- Schule aktuell - Die jahrgangskombinierte gebundene Ganztagsklasse an der GS Künzing-Gergweis

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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 2 Februar 2012 I M P U L S E U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - Schule aktuell - Die jahrgangskombinierte gebundene Ganztagsklasse an der GS Künzing-Gergweis E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing

2 50 Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen 52 Funktionsstellen an Volksschulen 53 Seminarrektor/Seminarrektorin 56 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 57 Sonstige Stellen 58 Allgemeine Bekanntmachungen Etablierung von Referenzschulen für Medienbildung Bewerbungsmodalitäten für das Schuljahr 2012/ Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule 60 Zweite Staatsprüfung 2013 für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II 62 Förderschulen freie Stellen für Studienrätinnen und Studienräte im Förderschuldienst Direktbewerbung 63 Schülerzahlen der Berufsschulen in Niederbayern 2011/ Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II 68 Verordnung über die Errichtung eines Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen (Studienseminarverordnung berufliche Schulen StuSembSV) 70 Zusätzliche Zuschüsse an die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe 71 Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife 72 Vierte Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung 72 Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau vom Az.: Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin im Rahmen des Ulmer Modells kombinierter Bildungsgang für die Studiengänge des Maschinenwesens hochschule dual an der Staatlichen Berufsschule Günzburg vom Az.: Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, im Rahmen des kombinierten Bildungsgangs hochschule dual Bachelor of Engineering Landschaftsbau und Management an der Fachhochschule Weihenstephan vom Az.: Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Gießerei 75

3 51 Fort- und Weiterbildung Regionaler Schulentwicklungstag Niederbayern 2012 am 10. März 2012, Stadthalle Dingolfing Tagung der niederbayerischen Verbundkoordinatoren am 1. März Fortbildungen der Regierung von Niederbayern Januar bis Juli Parlamentsseminare 2012 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 80 Fortbildungen des Schulpastorals Passau 81 Fortbildungen des Religionspädagogischen Seminars Regensburg März Buch ohne Leser? Die Rolle der Heiligen Schrift im heutigen Religionsunterricht 86 Impulstagung: Demokratisch-Inklusive Schule (entwickeln) Schule als Lernraum für Menschen mit Begabungen und Besonderheiten 87 Bayerischer Turnverband Turnbezirk Niederbayern 26. Aktionsbörse Breitensport in Pocking am 17. März Termine für Lions Quest 91 BeltzForum: 20 Jahre hochkarätige Lehrerfortbildung 91 Wettbewerbe Schülerzeitungswettbewerb Blattmacher im Schuljahr 2011/ Landesverband Bayern: Landesweiter Schülerwettbewerb Thema: Flucht in die Freiheit 95 Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2012 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur Kategorie 1 und 2) 95 Bayerischer Eissport-Verband e.v., Bezirk I Niederbayern, Sparte Eisstocksport Bayerische Meisterschaft für Schulmannschaften im Winter Deutsche Lehrermeisterschaft im Schulschach vom Februar 2012 in Berlin 97 Verschiedenes Bayerische Bildungsberichterstattung: Aktuelles 2011 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Qualitätsagentur 99 Mit dem Lehrstellenradar freie Ausbildungsplätze finden 100 Aufruf zum Girls Day Mädchen Zukunftstag 2012 und Boys Day Jungen Zukunftstag Schulsammlung 2012 des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. 101 Niederbayerischer Lehrerball als Nacht der Tracht 102 Medien-Neuerscheinungen Ab Seite 103

4 52 Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Az.: IV.3-5 P Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136) Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle bestellt. gez. Josef Kufner Ministerialdirigent Für die oben aufgeführte Schulratsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei der Regierung zusammen mit den Stellungnahmen: Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

5 53 Volksschule Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach den ab vorgesehenen Neueinstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ 1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ 1 1. Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ 1 173,61 bzw. AZ 2 224,18. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBl Nr. 8, , Seite 63). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule vom (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff), die am in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular steht im Internet bereit zum Download unter Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Portfolio bzw. direkt: Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom ) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.

6 54 Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, , Seite 63) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS F) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Hauptschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom Nr. IV.6-P ). Wegen der geringeren Zahl an beschäftigten Frauen in der Schulleitungsfunktion werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt "Wiederbesetzung einer Funktionsstelle" (im Internet: Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle).

7 55 Rektor/Rektorin: Schulamt: Anzahl Schüler Klassen Schule/Dienstort: Bes.-Gr.: Anforderungsprofil: DEG 83 4 GS Moos Kirchplatz Moos Tel.: 09938/221 Fax.: 09938/8238 grundschule-moos@ t-online.de A 13 + AZ (z.zt.173,61 ) aktuelle Grundschulerfahrung fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zur Arbeit mit jahrgangskombinierten Klassen FRG Sinkende Schülerzahlen! Georg-von-Pasterwiz GS + MS Hohenau Schulstr Hohenau Tel: /388 Fax: 08558/2674 vshohenau@ t-online.de 2. Ausschreibung A 13 + AZ (z.zt.173,61 ) Interesse und Engagement für eine systematische pädagogische Schulentwicklung fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund Bereitschaft zur Arbeit mit jahrgangskombinierten Klassen PA-L GS/MS Breitenberg Schulstr Breitenberg Tel.: 08584/235 Fax: 08584/437 verwaltung@vsbreitenberg.de A 13 + AZ (z.zt.173,61 ) fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zur Kooperation im Mittelschulverbund Erfahrung in der Mitarbeit in der Schulleitung

8 56 Seminarrektor/Seminarrektorin: Die Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin (A 13+AZ) als Leiter/Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Lehrer/innen an Grundschulen im Schulamtsbezirk Dingolfing-Landau und je nach Bedarf angrenzenden Gebieten ist vorbehaltlich der Entwicklung der Anzahl der Lehramtsanwärter/innen für das Lehramt an Grundschulen im Regierungsbezirk Niederbayern und der Zuweisung von Planstellen für Seminarrektorinnen/Seminarrektoren zu besetzen. Sie wird damit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Beförderung zum Seminarrektor/zur Seminarrektorin als Leiter/Leiterin eines Seminars kommen grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke KMBek v Nr. IV.5 5 P , KWMBl Nr. 8/2011, S. 63 ff. erfüllen. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 2 Abs.1, Art 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die Bewerber/innen müssen gründliche und umfassende aktuelle schultheoretische Kenntnisse sowie gesicherte und innovative unterrichtspraktische Erfahrungen in der Grundschularbeit nachweisen. Zudem müssen sie befähigt sein, den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern die theoretisch fundierten schulpraktischen Ausbildungsinhalte für das Lehramt an Grundschulen nachhaltig zu vermitteln. Deshalb werden sichere Kenntnisse der aktuellen Unterrichtsgestaltung in der Grundschule, ein effektives Zeit- und Organisationsmanagement, Vertrautheit mit Moderationsmethoden sowie besondere Fähigkeiten im Bereich der Personalführung vorausgesetzt (z.b. Erfahrungen in der 1. oder 2. Phase der Lehrerbildung als Praktikumsoder Betreuungslehrer, Multiplikatorentätigkeit, Referententätigkeit allgemein, Referententätigkeit in der Schul- und Unterrichtsentwicklung, Erwachsenenbildung allgemein). Da die Beratung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine zentrale Aufgabe sein wird, wird eine umfassende Beratungskompetenz erwartet. Eine methodisch didaktische Ausbildung für das Fach Englisch in der Grundschule und der Nachweis einer entsprechenden Sprachkompetenz sind wünschenswert. Insgesamt werden ein hohes Berufsethos, Professionalität und Aufgeschlossenheit für Schul- und Seminarentwicklungsprozesse vorausgesetzt. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen, der u. a. auch Auskunft über die eigene pädagogische Ausbildung, gegebenenfalls auch über Veröffentlichungen fachlicher Art gibt. Im Rahmen der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass voraussichtlich in der letzten Woche der Sommerferien eine Fortbildung für neu ernannte Seminarleitungen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen stattfindet. Für die oben aufgeführte Funktionsstelle und Seminarrektor/inn/en-Stelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: Bei der Regierung: Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

9 57 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: Unterfranken: schulanzeiger.htm Schwaben: Schulanzeiger.php

10 58 Sonstige Stellen Konrektor/Konrektorin: Schulamt: Anzahl Schüler Klassen Schule/Dienstort: Bes.-Gr.: Anforderungsprofil: DEG GS 2 HS Abt-Joscio-Schule (Staatl. anerkannte, private katholische Bekenntnisvolksschule Grund- und Teilhauptschule I mit erweitertem Musikunterricht und angegliedertem Kinderhort) Maria-Ward-Platz Niederalteich Tel /122 Fax 09901/2698 verwaltung@abtjoscio-schule.de KR/KRin A13+AZ (z.zt. 173,61 ) - Eine am christlichen Glauben orientierte Lehrerpersönlichkeit, die sich für die pädagogischen und erzieherischen Ziele der katholischen Schule in freier Trägerschaft einsetzt - Engagement für die konzeptionelle Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild geprägten Schulprofils - Offenheit für freie Lehr- und Lernformen - umfassende EDV-Kenntnisse (Office Anwendungen) - Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - Berechtigung zur Erteilung kath. Religionsunterrichts (missio canonica) - Ausbildung im Fach Musik erwünscht Die Bewerbungen sind bis an den privaten Schulträger zu richten: Abt-Joscio-Schulwerk e. V. Maria-Ward-Platz Niederalteich Eine Kopie der Bewerbung ist zum gleichen Termin mit gleichzeitiger Antragstellung auf Zuordnung zur Dienstleistung beim privaten Träger dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Deggendorf vorzulegen.

11 59 Allgemeine Bekanntmachungen Etablierung von Referenzschulen für Medienbildung Bewerbungsmodalitäten für das Schuljahr 2012/2013 Zur Stärkung der Medienkompetenz an den Schulen aller Schularten in Bayern hat das Staatsministerium im Schuljahr 2010/2011 ein breit angelegtes Projekt zur Etablierung von Referenzschulen für Medienbildung initiiert. Ziel ist die schulinterne Einführung von Medienentwicklungsplänen, die an den Referenzschulen in Teams erarbeitet werden sollen. Bereits die ersten beiden Runden stießen auf große Resonanz: Für die Teilnehmerplätze lagen über 200 Bewerbungen vor. Jede teilnehmende Schule erhält für die Tätigkeit ihres Teams während der zweijährigen Qualifizierungsphase zwei Anrechnungsstunden pro Schuljahr (bzw. Schulen unter 180 Schülerinnen und Schülern eine Anrechnungsstunde), für die anschließende ebenfalls zweijährige Begleitung von zehn weiteren Schulen jeweils eine Anrechnungsstunde. Während der Qualifizierungsphase soll ein schulinterner fächerübergreifender Medien- und Methodenlehrplan entstehen, in dem auf der Grundlage der bestehenden Ausstattung die bisherige pädagogische Arbeit mit Medien systematisiert wird. Dabei ist vor allem zu überlegen und abzuwägen, für welche unterrichtlichen Inhalte gezielter Medieneinsatz einen didaktischen Mehrwert für den Unterricht erbringen kann. Darüber hinaus sollen ein schulinternes Fortbildungskonzept und, in Zusammenarbeit mit dem Sachaufwandsträger, ein technischer Ausstattungsplan erarbeitet werden. Vom Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2014/2015 können sich jedes Jahr 30 Schulen aller Schularten bewerben, wobei bei der Auswahl auf die Ausgewogenheit der Schularten und die regionale Verteilung geachtet wird. Die teilnehmenden Schulen werden inhaltlich mit Orientierungshilfen, Vorlagen und einem Internetportal am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unterstützt. Eine enge schulinterne Beratung und gezielte Fortbildungen erfolgen durch das Netzwerk der Medienpädagogisch- informationstechnischen Beratungslehrkräfte (MiB) und die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP). Interessierte Schulen können sich bis zum 11. Mai 2012 über folgenden Link bewerben: gez. Dr. Müller Ministerialdirektor

12 60 Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Schulamtsbezirks an eine andere Schule Bei Anträgen auf Versetzung bzw. Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern, Fachlehrerinnen und -lehrern sowie Förderlehrerinnen und -lehrern an Grund-, Haupt- bzw. Mittelschulen und Volksschulen innerhalb eines Schulamtsbezirks für das Schuljahr 2012/2013 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervorlage), das im Internet unter der Adresse (Menü: Wir für Sie / Schulen / Downloads ) abgerufen werden kann, über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis 4.Mai 2012 einzureichen. Zusätzlicher Hinweis: Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2012 der Regierung (Sachgebiet 43) vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. 2. Über Versetzungen bzw. Zuweisungen innerhalb des bisher zuständigen Schulamtes entscheidet das dortige Schulamt in eigener Zuständigkeit. Derlei Anträge sind deshalb über die Schulleitung beim eigenen Staatlichen Schulamt einzureichen und werden dort bearbeitet. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

13 61 Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Schulamtsbezirks an eine nicht ausgeschriebene Stelle an einer anderen Schule gewünschte Schule: 2012/ 2013 Der Antrag (einschließlich Anlagen) ist spätestens zum festgesetzten Termin (siehe niederbayerischer Schulanzeiger) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt einzureichen. Erstwunsch Zweitwunsch Bitte beachten Sie, dass Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse nach Abgabe des Versetzungsantrages unverzüglich auf dem Dienstweg der Regierung anzeigen müssen! Wir werden Versetzungszusagen wieder zurücknehmen, falls sich herausstellt, dass Sie den Dienst nicht oder nicht im genannten Umfang aufnehmen. Angaben zur Person Name, Vorname Geb.-Datum Personenkennzahl (z.b. 02/140778/3) derzeit noch Warteliste ohne Zusage der Anstellung ggf. Schwerbehinderung in % Fam.-Stand derzeitige Schule ja nein verh. nicht verh. Zahl der Kinder, die im Haushalt d. Antragstellers/in leben: Alter der Kinder Diapers-Nr. Dienstbezeichnung (z.b. L, FL, FöL, LAA, FLA, FöLA) derzeitige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax, Handy künftige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax Dienstliche Angaben 1. Lehramt (Ausbildung) überwiegender Einsatz VS GS HS FöL GS FL-EG FL mt (Fächer ) HS 2. Lehramtsprüfung im Jahr im Reg.-Bezirk Anstellungsnote an derzeitiger Schule seit ggf. Wiederholungsprüfung im Jahr im Reg.-Bezirk Anstellungsnote Erstantrag auf Versetzung im Jahr 3. Arbeitszeit: Die Bearbeitung des Antrags ist grundsätzlich nur möglich, wenn an der aufnehmenden Schule zum nächsten Schuljahresbeginn (Voll- oder Teilzeit) Dienst geleistet wird. Ich bin bereit im Falle einer Versetzung meine Beurlaubung/meine Teilzeit so zu beenden bzw. einzurichten, dass der Dienst zum nächsten Schuljahresbeginn an der aufnehmenden Schule (Voll- oder Teilzeit) aufgenommen wird. Mein Antrag auf - vorzeitige Beendigung meiner Beurlaubung liegt bei wird nachgereicht - Teilzeitbeschäftigung mit WoStd. liegt bei wird nachgereicht Arbeitszeit (derzeit) Arbeitszeit im kommenden Schuljahr Vollzeit Teilzeit mit WoStd. beurlaubt bis Vollzeit Teilzeit mit WoStd. 4. Fächerverbindungen / besondere Lehrbefähigungen / Ausbildungen: Eine Versetzung ist nur gewünscht, wenn der Einsatz an der angegebenen Schule möglich ist. Antragsbegründung (stichwortartig, ggf. als Anlage) Familienzusammenführung (Bitte fügen Sie einen amtlichen Wohnsitznachweis und eine Arbeitgeberbescheinigung Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin bei. Die Begründung Familienzusammenführung wird nur mit den genannten Belegen akzeptiert.) Persönliche Gründe Anzahl der beigefügten Anlagen Ort, Datum ggf. Bemerkungen des Staatlichen Schulamts Unterschrift des Antragstellers Ort, Datum Unterschrift des Staatl. Schulamts

14 62 Zweite Staatsprüfung 2013 für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Dezember 2011 Az.: IV.7-5 S Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik 2013 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2011 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS UK) durchgeführt. Hierzu wird bekanntgegeben: 1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen. 2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach 16 LPO II erfüllt. 3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt: die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 28. Januar bis 17. Mai 2013 das Kolloquium in der Zeit vom 8. April bis 26. April 2013 die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 29. April bis 17. Mai 2013 In begründeten Fällen, wie z. B. nach 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. 4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten. 5. Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2013 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen ( 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen ( 28 Abs. 2 LPO II). Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen. An der Zweiten Staatsprüfung 2013 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung ( 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. 6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach 11 LPO II wiederholen wollen. 6.1 Die Meldung nach 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2012 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

15 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen. 7. Gesuche von Schwerbehinderten ( 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten ( 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen. Dr. Müller Ministerialdirektor KWMBeibl Nr. 1* vom StAnz 2012 Nr. 1 Förderschulen - freie Stellen für Studienrätinnen und Studienräte im Förderschuldienst - Direktbewerbung Um die Förderschulen bei ihrer Personalplanung zu unterstützen, aber auch um den Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, möglichst in Aufgabenbereichen tätig zu werden, die der eigenen Neigung und Kompetenz entsprechen, führt die Regierung von Niederbayern das Direktbewerbungsverfahren bei Besetzungen von Sonderschullehrer-/Sonderschullehrerinnenstellen auch zum Schuljahr 2012/2013 durch. Gesichert zu besetzende Stellen werden auf der Homepage der Regierung von Niederbayern - Förderschulen spätestens ab Mai 2012 ausgeschrieben. (Internet: Regierung von Niederbayern / Wir für Sie / Schulen / Förderschulen / Zu besetzende Sonderschullehrer-/Sonderschullehrerinnenstellen zum Schuljahr 2012/2013 ) Dieses Verfahren gilt jedoch nur für - Versetzungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern - Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe. - Lehrkräfte, die im Schuljahr 2012/2013 tatsächlich Unterricht erteilen Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag (Direktbewerbung) auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2012 der Regierung vorliegen. Aus beiden Anträgen muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. Folgendes Verfahren gilt allgemein zur Direktbewerbung: 1. Die Schulleitung klärt zusammen mit dem zuständigen Referenten im Sachgebiet Förderschulen, ob ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung legt den Entwurf einer stichpunktartigen Beschreibung (Vordruck für den Entwurf wird den Schulen per zugeleitet) der zu besetzenden Stelle der Regierung von Niederbayern zur Ausschreibung auf der Homepage der Regierung vor. 3. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Angaben zum Stundenmaß).

16 64 4. Die zu besetzenden Stellen werden durch das Sachgebiet 41 ausschließlich auf der Homepage der Regierung ausgeschrieben. 5. Die interessierten Lehrkräfte richten ihre Bewerbung mit dem Formblatt Direktbewerbung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern nur auf elektronischem Weg mit allen erforderlichen Angaben über die Schulleitung an die Regierung. Diese leitet die Bewerbung mit einer Stellungnahme, die die Angaben der Lehrkraft bestätigt und gegebenenfalls ergänzt, an die angestrebte Schule weiter. Formblätter zur Bewerbung sind im Internet unter Regierung von Niederbayern / Schulen / Wir für Sie / Downloads oder bei den Schulleitungen der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung bzw. der Schule für Kranke erhältlich. Eine allgemeine Bewerbung um eine nicht ausgeschriebene Stelle in einer bestimmten Region kann bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden. 6. Die Schulleitung erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei gegebener Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang. 7. Nach den erfolgten Bewerbungsgesprächen legt die Schulleitung unverzüglich, spätestens jedoch bis 30. Juni 2012 der Regierung einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag vor. Die Regierung verständigt den Bewerber, die abgebende und die aufnehmende Schule bei erfolgter Stellenzusage. Unabhängig von diesem neuen Verfahren besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich um nicht ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

17 65 Direktbewerbung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern an die Schule Stelle ausgeschrieben auf der Homepage der Regierung v. Niederbayern Nr. 2012/ 2013 Der Antrag ist in Dateiform (einschließlich Anlagen) spätestens zum festgesetzten Termin (siehe niederbayerischer Schulanzeiger und Homepage der Regierung) über die Schulleitung bei der Regierung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse nach Abgabe des Versetzungsantrages unverzüglich auf dem Dienstweg der Regierung anzeigen müssen! Wir werden Versetzungszusagen wieder zurücknehmen, falls sich herausstellt, dass Sie den Dienst nicht oder nicht im genannten Umfang aufnehmen. Angaben zur Person Name, Vorname Geb.-Datum Personenkennzahl (z.b. 02/140778/3) Fam. Stand: ggf. Schwerbehinderung in % Zahl.d. Kinder, die im Haushalt d. Antragstellers/in leben: verh. nicht verh. Jahre Dienstbezeichnung: Alter der Kinder: derzeitige Schule (Name, Anschrift, Telefon): derzeitige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax, Handy künftige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax Dienstliche Angaben Lehramt (Ausbildung) Sonderpädagogische Fachrichtung Schulstufe Fächerverbindung 2. Lehramtsprüfung: Jahr: Anstellungsnote: Arbeitszeit (derzeit) Arbeitszeit im kommenden Schuljahr Vollzeit Teilzeit mit WoStd. Vollzeit beurlaubt bis Teilzeit mit WoStd. Besondere Lehrbefähigungen / Ausbildungen: Anzahl der beigefügten Anlagen Weitere Bewerbungen ja nein Antrag bei der Schulleitung eingereicht: Ort, Datum: Stellungnahme (abgebende Schulleitung) Ort, Datum: Entscheidung (aufnehmende Schulleitung) Schulleitung: Ort, Datum: Schulleitung:

18 66 Schülerzahlen der Berufsschulen in Niederbayern 2011/2012 Zusammenfassung aufgrund der Geschäftsstatistik vom 20. Oktober 2011 Schüler an den beruflichen Schulen in Niederbayern im Schuljahr 2011/2012 (ohne FOS/BOS) Berufsschulen 75,49% Berufsfachschulen 6,34% Fachakademien 2,25% Wirtschaftsschulen 5,35% Meisterschulen 0,29% Fachschulen 0,77% Technikerschulen 0,72% Berufsfachschulen des Gesundheitswesens 8,78%

19 67

20 68 Größe der Berufsfelder an Berufsschulen im Regierungsbezirk Niederbayern am Gesundheit 4,7% Jugendliche ohne Ausbildungsplatz 2,9% Metall 15,2% Wirtschaft 31,0% KFZ 9,3% Elektro 7,4% Glas/Keramik 2,0% Agrar 1,7% Raumausstatter / Sattler 1,0% Bekleidung 0,3% Gastronomie 5,2% Körperpflege 1,7% Ernährung 4,3% Farbtechnik 1,8% Bau/Holz 8,2% IT-Berufe 1,5% Techn. Zeichner 1,7% Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Dezember 2011 Az.: VII.2-5 S a I. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI S. 378, KWMBl S. 214) 9, begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214) 2, teil. Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 27. Februar 2012 bis 13. Juli 2012 an den Seminarschulen, die 3. Prüfungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis 3. Mai 2013 an den Einsatzschulen, die Kolloquien in der Zeit vom 11. März 2013 bis 3. Mai 2013 an den Seminarschulen, die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 18. März 2013 bis 17. Mai 2013 an den Seminarschulen.

21 69 Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten. II. Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. III. An der Zweiten Staatsprüfung 2013 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung ( 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis 3. Mai 2013 ab. Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 5. Oktober 2012 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen. IV. Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 11 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2012 bestanden haben sich bis spätestens 21. September 2012 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. November 2012 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden. Der Meldung sind beizufügen: eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung, gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis), gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist, eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist. Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen. Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 5. Oktober 2012 einzuholen. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 7. Januar bis 3. Mai 2013 (Prüfungslehrproben) ab. In begründeten Fällen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. Kufner Ministerialdirigent KWMBeibl Nr. 1* vom

22 70 Verordnung über die Errichtung eines Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen (Studienseminarverordnung berufliche Schulen StuSembSV) Vom 11. November 2011 (GVBl S. 578) Auf Grund von 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS S) und Art. 28 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996 S. 16, ber. S. 40, BayRS UK), zuletzt geändert durch 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: 1 (1) 1 Für die Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen wird ein Staatliches Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen errichtet; es ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus unmittelbar nachgeordnet, das weitere Bestimmungen zu dessen Verwaltung erlassen kann. 2 Dem Staatlichen Studienseminar können auch weitere Verwaltungsaufgaben übertragen werden. (2) 1 Das Staatliche Studienseminar hat seinen Sitz in München und eine Dienststelle in Nürnberg. 2 Es wird durch einen vom Staatsministerium bestimmten Leitenden Seminarvorstand geleitet; dieser ist Dienstvorgesetzter der Seminarvorstände sowie der an das Studienseminar abgeordneten Lehrkräfte und regelt die Organisation des Studienseminars. 2 (1) Dem Staatlichen Studienseminar obliegt in Ausführung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen und der Lehramtsprüfungsordnung II die Gesamtausbildung der Studienreferendare. (2) Es nimmt die Fachaufsicht über die Abteilung IV des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern wahr. (3) Es wirkt hierfür mit vom Staatsministerium bestimmten beruflichen Schulen (Universitätsschulen) bei der Gestaltung der Praxisanteile während der universitären Lehramtsausbildung zusammen. 3 1 Übergeordnete Dienststelle im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung ist die Regierung von Oberbayern. 2 Als Amtskasse wird die Staatsoberkasse Bayern in Landshut bestimmt. 4 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1967 (GVBl S. 449, BayRS UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 1990 (GVBl S. 346), wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Wortlaut wird Satz Es wird folgender Satz 2 angefügt: Die Fachaufsicht über die Abteilung IV übt das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen aus. 5 1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft. 2 Mit Ablauf des 31. Juli 2011 tritt die Verordnung über die Errichtung der Staatlichen Studienseminare für das Lehramt an beruflichen Schulen vom 18. Juli 1991 (GVBl S. 320, BayRS UK) außer Kraft. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister KWMBl Nr. 23 vom

23 71 Zusätzliche Zuschüsse an die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. November 2011 Az.: VII.7-5 H b Förderziele Die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe haben im Rahmen der staatlichen Schulfinanzierung einen gesetzlichen Anspruch auf Betriebskostenzuschüsse (Art. 41 bzw. Art. 45 BaySchFG) und Schulgeldersatz (Art. 47 Abs. 3 bis 5 BaySchFG). Mittels zusätzlicher freiwilliger staatlicher Zuschüsse sollen die Träger dieser privaten Berufsfachschulen eine insgesamt verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung erhalten, die die Wahl dieser Ausbildungsrichtungen in Anbetracht des aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwartenden Bedarfs an Altenpflegekräften für junge Menschen attraktiv erhält. Die zusätzlichen Zuschüsse an die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe sollen außerdem den Fortbestand kleinerer Schulstandorte weitgehend sichern. 2. Begünstigter Empfängerkreis Auf Antrag erhalten die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zusätzliche Zuschüsse nach den im Folgenden dargestellten Grundsätzen. 3. Zuschussarten und Höhe 3.1 Klassenbezogener Zuschuss Der Schulträger einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Altenpflege oder Altenpflegehilfe erhält für Vollzeitklassen mit 13 oder mehr Schülerinnen bzw. Schülern einen Betrag von Euro je Klasse und Schuljahr. Vollzeitklassen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Schülerinnen bzw. Schülern erhalten einen jährlichen Betrag gemäß Tabelle: Klassenstärke Betrag Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Bildet eine Schule Klassen mit 12 oder weniger Schülerinnen bzw. Schülern, hat der Schulträger unaufgefordert nachzuweisen, dass die Bildung dieser Klassen aus schulorganisatorischen Gründen erforderlich war. Ein Schulträger einer lediglich genehmigten Berufsfachschule für Altenpflege oder Altenpflegehilfe erhält 65 v. H. des klassenbezogenen Zuschusses für staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe. 3.2 Schulbezogener Sockelbetrag Für den notwendigen Personalaufwand und Schulaufwand einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Altenpflege oder Altenpflegehilfe erhält der Schulträger außerdem einen Sockelbetrag in Höhe von 21 v. H. des Lehrpersonalaufwands. Der Lehrpersonalaufwand ist in entsprechender Anwendung der Art. 16 Abs. 1, Art. 18 BaySchFG und mit der Maßgabe zu ermitteln, dass der Versorgungszuschlag 25 v. H. beträgt. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte muss nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG genügend gesichert sein; ansonsten entfällt der Sockelbetrag für die betreffenden Unterrichtswochenstunden.

24 72 Ein Schulträger einer lediglich genehmigten Berufsfachschule für Altenpflege oder Altenpflegehilfe erhält einen Sockelbetrag in Höhe von 13,65 v. H. des beschriebenen Lehrpersonalaufwands. Der Fördersatz für den Sockelbetrag erhöht sich auf 21 v. H., wenn eine lediglich genehmigte Berufsfachschule für Altenpflege oder Altenpflegehilfe die Voraussetzungen des Art. 45 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG erfüllt. 4. Verfahren 4.1 Zuständigkeit Die Regierungen sind für die Gewährung des Zuschusses sachlich zuständig. 4.2 Abrechnungsverfahren und Abschlagszahlungen Für den klassenbezogenen Zuschuss sind die Regelungen in 22 Abs. 3 AVBaySchFG, für den schulbezogenen Sockelbetrag die Regelungen in 18 in Verbindung mit 12 AVBaySchFG entsprechend anzuwenden. 5. Prüfungsrecht Die Regierungen sind nach pflichtgemäßem Ermessen gehalten, die den Meldungen zu Grunde liegenden Unterlagen zu prüfen. Die Schulen halten die Unterlagen hierfür bereit. 6. Freiwilligkeit Die Förderung erfolgt ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt). Es gelten die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere Art. 44 BayHO und die Verwaltungsvorschriften hierzu. 7. Inkrafttreten; Außerkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 befristet. Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den zusätzlichen Schulgeldausgleich für Schülerinnen und Schüler privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe vom 11. Juli 2003 (KWMBl I S. 341), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 2004 (KWMBl I 2005 S. 54), tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Dr. Müller Ministerialdirektor KWMBl Nr. 23 vom Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife Vom 28. November 2011 (GVBl S. 652) Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 1 vom Vierte Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung Vom 14. Oktober 2011 (GVBl S. 550) Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 23 vom

25 73 Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau vom Az.: Aufgrund von Art. 43 Abs. 5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Gastschulanordnung: Auszubildende im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau haben ab der Jahrgangsstufe 10 ab dem Schuljahr 2012/2013 in Erfüllung ihrer Berufsschulpflicht folgende Berufsschule zu besuchen: Staatliche Berufsschule Freising Wippenhauser Straße Freising. Für Berufsschulberechtigte gilt diese Regelung entsprechend. Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 mit Ausbildungsbetrieb im Regierungsbezirk Niederbayern besuchen ab dem Schuljahr 2012/2013 die oben genannte Berufsschule, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf. Heinz Grunwald Regierungspräsident Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin im Rahmen des Ulmer Modells kombinierter Bildungsgang für die Studiengänge des Maschinenwesens hochschule dual an der Staatlichen Berufsschule Günzburg vom Az.: Aufgrund von Art. 43 Abs. 5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Gastschulanordnung: Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs besuchen ab dem Schuljahr 2011/2012 in Erfüllung ihrer Berufsschulpflicht folgende Berufsschule: Staatliches Berufliches Schulzentrum Günzburg Am Stadtbach Günzburg Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs besuchen die Staatliche Berufschule Günzburg, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf. Heinz Grunwald Regierungspräsident

26 74 Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, im Rahmen des kombinierten Bildungsgangs hochschule dual - Bachelor of Engineering Landschaftsbau und Management - an der Fachhochschule Weihenstephan vom Az.: Aufgrund von Art. 43 Abs. 5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Gastschulanordnung: Auszubildende im oben genannten Bildungsgang haben ab dem Schuljahr 2011/2012 in Erfüllung ihrer Berufsschulpflicht folgende Berufsschule zu besuchen: Staatl. Berufliches Schulzentrum Höchstädt a. d. Donau Prinz-Eugen-Straße Höchstädt Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs besuchen die Staatliche Berufsschule Höchstädt a. d. Donau, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf. Die Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern vom Az.: wird damit aufgehoben. Heinz Grunwald Regierungspräsident

27 75 Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Gießerei Bekanntmachung vom Az.: Nachstehend wird die Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 25. August 2011 Gz /11 nachrichtlich bekannt gemacht. Die Fachsprengelregelung ist maßgebend für Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte. Heinz Grunwald Regierungspräsident Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Gießerei Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 25. August 2011 Gz /11 Die Regierung von Mittelfranken erlässt im Vollzug des KMS vom Nr. VII.3-5 S /82/7 für die Beschulung im Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin, Fachrichtung Gießerei auf Grund von Art. 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), folgende Rechtsverordnung: 1. Für den Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin der Fachrichtung Gießerei wird zur Bildung von Fachklassen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 an der Staatlichen Berufsschule Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Schulort Neustadt a. d. Aisch Ansbacher Straße Neustadt a. d. Aisch ein Schulsprengel als Fachsprengel gebildet, der sich auf das Gebiet des Freistaates Bayern erstreckt (Landesfachsprengel). 2. Für die Technischen Modellbauer/Technischen Modellbauerinnen aller drei Fachrichtungen umfasst der an der Staatlichen Berufsschule Neustadt a. d. Aisch mit Bekanntmachung vom 4. Oktober 1979 und 1. September 1980 gebildete Fachsprengel in den Jahrgangsstufen 10 und 11 weiterhin die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie die Oberpfalz. 3. Berufsschulpflichtige, die in einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Berufsschulpflicht (Art. 42 Abs. 3 BayEUG) an der in Nr. 1 bezeichneten Berufsschule zu erfüllen. Für Berufsschulberechtigte gilt diese Regelung entsprechend. 4. Diese Rechtsverordnung tritt rückwirkend zum 1. August 2011 in Kraft. Dr. Bauer Regierungspräsident

28 76 Fort- und Weiterbildungen Regionaler Schulentwicklungstag Niederbayern März 2012, Stadthalle Dingolfing für Unterstützergruppen Fortbildung und Unterstützung - effektiv und nachhaltig Gute Schulen sind lernende Organisationen. Lernen braucht Partnerschaft. Deshalb brauchen die Schulen in Niederbayern kompetente Unterstützer und Partner. Unterstützergruppen können Einzelschulen in der pädagogischen Qualitätsentwicklung stärken, ihnen Anregungen geben und sie dabei unterstützen, die eigene Arbeit und deren Ergebnisse zu analysieren, Entwicklungsziele abzuleiten und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit strategisch zu planen und umzusetzen. Der Erfolg dieser Bemühungen wird insbesondere von den kooperierenden Personen, ihren Erwartungen aneinander und ihren Erfahrungen miteinander abhängen. Wesentlich dabei ist, dass sich die Unterstützergruppen gegenseitig kennen, sich miteinander vernetzen und kooperieren und das gleiche Qualitätsverständnis von Schule haben. Sie müssen wissen, wie sie Schulen, Gruppen und Lehrpersonen optimal unterstützen können, so dass für diese Lernen effektiv und nachhaltig wird. Der Regionale Schulentwicklungstag 2012 will diese Plattform bieten. Er ist ausschließlich gedacht für die verschiedenen Unterstützergruppen - Fortbildungsreferent/innen, Multiplikator/innen, Moderator/innen, Fachberater/innen und Fachmitarbeiter/innen - aller Schularten. Termin: Samstag, 10. März :30 Uhr - 15:00 Uhr Stadthalle Dingolfing (vorm.) und benachbarte Schulen (nachm.) Programm: 09:30 Uhr Auftakt: Grußwort: 1. Bürgermeister Josef Pellkofer, Staatssekretär Bernd Sibler, MdL 10:00 Uhr Hauptreferat: Was macht Fortbildung für Lehrpersonen und Schulen effektiv und nachhaltig? - Prof. Dr. Frank Lipowsky, Universität Kassel 11:30-12:30 Uhr Mittagspause mit Catering (Stadthalle Dingolfing) 12:45-15:00 Uhr Infoshops und Workshops zum Thema nach Schulart (bitte informieren Sie sich in FIBS) Zielgruppe: Multiplikatoren, Referenten, Moderatoren, Fachberater und Fachmitarbeiter aller Schularten Prof. Dr. Frank Lipowsky von der Universität Kassel hat sich seit langem mit der Frage von Qualitätskriterien effektiver und nachhaltiger Fortbildung und Unterstützung befasst und wird dieses Thema zum Inhalt des Hauptreferates am Vormittag machen. Es ist reichlich Zeit für Fragen und Diskussion eingeplant. Am Nachmittag werden sich die Unterstützergruppen schulartspezifisch weiter mit den Thesen des Vormittags auseinandersetzen; darüber hinaus werden in Infoshops spezifische Fragestellungen zu diesem Thema referiert, moderiert und diskutiert. Ein wichtiges Ziel ist die Vernetzung der niederbayerischen Unterstützergruppen für die einzelnen Schularten und darüber hinaus. Damit soll die Arbeit dieser Fachgruppen erleichtert werden, mit dem Ziel, eine für alle Seiten effektive, ressourcenorientierte, zielscharfe und unterstützende Begleitung, Beratung und Fortbildung weiter auszubauen. Die Fortbildungsreferent/innen, Multiplikator/innen, Moderator/innen, Fachberater/innen und Fachmitarbeiter/innen aller Schularten sind herzlich eingeladen, sich bis 10. Februar 2012 über FIBS (A022-42/12/R ) zu diesem besonderen Regionalen Schulentwicklungstag 2012 anzumelden. Für die Teilnahme werden zwei Halbtage A-Modul angerechnet. Franz Schneider Schulentwicklungsberater Niederbayern

29 77 3. Tagung der niederbayerischen Verbundkoordinatoren 1. März 2012, 10:00-16:30 Uhr Großer Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Ämtergebäude Mit dem Schuljahr 2011/12 haben sich fast alle niederbayerischen Hauptschulen zu Mittelschulen weiterentwickelt und sind in 36 Mittelschulverbünden zusammengeschlossen. Die Aufgaben der Verbundkoordinatorin/des Verbundkoordinators stellen dabei hohe Anforderungen an sie als Führungskräfte. Deshalb führt die Regierung von Niederbayern heuer bereits zum dritten Mal einen Verbundkoordinatorentag durch. Ziel der Veranstaltung ist es, die Verbundkoordinatoren in ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen. Sie erhalten Anregungen und Impulse zur Bewältigung von Aufgaben, die sich aus ihrer kooperativen Führungsaufgabe ergeben. Programm: ab 09:30 Uhr: Zusammenkommen 10:00 Uhr: Auftakt; Grußworte 10:15 Uhr: Kollegiale Führung Stefanie Koch, Strasser & Strasser, München 12:00-13:00 Uhr: Mittagspause 13:00-16:30 Uhr: Umsetzung der eigenverantwortlichen Schule im ländlichen Schulverbund Peter Preisinger, R & VK, Mittelschule Erbendorf, Lkrs. Tirschenreuth sowie Schulrat Rudolf Kunz, Schulamt Tirschenreuth Kooperation und Schulentwicklung im städtischen Schulverbund Helmut Klemm, R & VK, Eichendorff-Mittelschule Erlangen Projektprüfung im Schulverbund Helmut Krück, StMUK Die Verbundkoordinatorinnen und koordinatoren sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung über FIBS (A /12/ ) wird gebeten. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

30 78 Fortbildungen der Regierung von Niederbayern Januar bis Juli 2012 Stand: Änderungen, Ergänzungen, Streichungen vorbehalten. Anmeldung bitte ausschließlich über FIBS (sofern bei Ausschreibungen nicht anders angegeben). Termin Fortbildung Ort Ansprechpartner Fortbildungsbesprechung Berater für Migration Fachberater Technik, Multiplikatoren Projektprüfung Rettungsschwimmabzeichen - Erwerb Bereichslehrkräfte Fortbildungsbesprechung Rettungsschwimmabzeichen - Erwerb Regierung Regierung Geiselhöring Regierung Passau Fuchs Fuchs/Karpfinger Grotz Fuchs Grotz Austauschforum Ganztagsschule (GS) Regierung Zuchs Rettungsschwimmabzeichen - Erwerb Verbundkoordinatorentag Niederbayern Regionaler Schulentwicklungstag nur für Unterstützungssysteme Weiterbildung Schwimmen für Lehrkräfte der GS, MS, FöS Phase I Deggendorf/Regen Regierung Stadthalle Dingolfing Hengersberg Grotz Schneider Schneider Grotz Jahrestagung Fachberater Musik Alteglofsheim Schneider Fortbildung für Konrektoren GS/MS/FöS für Schulamtsbezirke Passau und Rottal- Inn Reaktivierung Lehrscheine Rettungsschwimmen (Lehrschein R) Englisch in der Hauptschule Baustein B Teil 2 Englisch in der Hauptschule Baustein B Teil 2 Passau Spectrum Kirche Landau Niederalteich Niederalteich Schneider/ Dr. Mahrhofer- Bernt Grotz Schneider Schneider Jahrestagung der Förderlehrkräfte Niederalteich Schimpfhauser/ Karpfinger Jahrestagung der niederbayerischen Evaluatoren Sprachkompetenztest Englisch Grundschule Niederalteich Regierung Schneider Schneider Jahrestagung MIB Alteglofsheim Schneider Schulentwicklungsmoderatoren, Unterrichtsentwicklungsmoderatoren, Wertemultiplikatoren GS/MS/FöS Passau Spectrum Kirche Schneider/ Dr. Mahrhofer- Bernt

31 Fachtagung Hochbegabung Niederalteich O Connor/Fuchs Fachberater Informatik Niederalteich Karpfinger/Gradl Tagung für die Multiplikatoren zur Berufsorientierung Fortbildung für Konrektoren GS/MS/FöS für Schulamtsbezirke Deggendorf, Freyung, Regen und Straubing Fortbildung für Konrektoren GS/MS/FöS für Schulamtsbezirke Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau Kostenz, Berufsschule I Straubing Niederalteich Niederalteich Niederalteich Schneider, Deinböck, Ketterl Schneider/ Dr. Mahrhofer- Bernt Schneider/ Dr. Mahrhofer- Bernt Schneider/Metz Kooperation Kindergarten-Grundschule Regierung Schönhofer-Bohrer N.N. N.N. Methodiklehrgang Englisch in der Grundschule Unterricht in jahrgangskombinierten Klassen (Lehrkräfte) Unterricht in jahrgangskombinierten Klassen (Schulleiter) Jahrestagung der Seminarrektoren/ Seminarleiter UPDATE im Lehrerhandeln (nicht nur) für Wiedereinsteiger Gr. I in SR für FRG, REG, DEG, SR Gr. II in PA für ROI und PA Gr. III in LA für KEH, DGF und LA Gr. I in SR für FRG, REG, DEG, SR Gr. II in PA für ROI und PA Gr. III in LA für KEH, DGF und LA Budweis/Linz Niederalteich LVHS Schönhofer-Bohrer Schönhofer-Bohrer Karpfinger Schneider, Jeggle, Ueberschaar Vorankündigung: Frühjahr 2013: Regionaler Lehrgang zur Ausbildung von Beratungslehrkräften für Volksschulen, berufliche Schulen und Förderschulen.

32 80 Parlamentsseminare 2012 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Dezember 2011 Az.: III.6-5 P b Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2012 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch: 115. Parlamentsseminar vom 28. Februar bis 1. März 2012 (Anmeldeschluss: 31. Januar 2012) 116. Parlamentsseminar vom 22. bis 24. Mai 2012 (Anmeldeschluss: 5. April 2012) 117. Parlamentsseminar vom 13. bis 15. November 2012 (Anmeldeschluss: 2. Oktober 2012) Diese Seminare sollen - das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen, - die Rolle der Länder hier: des Freistaates Bayern im Bundesstaat darstellen und - den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln. An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Haupt-/Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt. Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen und dessen Bestätigung schriftlich auf dem Anmeldeformular einzuholen. Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt. Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, z. Hd. Frau Elke Kapell, Praterinsel 2, München, weitergeleitet. Hierfür soll das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter ( zur Verfügung steht. Die Anmeldungen für die Parlamentsseminare sollen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen. Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet. Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.: 089/ ), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können. Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale. Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird. Dr. Müller Ministerialdirektor KWMBeibl Nr. 1* vom

33 81 Fortbildungen des Schulpastorals Passau Religionspädagogischer Lehrgang (ehemals Englburg-Woche ) Klangvoll kunstvoll wertvoll DIE BIBEL Im Anfang waren Farben, Klänge und eine Unordnung Und dann geschieht ein ordnender Zugriff. Neue Bahnen werden eingeleitet und begleitet. Gott kommt ins Spiel! Pädagogische Ansätze des Kurses: Die zeitgenössische Religionspädagogik stellt grundsätzlich in allen ihren Ausprägungen eine stark schülerorientierte Note in den Vordergrund. Das heißt, dass Religionsunterricht zunächst darauf abzielen soll und muss, lebensrelevant, erfahrungsorientiert und nah am jungen Menschen zu sein. Auch der Einsatz der Bibel im Unterricht steht unter dieser Prämisse. Bibel als Schatz impliziert auch den Gedanken, dass die biblische Botschaft generell lebensbejahend, wertschätzend und damit wohltuend sein will und das nicht nur für Menschen mit Heiligenschein, sondern für Menschen wie dich und mich. Bibel ist zudem ein Schatz an Lebensweisheiten, ein Schatz an Generationenwissen, ein Schatz an philosophischen und theologischen Gedanken. Wir möchten Ihnen Wege aufzeigen, diese Schätze der Bibel für den Unterricht zu erschließen und den Schülern und Schülerinnen Zugänge zu öffnen. Dabei sollen Farben, Formen, Klänge und erlebnispädagogische Elemente helfen. Wenn Sie sich darauf einlassen, werden Sie im Unterricht neue Blickwinkel erschließen. Zeit: Dienstag, , 14:30 bis Freitag, , 13 Uhr Ort: Landvolkshochschule Niederalteich Leitung: Alois Weber, SR i.k. Referenten: Dr. Hans-Peter Eggerl, Schulreferent Werner Kuchar, Studentenpfarrer Team des Schulreferats/RPS Kosten: für Lehrgang und Vollpension: 80,00 Teilnehmerzahl: 25 Anmeldung: bis Montag, über Fibs Zielgruppe: vorrangig staatliche Lehrkräfte aus dem Grund-, Haupt- und Förderschulbereich Der Lehrgang findet in Absprache mit der Schulabteilung der Regierung von Niederbayern statt und wird von dort bezuschusst. YOUCAT Der YOUCAT ist neben der Bibel das zweitwichtigste Buch für den Religionsunterricht, so die Aussage unseres Bischofs Wilhelm Schraml anlässlich der Missio-Verleihung im Juli Damit wird deutlich, welch hoher Stellenwert diesem Jugendkatechismus im Rahmen der katholisch-religiösen Bildung im Bistum Passau eingeräumt werden muss. Wie kann im Religionsunterricht mit diesem bedeutsamen Buch gearbeitet werden? Das ist die Frage, der sich diese Fortbildungsveranstaltung kompetent und praxisrelevant widmen möchte. Die Herausforderungen, die hierfür bedacht werden müssen, sind vielfach: Ebenso wie die Bibel, ist auch der YOUCAT zunächst kein ausgesprochenes Kinderbuch und bedarf der Übersetzung ins Denken und für den Gebrauch bei Kindern. Wenn die Firmlinge der Diözese Passau mit dem YOUCAT anlässlich ihrer Firmung beschenkt werden, sollte daher ein altersgemäßes Umgehen damit bedacht werden, damit das fruchtbar werden kann, was dieses Buch intendiert.

34 82 Die eigentlich anvisierte Zielgruppe dieses Werkes sind ältere Jugendliche. Hier stellt sich die Frage, wie diese Heranwachsenden anhand dieses Kompendiums des Glaubenswissens für ihr Leben und ihren religiösen und weltlichen Erfahrungsraum möglichst viel profitieren können, damit die Inhalte nicht als träges Wissen, sondern als Haltepunkte für Lebensentscheidungen wirken können. Zeit: Dienstag, , 14:30 17 Uhr Ort: Schulreferat Passau Referenten: Dr. Hans-Peter Eggerl, Schulreferent Dagmar Cuffari, SRin i.k. Kosten: werden vom Schulreferat übernommen Teilnehmerzahl: 20 Anmeldung: bis Montag, über Fibs Praxistest YOUCAT Workshop Seminar Der Abend präsentiert und reflektiert religionspädagogisch fundiert die Möglichkeiten und Grenzen, denkbare Probleme und Herausforderungen sowie gelungene Praxiserfahrungen in der schulischen (und gemeindlichen) Arbeit mit dem Jugendkatechismus. Somit richtet sich die Veranstaltung neben allen Interessierten, vor allem auch an Lehrerinnen und Lehrer, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem YOUCAT unterrichtlich Erfahrung gesammelt haben. Zeit: Mittwoch, , Uhr Ort: Schulreferat Passau Referent: Prof. Dr. Hans Mendl, Universität Passau Kosten: kostenfrei Teilnehmerzahl: 20 Anmeldung: bis Di., über FIBS Info: Die Fortbildung kann auch für Schul-DIES und SchiLF angefragt werden! Von Heuschrecken und wildem Honig - Biblisch kochen Biblisch Kulinarisches entdecken In der Bibel wird nicht nur mit Gott gerungen, sondern dort wird auch in Gottes Namen gegessen. Dieses Zitat aus einer Sendung des Deutschlandfunks im Jahr 2005 regte Barbara Winkler, Gemeindereferentin in den Pfarrverbänden Landau und Aufhausen, an, sich näher mit dem Zusammenhang zwischen dem Kulinarischen und der Bibel zu beschäftigen. Biblische Texte, die mit der Ernährung des Menschen zu tun haben, begleiten den Nachmittag. Das Zubereiten und Genießen einfacher Speisen mit biblischem Hintergrund, die zum Teil auch mit SchülerInnen gekocht werden können, stehen ebenso auf dem Programm, wie die Einarbeitung in das nötige Hintergrundwissen. Zeit: Dienstag, , 14:30 ca. 17 Uhr Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abteilung Hauswirtschaft (Anton-Kreiner-Straße 2, Landau/Isar) Referentin: Barbara Winkler Teilnehmerzahl: 12 Kosten: 15,00 Anmeldung: bis Montag, über Fibs

35 83 Fortbildung für Berufliche Schulen Interreligiöses Lernen Wege für den Dialog zwischen Christen, Juden, Muslimen, Hindus und Buddhisten Interreligiöses und interkulturelles Lernen ist zu einer anspruchsvollen Bildungsaufgabe geworden. Professor Dr. Stephan Leimgruber möchte mit dieser Fortbildung und mit seinen Publikationen die Erfahrung vertiefen, dass Begegnungen mit Menschen anderer Kulturen und Religionen für das eigene Leben und den persönlichen Glauben gewinnbringend sind und zum gesellschaftlichen Frieden beitragen. Die Begegnung der Religionen setzt interkulturelle Kommunikation voraus. Nur dort kann interreligiös und interkulturell gelernt und Fremdheit respektvoll zur Kenntnis genommen werden, wo das Eigene bereits besteht, bekannt ist und gelebt wird. Unweigerlich führt uns interreligiöses Lernen zurück zu den eigenen Wurzeln und der anstehenden Aufgabe eines zeitnahen Religionsunterrichtes. Schwerpunkte der Fortbildung werden sein: Religionsdidaktische Auseinandersetzung mit dem christlich-islamischen Dialog; Neuere didaktische Ansätze bzw. praktische Anregungen, wie gemeinsame Lernerfahrungen im Religionsunterricht gestaltet werden können. Zeit: Mittwoch, , 9-16 Uhr Ort: Landvolkshochschule Niederalteich Zielgruppe: Religionslehrerinnen und Religionslehrer weiterführender Schulen, insbesondere berufliche Schulen, FOS/BOS, Wirtschaftsschulen Referent: Professor Dr. Stephan Leimgruber, Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts an der Kath.-Theol. Fakultät der Universität München Leitung: Dr. Markus Seibt, Religionslehrer i. K. Anmeldung: bis Dienstag, über Fibs Teilnehmerzahl: 35 Kosten: 12,00 Bibliolog BIBLIOLOG ist eine Methode, gemeinsam mit der Gemeinde, Jugendgruppe oder Schulklasse eine biblische Geschichte zu entdecken. Die Teilnehmenden versetzen sich dabei in die biblischen Gestalten hinein. In diesen Rollen füllen sie die Zwischenräume der Texte, das weiße Feuer, mit eigenen Ideen und gewinnen dadurch einen lebendigen Zugang zu dem schwarzen Feuer der Buchstaben des Textes. Lebensgeschichte und biblische Geschichte verweben sich dabei miteinander und legen sich gegenseitig aus. BIBLIOLOG lässt sich in ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern und auch im Religionsunterricht einsetzen: Als Predigt mit der ganzen Gemeinde im Gottesdienst, als Heranführung an biblische Geschichten in der Jugendarbeit oder in der Firmvorbereitung, als lebendige Erfahrung der Bibel in Gemeindegruppen, Hauskreisen oder auf Seminaren und Tagungen, als Einheit im schulischen Religionsunterricht... An diesem Nachmittag geht es darum, Bibliolog an einigen konkreten Beispielen kennen zu lernen, um sich aus diesen Erfahrungen evtl. für eine Ausbildung zu entscheiden. Dazu gibt es an diesem Nachmittag weitere Informationen. Zeit: Donnerstag, , Uhr Ort: Schulreferat Passau Referent: Josef Veit, Pastoralreferent Kosten: 3,00 Anmeldung: bis Donnerstag, über Fibs Teilnehmerzahl: 20

36 84 Intermezzo Spirituelle Begleitung für Lehrerinnen und Lehrer in der Abtei Niederalteich, Haus St. Pirmin Vergebung und Versöhnung Zeit: Mittwoch/Donnerstag, 21./ Ort: Abtei Niederalteich, Haus St. Pirmin Referent: Abt Dr. Marianus Bieber Anmeldung: bis Dienstag, über Fibs Bitte geben Sie es bei der Anmeldung an, falls Sie nicht über Nacht bleiben! Kosten: 50,00 Was kann passieren... Gefahren von Handy und Internet Web 2.0 In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Passau Zeit: Mittwoch, , Uhr Ort: kleiner Filmsaal Mediothek oder Luragosaal Leitung: Josef Duschl, Leiter Mediothek und Domladen Passau Referent: Werner Höllrigl, Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Passau Kosten: -- Anmeldung: bis Dienstag, über Fibs Veranstalter: Domladen und Mediothek Passau Cybermobbing: Spielfilm Ben X Spielen, spielen, spielen Wenn der Computer süchtig macht Ben ist ein Außenseiter. Jeden Tag taucht der hochintelligente Teenager in die Welt des Onlinespiels Archlord ab, wo er anerkannt und für seine Taten bewundert wird. Mit seiner Internetgefährtin Scarlite meistert er mühelos alle Herausforderungen. In der Realität gelingt ihm das nicht. Jeder Tag in der Schule bedeutet für den verschlossenen Jungen die Hölle. Immer wieder wird er von Mitschülern gequält und erniedrigt. Als er einen Plan fasst, um mit allem Schluss zu machen, stellt sich heraus, dass Scarlite nicht nur im Netz auf seiner Seite steht. Die Fortbildung möchte Möglichkeiten aufzeigen, wie der Film zu den Themen Cybermobbing und Autismus im Unterricht pädagogisch wertvoll aufbereitet werden kann. Zeit: Dienstag, , Uhr Ort: Schulreferat Passau Leitung: Josef Zimmermann, Referent für Schulpastoral Referent: Josef Harlander, Leiter des Medienzentrums Altötting Kosten: 3,00 Teilnehmerzahl: 15 Anmeldung: bis Samstag, über Fibs

37 85 Fortbildungen des Religionspädagogischen Seminars Regensburg März 2012 Inklusion als Herausforderung und Chance für den Religionsunterricht Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bringt es mit sich, dass auch Kinder mit Behinderung den Unterricht in Regelschulen besuchen können. Da viele Religionslehrkräfte auf diese Situation zu wenig vorbereitet sind, um kompetent handeln zu können, will diese Fortbildung - grundlegende Informationen geben über Inklusion, - die Möglichkeit bieten zum Austausch über Erfahrungen mit Integration und Inklusion, - unterrichtspraktische Erkenntnisse vermitteln über die Arbeit in Klassen mit behinderten und nicht behinderten Kindern. Referenten: Caro Kotz, Lin, Regensburg Christian Herrmann, SchR i.k., RPS Regensburg Termine und Orte: Di., , Uhr Religionspädagogisches Seminar Regensburg Weinweg 31, Regensburg Mi., , Uhr Mittelschule Dingolfing Dr.-Martin-Luther-Platz 7, Dingolfing Anmeldung: über FIBS (Stichwort: A007-1 bzw. A007-3) Gewalt an Schulen Ein ständig präsentes Thema für alle Lehrkräfte: Wie gehe ich mit gewalttätigen und gewaltbereiten Schülern um? Kann einer Eskalation von Gewalt vorgebeugt und können andere Wege beschritten werden? Ist das, was ich an meiner Schule erlebe und wahrnehme, ein Einzelfall oder doch eher normal? Fritz Schweibold, Jugend- und Präventionsbeamter der Polizeiinspektion Landshut, gibt dazu Auskünfte und Tipps. Dabei geht es nicht nur um verbale und körperliche Aggressionen, sondern auch um Eigentumsdelikte und um neue Deliktsbereiche im Zusammenhang mit neuen Medien, wie z.b. Cybermobbing, Happy Slapping und andere Straftaten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Thematik Zivilcourage sowie Präventionsangebote und -möglichkeiten. Referent: Termin: Mi, Zeit: Fritz Schweibold, Jugend- und Präventionsbeamter der Polizeiinspektion Landshut Uhr Ort: Polizeiinspektion Landshut, Neustadt 428 Leitung: Max. TN: 20 Anmeldung: Anmeldeschluss: Werner Viehhauser, Dipl. Rel.-Päd. (FH) über FIBS (Stichwort: SP023)

38 86 Buch ohne Leser? - Die Rolle der "Heiligen Schrift" im heutigen Religionsunterricht Kurs-Nr.: Termin: Zielgruppen: Religionslehrkräfte aus den Schulamtsbezirken Landshut Stadt und Land, Dingolfing/Landau und Freising, Ziele/Inhalte: Viele Geschichten aus der Heiligen Schrift kommen überhaupt nicht mehr in unserem Religionsunterricht zur Sprache. An diesem Fortbildungstag wird die biblische Erzählkompetenz als Herausforderung für den Dialog mit den anderen Religionen an unseren Schulen geweckt und gestärkt. Unabhängig davon loten wir die Chancen für die "Bibel als Lesebuch" mit methodi schen Zugängen aus. Kurzbibelarbeiten und vergleichende Erzählungen verstärken die Freude am narrativen Anteil des Religionsunterrichts. Angeboten werden außerdem Unterrichtsbausteine zum Thema, die auf die jahrgangsstufenübergreifen de Situation des Religionsunterrichts in der konfessionellen Diaspora Rücksicht nehmen. Leitung: N.N., Kirchenrat Gerhard Gohlke Plätze: 40 Lehrgangsort: Landshut Schulart: Grundschule Hauptschule Förderschule Realschule Veranstalter: Institut für Lehrerfortbildung am RPZ Anmeldetermin: Anmeldungen bitte auf dem Dienstweg, für staatliche Lehrkräfte über FIBS, für kirchliche MitarbeiterInnen mit dem amtlichen Formular B. per Fax: 09872/ oder oder per Post an das Institut für Lehrerfortbildung Abteigasse Heilsbronn Buch ohne Leser? - Die Rolle der "Heiligen Schrift" im heutigen Religionsunterricht Kurs-Nr.: Termin: Zielgruppen Religionslehrkräfte aus den Schulamtsbezirken Passau Stadt und Land, Freyung/Grafenau, Rottal/Inn, Deggendorf und Regen, Ziele / Inhalte: Viele Geschichten aus der Heiligen Schrift kommen überhaupt nicht mehr in unserem Religionsunterricht zur Sprache. An diesem Fortbildungstag wird die biblische Erzähl kompetenz als Herausforderung für den Dialog mit den anderen Religionen an unse ren Schulen geweckt und gestärkt. Unabhängig davon loten wir die Chancen für die "Bibel als Lesebuch" mit methodi schen Zugängen aus. Kurzbibelarbeiten und vergleichende Erzählungen verstärken die Freude am narrativen Anteil des Religionsunterrichts. Angeboten werden außer dem Unterrichtsbausteine zum Thema, die auf die jahrgangsstufenübergreifende Situ ation des Religionsunterrichts in der konfessionellen Diaspora Rücksicht nehmen.

39 87 Leitung: N.N., Kirchenrat Gerhard Gohlke Plätze: 35 Lehrgangsort: Passau Schulart: Grundschule Hauptschule Förderschule Realschule Veranstalter: Institut für Lehrerfortbildung am RPZ Anmeldetermin: Anmeldungen bitte auf dem Dienstweg, für staatliche Lehrkräfte über FIBS, für kirchliche MitarbeiterInnen mit dem amtlichen Formular B. per Fax: 09872/ oder oder per Post an das Institut für Lehrerfortbildung Abteigasse Heilsbronn Impulstagung: Demokratisch-Inklusive Schule (entwickeln) - Schule als Lernraum für Menschen mit Begabungen und Besonderheiten" Ort: Universität Passau Zeit: 1. bis 3. März 2012 li- Die Tagung wird vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik der Universität Passau in Kooperation mit dem chen Schulamt Passau veranstaltet. Das genaue Tagungsprogramm, weitere Informationen und Online-Anmeldung unter Wir weisen darauf hin, dass Unterricht nicht ausfallen darf und dass seitens der Regierung von Niederbayern keine Kosten übernommen werden können. Anmeldung unter FIBS S275-0/12/27

40 88 Bayerischer Turnverband - Turnbezirk Niederbayern 26. Aktionsbörse Breitensport, Pocking, Ausrichter: Gesamtleitung: Zeit: Fitness-Club-Pocking, Martina Pfaffenbauer, Ulmenweg 15, Pocking, Tel.: ( ) Angela Saller, Bezirksvorsitzende, Kolpingstr. 7, Wallersdorf Tel. ( ) 84 97, angela.saller@t-online.de Samstag, 17, März 2012, 08:30-16:30 Uhr Ort: Pocking, Dreifachturnhalle, Dr.-Karl-Weiß-Platz 2, Zweifachturnhalle Grundschule und Einfachturnhalle Mittelschule (beim Hallenbad) Zielgruppe: Themen: Arbeitskreise: Eintritt: Verpflegung: Lizenzierte und nicht lizenzierte Übungsleiter/innen, Lehrkräfte, Übungsleiter- Assistenten/innen, Nachwuchskräfte und Interessierte Aerobic, Gerätturnen, Gesundheitssport, Tanz, Kinderturnen siehe Aktionsprogramm Ausgabe der Unterlagen am Samstag, 17. März 2010, ab 07:45 Uhr für alle Teilnehmer/innen im Foyer der Dreifachturnhalle. Foyer Dreifachturnhalle Wilhelm-Diess-Gymnasium durch Fitness-Club-Pocking Versicherungsschutz: Lehrkräfte sind im Rahmen ihres Dienstverhältnisses versichert. Für Nichtmitglieder kann keine Haftung übernommen werden. Meldungen: Meldeangaben: mit beiliegendem Formular per oder schriftlich über die Schule (bitte nur eine Anmeldung je Schule) an: Günter Braun, Tel. ( ) , braunguenter1@gmx.de Meister-Erhart-Str. 27, Straubing Name, Vorname, Alter, Adresse, Telefon, adresse, Name der Schule und Nummern der Arbeitskreise (bitte auf Zeitüberschneidungen achten) Meldeschluss: 5. März 2012 Teilnahmegebühr: Bankverbindung: Wichtig: 30,00 (für maximal 4 Arbeitskreise) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr mit Angabe der Schule zu überweisen an: Turnbezirk Niederbayern, Konto , BLZ , Sparda Bank Regensburg Kennwort: Aktionsbörse 2010, Name der Schule (je Schule bitte nur eine Gesamtüberweisung; - Überweisungsträger mitbringen!) Geht die Überweisung nicht rechtzeitig ein, so erhöht sich die Gebühr wegen Verwaltungsmehraufwand je Teilnehmer/in auf 35,00 Euro! Eine weitere Einladung oder Teilnahmebestätigung ergeht nicht mehr! Bei unvorhersehbarer Verhinderung kann die TN-Gebühr nur in Ausnahmefällen gegen Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung) erstattet werden. Weitere Infos bei: Günter Braun, Tel. ( ) , siehe oben Angela Saller, Tel. ( ) 84 97, siehe oben

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43 91 Termine für Lions Quest: Einführungsseminare März 2012 in Dingolfing April 2012 in Vilshofen Aufbauseminare in Planung, bei Interesse Anfrage erbeten, Die Termine gelten für LehrerInnen, SchulsozialpädagogInnen, StudienreferendarInnen vorrangig aus der Region des Veranstaltungsortes. Information und Anmeldung in "fibs" oder per helgaschmid.abensberg@gmx.de Die Vermittlung von ReferentInnen bzw. PraxisbegleiterInnen im Rahmen von SCHILF möglich im Raum Dingolfing, Kelheim, Passau, Andere Regionen auf Anfrage. Info per helgaschmid.abensberg@gmx.de BeltzForum: 20 Jahre hochkarätige Lehrerfortbildung Seit 20 Jahren gilt das BeltzForum Lehren & Lernen als Highlight der Lehrerfortbildung. Vom 27. bis 29. April 2012 treffen sich Lehrkräfte aller Schularten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg wieder in Bad Wörishofen. Gemeinsam mit namhaften Wissenschaftlern und Experten aus Forschung und Praxis beschäftigen sie sich mit den neuen Erkenntnissen der Lernförderung und entwickeln ihre Unterrichtspraxis weiter. Bewegung, Entspannung und Achtsamkeit in der Schule sowie die Vorzüge und Gefahren des Einsatzes von neuen Medien in der Schule sind zwei der Themenschwerpunkte des diesjährigen Lehrerkongresses. Daneben geht es in Bad Wörishofen unter anderem um die Themen Motivation, selbstständiges Lernen, schwierige Schüler, Disziplin in der Klasse, Kreativitätsstrategien oder Führungsstile. Neu im Programm ist die Lesewerkstatt, in der Lern- und Lese-Experimente zur Leseförderung vorgestellt werden. Namhafte Referenten konnten für den Kongress gewonnen werden: Prof. Joachim Bauer, Prof. Eiko Jürgens, Wolfgang Endres, Heinz Klippert, Dr. Reinhold Miller und viele andere mehr. Im Rahmenprogramm des Kongresses stellt der Schauspieler Bruno Ganz seinen Film Das Ende ist mein Anfang vor und diskutiert anschließend das darin vorgestellte Beispiel für lebenslanges Lernen. Das BeltzForum ist als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Im Veranstaltungsangebot finden sich auch einige Seminare, die sich speziell an Schulleiterinnen und Schuleiter richten bzw. Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf die Aufgabe der Schulleitung vorbereiten. Nähere Informationen und Anmeldung unter Hinweis der Regierung von Niederbayern: Sämtliche Kosten, die durch die Anmeldung zu dieser Veranstaltung entstehen, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

44 92 Wettbewerbe Schülerzeitungswettbewerb Blattmacher im Schuljahr 2011/2012 Der Schülerzeitungswettbewerb Blattmacher wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, von der Süddeutschen Zeitung und von der HypoVereinsbank als Projektpartner ausgerichtet. Als Landeswettbewerb stellt er die Vorrunde für den bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2013 dar. Entsprechend dem bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb werden die Beiträge aus den verschiedenen Schularten (Grundschule, Haupt- und Mittelschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen) getrennt voneinander ausgezeichnet. In jeder Kategorie werden 3 Preise vergeben. 1. Teilnahmebedingungen und Einsendeschluss Teilnahmebedingungen: Jede Schule kann nur mit einer Ausgabe einer Schülerzeitung, die an der Schule erstellt wurde, teilnehmen. Die Einsendung erfolgt - mit 5 Exemplaren der gleichen Ausgabe und unter Angabe des o. g. Betreffs - durch den Schulleiter an die Süddeutsche Zeitung (Süddeutsche Zeitung, Bayernredaktion, Hultschiner Str. 8, München). Bitte verwenden Sie dabei den im Anhang befindlichen Teilnahmebogen und legen Sie diesen den Schülerzeitungen bei. Ohne einen vollständig ausgefüllten Teilnahmebogen ist keine Teilnahme am Wettbewerb möglich. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2012 (Datum des Poststempels). 2. Landessieger Eine Jury ermittelt für jede Schulart (Grundschule, Haupt- und Mittelschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen) die Landessieger. Bewertungskriterien sind die inhaltliche, die sprachlich-stilistische und die gestalterische Qualität. Weitere Gesichtspunkte ergeben sich aus den spezifischen Zielen der Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung (s. Art. 63 Abs. 1 mit 3 BayEUG). Die jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen bei den einzelnen Schularten werden berücksichtigt. Abschließend mit der Wettbewerbsrunde 2010/2011 haben die Kooperationspartner den Club der Besten gegründet, in den die erstplatzierten Schülerzeitungsredaktionen dieser Wettbewerbsrunde in den Schulkategorien Haupt- und Mittelschule, Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen als Mitglieder aufgenommen werden. Redaktionen, die in den o.a. Schularten mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurden, nehmen grundsätzlich nicht am nachfolgenden Landeswettbewerb teil. Sie stehen allen Schülerzeitungsredaktionen für den laufenden Wettbewerb als Mentoren zur Verfügung und werden journalistisch von Redakteuren der Süddeutschen Zeitung unterstützt. Stellvertretend für die gesamte o.g. Siegerredaktion werden der Chefredakteur inkl. Stellvertreter (evtl. auch Betreuungslehrer) zu einem Clubder-Besten-Workshop in die SZ eingeladen und erhalten eine besondere Form der Förderung und Einblicke in das Berufsfeld Journalismus. Dieser Workshop wird künftig jeweils einmal im Herbst und einmal im Frühjahr stattfinden. Wichtige Kriterien und Tipps zur Erstellung von Schülerzeitungen finden Sie im beigefügten Leitfaden für Schülerzeitungsredakteure und auf der begleitenden Web-Site 3. Bundesweiter Schülerzeitungswettbewerb der Länder Aus den auf Landesebene eingesandten Schülerzeitungen reicht das Staatsministerium für jede Schulart fünf Schülerzeitungen bei dem bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb der Länder ein. Die Weiterleitung der in den Schulkategorien zum Bundeswettbewerb eingereichten Zeitungen findet ausschließlich über die Landeswettbewerbsleiterin statt.

45 93 Daneben besteht die Möglichkeit, neben den Landessiegern weitere Schülerzeitungen an den Bundeswettbewerb weiterzuleiten, wenn sie den Kriterien der Sonderpreise entsprechen. Weitere Informationen dazu unter Zum Beispiel werden folgende Sonderpreise beim Bundeswettbewerb vergeben: SZ Crossmedial (Stifter: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) Europa hier bei mir (Darstellung Europas im Alltag der Schüler, Stifter: Europäische Kommission Vertretung in Deutschland) Unter die Lupe genommen (Sicherheit und Gesundheit in der Schule, Stifter: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin WortWechsel (Auszeichnung für das beste Interview, Stifter: Verlag Gruner + Jahr) Für nähere Informationen zu dem Landeswettbewerb und dem bundesweiten Schülerzeitungswettbewerb wenden Sie sich bitte an die Landeswettbewerbsleiterin: OStRin Claudia Gaull Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach Bismarckstraße Schwabach schuelerzeitung@gaull.info Schülerzeitungen sind nicht nur ein Medium, dessen Erstellung journalistische Fähigkeiten fördert und die Entwicklung wichtiger Kompetenzen unterstützt. Sie sind auch ein besonders interessanter Beitrag zur Entwicklung des Schulprofils. Ich bitte Sie daher, den Wettbewerb an Ihrer Schule bekannt zu machen und den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben. gez. Sylvia Gürtner Ministerialrätin

46 94

47 95 Der Landesverband Bayern veranstaltet auch in diesem Schuljahr wieder einen landesweiten Schülerwettbewerb. An dem Preisausschreiben können sich alle Schulen in Bayern beteiligen. Das diesjährige Thema heißt: Flucht in die Freiheit Der bekannte deutsche Schriftsteller Siegfried Lenz hat gesagt: Woran man sich erinnert, das kann nicht mehr verloren gehen. Dieses Zitat zeigt, wie wichtig die Erinnerung ist. Aus diesem Grund hat der VOLKS- BUND die Erinnerung zum Thema des diesjährigen Preisausschreibens gemacht. Es geht darum, mit Zeichenblock, Fotoapparat und/oder Kamera, Orte der Erinnerung zu dokumentieren. Erster Preis ist eine dreitägige Kreuzfahrt. Die Pädagogischen Handreichungen werden den Schulen zu Jahresbeginn zugesandt. Über seine Schul- und Jugendarbeit informiert der Landesverband Bayern auch ausführlich im Internet unter Wir bitten alle Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, sich an der Schulspende zu beteiligen. Dafür danken wir sehr herzlich. Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2012 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur Kategorie 1 und 2) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. November 2011 Az.: V.2-5 S Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2012 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 12. bis 23. März 2012 an folgenden Schularten durchgeführt: - Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe - Berufsschulen - Haupt-/Mittelschulen - Gymnasien - Realschulen - Wirtschaftsschulen. Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e. V., Amperstraße 1, Regensburg (Tel.: 0941/47804, Fax: , info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: Dr. Müller Ministerialdirektor

48 96 Bayerischer Eissport-Verband e.v., Bezirk I Niederbayern, Sparte Eisstocksport BAYERISCHE MEISTERSCHAFT für Schulmannschaften im Winter 2012 Veranstalter: Durchführer: Kreis 100 Bayerischer Eissportverband e.v. (BEV) Austragungsort: Eisstadion in Deggendorf Wettbewerb: Termin: Einteilung: Anmeldung: Wertung: Startgeld: Preise: WL und SR: Siegerehrung: Haftung: Mannschaftsstockschießen für Schulen aller Schularten Mittwoch, um Uhr! (WK II) Donnerstag, um Uhr! (WK I und WK III) WK I: 91 und jünger/ WK II: 96 u.j. / WK III: 00 u.j. Brief, Fax, bis Anfang Februar an Anton Naegeli (s.o.) Am Sonnenhügel Kirchberg i. W. Tel / anton.naegeli@t-online.de In Anlehnung an IER und ISPO, sowie BEV-Spielordnung ENTFÄLLT Medaillen und Pokale Anton Naegeli oder Beauftragter Sofort nach dem Turnier im Eisstadion Deggendorf Für Unfälle aller Art übernehmen Veranstalter und Durchführer keine Haftung Sonderbestimmungen: In WK III sind nur Schülerstöcke (E), in WK II auch und L-Stockkörper erlaubt. Laufsohlen in blau und gelb dürfen hier nicht gespielt werden. In der WK I sind alle gültigen Stockkörper und Laufsohlen erlaubt. Ich würde mich sehr freuen, Eure Schule mit einer oder mehreren Mannschaften zur Bayerischen Schulmeisterschaft in Deggendorf begrüßen zu können. Das Eis wird extra für die Schüler präpariert! Auch Plattenmaterial kann geliehen werden! Anton Naegeli Schulsportbeauftragter

49 97 5. Deutsche Lehrermeisterschaft im Schulschach vom Februar 2012 in Berlin Zum fünften Mal richtet die Deutsche Schulschachstiftung die Deutsche Lehrermeisterschaft aus. Wir laden alle Lehrerinnen und Lehrer herzlich ein. Ort: Anfahrt: Webseite: BEST-Sabel-Bildungszentrum GmbH, Littenstraße 109, Berlin-Mitte Nähe U-Bahnhof Klosterstr.(U2)/U+S-Bhf. Jannowitzbrücke (U8) Programm: Freitag, den 24. Februar 2012 Anreise und ab Uhr Simultan gegen GM Arik Braun. Der Einsatz beträgt 10,- Euro pro Simultanpartie. Samstag, den 25. Februar Uhr Uhr: 5. Deutsche Lehrermeisterschaft 2012 Gemütlicher Ausklang wer will - in einer Berliner Gaststätte. Modus: 7 Runden nach Schweizer System, 25 min Bedenkzeit pro Spieler und Partie. Es wird wieder in zwei Gruppen ( Hobbyspieler und Meisterklasse ) gespielt. Bitte bei der Anmeldung angeben, für welche Gruppe gemeldet wird. Teilnehmer: Startberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen oder Privatschulen. Schachlehrer, die von außerhalb an den Schulen ein Schachangebot anbieten, sind auch startberechtigt. Ein Nachweis muss erbracht werden. Unterkunft: Die Unterkunft kann frei gebucht werden. Die DSJ hat Zimmer reserviert im Ibis Hotel am Ostbahnhof in Berlin (An der Schillingbrücke 2, Berlin). EZ inkl. Frühstück 69 Euro, DZ inkl. Frühstück 39,50 Euro pro Person. Kosten: Das Startgeld für die Deutsche Lehrermeisterschaft beträgt 15 Euro. Das BEST-Sabel-Bildungszentrum bietet am Samstag eine Verpflegung (warmes Buffet) an zu einem Preis von ca. 15,- Euro pro Person. Fahrt- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmern getragen werden. Preise: Die fünf erstplazierten Teilnehmer erhalten einen Pokal. Weiterhin gibt es Pokale und attraktive Sachpreise für den besten Hauptschul-, Berufsschul-, Grundschul-, Förderschul-, Realschul- und Gymnasiallehrer. Turnierorganisation: Jörg Schulz und Martin Sebastian, Vizepräsident des Berliner Schachverbandes. Anmeldung: Bis zum 15. Februar 2012 per Brief, oder Fax an die DSJ-Geschäftsstelle in Berlin, Hanns-Braun- Straße Friesenhaus I, Berlin, Fax.: 030/ , schulzjp@aol.com

50 98 Meldeformular 5. Deutsche Lehrermeisterschaft Berlin Sa Name Anschrift Rufnummer Name der Schule Ich bin an der oben genannten Schule: Lehrer/in O externer AG-Leiter/in O Spielstärke DWZ: Ich möchte spielen Meisterklasse O Hobbyspieler O Ich melde mich am Freitagabend für das Simultan an: O Ich buche für mich folgende Übernachtungen Ibis Hotel: EZ DZ Ibis Hotel: EZ DZ keine Übernachtung über die DSJ O Ich buche für mich die Mittagesverpflegung (warmes Buffet) für 15,- Euro. O Unterkunft Ibis Hotel am Ostbahnhof in Berlin (An der Schillingbrücke 2, Berlin). EZ inkl. Frühstück 69 Euro, DZ inkl. Frühstück 39,50 Euro pro Person. Startgeld: Startgeld 15,- Euro Einzureichen bis zum : Geschäftsstelle Deutsche Schachjugend Hanns-Braun-Straße / Friesenhaus I, Berlin, Tel.: 030/ , Fax.: 030/ , anja.gering@schachbund.de

51 99 Verschiedenes Bayerische Bildungsberichterstattung: Aktuelles 2011 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung - Qualitätsagentur Seit 2009 vergab die Hauptschule mehr mittlere Schulabschlüsse als erfolgreiche Hauptschulabschlüsse An Haupt-/Mittelschulen können drei unterschiedliche Abschlüsse erworben werden: o o o Nach erfolgreichem Besuch der neunten Jahrgangsstufe wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss verliehen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung kann der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) erworben werden. Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) führt mit der zehnten Jahrgangsstufe zum mittleren Schulabschluss. Zu den Schulabschlüssen sind derzeit Zahlen bis zum Sommer 2010 verfügbar, der Berichtszeitraum endet also vor der Einführung der ersten Mittelschulen in Bayern. Die Abbildung 1 zeigt, dass in dem betrachteten Zeitraum der Anteil an Hauptschülerinnen und Hauptschülern mit höher qualifizierenden Abschlüssen zunahm. Die meisten Schüler verließen die Hauptschule mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss. Seit dem Sommer 2009 war der mittlere Schulabschluss die zweithäufigste Abschlussart an der Hauptschule und immer weniger Schülerinnen und Schüler verließen die Schule mit einem erfolgreichen Hauptschulabschluss. Deutlich zurückgegangen ist auch der Anteil der Abgänger ohne Abschluss. Durch die Umstrukturierung der bayerischen Hauptschule zur Mittelschule werden die Voraussetzungen für ein zunehmend höheres Qualifizierungsniveau der Hauptschulabsolventen verbessert. Abbildung 1: Anteil der Abschlussarten unter den Abgängern und Absolventen der Hauptschulen in den Schul jahren 2004/05 bis 2009/10. Hauptschüler, die einen Abschluss erworben haben und an andere Schularten übergetreten sind, wurden mitgezählt. Quelle: Amtliche Schuldaten des BayLfStAD

52 100 Mit dem Lehrstellenradar freie Ausbildungsplätze finden Eine auf Jugendliche zugeschnittene App Mit dem Handy flexibel und mobil nach Lehrstellen und Praktikumsplätzen suchen? Tagesaktuell informiert werden, wenn ein ausbildender Handwerksbetrieb einen passenden Ausbildungsplatz anbietet? Dies ist keine futuristisch anmutende Vision, sondern Realität für viele Jugendliche aus Niederbayern und der Oberpfalz. Seit dem 1. Januar 2012 können sich alle, die ein Apple iphone oder ein Android-Smartphone haben und auf der Suche nach dem richtigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz sind, die kostenlose App Lehrstellenradar herunterladen. 1b202323c0708ca.e34RbxmRa3uQci0Mah8NbhuKaxaOe0 Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet mit dem Lehrstellenradar eine flexible sowie mobile und damit zeitgemäße und einfache Möglichkeit, sich über konkrete Ausbildungsmöglichkeiten im nahen Umfeld aber auch darüber hinaus zu informieren. Das Lehrstellenradar ist in jeder Hinsicht auf die Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnitten. Mit dieser App rundet die Handwerkskammer ihr bisheriges Angebot im Bereich der gezielten Lehrstellenvermittlung, wie zum Beispiel das Ausbildungsmatching (passgenaue Vermittlung) und die Lehrstellen-/ Praktikumsbörse, ab. Schnell zum richtigen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz mit dem Lehrstellenradar Ansprechpartner: Karl Heinz Friedrich Tel Fax

53 101 Aufruf zum Girls Day Mädchen Zukunftstag 2012 und Boys Day Jungen- Zukunftstag 2012 Am 26. April 2012 ist Girls'Day Mädchen-Zukunftstag! An diesem Tag erleben Schülerinnen ab Klasse fünf die Arbeitswelt in Technik, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften oder lernen weibliche Vorbilder in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik kennen. Der Girls Day steht für Vielfalt und Chancengleichheit. Weder kultureller Hintergrund noch Geschlecht sind für die berufliche Eignung ausschlaggebend. Der Mädchen-Zukunftstag eröffnet Perspektiven ganz individuell nach Talent und Neigung. Als Partner des Wissenschaftsjahres 2012 Zukunftsprojekt Erde unterstützt der Girls Day auch besonders die Forschung zur nachhaltigen Entwicklung. Der Girls'Day ist heute wichtiger Baustein der Berufs- und Studienorientierung und trägt dazu bei, vielfältige Kompetenz für unsere Zukunft zu sichern. 10 Prozent der beteiligten Unternehmen und Organisationen haben bereits ehemalige Girls'Day-Teilnehmerinnen eingestellt. Parallel zum Girls Day findet am 26. April 2012 der zweite bundesweite Boys Day Jungen- Zukunftstag statt. Jungen lernen am Boys Day vor allem Berufe aus den Bereichen Pflege, Soziales und Erziehung kennen und haben die Möglichkeit, an Workshops zu Sozialkompetenz, Rollenvorstellungen sowie Berufs- und Lebensplanung teilzunehmen. Sie können an Ihrer Schule sowohl eigene Angebote zur Berufs- und Lebensplanung für Jungen durchführen, als auch die Teilnahme an außerschulischen Berufserkundungen und Projekten ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier: bzw. Bitte beachten Sie, sollten in ihrem Haus gleichzeitig Veranstaltungen zum Boys Day und zum Girls Day stattfinden, führen Sie diese bitte unbedingt getrennt nach Jungen und Mädchen durch. Die jeweils spezifische Ansprache von Jungen beim Boys Day und Mädchen beim Girls'Day hat sich bewährt. Dies ermöglicht beiden Geschlechtern ein breiteres Berufswahlspektrum und eröffnet vielfältige Perspektiven. Als Schulleitung, Lehrerin oder Lehrer können Sie sowohl Ihre Schülerinnen als auch Ihre Schüler und deren Eltern über den Aktionstag informieren sowie die Unternehmen in Ihrer Region auf den Tag aufmerksam machen. Auf den jeweiligen Websites - bzw. können Sie Ihre Schule eintragen, um Kontakte in ihrer Region zu ermöglichen. Lehrkräften stehen Unterrichtsmaterialien zur Vor- und Nachbereitung des Aktionstages sowie zu dessen Gestaltung zum Download kostenlos zur Verfügung. Schulsammlung 2012 des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.v. Der Landesverband Bayern im VOLKSBUND DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE führt vom 22. Februar bis 30. März 2012 an den Schulen in Bayern seine Schulspende durch. Einvernehmlich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie der Bezirksregierung der Oberpfalz bitten wir die Schulleitung, die Teilnahme an der Schulspende der Lehrerschaft und dem Elternbeirat zu empfehlen und eine Sammlung bei den Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Mit seiner Schularbeit verbindet der VOLKSBUND das Ziel, Schülerinnen und Schüler an die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu führen und sie für die Folgen zu sensibilisieren. So pflegen Jugendliche Kriegsgräberstätten, um diese als Mahnung zum Frieden zu erhalten. Sie tun dies in internationalen Workcamps während der Sommerferien im In- und Ausland sowie im Rahmen von Schul-Projektwochen in den Jugendbegegnungsstätten des VOLKSBUNDES. Auf diesem Wege erreicht der VOLKSBUND inzwischen jährlich rund junge Leute. Weiterhin bieten wir über die direkte Zusammenarbeit mit unseren acht bayerischen Bezirksverbänden, Schülern und Lehrern vielfältige Unterstützung bei der Gestaltung und Verwirklichung von Projekten zur Kriegsgräberpflege und bei der aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte. Josef Schätz Bereichsleiter Schulen 2. Bezirksvorsitzender

54 102 Niederbayerischer Lehrerball als "Nacht der Tracht" Erlös an Zoe Haringer Am Freitag, den , findet der Niederbayerische Lehrerball im Brauereigasthof Egerer, Großköllnbach (bei Pilsting, Landkreis Dingolfing-Landau) statt. Einlass: ab Uhr Beginn: 19:00 Uhr Eintritt: VK: 11,- AK: 13,- Als Motto für diesen Ball haben die Hauptorganisatoren Christian Ehrenreich (Mittelschule Wallerfing/Grundschule Oberpöring) und Matthias Weber (Mittelschule Dingolfing) nach dem großen Erfolg des letzten Jahres wieder "Die Nacht der Tracht" ausgerufen. Musikalisch kommen die Gäste bestens auf ihre Kosten. Immerhin konnten für diesen Ball wieder zwei hochkarätige Zugpferde gewonnen werden: Passend zum Motto spielt während der ersten beiden Stunden die junge oberpfälzer Viermannbesetzung und Gewinner des diesjährigen Zwieseler Finken Z`Wiad. Sie hat sich mittlerweile unter anderem in Funk und Fernsehen und bei über 100 Live-Auftritten im letzten Jahr mit original bayerischer Blasmusik einen Namen gemacht zünftig, frech, guat! Im Anschluss daran sorgt die Tanz- und Galaband Club Royal mit Tanz- und Partymusik für die richtige Stimmung. Hinter dieser Besetzung verbergen sich fünf Profimusiker, die sich über viele Jahre auch international mit einer Reihe bekannter Bands von Saxndi, über bis zu Pop nach 8 - ihre Sporen verdient haben, kurz: Garanten für hochklassige Stimmung auf musikalischem Toplevel! Der gesamte Reinerlös dieser Veranstaltung kommt Zoe Haringer aus Rossbach (Landkreis Rottal-Inn) zu Gute. Das heute 4-jährige Mädchen ist seit einem tragischen Autounfall im März 2010 vom Hals ab querschnittsgelähmt. Kartenvorverkauf und Tischreservierung: daeri70@googl .com Das Re- gilt als Bestätigung zum Erhalt der Karten zu Vorverkaufskosten an der Abendkasse.

55 103 Medien-Neuerscheinungen Bericht zur Förderung der Medienkompetenz und zum medialen Jugendschutz und Medienführerschein Bayern Nach einer aktuellen Studie verbringen 12- bis 19-Jährige im Schnitt täglich 134 Minuten im Internet, 113 Minuten vor dem Fernseher und weitere 64 Minuten mit Computer- und Videospielen. Bei vielen bleibt nicht mehr genug Zeit für Hausaufgaben oder soziale Aktivitäten. Außerdem können ungeeignete Medienangebote, wie Gewaltdarstellungen, die kindliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Um die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen, gibt es in Bayern eine Fülle an Informations- und Bildungsangeboten. Im schulischen Bereich hält der Medienführerschein Bayern unter freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. sowie der 6. und 7. Jahrgangsstufe bereit. Medienminister Thomas Kreuzer: Medienkompetenz ist heute die vierte Schlüsselkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen. In den Schulen haben wir darauf reagiert und bieten über verschiedene altersgerecht aufbereitete Module mit Titeln wie Coole Superstars oder Ich im Netz den Erwerb eines Medienführerscheins an. Ich bin überzeugt: Mit dem Medienführerschein Bayern haben wir einen modernen und ansprechenden Weg gefunden, unseren Kindern und Jugendlichen den richtigen Pfad durch den Mediendschungel zu weisen. Weiter unterstützen die 120 medienpädagogischen- informationstechnischen Berater (MiB) seit 2002 die Schulgemeinschaft durch Lehrerfortbildungen, schulische Informationsabende für Eltern und Schulprojekte. gez. Rainer Riedl Bayerische Staatskanzlei Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Appel, S./Rother, U. (Hrsg.), Jahrbuch Ganztagsschule 2012 Schulatmosphäre Lernlandschaft Lebenswelt, Wochenschau Verlag 2011, 272 Seiten DIN A5, ISBN ; 24,80 Euro; In der Ganztagsschule verbringen Kinder und Jugendliche den größten Teil des Tages. Deshalb kommt der Gestaltung des Lebens- und Lernraums in der Schule gepaart mit einer anregenden Schulatmosphäre ein hoher Stellenwert zu. Ein gutes Schulklima wirkt sich positiv auf die Leistungen aus. Lernräume oder Lernlandschaften sollen zu ganztägig und multifunktional nutzbaren Lebensräumen werden, die eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen. Der Raum als dritter Pädagoge hat eine gewachsene Bedeutung in der Ganztagsschule. Diese Aspekte werden in der vorliegenden Ausgabe des Jahrbuchs besonders in den Blick genommen. Der Band versammelt grundlegende Beiträge und Praxisbeispiele. Daneben werden u.a. aktuelle Forschung und neuere Literatur vorgestellt. Jede Schule, die den Einstieg in die Ganztagsschule angeht oder Anregungen zur Weiterentwicklung der Qualität von Ganztagsschule sucht, findet in diesem Jahrbuch eine Vielzahl von Anregungen.

56 104 Dinkmeyer, D. u.a., STEP Das Buch für Lehrerinnen und Lehrer, Wertschätzend und professionell den Schulalltag gestalten, Beltz Verlag Weinheim 2011, 345 Seiten broschiert, ISBN ; 29,95 ; Das aus Elterntrainings bekannte STEP-Programm gibt es jetzt auch für Lehrerinnen und Lehrer. Im Vordergrund steht die Verbesserung des Schulklimas für alle Beteiligten: eine Atmosphäre, die geprägt ist von Respekt, Kooperation und weniger Stress im Schulalltag. STEP ist ein integriertes Programm zur Erziehung, das sich in Deutschland als Elterntraining bereits etabliert hat. Bisher gab es Kurse und Bücher für Eltern und Erzieherinnen, nun folgt eine nach den bewährten STEP-Prinzipien aufgebaute praxisorientierte Lehrerfortbildung. Auf der Basis einer grundsätzlich wertschätzenden Haltung bietet das Buch zahlreiche Übungen, die dazu beitragen effektiv und kompetent zu arbeiten, ihr Selbstwirksamkeitsgefühl und ihr Selbstwertgefühl zu stärken und die Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegen zu professionalisieren. STEP wurde in den USA von den Psychologen Dr. Don Dinkmeyer Sr., Dr. Gary McKay und Dr. Don Dinkmeyer Jr. entwickelt. Der vorliegende Titel ist gedacht für Lehrer/innen aller Schulformen, Referendare, Studenten und Eltern. HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK: Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, Landshut BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens bzw jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie zum bzw wirksam werden. BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten. Evtl. enthaltene Beilagen können zum gleichen Preis gesondert bestellt werden. Bestellungen bei der Regierung.

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