Förderprogramme zur Gebäudesanierung Kreditanstalt für Wiederaufbau. Saarländische Investitionskreditbank AG
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- Erna Heinrich
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1 Förderprogramme zur Gebäudesanierung Kreditanstalt für Wiederaufbau
2 Saarländische Investitionskreditbank AG Förderbank des Saarlandes Gründung: 1951 als Spezialkreditinstitut Aktionäre: 51 % Bundesland Saarland 49 % saarländische Banken Atrium Haus der Wirtschaftsförderung Aufgabe: Finanzierung der Investitionen - von Betrieben im Saarland sowie - von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen privater Investoren mit zinsgünstigen Förderkrediten des Bundes und des Landes. 2
3 Rolle der SIKB im Saarland regionaler Partner neutrale und kostenlose Beratung Fachunternehmen Fachunternehmen Kunden Kunden Hausbanken Hausbanken 3
4 Rolle der SIKB im Saarland Förderbank des Bundes stellt privaten Häuslebauern Mittel für die Schaffung von Wohneigentum die Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung Förderung über zinsverbilligte Darlehen regionaler Partner Förderung über neutrale Barzuschüsse und kostenlose Beratung ca. 6,6 Milliarden EUR Fördervolumen zur Steigerung der Energieeffizienz im wohnwirtschaftlichen Bereich in 2008 Fachunternehmen Kunden Hausbanken Fachunternehmen Kunden Hausbanken 4
5 Rolle der SIKB im Saarland regionaler Partner neutrale und kostenlose Beratung Fachunternehmen Fachunternehmen Kunden Kunden Hausbanken Hausbanken 5
6 Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW Energieeffizient Bauen Wohneigentumsprogramm Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen Wohnraum Modernisieren SIKB Wohnraumförderung 6
7 Energieeffizient Bauen Finanzierung von Energieeffizient Bauen Wohneigentums- programm energetisch hochwertigen Neubauten im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen Wohnraum Modernisieren SIKB Wohnraumförderung 7
8 Energieeffizient Bauen Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) QP < 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche A N und Jahr QP und HT max. 55 % der Höchstwerte gem. EnEV 2007 (Anlage 1, Tabelle 1) Passivhaus QP < 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche A N u. Jahr Jahres-Heizwärmebedarf Qh < 15 kwh pro m² Wohnfläche Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) Q P < 60 kwh pro m² Gebäudenutzfläche A N und Jahr Q P und H T max. 70 % der Höchstwerte gem. EnEV 2007 (Anlage 1, Tabelle 1) 8
9 Energieeffizient Bauen Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus-Niveaus hoch gedämmte Außenwände, Dach bzw. oberste Geschossdecke, luftdichte Gebäudehülle Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen Lüftungsanlage Heizungstechnik thermische Solaranlagen zur Unterstützung der Warmwasserversorgung und Heizung: Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler europäisches Prüfzeichen Solar Keymark in der Version 8.00 Januar 2003 ODER Umweltzeichen RAL-ZU 73 9
10 Energieeffizient Bauen primärenergieeffiziente Heizungstechnik (Biomasse, Wärmepumpe nach DIN V ,...) Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mind. 3,7 Luft/Wasserwärmepumpen mind. 3,3 gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen mind. 1,2 Tipp: diese Informationen können Sie der Anlage technische Mindestanforderungen zum Merkblatt Energieeffizient Bauen entnehmen! 10
11 Energieeffizient Bauen Wissenswertes Bestätigung zum Kreditantrag bei Antragstellung durch Sachverständigen Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen durch Sachverständigen Einarbeitung der EnEV 2009 in die bestehende Programmstruktur (frühzeitig Anträge stellen!) KEINE separate Förderung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien mehr Kombination mit BAFA Förderung möglich auch Wohn-,, Alten- und Pflegeheime gehören zu Wohngebäuden im Sinne dieses Programmes 11
12 Energieeffizient Bauen Konditionen finanziert werden maximal EUR pro Wohneinheit Zinssätze 12
13 Wie kommt der Kunde an das zinsverbilligte Darlehen? Antrag Antrag Kunde Wichtig: Angebot Sachverständiger/ Fachunternehmer/ Antrag Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Hausbank Hausbank prüft Bonität und Besicherung des Kunden übernimmt das Risiko aus der Finanzierung stellt für den Kunden den Antrag bei der KfW Hausbank ist Ansprechpartner für den Kunden 13
14 Energieeffizient Sanieren Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden Energieeffizient Bauen Wohneigentumsprogramm Energieeffizient Sanieren ODER SIKB Wohnraumförderung Altersgerecht Umbauen Wohnraum Modernisieren 14
15 Energieeffizient Sanieren Förderbedingungen Bauantrag wurde vor 1995 gestellt Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Fördervariante A) ODER Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination (Fördervariante B) Wichtig: in beiden Fördervarianten ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen zwingend vorgeschrieben 15
16 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum Effizienzhaus A) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) Jahres-Primärenergiebedarf Q P und Transmissionswärmeverlust H T von max. 70% der zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus oder KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007) Effizienzhaus 100 (EnEV 2007) Jahres-Primärenergiebedarf Q P und Transmissionswärmeverlust H T von max. 100% der zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus 16
17 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum Effizienzhaus alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erreichung des Effizienzhaus zhaus- Niveaus stehen, können mitgefördert werden Beispiel Fenstererneuerung: Ausbau und Entsorgung der alten Fenster Einbau neuer Fenster (inkl. Balkontüren, Verglasung von Loggien und Balkonen sowie der Austausch bereits vorhandener Fensterelemente von Wintergärten) Austausch vorhandener Verglasung Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster oder Mauerwerk Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion Abdichtung der Fugen Dämmung der Rolladenkästen Einbau neuer Fensterbänke und von Rolläden/Verschattungselementen notwenige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich Erneuerung von Hauseingangstüren Erneuerung von energetisch relevanten Türen (zum Dachboden, Keller) er) 17
18 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum Effizienzhaus Zinsgünstiger Kredit Förderhöchstbetrag EUR je Wohneinheit Konditionen: ab 1,10 % eff. bis 1,71 % eff. KfW-Effizienzhaus 70 zusätzlich Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 100 zusätzlich Tilgungszuschuss von 5,0 % des Zusagebetrages Gutschrift auf noch zurückzuzahlenden Kredit Barzuschuss für Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten, Eigentümer von Eigentumswohnungen KfW-Effizienzhaus 70 Investitionszuschuss von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max EUR pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100 Investitionszuschuss von 10,0 % der förderfähigen Investitionskosten, max EUR pro Wohneinheit direkte Auszahlung des Zuschusses an den Kunden 18
19 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum Effizienzhaus Zinsgünstiger Kredit Antragstellung über eine Hausbank Bestätigung zum Kreditantrag durch einen Sachverständigen Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen Einarbeitung der EnEV 2009 in bestehende Programmstruktur Barzuschuss direkte Antragstellung des Kunden bei der KfW Einreichung Antragsvordruck nebst Kopie des Personalausweises Bestätigung zum Kreditantrag durch einen Sachverständigen Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen Einarbeitung der EnEV 2009 in bestehende Programmstruktur 19
20 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum Effizienzhaus Zinsgünstiger Kredit und Zuschuss Wer ist Sachverständiger? ein im Bundesprogramm Vor-Ort-Beratung oder einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. zugelassener Energieberater eine nach 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person Verwendungsnachweispflicht Rechnungskopien mit Angabe des Investitionsobjektes, Arbeits- und Materialkosten KfW behält sich eine Überprüfung der Berechnungsunterlagen sowie Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor 20
21 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen B) Einzelmaßnahmen / freie Maßnahmenkombination Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller Erneuerung der Fenster Einbau einer Lüftungsanlage Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B Die Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden und die Maßnahmen müssen nicht mehr vollständig am gesamten Gebäude durchgeführt werden! 21
22 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Technische Anforderungen vorgegebene Wärmedurchlasswiderstände für die Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle Außenwände oberste Geschossdecke/Flachdächer Dach erdberührte Außenflächen, Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, Kellerdecke (von der Warmseite) erdberührte Außenflächen, Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, Kellerdecke (von der Kaltseite) WL 0,035 mindestens 12 cm 24 cm 16 cm 8 cm 11 cm WL 0,040 mindestens 14 cm 28 cm 18 cm 9 cm 12 cm 22
23 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Technische Anforderungen Erneuerung der Fenster - Einbau neuer Fenster - Austausch vorhandener Verglasung - Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für das gesamte Fenster (Glas, Rahmen, Randverbund) U W max. 1,3 W/(m²K) - Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten für neue Verglasung U g max. 1,1 W/(m²K) - neue Haustüren U D maximal 2,0 W/(m²K) 23
24 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Technische Anforderungen Austausch der Heizung Einbau von Brennwertkesseln nach EnEV mit Öl oder Gas als Brennstoff Niedertemperaturkesseln mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme 24
25 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Technische Anforderungen Austausch der Heizung Einbau von Biomasseanlagen (automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben) Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Kesselwirkungsgrad unter Volllast mind. 90%) Wärmepumpen mit den entsprechen Jahresarbeitszahlen solarthermische Anlagen mit entsprechendem Prüfzeichen und Funktionskontrollgerät NUR dann förderfähig, wenn gleichzeitig auch der Einbau oder die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis konventioneller Energien erfolgt. 25
26 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen 26
27 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen Zinsgünstiger Kredit Förderhöchstbetrag EUR je Wohneinheit Konditionen: ab 2,27 % eff. bis 2,83 % eff. KEIN zusätzlicher Tilgungszuschuss Bestätigung des Antragstellers über die durchzuführenden Maßnahmen (kein Sachverständiger notwendig!) Antragstellung über eine Hausbank Antragstellung vor Vorhabensbeginn Barzuschuss für Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten, Eigentümer von Eigentumswohnungen Investitionszuschuss von 5,0 % der förderfähigen Investitionskosten, max EUR pro Wohneinheit Achtung: Zuschussbeträge unter EUR 300 werden nicht ausgezahlt! direkte Antragstellung des Kunden bei der KfW Antragstellung vor Vorhabensbeginn 27
28 Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW Energieeffizient Bauen Wohneigentumsprogramm Energieeffizient Altersgerecht Sonderförderung Sanieren Umbauen Zuschüsse zur Wohnraum Modernisieren Förderung spezieller Maßnahmen SIKB Wohnraumförderung zur Minderung des CO 2 -Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden 28
29 Sonderförderung Wer kann die Förderung beantragen? Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden Wie wird die Förderung beantragt? direkte Antragstellung bei der KfW nach Durchführung der Maßnahmen bis spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens (maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung) nur für Vorhaben, die nach dem abgeschlossen wurden Was wird gefördert? Zuschuss für Baubegleitung Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen Optimierung der Wärmeverteilung 29
30 Sonderförderung qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder der Durchführung von mind. zwei Einzelmaßnahmen mind. folgende Leistungen müssen vom Sachverständigen erbracht werden Detailplanungen (sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut/erneuert werden) Unterstützung bei der Angebotsauswertung mind. eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen Übergabe der Haustechnik inkl. technischer Einweisung der Eigentümer (sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut/erneuert werden) 50% der förderfähigen Kosten, max pro Antragsteller u. Investitionsvorhaben 30
31 Sonderförderung Austausch von Nachtstromspeicherheizungen Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch Heizungstechnik, die im Programm Energieeffizient Sanieren oder über die BAFA förderfähig ist Zuschuss in Höhe von 200 EUR je abgebautem Gerät die Rechnung des Fachunternehmens muss die Anzahl der abgebauten Geräte enthalten sowie Angaben über die Art der ersatzweise eingebauten neuen Heizungsanlage Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden 31
32 Sonderförderung Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, Ermittlung der Sollgröße der Anlage, Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inkl. des hydraulischen Abgleichs nach DIN EN 14336,Verbesserung der Regelungstechnik inkl. des hydraulischen Abgleichs, Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen. Gefördert werden auch der Einbau von Hocheffizienzumwälz- und/oder -zirkulationspumpen (Effizienzklasse A), Strangdifferenzdruckreglern und der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile 25 % der Kosten für die Optimierung (mind. 100 EUR) in der Rechnung müssen die erbrachten Leistungen einzeln aufgelistet werden. Beim hydraulischen Abgleich ist das Berechnungsergebnis inklusive der Ventileinstellwerte in geeigneter Weise, z.b. durch Beifügen des Rechnerausdrucks, nachvollziehbar zu dokumentieren 32
33 KfW-Förderung im Überblick 33
34 Saarländische Wohnraumförderung Unterstützung von saarländischen Haushalten bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum bei der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Ergänzungsfinanzierung zur klassischen Hausbankenfinanzierung Zinssatz 1,9 % p.a., fest für die gesamte Laufzeit Zielgruppe: Einhaltung der Einkommensgrenzen (z.b. für einen 4 Personen-Haushalt EUR brutto pro Jahr) Wohnflächengrenzen (156 m² für 4 Personen) etc. Antragstellung über die SIKB 34
35 Was können wir Ihnen bieten? Gerne beraten wir Sie und Ihre Kunden kostenlos und unverbindlich über Fördermöglichkeiten. Beratungshotline WohnBau Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den aktuellen Konditionen finden Sie auch im Internet unter 35
36 Ihr Partner für Förderung und Finanzierung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Atrium Haus der Wirtschaftsförderung Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@sikb.de BERATUNGSHOTLINE: Firmen- & Privatkunden: * Wohnungsbau: * *14 Cent/Minute aus dem Deutschen Festnetz, der Preis kann für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen. 36
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