Anlage zu den Merkblättern der Programme Energieeffizient Sanieren - Kommunen und Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung

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1 Prgrammnummer 157 und 218 für Maßnahmen zur energetischen Sanierung vn Gebäuden der kmmunalen und szialen Infrastruktur. Welche technischen Mindestanfrderungen sind bei Durchführung der in den Merkblättern dargestellten energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 swie zum Effizienzhaus 100 und bei Durchführung vn Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung zu erfüllen? Technische Anfrderungen Punkt A. Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (gemäß Punkt A des Merkblattes) ist ein Primärenergiebedarf Q p vn 85 Przent des Höchstwertes für den Jahresprimärenergiebedarf vn Neubauten entsprechend der Verrdnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverrdnung - EnEV 2009 ) einzuhalten und darf der Transmissinswärmeverlust 100 Przent des errechneten Wertes des Referenzgebäudes nach Anlage 2, Tabelle 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Punkt B. Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (gemäß Punkt B des Merkblattes) ist der Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf vn Neubauten entsprechend der EnEV 2009 einzuhalten und darf der Transmissinswärmeverlust 115 Przent des errechneten Wertes des Referenzgebäudes nach Anlage 2, Tabelle 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Punkt C. Einzelmaßnahmen Für die Durchführung vn Einzelmaßnahmen (gemäß Punkt C des Merkblattes) gilt: Generelles Die Einhaltung der Anfrderung an den jeweiligen Wärmedurchlasswiderstand swie aller genannten Anfrderungen für die Einzelmaßnahmen ist durch den Sachverständigen (z. B. Hchbauamt, Bauvrlagenberechtigter) zu bestätigen. Art und Aufbau der jeweiligen (baulichen) Maßnahme sind zu beschreiben. Die Anfrderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz der Erneuerung vn Außenbauteilen bestehender Gebäude gemäß der EnEV 2009 sind zu beachten. Bei der Durchführung vn Dämmmaßnahmen, die die Heizlast maßgeblich verändern, ist ein hydraulischer Abgleich (siehe Punkt 8.c) durchzuführen. In diesem Fall ist eine rechnerische raumweise Heizlastberechnung durchzuführen. Die Anfrderungen an die Dämmung beziehen sich nur auf die wärmetauschenden Umfassungsflächen. KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

2 Die einzuhaltenden Anfrderungen an den Wärmedurchgangskeffizienten (U-Wert) des jeweiligen Bauteils sind der Tabelle 1 zu entnehmen. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten sind flgende Besnderheiten zu beachten: 1. Wärmedämmung der Außenwände Sfern bei zweischaligem Mauerwerk nur eine Kerndämmung nachträglich eingebaut und dabei die bestehende Außenschale nicht entfernt wird, ist eine Förderung abweichend vn den technischen Anfrderungen für Außenwände möglich, wenn der Hhlraum vllständig mit einem Dämmstff der Wärmeleitfähigkeit kleiner 0,035 W/(m K) verfüllt wird. Die Einhaltung dieser Anfrderung ist durch den Fachunternehmer zu bestätigen. Art und Aufbau der Dämmung sind zu beschreiben. Ist aus Gründen des Denkmalschutzes der zur Erhaltung besnders erhaltenswerter Bausubstanz eine Außendämmung nicht möglich, kann ersatzweise eine Innendämmung gefördert werden. Vraussetzung ist, dass der U-Wert vn maximal 0,33 W/(m 2 K), bei Sichtfachwerk vn 0,80 W/(m 2 K) eingehalten und durch die Denkmalschutzbehörde der das Bauamt bescheinigt wird, dass aus denkmalsschutzrechtlichen, städtebaulichen der architektnischen Gründen eine Außendämmung nicht durchführbar ist. Hinweis: Die besnderen bauphysikalischen Anfrderungen bei Innendämmung im Hinblick auf Feuchteschutz und Wärmebrücken sind bei Planung und Ausführung zu beachten. 2. Wärmedämmung des Daches der der bersten Geschssdecke Eine Dachdämmung kann als Zwischen-, Auf- der Untersparrendämmung swie deren Kmbinatin ausgeführt werden. Zu einer fachgerechten U-Wert-Berechnung gehört die Berücksichtigung des Sparrenanteils der Dachknstruktin. Nicht dem Dach zuzurechnende Flächen vn Dachgauben, die Unterseite vn Vrsprüngen, etc. sind wie Außenwände zu dämmen. 3. Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, vn erdberührten Wand- und Bdenflächen beheizter Räume der Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Die Wärmedämmung kann auf der Warm- der Kaltseite swie als Kmbinatin auf beiden Seiten des entsprechenden Bauteils angebracht werden. Bei erdreichangrenzenden Bauteilen ist bei Planung und Ausführung besnders auf den Feuchteschutz zu achten. 4. Erneuerung der Fenster/Eingangstüren Gefördert wird der Einbau vn neuen Fenstern und Fenstertüren bei beheizten Räumen. Bedingung für die Förderung vn Fenstern und Fenstertüren ist, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der U W -Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Auf einen wärmebrückenminimierten Einbau der Fenster ist zu achten. Die Bemessungswerte der Wärmedurchgangskeffizienten der Tabelle 1 sind einzuhalten. Gefördert wird die Erneuerung vn Hauseingangstüren mit einem Wärmedurchgangskeffizienten U D vn höchstens 1,3 W/(m 2 K). KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

3 Ist aus Gründen des Denkmalschutzes der zur Erhaltung snstiger besnders erhaltenswerter Bausubstanz die Einhaltung der vrgegebenen Bemessungswerte nicht möglich, kann eine Ausnahme beantragt werden. Vraussetzung ist, dass der U-Wert der Fenster den Wert vn 1,4 W/(m 2 K) nicht überschreitet und durch die Denkmalschutzbehörde der das Bauamt bescheinigt wird, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen der architektnischen Gründen der Einbau vn Fenstern mit besserem U-Wert nach Tabelle 1 nicht durchführbar ist. 5. Snnenschutzeinrichtungen Gefördert wird der Ersatz vn außenliegenden Snnenschutzeinrichtungen durch slche mit Tageslichtfunktin der der erstmalige Einbau dieser Einrichtungen. Dabei sind die Vrgaben der DIN einzuhalten. 6. Maßnahmen Lüftungsanlagen Finanziert werden der erstmalige Einbau vn Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mit einem Wärmerückgewinnungsgrad vn mindestens 80 Przent, bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme vn maximal P el,gerät 0,45 W/m 3 h der gleichwertig nach DIN 1946 Teil 6 Absatz 8.4 Seite 50, erstmalige Einbau vn Kmpaktgeräten für energieeffiziente Gebäude mit flgenden Eigenschaften: Kmpaktgerät Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe: Wärmebereitstellungsgrad: η WBG mindestens 75 Przent, Jahresarbeitszahl: ε WP;m mindestens 3,5 und spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatren P el,vent maximal 0,45 W/m³h Kmpaktgeräte mit Luft-/Luft-/Wasser-Wärmepumpe hne Luft-/Luft-Wärmeübertrager: Jahresarbeitszahl: ε WP;m mindestens 3,5 und spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatren P el,vent maximal 0,35 W/m³h erstmalige Einbau vn Kreislaufverbundsystem zur Wärmerückgewinnung bei Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit einer Rückwärmezahl vn mindestens 60 Przent, erstmalige Einbau vn Rtatinswärmeüberträgern zur Wärmerückgewinnung bei RLT- Anlagen mit einer Rückwärmezahl vn mindestens 74 Przent, Einbau einer bedarfsrientierten Lüftungssteuerung (z. B. CO 2 -Sensren), die eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme vn maximal P el,gerät 0,20 W/m³h aufweist. 7. Austausch der Beleuchtung Gefördert wird der Einbau vn Leuchten mit elektrnischen Vrschaltgeräten LED-Leuchten KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

4 swie der Einbau einer Tageslichtsteuerung der Präsenzsteuerung der Tageslicht- swie Präsenzsteuerung der Tageslichtregelung (Dimmen). in Kmbinatin mit diesen Leuchten. 8. Heizung "Maßnahmen Heizung" wird als eine Einzelmaßnahme anerkannt, wenn mindestens eine der unter Ziffern 8.a bis 8.c genannten Aktivitäten durchgeführt wird. Jedch ist bei einem Austausch der Heizungsanlage in jedem Fall der hydraulische Abgleich erfrderlich. 8.a Austausch der Heizung Als Austausch der Heizung gilt der Einbau vn Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnlgie, Kraft-Wärme-Kpplung der Nah-/Fernwärme (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen). In diesem Zusammenhang ist durch den Fachunternehmer zu prüfen, b die Heizungsflächen für einen dauerhaften Brennwertbetrieb geeignet sind. Gefördert wird der Einbau vn: Brennwertkesseln nach EnEV 2009 mit Öl der Gas als Brennstff, Niedertemperaturkesseln über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, Anlagen zur Versrgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kpplung (Nah- und Fernwärme, Blckheizkraftwerk, Brennstffzellen), Wärmeübergabestatinen und Rhrnetz bei Nah- und Fernwärme. Nachflgend genannte Anlagen können bei der Erneuerung der Heizungsanlage nur mitgefördert werden, sfern dies in Ergänzung zum Einbau einer der ben genannten Heizungsanlagen erflgt: Bimasseanlagen: autmatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Hlzpellets, Hlzhackschnitzel, Bikraftstffe, Bigas, Hlzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Kesselwirkungsgrad unter Vlllast mindestens 90 Przent), slarthermische Anlagen: Die Anlagen müssen, mit Ausnahme vn Speicher und Luftkllektren, mit einem geeigneten Funktinskntrllgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Slarkllektren sind nur förderfähig, sfern sie das eurpäische Prüfzeichen Slar Keymark in der Fassung Versin Januar 2003 tragen der die Anfrderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen. KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

5 Wärmepumpen (nach DIN V ). Bei der Finanzierung vn Wärmepumpen gilt für: Sle-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl vn mindestens 4,0 1, Luft-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl vn mindestens 3,5 1, gasmtrische angetriebene Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl vn mindestens 1,3 1. Förderfähig sind auch die zur vllen Funktin der im Prgramm geförderten Anlage erfrderlichen snstigen Maßnahmen, wie die Schrnsteinanpassung der die Erneuerung vn Heizkörpern und Rhrleitungen, die Dämmung vn Rhrleitungen, die Entsrgung alter Heizkessel, der Einbau vn Pufferspeichern, Steuerungs- und Regelungstechnik, der neue Fußbdenaufbau bei einem vrgesehenen Einsatz einer Fußbdenheizung swie der hydraulische Abgleich der Anlage laut EnEV b Einbau einer Einzelraumregelung Finanziert wird der Einbau einer intelligenten zeit- der parameterabhängigen Regelung zur raumweisen Steuerung der Raumtemperatur. 8.c Hydraulischer Abgleich Finanziert wird die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einschließlich des gegebenenfalls erfrderlichen Austauschs der Einbaus vn Ventilen, Reglern, Steuerungseinrichtungen und Hcheffizienzpumpen. Weitere Einzelheiten zum hydraulischen Abgleich swie das zu verwendende Bestätigungsfrmular finden Sie bei der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. ( Drt ist auch die Fachinfrmatin "Heizungsptimierung mit System - Energieeinsparung mit Kmfrt" erhältlich. Erstellen vn Energieausweisen Die Erstellung eines Energieausweises ist entsprechend der EnEV 2009 auf Basis des berechneten Energiebedarfs nach DIN V durchzuführen. 1 Die Jahresarbeitszahl ist nach der geltenden Fassung der VDI 4650 (2009) unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme zu bestimmen. Weitere Angaben zur Jahresarbeitszahl unter: /bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vrschriften/energie_ee_richtlinie_15_03_2011.pdf Absatz 10 KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

6 lfd. Nr. Sanierungsmaßnahme Bauteil Maximaler U-Wert in W/(m² K) Tabelle Außenwand 0, Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit kleiner 0,035 W/(m K) 1.3 Wärmedämmung der Außenwände Innendämmung an Denkmälern und snstiger erhaltenswerter Bausubstanz 0, Denkmalschutzbedingte Innendämmung bei Fachwerkwänden 0, Vrhangfassade (Verglasung) 1,0 2.1 Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenlagen 0, Dachflächen vn Gauben 0, Gaubenwangen 0, Wärmedämmung des Daches der der bersten Geschssdecke Flachdächer als Hauptdach bis 10 Dachneigung Oberste Geschssdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen Geschssdecken gegen Außenluft nach unten 0,14 0,14 0, Glasdächer 1,9 2.8 Lichtbänder 1,7 2.9 Lichtkuppeln 1,9 3.1 Wärmedämmung Kellerdecken 0,25 der Kellerdecke zum kalten Keller, vn erdberührten Bdenflächen gegen 3.2 Wand- und 0,25 Erdreich Bdenflächen beheizter Räume Wandflächen gegen 3.3 der Wänden 0,25 zwischen Erdreich beheizten und unbeheizten Wandflächen gegen 3.4 Räumen 0,25 unbeheizte Räume 4.1 Fenster, Balkn- und Terrassentüren mit Mehrscheibenislierverglasung 0, Fenster mit Snderverglasung 1,3 Erneuerung 4.3 der Fenster/ Dachflächenfenster 1,0 Eingangstüren 4.4 Fenster an Denkmälern und snstiger erhaltenswerter Bausubstanz 1,4 4.5 Außentüren beheizter Räume 1,3 KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax:

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