Kanton Zürich Bildungsdirektion. Berufsbildungsfonds. Jahresbericht 2017

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1 Kanton Zürich Bildungsdirektion Berufsbildungsfonds Jahresbericht 2017

2 Inhalt Editorial 3 Der Berufsbildungsfonds in Kürze 4 Aufgaben 4 Gesetzliche Grundlagen 4 Finanzierung 4 Berufsbildungskommission 4 Aktivitäten des Berufsbildungsfonds und der Geschäftsstelle Leistungen 5 Befreiung von der Beitragspflicht 5 Organisation 6 Geschäftsstelle 6 Fondsrechnung Finanzielle Entwicklung 7 Anmerkungen zur Fondsrechnung Prozentuale Mittelverwendung 8 Herausgeber Berufsbildungsfonds Kanton Zürich Redaktion Geschäftsstelle Berufsbildungsfonds Zürich Produktion und Gestaltung digitalwork, Zürich Fotografie Titelbild: Ernst Spalinger AG / Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich Weitere Fotos: MCH Messe Schweiz (Zürich) AG Copyright Berufsbildungsfonds Kanton Zürich, Juni

3 Jahresbericht 2017 Editorial 2017 war ein Jahr der Neuorientierung. Neben den ordentlichen Geschäften bewegten im vergangenen Jahr vor allem zwei Themen. Eines war die im 2016 von der Finanzkontrolle angeregte Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Beitragsbefreiung zu beseitigen. Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) hätte die Probleme behoben. Sie sah vor, dass sämtliche Betriebe beitragspflichtig sind. Jene, die ausbilden, hätten dafür einen Beitrag pro lernende Person zurückerhalten. Die Berufsbildungskommission sprach sich anfangs Jahr in ihrer Vernehmlassungsantwort dezidiert für diese Lösung aus. Leider verzögert sich die Revision des Gesetzes wegen offenen Fragen aus anderen Punkten der Vernehmlassung. Es wird nun geprüft, ob eine Revision, die nur den Berufsbildungsfonds betreffen würde, vorgezogen werden kann. Die Berufsbildungskommission begrüsst dieses Vorgehen. Das zweite wichtige Thema war die Zusammenarbeit und die Einbindung des Berufsbildungsfonds und der Geschäftsstelle im Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). Die kantonale Finanzkontrolle hatte nach der Vertiefungsprüfung im Geschäftsjahr 2016 empfohlen, die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Amt und dem Fonds neu und klarer zu regeln. Eine Arbeitsgruppe mit Delegierten aus dem MBA und dem Berufsbildungsfonds erarbeitete verschiedene Organisationsvarianten. Diese Arbeitsgruppe schlug einen MBA-unabhängigen Berufsbildungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit vor. Die Bildungsdirektorin und das MBA stimmten diesem Vorschlag zu. Ab Mitte 2018 wird die Geschäftsstelle nicht mehr dem MBA, sondern dem Präsidenten der Berufsbildungskommission unterstellt sein. Dank der konstruktiven und zielgerichteten Arbeitsweise in der Arbeitsgruppe konnte in kurzer Zeit ein tragfähiger Vorschlag erarbeitet werden. Ende 2017 kam es zu Mutationen in der Berufsbildungskommission. Dagmar Nussbaumer Sack trat nach vier Jahren als Vertreterin der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen zurück. Ihren Sitz übernimmt Anne Koller-Dolivo. Marcel Mautz vertrat seit 2015 den Schweizerischen Verband der Lebensmitteldetaillisten. Er wird durch Sabine Völlmin ersetzt, die den Verband des Schweizerischen Schuhdetailhandels vertritt. Wir bedanken uns bei den abtretenden Mitgliedern für die geleistete Arbeit. Die Neugewählten begrüssen wir herzlich und wünschen ihnen in ihrem Amt viel Befriedigung. Lukas S. Furler Präsident Berufsbildungskommission Ruth Köfler-Apitzsch Leiterin Geschäftsstelle Berufsbildungsfonds 3

4 In Kürze Der Berufsbildungsfonds in Kürze Aufgaben Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich beteiligt sich an den Kosten, die in den Lehrbetrieben durch die Ausbildung von Lernenden entstehen. Namentlich leistet er Beiträge an die Aufwendungen für die Qualifikationsverfahren, für die überbetrieblichen Kurse und für die Kurse von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Diese finanzielle Entlastung soll die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen erhalten oder erhöhen. Der Fonds fördert ausserdem den Aufbau von branchenbezogenen Fonds und innovative Massnahmen in der beruflichen Grundbildung. Gesetzliche Grundlagen Der Fonds wird im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) vom 14. Januar 2008 und in der Verordnung über den Berufsbildungsfonds (VBBF) vom 22. Dezember 2010 geregelt. Er ist seit dem 1. Januar 2011 operativ. Finanzierung Die Mittel des Fonds stammen von Arbeitgebern, die keine Lernenden ausbilden. Sie müssen maximal ein Promille ihrer AHV-pflichtigen Lohnsumme entrichten. Das Geld wird von den Familienausgleichskassen eingezogen. Von der Beitragspflicht befreit sind Betriebe, die einem Branchenfonds unterstellt sind, einem Lehrbetriebsverbund angehören oder eine Lohnsumme von weniger als Franken auszahlen. Berufsbildungskommission Die neunköpfige Berufsbildungskommission entscheidet, wofür die Fondsmittel verwendet werden. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen der Arbeitswelt und je einer Vertretung des Bildungsrats und der Bildungsdirektion zusammen. Die Mitglieder werden vom Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt und durch den Kantonsrat bestätigt. Zusammensetzung per 31. Dezember 2017: Lukas S. Furler, Präsident, Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich Rolf Butz, Vizepräsident, Kaufmännischer Verband Zürich Walter Artho, Schweizerischer Verband der Elektromaschinenbaufirmen Thomas Hess, KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich Marcel Mautz, Schweizerischer Verband der Lebensmitteldetaillisten Andres Meerstetter, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich Dagmar Nussbaumer Sack, Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen Susanna Rusca Speck, Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich Regula Trüeb Murbach, Bildungsrat Kanton Zürich 4

5 Aktivitäten Aktivitäten des Berufsbildungsfonds und der Geschäftsstelle 2017 Die Berufsbildungskommission hielt 2017 fünf ordentliche Sitzungen ab. Dazu kam im Februar eine ausserordentliche Sitzung, an der die Antwort zur Vernehmlassung über die Teilrevision des Einführungsgesetzes des zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) bereinigt wurde. Leistungen Die Kommission beschloss angesichts des hohen Fondsbestandes allen Lehrbetrieben für das Jahr 2017 erneut einen ausserordentlichen Ausbildungsbeitrag auszuzahlen. Die Pauschale richtet sich wie bei der ersten Auszahlung im 2015 nach der Anzahl Lernenden pro Betrieb und variiert zwischen 500 Franken (1-5 Lernende) und Franken (ab 351 Lernende). Jeweils zwei Jahre im Voraus werden die wiederkehrenden Leistungen für die Lehrbetriebe beschlossen. Die Kommission entschied an ihrer Sitzung vom Mai 2017, diese Leistungen auch im Jahr 2019 auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen. Für die überbetrieblichen Kurse wurden rund 13,5 Millionen Franken budgetiert, für die Qualifikationsverfahren 5,2 Millionen. An die Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zahlt der Fonds 250 Franken pro Person, was voraussichtlich einen Betrag von rund einer Million Franken ergeben wird. Die Lehrbetriebe werden 2019 demnach mit insgesamt rund 20 Millionen Franken unterstützt werden. Das vom MBA im 2017 eingeführte Lehrbetriebsportal wurde mit einer halben Million Franken aus dem Berufsbildungsfonds unterstützt. Weiter wurden von neun Gesuchen um Leistungen fünf bewilligt, drei abgelehnt und eines zurückgewiesen Franken sprach die Kommission für das Projekt Rock your life!, ein Mentoring-Programm für Schülerinnen und Schüler mit bildungsfernem Hintergrund. Der Sektion Zürich des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz wurden Franken zugesprochen. Durch Coaching von Berufsbildnern soll die Erfolgsquote der Autoberufe im Qualifikationsverfahren verbessert werden Franken erhält der Metzgermeisterverein Zürich für ein Projekt, das die Zahl der Lehrabbrüche senken soll. Ein «Tüftelworkshop» der Sektion Zürich des Verbands Swissmechanic wird mit Franken unterstützt. Er will Jugendliche für Technik begeistern und so dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken. Mit Franken erhielt die Sonderschau «Berufswelten der Zukunft» an der Berufsmesse Zürich den grössten Zustupf. Sie demonstrierte den Besucherinnen und Besuchern wie moderne Technologien die Berufswelt und damit auch die Berufsbildung verändern. Und wie jedes Jahr unterstützte der Berufsbildungsfonds auch im 2017 die Berufsmesse Zürich mit Franken. Abgelehnt oder zurückgewiesen wurden Gesuche von Berufsbildungsforen und ein Gesuch um Unterstützung von Berufsmeisterschaften. Die Berufsbildungskommission wird im nächsten Jahr grundsätzlich entscheiden, unter welchen Bedingungen und in welchem Mass Berufsbildungsforen künftig unterstützt werden. Befreiung von der Beitragspflicht Im Berichtsjahr wurden 81 Gesuche um Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt und 10 abgelehnt. Rekurse wurden keine erhoben. Alle Branchenfonds, die von 2011 bis 2013 befreit wurden, wurden aufgefordert zu belegen, dass sie die Befreiungskriterien immer noch erfüllen. Diese Überprüfung soll zukünftig alle vier Jahre nach der Befreiung stattfinden. Mit diesem Beschluss kommt die Berufsbildungskommission einer Empfehlung der Finanzkontrolle nach, die diese anlässlich der Vertiefungsprüfung im Jahr 2016 abgegeben hatte. 5

6 Aktivitäten Organisation Die Finanzkontrolle hatte bei ihrer Vertiefungsprüfung von 2016 empfohlen, das Verhältnis der Organe des Berufsbildungsfonds zum Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zu überdenken. Die Verordnung über den Berufsbildungsfonds (VBBF) legt fest, dass das MBA die Geschäftsstelle führt, dass jedoch die Berufsbildungskommission die Tätigkeit der Geschäftsstelle regelt. Das führte in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortung. Eine Arbeitsgruppe mit Delegierten aus der Geschäftsstelle des Berufsbildungsfonds, der Berufsbildungskommission und des MBA erarbeiteten im vergangenen Jahr zusammen mit einer externen Projektleitung Vorschläge, wie diese Probleme behoben werden könnten. Die Arbeitsgruppe sprach sich für die Variante mit einem MBAunabhängigen Berufsbildungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus. Der Regierungsrat folgte den Überlegungen der Kommission und passte die Verordnung über den Berufsbildungsfonds (VBBF) entsprechend an. Die Geschäftsstelle soll neu dem Präsidenten der Berufsbildungskommission unterstellt werden. Dieser ernennt auch die Geschäftsführerin. Die Dienstleistungen, die das MBA für den Berufsbildungsfonds erbringt, werden in einer Dienstleistungsvereinbarung geregelt. Die Änderung tritt auf den 1. Juli 2018 in Kraft. Mit dieser organisatorischen Entflechtung wird auch klar, wie der Berufsbildungsfonds zwei weiteren Empfehlungen der Finanzkontrolle nachkommen kann. So wird er mit den Familienausgleichskassen und der Sozialversicherungsanstalt neue Leistungsvereinbarungen abschliessen. Sie erlauben es, genauere Vorgaben zu machen und engmaschiger zu kontrollieren. Die Sozialversicherungsanstalt eruiert im Auftrag des Fonds, bei welcher Familienausgleichskasse die befreiten Betriebe abrechnen und teilt dies den betreffenden Familienausgleichskassen mit, damit diese das Inkasso nur bei den beitragspflichtigen Firmen machen. Schliesslich wird die Geschäftsstelle nun ein internes Kontrollsystem (IKS) einführen und zwar ein eigenes. Vor der Verordnungsänderung war an eine Integration ins IKS des MBA gedacht worden. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle wird seit ihrer Gründung von Ruth Köfler in einem Teilzeitpensum geleitet. Sie wird von einer Sachbearbeiterin unterstützt. Die Geschäftsstelle verfügte 2017 insgesamt über 100 Stellenprozente. 6

7 Rechnung Fondsrechnung 2017 Finanzielle Entwicklung Jahresrechnung 2017 Berufsbildungsfonds Kanton Zürich (in Mio CHF) Erfolgsrechnung Ertrag Zahlungen von beitragspflichtigen Betrieben Entnahme aus Bestandeskonto Kalkulatorischer Zinsertrag Aufwand Zahlungen an Dritte Einlagen in Bestandeskonto Vergütung an Betriebs- und Verwaltungskosten Saldo Fondsbestand Saldo per Jahresende Budget ,7 16,0 4,7-20,7-2 -0,7 19,0 Rechnung ,8 19,4 7,4-26,8-26,2-0,6 16,3 Abweichung* 6,1 3, ,1-6,2 0,1-2,7 Anmerkungen zur Fondsrechnung 2017 Ende 2016 lag der Fondsbestand um 3,7 Millionen Franken über dem gesetzlich plafonierten Höchstbetrag von 20 Millionen. Deshalb beschloss die Berufsbildungskommission allen aktiven Lehrbetrieben wie schon im Jahr 2015 eine ausserordentliche Ausbildungszulage auszuzahlen. Insgesamt wurden dafür 6 Millionen Franken aufgewendet, was die Abweichung im Aufwandposten «Zahlungen an Lehrbetriebe» und die höhere Entnahme aus dem Bestandeskonto erklärt. Die zweite gewichtige Abweichung vom Budget findet sich bei den Zahlungen der Betriebe. Hier resultierte ein Plus von 3,4 Millionen Franken, obwohl die Zahl der beitragspflichtigen Arbeitgeber nur geringfügig zunahm. Die Höhe der Zahlungen ist schwer zu prognostizieren, weil die Berufsbildungskommission die zugrundeliegende Lohnsumme nicht kennt und diese relativ volatil ist. Im 2017 wurden insgesamt rund 25 Millionen Franken für die Lehrbetriebe ausgegeben. Dazu kamen Ausgaben in der Höhe von 0,8 Millionen Franken für Projekte und Massnahmen und 0,5 Millionen Franken für das Lehrbetriebsportal. Die Vergütungen für die Leistungen der Familienausgleichskassen und der Sozialversicherungsanstalt beliefen sich auf 0,4 Millionen Franken, die Betriebs- und Verwaltungskosten des Berufsbildungsfonds selber auf 0,2 Millionen Franken. Somit bleibt der Verwaltungsaufwand mit insgesamt 0,6 Millionen Franken resp. 2.2 % der Gesamtausgaben tief. Die Grafik auf der folgenden Seite gibt Auskunft über die prozentuale Mittelverwendung * es können Rundungsdifferenzen vorkommen 7

8 Rechnung Prozentuale Mittelverwendung 17,9 % 3,4 % 22,4 % 1,9 % 3,0 % 2.2 % 49.3 % Überbetriebliche Kurse Qualifikationsverfahren Kurse Berufsbildner/-innen Einmaliger Ausbildungsbeitrag Lehrbetriebsportal MBA weitere Massnahmen (inkl. Gesuche) Verwaltungsaufwand 8

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