Kirchgemeinde Berikon Rudolfstetten Bergdietikon
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- Eva Hochberg
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1 Benutzungsreglement für Einrichtungen der A. Reglement Allgemeine Bedingungen und Auflage B. Gesuchs- und Bestätigungsformular Gesuchs Einreichung und -bestätigung C. E. Gebührenordnung Benützungsgebühren für die einzelnen Räume F Rechnungsformular Bei Bedarf für die vereinfachte Abrechnung A. Reglement Die Kirchenpflege der Berikon Rudolfstetten Bergdietikon erlässt für die Benutzung und den Betrieb der Räumlichkeiten (Details zu den Räumen sind jeweils in den Anlagen C-E geregelt) der und der Kirche für Fremdnutzungen folgendes Reglement mit Gebührenordnung: 1. Grundsatz Auf den Charakter der Anlage und der Räume (speziell des Kirchenraumes), die Anwohner, Anwohnerinnen und die sonstigen Benutzer, Benutzerinnen der Räumlichkeiten ist Rücksicht zu nehmen. Die Einrichtungen der sollen als Stätte der Begegnung, dem Aufbau und der Erhaltung einer lebendigen Pfarreien dienen. In seiner Eigenschaft sind die Zentren allen offen, vorab den kirchlichen Organisationen und Gruppen der. Pfarreiliche Anlässe haben bezüglich Raumbelegung Vorrang. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Benutzung des Pfarreizentrums gestattet, wenn die Verantwortung durch eine erwachsene Person wahrgenommen wird. Bei Kinder- und Jugendvereinen muss ein Leiter oder eine Leiterin anwesend sein. 2. Zuständigkeit Zuständig für die Reservation und Bewilligungen der Räumlichkeiten erfolgen über folgende Stellen: Pfarreizentrum und Kirche Berikon: Herr Fabian Furrer Röm. Kath. Berikon Rudolfstetten Bergdietikon Oberwilerstrasse Berikon Tel aban@gmx.ch Pfarreizentrum Christkönig und Kirche Rudolfstetten: Frau Susanne Wild Pfarreizentrum Christkönig 8964 Rudolfstetten pz.rudolfstetten@outlook.com Pfarreizentrum Bergli Bergdietikon: Katholisches Pfarreizentrum im Bergli z.hd. Von Herrn Michael Jablonowski Im Schlittental Bergdietikon kath.kirche@bergdietikon.ch Benutzungsreglement Version 2.0. vom
2 3. Gesuch Gesuche für die Benützung der Kirchen in Berikon und in Rudolfstetten (für Konzerte u.ä.) und aller übrigen Räume sind in der Regel und im Voraus schriftlich an die oben aufgeführten Stellen in Absprache mit den gemäss Punkt 2 angegebenen verantwortlichen Kontaktpersonen einzureichen. Gesuchsformulare können entweder beim Pfarreisekretariat bezogen werden. Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen die Reservation erhält ihre definitive Gültigkeit nach Eingang des Betrages. 4. Regelmässige Benützung Räumlichkeiten können entsprechend dem Belegungsplan zur regelmässigen Benützung zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Benutzungsbewilligung hat eine maximale Geltungsdauer von einem Jahr (Januar bis Dezember). Solche Anträge sind bezüglich der Terminierung und Vereinbarung allfälliger Kosten direkt mit der unter Artikel 2 erwähnten Person zu treffen. 5. Sorgfaltspflicht Der Benutzer, die Benutzerin ist verpflichtet, zu allen Räumlichkeiten und zum Mobiliar grösste Sorge zu tragen. Er/Sie überträgt diese Pflicht auf sämtliche Mitbenutzer, Mitbenutzerinnen. 6. Schadenshaftung Für alle Beschädigungen der Lokale, Einrichtungen und des Mobiliars haftet der Benutzer, die Benutzerin. Verunreinigungen, welche über das übliche Mass hinausgehen, werden dem Benutzer, der Benutzerin zusätzlich belastet. 7. Ruhe und Ordnung Der Benutzer, die Benutzerin ist verpflichtet, in und um die Lokalitäten für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung zu sorgen. Auf Gottesdienste ist besonders Rücksicht zu nehmen. Bei musikalischen Anlässen sind die Fenster um 22 Uhr zu schliessen. Grundsätzlich ist zu jeder Tages- und Nachtzeit auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. 8. Dekorationen, Unterhaltungseinrichtungen Dekorationen dürfen nur mit Bewilligung des diensthabenden Hauswarts (Sakristan) angebracht werden. Alle Dekorationen müssen nach der Veranstaltung wieder entfernt werden. Nägel, Heftklammern, Schrauben und andere Befestigungsmittel dürfen weder an Mobiliar (Tische, Stühle) noch an Wänden, Decken oder Böden angebracht werden. Klebestreifen sind nach Gebrauch restlos und ohne Beschädigung der Oberflächen zu entfernen. Faltwände und Einrichtungen werden durch den Sakristan respektive durch die bezeichnete Person bereitgestellt. 9. Feuerwache Der Benutzer, die Benutzerin hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen strikte einzuhalten und im Bedarfsfalle eine Feuerwache anzufordern. Für kleinere Anlässe muss keine Brandwache gestellt werden. Der Veranstalter (sprich Mieter der Räume) hat jedoch Folgendes sicherzustellen: Die Standorte der Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, Nasslöschposten, Feuerdecken in Küchen) müssen bekannt sein, und der Veranstalter muss diese Geräte bedienen können. Zudem müssen die Löschgeräte jederzeit zugänglich sein. Benutzungsreglement Version 2.0. vom
3 Die markierten oder beleuchteten Notausgänge dürfen nicht durch Mobiliar oder sonstige Gegenstände verstellt sein. 10. Garderobe, Haftung Die Garderobenbedienung ist Sache des Benutzers, der Benutzerin. Für liegengelassene oder abhandengekommene Gegenstände aller Art wird von der Vermieterin keine Haftung übernommen. 11. Belegungsdauer und Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Räumlichkeiten richten sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Organisationen. Schluss der Veranstaltung ist spätestens um 24 Uhr; für Jugendgruppen mit schulpflichtigen Kindern um 21 Uhr. Ausnahmen sind mit der für die Vermietung zuständigen Stelle zu besprechen. Personelle Mehraufwendungen sind entsprechend zu entschädigen. 12. Zutritt Es dürfen nur die zugewiesenen Räume, respektive Anlagen, betreten werden. Der Zutritt gilt nur für den in der Anmeldung umschriebenen Benutzerkreis. Grundsätzlich liegen das Öffnen und Schliessen des Gebäudes, der Räume und Anlagen in der Zuständigkeit der Aufsichtsperson. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen die Räume zu schliessen sobald alle Teilnehmer eingetroffen sind. Bei einer regelmässigen Benutzung sind die Benutzer, welche einen eigenen Schlüssel haben, dafür verantwortlich, dass die Gebäude, Räume und Anlagen spätestens um Uhr abgeschlossen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung länger dauert. Werden die Räumlichkeiten der Pfarreizentren verlassen ohne abzuschliessen, so haftet für eventuelle Diebstahlsschäden der Mieter der Lokalitäten, gemäss dem Gesuchs- und Bestätigungsformular. 13. Parken Autos sind auf den öffentlichen oder eigens dafür gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Der Fahrzeug- und Parkplatzdienst bei Anlässen ist durch die Benutzer sicherzustellen. Allfällige Schäden im Zusammenhang mit dem Parken von Fahrrädern, Fahrzeugen oder anderen verkehrsähnlichen Geräten sind umgehend der Aufsichtsperson zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. 14. Räumung und Entsorgung Die benützten Räume und das Inventar sind in einwandfreiem Zustand wieder abzutreten. Die Tische sind zu reinigen, Tische und Stühle zu ordnen und die Räume zu wischen. Die Benutzer sind gebeten, beim Verlassen der Räume die Fenster zu schliessen, die Lichter zu löschen und - wenn sie einen Schlüssel erhalten haben, diesen zu retournieren. Das Abwaschen von Geschirr und Besteck sowie das Aufräumen der Küche (Checklisten beachten) und das Sauber hinterlassen aller anderen benutzten Räume ist Sache der Benutzer, Benutzerinnen. Die Benutzer, Benutzerinnen der Räume entsorgen ihren Abfall in Absprache mit dem Hauswart selber (Ort angeben). 15. Technische Einrichtungen Technische Einrichtungen können, soweit vorhanden, beim Hauswart/ Sakristan angefordert werden. Die Instruktionen sind strikte zu befolgen. Beschädigungen aus unsorgfältigem Umgang werden dem Benutzer, der Benutzerin belastet. Benutzungsreglement Version 2.0. vom
4 16. Beschädigungen Für jede Veranstaltung übernimmt die auf dem Benutzungsgesuch unterzeichnende Person die volle Verantwortung für eine geordnete Durchführung der bewilligten Veranstaltung. Sie ist zudem für die Übernahme und Rückgabe der Räume mit dem Hauswart verantwortlich. Beschädigungen aller Art sind unverzüglich dem Hauswart (Sakristan) oder dem Sekretariat zu melden. Für nicht gemeldete Schäden kann dem Benutzer, der Benutzerin eine Umtriebs- Entschädigung belastet werden. 17. Rauchen Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt. 18. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für die Benützung der Räume. Es wird unterschieden zwischen kirchlichen Organisationen im raum und externen Organisationen. Es gilt die Prämisse der Gleichbehandlung. Für die Abrechnung wird ein Rechnungs-Formular (Beilage F) übergeben. Die Form der Abrechnung obliegt den verantwortlichen Stellen gemäss Kapitel 2. (entweder Barzahlung oder mittels Einzahlungsschein). Bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Benützungstagen wie auch bei einer Benützung über mehrere Monate durch den gleichen Veranstalter wird in gegenseitiger Absprache eine Pauschale berechnet. 19. Gültigkeit Durch Beachtung der Hausordnung, gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme helfen Sie mit, dass die Einrichtungen der Berikon Rudolfstetten und Bergdietikon für alle eine Stätte der Begegnung ist. Berikon, 1. Januar 2016 Für die Kirchenpflege Albert Seiler Präsident Irène Koller Vize Präsidentin Benutzungsreglement Version 2.0. vom
5 B. Gesuchs- und Bestätigungsformular Zu richten an:... Gesuchsteller/in... Verantwortliche Person:... Name, Vorname... Adresse / PLZ Ort... Tel./Fax / Mail... Art der Veranstaltung... Datum,Zeit (von... bis) Einrichten/Probe... Abgabe bis:... Kirche/Kirchensaal Kirche Berikon Foyer/Vorplatz Küche. Saal 1 Saal 2 Beide Rudolfstetten Rummelbach Gulibach Chilebach Küche Bergdietikon Foyer/Vorplatz Saal Jugendraum Gruppenraum 1 Gruppenraum 2. Technik Video/DVD Fernsehgerät Hellraumprojektor Lautsprecheranlage in der Kirche Orgel Anderes... Der Einbau einer Bühne in der Kirche bedarf einer Spezialbewilligung. Im Falle von Konzerten o.ä. ist die Präsenz des Hauswarts, Sakristans über eine von ihm zu bestimmende Dauer unbedingt erforderlich. Die Vorbereitungszeiten für die Veranstaltung (Einrichten, Technik, Proben usw.) sind mit dem Hauswart, Sakristan abzusprechen (Name des/der Hauswarts / Hauswarting:.Telefon.. ). Der/Die Unterzeichnende bestätigt, vom Benutzungsreglement und der Gebührenordnung Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zur Einhaltung. Ort,Datum: Unterschrift: Gesuch genehmigt durch den verantwortlichen Vertreter der Pfarrei. Ort, Datum: Unterschrift: Die Benutzung ist unentgeltlich Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung Zur Kenntnis an Hauswart, Sakristan Benutzungsreglement Version 2.0. vom
6 C. Gebührenordnung Berikon Bereitstellung der gemieteten Räume und Einrichtungen durch den Hauswart Berikon-Friedlisberg Das Einrichten der Räume (Bestuhlung/Tische) ist Sache des Hauswarts. Das Reinigen der benutzten Küchengeräte, Küchenapparate und Geschirr obliegt der Verantwortung des Benutzers, der Benutzerin. Die benutzten Räume sind nach Abschluss der Veranstaltung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. 1. Benutzung Kirche Die Kirche ist ein sakraler Raum. Diesem Umstand ist mit Anstand und Respekt Rechnung zu tragen. Benutzung der Kirche inkl. Reinigung durch den Hauswart Fr Benutzung des Pfarreizentrums *die Preise gelten bei kommerziellen Anlässen Organisationen in der Kirchgem.* Übrige (Externe Org.) Foyer Küche Saal Saal Benützung Saal 1 und Saal Technische Einrichtungen pauschal nach Bedarf Reinigung durch das Pfarreipersonal Sämtliche Preise verstehen sich pro Tag Ermässigung: Bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Benutzungstagen durch die gleiche Institution kann in gegenseitiger Absprache eine Pauschale berechnet werden. Dies und andere Ermässigungswünsche sind mit der in Artikel 2 des Reglemente beschriebenen Person zu besprechen Entschädigung Mehraufwand für Hauswart, Sakristan pro Std. Fr * darunter fallen alle Vereine und sonstige Organisationen die im Bereich der tätig sind. Benutzungsreglement Version 2.0. vom
7 F. Rechnung Raum-Belegung Pfarreizentrum und Kirche Gruppierung:... Datum:... Verantwortliche Person:... Rechnungsstellung an:... Allg. Reinigungspauschale Fr Fr.... Foyer/Vorplatz Fr Fr.... BERIKON Küche Fr Fr.... Saal 1 Fr Fr.... Saal 2 Fr Fr.... Beide Säle Fr Fr.... RUDOLFSTETTEN Rummelbach Fr Fr.... Chilebach Fr Fr.... Gulibach Fr Fr.... Rummelbach / Chilebach Fr Fr.... Chilebach / Gulibach Fr Fr.... Alle Säle mit Küche Pauschal Fr Fr.... Küche Fr Fr.... BERGDIETIKON Saal Fr Fr.... Küche Fr Fr.... Jugendraum Fr Fr.... Gruppenraum 1 und 2 Fr Fr..... BERIKON RUDOLFSTETTEN BERGDIETIKON Kirche inkl. Reinigung Fr Fr.... Total Fr.... in bar erhalten am:. Visum: Datum:. Benutzungsreglement Version 2.0. vom
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