Wiederholungsfragen und Antworten XI

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1 Wiederholungsfragen und Antworten XI Nennen Sie mindestens drei Unterschiede der AG gegenüber der GmbH - Satzungsstrenge, , Börsengang, Dreigliedrigkeit der Organisation, Kapitalerhaltung. Über welche Organe verfügt die AG? - Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Wie kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands beeinflussen? - Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nebst Verweigerung der Zustimmung, 111 Abs. 4 AktG. Wer bestimmt bei einer großen AG mit über 2000 Arbeitnehmern über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats? - Neben der Hauptversammlung die Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz. Folie 183

2 Beispiel 32 A ist Mitglied des Vorstands der B-AG. In einem Interview mit einer Wirtschaftszeitung bezeichnet er den Vorstandsvorsitzenden V als inkompetenten Spinner. In der nach dem Erscheinen des Interviews folgenden Vorstandssitzung erklärt V, A sei als Vorstandsmitglied abgesetzt. Diese Entscheidung wird vom anwesenden Aufsichtsratsvorsitzenden Z bestätigt. Z erklärt ferner, Nachfolger des A sei N. 1. Ist N Mitglied des Vorstands geworden? 2. Ist A aus dem Vorstand ausgeschieden? Folie 184

3 Bestellung und Abberufung des Vorstands Bestellung - Durch Aufsichtsrat, 84 I 1 AktG - Zusätzlich: Anstellungsvertrag im Innenverhältnis, dabei Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat, 112 AktG. Beachte 87 AktG für Vergütung Abberufung - Durch Aufsichtsrat, 84 III AktG - Nur, wenn wichtiger Grund vorliegt, 84 III AktG Grobe Pflichtverletzung Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung Vertrauensentzug durch Hauptversammlung - Kündigung des Anstellungsvertrags nach 626 BGB, wenn wichtiger Grund vorliegt Folie 185

4 Lösung Beispiel 32 Da es an einem Beschluss des Aufsichtsrats fehlt, ist N nicht wirksam bestellt worden, A nicht wirksam abberufen worden. Folie 186

5 Struktur der AG Aktionäre = Gesellschafter Teilnahme 118 AktG Auskunft 131 AktG Stimmrecht 134 AktG Anfechtung 245 AktG Dividende 58 IV, 60 Liquidationserlös, 271 Hauptversammlung, 118 ff. AktG Bestellung 101, 119 Nr. 1 AktG Ausnahmen: Entsendung ( 101 II), Arbeitnehmermitbestimmung Abberufung 103 AktG Aufsichtsrat, 95 ff. AktG Dritte Rechtsgeschäft Bestellung und Abberufung 84 AktG Überwachung der Geschäftsführung 111 AktG Berichtspflicht 90 AktG Vorstand, 76 ff. AktG Stellvertretung, 78 I AktG Aktiengesellschaft Folie 187

6 Beispiel 33 Der Vorstand der XY-AG beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Produktion einer Luxuslimousine, die sich jedoch nur schleppend verkauft. Maßgeblich dafür ist, dass Fahrzeuge der XY-AG bei Käufern eher dem Mittelklasse-Segment zugerechnet werden und im Oberklasse-Segment eine große Markentreue herrscht. Im ersten Jahr erwirtschaftet die XY-AG deshalb einen Verlust von 1 Mrd.. Die Hauptversammlung verlangt von den Vorstandsmitgliedern Schadensersatz. Zu Recht? Folie 188

7 Business Judgement Rule (safe harbour) Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied - bei einer unternehmerischen Entscheidung - vernünftigerweise annehmen durfte, - auf der Grundlage angemessener Information - zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Folie 189

8 Lösung Beispiel 33 Die Entscheidung, eine Luxuslimousine zu produzieren, kann wegen der BJR als Pflichtverletzung ausscheiden. Maßgeblich ist insoweit der jeweilige Einzelfall. Folie 190

9 Beispiel 34 Der Vorstand der X-AG will strategische Allianzen mit attraktiven Partnern schmieden. Dafür benötigt er eigene Aktien als Akquisitionswährung. Mit welchem Vorschlag sollte er an die Hauptversammlung herantreten? Folie 191

10 Grundkapital Feste Ziffer Passivposten in der Bilanz, daher entsteht Bilanzgewinn erst, wenn Aktiva größer als Grundkapital Angabe der Beteiligungsquote der Aktionäre Mindestaufbringung bei Gründung ( 29, 36 II) Folie 192

11 Kapitalerhöhung Effektive - Ordentliche ( 182 ff.) Beschluss ( 182) Zeichnung ( 185) Bezugsrecht ( 186) Nominelle ( 207 ff.) Umwandlung der Kapitalrücklagen ( 272 II HGB) oder von Gewinnrücklagen Aktienerwerb durch Altaktionäre ( 212): Gratisaktien Folie 193

12 Bezugsrecht ( 186) Vermögensrechtlicher Bestandteil der Aktionärstellung Schutz des Aktionärs vor Verwässerung seiner Stellung - Stimmmacht (etwa: Schutz der Sperrminorität) - Wert des Anteils (Ausgabe neuer Aktien unter Kurswert) Bezugsrechtsausschluss ( 186 III + IV) - Anlässe: Akquisition, Arbeitnehmer - Voraussetzungen Formell: - 3/4 Mehrheit (Abs. 3) - Schriftlicher Bericht (Abs. 4) Materiell - Sachlicher Grund, Verhältnismäßigkeit - Emission am Börsenkurs ( 255 II) - Erlaubnistatbestand des Abs. 3 S. 4! Folie 194

13 Genehmigtes Kapital Charakter: Kompetenzverlagerung - Kapitalerhöhung hängt von Ermessensentscheidung des Vorstands ab. - Vermeidung von schwerfälligem Hauptversammlungsbeschluss. Grenzen - Befristung: maximal 5 Jahre ( 202 I + II) - Umfang: maximal 50 % des Grundkapitals ( 202 III 1) - Zustimmung des Aufsichtsrats ( 202 III 2) Bezugsrechtsausschluss ( 203 II) - Schriftliche Begründung - Sachliche Begründung (abstrakt) Folie 195

14 Lösung Beispiel 34 Die Hauptversammlung sollte durch entsprechende Satzungsänderung den Vorstand ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum XXXX um bis zu nominal YYYY durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Folie 196

15 Wiederholungsfragen und Antworten XII Wie werden Vorstandsmitglieder einer AG bestellt? - Durch Beschluss des Aufsichtsrats. Wozu dient die der BJR nachgebildete Regelung in 93 Abs. 1 Satz 2 AktG? - Bei unternehmerischen Entscheidungen wird Vorstand Haftungsfreiraum (safe harbour) eingeräumt. Was ist ein Bezugsrecht? -Grds. kann jeder Aktionär beanspruchen an einer Kapitalerhöhung im Umfang seiner bisherigen Beteiligung teilnehmen zu dürfen. Wie kann dem Vorstand die Entscheidung über eine Kapitalerhöhung eingeräumt werden? - Durch sog. genehmigtes Kapital, 202 AktG. Folie 197

Beispiel Ist N Mitglied des Vorstands geworden? 2. Ist A aus dem Vorstand ausgeschieden? Folie 183. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

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