Ausbildungsordnung für Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO)
|
|
- Nicolas Meinhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO 772 Ausbildungsordnung für Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO) Vom 13. September 2011 (ABl S. 12) Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von 14 des Kirchengesetzes über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz DiakG) vom 5. Juni 1993 (ABl. EKKPS S. 45; ABl. EKD S. 447) und von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 10 Kirchenverfassung EKM vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) für das Diakonische Bildungsinstitut Johannes Falk in Eisenach und Diakoniekolleg Lindenhof der Neinstedter Anstalten folgende Ausbildungsordnung für Diakone erlassen: 1 Ziele der Ausbildung 1Diakonie ist in dem Auftrag der Kirche begründet, Zeugnis von Jesus Christus in der Welt zu geben. 2Dienst der helfenden Liebe und Dienst mit dem Wort gehören untrennbar zusammen. 3Im Dienst der Diakone soll die wechselseitige Abhängigkeit von Gottesdienst und Dienst in der Welt erkennbar werden. 4Die Diakone sind für diesen Dienst ausgebildet und Mitarbeiter im Diakonat der Kirche. 5Sie führen gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung aus. 2 Ausbildungsmöglichkeiten (1) 1Die Ausbildungen zum Diakon in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vermitteln eine Doppelqualifikation. 2Sie verbinden eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem der Diakonie förderlichen Beruf und eine diakonisch-theologische Ausbildung mit kirchlicher Abschlussprüfung. (2) In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden Diakone ausgebildet: 1. durch eine der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, zugeordnete diakonisch-theologisch Grundausbildung oder EKM 1
2 772 DiakAusbO Diakonenausbildungsordnung 2. durch eine auf eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, aufbauende, berufsbegleitende diakonischtheologisch Ausbildung. (3) 1Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildungen einschließlich der erbrachten Prüfungsvorleistungen und der kirchlichen Prüfung führt zu einem kirchlich anerkannten Abschluss. 2Dieser Abschluss ist eine der Voraussetzungen für eine Einsegnung als Diakon in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland 1. 3 Dauer und Gliederung der Ausbildung (1) Die Ausbildung besteht aus den folgenden Teilen: 1. Eine Ausbildung in einem Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, von mindestens drei Jahren, mit staatlicher Anerkennung. 2. 1Eine diakonisch-theologische Ausbildung mit vier in sich selbständigen, jeweils durch eine Prüfung abgeschlossenen Lerneinheiten (Makromodulen) im Gesamtarbeitsumfang von Stunden. 2Dies entspricht 60 ECTS 2 (Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen). 3. 1Eine praktische Bewährungszeit von mindestens einem Jahr nach Abschluss der beiden ersten Teile und vor der Einsegnung. 2Dieser Teil dient dazu, die Teile 1. und 2. der doppelten Qualifikation in Theorie und Praxis zu verbinden. 3Sie dient zugleich zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. 4Dieser Teil hat einen Umfang von 300 Stunden (entspricht 10 ECTS). 5Bei berufsbegleitender Ausbildung sind die Zeiten beruflicher Praxis entsprechend anzurechnen. (2) 1In allen drei Ausbildungsteilen werden praktische Erfahrungen einbezogen, in den Teilen 1. und 2. in den vorgeschriebenen Praktika der Ausbildungen, im 3. Teil in eigenverantworteter Berufspraxis. 2Zur Ausbildung gehört die Planung, Konzipierung, Durchführung und Evaluation von Projekten in der eigenen Berufspraxis. (3) 1Während der Ausbildung sollen Erfahrungen mit gemeinschaftlichem Leben vermittelt werden. 2Zur Ausbildung gehören auch Praxisbesuche und ein Mentoringprogramm durch Mitglieder der Diakonischen Gemeinschaften. (4) Wer nach Abschluss von einzelnen Prüfungsvorleistungen ( 5) die Ausbildung länger als zwei Jahre unterbricht, kann zur Fortsetzung der Ausbildung zugelassen werden, wenn er in einem Kolloquium die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen nachweist. (5) Die Ausbildung wird mit einer kirchlichen Prüfung abgeschlossen. 1 Entsprechend dem EKU-Diakonengesetz Stunden workload entsprechen 60 ECTS (European Credit Transfer System), 1 ECTS entspricht 30 Stunden Gesamtarbeitszeit EKM
3 Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO Aufnahmevoraussetzungen (1) Zur theologisch-diakonischen Ausbildung kann zugelassen werden, wer 1. einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, 2. das 18. Lebensjahr vollendet hat, 3. die mittlere Reife erworben hat, 4. einen Berufsabschluss in einem Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, besitzt oder anstrebt und 5. aufgrund von beruflichen beziehungsweise ehrenamtlichen Erfahrungen zur Mitarbeit im Diakonat geeignet erscheint und nicht aus gesundheitlichen Gründen an einem solchen Dienst gehindert sein wird. (2) 1Über die Zulassung entscheidet die Ausbildungsstätte. 2Diese kann im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes 1 zulassen. 5 Inhalte der diakonisch-theologischen Ausbildung (1) Die Ausbildungsinhalte und die Prüfungen orientieren sich an der Kompetenzmatrix des Verbandes der Diakonen-, Diakoninnen- und Diakonatsgemeinschaften in Deutschland (VEDD) für die Ausbildung zum Diakon 3. (2) Die diakonisch-theologische Ausbildung gliedert sich in die nachfolgenden Lerneinheiten: 1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1) 1.1. Einführung in die Bibel/Biblische Grundlagen 1.2. Einführung in die Grundthemen der Theologie (Glaubensbekenntnis) 1.3. Religion(en) in Biografie und Lebenswelt Umgang mit unterschiedlichen Frömmigkeitskulturen (z. B. Gespräche über Glauben und Religion führen können) Spiritualität Spuren von Religion 1.4. Gestaltung von Andachten und zielgruppenspezifischen Gottesdiensten 3 Vgl. Was sollen Diakone und Diakoninnen können? Kompetenzmatrix für die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen im Rahmen der doppelten Qualifikation erarbeitet und beschlossen von der Ständigen Konferenz der Ausbildungsleiter und -leiterinnen im VEDD (KAL) im Frühjahr 2004 (Impulse III/2004) EKM 3
4 772 DiakAusbO Diakonenausbildungsordnung 1.5. Gestaltung von religions- bzw. gemeindepädagogischen/religiösen Bildungsund Missions-Projekten im Kirchenjahr zielgruppenorientierte Bibelarbeiten (z. B. Kinderbibelwochen) Multiplikatorentätigkeit in diakonischer Bildung (z. B. diakonische Grundbildung oder Studientage für Mitarbeitende) 1.6. Gesprächsführung im interreligiösen Kontext Das Makromodul wird mit einer Modulprüfung in Form einer Projektarbeit abgeschlossen. 2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2) 2.1. Grundlagen seelsorgerlicher Arbeit Einführung in Theorie und Praxis von Seelsorge Gesprächsführung Beratung Seelsorge biografischer Ansatz (Selbstreflexion als Seelsorger) Seelsorge im Angesicht von Tod und Trauer und Gewalt (Sterbebegleitung, Aussegnung und Trauerbegleitung) Einführung in die Psalmen 2.2. theologische Reflexion und Vertiefung von Hilfe- und Förderprogrammen 2.3. Die Anrechnung eines Seelsorgekurses ist möglich, z. B. eines sechswöchigen Kurses in Klinischer Seelsorgeausbildung eines anerkannten kirchlichen Seelsorgeseminars. Das Makromodul wird mit einer Modulprüfung in Form eines Kolloquiums mit Fallbeispiel abgeschlossen. 3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3) 3.1. Kirchenkunde 3.2. Diakoniewissenschaft Geschichte der Diakonie Soziale Arbeit im Kontext von Kirche, Diakonie, Staat und Gesellschaft (Ethik) Verhältnis von Kirche und Diakonie (u. a. Barmen IV) Interreligiöse Kompetenz Begründung diakonischen Handelns im interreligiösen Kontext 3.3. Leitbildarbeit 3.4. Reflexion des eigenen Handlungsfeldes (aktuelle Schwerpunkte) EKM
5 Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO Reflexion des Selbstverständnisses als Diakon (Amt, Berufsrolle, Gemeinschaft) Dieses Makromodul schließt mit einer Modulprüfung als mediengestützte Präsentation eines Leitbildes ab. Es wird im 3. Teil der Ausbildung vertieft. 4. Das Soziale gestalten (Makromodul 4) 4.1. Zivilgesellschaft und Sozialraum: Konzepte zur Analyse und zur Handlungspraxis (Sozialethik, Gemeinwesendiakonie, Gemeinwesenökonomie, Community Care, Soziallehren, sozialpolitische Konzepte und Themen u. a.) 4.2. Ausgrenzung (Armut, Gender u. a.) als sozialwissenschaftliches und biblischtheologisches Thema (Transfer je nach unterschiedlichen Berufsfeldern) 4.3. Diakonisches Handeln mit Freiwilligen/Ehrenamtlichen Strategien von Partizipation und Empowerment Traditionen von kreativem Widerstand und Emanzipation Dieses Makromodul schließt mit einem Thesenpapier ab. (3) In der diakonisch-theologischen Ausbildung werden folgende Kompetenzen vermittelt: 1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1) 1.1. Fähigkeit, die eigene religiöse Sozialisation und den eigenen konfessionellen Standort zu reflektieren und mit anderen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen den Dialog aufzunehmen 1.2. Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit für Religion im Alltag 1.3. Fähigkeit, liturgische und homiletische Formen (z. B. Andachten) zielgruppenund situationsgerecht zu gestalten 1.4. Fähigkeit, religions- und gemeindepädagogisch zu handeln 2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2) 2.1. Fähigkeit, den Vorrang der Personalität im Zusammenhang professionellen sozialstaatlichen Handelns auf Grundlage des christlichen Menschenbildes zur Geltung zu bringen 2.2. Fähigkeit, eigene und fremde Lebensbrüche und -übergänge wahrzunehmen und zu deuten 2.3. Fähigkeit, die Lebenserfahrung von Klienten behutsam unter Berücksichtigung ihrer Eigensinnigkeit wahrzunehmen und zu deuten EKM 5
6 772 DiakAusbO Diakonenausbildungsordnung 2.4. Fähigkeit, mit Klienten ein Hilfeprogramm zu erarbeiten, das die biblischen Dimensionen (Symbole, Texte, Traditionen) von Klage und Hoffnung, Ermutigung, Trost und Verheißung, Lob und Dank berücksichtigt 3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3) 3.1. Feldkenntnis kirchlicher und diakonischer Organisationen 3.2. Fähigkeit, eigene Interessen, Motivationen und Prägungen konstruktiv auf Ziele und Interessen von Organisationen beziehungsweise von Menschen in Organisationen/Institutionen beziehen zu können 3.3. Fähigkeit, Organisationen anhand grundlegender Texte, Symbole und Leitbilder kritisch darstellen, an der Praxis messen, ethisch beurteilen und weiter entwickeln zu können 3.4. Selbstverständnis der eigenen Berufsrolle als Diakon im Verhältnis zu anderen Berufsrollen innerhalb der jeweiligen Organisation entwickeln und darstellen können 4. Das Soziale gestalten (Makromodul 4) 4.1. Spürsinn und Aufmerksamkeit für verdeckte und ausgegrenzte Not 4.2. Qualifizierung und Motivierung zu freiwilligem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement 4.3. Vernetzungskompetenz 4.4. sozialpolitische Diskussions- und Interventionsfähigkeit 4.5. Fähigkeit, sozialpolitische Aktivität theologisch zu begründen und zu initiieren 4.6. Balance von Beistand und Empowerment (4) Für die diakonische Ausbildung gelten folgende Zeitvorgaben: 1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1) 20 ECTS = 600 h workload, davon grundständig 300h Präsenzzeit oder berufsbegleitend h Präsenzzeit 2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2) 15 ECTS = 450 h workload, davon grundständig 230 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 150h Präsenzzeit Ein sechswöchiger KSA-Kurs à 30 Stunden pro Woche wird mit mindestens sechs ECTS bewertet. 3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3) 15 ECTS = 450 h workload, davon grundständig 250 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 150h Präsenzzeit EKM
7 Diakonenausbildungsordnung DiakAusbO Das Soziale gestalten (Makromodul 4) 10 ECTS = 300 h workload, davon grundständig 150 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 100 h Präsenzzeit 6 Modulprüfungen (1) Die Studienleistungen in den einzelnen Modulen werden durch den Modulverantwortlichen auf einem Leistungsnachweis durch ECTS bescheinigt. (2) 1Für den Nachweis der erbrachten Prüfungsleistung wird dem Studierenden von dem Modulverantwortlichen eine Bescheinigung erstellt, die eine nachvollziehbare und begründete Beurteilung enthalten muss. 2Der Nachweis enthält im einzelnen Angaben zu: 1. Inhalten und Qualifikationszielen, 2. Lehr- und Lernformen/Art und zeitlichem Umfang des Präsenzstudiums, 3. Teilnahmevoraussetzungen, 4. Arten der Prüfungsleistungen/nachgewiesenen Leistungen, 5. Zahl der erbrachten ECTS Punkte und 6. der Note bzw. der Beurteilung bestanden / nicht bestanden. (3) 1Als Nachweis über einen erfolgreichen Studienverlauf ist der Studierende verpflichtet, die Belege über Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studienbuch zu führen. 2Er ist verpflichtet, die Kopien dieser Unterlagen im Prüfungsamt im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland abzugeben. 3Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur kirchlichen Abschlussprüfung. (4) Näheres regelt die Prüfungsordnung. 7 Kirchliche Abschlussprüfung (1) Die kirchliche Abschlussprüfung soll zeigen, dass die Kandidaten in der Lage sind, soziale Handlungsfelder in Kirche und Diakonie wahrzunehmen, theologisch-diakonisch zu deuten und zu verstehen, sowie sie praktisch und methodisch reflektiert mitzugestalten. (2) Die kirchliche Abschlussprüfung gliedert sich in 1. die Hausarbeit und 2. die mündliche Prüfung oder ein Kolloquium. (3) Die kirchliche Abschlussprüfung ist im 3. Teil der Ausbildung vor einer Einsegnung als Diakon abzulegen EKM 7
8 772 DiakAusbO Diakonenausbildungsordnung 8 Anerkennung extern absolvierter Aus- und Fortbildungsmodule (1) 1Auf schriftlichen Antrag können durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission einzelne Aus- und Fortbildungsmodule als gleichwertig anerkannt werden. 2Dazu sind vorzulegen: 1. Nachweis der erbrachten Leistungen, 2. Dokumentation der erworbenen Inhalte, 3. erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen. (2) 1Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch. 2In Zweifelsfällen kann zum Nachweis äquivalenter Kenntnisse eine externe Prüfung oder ein Kolloquium angeordnet werden. 9 Schlussbestimmungen (1) Die in dieser Ordnung verwendeten Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. (2) Das Landeskirchenamt erlässt zu dieser Ausbildungsordnung eine Prüfungsordnung. (3) 1Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Ausbildungsund Prüfungsordnung zur Diakonenausbildung für die Evangelische Fachschule für Diakonie und Sozialpädagogik Johannes Falk Eisenach vom 17. Mai 1994 (ABl. ELKTh 1996 S. 20) außer Kraft. 3Bereits begonnene Ausbildungen werden noch nach der bisherigen Ordnung abgeschlossen EKM
Ausbildung zum/r kirchlich anerkannten Diakon/in
Ausbildung zum/r kirchlich anerkannten Diakon/in Ausbildungsart: berufsbegleitende Ausbildung mit kirchlicher Anerkennung Berufsbild: Diakonie ist in dem Auftrag der Kirche begründet, Zeugnis von Jesus
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakonengesetz DiakG)
Diakonengesetz DiakG 770 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakonengesetz DiakG) Vom 19. November 2016 (ABl. S.
4. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 12.1/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt
4. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 12.1/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz DiakG)
Diakonengesetz DiakG 600 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz DiakG) Vom 5. Juni 1993 (ABl. EKD
vom 5. Juni 1993 (ABl S. 136) Diakonengesetz DiakG Nordkirche 1
Diakonengesetz DiakG 7.427 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz DiakG) 1 vom 5. Juni 1993 (ABl.
Was sollen Diakone und Diakoninnen können? Kompetenzmatrix für die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen im Rahmen der doppelten Qualifikation
Positionen und Konzepte aus dem Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften in DeutschlandIII/2004IMPULS Was sollen Diakone und Diakoninnen können? Kompetenzmatrix für die Ausbildung
SPODiakFS 555a. vom 27. Oktober 2009 KABl. S Änderungen. Änderndes Recht Datum Fundstelle. Lfd. Nr.
Studien- und Prüfungsordnung Diakon in Hephata SPODiakFS 555a Studien- und Prüfungsordnung der Ausbildung zum Diakon in Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.v. im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon 2019 2022 für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie Sehr geehrte Damen und Herren, als Fach- und Führungskräfte in Diakonischen Einrichtungen
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie
Berufsbegleitende Qualifikation zur Diakonin/zum Diakon 2016 2019 für Fach- und Führungskräfte aus der Diakonie Sehr geehrte Damen und Herren, als Fach- und Führungskräfte in Diakonischen Einrichtungen
VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Karlshöhe
VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Karlshöhe 768g 768g. Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologischdiakonischen Qualifizierung für das Amt
Inkraftgetreten am 1. November 2017 (Abl. 68 S. 17), (K.u.U S. 226) A. Richtlinien für Religionslehrkräfte mit vollem Dienstauftrag
Religionslehrer-Vereinbarung 782 782. Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 14. November 2000 über die Richtlinien für die
(2) Für die Zulassung zum Kirchlichen Examen ist insbesondere vorausgesetzt:
Verordnung des Oberkirchenrats über das Kirchliche Examen als Abschluss der Ausbildung in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und Krankenpflege an der Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg vom 17. August 2004 AZ
Inkraftgetreten am 1. Dezember 2000 (Abl. 59 S. 211; K. u. U S. 6) A. Richtlinien für Religionslehrkräfte mit vollem Dienstauftrag
Religionslehrer-Vereinbarung 782 782. Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 14. November 2000 über die Richtlinien für die
Verordnung des Oberkirchenrats vom 14. Juli 1998 (Abl. 58 S. 111)
Ordnung für das Kirchliche Examen 366 366. Ordnung für das Kirchliche Examen in Ergänzung zur Diplomprüfung am Ende des Studiengangs Diakonie und Sozialarbeit der Evang. Fachhochschule für Diakonie der
768e. Vom 23. Januar 2007 (Abl. 62 S. 337), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 117)
VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Schwäbisch Hall 768e 768e. Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologisch-diakonischen Qualifizierung für
Richtlinien für die Ausbildung zum Prädikantendienst
Richtlinien Prädikantendienst Präd-Ausb-RLl 493 Richtlinien für die Ausbildung zum Prädikantendienst vom 12. Juni 2012 KABl. 2012 S. 218 Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Ordnung 13.
vom 23. Januar 2007 AZ Nr Zweck der Abschlussprüfung
Fürs Amtsblatt Nr. 15, Bd. 62 (März 2007) Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologisch-diakonischen Qualifizierung für das Amt des Diakons und der Diakonin
Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO)
Anstellungsverordnung AnstVO 575-2010 Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO) Vom 8. Juni 2006 (ABl.
Diakoninnen und Diakone in Westfalen
Stiftung Nazareth v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Diakoninnen und Diakone in Westfalen»Wir sind mehr als 1.000!« »Wir sind mehr als 1.000!«Diakoninnen und Diakone in Westfalen»Die Kirche ist nur
Beruf aktuell. Gemeinde Diakonat. Berufsbild der Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen
Beruf aktuell Gemeinde Diakonat Berufsbild der Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen Beauftragung und Verantwortung Die Liebe hat das scharfe Auge Die Evangelische Landeskirche in Württemberg beruft
Verordnung des Oberkirchenrats über die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen auf der Karlshöhe in Ludwigsburg
Verordnung des Oberkirchenrats über die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen auf der Karlshöhe in Ludwigsburg Vom 12. Oktober 1999 (Abl. 58 S. 300) Zur Ausführung des 3 Abs. 2 und 3 und des 4 Abs. 4
Leitbild für Diakoninnen und Diakone. zupackend. EVANGELISCHE KIRCHE Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Leitbild für Diakoninnen und Diakone zupackend EVANGELISCHE KIRCHE Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Jesus Christus spricht:»siehe, ich bin bei Euch alle Tage, bis an der Welt Ende«(Matthäus 28,
766a. Vom 12. Oktober 1999 (Abl. 58 S. 300), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 115)
Hochschulausbildungsverordnung der Diakoninnen und Diakone 766a 766a. Verordnung des Oberkirchenrats über die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg (Hochschulausbildungsverordnung
Kirchengesetz über kirchliche Dienste, Einrichtungen und Werke in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Werkegesetz WG)
Werkegesetz WG 300 Kirchengesetz über kirchliche Dienste, Einrichtungen und Werke in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Werkegesetz WG) Vom 20. November 2010 (ABl. S. 309) Die Landessynode
Antrag auf Anerkennung von auswärtig erbrachten Studienleistungen
Zentrale Universitätsverwaltung Referat I/4 Universität Augsburg Präsidium Prüfungsamt Gebäude A Zimmer: 2079 Universitätsstraße 2 Telefon: 0821 598-1111 86135 Augsburg Telefax: 0821 598-5505 Öffnungszeiten:
Kirchengesetz betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKHN (Vorbildungsgesetz VorbG)
Vorbildungsgesetz VorbG 460 Kirchengesetz betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKHN (Vorbildungsgesetz VorbG) Vom 23. November 2012 1 (ABl. 2013 S. 30,
Kirchenverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den Prädikanten- und Lektorendienst
AusführungVO zum Prädikanten- u. Lektorendienst 471.1 Kirchenverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den Prädikanten- und Lektorendienst Vom 13. Oktober 2005 (ABl. 2005 S. 171), mit Änderung
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG)
Diakonengesetz DiakG 930 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG) Vom 5. Juni 1993 (ABl. EKD
Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule
Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule Kompetenzbereiche: Sach-, Methoden-, Urteils-, Handlungskompetenz Synopse aller Kompetenzerwartungen Sachkompetenz
Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:
Kreisreferentenverordnung KRefV 436 Verordnung über den Dienst der Kreisreferenten für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche
Satzung für die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale
Satzung Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale 455.1 Satzung für die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale Vom 1. Januar 2010 (ABl. S. 141) Gemäß 1, 5 und 6 des Kirchengesetzes
Vom 26. August 1997 (Ges. u. VOBl Bd. 11 S. 270)
Ausführungs- u. Übergangsbestimmungen zur VSBMO AB VSBMO 447 Ausführungs- und Übergangsbestimmungen zu der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung,
3. die von den Studentinnen und Studenten dieses Studienganges wählbaren Wahlpflichtangebote,
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Gemäß 6 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München und Art.80 Abs.1 und Abs.3, 58 Abs.1 Satz 1, 61 Abs.2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG
Vom 26. August 1997 (KABl S. 159) Änderungen. Ändernde Verordnung Datum Fundstelle KABl. 1 Erste Änderung der AB VSBMO. Lfd. Nr.
Ausführungs- und Übergangsbestimmungen zur VSBMO AB VSBMO 611 Ausführungs- und Übergangsbestimmungen zu der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung,
Verordnung zur Ausführung des Diakonengesetzes (Diakonenverordnung)
Diakonenverordnung DiakV 931 Verordnung zur Ausführung des Diakonengesetzes (Diakonenverordnung) Vom 19. Dezember 1997 (KABl. 1998 S. 30) Auf Grund von 14 des Kirchengesetzes über das Amt, die Ausbildung
Psychologie I 60 s. 2. Sem., Einführung in die Soziologie im Kontext des 30 1 s. 2. Sem., 1.10.
Anlage 2 zur Prüfungsordnung Prüfungsübersicht zum Bachelor-Studiengang Praktische Theologie [vgl. 6 (1)] Verwendete Abkürzungen: sp: schriftliche Prüfung - Dauer 90-180 min., mp: mündliche Prüfung - Dauer
Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (M.Ed.)
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog geltende
Zehn Standpunkte zum Diakonat
10 Zehn Standpunkte zum Diakonat Züllchower-Züssower Diakonen- und Diakoninnengemeinschaft VIER DIAKONISCHE GEMEINSCHAFTEN IN DER NORDKIRCHE . 1. DOPPELTE QUALIFIKATION Diakoninnen und Diakone haben mit
Operationalisierung. Unsere Praxis
Unterricht Die Lernenden begegnen im Unterricht existentiellen und transzendierenden Fragestellungen in Sicht auf christliche Lebens- und Weltdeutung. Die Fachkonferenzen greifen aus den sächsischen Lehrplänen
Vom 17. Juni 1991 (ABl. EKKPS S. 45) Inhaltsübersicht. Artikel 1 Herstellung der Gemeinschaft
Kirchengesetz über die Herstellung der EKD 212 Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland
Katholische Theologie
Katholische Theologie Modul 1: Einführungs- und Grundlagenmodul Turnus Arbeitsauf- 14 jährlich 10 420 2 Beispiele gelebter Religion und gelebten Glaubens, Biblische Grundlagen, Geschichte der Kirche und
Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A
464. Verordnung des Oberkirchenrats über die berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst
Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst 464 464. Verordnung des Oberkirchenrats über die berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst Vom 24. Oktober 2006 (Abl. 62 S. 150), geändert durch Verordnung
Kompetenzerwerb in der religions-/gemeindepädagogischen Hochschulausbildung
Kompetenzerwerb in der religions-/gemeindepädagogischen Hochschulausbildung Unterschieden wird im Folgenden zwischen fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und drei Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten
Kirchengesetz betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKHN (Vorbildungsgesetz VorbG)
Vorbildungsgesetz VorbG 460-2013 Kirchengesetz betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKHN (Vorbildungsgesetz VorbG) Vom 23. November 2012 1 (ABl. 2013 S.
Evangelische Religionspädagogik, Religion
Lehrplaninhalt Vorbemerkung Die religionspädagogische Ausbildung in der FS Sozialpädagogik ermöglicht es den Studierenden, ihren Glauben zu reflektieren. Sie werden befähigt, an der religiösen Erziehung
Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen
Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Inhaltsverzeichnis M(G)-TEV10 Fachdidaktik evangelische Religionslehre..............................
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen
R E L I G I O N S U N T E R R I C H T
F A C H C U R R I C U L U M R E L I G I O N S U N T E R R I C H T Jahrgang 9 10 Beschluss der Fachkonferenz vom: 07.03.2017 Stand: März 2017 Rad des Lebens: Fernöstliche Religionen (Jg. 9) So bin ich Zuspruch
Vom 23. Oktober 2015 (ABl. S. 267)
Vokationsverordnung VokV 330 Verordnung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen (Vokationsverordnung
Bachelor of Arts. Teilstudiengang Evangelische Theologie davon Kontaktst. davon Selbstst. Workload gesamt. Leistungspunkte. Dauer
Modul 2500000 Bibelwissenschaft (Wie) 6 270 h 20 h 50 h emester Wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über die grundlegende Urkunde des christlichen Glaubens, wie er im Alten und Neuen Testament entfaltet
Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede Qualifikationsphase (Q 1)
Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede Qualifikationsphase (Q 1) Qualifikationsphase (Q1) GRUNDKURS Halbjahresthema 1.Hj.: Als Mensch Orientierung suchen
Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.)
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.) Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013
Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche
Kompetenzen für zukünftiges professionelles Handeln von Fachkräften in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit:
Kompetenzprofil für zukünftiges professionelles Handeln von Fachkräften in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit und zukünftige Anforderungen an die Aus- und Fortbildung Vorbemerkung: In der evangelischen
Vom 6. November 2014 (ABl S. 462)
Laufbahnverordnung der EKHN LVO 483 Rechtsverordnung über die Laufbahnen der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Laufbahnverordnung der EKHN LVO) Vom
Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD)
Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD 6.4 Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD) Vom 12. November 2014 (ABl. EKD 2014 S. 340) Lfd.
LehrplanPLUS Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. 1. Grundwissen/grundlegende Kompetenzen
Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Im katholischen Religionsunterricht treten die jungen Menschen von ihren unterschiedlichen Lebenswelten her in reflektierten
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
Modulkennziffer: BP-ETH-M1 Modultitel: Einführung in die Disziplinen der Theologie: Altes Testament, Dogmatik und Religionspädagogik
4.7 Evangelische Theologie / (ETH) Das Fach Evangelische Theologie / beteiligt sich gemäß 11 Abs. 3 Ziffer 3 an der Profilierung Europalehramt Primarstufe als bilinguales Sachfach zusammen mit der Zielsprache
Anlage 3 zur Deputationsvorlage L160/18
Anlage 3 zur Deputationsvorlage L160/18 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik Vom XX.XX.XXXX
Vom 25. November 1994 (KABl.-EKiBB 1996 S. 158)
Erweiterungsprüfung 461 Vorläufige Prüfungsordnung der Kirchlichen Prüfung im Fach Evangelischer Religionsunterricht für Lehrer und Lehrerinnen im Schuldienst des Landes Brandenburg (Erweiterungsprüfung)
Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik Ethik/Philosophie
06-003-401 (englisch) Grundlagen der Ethik/Philosophie Introduction to Ethics/Philosophy 1. 2. Semester Institut für Philosophie 2 Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische
Staatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Ethik/Philosophie
06-003-401 (englisch) Grundlagen der Ethik/Philosophie Introduction to Ethics/Philosophy 1. 2. Semester 2 Semester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und
Rechtsverordnung über die Ausbildung von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen (Fachschulabschluss)
Ausbildung von Gemeindepädagog(inn)en (Fachschulabschluss) 439 Rechtsverordnung über die Ausbildung von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen (Fachschulabschluss) Vom 10. August 2012 (KABl. S. 163)
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016
Qualifikationsphase (Q1) Auf der Suche nach Orientierung im Glauben und im Zweifel
Unterrichtsvorhaben 1 Thema: Woran kann ich glauben? Christliche Antworten auf die Gottesfrage als Angebote Inhaltsfelder: IF 2: Christliche Antworten auf die Gottesfrage IF 1: Der Mensch in christlicher
Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717
Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717 Prüfungsordnung für die besondere Prüfung für Gemeindemissionare zur Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit als Pfarrer in
MODULBESCHREIBUNG DES STUDIENGANGS EVANGELISCHE THEOLOGIE IM BACHELOR OF EDUCATION SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG. Stand: 5.
Inhaltsverzeichnis SP_ TEV1 Altes und Neues Testament................................................................... 2 SP_ TEV2 Kirchen-,Theologie- und Religionsgeschichte und Systematische Theologie.........................................
Modulkennziffer: BS-ETH-M1 Modultitel: Einführung in die Disziplinen der Theologie: Altes Testament, Dogmatik und Religionspädagogik
4.7 Evangelische Theologie / (ETH) Das Fach Evangelische Theologie / beteiligt sich gemäß 11 Abs. 3 Ziffer 2 an der Profilierung Europalehramt Sekundarstufe 1 als bilinguales Sachfach zusammen mit der
800. Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
800. Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Verordnung des Oberkirchenrats vom 10. November 1987 (Abl. 53 S. 33) Nach Beratung mit dem Ständigen Ausschuß
Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal. Didaktisch-methodische Zugriffe
Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal W3: Situationen beschreiben, in denen existenzielle Fragen des Lebens auftreten De1: Grundformen religiöser und biblischer Sprache sowie individueller und
Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
b) die Auswahl geeigneter Prüfungsformen in den entsprechenden Modulen sowie
Den Beruf ins Studium und das Studium in den Beruf integrieren Der neue berufsintegrierende Bachelor-Studiengang Heilpädagogik an der Fachhochschule Hannover Der berufsintegrierende Bachelorstudiengang
Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung CNC-Fachkraft (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014 erlässt die Handwerkskammer
Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
Zugangsprüfungsordnung (ZuPO)
Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
"Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen (BRU) Realitäten, Wünsche, Ideen"
Postanschrift: 53113 Bonn Sitz: Am Hof 1 Tel.: 0228/73-5427 Fax: 0228/73-5631 info@bibor.uni-bonn.de www.bibor.uni-bonn.de Bonn, im Dezember 2014 "Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen
Fach: Evangelische Religion Jahrgangsstufe: 5 Inhalt: Ich und die anderen
Fach: Evangelische Religion Jahrgangsstufe: 5 Inhalt: Ich und die anderen Leitperspektive Inhaltsfeld Kompetenzen/ Abstufungen Inhaltsbezogene Kompetenzen* Zeit Fächerübergreifend/ - verbindend Eigene
Kirchengesetz über den katechetischen Dienst
Katechetengesetz KatG 928 Archiv Kirchengesetz über den katechetischen Dienst Vom 7. Dezember 1956 (KABl. S. 140) geändert durch das Kirchengesetz vom 12. Januar 1967 (KABl. S. 25) Die Landessynode der
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen
Wahlfach Ethik (30 LP)
Studienverlaufsplan nach empfohlenen Semestern Wahlfach Ethik (30 LP) Das Studium des Wahlfaches Philosophie erstreckt sich auf folgende Pflichtmodule: Semester Modul-Nr. Modultitel Dauer Modulform LP
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch
Anlage 2.10: Fachanhang Inhaltsübersicht 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums 1.3 Sprachkenntnisse 1.4 Anwesenheitspflicht, Prüfungsvorleistungen
Vorzeichen BARMHERZIGKEIT Bezüge im Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik, 1. und 2. Studienjahr
Vorzeichen BARMHERZIGKEIT Bezüge im Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik, 1. und 2. Studienjahr Lernfeld Ausgewählte Kompetenzerwartungen Ausgewählte Inhalte Einzelne Anregungen Lernfeld 1
Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel
Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Vom. April 07 Die Theologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt
Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21
Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement
Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung
Vom 17. Mai 2013 (KABl. S. 102)
Berufsbegleitende Ausbildungsordnung/Ev. RL 458 Rechtsverordnung über die pädagogisch-theologische Qualifizierung und die berufsbegleitende schulpraktische Ausbildung im Fach Evangelische Religionslehre
KMK. Rheinland-Pfalz EPA EPA. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Lehrpläne. Erwartungshorizont Klasse
KMK Rheinland-Pfalz EPA 13 EPA 12 11 Bildungsstandards +Beispielaufgaben 10 9 8 7 Bildungsstandards +Beispielaufgaben Erwartungshorizont Klasse 8 Lehrpläne 5-10 6 Erwartungshorizont Klasse 6 5 Allgemeine
Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
Modularisierung der Erzieherausbildung
Modularisierung der Erzieherausbildung Änderungen der BbS-VO und EB-BbS 2016 (Entwurfsstand) 08. März 2016 Allgemeine Vorschriften 14 Fach- oder Projektarbeit (1) ( ) Ist eine Fach- oder Projektarbeit