Landesrundbrief 2017

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1 Landesrundbrief 2017 Supervision zur Berufsethik im beruflichen Handeln Die Berufsethik des DBSH bietet den Professionsangehörigen die theoretische Grundlage, um über Herausforderungen, Zielkonflikte und Dilemmata im beruflichen Alltag nachzudenken und ethisch begründete Handlungsentscheidungen treffen zu können (DBSH, 2016). Supervision zur Berufsethik im beruflichen Handeln greift dieses Spannungsfeld zwischen theoretischer Grundlage und beruflichem Handeln auf. Dieser Reflexionsraum ermöglicht Professionellen und Studierenden im Kontext der Sozialen Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Berufsethik des DBSH und der persönlichen Grundhaltung die den beruflichen Alltag zeichnet. Diese interdependente Auseinandersetzung zwischen Person, Organisation und Professionszugehörigkeit (Berufsethik) zeigt ein klassisches Supervisionsfeld auf. In einer Gruppengröße von maximal acht Personen wird unter Anleitung eines externen Supervisors (DGSv*) die eigene Sinnhaftigkeit und Handhabbarkeit von Professionalität reflektiert und in einem Arbeitsprozess von sechs Einheiten vertieft. Dabei stehen individuelle Anliegen der Teilnehmenden, beispielsweise konflikthafte Entscheidungssituationen, sich da bietende Herausforderungen und Restriktionen, als auch mögliche Dilemmata und Belastungen im Fokus. Die Reflektion des Selbst, eingebettet in den beruflichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Berufsethik, ermöglicht einen reflexiven Prozess, der eine Vorstellung von professionellem und selbstbewusstem Denken und Handeln sensibilisiert und somit die eigene Gesundheit stärkt. Die Berufsethik ist dabei fundamental, die eine perspektivische Rahmung aufzeigt und für Rückhalt und Sicherheit sorgen kann. Im Rahmen dieser Supervision werden die Teilnehmenden als Experten ihres Selbst wahrgenommen und pflegen dementsprechend eigenverantwortlich und kooperativ den Inhalt dieser Auseinandersetzung. Eine heterogene Gruppe aus verschiedenen Handlungsbereichen stellt vielseitige Ressourcen und Perspektiven zugleich sicher, die im Austausch miteinander auf verschiedenen Ebenen gegenseitig bereichernd wirken. Eine spezifische Fragestellung oder ein individueller Auftrag der Gruppe wird dabei die einzelnen Diskurse füllen. Zum Supervisor: Fabian Schneider ist Systemischer Therapeut (SG) und Supervisor (DGSv*), er studiert Soziale Arbeit an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und arbeitet seit 2006 in unterschiedlichen Bereichen der Kinder und Jugendhilfe als staatlich anerkannter Erzieher, mit dem Schwerpunkt der Familientherapie im Handlungsfeld von psychisch-erkrankten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weitere Informationen: Kurzinformation: Veranstaltung: Supervision zur Berufsethik im beruflichen Handeln Supervisor: Fabian Schneider (Fabian-Schneider-Supervision.de) Veranstaltungsort: Saarbrücken Termine: 6 Einheiten zu je 90 Minuten - Termine 2017 werden noch bekannt gegeben Teilnehmerzahl: 8 Personen Teilnahmegebühr: entfällt (DBSH-SAAR) Zur Planung der Termine bitten wir Sie um frühzeitige Interessenbekundung beziehungsweise verbindlicher Anmeldung: Kontakt@Fabian-Schneider-Supervision.de Weitere Informationen:

2 Der DBSH-Landesverband Saar war auf der 3. Praxisstellenbörse der HTW SoWi mit einem Informationsstand vertreten Bilder: DBSH LV Saar Unser Bundesvorsitzender Michael Leinenbach referierte über die Berufsethik an der HTW SoWi Saar.

3 Senioren: Erneut in den Landesvorstand des dbb saar gewählt Von: Anette Plewka Über 50 Delegierte wählten auf dem zweiten Landesseniorenkongress am 7. März 2017 in der Arbeitskammer des Saarlandes einen neuen Landesvorstand und verabschiedeten Leitlinien für die künftige Arbeit der Seniorenvertretung. Die Landesseniorenvertretung vertritt über Ruheständler in den 37 Fachgewerkschaften des dbb saar. Dabei wurde Monika Petry (DBSH-Saar) als Schriftführerin in den Landesseniorenvorstand des dbb saar wiedergewählt. Wir gratulieren ihr herzlich zur Wiederwahl und wünschen ihr viel Freude, Kraft und Erfolg bei ihren Aufgaben. Heute feiert sich die Profession, denn heute ist Internationaler Tag der Sozialen Arbeit. Wir ziehen gemeinsam an einem Strang! Bild: Sven Mohr

4 Die DBSH Betriebsgruppe Saarlouis hatte ein starkes Team für die Personalratswahlen bei der Kreisstadt Saarlouis aufgestellt. Der DBSH konnte am 15. Mai 2017 seinen Sitz im Personalrat der Kreisstadt Saarlouis erfolgreich verteidigen. DBSH Saar gratuliert Ewald Linn zum 60. Geburtstag Wann:????? Anlässlich seines 60. Geburtstages lud der dbb Landesvorsitzende Saar Ewald Linn zur Feier in die Bel Etage nach Saarbrücken ein. Anette Plewka und Dr. Claudia Wiotte-Franz vom DBSH Saar gratulierten ihm herzlich und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und Gesundheit. Bild: dbb saar

5 Ewald Linn erneut zum Vorsitzenden des dbb Saar wiedergewählt Bild: dbb saar Anette Plewka, Vorsitzende DBSH Saar, Gaby Böhme, LTK DBSH Saar und Vorsitzende BTK, und Dr. Claudia Wiotte-Franz, stellv. Vorsitzende DBSH Saar und Delegierte der Landesfrauenvertretung dbb- Saar gratulieren dem alten und neuen Vorsitzenden des dbb Saar, Ewald Linn, zur Wiederwahl. Erweiterter Bundesvorstand tagte in Husum Von: Anette Plewka An der erweiterten Bundesvorstandssitzung des DBSH im Juli 2017 in Husum nahmen aus dem Saarland teil: Bundesvorsitzender Michael Leinenbach, Mitglieder im GfV Gabriele Böhme und Harald Willkomm, Bundesbeauftragte für Mitbestimmung Dr. Claudia Wiotte-Franz, Landesvorsitzende Anette Böhme und für das Protokoll/Presse Sven Mohr Bild: Dr. Claudia Wiotte-Franz

6 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Postfach Saarbrücken Wallerfangen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes Und weiterer Rechtsvorschriften. Hier Stellungnahme und Änderungsvorschläge des DBSH und der DVSG Sehr geehrte Frau Schmidt-Jähn, mit Schreiben vom wurden wir aufgefordert eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes abzugeben. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) Landesverband Saar regt folgendes an: Zu Nr. 4: 6 Abs. 2 folgende Änderung: Patienten haben ein Recht auf seelsorgerische Betreuung sowie den Einsatz des Sozialen Dienstes im Krankenhaus. 6 Abs. 3 folgende Änderung: Der Soziale Dienst wird im Rahmen des Entlassungsmanagement nach SGB V 39 Abs.1, sowie auf Wunsch von Patienten und Patientinnen bzw. deren Bevollmächtigten oder Betreuern und Betreuerinnen tätig. Begründung: Die Umsetzung des Rahmenvertrages zum SGB V 39 wird voraussichtlich ab erfolgen. Der Soziale Dienst übernimmt im Rahmen des Entlassungsmanagement durch seine umfassenden sozialrechtlichen Kenntnisse und Informationen der Versorgungsstruktur eine wichtige Lotsenfunktion für die Weiterversorgung von Patienten_innen mit Hilfebedarf. Durch den Änderungsvorschlag könnte die aktuelle Gesetzesänderung auf Bundesebene bei der Neufassung des SKHG mitberücksichtigt werden. 6 Absatz 4 folgende Ergänzung: nach Satz 4: Die Begutachtung ist im Krankenhaus durch den von der Pflegeversicherung beauftragten Dienst durchzuführen.

7 Begründung: Zurzeit findet in den Saarländischen Krankenhäusern in der Regel keine Begutachtung durch MDK, SMD oder Medicproof statt. Stattdessen wird den Saarländischen Kliniken ein vom MDK entworfener Fragebogen zugefaxt, mit der Aufforderung um tagesgleiche Beantwortung. Der MDK beruft sich hierbei auf sein Recht auf Auskunft. Dem gegenüber steht aber die Rechtsauffassung, dass die Beantwortung der Fragebögen eine gutachterliche Tätigkeit ist, die umfassende Kenntnis der Begutachtungsrichtlinien voraussetzen und eine Einschätzung nach diesen Kriterien erfordert. (Der MDK Bayern benutzt für die Fragebögen deshalb auch die Begrifflichkeit Überleitungsgutachten.) Der MDK entscheidet auf Grund dieser Daten, ob voraussichtlich mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt oder nicht. Diese Einschätzung ist vorläufig und noch nicht bindend. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, für den es keine Fristen gibt, erfolgt die endgültige Begutachtung und Entscheidung der Pflegekasse, gegen die dann gegebenenfalls auch Widerspruch eingelegt werden kann. Eine gesetzliche Grundlage beziehungsweise Legitimation für diese Vorgehensweise fehlt. Deswegen gibt es auch unterschiedliche Vorgehensweisen der saarländischen Kliniken. Einige Kliniken füllen diese Fragebögen aus, andere nicht. Es gibt auch keine Regelung wer diese Fragebögen beantwortet und ob die Person, die den Fragebogen ausfüllt, überhaupt ausreichend geschult ist, um den Fragebogen im Sinne der Begutachtungskriterien der Pflegeversicherung zu beantworten. Begrifflichkeiten wie selbständig, überwiegend selbständig. Sind ohne genaue Definition sehr dehnbar. (In Bayern gibt es zu dem oben beschriebenen Verfahren immerhin eine Vereinbarung zwischen Krankenhausgesellschaft und MDK.) Ob die praktizierte Vorgehensweise tatsächlich zu einer Beschleunigung der Einstufung führt, oder in vielen Fällen eine endgültige Entscheidung dramatisch verzögern kann, ist nicht einschätzbar, da Rückmeldungen über Entscheidungen nicht erfolgen. Durch unsere Kontakte zu Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, wissen wir, dass oft erst nach einer später erfolgten Begutachtung eine Einstufung erfolgte und Leistungserbringer teilweise sehr lange Wartezeiten haben, bis sie ihre Leistungen abrechnen können. Es gibt deshalb Leistungserbringer, die die Aufnahme zur Kurzeitpflege ohne Pflegegrad ablehnen. Eine Begutachtung im Krankenhaus, wie von der Bundesgesetzgebung vorgesehen, könnte auch weitere wichtige Entscheidungen für die Anschlussversorgung beschleunigen, wie Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, Hilfsmittelbedarf (Pflegebett, Wechseldruckmatratzen..) Antrag Kurzzeitpflege nach SGB V 39c, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Pflegeberatung, Unterstützung der Angehörigen und Einleitung Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Die genannten Maßnahmen müssen durch die medizinischen Dienste geprüft werden, durch Verordnungen und Anträge. Zu Nr. 13: Zu 23 3 (b) Grundsätzlich befürworten wir eine verbesserte personelle Ausstattung im Bereich von Pflege und Ärzteschaft.

8 Die Fallzahlen im Bereich der Krankenhausozialdienste sind in den vergangenen Jahren durch den demoskopischen Wandel mit einer starken Zunahme multimorbider und demenziell erkrankter Menschen erheblich gestiegen, ohne dass weitere Stellen hinzu gekommen sind. Es ist festzustellen, dass mittlerweile die Personalausstattung in allen Bereichen, die am Patienten arbeiten unzureichend ist. Zu Nr. 7 9a Umgang mit berufsbezogenen Entlastungen Jedes Krankenhaus muss ein Konzept zur Unterstützung des in der Patientenversorgung tätigen Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen erstellen und umsetzen. Der 9a ist eine Kann - Regelung. Wir sehen es als wichtige Stärkung der Mitarbeiter_innen, dass der Arbeitgeber für alle Professionen verpflichtend Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen anbietet. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Anregungen entsprechend berücksichtigen würden. Mit freundlichen Grüßen Anette Plewka Landesvorsitzende DBSH Saar Engagiert bis ins hohe Alter Von: Nina Drokur und Dieter Sell (epd) Saarbrücker Zeitung Ehrenamt ist nicht nur etwas für junge Menschen. Immer mehr Ältere engagieren sich Monika Petry ist eine von ihnen. Hier geht es zum Beitrag der SZ über unserer DBSH Mitglied Monika Petry.»weiterlesen

9 Der DBSH-Saar ist erneut in der dbb Landesfrauenvertretung vertreten Auf dem 5. Landesfrauenkongress am 14. September 2017 in Saarbrücken wurde Sabine Meier (DStG) als Vorsitzende der dbb- Landesfrauenvertretung in ihrem Amt bestätigt. Die weiteren Wahlen der Geschäftsführung: Doreen Wolff-Steinman (DStG), Claudia Bohr (SLLV), Verena Bechtel (DStG), Gabi Wollscheid (BSJ), Dr. Claudia Wiotte-Franz (DBSH) und Andrea Thielen-Sträßer (SPhV). Die Delegierten verabschiedeten neben zahlreichen Anträgen auch Entschließungen zu den Themen Mehr Frauen in Führungspositionen (Quote) und Vereinbarkeit von Familie und Karriere im Beruf. Bild: dbb saar Kommentierung zum Artikel "Die Hälfte der Betreuer sind Verwandte" Von: Anette Plewka Mit Interesse hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. (Landesverband Saar) den Bericht "Die Hälfte der Betreuer sind Verwandte" in der Saarbrücker Zeitung vom 10. September 2017 wahrgenommen. In dem Artikel geht es unter anderem daraum, dass den Berufsbetreuern unter anderem ein Berufsbild fehlt. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. (DBSH) verfügt durch die Profession Soziale Arbeit über eine eigene Berufsethik, eine internationale Definition der Definition der Sozialen Arbeit sowie sowie ein Berufsbild, dass den Anforderungen der Tätigkeiten der Berufsbetreuer entspricht. Die Grundlage hierfür bildet die Ausbildung innerhalb der Sozialen Arbeit, die an Hochschulen auf höchstem Niveau stattfindet. Der DBSH Landesverband Saar lädt den Berufsverband der Berufsbetreuer gerne zu einem Gesprächsaustausch ein, um die Profession sowie das Berufsbild vorzustellen. Die Berufsbetreuer könnten innerhalb der Profession Soziale Arbeit, wenn deren Anforderungen erfüllt werden, ein eigenes Berufsprofil abbilden.

10 Der schmale Grat zwischen Armut und Gesundheit Von: Sven Mohr Im November führte der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. - Landesverband Saar - eine Fachveranstaltung mit dem Thema "Gesundheit ist mehr wert als jeder Gewinn" durch. In den Vorträgen wurde über den Bezug von Armut und Gesundheit in Verbindung mit der Haltung der Profession der Sozialen Arbeit sowie der Berufsethik, gesprochen. Vorträge und Diskussionsrunden fanden in den Räumlichkeiten der HTW SoWi Campus Rastpfuhl statt. Bilder: Sven Mohr Verschuldung, Armut und gesundheitliche Probleme liegen eng beieinander. Dies belegt auch der erste Armuts- und Reichtumsbericht, welcher im Jahr 2015 für das Saarland angefertigt wurde. Auf der Seite 281 wird folgendes Zitat erwähnt, welches aufhorchen lässt: "Wenn du arm bist, musst du früher sterben". Was zunächst banal klingt, ist traurige Realität geworden. In dem Vortrag gingen der Geschäftsführer der Saarländischen Armutskonferenz e.v. (SAK), Manfred Klasen, sowie der Vorsitzende, Wolfgang Edlinger, näher auf die aktuelle Lage im Saarland ein. Nach der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichtes erarbeitete die SAK einen eigenen Fragebogen, an dem sich 60 von Armut betroffene Personen beteiligten. Ein Großteil der Befragten gab an, unter starken gesundheitlichen Problemen zu leiden und aufgrund ihrer schier ausweglosen Situation an Selbstmord zu denken. Hierzulande sterben jährlich 15 betroffene Menschen, die durchschnittliche Lebenserwartung liegt nur bei 55 Jahren, die Selbstmordrate ist überdurchschnittlich hoch. Somit wird durch die Politik eine wichtige Forderung aus dem Rechtsanspruch des Artikels 12 des UN-Sozialpaktes nicht gewährleistet, welche jedem ein Recht auf Gesundheit zusichert. Der Artikel 12, Absatz 1 des UN-Sozialpaktes beschreibt als Ziel das Anstreben eines Höchstmaßes an körperlicher und geistiger Gesundheit. Problem ist das Gesundheitsstrukturgesetz, welches eine Privatisierung im Gesundheitswesen einleitete. Das Streben nach Profit und Gewinn spiegelt sich in der täglichen Arbeit innerhalb des Gesundheitswesens und seiner Akteure wieder. Die Nationale Armutskonferenz (nak) bezog in einem Positionspapier klar Stellung, dass es sich bei der Gesundheit um ein Menschenrecht handelt. Dieses Recht dürfe nicht an nicht vorhandenen finanziellen Mitteln scheitern. Durch etliche Gesetzesentwürfe geschehe dies durch den Gesetzgeber. Menschen am Existenzminimum könnten nicht mehr für das Nötigste sorgen. Die nak ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

11 In dem Filmbeitrag "Leben trotz Armut", welcher von der SAK in Eigenregie mit Betroffenen gedreht wurde, sprachen betroffene Personen selbst über ihre Situation. In dem Beitrag wird deutlich, dass viele Menschen durch die unterschiedlichsten Gründe in schwierige Situationen gekommen seien. Der ökonomische Druck zwinge viele Betroffenen zu Einrichtungen wie Beispielsweise "Die Tafel" um überhaupt das Nötigste zum Leben erhalten zu können. In der Arbeit mit den Betroffenen wird auch immer wieder klar, dass diese sich gut fühlten, als sie sich in einem Arbeitsverhältnis befanden. Neben dem finanziellen stand besonders das Gefühl gebraucht zu werden im Vordergrund, für seine Arbeit wertgeschätzt zu werden, Teil der Gesellschaft zu sein und für den eigenen Lebensstandart sorgen zu können. In ihren Beiträgen betonten Manfred Klasen und Wolfgang Edlinger wie wichtig es sei, die Sichtweise der Betroffenen einzunehmen. Eine Sichtweise in gut oder böse sollte es aus Sicht der Sozialen Arbeit nicht geben. Wohltaten und Almosenwesen dürfe es in unserer modernen Gesellschaft keine geben. In der Armutsbekämpfung durch Beispielsweise Suppenküchen, Kleiderbörsen, Tafeln oder Wärmestuben sei unsere Gesellschaft in diese Weise wieder im Mittelalter angekommen, so der Tenor der beiden Referenten. In den folgenden Diskussionsrunden wurde den Teilnehmenden klar, dass auf die Soziale Arbeit immer weitere Aufgabengebiete zukommen werden. Im Sinne der Inklusion müsse Soziale Arbeit versuchen zweigleisig zu fahren. Auf der einen Seite müsse sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützungsangebote für Betroffene anbieten und andererseits versuchen diese Menschen in Regelsysteme einzugliedern. Für Professionsangehörige der Sozialen Arbeit wird es somit immer schwieriger gemäß ihrer Haltung und Prinzipien arbeiten zu können, so der 1. Vorsitzende des Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.v. (DBSH), Michael Leinenbach. In seinen Ausführungen verwies er darauf, eine strikte Haltung in der täglichen Arbeit mit Menschen einzunehmen. Oftmals stünden Mitarbeiter_innen bei Entscheidungen in einem Konflikt zwischen einem Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers und der fachlichen Ausrichtung Sozialer Arbeit. Weiterhin betonte er die Notwendigkeit, dass Professionsangehörige Sozialer Arbeit nicht den Auftrag haben über den Hilfesuchenden zu entscheiden, sondern diesen mit Hilfestellungen in die Lage zu versetzten, Herausforderungen selbst bewältigen zu können. Weiterhin warnte er sich nicht in die Gefahr der Überforderung durch den Auftraggeber einzulassen, welche durch nicht klar definierte Stellenbeschreibungen droht. Die Lebenswirklichkeiten der Hilfsbedürftigen müsse weiter in die Öffentlichkeit getragen werden - weg vom Weg in die Exklusion hin zur Inklusion, so das Fazit aller Teilnehmenden der Fachveranstaltung. Die Saarländische Armutskonferenz e.v. (SAK) ist seit September 1993 die Lobby-Vereinigung für arme Menschen im Saarland. Als gemeinnütziger Verein besteht die SAK seit Sie versteht sich als Anwalt der Betroffenen. Sie führt keine eigenen Projekte durch, da sie sich nicht in eine finanzielle Abhängigkeit begeben möchte.

12 Vorstand im Amt bestätigt Von: Sven Mohr Im Anschluss an die Fachveranstaltung mit dem Thema "Gesundheit ist mehr wert als jeder Gewinn" fand am die Landesmitgliederversammlung des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. - Landesverband Saar, an der HTW SoWi Campus Rastpfuhl, statt. An der Mitgliederversammlung wurde der Vorstand für die nächsten vier Jahre gewählt. Bild: Sven Mohr Neben der Vertretung auf Bundesebene werden die Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes in den Bereichen der Professions-, Gewerkschaftspolitik und Mitbestimmung liegen. Weiterhin wurden Silke Graffe als Finanzreferentin sowie Ludwig Altmeyer als Rechnungsprüfer in den Finanzvorstand gewählt. Als Vertreterin und Ansprechpartnerin im Bereich Tarif wurde Gaby Böhme gewählt, welche auch das Amt der Bundestarifbeauftragten innehat. Erstmals wählten die Senioren_innen und Pensionäre_innen mit Monika Petry ihre Seniorenvertretung im Saarland. Sie vertritt als gewählte Vertreterin die Interessen über den saarländischen Landesverband hinaus. Swen Sesterhenn, zuständig für die soziale Beratung und Ansprechpartner für den Rechtschutz, sowie Georg Hoffmann, Ansprechpartner für den Bereich Armut, wurden als Beisitzer in den Vorstand des Landesverband gewählt. Die Landesmitgliederversammlung wünscht dem Landesvorstand viel Erfolg in seiner Arbeit. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.v. vertritt die arbeits-, tarif- und besoldungsrechtlichen Interessen seiner Mitglieder. Er ist weltanschaulich nicht gebunden und überparteilich. Der Landesverband ist zuständig für die Angelegenheiten des Bundeslandes.

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