Geschäftsbericht 2013

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1 Geschäftsbericht 2013

2 2013 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 2

3 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, der Geschäftsbericht dient alljährlich dazu, den Mitgliedern des Deutschen Vereins, unseren Kooperationspartnern sowie der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über die Schwerpunkte und Aktivitäten unserer Arbeit zu geben. Im Jahr 2013 standen die Themen Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Sozialpolitik und die Erforderlichkeiten einer vorausschauenden Integrationspolitik im Mittelpunkt der Vereinsgremien des Deutschen Vereins. Bereits heute möchten wir Sie auf wichtige Vereinstermine im Jahr 2015 hinweisen und Sie herzlich in der Zeit vom 16. bis 18. Juni zum 80. Deutschen Fürsorgetag in Leipzig sowie zu unserer Mitgliederversammlung und Hauptausschusssitzung am 24. September 2015 einladen! Wir bedanken uns bei all denjenigen, die in unseren Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen sowie im Präsidialausschuss und Präsidium mitgewirkt und die Arbeit des Deutschen Vereins auch im Jahr 2013 fachlich geprägt haben. Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihre kompetente Arbeit und ihr Engagement. Eine interessante Lektüre wünschen Michael Löher Vorstand des Deutschen Vereins Bärbel Habermann Geschäftsführerin des Deutschen Vereins 3

4 Impressum Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Michaelkirchstr. 17/ Berlin-Mitte Telefon: 030 / Telefax: 0 30 / info@deutscher-verein.de V. i. S. d. P.: Michael Löher, Vorstand Redaktion: Nora Schmidt, Geschäftsführerin Gestaltung: S. Stumpf Kommunikation & Design Hutstraße 31, Lauf Druck: Senser Druck, Bergstr. 3, Augsburg 4

5 Inhalt Forum des Sozialen der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr Kindheit und Jugend Familie und Gleichstellung Alter und Pflege Rehabilitation und Gesundheit Soziale Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme Grundsatzfragen des Sozialrechts Expertisen und Gutachten des Deutschen Vereins Planung, Steuerung, Finanzierung und Qualifizierung der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste Bürgerschaftliches Engagement Grenzüberschreitende Sozialarbeit Internationaler Sozialdienst (ISD) Europäische und internationale Sozialpolitik Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Mitgliederstand in Präsidialausschuss und Präsidium entscheidende Organe des Deutschen Vereins Fachausschüsse und Arbeitskreise Gremien der fachlichen Willensbildung Mitgliederversammlung 2013 Schuldenbremse 2020 zwischen Haushaltskonsolidierung, Investitionsstau und Generationengerechtigkeit Hauptausschuss 2013 Anforderungen an eine vorausschauende Integrationspolitik Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins DV intern Mitarbeit der Geschäftsstelle in externen Gremien und Projekten Organisationsplan der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Stiftung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Förderverein des Deutschen Vereins

6 6 Forum des Sozialen der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

7 Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. trägt als bundesweit einzigartiges Forum aller relevanten Akteure aus Sozial politik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit durch innovative Facharbeit zur Verbes serung sozialer Lebensbedingungen in Deutschland bei. Unsere Angebote und Leistungen für unsere Mitglieder: Clearing-Stelle: Aushandlung und Abstimmung unterschiedlicher Interessen und Fachpositionen insbesondere zwischen öffentlichen und freien Trägern. Fachlichkeit: Unterstützung bei der Auslegung und Umsetzung komplexer Gesetze durch Rechtsgutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen sowie praxisnahen Erfahrungsaustausch in Fach- und Fortbildungsveran staltungen. Politikberatung: Analyse und Auswertung sozialer Entwicklungen sowie Vorbereitung und Diskussion von Gesetzesentwürfen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Information und Beratung: durch Kongresse, Fachtagungen, Bildungsveranstaltungen sowie Fachliteratur und Fachzeitschriften zu Vorzugspreisen. Praxispartnerschaft vor Ort : Projekte initiieren, begleiten, durchführen und evaluieren. Perspektivisch will der Deutsche Verein seine Mitglieder mit konkreten Projekten vor Ort bei der Entwicklung von Konzepten, Umsetzungs prozessen und Lösungswegen unterstützen. 7

8 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr

9 Kindheit und Jugend 1. Kindheit und Jugend DV spricht Empfehlungen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen aus Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige am 1. August 2013 und die enormen Anstrengungen vor Ort, ausreichend Plätze zu schaffen, die auch dem Bedarf entsprechen, haben den Ausbau der Kindertagesbetreuung in 2013 allgegenwärtig werden lassen. Aktuell sind die meisten Kinder, für die Eltern Betreuung suchen, mit Angeboten versorgt. Allerdings ist der Ausbau der U3-Plätze noch nicht abgeschlossen. Vor allem Großstädte und Ballungsräume stehen auf Grund der regional hohen Nachfrage noch vor großen Anstrengungen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Trotz der erheblichen Anstrengungen für den Ausbau konnten die Personalausstattung und die Gruppengrößen nicht nur gehalten, sondern in fast allen Ländern sogar verbessert werden. Dies gilt auch für die räumlichen Standards. Die Kindertagespflege konnte weiter etabliert und qualifiziert werden. Der Deutsche Verein hat sich in vielfältiger Weise in den Prozess eingebracht. So hat er in zahlreichen Gremien mitgewirkt, wie bspw. in der vom BMFSFJ initiierten Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung und der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF), und dort Anregungen zum Ausbau aus Sicht des Deutschen Vereins eingebracht. Sein besonderes Augenmerk hat der Deutsche Verein hierbei insbesondere auf Fragen der Qualität gerichtet und deren Sicherstellung und Weiterentwicklung bei verschiedenen Veranstaltungen und nicht zuletzt in seinen Empfehlungen zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen eingefordert (NDV 2013, 447 ff.). Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zeigt, dass die Qualität in der Kindertagesbetreuung in den Fokus der Bundespolitik geraten ist und die kontinuierlichen Forderungen erste Früchte tragen. Deutscher Verein begleitet die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Deutsche Verein im April 2013 in einer Fachtagung gemeinsam mit Expert/innen und Fachkräften eine erste Bilanzierung des bislang Erreichten vorgenommen. Es ist deutlich geworden, dass die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung der umfangreichen fachlichen Anforderungen, die mit den gesetzlichen Neuerungen verbunden sind, auch im Jahre zwei nach in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes noch am Anfang steht. Dies hat sich etwa auch im Zuge einer Recherche für einen Fachbeitrag zum Beratungsanspruch nach 8b Abs. 1 SGB VIII gezeigt. Ein exemplarischer Blick in die 9

10 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Praxis machte deutlich, dass die Umsetzung des 8b Abs. 1 SGB VIII bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Dabei gilt es zunächst, die Existenz des Anspruchs aus 8b Abs. 1 SGB VIII breiter zu kommunizieren. Der Deutsche Verein hat daher auch im Jahr 2013 die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes intensiv weiter begleitet und seine Empfehlungen und Positionierungen etwa zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe ( 72a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII) oder zum Umgang mit 79, 79a SGB VIII den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Der Deutschen Verein wird auch zukünftig die mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes verbundenen Herausforderungen auf breiter Ebene diskutieren und seine Erkenntnisse und Erfahrungen insbesondere auch bei der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, in dessen wissenschaftlichen Beirat er zum Ende des Jahres 2013 berufen wurde, einbringen. DV spricht sich für die Weiterentwicklung des gesamten Unterstützungssystems für Kinder und Jugendliche aus HzE Tagung Podium Auch im Jahr 2013 hat sich der Deutsche Verein intensiv mit der Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung beschäftigt. Nach dem Abschluss der Arbeiten der Koordinierungsgruppe der Länder, an der auch der Deutsche Verein mitgewirkt hat, und dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 06./07. Juni 2013 hierzu, hat der Deutsche Verein in einer Fachveranstaltungen die zentralen Diskussionspunkte aufgegriffen und gemeinsam mit den Akteuren Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des gesamten Unterstützungssystems für Kinder und Jugendlichen aufgezeigt: Sozialräumliches Arbeiten und Prävention, Schnittstellen zu Systemen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, wie zum Beispiel der Kindertagesbetreuung, als auch zu anderen Bereichen, wie zum Beispiel Schule, und die Steuerungsaufgaben des Jugendamtes diese Themen, die auch von der JFMK als Ansatzpunkte identifiziert worden waren, bildeten dabei die Schwerpunkte. Begleitend hat der Deutsche Verein eine Rechtsprechungsübersicht zur Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe erstellt (NDV 2013, 303 ff. (Teil 1), 341 ff. (Teil 2), um eine gemeinsame Ausgangs- und Wissensbasis bei der juristischen Einschätzung des sozialraumorientierten Wirkens zu schaffen und damit den Diskussionsprozess zu unterstützen. Im Dezember 2013 wurde die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zudem als Experte bei der Anhörung der Länder geladen (NDV 2014, 7 ff.). Der Deutsche Verein wird den Prozess mit einer eigenen Positionierung flankieren. 10

11 Kindheit und Jugend Empfehlungen des DV für eine angemessene finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien zeigen Wirkung Eine wichtige Voraussetzung, um Pflegekindern das Aufwachsen in einer Familie und den Aufbau stabiler Beziehungen zu ermöglichen, stellt die fachlich fundierte und kontinuierliche Unterstützung der Pflegefamilien dar. Dazu gehört auch ihre finanzielle Unterstützung. Nach 39 SGB VIII ist der notwendige Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Die laufenden Leistungen sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden. Bereits seit vielen Jahren veröffentlicht der Deutsche Verein jährlich Empfehlungen zur Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (für das Jahr 2014 in NDV 2013, 501). Sie sind ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden. Nach einer für das Jahr 2013 erstellten Übersicht orientieren sich zehn Bundesländer an den Empfehlungen bzw. übernehmen sie unmittelbar (Vgl. NDV 2013, 502). In den beiden Bundesländern, in denen keine Festsetzung bzw. Empfehlung auf Landesebene erfolgt, orientieren sich darüber hinaus viele der für die Festsetzung zuständigen Kommunen an den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins leisten demnach einen wichtigen Beitrag zu einer bundesweiten Angleichung der finanziellen Unterstützung von Pflegefamilien. Ziel ist es, dass sich dadurch die Lebensbedingungen von Pflegekindern und Kindern, die bei ihren Eltern aufwachsen, zumindest in materieller Hinsicht annähern. Zugleich trägt diese Förderung des Engagements und Anerkennung der Leistung von Pflegepersonen dazu bei, dass sich Menschen finden, die diese wichtige Aufgabe übernehmen. Sie ermöglichen dadurch Kindern ein familienähnliches Aufwachsen, für die es als Alternative häufig nur die Heimerziehung gäbe. Politik für die Jugend: Lokal und international Chancen auf Teilhabe fördern Um die Wahrnehmbarkeit von Jugend und von Jugendpolitik zu verbessern, beteiligte sich der Deutsche Verein auch im Jahr 2013 an dem dialogischen Prozess zur Etablierung einer Eigenständigen Jugendpolitik. Auf der internationalen Fachtagung Link Me In Youth Policy & Practice im Dezember 2013 in Budapest betonte der Deutsche Verein, dass auch im internationalen Kontext die Handlungsmöglichkeiten und Strukturen vor Ort beachten werden müssten. Wie die internationale Perspektive die lokalen Akteure in ihrer Arbeit befruchten kann, so können aus der kommunalen Ebene praktikable Impulse insbesondere aus dem Bereich soziale Inklusion in die internationale Landschaft getragen werden. Im Jahr 2014 wird der Deutsche Verein die geplante Gründung einer Allianz für Jugend weiter verfolgen und sich besonders mit der Einbindung der lokalen Ebene beschäftigen. 11

12 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Als ein für die Jugendpolitik zentrales und wichtiges Thema der Jugendphase bewertet der Deutsche Verein die berufliche und soziale Integration junger Menschen. Für eine Vielzahl junger Menschen führt der Weg des Übergangs von der Schule in den Beruf nur über Umwege zum Ziel und eine viel zu große Anzahl junger Menschen scheitern. Ausgehend von den Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Kommunalen Übergangsmanagement aus dem Jahr 2011, die sich vor allem für eine Stärkung der kommunalen Verantwortung am Übergang aussprechen, förderte der Deutsche Verein den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung der Praxis vor Ort im April 2013 durch sein Forum Berufliche und soziale Integration junger Menschen. Ziel des Forums ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Jugendsozialarbeit nach dem SGB VIII und des Rechtskreises des SGB II auf lokaler Ebene darzulegen und Ansatzpunkte für ein verbessertes Zusammenwirken zu erreichen, damit die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen der unterschiedlichen Systeme vor Ort zu einem systematischen Unterstützungsnetzwerk zusammenwachsen können. Die Anregungen des 79. Deutschen Fürsorgetages im Jahr 2012 in Hannover Ohne Bildung keine Teilhabe aufgreifend, hat sich der Deutsche Verein im vergangenen Jahr zudem verstärkt auf den Bildungsbereich konzentriert und sich mit der Schulsozialarbeit als einem wichtigen Aufgabenbereich der Jugendsozialarbeit auseinandergesetzt. Sowohl in einer Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit als auch durch seine Fachtagung zu Profil, Potenzial und den aktuellen Herausforderungen der Schulsozialarbeit im November 2012 hat der Deutsche Verein die Debatte zum Ausbau der Schulsozialarbeit befördert. Zudem hat er die konzeptionelle Vorarbeit geleistet, um im Jahr 2014 mit einer Publikation die aktuelle Diskussion bündeln und Lösungswege anregen zu können. Der Deutsche Verein wird weiterhin zur Profilbildung der Schulsozialarbeit beitragen und mit seiner Expertise deutlich machen, welche Bedeutung Schulsozialarbeit z. B. für die Teilhabe junger Menschen haben kann. Die Positionen des Deutschen Vereins 2013 (Download unter Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen vom 11. September 2013, NDV 2013, 447 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 vom 11. Sept. 2013, NDV 2013, 501 ff. Stellungnahme der Geschäftsstelle des DV anlässlich der Anhörung der AGJF zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung zur Anhörung am 10. Dezember 2013 in Mainz, NDV 2014, S. 7 ff. 12

13 Familie und Gleichstellung Die Veranstaltungen 2013 Aktuelle fachliche, fachpolitische und rechtliche Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe Kindertagespflege ein Angebot zwischen Familiennähe und Institutionalisierung Kongress Fachberatung für Kindertagesbetreuung: Realitäten und Handlungserfordernisse bei der Umsetzung des Rechtsanspruches in 2013 Qualität in Kindertageseinrichtungen zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Der 22a SGB VIII in der Praxis 1 Jahr Bundeskinderschutzgesetz Wunsch und Wirklichkeit Kommunale Bildungslandschaften in der Praxis Quo vadis? Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe Schulsozialarbeit Profil, Potenzial und aktuelle Herausforderungen Fachforum: Soziale und berufliche Integration junger Menschen Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung Expert/innenworkshop: Ombudschaft und Beschwerdemöglichkeiten in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2. Familie und Gleichstellung DV fordert ein konsistentes Gesamtkonzept der Kinder- und Familienförderung Mit dem Ende 2012 vorgelegten Entwurf der Bundesregierung des Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes sollte alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht und den zuständigen Stellen der Rückgriff auf den/die Unterhaltsschuldner/in erleichtert werden. In seiner Stellungnahme und der entsprechenden Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Zführen kann. Er kritisierte, dass der Entwurf vor allem Klarstellungen und Rechtsbereinigungen enthalte, die tatsächlich im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) bestehenden Reformbedarfe hingegen nicht in Angriff genommen worden seien. Grundsätzlich bekräftigte der Deutsche Verein daher seine Forderung nach der Entwicklung eines konsistenten Systems der Kinder- und Familienförderung und wiederholte sie im Juni 2013 in seinem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern (NDV 2013, 348 ff.). Das derzeitige System monetärer Unterstützung von Familien und Kindern ist kompliziert, organisatorisch zersplittert und birgt zahlreiche Wechselwirkungen und Inkonsistenzen in sich. Vielfach wird es der Lebenswirklichkeit von Familien nicht mehr gerecht. Auch in 2014 wird diese Debatte weiter auf der Agenda stehen 13

14 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins und etwa im Rahmen eines Fachtages unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium der Finanzen gemeinsam verantworteten Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen fortgeführt werden. DV empfiehlt Weiterentwicklung von Angeboten der Familienerholung Die 2012 einberufene Arbeitsgruppe Familienerholung hat ihre Arbeit 2013 fortgesetzt und Empfehlungen erarbeitet, die im Dezember 2013 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet wurden. Ein Weiterentwicklungsprozess der Angebote der Familienerholung wird für notwendig erachtet, um alle Zielgruppen zu erreichen, familienstärkende Potenziale auszubauen und die Angebote noch gezielter entsprechend der Bedarfe von Familien auszurichten. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des 16 Abs. 2 SGB VIII (NDV 2014, 109 ff.) greifen für diesen Weiterentwicklungsprozess wichtige Aspekte wie etwa die Entwicklung von Qualitätskriterien, Aus- und Aufbau von Netzwerken und Kooperationen sowie die stärkere Wahrnehmung und aktive Einbindung der Familienerholung als wichtiges Leistungssegment der Kinder- und Jugendhilfe auf. Kommunale Familienzeitpolitik gewinnt an Konturen Auch auf dem Feld der kommunalen Familienzeitpolitik hat der Deutsche Verein sein Engagement erfolgreich fortsetzen können. Er hat seine Expertise in die Demografiestrategie der Bundesregierung eingebracht und im Juni 2013 selbst Empfehlungen zur lokalen Familienzeitpolitik verabschiedet (NDV 2013, 296 ff.). Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zielen darauf ab, die Umsetzung der zeitpolitischen Empfehlungen des 8. Familienberichts auf der kommunalen Ebene zu unterstützen. Sie stellen Familienzeitpolitik als Praxisfeld der kommunalen Familienpolitik vor, skizzieren konkrete Handlungsfelder und schlagen Umsetzungsstrategien vor. Im Oktober 2013 hat der Deutsche Verein seine Empfehlungen einem Forum aus Fach- und Führungskräften der kommunalen Praxis und weiteren Expert/innen zur Diskussion gestellt. Auch das BMFSFJ und Modellkommunen, in denen kommunale Familienzeitpolitik im Rahmen eines Pilotprojektes des BMFSFJ bereits erprobt worden ist, haben bei dieser Gelegenheit ihre Erfahrungen und erste Ergebnisse präsentiert. Der fachliche Austausch bestätigte die Tragfähigkeit der Empfehlungen des Deutschen Vereins für die kommunale Praxis. Zugleich wurden aber auch Herausforderungen offenbar, die mit der dauerhaften Verankerung von Zeitpolitik als Baustein einer Gesamtstrategie kommunaler Familienpolitik verknüpft sein werden wird sich der Deutsche Verein daher insbesondere mit den Erfahrungen der fünf Modellstandorte kommunaler Familienzeitpolitik befassen und Wege eruieren, auf denen ihre Erfolgsstrategien auch auf andere Kommunen übertragen werden können. 14

15 Familie und Gleichstellung Gesetzgeber greift Vorschläge des DV zur vertraulichen Geburt auf DV gibt Mindeststandards zu Babyklappen heraus Bereits 2012 hat sich der Deutsche Verein auf einem Expertenworkshop mit dem Handlungsbedarf bei Angeboten der anonymen Kindesabgabe befasst. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur vertraulichen Geburt, die in wesentlichen Eckpunkten Vorschlägen des Deutschen Vereins aus 2003 entsprach, hat er begrüßt und dies auch in der Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf im Mai 2013 bekräftigt (NDV 2013, 447 ff.). Im komplexen Verfahren der vertraulichen Geburt müssen die betei ligten Akteure an zahlreichen Schnittstellen zusammenarbeiten. Der Deutsche Verein wird den Austausch zwischen den Kooperationspartnern unterstützen, um auf diese Weise die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes zu fördern. Das Gesetz sieht eine Evaluation der vertraulichen Geburt im Kontext aller Angebote der anonymen Kindesabgabe einschließlich der etwa 90 Babyklappen nach drei Jahren vor. Dessen ungeachtet können die mit dem Angebot der Babyklappen für Mutter und Kind verknüpften Risiken bereits durch bundeseinheitliche Mindeststandards verringert werden hat der Deutsche Verein daher Empfehlungen zu den Mindeststandards von Babyklappen erarbeitet (NDV 2013, 391 ff.). Sie formulieren Mindestanforderungen an die Ausstattung von Babyklappen, die notwendigen Verfahrensabläufe und die im Kontext dieses Angebotes erfolgenden Kooperationsbeziehungen. Ihre Umsetzung wird er 2014 unter anderem dadurch fördern, dass er den Trägern von Babyklappen, Kliniken und zuständigen Jugendämtern ein Forum bietet, um die mit der Umsetzung von Mindeststandards verbundenen Hürden zu diskutieren und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Abschlussbericht des Beirats Jungenpolitik übergeben Der 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einberufene Beirat Jungenpolitik hat am 25. Juni 2013 seinen Abschlussbericht Jungen und ihre Lebenswelten Vielfalt als Chance und Herausforderung an die ehemalige Bundesfamilienministerin Schröder übergeben. Der Deutsche Verein hat den Beirat seit 2011 bei seiner gesamten Arbeit als Geschäftsstelle des Beirats organisatorisch und fachlich unterstützt. Mit dem erfolgreichen Abschluss hat sich die innovative Besetzung des Beirats mit sechs unabhängigen Vertreter/innen aus Forschung und Praxis zum Thema Geschlechterverhältnisse, Männlichkeit, Jungen und Jungenarbeit sowie sechs Übergabe des Abschlussberichtes an Bundesministerin Dr. Kristina Schröder 15

16 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins männlichen Jugendlichen aus verschiedenen Lebenswelten bewährt und gezeigt, wie gelebte Partizipation realisiert werden kann. In ihrem Bericht geben die Beiratsmitglieder u. a. in den Bereichen Rollenbilder und Bezugspersonen, Freundschaft und Familie, Neue Medien, Schule und Berufswahl, Freizeit und Engagement gemeinsam entwickelte Anregungen für politische Initiativen. So wird eine Gleichstellungspolitik für beide Geschlechter empfohlen, die als Querschnittsaufgabe von allen Ressorts übernommen werden sollte. Die Vermeidung von Geschlechterstereotypen in den Medien und die Stärkung von Geschlechtervielfalt in der Berufsberatung waren ebenso ein wichtiges Anliegen der Beiratsmitglie der wie die stärkere Verantwortungsübernahme von Männern. Als zentrales und grundliegendes Anliegen verstand es der Beirat dabei, weniger auf die Abgrenzung zwischen Jungen und Mädchen als auf Vielfalt und Unterschiedlichkeit abzustellen. Über die 2013 entwickelte Website die der Beirat angeregt hat, soll die Ansprache von Jungen bzw. Jugendlichen im Hinblick auf (gleichstellungs-)politische Themen gelingen und ein niedrigschwelliger Zugang geschaffen werden. Die Positionen des Deutschen Vereins 2013 (Download unter Eckpunktepapier des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern vom 11. Juni 2013, NDV 2013, 349 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des 16 Abs. 2 SGB VIII vom 11. Dezember 2014, NDV 109 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur lokalen Familienzeitpolitik vom 11. Juni 2013, NDV 2013, 296 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Mindeststandards von Babyklappen vom 11. Juni 2013, NDV 2013, 391 ff. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der Anhörung zum Thema vertrauliche Geburt im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 13. Mai 2013, NDV 2013, 447 ff. Die Veranstaltungen 2013 Kommunale Familienzeitpolitik ein Jahr nach dem 8. Familienbericht Vernetzung und Kooperation von Familienbildung und Schule Kinderarmut Herausforderungen und Lösungsansätze auf kommunaler Ebene 16

17 Alter und Pflege 3. Alter und Pflege DV fordert Weiterentwicklung des Pflegesystems Im Juni 2013 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Vereins Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflege (NDV 2013, 385 ff.). In den Empfehlungen macht der DV deutlich, dass eine Weiterentwicklung des Systems Pflege unerlässlich ist. Er fordert ein System, welches den sich verändernden Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und den demografischen und finanzpoli tischen Anforderungen gerecht wird sowie dem Ziel, pflegebedürftigen Menschen ein Leben weitest gehend unabhängig von Leistungen der Sozialhilfe zu ermöglichen. Neben konkreten Änderungsvorschlägen zum bestehenden Leistungsrecht fokussierte der Deutsche Verein insbesondere eine Klärung der Schnittstellenproblematik zwischen Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch den Gesetzgeber. Zudem wies der Deutsche Verein auf die Dringlichkeit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hin, der sich differenziert an den Lebenslagen orientiert und auf den Grad der Selbständigkeit abstellt. DV im Expertenbeirat zur konkreten Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vertreten Auch in dem vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Expertenbeirat zur konkreten Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs brachte der Deutsche Verein seine Expertise ein. Die Beiratsergebnisse sieht der DV als eine gute Grundlage für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Mit seiner Fachtagung Perspektiven zur Weiterentwicklung des Pflegesystems im Dezember 2013 hat der DV die Fachöffentlichkeit über die Ergebnisse des Expertengremiums informiert und mit verschiedenen Akteuren erörtert. Insofern wurden auch Aussagen im neuen Koali tionsvertrag in den Blick genommen. Vor allem über den dort zu findenden Passus betreffend die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik (Erprobung auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin sowie wissenschaftliche Auswertung) wurde diskutiert und von der Mehrzahl der anwesenden Beiratsmitglieder als bereits in hinreichendem Maße erfolgt beurteilt. Befürchtungen über eine Verschiebung der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in die nächste Legislaturperiode wurden geäußert. In der Veranstaltung wurde darüber hinaus die (künftige) Rolle der Kommunen im Pflegesystem thematisiert. Einigkeit bestand darin, dass die Kommunen in Bezug auf die Gestaltung der Angebotsstrukturen mehr Kompetenzen und mehr Ressourcen und im Hinblick auf die Sicherstellung der Infrastruktur im pflegerischen und pflegeergänzenden Bereich eine hinreichende Finanzausstattung benötigen. 17

18 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins DV legt Augenmerk auf die Qualität in der häuslichen Pflege Der Deutsche Verein veranstaltete im Juni 2013 eine Fachtagung mit dem Titel Qualitätsentwicklung und -sicherung in der häuslichen Pflege wer, was, mit welchem Ziel?. Mit dem Anliegen, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, mit welchen nicht zuletzt gesetzgeberischen Maßnahmen die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der häuslichen Pflege weiter vorangetrieben werden kann, wurden der Zweck und Nutzen der normierten Pflicht zu Beratungsbesuchen erörtert, die Rolle der Heimaufsichten und der Sozialhilfeträger in den Blick genommen und ein neues, erweitertes Qualitätsverständnis in der Pflege thematisiert. Im Ergebnis zeigte sich, dass es im Bereich der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege viele überwiegend noch ungeklärte Fragen gibt. Der DV wird sich mit dieser Thematik weiter befassen und eine Verständigung über Qualität in der häuslichen Pflege befördern. Betreuungsrecht auch 2013 ein Schwerpunkt des DV Im Bereich des Betreuungsrechts hat der Deutsche Verein 2013 erstmalig gemeinsam mit dem Justizministerium Baden-Württemberg die sich in den letzten Jahren bewährte Form von Kooperationsveranstaltungen mit einzel nen Bundesländern durchgeführt. Der Fachtag im Justiz zentrum Heidelberg hat sich zum einen mit der Frage befasst, wie dem stetigen Anstieg rechtlicher Betreuungen entgegen gewirkt werden kann. Dafür hat die Veranstaltung als einen Schwerpunkt die bereits vor mehreren Jahren ergebnislos geführte Debatte über ein gesetzliches Vertretungsrechts durch Angehörige aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wurde unter Einbeziehung der Erfah rung Österreichs, das dieses Rechtsinstitut seit ein paar Jahren kennt, die Frage diskutiert, ob und inwieweit ein solches Rechtsinstitut eventuell doch Ergänzung zur recht lichen Betreuung und Vorsorgevollmacht darstellen könnte und wie die konkrete Ausgestaltung aussehen müsste. Als einen weiteren Ansatz zur Vermeidung einer weiteren Zunahme rechtlicher Betreuungen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsgrundsatzes wurden verschiedenen Modelle der unterstützten Entscheidungsfindung in rechtsvergleichender Sicht erörtert. Eine Vielzahl von Workshops bot den Teilnehmenden aus den unterschiedlichen Akteursgruppen des Betreuungswesens die Gelegenheit, sich über die für ihren jeweiligen Bereich aktuell dringlichsten Fragestellungen auszutauschen und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Das gesetzliche Angehörigenvertretungsrecht und Modelle unterstützter Entscheidungsfindung standen auch auf dem ICSW-Expert/innentreffen in Bregenz/Österreich im Fokus, wo der DV zusammen mit dem Österreichischen Komitee für Soziale Arbeit (ÖKSA) und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Vertreter/innen aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol 18

19 Alter und Pflege an einen Tisch brachte. Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung diskutierten die rund 30 Teilnehmenden, welche Ansätze und Maßnahmen für die Umsetzung der Reformen im deutschen Betreuungsrecht bzw. der äquivalenten Sachwalter- und Vormundschaft der südlichen Nachbarn aktuell ergriffen werden und welche Wirkung sie zeigen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt. Das ISCW-Treffen wurde von der Stabstelle Internationales des DV koordiniert und bettet sich in ICSW-Aktivitäten und weitere internationale Netzwerkarbeit der Stabstelle ein. Die Veranstaltung wurde dokumentiert und ist nachlesbar unter Fachtag Betreuungsrecht am in Heidelberg Die Positionen des Deutschen Vereins 2013 (Download unter Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Pflege vom , NDV 2013, 285 ff. Die Veranstaltungen 2013 Perspektiven zur Weiterentwicklung des Pflegesystems Qualitätsentwicklung und -sicherung in der häuslichen Pflege wer, was, mit welchem Ziel? Regionale Aspekte demografischer Alterung Podium Altenhilfe Alter und Geschlecht Fachtag Betreuungsrecht Expert/innentreffen Betreuungsrecht 19

20 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins 4. Rehabilitation und Gesundheit Bundesleistungsgesetz nicht ohne Bundesteilhabegeld DV aktualisiert seine Empfehlungen von 2004 Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hin zu einem personenzentrierten Teilhaberecht war auch in diesem Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen Vereins. Der Deutsche Verein griff die Idee des Bundesteilhabegeldes aus seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2004 (NDV 2005, 2) auf und aktualisierte diese im Kontext seiner übrigen Positionen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Mit seiner Empfehlung Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen Bundesteilhabegeld einführen vom (NDV 2013, 484) bietet er eine Lösung zur Verbindung von fachlicher Reform und finanzieller Entlastung der Eingliederungshilfeträger. So wird ein vorgelagerter Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung als Teil eines neuen Bundesleistungsgesetzes vorgeschlagen, der als monatlicher Pauschalbetrag der Partizipation und selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung dient. Zugleich wird mittels einer grundsätzlichen Anrechenbarkeit auf Leistungen der Eingliederungshilfe dem finanziellen Interesse der Kommunen nach einer dauerhaften Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe Rechnung getragen, ohne den Bund übermäßig zu belasten. Über das Bundesteilhabegeld soll so die fachliche und finanzielle Seite der Reform der Eingliederungshilfe miteinander verbunden werden. Dieser Vorschlag wurde von der ASMK aufgenommen und fand auch Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Auch 2014 wird der Deutsche Verein sich aktiv in die Reform der Eingliederungshilfe einbringen und diese konstruktiv weiter begleiten. DV legt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX vor Bereits seit Ende 2011 diskutierte der Deutsche Verein in seinen Gremien intensiv, wie das SGB IX als zentrales Gesetz für Koordination und Kooperation der verschiedenen Rehabilitationsträger praxisgerecht gestärkt werden kann. Dies mündete in den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des SGB IX vom (NDV 2013, 246). Darin formuliert er Vorschläge u. a. für eine trägerübergreifende Planung und Koordinierung und einen individuellen Anspruch auf eine Hilfeplankonferenz. Die Komplexleistung Frühförderung sollte bundesgesetzlich mit Mindestinhalten versehen werden, etwa zu Art, Inhalt und Ausmaß der Leistung und deren Finanzierung. Auch spricht sich der Deutsche Verein in der Empfehlung für eine Reform des Behinderungsbegriffes aus und die Einbeziehung der Kontextfaktoren im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Fehlerhafte 20

21 Rehabilitation und Gesundheit Weiterleitungen im Rahmen von 14 SGB IX sollen dadurch zukünftig reduziert bzw. kompensiert werden, dass im Rahmen der Kostenerstattung zusätzlich die Aufwendungen für Verwaltungskosten verlangt werden können. Der Deutsche Verein sieht seinen Beitrag auch als wichtige Grundlage für eine zukünftige Evaluation des SGB IX. 10 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz DV fokussiert auf die Umsetzung von Barrierefreiheit Vom Februar 2013 trafen sich Expert/innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf der Fachtagung Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven. Dort zogen sie Bilanz und erörterten Maßnahmen, wie die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) umgesetzt werden können. Eine wichtige Voraussetzung von gleichberechtigter Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ist dabei die Barrierefreiheit. Sie ist auf einer Vielzahl von Regelungsebenen verhaftet, weit über die im BGG geregelte Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr hinaus. Zentral sind dabei auch die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention. Die Schaffung einer solchen Barrierefreiheit wird nur im Zusammenwirken aller öffentlichen und privaten Akteure gelingen. Als federführender Koordinator sind die Kommunen gefragt. Dabei sind Menschen mit Behinderung von Anfang an einzubeziehen. Es gilt in der Vielschichtigkeit der Reduzierung von Barrieren noch große Potentiale auszuschöpfen, damit die Inklusion im Einzelnen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gelingt. Dazu kann auch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts dienen, gerade auch mit Blick auf den Behinderungsbegriff und der Einbeziehung beispielsweise auch der privaten Akteure in den Anwendungsbereich. Die Positionen des Deutschen Vereins 2013 (Download unter Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des SGB IX vom , NDV 2013, 246 Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen Bundesteilhabegeld einführen vom , NDV 2013,

22 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Die Veranstaltungen 2013 SGB IX praxiswirksam weiterentwickeln Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven Hilfeleistung beim oder selbständiges Ausüben von Heilkunde durch nicht-ärztliche Gesundheitsprofessionen? 5. Soziale Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme DV versachlicht Diskussion über Armutswanderung aus Südosteuropa Unter dem Schlagwort Armutswanderung wurden 2013 in der Öffentlichkeit soziale Probleme in Nachbarschaften durch Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien thematisiert. Von einem Zuzug von Menschen, die bereits in ihren Herkunftsländern unter schlechten Bedingungen gelebt haben, sind vorwiegend Großstädte betroffen. Ihnen entstehen Kosten, etwa für die gesundheitliche Versorgung der Zugewanderten und die Integration von Kindern- und Jugendlichen in den Schulalltag. Der Deutsche Verein konnte mit seinem Diskussionspapier zur Zuwanderung von Unionsbürger/innen aus Südosteuropa (NDV 2013, 439 ff.) einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten. Neben der Aufarbeitung der Rechtslage, die die Praxis insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und dem Zugang zu sozialen Sicherungssystemen vor Herausforderungen stellt, wurden auch europapolitische Fragen und finanzielle Belastungen der Kommunen thematisiert. Auf eine Präzisierung der für Unionsbürger/innen umstrittenen Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Der Deutsche Verein wird diesen Prozess begleiten. Deutscher Verein regt zur Reform der Sanktionen im SGB II an Die häufigste Ursache für Sanktionen gegen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Meldeversäumnisse, d.h. nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter oder dem medizinischen Dienst. Den geringsten Anteil der durch Jobcenter verhängten Sanktionen macht die 22

23 Soziale Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme Weigerung aus, eine Arbeit aufzunehmen. Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zur Reform der Sanktionen im SGB II (NDV 2013, 289) erarbeitet und macht auf die Notwendigkeit gesetzlicher Reformen aufmerksam, damit Sanktionen im Kontext von Fordern und Fördern wirken und nachteilige Folgen für die Leistungsberechtigten ausgeschlossen werden können. Der Deutsche Verein spricht sich u. a. gegen die Streichung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach wiederholten Pflichtverletzungen aus. So kann das Anlaufen von Mietschulden durch Sanktionen vermieden werden. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins legen außerdem dar, wie durch eine Reform der Sanktionen Bürokratie abgebaut werden und eine bessere Förderung der Leistungsberechtigten ermöglicht werden kann. DV erarbeitet neue Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe Wenn die Sozialhilfe für Heimkosten aufkommt oder absehbar ist, dass dies erforderlich wird, weil das Einkommen und Vermögen pflegebedürftiger Eltern nicht ausreicht, entsteht in den betroffen Familien oft Verunsicherung. Was müssen die Kinder für die Pflege aufbringen? Was gibt die den Eltern gegenüber dem Grunde nach bestehende Unterhaltspflicht her? Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Der Träger der Sozialhilfe muss den Einzelfall prüfen. Diese Prüfung ist komplex. Es muss festgestellt werden, inwieweit die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bereits dadurch reduziert oder ausgeschöpft ist, dass ein zum Elternunterhalt verpflichtetes Kind zunächst seinen anderen nach dem Familienrecht sämtlich vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen hat. Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe gibt der Deutsche Verein seit 1965 heraus. Die Empfehlungen auf dem Stand von 2008 waren überarbeitungsbedürftig geworden. Die neuen Empfehlungen halten an dem Konzept fest, den für die Sozialhilfe praktisch bedeutsamen Elternunterhalt in eine eingehende Darstellung des Gesamtzusammenhangs von womöglich auftretenden vorrangigen unterhaltsrechtlichen Beziehungen einzubetten. Ansonsten würden die Empfehlungen für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter, die bei den kommunalen Trägern mit der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe betraut sind, in der Luft hängen und keine in sich geschlossene Grundlage bieten, um eine den unterhaltsrechtlichen Anforderungen gerecht werdende abschließende Sachbearbeitung durchführen zu können. Bei der festzustellenden Leistungsfähigkeit zur Erbringung von Elternunterhalt sind in den letzten Jahren zunehmend strittig gewordene Probleme nunmehr vertieft zum Gegenstand der Empfehlungen gemacht worden: Wie ist kostengünstiges Wohnen in der eigenen Immobilie unter dem 23

24 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Gesichtspunkt Einkommen zu bewerten? Nach welchen Grundsätzen ist das einem unterhaltspflichtigen Kindern für das eigene Alter einzuräumende Vorsorgeschonvermögen zu berechnen? Kann selbst genutztes Immobilienvermögen auf das Altersvorsorgeschonvermögen angerechnet werden? In welchem Umfang besteht, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat, Leistungsfähigkeit aufgrund seines Taschengeldanspruches gegen den Ehegatten? Deutscher Verein spricht sich für die Stärkung vorbeugender Hilfen zur Vermeidung von Wohnunlosigkeit aus Die Zahl der wohnungslosen Menschen nimmt in Deutschland seit dem Jahr 2008 zu waren rund Menschen ohne Wohnung. Rund Menschen waren von Wohnungsverlust bedroht. Die Menschen verlieren mit ihrer Wohnung eine wichtige Existenzgrundlage. Je länger die soziale Notlage andauert, umso schwerer gelingt ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung. Die Folgen sind nicht nur persönliches Leid, sondern auch hohe Kosten für die Gemeinschaft. Mit den Empfehlungen zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern (NDV 2013, 490 ff.) gab der Deutsche Verein fachliche Hinweise, um wirksame Handlungsansätze zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in den Kommunen zu verbreiten. Wichtig ist es, Menschen in bedrohten Wohnverhältnissen möglichst frühzeitig zu erreichen. Dies kann erreicht werden, wenn Kommunen und freie Träger gemeinsam präventiv orientierte Unterstützungs- und Hilfsnetzwerke aufbauen und pflegen. Örtliche Fach- oder Koordinierungsstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stellen sicher, dass Bürgerinnen und Bürger in Wohnungsnotfällen rasch die richtigen und erforderlichen Hilfen erhalten und gezielt auf individuelle Notlagen eingegangen wird. Die Verfahren zur Erbringung der Leistungen zur Sicherung der Unterkunft sollten mit dem Jobcenter verbindlich geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsunternehmen sind ein wichtiges Instrument, um Menschen in Wohnungsnotfällen Zugang zum Normalwohnraum zu erhalten. Aufsuchende und nachgehende Hilfen tragen dazu bei, dass Notlagen dauerhaft überwunden werden. Der Deutsche Verein empfiehlt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wohnungsverlusten durch örtliche Präventionsprogramme mit vereinbarten Zielen und Maßnahmen verbindlich zu gestalten. Ihre Umsetzung sollte durch eine regelmäßige örtliche Berichterstattung begleitet werden. Damit können der Bedarf an Hilfen kontinuierlich beobachtet und deren Wirkungen bewertet werden. 24

25 Soziale Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme DV befördert die Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets Mit dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze (BT-Drucks. 17/12036) unternahm die Legislative Anfang 2013 einen ersten Anlauf zur Optimierung des Verwaltungsverfahrens bei der Erbringung von Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Das Gesetz vom 7. Mai 2013 regelt u. a. die Festlegung eines Regeleigenanteils bei der Schülerbeförderung, die Ausweitung der Teilhabeleistung in begründeten Ausnahmefällen auf Ausrüstungsgegenstände (z. B. Judo-Anzug), die Zulässigkeit von Geldleistungen bei Klassenausflügen, die Erstattung verauslagter Mittel und die Rückwirkung von Anträgen. Der Deutsche Verein hat sich mit einer Stellungnahme in die Beratungen zum Gesetzentwurf eingebracht (NDV 2013, 145 ff.) und die Gesetzesinitiative als einen ersten, zeitnahen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung begrüßt. Die Anpassung der Praxisempfehlungen zur Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen an die seit 1. August 2013 wirksamen Gesetzesänderungen wird ein Arbeitsschwerpunkt des Deutschen Vereins in 2014 sein. Über die Anmerkungen zum Gesetzentwurf hinaus hat sich der Deutsche Verein in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, in einem nachfolgenden Verfahren weitere gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu fördern und den Verwaltungsaufwand wirksam zu reduzieren. Die Stellungnahme benennt hierfür weiteren Reformbedarf. Zu dem vom Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drucks. 319/13), der sich mit der Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen befasst, hat der Deutsche Verein ebenfalls Stellung genommen (NDV 2013, 346 f.). Er hat das Ziel des Gesetzentwurfs, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherzustellen, ausdrücklich begrüßt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in 2013 die Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Auftrag gegeben. Der Deutsche Verein bringt sein Expertenwissen in den Projektbeirat ein, der das auf mehrere Jahre angelegte Forschungsvorhaben begleiten wird. 25

26 Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2013 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins Die Positionen des Deutschen Vereins 2013 (Download unter Weiterer Reformbedarf bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Stellungnahme des Deutschen Vereins anlässlich eines Gesetzentwurfs des Bundesrats vom 28. Februar 2013, NDV 2013, S. 145 ff. Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Zuwanderung von Unionsbürger/innen aus Südosteuropa vom 11. September, NDV 2013, S. 439 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern vom 11. September 2013, NDV 2013, S. 490 ff. Eckpunkte des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des Leistungsrechts im SGB II vom 11. Juni 2013, NDV 2013, S. 486 ff. Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen (BR-Drs. 319/13) vom 11. Juni 2013, NDV 2013, S. 346 ff. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungsleistungen im SGB II vom 11. Dezember 2013, NDV 2014, S. 2 ff. Empfehlungen zur Reform der Sanktionen im SGB II vom 11. Juni 2013, NDV 2013, S. 289 ff. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Erwerbsintegration von Menschen ohne deutschen Pass vom 20. März 2013, NDV 2013, S. 207 ff. Stellungnahme der Geschäftsstelle des DV zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom , NDV 2013, S. 97 ff. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes am 13. Mai 2013 Die Veranstaltungen 2013 Aktuelle Fragen des Sozialhilferechts Aktuelle Fragen und Entwicklungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung Forum Schuldnerberatung

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