U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T. - Schule aktuell -

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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 1 Januar 2011 I M P U L S E U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - Schule aktuell - Schulversuch KommMIT Kommunikation, Migration, Integration, Teilhabe E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Landkreis Stadt Deggendorf Passau Grafenau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing

2 2 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Personalnachrichten... 4 Allgemeine Bekanntmachungen Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) 2011, Kolloquium und mündliche Prüfung... 5 Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2011 der Fachlehrer nach der FPO II, Klausur und mündliche Prüfung... 6 Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2011, schriftlicher Teil der Zweiten Prüfung... 7 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2011: Kolloquium und mündliche Prüfungen ( 19 und 20 LPO II)... 8 Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke Versetzungen und Zuweisungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk / an eine andere Förderschule Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule Fortführung des zusätzlichen Verfahrens zur Besetzung von Lehrer- / innenstellen an Grund-, Haupt-, Mittel- und Volksschulen im Regierungsbezirk Niederbayern im Rahmen von Versetzungen; Direktbewerbung Förderschulen; freie Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer - Direktbewerbung Zehnte Verordnung zur Änderung der Fachakademieordnung Sozialpädagogik Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag Abordnung von Lehrkräften an Umweltstationen zur Unterstützung der Umweltbildung in den Schuljahren 2011/12 und 2012/ Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) Schülerzahlen der Berufsschulen in Niederbayern 2010/ Stellenausschreibungen Funktionsstellen an Volksschulen Fachberatung/Fachbetreuung Sonstige Stellen Volksschulen Sonstige Stellen Förderschulen... 41

3 Fort- und Weiterbildung Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Erster Niederbayerischer Lesetag für Grund-, Haupt und Mittelschulen Fortbildungen des RPS Regensburg und seiner Partner RegioTreffs Schulverpflegung Forum für intensiven Erfahrungsautausch Parlamentsseminare 2010 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Informationstag Lernort Staatsregierung Wettbewerbe Niederbayerische Wettbewerb für Schulschachmeisterschaften Sparte Eisstocksport: BAYERISCHE MEISTERSCHAFT für Schulmannschaften im Winter Medien-Neuerscheinungen Ab Seite... 52

4 4 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Personalnachrichten Zum wurde Frau Regierungsschuldirektorin Ulrike Fuchs zur Stellvertretenden Bereichsleiterin des Bereichs Schulen an der Regierung von Niederbayern bestellt. Zum trat Herr Ltd. Regierungsschuldirektor Hans Gamringer (Sachgebiet 41, Förderschulen) in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Zum wurde Herr Regierungsschulrat Franz Karpfinger zum Regierungsschuldirektor ernannt. Zum wurde Frau Regierungsschuldirektorin Ulrike Fuchs zur Ltd. Regierungsschuldirektorin ernannt. Beförderungen für Grund-, Haupt-, Mittelschul- und Volksschullehrkräfte, Lehrkräfte an Förderschulen Im Zuge der Anlassbeurteilung 2009 wurden zum weitere 555 Lehrerinnen und Lehrer an niederbayerischen Grund-,Haupt-, Mittel-, Volks- und Förderschulen ohne Funktion in das Amt A 12 mit Amtszulage befördert. Die Schulrätinnen und Schulräte nahmen dies zum Anlass, um den verdienten Kolleginnen und Kollegen das Ernennungsschreiben in einer würdigen Feierstunde zu überreichen. Insgesamt kamen damit weitere Lehrkräfte in den Genuss dieser erstmaligen Beförderung, die mit einer Amtszulage von 206,- verbunden ist. Die Beurteilungskriterien wurden wie folgt abgeändert: Um befördert zu werden, waren die Beurteilungsstufe HQ oder BG mit mindestens 10 Dienstjahren, die Stufe UB mit 14 Dienstjahren oder die Stufe EN mit 32 Dienstjahren nötig. Im ersten Schritt im Jahr 2009 wurden 3500 Lehrkräfte in Bayern befördert, jetzt circa 5000 weitere. Herzlichen Glückwunsch an alle beförderten Lehrkräfte im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Regierung von Niederbayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel haben uns zahlreiche Grüße und Wünsche erreicht, für die ich mich im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Schulen an der Regierung von Niederbayern herzlich bedanke. Diese Wünsche sind Ausdruck Ihrer Verbundenheit mit der Schulabteilung, gleichzeitig werte ich sie als Zeichen Ihrer Bereitschaft, mit uns gemeinsam die anstehenden Aufgaben anzunehmen. Mit den besten Wünschen für ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr 2011, Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

5 Allgemeine Bekanntmachungen Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) 2011 Kolloquium und mündliche Prüfung Die Prüfungsteile Kolloquium und mündliche Prüfung werden zu folgenden Zeiten abgelegt: Kolloquium: Donnerstag, und Freitag, Prüfungsorte: Mittelschule Plattling, Georg-Eckl-Straße 16, Plattling Mittelschule Landau, Maria-Ward-Platz 2, Landau Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die zu bearbeitende Situation wird dem Prüfling ca. 30 Minuten vor Beginn des Kolloquiums ausgehändigt. Die Prüflinge werden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt, an welchem Ort und zu welchem Termin ihr Kolloquium stattfindet. Mündliche Prüfung: Die drei mündlichen Prüfungen (Prüfungszeit je etwa 20 Minuten) werden in der Zeit von Dienstag, bis Freitag, , bis Uhr durchgeführt. Prüfungsort: Landshut, Gebäude der Hauptschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15 (Nähe Sparkassenarena), Tel. 0871/ Die Einteilung in den mündlichen Prüfungen ist den Anschlägen in der Eingangshalle zu entnehmen. Für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließlich Konzeptpapier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist 12 LPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Ausschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kenntnis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. Der Leiter des Prüfungsamtes, Wolfer Ltd. Regierungsschuldirektor

6 6 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2011 der Fachlehrer nach der FPO II Klausur und mündliche Prüfung Die Prüfungsteile Klausur und mündliche Prüfung werden zu folgenden Zeiten abgelegt: Klausur: Montag, , Uhr Uhr, Pädagogik einschließlich der Pädagogischen Psychologie Prüfungsort: Landshut, Großer Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Ämtergebäude, Gestütsstraße 10, II. Stock, Tel. 0871/ Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am um Uhr zur Auslosung der Arbeitsplatznummern und Prüfung der Ausweise vor dem Sitzungssaal einzufinden. Mündliche Prüfung: Die mündlichen Prüfungen werden in der Zeit von Dienstag, bis Freitag, , durchgeführt. Jeder Prüfling erhält dazu noch gesonderte Mitteilung. Prüfungsort: Landshut, Gebäude der Hauptschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15 (Nähe Sparkassenarena), Tel. 0871/ Die Einteilung in den mündlichen Prüfungen ist den Anschlägen in der Eingangshalle zu entnehmen. Für die Klausur und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließlich Konzeptpapier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist 8 FPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Ausschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kenntnis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. der Leiter des Prüfungsamtes, Wolfer Ltd. Regierungsschuldirektor

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2011 Der schriftliche Teil der Zweiten Prüfung für Förderlehrer/innen findet statt am Montag, , Uhr Uhr, 1. Aufsichtsarbeit Prüfungsort: Landshut, Großer Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Ämtergebäude, Gestütsstraße 10, II. Stock, und Dienstag, , Uhr, 2.Aufsichtsarbeit Prüfungsort: Landshut, Kleiner Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Ämtergebäude, Gestütsstraße 10, II. Stock. Die Prüfungsteilnehmer/innen werden gebeten, sich an beiden Tagen um Uhr zur Auslosung der Arbeitsplatznummern und Prüfung der Ausweise vor dem Prüfungsraum einzufinden. Für die schriftlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließlich Konzeptpapier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist 17 FöLPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer/innen haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Ausschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kenntnis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wolfer Ltd. Regierungsschuldirektor

8 8 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2011: Kolloquium und mündliche Prüfungen ( 19 und 20 LPO II) Zur KMBek vom 5. Februar 2010 Az. IV.7-5 S Das Kolloquium nach 19 LPO II findet statt für alle sonderpädagogischen Fachrichtungen am Dienstag, den 12. April 2011, in der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik zusätzlich am Mittwoch, den 13. April 2011 am Sonderpädagogischen Förderzentrum Landshut-Land, Am Sportpark 6, Ergolding 2. Die mündlichen Prüfungen nach 20 LPO II werden an der Pestalozzischule, Privates Förderzentrum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Jürgen-Schumann-Straße 18, Landshut wie folgt abgenommen: 2.1 Montag, 16. Mai 2011, ab 8.00 Uhr Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik (Seminare Halmbacher und Uttendorfer) 2.2 Dienstag, 17. Mai 2011, ab 8.00 Uhr Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik und Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik (Seminare Halmbacher und Uttendorfer bzw. Gruber) 2.3 Mittwoch, 18. Mai 2011, ab 8.00 Uhr Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik (Seminare Eichinger und Grünert) und mit den Erweiterungsfächern Lernbehindertenpädagogik und Didaktik des Deutschen als Zweitsprache 2.4 Donnerstag, 19. Mai 2011, ab 8.00 Uhr Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Sprachheilpädagogik (Seminar Söhl) und mit dem Erweiterungsfach Sprachheilpädagogik 2.5 Freitag, 20. Mai 2011, ab 9.00 Uhr Prüfungsteilnehmer/innen mit den Erweiterungsfächern Körperbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Es wird gebeten, das gewählte Fach in Didaktik mit Formblatt über die Seminarleitung bis mitzuteilen. Die Einzeltermine werden den Prüfungsteilnehmer/innen schriftlich oder gegen Nachweis mündlich bekanntgegeben. 3. Für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließlich Konzeptpapier) wird gestellt. Die Mitnahme eines Mobiltelefons ist als unerlaubtes Hilfsmittel anzusehen. Bei Verhinderung ist 12 LPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer/innen haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. 4. Die Leiter/innen der Einsatzschulen werden um Kenntnisnahme gebeten. 5. Die Leiter/innen der Studienseminare werden gebeten, die Prüfungsteilnehmer/innen über die Termine und die Vorgaben dieser Ausschreibung durch Aushändigung einer Kopie dieser Ausschreibung nachweislich in Kenntnis zu setzen. Der Nachweis ist zum Seminarakt zu nehmen. Örtliche Prüfungsleiterin für das Lehramt für Sonderpädagogik Birgit Haran Regierungsschuldirektorin

10 10 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Niederbayern in einen anderen Regierungsbezirk Bei Anträgen auf Versetzung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern in einen anderen Regierungsbezirk sowie Anträgen auf Einstellung von Lehramtsanwärtern, Fachlehreranwärtern, Förderlehreranwärtern und Studienreferendaren für das Lehramt an Sonderschulen (Prüflinge 2011) und die Verwendung von Bewerbern aus den Wartelisten in einem anderen Regierungsbezirk zum Schuljahr 2011/2012 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervorlage), das im Internet unter der Adresse (Menü: Wir für Sie / Schulen / Downloads ) abgerufen werden kann, a) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt b) für Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) bei der Schulleitung bis spätestens 11. März 2011 in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Regierung von Niederbayern weist darauf hin, dass sich der Versetzungsantrag lediglich auf einen anderen Regierungsbezirk bezieht. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk / zu einer Förderschule entscheidet die aufnehmende Regierung. Über einen konkreten Einsatz an einer Grund- oder Hauptschule entscheidet das Staatliche Schulamt. Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärter, Studienreferendare und Förderlehreranwärter können Gesuche um Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk nur dann einreichen, wenn sie sich noch im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes befinden. Die Anträge sind auf dem Dienstweg beim Seminarbeauftragten (Regierungsschulrat Karpfinger) an der Regierung von Niederbayern einzureichen. Einsatzwünsche von Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes werden in den zuständigen Seminaren erfasst und gesammelt über die Staatlichen Schulämter an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet. Entsprechend einem Beschluss des bayerischen Landtages vom 19. Juli 1984 sind dabei Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein nur die Zusammenführung verheirateter Partner. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, muss ihnen eine amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten und eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten, dass er sich in ungekündigter Stellung befindet, beigegeben werden. Bei bevorstehender Eheschließung ist daneben eine entsprechende Bestätigung des Standesamtes erforderlich. Wegen der Vielzahl der Anträge muss die Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2011 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. 2. Verspätet eingehende Gesuche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 3. Die Anträge sind auf dem Dienstweg in dreifacher Ausfertigung mit dem Formblatt für Versetzungen - siehe Anlage im Schulanzeiger - vollständig ausgefüllt einzureichen. Dort ist zusätzlich anzugeben, seit wann der Bewerber im Regierungsbezirk Niederbayern tätig ist. Diese Angabe bezieht sich auf die Zeit nach der 2. Staatsprüfung. 4. In die Versetzungsliste können grundsätzlich nur die Antragsteller aufgenommen werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk ganzjährig (Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Zuweisungen von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern ohne gleichzeitige Einstellung erfolgen nicht.

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Zusätzlicher Hinweis: Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2011 der Regierung vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. 5. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). 6. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Niederbayern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt. Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen oder/und nicht beigelegten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung unverzüglich mitzuteilen (Eheschließung, Schwangerschaft etc.). Änderungen, die der Regierung am 01. Juni 2011 nicht vorliegen, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Kreuzt ein Antragsteller an "Eine Versetzung ist nur gewünscht, wenn der Einsatz in dem/den angegebenen Schulamtsbereich/en bzw. an dieser(n) Förderschule(n) möglich ist.", bekundet er damit unmissverständlich, dass er einen Verbleib im bisherigen Regierungsbezirk einer Versetzung vorzieht, falls sein Einsatzwunsch nicht zu realisieren ist. Alle Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner abgelehnt werden müssen, wird die Regierung erfassen und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorlegen. Das Staatsministerium wird prüfen, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst im Rahmen des Lehrerausgleichs, d.h. gegen Ende Juli 2011 möglich. Soweit Antragsteller aus Niederbayern auf diese Weise nachträglich berücksichtigt werden können, erhalten sie zu gegebener Zeit Bescheid. Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Personalplanung schriftliche Erklärungen auf Rücknahme des bisherigen Versetzungsantrags nur bis 01. Juni 2011 annehmen können. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

12 12 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Versetzungen und Zuweisungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk / an eine andere Förderschule Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk / an eine andere Förderschule Bei Anträgen auf Versetzung bzw. Zuweisung von Lehrern, Fachlehrern, Förderlehrern und Sonderschullehrern sowie Anträgen auf Zuweisung von Lehramtsanwärtern, Fachlehreranwärtern, Förderlehreranwärtern und Studienreferendaren für das Lehramt an Sonderschulen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern für das Schuljahr 2011/2012 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Auch für das Schuljahr 2011/2012 können Anträge auf Versetzung bzw. Zuweisung an andere Schulen innerhalb des Regierungsbezirks aus persönlichen Gründen bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden. Lehramtsanwärter, Studienreferendare, Fachlehreranwärter und Förderlehreranwärter können Gesuche um Zuweisung an eine andere Schule im Regierungsbezirk Niederbayern nur dann einreichen, wenn sie sich noch im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes befinden. Die Anträge sind auf dem Dienstweg beim Seminarbeauftragten an der Regierung von Niederbayern (Regierungsschulrat Karpfinger) einzureichen. Einsatzwünsche von Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes werden in den zuständigen Seminaren erfasst und gesammelt über die Staatlichen Schulämter an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet. Bei der Entscheidung über Versetzung bzw. Zuweisung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf der einzelnen Staatlichen Schulämter / Förderschulen zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen Volks- und Förderschulen des Regierungsbezirks möglichst gleiche Bedingungen gegeben sind. Dazu gehört u.a. eine gleichmäßige Verteilung der Lehrer auf alle Städte und Landkreise im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten. Über einen konkreten Einsatz an einer Grund- oder Hauptschule entscheidet das Staatliche Schulamt / an einer Förderschule die Regierung. Soweit möglich, wird die Regierung auch in Zukunft familiäre und soziale Verhältnisse der Antragsteller berücksichtigen. Dienstliche Gründe haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Gründen. 2. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervorlage), das im Internet unter der Adresse (Menü: Wir für Sie / Schulen / Downloads ) abgerufen werden kann, a) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt b) für Lehrer an Förderschulen (einschl. Sonderberufsschulen) bei der Schulleitung bis spätestens 15. April 2011 einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen können Gesuche um Versetzung bzw. Zuweisung an andere Schulen noch bis 15. Mai 2011 über das Schulamt nachgereicht werden. Gesuche, die nach den vorstehend genannten Terminen eingehen, können in der Regel für das Schuljahr 2011/2012 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesuche sind auf dem Dienstweg dreifach vorzulegen.

14 14 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Zusätzlicher Hinweis: Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2011 der Regierung (Sachgebiet 43) vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. 3. Bei allen Anträgen ist das entsprechende Formblatt zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Staatl. Schulämter / Schulleiter der Förderschulen prüfen, ob die Angaben in den Versetzungsgesuchen vollständig sind und ob die ggf. erforderlichen Unterlagen beiliegen. 4. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Niederbayern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Gesuchen um Versetzung bzw. Zuweisung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt. 5. Die Regierung von Niederbayern beabsichtigt, alle Versetzungen bzw. Zuweisungen bis zum Ende des Schuljahres, spätestens aber bis Mitte August 2011 durchzuführen. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich wegen der Vielzahl der Personalvorgänge die Entscheidung über den zukünftigen Dienstort auch verzögern kann und deshalb nicht alle dienstlichen Benachrichtigungen vor Beginn der Sommerferien mitgeteilt werden können. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/

16 16 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Schulamtsbezirks an eine andere Schule Bei Anträgen auf Versetzung bzw. Zuweisung von Lehrern und Lehramtsanwärtern, Fachlehrern und Fachlehreranwärtern, Förderlehrern und Förderlehreranwärtern an Volksschulen innerhalb eines Schulamtsbezirks für das Schuljahr 2011/2012 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervorlage), das im Internet unter der Adresse (Menü: Wir für Sie / Schulen / Downloads ) abgerufen werden kann, über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis 06.Mai 2011 einzureichen. Zusätzlicher Hinweis: Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2011 der Regierung vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. 2. Über Versetzungen bzw. Zuweisungen innerhalb des bisher zuständigen Schulamtes entscheidet das dortige Schulamt in eigener Zuständigkeit. Derlei Anträge sind deshalb über die Schulleitung beim eigenen Staatlichen Schulamt einzureichen und werden dort bearbeitet. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/

18 18 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Fortführung des zusätzlichen Verfahrens zur Besetzung von Lehrer- / innenstellen an Grund-, Haupt-, Mittel- und Volksschulen im Regierungsbezirk Niederbayern im Rahmen von Versetzungen; Direktbewerbung Bek. vom Die Regierung von Niederbayern führt das Verfahren bei Besetzungen von Lehrer-/innenstellen zum Schuljahr 2011/2012 fort. Eine direkte Bewerbung für eine zu besetzende Lehrer- / innenstelle an einer Schule ist damit auch für das kommende Schuljahr möglich. Zur Optimierung des Verfahrens, das heißt zur Verminderung von Zeitverlusten und um einer noch größeren Zahl von Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, sich auf frei werdende Schulstellen zu bewerben, werden diese Stellen nur noch aktuell im Internet veröffentlicht. Erste gesicherte zu besetzende Lehrer- / innenstellen sind auf der Homepage der Regierung von Niederbayern spätestens bis 01. März 2011 ausgeschrieben. (Internet: / Wir für Sie / Schulen / Volksschulen / Zu besetzende Lehrer- / innenstellen zum Schuljahr 2011/2012 ) Dieses Verfahren gilt auch in diesem Jahr nur für Versetzungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe. Lehrkräfte, die im Schuljahr 2011/2012 tatsächlich Unterricht erteilen Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag (Direktbewerbung) auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Mai der Regierung vorliegen. Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. Folgendes Verfahren gilt allgemein zur Direktbewerbung: 1. Schulamt und Schulleitung prüfen, an welchen Schulen ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung erarbeitet eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle und legt den Ent-wurf über das Staatliche Schulamt der Regierung von Niederbayern zur Ausschreibung auf der Homepage der Regierung vor. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Angaben zum Stundenmaß). 3. Die zu besetzenden Lehrer-/innenstellen werden auf der Homepage der Regierung jeweils zwischen dem 15. und 20. jeden Monats aktuell ausgeschrieben. Bereits erfolgte Stellenbesetzungen sind besonders gekennzeichnet.

19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Mit diesem Vorgehen ist beabsichtigt, alle vier Wochen den aktuellen Stand veröffentlichen zu können. 4. Die interessierten Lehrkräfte richten ihre Bewerbung mit dem Formblatt Direktbewerbung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern nur auf elektronischem Weg mit allen erforderlichen Angaben über die Schulleitung an das eigene Schulamt. Dieses leitet die Bewerbung mit einer Stellungnahme, die die Angaben der Lehrkraft bestätigt und gegebenenfalls ergänzt, an das Schulamt der angestrebten Schule weiter. Formblätter zur Bewerbung sind im Internet unter Regierung von Niederbayern / Wir für Sie / Schulen / Downloads oder bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich. Eine allgemeine Bewerbung um eine nicht ausgeschriebene Stelle in einer bestimmten Re-gion kann bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden. 5. Das Schulamt übergibt alle eingegangenen Bewerbungen der Schulleitung. Diese erarbei-tet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Ab-deckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Ge-spräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei gegebener Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang. 6. Nach den erfolgten Bewerbungsgesprächen legt die Schulleitung unverzüglich dem Staatli-chen Schulamt einen gereihten und entsprechend begrün-deten Besetzungsvorschlag vor. Sobald dann eine Stellenzusage nach Rücksprache endgültig erfolgt ist, ergeht eine Meldung an das abgebende Schulamt und die Regierung. Gegebenenfalls kann jetzt sofort für eine neu freigewordene Stelle eine Folgeausschreibung durch das Staatliche Schulamt erfolgen. 7. Das Schulamt leitet die Neubesetzung einer Stelle der Regierung von Niederbayern zum abschließenden Vollzug zu, soweit es nicht selbst für die Versetzung zuständig ist. Lie-gen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, ist mit der Schulleitung Rücksprache zu neh-men. Zusammenfassende Meldung aller Ergebnisse bis an die Regierung Unabhängig von diesem Verfahren besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich um nicht ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Josef Schätz Leitender Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

20 20 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011

21 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Förderschulen freie Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer - Direktbewerbung Um die Förderschulen bei ihrer Personalplanung zu unterstützen, aber auch um den Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, möglichst in Aufgabenbereichen tätig zu werden, die der eigenen Neigung und Kompetenz entsprechen, führt die Regierung von Niederbayern das Direktbewerbungsverfahren bei Besetzungen von Sonderschullehrer-/Sonderschullehrerinnenstellen auch zum Schuljahr 2011/2012 durch. Gesichert zu besetzende Stellen werden auf der Homepage der Regierung von Niederbayern - Förderschulen spätestens ab Mai 2011 ausgeschrieben. (Internet: / Wir für Sie / Schulen / Förderschulen / Zu besetzende Sonderschullehrer-/Sonderschullehrerinnen-Stellen zum Schuljahr 2011/2012 ) Dieses Verfahren gilt jedoch nur für Versetzungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe. Lehrkräfte, die im Schuljahr 2011/2012 tatsächlich Unterricht erteilen Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag (Direktbewerbung) auch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2011 der Regierung vorliegen. Aus beiden Anträgen muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. Folgendes Verfahren gilt allgemein zur Direktbewerbung: 1. Die Schulleitung klärt zusammen mit dem zuständigen Referenten im Sachgebiet Förderschulen, ob ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung legt den Entwurf einer stichpunktartigen Beschreibung (Vordruck für den Entwurf wird den Schulen per zugeleitet) der zu besetzenden Stelle der Regierung von Niederbayern zur Ausschreibung auf der Homepage der Regierung vor. 3. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Angaben zum Stundenmaß). 4. Die zu besetzenden Stellen werden durch das Sachgebiet 41 ausschließlich auf der Homepage der Regierung ausgeschrieben.

22 22 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Die interessierten Lehrkräfte richten ihre Bewerbung mit dem Formblatt Direktbewerbung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern nur auf elektronischem Weg mit allen erforderlichen Angaben über die Schulleitung an die Regierung. Diese leitet die Bewerbung mit einer Stellungnahme, die die Angaben der Lehrkraft bestätigt und gegebe-nenfalls ergänzt, an die angestrebte Schule weiter. Formblätter zur Bewerbung sind im Internet unter Regierung von Niederbayern / Schulen / Wir für Sie / Downloads oder bei den Schulleitungen der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung bzw. der Schule für Kranke erhältlich. Eine allgemeine Bewerbung um eine nicht ausgeschriebene Stelle in einer bestimmten Re-gion kann bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden. 6. Die Schulleitung erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei gegebener Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang. 7. Nach den erfolgten Bewerbungsgesprächen legt die Schulleitung unverzüglich, spätestens jedoch bis 30. Juni 2011 der Regierung einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag vor. Die Regierung verständigt den Bewerber, die abgebende und die aufnehmende Schule bei erfolgter Stellenzusage. Unabhängig von diesem neuen Verfahren besteht auch weiterhin die Möglichkeit sich um nicht ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Josef Schätz Leitender Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/

24 24 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Zehnte Verordnung zur Änderung der Fachakademieordnung Sozialpädagogik Vom 25. Oktober 2010 (GVBl S. 731) Auf Grund von Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: 1 Die Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik FakOSozPäd) vom 4. September 1985 (GVBl S. 534, ber. S. 662, BayRS UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 2007 (GVBl S. 576), wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender 54a eingefügt: 54a Schulforum. b) In 58 werden ein Komma und das Wort Bezirksschülersprecher angefügt. 2. In 3 Satz 4 Halbsatz 2 werden nach dem Wort ist die Worte in der Regel eingefügt Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 3 wird gestrichen. b) Der bisherige Satz 4 wird Satz Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1. b) Es werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt: 2 Bewerber, die den mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können abweichend von Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung als andere Bewerber erwarten lassen; die Voraussetzungen von 38 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 müssen zusätzlich erfüllt sein. 3 Die Entscheidung, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1. b) Es werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt: 2 Studierende, die die Abschlussprüfung gemäß 34 nachholen, können bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Bestehen vorläufig zum Berufspraktikum zugelassen werden. 3 Bei Nichtbestehen endet das Berufspraktikum. 6. In der Überschrift des Neunten Teils erhält der Klammerzusatz folgende Fassung: (vgl. Art. 62, 63 und 69 BayEUG).

25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Es wird folgender 54a eingefügt: 54a Schulforum (1) 1 Die Sitzungen des Schulforums sind nicht öffentlich. 2 Sie sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit durchzuführen. 3 Die Mitglieder haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 4 Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 5 Das Schulforum kann zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte Dritte hinzuziehen. (2) 1 Das Schulforum ist über Art. 69 Abs. 6 BayEUG hinaus auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern einzuberufen. 2 Es ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 3 Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst Abs. 1 und 4 gelten entsprechend; die nach Abs. 1 Satz 5 Hinzugezogenen haben das Recht, die Niederschrift zu den Tagesordnungspunkten einzusehen, zu denen sie hinzugezogen wurden. (3) 1 Die Lehrerkonferenz bestimmt die Amtsdauer der in das Schulforum gewählten Lehrer. 2 Lehrerkonferenz und Klassensprecherversammlung können für den Fall der Verhinderung eine Regelung zur Vertretung der von ihnen gewählten Mitglieder des Schulforums bzw. der Mitglieder des Schülerausschusses treffen erhält folgende Fassung: 58 Überschulische Zusammenarbeit, Bezirksschülersprecher (vgl. Art. 62 BayEUG) (1) Die Schülervertretungen und Studierendenvertretungen mehrerer Schulen können gemeinsam Veranstaltungen durchführen oder zum Austausch von Erfahrungen und zur gemeinsamen Aussprache zusammentreten. (2) 1 Für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung von Wünschen und Anregungen findet in der Regel einmal im Jahr eine Zusammenkunft der Schülersprecher und Sprecher der Studierenden mit der Schulaufsichtsbehörde statt. 2 Die Gesamtleitung bei den Aussprachetagungen hat ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde. (3) 1 Die Bezirksschülersprecher und deren Stellvertreter werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. 2 Über das Wahlverfahren entscheiden die Schülersprecher und Sprecher der Studierenden der Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und Fachakademien des Regierungsbezirks im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. 3 Die Bezirksschülersprecher führen die Geschäfte bis zur Wahl der neuen Bezirksschülersprecher weiter Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. 9. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 1 wird wie folgt geändert: aa) Es wird folgender Satz 3 eingefügt: Studierende, die die Abschlussprüfung gemäß 34 nachholen, können bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Bestehen vorläufig zum Berufspraktikum zugelassen werden. bb) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden Sätze 4 bis 8. b) Nr. 2.2 wird wie folgt geändert: aa) In Nr wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt.

26 26 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 bb) Es werden folgende Nrn und angefügt: Ganztagesschulen, Schulvorbereitende Einrichtungen. 10. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 5.1 wird folgender Spiegelstrich angefügt: Für den Ersatz von Englisch durch eine andere Fremdsprache gilt 7 Abs. 5 entsprechend. b) Nr. 10 wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift zu Nr erhält folgende Fassung: Zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Sozialpädagogik (Nrn bis ) und an staatlich genehmigten Fachakademien für Sozialpädagogik (Nr ). bb) In Nr Satz 2 wird das Wort soll durch das Wort kann ersetzt. cc) Nr wird wie folgt geändert: aaa) In Satz 3 wird die Zahl 240 durch die Zahl 60 ersetzt. bbb) Satz 4 erhält folgende Fassung: Es werden ein schriftlicher Organisationsplan, die Materialvorbereitung und eine 30 bis 40 Minuten dauernde Durchführung der Aufgabe gefordert; der Organisationsplan wird in häuslicher Arbeit erstellt und nicht eigens bewertet, seine Vorlage ist jedoch Voraussetzung für die Abnahme der praktischen Prüfung. dd) Es wird folgende Nr angefügt: Besondere Regelungen für staatlich genehmigte Fachakademien für Sozialpädagogik Erzieherpraktikanten, die das Sozialpädagogische Seminar einer staatlich genehmigten Fachakademie für Sozialpädagogik besuchen, legen die Abschlussprüfung als andere Bewerber an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik ab. 37 Abs. 1 Satz 2, Nrn bis sowie die 44, 46 bis 48, 50 Abs. 2 Sätze 2 bis 5, 51 und 51a Abs. 1 BFSOHwKiSo gelten entsprechend. ee) Die Überschrift zu Nr erhält folgende Fassung: Einjähriges Sozialpädagogisches Seminar an öffentlichen und staatlich anerkannten sowie staatlich genehmigten Fachakademien für Sozialpädagogik. ff) Nr Satz 1 wird durch folgende Sätze 1 bis 3 ersetzt: Erzieherpraktikanten, die unmittelbar in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars eintreten und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufweisen, können auf Antrag den Berufsabschluss als Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin an der Fachakademie für Sozialpädagogik im Rahmen einer Abschlussprüfung als andere Bewerber erwerben. Erzieherpraktikanten, die unmittelbar in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars eintreten und keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufweisen, haben sich einer Abschlussprüfung als andere Bewerber zum Erwerb des Be-

27 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ rufsabschlusses als Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin an der Fachakademie für Sozialpädagogik zu unterziehen. 37 Abs. 1 Satz 2, Nrn bis sowie die 44, 46 bis 48, 50 Abs. 2 Sätze 2 bis 5, 51 und 51a Abs. 1 BFSOHw- KiSo gelten entsprechend. gg) Nr wird wie folgt geändert: aaa) bbb) Satz 1 wird gestrichen. Der bisherige Satz 2 wird Satz 1; nach dem Wort wurden werden die Worte und im Fall von Nr Satz 2 die Abschlussprüfung für andere Bewerber bestanden wurde eingefügt. 2 1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 treten 1 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. ff und gg am 1. August 2011 in Kraft. München, den 25. Oktober 2010 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister KWMBl Nr. 22/2010, S. 526 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. November 2010, Az.: VII.2-5 S I. Die Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2003 (GVBI S. 587), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428) teil. Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 15. Juli 2011 an den Seminarschulen, die 3. Prüfungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis 4. Mai 2012 an den Einsatzschulen, die Kolloquien in der Zeit vom 12. März 2012 bis 4. Mai 2012 an den Seminarschulen, die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 19. März 2012 bis 25. Mai 2012 an den Seminarschulen. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

28 28 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 II. Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. III. An der Zweiten Staatsprüfung 2012 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung ( 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis 4. Mai 2012 ab. Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 7. Oktober 2011 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen. IV. Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 11 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011 bestanden haben sich bis spätestens 23. September 2011 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 2. Dezember 2011 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden. Der Meldung sind beizufügen: eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung, gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis), gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist, eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist. Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen. Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 7. Oktober 2011 einzuholen. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 9. Januar bis 4. Mai 2012 (Prüfungslehrproben) ab. In begründeten Fällen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 47

29 Regierung von Niederbayern ell - Schule - aktuell - Schule - aktuell - Schule - aktuell - Schulversuch KommMIT Kommunikation, Migration, Integration, Teilhabe Ausgangssituation Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund weisen oft einen vergleichsweise höheren Förderbedarf bei der schulischen Arbeit sowie im Bereich des sozialen Lernens auf. Die Integration und individuelle Förderung von Migranten gehört auch deshalb zu den zentralen Zielsetzungen der Bayerischen Staatsregierung, die auf diesem Hintergrund im Juni 2008 das Programm Aktion Integration beschlossen hat. Zur Umsetzung des Handlungsplanes für die bayerischen Schulen Integration durch Bildung soll der Schulversuch KommMIT einen Beitrag leisten. Zielsetzung Zentrales Ziel des Modellversuchs ist es, die Integration von jungen Migrantinnen und Migranten zu verbessern und sie zu befähigen, als junge Erwachsene erfolgreich am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies soll im Modellversuch insbesondere durch Maßnahmen einer verbesserten individuellen schulischen Förderung erreicht werden. (vgl. KMBek vom 05. Mai 2008 Az.: III.7-5 S ) Sowohl bereits praktizierte, besonders aber auch neue Modelle zur effizienten sprachlichen und kulturellen Integration sollen zur Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beitragen. Zielbereiche Die zentrale Zielsetzung konkretisiert sich primär in den vier Zielbereichen: Stärkung der sprachl. Integration Stärkung der interkulturellen Kompetenz Die konkreten Aktivitäten der Schulen betreffen häufig mehrere Zielbereiche. Durch das Zusammenwirken der Einzelfaktoren soll Integration möglichst effektiv umgesetzt werden. Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und Eltern Übergangsmanagement Schule Berufsleben Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Schellingstraße 155, München Tel.: , Fax: Seite 1

30 Zielbereiche und Teilziele Sprachförderung interkulturelle Bildung Elternzusammenarbeit Übergangsmanagement Verbesserter Sprachstand z.b. Eltern haben mehr Kontakt zur Schule z.b. Wissen über dt. und Herkunftskultur z.b. mehr Ausbildungsplätze Sprachliche Integration soziale Integration kulturelle Integration strukturelle Integration Wahrgenommene Integration (Selbst- und Fremdwahrnehmung) Erwartete Ergebnisse Wissenschaftliche Begleitung Bewährte Praxisbausteine aus den Versuchsschulen werden nach Abschluss des Schulversuchs in einem Best-Practice-Handbuch als Anregung für alle bayerischen Schulen veröffentlicht. Auch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden publiziert. Die Projekte der am Schulversuch beteiligten Schulen werden wissenschaftlich begleitet. Mit Hilfe geeigneter Evaluationsverfahren soll zum einen die Wirksamkeit der Maßnahmen geprüft werden. Zum anderen sollen die Projekte in ihrem Profil und im fortlaufenden Prozess dokumentiert werden, so dass Gelingensfaktoren einer Maßnahme identifiziert oder bei Bedarf regulierende Maßnahmen ergriffen werden können. Auf diese Weise sollen best-practice-beispiele identifiziert werden. Weiterhin ist es denkbar, dass über einzelne Projekte hinaus das Zusammenwirken aller Maßnahmen an einer Schule evaluiert wird. So können z.b. Aussagen darüber getroffen werden, unter welchen Umständen das Ineinandergreifen mehrerer Maßnahmen für die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund besonders erfolgreich ist. Hierzu wird folgendes Vorgehen angestrebt: Profilanalyse: Die durchgeführten Maßnahmen an einer Schule werden mit Hilfe einer Matrix erfasst und mit den Ergebnissen der Wirkungsevaluation in Zusammenhang gesetzt. Wirkungsevaluation: An allen Schulen wird mit Hilfe eines kurzen, leicht handhabbaren Fragebogens ein schulspezifisches Integrationsmaß bei allen Schülern erfasst. Seite 2

31 Das europäische forum für migrationsstudien (efms) wird die Projekte zur Elternarbeit und zur interkulturellen Bildung wissenschaftlich begleiten. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wird die Projekte zur Sprachförderung und zum Übergangsmanagement begleiten. Modellversuchsschulen Grundschulen: Volksschule Ichenhausen (GS) GS am Theodor-Heuss-Platz, München GS an der Eduard-Spranger-Str., München GS an der Führichstraße, München Ludwig-Steub VS Aichach Mozart VS Elsenfeld Schule im Knoblauchsland, Nürnberg Sophienschule Hof VS Schongau Realschulen: Geschwister-Scholl-RS Nürnberg Agnes-Bernauer-Schule Augsburg Staatliche RS Coburg Förderschule: Sonderpäd. Förderzentrum München / Nadistraße Hauptschulen: Clermont Ferrand HS Regensburg GHS Pestalozzistr. Fürth HS am Winthirplatz, München HS Dingolfing HS Insel Schütt, Nürnberg Pauline-Thoma-Schule Kolbermoor VS Zeil/Sand a. Main Gymnasien: Spessart-Gym Alzenau Hardenberg-Gym Fürth Gym Fürstenried-West Gym München/Moosach Pirckheimer Gym Nürnberg Berufliche Schulen: Max-Grundig-Schule, FOS/BOS, Fürth Staatl. Berufsschule mit staatl. FOS/BOS Kelheim Berufssschule 3, Nürnberg Seite 3

32 Projektinfrastruktur Ansprechpartner Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Schellingstr München Fax: 089/ europäisches forum für migrationsstudien (efms) Katharinenstraße Bamberg Fax: 0951/ Projektleitung: Arnulf Zöller (ISB): arnulf.zoeller@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Pädagogische Betreuung: Dr. Ursula Weier (ISB): ursula.weier@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Ute Multrus (ISB): ute.multrus@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Wissenschaftliche Begleitung: Dr. Katrin Vogt (ISB), katrin.vogt@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Prof. Friedrich Heckmann (efms), friedrich.heckmann@uni-bamberg.de, Tel.: 0951/ Stefanie Reiter (efms), stefanie.reiter@uni-bamberg.de, Tel.: 0951/ Schulartübergreifender Projektbeirat (ISB): Petra Hölscher (GHF), Dr. Vassilia Triarchi-Hermann (GHF), Gudrun Pfab (RS), Josef Koller (Gym), Thomas Hochleitner (BES) Stand 06/09 Seite 4

33 Schulversuch KommMIT Stärkung der sprachlichen Integration Theorie Dr. Katrin Vogt Stärkung der sprachl. Integration Dieser Flyer richtet sich an Lehrkräfte, pädagogisches Personal und alle an schulischer Sprachförderung Interessierten. Im Folgenden wird ein theoretischer Überblick über wichtige Stationen der Entwicklung sprachlicher Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen gegeben und exemplarisch durch typische Fehler illustriert. Im Anschluss wird kurz auf die Schulprojekte zur Sprachförderung in KommMIT eingegangen. In einem zweiten Papier werden Umsetzungsideen für die schulische Praxis folgen. Der Erwerb der Sprache des Aufnahmelandes ist eine zentrale Bedingung für die Integration von Migranten in ihrer neuen Umgebung. Bildungserfolg, die Platzierung auf interessanten Positionen im Arbeitsmarkt, die Aufnahme von Kontakten und die Strukturierung der eigenen Identität hängen allesamt deutlich von sprachlichen Kompetenzen ab und wirken darauf wieder zurück. Im Schulversuch KommMIT steht primär die Diagnose und Förderung des schulbezogenen Sprachstandes im Mittelpunkt. In den meisten Schulprojekten zur Sprachförderung geht es nicht um die Alphabetisierung und Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse an Schüler, die bisher gar keinen Kontakt zur deutschen Sprache hatten. Denn die Bewältigung von Alltagssituationen stellt für diese Schüler meist kein Problem dar. Vielmehr sollen die Schüler befähigt werden, die Sprache von Sachtexten zu verstehen und schriftliche Texte zu verfassen. Hierzu benötigen sie sowohl erweiterte Wortschatz- und Grammatikkenntnisse als auch spezielles Bedeutungswissen über abstrakte bzw. sachliche Sprache, die über die Alltagssprache hinausreicht. Lautunterscheidung Kleinkinder können lautliche Kontraste ab der Geburt kategorial wahrnehmen, und zwar sowohl muttersprachliche als auch nicht-muttersprachliche. Im ersten Lebensjahr spezialisieren sie sich auf die Zielsprache und können sie zwischen dem zweiten und dem fünften Lebensmonat sicher identifizieren. Sie lernen das Lautinventar und die Betonungsstruktur der Muttersprache kennen. Die differenzierte Lautunterscheidung und Rezeptionsfähigkeit für andere Sprachen tritt zunehmend zurück. Da das Deutsche zum Teil erhebliche Differenzen zum Lautsystem anderer Sprachen aufweist, müssen zweisprachige Kinder zwei ganz unterschiedliche Systeme aufbauen und aufrechterhalten. Unter diesem Gesichtspunkt erleichtert ein früher Kontakt mit der deutschen Sprache sicherlich den Spracherwerb. Dabei gilt: Je früher, desto besser. Bei bilingualen Kindern, die in Deutschland aufwachsen, aber nur geringen Deutschkontakt haben, ist eine langsamere Aneignung des deutschen Lautsystems normal; doch sollte man davon ausgehen, dass spätestens nach zweijährigem Sprachkontakt eine hinreichende Aussprache des Deutschen erreicht wird. Zudem ist zu beachten, dass die Laut-Buchstabe-Zuordnung eine enge Verbindung zum Schriftspracherwerb hat. Typische Lautunterscheidungsfehler Verwechslung weicher und harter Konsonanten Komm, sei mein Freunt! Verwechslung auf Vokalebene (z. B. auch lange und kurze Vokale) Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Schellingstraße 155, München Tel.: , Fax: Seite 5 Ohne Geld kann ich die Mitte nicht bezahlen.

34 Sön, dass du da bist. Wortschatzaneignung Verwechslungen auf Ebene der Buchstabe-Laut-Zuordnung: Da im Türkischen der Buchstabe ş als /sch/ gesprochen wird, ist ein typischer Rechtschreibfehler bei Schülern türkischer Herkunft slagen. Lautsprachliches Schreiben Man soll bei Hitze viel Wassa trinken. Wir haben gemeinsam Fernsehen gekockt! Von der Kindheit bis weit über die Schulzeit hinaus wird der aktive und passive Wortschatz ständig erweitert. Dabei ist der Umfang des passiven Wortschatzes (Verstehen) stets größer als der des aktiven Wortschatzes (Sprechen). Durch Wortzusammensetzungen und -ableitungen wird der Wortschatz zudem ständig erweitert. Der Wortschatz passt sich immer mehr der Erwachsenensprache an. Im Deutschen als Zweitsprache werden ähnlich wie beim Erstspracherwerb zuerst Nomen gelernt, dann Verben und schließlich Adjektive. Zuerst können gegenständliche Sachverhalte beschrieben werden, dann nicht-gegenständliche. Die Wortschatzaneignung verläuft bei zweisprachig aufwachsenden Kindern in analogen, aber nicht notwendigerweise parallelen Prozessen: Unterschiede hinsichtlich der Teilhabe an Kommunikationssituationen in der einen und der anderen Sprache können zu unterschiedlichem Wortschatzumfang führen. Grundsätzlich ist mit Transfermöglichkeiten zu rechnen. Wortbedeutungen, die in der einen Sprache verfügbar sind, können in der anderen Sprache leichter angeeignet werden. Dies gilt beispielsweise für Sachverhalte, in denen nur noch das Wort in der anderen Sprache fehlt. Typischerweise ist der Wortschatz von Migrantenkindern bis zum Eintritt in den Kindergarten thematisch beschränkt. Obwohl sie im Kindergarten mit einem anspruchsvollen vielfältigen Wortschatz konfrontiert werden, reicht ihr Repertoire bei Schuleintritt oft nicht an das von Kindern mit deutscher Muttersprache heran. Dies führt dazu, dass das Verständnis einer abstrakteren Sachsprache (z. B. etwas auf etwas zurückführen ) oft nicht hinreichend verstanden wird. Schulische Probleme verursacht also nicht nur das fehlende Fachvokabular, sondern auch das mangelnde semantische Verständnis zur Erschließung dieser Wörter. Typische Wortschatzfehler Wortneubildungen, Wortverwechslungen, Wortauslassungen Anhand der Menge verwendeter Verben kann der Sprachstand am besten bestimmt werden. Er verspeiste das Eis verwöhnlich. Ich hoffe, es ist ihm nichts zugetroffen. Grammatik Die Aneignung der Grammatik einer Sprache steht in engem Zusammenhang beispielsweise zur Lautunterscheidung oder Wortschatzentwicklung. Die Entwicklung der Grammatik reicht von der Einwortphase bis zur Mehrwortphase und schließlich bis zur Produktion komplexer Satzstrukturen. Seite 6

35 Typischerweise haben sich die Kinder, wenn sie mit Deutsch als Zweitsprache in Kontakt kommen, bereits grammatikalische Fähigkeiten in ihrer Muttersprache angeeignet, d.h. Einsichten in das Funktionieren eines Sprachsystems gewonnen. Es kann damit gerechnet werden, dass sie die Phase der Ein- und Zweiwortäußerungen vergleichsweise rasch hinter sich bringen. Das Aneignungstempo der Grammatik des Deutschen ist jedoch in starkem Maße von den funktionalen Entsprechungen zur Muttersprache abhängig. Hier zeigen sich zum Teil erhebliche Differenzen. Zwei Beispiele: (1) So steht im Russischen das Verb wie im Deutschen an zweiter Stelle, wohingegen es im Türkischen am Satzende steht. (2) Die deutschen bestimmten und unbestimmten Artikel entsprechen nicht immer denen der Muttersprache ( der Mond aber la luna ). Manche Sprachen kennen zudem überhaupt keine Artikel oder kein Neutrum. Da der Erwerb der Grammatik eine kognitive Einsicht in ein Regelwerk erfordert, ist es notwendig, dass Kontakt zu einer korrekt gesprochenen Erstsprache besteht (egal ob Deutsch oder nicht). Reden Eltern mit dem Kind aus falsch verstandener Fürsorge schlechtes Deutsch statt korrekt in ihrer eigenen Sprache, dann bleiben dem Kind wichtige Einsichten in das Regelwerk von Sprache verschlossen (z. B. Regeln der Verbbeugung oder Pluralbildung). Ebenso können durch mangelnden Wortschatz wichtige mentale Strukturierungen über das Weltwissen nicht stattfinden. Typische Grammatikfehler Fehlende oder falsche Präpositionen (bzw. Dativ u. Akkusativ folgen falsch) Fehlende Satzglieder (Subjekt, Verb, Artikel) Fehlende oder falsche Hilfsverben, falsche Verbbeugung Fehlerhafte Stellung des Verbs im Satz; Satzklammer; einfacher Satzbau Fehlende oder falsche Artikel, falsche Pluralbildung Wir steigen auf der nächsten Haltestelle aus. Gehen wir heute Mittag Fußgängerzone? Morgen ich gehe nicht zur Schule. Er hat über das Meer nach Amerika gesegelt. Sie sitzte auf der Bank und wartete. Ich habe die Brief gestern zur Post gebracht. Sprachanwendung Neben der Aneignung von Wortschatz und Grammatik ist für den Spracherwerb auch ein Zugewinn angemessener sprachlicher Mittel für den Einsatz in unterschiedlichen sozialen Wirklichkeitsbereichen wichtig. So müssen sich neben Fertigkeiten der sprachlichen Kooperation (Zuhören, Reden, Sprecherwechsel) auch Erzählkompetenz (mündlich und schriftlich) und die Fähigkeit zur Unterscheidung des Zweckes von Sprechhandlungen entwickeln. Die Entwicklung der Sprachanwendung ist nicht an eine bestimmte Einzelsprache gebunden. Bei zweisprachigem Aufwachsen können bestimmte Fähigkeiten zunächst in einer Sprache angeeignet und dann in der anderen Sprache zur Geltung gebracht wer- Seite 7

36 den. Bei gleichzeitiger Aneignung zweier Sprachen werden die grundlegenden einfachen Sprechhandlungen gewöhnlich in der Familie in der Muttersprache gelernt und stehen dann auch für die zweitsprachige Kommunikation, etwa im Kindergarten, zur Verfügung, während umgekehrt institutionell geprägte sprachliche Handlungen eher in der Zweitsprache erworben werden und dann auch in der Muttersprache Verwendung finden können. Es ist denkbar, dass es dabei zu kulturbedingten Diskrepanzen kommt, doch ist darüber bisher nichts Näheres bekannt. Es zeigt sich, dass Schüler nicht-deutscher Erstsprache deutliche Defizite im Bereich der abstrakten Sachsprache (z. B. ist darauf zurückzuführen, steht im Zusammenhang mit, im Hinblick auf ) aufweisen. Sowohl ein mangelnder Wortschatz als auch eine unzureichende Grammatik können hier zum Tragen kommen bzw. ist das Verständnis abstrakter Sprache mangelhaft, bleiben vielfach Texte in der Schule unverständlich, Fachvokabular lässt sich nicht erschließen und auch die Textproduktion (z. B. Erörterung, Bericht) ist eingeschränkt. Schulprojekte Im Rahmen des Schulversuchs KommMIT wurden acht Projekte aus dem Bereich Sprachförderung für die empirische Begleitung ausgewählt. Grob lassen sich die Projekte der acht Schulen in drei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe bilden das SFZ München/Nadistraße und die Grundschule in Aichach. Hier erfolgt eine ganzheitliche Sprachförderung der Kinder im Primarbereich, die auch den Sprachgebrauch in der Alltagssprache umfasst. Die zweite Gruppe bilden die Realschule Agnes-Bernauer in Nürnberg und die Gymnasien Fürstenried und Moosach. Auch hier geschieht eine ganzheitliche Sprachförderung, jedoch im Sekundarbereich. Die dritte Gruppe fördert hingegen nicht allgemein, sondern mit einem Fokus auf der Fachsprache. Dies sind die Gymnasien Pirckheimer in Nürnberg und Hardenberg in Fürth sowie die Hauptschule in Zeil. Ansprechpartner Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Schellingstr München Fax: 089/ Projektleitung: Arnulf Zöller: arnulf.zoeller@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Pädagogische Betreuung: Dr. Ursula Weier: ursula.weier@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Ute Multrus: ute.multrus@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Wissenschaftliche Begleitung: Dr. Katrin Vogt: katrin.vogt@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Dr. Martin Binser: martin.binser@isb.bayern.de, Tel.: 089/ Schulartübergreifender Projektbeirat (ISB): Heidemarie Brückner (GHF), Dr. Vassilia Triarchi-Herrmann (GHF), Gudrun Pfab (RS), Josef Koller (Gym), Thomas Hochleitner (BES) Stand 02/10 Seite 8

37 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Oktober 2010, Az.: Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag Der Bayerische Landtag leistet mit der Pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. In Ergänzung zum Sozialkundeunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. Ziel des Landtagsbesuches von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern. Daraus soll die Einsicht erwachsen, dass unsere demokratische Ordnung einerseits Freiheitsrechte gewährt, andererseits aber auch vom Einzelnen die Bereitschaft erwartet, Verantwortung zu übernehmen. Teilnehmerkreis An dem Programm der Pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (z. B. ab 8. Klasse Hauptschule bzw. ab 10. Klasse Realschule/Gymnasium). Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag für Referendare und Lehrkräfte spezielle Fortbildungsveranstaltungen an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landesparlamentarismus vertraut zu machen. Vorbereitung und Durchführung Die Vorbereitung des Landtagsbesuches erfolgt an den Schulen. Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Unterrichtsmaterialien. Ferner wird auf das Internetangebot des Landtags unter verwiesen, das u. a. über aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten informiert. Außerdem wird dort das Gesamtangebot an Unterrichtsmaterialien vorgestellt, das beim Bayerischen Landtag erhältlich ist. In seinem Internetauftritt ( informiert der Bayerische Landtag unter dem Menüpunkt Ihr Maximilianeum jugendliche Nutzer, aber auch Bildungseinrichtungen über Arbeitsweise und Funktionen sowie aktuelle Veranstaltungen und Angebote des bayerischen Parlaments. Schulklassen, die den Landtag im Rahmen der Pädagogischen Betreuung besuchen, haben die Möglichkeit, geeignete Berichte und Bilder von ihrem Besuch unter Wir waren da! veröffentlichen zu lassen. Die Erfahrung lehrt, dass eine gründliche Vorbereitung an der Schule die Voraussetzung für einen nutzbringenden Landtagsbesuch ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mitwirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parlaments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift. Die Mappe ist auch für die Nachbereitung des Parlamentsbesuches im Unterricht geeignet. Sie wird durch ein Lehrerbegleitheft mit Arbeitsanregungen und Arbeitsblättern ergänzt. Eine Schülergruppe soll in der Regel die jeweilige Klassenstärke nicht überschreiten; bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich. Die Gruppe darf aber insgesamt nicht mehr als 35 Personen umfassen. Entsprechend den Richtlinien für Besuchergruppen erhalten Schulklassen einen Fahrtkostenzuschuss. Programmablauf Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments Besuch des Plenums oder eines Ausschusses Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen

38 30 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 ggf. Führung durch das Maximilianeum Einladung zu einem Imbiss Anmeldung Schulen können ihre formlose schriftliche Anmeldung richten an: Bayerischer Landtag Landtagsamt Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Sachbereich Pädagogische Betreuung Maximilianeum München Tel.: 0 89/ oder Fax: 0 89/ oder paed.betreuung@bayern.landtag.de Die schriftliche Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten: Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer sowie ggf. -Adresse Klassenstufe und Schülerzahl Name der verantwortlichen Lehrkraft gewünschter Zeitraum des Landtagsbesuchs Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Meldung der Schule den endgültigen Termin mit. Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf folgenden Schuljahr von der Pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am Programm Lernort Staatsregierung zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen. Das Landtagsamt erwartet von den Gruppen, die zu einem Besuch eingeladen werden, inhaltliches Interesse und ein dem Parlament angemessenes Verhalten. 2. Angebot eines Planspiels für Schulklassen Der Landtag sind wir! Im Schuljahr 2010/11 bietet die Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel Der Landtag sind wir! an. Im Rahmen dieses ca. drei- bis vierstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmer/-innen in die Rollen von Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 13, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkunde-Unterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Hauptschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C-A- P) in München entwickelt. Teilnehmen kann eine Schule mit bis zu zwei Schulklassen aus einer (!) Jahrgangsstufe (d. h. mit insgesamt bis zu etwa 70 Schülerinnen und Schülern; ideal: ca. 50 Schüler/-innen). Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag (s. o.) für das Schuljahr 2010/2011 eine Einladung erhalten haben, werden für das Planspiel (zunächst) nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Schulen, die im Rahmen des Programms Lernort Staatsregierung (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit) einen Besuchstermin erhalten. Diese Einschrän-

39 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ kungen verfolgen das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des Planspielangebots sowie der Termine für die beiden Besuchsprogramme auf alle Schulen und Regionen des Freistaates. In der Regel wird das Planspiel an den Schulen durchgeführt. Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die Plenarversammlung ). Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C-A-P und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C-A-P geleitet. Kosten für die Schule entstehen nicht. Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt. Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung. Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag in Abstimmung mit den regionalen Abgeordneten vor. Wesentliche Auswahlkriterien sind neben den oben dargelegten Einschränkungen der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gerechte Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich (Brief, Fax, ) beim Bayerischen Landtag Landtagsamt (s. u.). Die Bewerbung kann formlos sein, muss aber enthalten: Adresse und Kommunikationswege (Telefon-/Fax-Nummer, ggf. -Adresse) der Schule Name der verantwortlichen Lehrkraft, die auch als Ansprechpartner fungiert Angaben zum gewünschten (möglichst nicht zu eng gewählten) Zeitraum, in dem das Planspiel durchgeführt werden soll ggf. den Hinweis auf das Interesse der Schule, alternativ an einem Planspiel im Maximilianeum teilzunehmen sonstige Hinweise (z. B. nicht gewünschte Termine) Anmeldung Schulen richten ihre Anmeldung an: Bayerischer Landtag Landtagsamt Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Sachbereich Pädagogische Betreuung Maximilianeum München Tel.: 0 89/ oder Fax: 0 89/ oder paed.betreuung@bayern.landtag.de. Zusätzliche Informationen Beim Centrum für angewandte Politikforschung (C-A-P) (Tel.: 0 89/ , Frau Dr. Winter- Berke) können im Vorfeld einer geplanten Anmeldung weitere Informationen eingeholt werden. 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 15. September 2009 (KWMBl S. 317, StAnz Nr. 41) außer Kraft. E r h a r d Ministerialdirektor

40 32 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Abordnung von Lehrkräften an Umweltstationen zur Unterstützung der Umweltbildung in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. November 2010, Az.: VI.8-5 S /107/2 Zur Unterstützung der Umweltbildung an den bayerischen Schulen und zur besseren Vernetzung mit den staatlich anerkannten bayerischen Umweltstationen sollen in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 Lehrkräfte aus dem Bereich der Volksschulen, Realschulen und Gymnasien an die Umweltstationen für jeweils ein Jahr abgeordnet werden. Für jedes der beiden Schuljahre sind folgende Stellen zu besetzen: 1 Vollzeitstelle für eine Lehrkraft aus der Volksschule (bei Hauptschullehrkräften auch hälftige Abordnung möglich) 1 halbe Stelle für eine Lehrkraft aus der Realschule 1 halbe Stelle für eine Lehrkraft aus dem Gymnasium. Aufgaben: Die abgeordneten Lehrkräfte unterstützen die Umweltstationen in ihrer Zusammenarbeit mit Schulen bzw. Schulklassen, d. h. sie übernehmen u. a. Führungen, betreuen Workshops und führen Bildungsprojekte der Umweltstation durch. Darüber hinaus sollen sie schulspezifische Projekte und Konzepte entwickeln und die Zusammenarbeit von Schulen und Umweltstationen verbessern. Über den Zeitraum der Abordnung hinaus ist vorgesehen, die Lehrkräfte als Multiplikatoren mit ihrer Erfahrung in die Lehrerfortbildung einzubinden. Anforderungsprofil: Der Bewerber/die Bewerberin verfügt über langjährige Erfahrung in der schulischen Umweltbildung bzw. über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten aus ehrenamtlichem Engagement. Er bzw. sie besitzt umfangreiches Fachwissen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bzw. ist bereit, sich vor bzw. parallel zur Abordnung entsprechend einzuarbeiten. Fachkenntnisse im Bereich Biodiversität wären wünschenswert. Teamfähigkeit und ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und selbständigem Handeln werden ebenso erwartet wie die Bereitschaft, über den Zeitraum der Abordnung hinaus als Multiplikator in der Lehrerfortbildung mitzuwirken. Bewerbung und Bewerbungsunterlagen: Eine aussagekräftige Bewerbung ist unter Vorlage folgender Unterlagen schriftlich über den Dienstweg (Regierung, Ministerialbeauftragte) an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. VI.8), München, zu richten: Lebenslauf Darstellung der Erfahrungen in der Umweltbildung Stellungnahme des Schulleiters Angabe der gewünschten Umweltstation und des gewünschten Schuljahres. Die Ausschreibung richtet sich nur an staatliche Lehrkräfte bzw. die vom Freistaat eingestellten und für die Tätigkeit an Privatschulen beurlaubten Lehrkräfte. Interessierten Lehrkräften wird empfohlen, vor der Bewerbung mit der gewünschten Umweltstation Kontakt aufzunehmen und sich über das genaue Tätigkeitsprofil zu informieren. Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Januar 2011 vorliegen.

41 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ Liste der Umweltstationen: Umweltstation NIEDERBAYERN (2) Ansprechpartner Umweltzentrum Schloss Wiesenfelden Schloss Wiesenfelden Wiesenfelden Haus am Strom Am Kraftwerk Untergriesbach Beate Seitz-Weinzierl Telefon: / stiftung@schlosswiesenfelden.de Ralf Braun-Reichert Telefon: / info@hausamstrom.de Es wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung vom Wohnort zur Umweltstation eine angemessene Distanz nicht überschreiten sollte (Erstattung der Fahrtkosten). Erhard Ministerialdirektor Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/ PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Oktober 2010, Az.: V.2-5 S Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 21. März bis 1. April 2011 an folgenden Schularten durchgeführt: Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe Berufsschulen Haupt-/Mittelschulen Gymnasien Realschulen Wirtschaftsschulen. Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.v., Amperstraße 1, Regensburg, (Tel.: 09 41/ , Fax: 09 41/ , info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: ). Kufner Ministerialdirigent

42 34 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Schülerzahlen der Berufsschulen in Niederbayern 2010/2011 Zusammenfassung aufgrund der Geschäftsstatistik vom 20. Oktober 2010

43 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/

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