entsprechenden Datensammlung ist, zur Verfügung gestellt. Über die genaue Datenverwendung informiert die AXA Versicherungen AG. Abmachungen oder Zusagen seitens Apartment- Verein sind für die AXA Versicherungen AG nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind. Wer ist Versicherungsträgerin? AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur (im Folgenden «AXA» genannt), eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Winterthur und Tochtergesellschaft der AXA-Gruppe. Wer ist Vermittlungspartner? Apartment-Verein, Zermatt. Wer sind die versicherten Personen? Versichert sind sämtliche Personen gemäss Buchungsbestätigung bzw. Mietvertrag, welche einen entsprechenden Mietanteil bezahlen. Wie ist im Schadenfall vorzugehen? Um Leistungen zu beanspruchen, muss bei Eintritt eines Schadenfalls der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden. Sämtliche benötigte Unterlagen sind zusammen mit dem Schadenformular der AXA per Mail: oder per Post einzureichen: AXA Versicherungen AG Service Center Postfach Winterthur Telefon aus dem Ausland Welches Recht wird angewandt? In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Welcher Gerichtstand ist zuständig? Für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag sind die ordentlichen schweizerischen Gerichte zuständig, bei versicherter Person mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein die ordentlichen liechtensteinischen Gerichte. Wann beginnt und endet die Versicherung? Die Versicherung beginnt mit der Prämienzahlung (Datum Zahlungsquittung bzw. Bankbeleg) und dauert bis zum Ende des vereinbarten Aufenthaltes. Welches sind die versicherten Leistungen? Übernahme der geschuldeten Annullierungskosten gemäss Vertrag. Welches sind die nicht versicherten Ereignisse? (A7 AVB) Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen. Ereignisse im Zusammenhang mit der Änderung des Programmes oder Ablaufs der Reise oder Ferien durch den Veranstalter bzw. das Reiseunternehmen, auch infolge behördlicher Verfügung. Annullierungskostenversicherung. AVB Ausgabe
4 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) A Allgemeine Bedingungen A1 Versicherungsumfang Der Vertragsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/aus dem Mietvertrag und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen. A2 Geltungsbereich Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt. A3 Versicherungsnehmer und versicherte Personen Versicherungsnehmer ist die Person, welche das Arrangement gebucht hat. Versichert sind alle Personen, die in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag aufgeführt sind und für die eine entsprechende Prämie bezahlt wurde. A4 Prämienzahlung Die in der Buchungsbestätigung/im Mietvertrag aufgeführte Totalprämie wird zum Zeitpunkt der definitiven Buchung fällig. Prämienschuldner ist der Versicherungsnehmer. A5 Schadenfall Die versicherte Person muss den Vermieter unverzüglich informieren. Werden die Melde- und Verhaltenspflichten schuldhaft verletzt und dadurch Eintritt, Ausmass oder Feststellung des Schadens beeinflusst, können die Leistungen entsprechend gekürzt oder verweigert werden. Sämtliche benötigte Unterlagen sind zusammen mit dem Schadenformular der AXA per Mail: [email protected] A6 Finanzielle Obergrenze im Schadenfall In Ergänzung zu den in den Teilen A und B genannten Summen bezahlt die AXA pro Schadenereignis aus dieser Police maximal CHF 1'000'000. A7 Nicht versicherte Ereignisse Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung oder bei der Buchung der Reise oder der Ferien bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätte erkennbar sein müssen Ereignisse im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen. Ausnahme: Die psychische Erkrankung wird durch einen Facharzt für Psychiatrie mittels Attest bestätigt. Ereignisse im Zusammenhang mit Krieg, Revolution, Rebellion, innere Unruhe oder Aufstand, wenn die versicherte Person aktiv daran beteiligt war. Ereignisse im Zusammenhang mit der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie bei allen Fahrten auf Rennund Trainingsstrecken (z.b. Schleuderkurse, Sportfahrlehrgänge). Ereignisse im Zusammenhang mit der Änderung des Programmes oder des Ablaufs der gebuchten Reise oder der Ferien durch den Veranstalter bzw. die Transportunternehmung, auch infolge behördlicher Verfügung. Ereignisse im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Ausführung von Verbrechen oder Vergehen oder bei Versuch dazu. Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich einer Gefahr aussetzt. oder per Post einzureichen: AXA Versicherungen AG Service Center Postfach Winterthur Telefon aus dem Ausland Annullierungskostenversicherung. AVB Ausgabe
5 B Annullierungskosten B1 Versicherungsdauer Die Versicherung beginnt mit der Prämienzahlung (Datum Zahlungsquittung bzw. Bankbeleg) und dauert bis zum Ende des vereinbarten Aufenthaltes. B2 Versicherte Ereignisse Unfall, Krankheit und Tod Die versicherte Person verunfallt, erkrankt oder stirbt. Eine der versicherten Person nahestehende Person verunfallt, erkrankt oder stirbt. Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt, erkrankt oder stirbt. Feuer, Elementar, Diebstahl, Wasser oder Streik Das Eigentum der versicherten Person wird durch ein Elementarereignis, Feuer oder Wasser beträchtlich beschädigt oder von einem Diebstahl betroffen, sodass die Anwesenheit der versicherten Person zu Hause erforderlich wird. Die Reise oder die Ferien können gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge Streiks, Feuers oder wegen eines Elementarereignisses nicht angetreten werden. Andere Ereignisse im Ausland Die Reise oder die Ferien können gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge von Erdbeben, vulkanischer Eruption, Quarantäne, Epidemie, radioaktiver Strahlung, kriegerischer Ereignisse, Revolution, Rebellion, innerer Unruhen oder Aufstand nicht oder verspätet angetreten werden. Verlust Arbeitsplatz Die versicherte Person verliert nach der Buchung der Reise oder Ferien ihren Arbeitsplatz. Aufnahme Arbeitsverhältnis Die versicherte Person nimmt nach der Buchung der Reise oder Ferien ein neues Arbeitsverhältnis an. Voraussetzung: Die versicherte Person war bei der Buchung arbeitslos gemeldet und das zuständige Arbeitsamt respektive das regionale Arbeitsvermittlungsamt (RAV) hat der Reise oder Ferien zugestimmt. B3 Versicherte Leistungen Nicht-Antritt Die AXA bezahlt die gemäss Vertrag mit dem Apartment Verein geschuldeten Annullierungskosten inkl. Bearbeitungsgebühren, im Maximum: Annullierung: Kosten: bis 46 Tage kostenlos bis 45 Tage: Bearbeitungsgebühr CHF Tage: 50% der Miete sowie Bearbeitungsgebühr 29 0 Tage/ Gesamtkosten Aufenthalt sowie no show Bearbeitungsgebühr Verspäteter Antritt Die AXA bezahlt Umbuchungs- oder andere Mehrkosten, im Maximum bis zu Höhe des Arrangementpreises, um das ursprüngliche Reiseziel zu erreichen. Frühzeitiger Abbruch Die AXA bezahlt die Kosten für die nicht beanspruchten Leistungen. B4 Versicherte Zusatzleistungen Kann nach Ablauf des vereinbarten Aufenthaltes Zermatt aufgrund behördlicher Verfügung weder auf dem Schienenweg noch auf der Strasse verlassen werden, bezahlt die AXA die Aufenthaltsmehrkosten bis maximal CHF 300 pro versicherte Person. Nur aufgrund besonderer Umstände, welche dem Apartment-Verein vorgängig in jedem Fall darzulegen sind, kann der obgenannte Maximalbetrag für das Ausfliegen mittels Helikopter verwendet werden. Muss aufgrund einer behördlichen Evakuation die gebuchte Unterkunft verlassen und eine andere Unterkunft in Zermatt bezogen werden, werden anfallende Aufenthaltsmehrkosten bis maximal CHF 300 pro versicherte Person übernommen. Sämtliche obgenannten Mehrkosten sind zusammen auf maximal CHF 300 pro versicherte Person beschränkt. Annullierungskostenversicherung. AVB Ausgabe
6 C Datenschutz C1 Datenschutz Im Rahmen dieses Vertrages bearbeitet die AXA Daten, die sich aus diesem Vertrag ergeben (Kundendaten sowie allfällige Schadendaten). Sie verwendet diese insbesondere für die Bearbeitung von Schadenfällen und für statistische Auswertungen. Die Daten werden elektronisch aufbewahrt und die gesetzlichen Fristen werden eingehalten. Sie kann die Daten, unter Wahrung der gesetzlichen Geheimhaltungspflichten und unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), an für die Vertrags- bzw. Schadenabwicklung beteiligte Dritte weiterleiten. Die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein operierenden Gesellschaften der AXA Gruppe gewähren einander zwecks administrativer Vereinfachung gegenseitig Zugriff auf die Stammund Vertragsgrunddaten, die Schadenübersicht sowie die erstellten Kundenprofile. Die AXA erlaubt sich, in Absprache mit dem Apartmentverein, diese Daten auch für Marketingzwecke zu verwenden. Annullierungskostenversicherung. AVB Ausgabe
Handyversicherung Schürch & Zimmerli AG
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Handyversicherung Schürch & Zimmerli AG Ausgabe 10.2016 Inhaltsverzeichnis Umfang des Versicherungsvertrags 4 A1 Versichertes Gerät 4 A2 Versicherte Gefahren 4 A3 Versicherungsnehmer
Auto-Sorglos-Garantie/
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Auto-Sorglos-Garantie/ Ausgabe 10.2017 15995DE 2017-10 D Inhaltsverzeichnis Teil A Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrags A1 Vertragsabschluss 4 A2 Vertragslaufzeit
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB)
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) SWISSCHARG E.C H AG FAHRZEUGASSISTANC E FÜR ELEKTROPER SONENFAHRZE UGE Ausgabe 05.2016 IHRE VERSICHERUNG IM ÜBERBLICK WER IST VERSICHERUNGSTRÄGERIN? AXA Versicherungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Umzugsversicherung/ Ausgabe DE D
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Umzugsversicherung/ Ausgabe 11.2016 15583DE 2016-10 D Inhaltsverzeichnis Teil A Umfang des Versicherungsvertrags Teil C Schadenfall A1 Wer ist Versicherungsnehmer?
Swiss Care Assistance Fahrzeugassistance-Versicherung
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Swiss Care Assistance Fahrzeugassistance-Versicherung Ausgabe 04.2017 Inhaltsverzeichnis Teil A Umfang des Versicherungsvertrags 4 A1 Versicherte Ereignisse 4 A2 Versicherte
EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen
EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen +41 44 283 33 93 www.egk.ch EGK-Voyage: Heilungskosten Unsere Leistungen Ungedeckte Heilungskosten im Ausland zusätzlich zur Grund-
Produktinformationsblatt ReisePolice STORNO-SCHUTZ
Produktinformationsblatt ReisePolice STORNO-SCHUTZ Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/ Mietkautionsversicherung Ausgabe 01.2014 C&P 4179 De 08.14 Inhaltsübersicht Ihre Versicherung im Überblick............. 2 Allgemeine Vertragsbedingungen...........
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald 1. Geltungsbereich Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Mountain Hostel (Heller Gastro AG), Grindelwald, und
Produktinformationsblatt ReisePolice STORNO-SCHUTZ
Produktinformationsblatt ReisePolice STORNO-SCHUTZ Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht
Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung
Produktinformationsblatt Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte
Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte
Intertours-Winterthur Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Winterthur Versicherungen Intertours-Winterthur Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Ausgabe 08.2006 8000930 08.06 WGR068D Inhaltsübersicht Ihre Intertours-Winterthur
Unfallversicherung/ Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Unfallversicherung/ Obligatorische und freiwillige Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG vom 20.3.1981) Ausgabe 01.2017 14666DE 2017-01
Allgemeine Bedingungen. Ausgabe Assistance «Home»
Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2016 Assistance «Home» 2 Allgemeine Bedingungen Vaudoise Inhalt Einleitung 4 Einleitung...4 Pflichten bei Inanspruchnahme von der Assistance...4 A Definitionen 5 A1
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Produktinformationsblatt für alle Reisen außer Last-Minute und Schiff- Weltweit Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D). Damit Sie einen schnellen
Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung / Urlaubsgarantie Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (RRK/UG-D)
/ Urlaubsgarantie Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (RRK/UG-D) Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne an diesem
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen Schutzbrief ATB Generelle Bedingungen 1. Versicherungsumfang Der Versicherungsumfang ergibt sich aus der Auswahl der folgenden Versicherungen: Annullierungskosten Personenassistance
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 www.direct-kaution.ch 1/1 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ),
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Würzburger Versicherungs-AG, Deutschland Produkt: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Einmalschutz)
Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier:
Produktinformationsblatt zur Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Schiff Plus mit Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen Transportversicherung Grundbestimmungen (GB-ABVH 2006) Ausgabe 06.2006 8001448 10.09 Inhaltsübersicht Dauer der Versicherung................
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Genossenschaft SLKK Versicherungen mit Sitz in Zürich für. Inhaltsverzeichnis. Art.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Genossenschaft SLKK Versicherungen mit Sitz in Zürich für (Risikoträger EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG) Inhaltsverzeichnis Art. 1 2 3 4 Versicherte Personen,
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Kein Mitgliedszwang Es gibt keinerlei Voraussetzungen wie etwa die Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk für die Aufnahme als Gast im Gruppengästehaus St. Michael. In diesem
Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier:
Produktinformationsblatt zur Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Auto, Bus & Bahn mit Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie für alle Reisen außer Last-Minute und Schiff- Weltweit Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D). Damit
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Mietkautionsversicherung. Ausgabe April 2012
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Mietkautionsversicherung Ausgabe April 2012 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch Inhaltsübersicht A Kundeninformation
Eine solche Situation kann unter Berücksichtigung nachfolgender Ausführungen verhindert
Merkblatt AVB Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Im Versicherungsbereich werden diese
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/ Baugarantieversicherung Abrufpolice Ausgabe 04.2012 8001120 04.12 Inhaltsübersicht Ihre Baugarantieversicherungs-Abrufpolice im Überblick...................... 3 Allgemeine
«Gesundheit PLUS» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Gesundheit PLUS» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15806DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der Zweck der Versicherung? 3 A2 Sind auch Leistungen im Ausland versichert?
«Travel» Reiseannullationskostenversicherung
Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2016 «Travel» Reiseannullationskostenversicherung 2 Allgemeine Bedingungen Vaudoise Inhalt Einleitung 4 Einleitung...4 A Versicherungsdeckung 5 A1 Örtlicher Geltungsbereich...5
Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Produkt: ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und beinhaltet folgende Leistungen:,,, und. Reise-antritt erstattungsfähigen Schadens, mindestens
Offerte mit integriertem Antrag
Offerte mit integriertem Antrag Haftpflichtversicherung / Versicherungsnehmer Gemeinnütziger Frauenverein TG Katrin Schlaginhaufen Wielsteinstrasse 5 8500 Frauenfeld Allgemeine Vertragsangaben Beginn Ablauf
Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich
Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG 1. Geltungsbereich Sie akzeptieren neben den AGB WAG die "BGB Veranstaltungen,
Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR
Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie
Produktinformationsblatt Visum Plus für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt.
Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung. Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen!
Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen! Inhaltsverzeichnis Wo liegt die richtige Balance zwischen Kosten und Leistung
«Zahnversicherung» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen ZB «Zahnversicherung» der AXA/ Zahnversicherung 1000 Zahnversicherung 2000 Zahnversicherung 3000 Ausgabe 07.2017 15798DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der
«Gesundheit PLUS» der AXA
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Gesundheit PLUS» der AXA Ausgabe 07.2017 15806DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der Zweck der Versicherung? 3 A2 Sind auch Leistungen im Ausland versichert?
Produktinformationsblatt
Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktrittsschutz Basis Plus ohne Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte
RmF Reisen GmbH Reisen mit Freunden
RmF Reisen GmbH Reisen mit Freunden Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle von RmF Reisen GmbH organisierten und
Die Garantieversicherung
Die Garantieversicherung Ihre Versicherung im Überblick Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsangebots der AXA. Diese Informationen sind nicht vollständig. Die vollständigen
Produktinformationsblatt
Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich
«Spital Allgemein» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Allgemein» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15800DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung A1 Für welche Leistungen besteht eine
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG)
Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG) Ausgabe 1.7.2005 www.egk.ch Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B,
Kundeninformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen Annullierungskostenversicherung
Kundeninformationen und Allgemeine Versicherungsbedingungen Annullierungskostenversicherung Übersicht Versicherungskomponente Versicherungsleistung Maximale Versicherungssumme A Annullierungskosten Reiseannullierung
«Spital Privat» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Privat» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15803DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung Teil C Kostenbeteiligungs- und Versicherungsvarianten
Buchungs- und Reisebedingungen
Buchungs- und Reisebedingungen Artikel 1 Einleitende Bestimmungen Artikel 1, Absatz 1 Begriffsumschreibungen: 1-Vermietungsbureau Texelferien, handelt nicht in eigenem Namen, tritt bei jeder Dienstleistung
Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen Kurzfristige Reiseversicherung
Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen Kurzfristige Reiseversicherung Ausgabe 11.2017 Kundeninformationen Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen Ausgabe 11.2017 Was Sie über Ihre Reiseversicherung
Mieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes
Mieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Police 060377763 Inhaltsverzeichnis Deckungsumfang 1. Worin besteht der Versicherungsschutz? 2.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
INFORMATIONEN FÜR DIE VERSICHERTE PERSON Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen. Versicherer ist gemäß den Allgemeinen
Unfallversicherung für kurzfristige Anlässe
Unfallversicherung für kurzfristige Anlässe Ausgabe 2010 Für Helferinnen und Helfer von Anlässen Max. 5 Tage Dauer und max. 50 Helfer pro Tag Wir machen Sie sicherer. 2 Vertragsbedingungen Ihre Kollektiv-Unfallversicherung
Reiseversicherungen. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Sicher unterwegs!
Reiseversicherungen Sicher unterwegs! Beratung durch: Nellen Assekuranz Versicherungsmakler GmbH&Co.KG Wiesenstr. 29 41564 Kaarst Tel.: 02131.7508 600 Fax: 02131.7508 550 [email protected] http://www.nellen.biz
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)/ INTERTOURS. Die Reiseversicherung der AXA. Ausgabe 08.2006 8000930 09.14 WGR 068 D Inhaltsübersicht Ihre Intertours im Überblick.............. 3 A Gemeinsame Bedingungen
Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2013. TRAVEL Reiseannullierungskostenversicherung
Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.01.2013 TRAVEL Reiseannullierungskostenversicherung 1. Örtlicher Geltungsbereich 2. Inkrafttreten und zeitliche Gültigkeit 3. Versicherte Personen 4. Obliegenheiten im
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen 1. Versicherte Ereignisse Die AXA erbringt ihre Leistungen, wenn das versicherte Motorfahrzeug infolge Panne, Unfall oder Diebstahl ausfällt. 2. Versicherte Personen Die AXA erbringt
Handy- und Tabletversicherung
Handy- und Tabletversicherung Ihre Versicherung im Überblick Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt unseres Versicherungsangebots Informationspflicht des Vermittlers nach VAG 45 Wer ist
ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni
Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE MONTAGEVERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen
Fragebogen für eine Transportversicherung
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, St.Gallen Fragebogen für eine Transportversicherung 1. Ist-Aufnahme 1.1 Versicherungsnehmer Name: Strasse / Nr.: PLZ / Ort: Zuständige Person: Versicherte
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Barmenia Krankenversicherung a. G. Deutschland Reise-Krankenversicherung Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Mietwagen-Schutz (AVB MWS vw)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Mietwagen-Schutz (AVB MWS 11-2018vw) Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes im Mietwagen-Schutz.
Transportversicherung
Transportversicherung Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen Spediteurhaftpflicht (ABVH Spediteure 2008) Ausgabe 01.2008 Schweizerischer Versicherungsverband SVV C. F. Meyer-Strasse
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps
Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde
Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem
«Spital Halbprivat» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Halbprivat» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15802DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung Teil C Kostenbeteiligungs- und Versicherungsvarianten
Pilotprojekt Ferienbetreuung Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019
Pilotprojekt Ferienbetreuung Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019 Primarschule Winkel ab SJ 2018/19 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Standort / Räumlichkeiten 3. Öffnungszeiten 4. Transport 5. Tagesgestaltung
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Helvetia Jugendversicherung Assistance. Ausgabe April 2011
Allgemeine Versicherungsbedingungen Helvetia Jugendversicherung Assistance Ausgabe April 2011 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch Vorwort Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter
