VST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE
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- Frida Krämer
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1 VST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE Mittwoch, 9. November 2011 tägi wettingen sport fun kongress 1
2 Konformitätserklärung in der Schweiz CE Kennzeichnung? 2
3 Nationales Vorwort Verordnung über Bauprodukte, BauPV Produktenormen Erstprüfung Stufenweise Erstprüfung (Cascading ITT) 3
4 Themen: Verordnung über Bauprodukte, BauPV SN EN A1:2010 ( ) Fenster und Türen Konformitätserklärung in der Schweiz / CE Kennzeichnung? 4
5 Verordnung über Bauprodukte, BauPV
6 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Inhaltsverzeichnis: 1. Inverkehrbringen von Bauprodukten 2. Nachträgliche Kontrolle (Martktüberwachung) 3. Gebührenordnung und Vollzug 4. Konformitätsbewertung durch den Hersteller 5. Konformitätsbewertung durch eine Konformitätsbewertungsstelle 6. Antrag auf Erteilung einer Technischen Zulassung 6
7 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Inverkehrbringen von Bauprodukten Wesentliche Anforderungen Konformitätsbewertungsverfahren Konformitätserklärung Konformitätsbescheinigung Technische Unterlagen Zulassungsstelle Zulassungsverfahren, Entscheid über den Antrag, Befristung und Verlängerung der Zulassung, Widerruf der Zulassung 7
8 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätsbewertungsverfahren Wird ein Bauprodukt nach einer technischen Spezifikation hergestellt, so muss die Konformität im Rahmen einer Konformitätsbewertung erfolgen. Folgende Konformitätsverfahren sind möglich: Konformitätsverfahren durch den Hersteller Konformitätsbewertung durch eine akkreditierte oder anerkannte Konformitätsbewertungsstelle 8
9 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätserklärung Mit der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass: Er oder eine Konformitätsbewertungsstelle die Konformität des Bauproduktes überprüft hat Das Bauprodukt der technischen Spezifikation entspricht Fällt das Bauprodukt unter mehreren Regelungen, die eine Konformitätserklärung verlangen, so kann der Hersteller diese in einer einzigen Erklärung zusammenfassen. 9
10 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätsbescheinigung Mit der Konformitätsbescheinigung bescheinigt die Konformitätsbewertungsstelle, dass das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Der Inverkehrbringer muss auf Verlangen eines Kontrollorganes die Konformitätsbescheinigung zusammen mit der Konformitätserklärung vorlegen können. 10
11 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Marktüberwachung Kontrollorgane Kontrolle obliegt dem Bundesamt (Bauten und Logistik) Durchführung der Kontrolle Bauprodukte können während der Lagerung, dem Transport oder auf der Baustelle kontrolliert werden. 11
12 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätsbewertung durch den Hersteller Möglichkeit 1 Erstprüfung des Bauproduktes durch Hersteller WPK 12
13 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätsbewertung durch den Hersteller Möglichkeit 2 Aufgabe Hersteller Erstprüfung WPK Proben im Werk Aufgabe Zertifizierungstelle Erstinspektion des Werkes Laufende Überwachung 13
14 Verordnung über Bauprodukte, BauPV Konformitätsbewertung durch den Hersteller Möglichkeit 3 Aufgaben Hersteller Werkseigene Produktionskontrolle Aufgaben der Prüfstelle Erstprüfung des Bauproduktes 14
15 Produktenorm: SN EN A1:2010 ( ) Fenster und Türen 15
16 Produktenormen: Die Europäische Normen haben zusammen mit dem nationalen Vorwort und dem nationalen Anhang den Status einer Schweizer Norm. Nationales Vorwort Allgemeines Gegenstand, Zweck Das nationale Vorwort enthält zusammen mit dem nationalen Anhang NA Hinweise und Regelungen für die Anwendung der Norm in der Schweiz. Zuständigkeit Die Normen entstand im Zuständigkeitsbereich des CEN/TC 33 «Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden» und ist in der Schweiz dem Schweizerischen Ingenieur und Architektenverein (SIA) zugeordnet. 16
17 Produktenormen: SN EN A1:2010 Fenster und Türen ( ) Zusammenhänge Für die Projektierung, die Herstellung und den Einbau von Türen gilt die Norm SIA 343 «Türen und Tore». für Fenster und Fenstertüren die Norm SIA 331 «Fenster und Fenstertüren» 17
18 Produktenormen: Konformitätsbewertung Der Anhang ZA der SN EN Normen gilt mit Ausnahme der Abschnitte ZA.2.3 und ZA.3. Hinweis: Die Abschnitte ZA.2.3 und ZA.3 gelten nicht, da das Schweizer Bauproduktegesetz (BauPG, SR 933.0) kein obligatorisches Konformitätszeichen (CE-Zeichen) vorsieht. Die Konformitätserklärung und Konformitätsbescheinigung, sowie die Konformitätsbewertung sind im Nationalen Anhang NA beschrieben. 18
19 Produktenormen: Nationaler Anhang NA Begriffe, Erläuterungen, nationale Regelungen Erstprüfung Stufenweise Erstprüfung (Cascading ITT) Ein Systemgeber (der entweder der Komponentenhersteller, ein Systemhaus oder Systementwickler sein kann) unterzieht ein zusammengebautes Produkt, unter Verwendung von Komponenten aus seiner oder auch externer Produktion einer Erstprüfung. Daraufhin stellt er den Prüfbericht dem Systemverarbeiter, z.b. dem Türbauer zur Verfügung, das heisst dem Hersteller der gemäss Bauproduktegesetz (BauPG, SR 933.0) das Produkt in Verkehr bringt. In solch einem Fall kann der Systemgeber den Prüfbericht der Erstprüfung dem Systemverarbeiter übertragen (stufenweise Erstprüfung). 19
20 Produktenormen: Ein Systemverarbeiter kann das Konzept der stufenweise Erstprüfung für das Produkt unter den folgenden Bedingungen anwenden: a) der Systemverarbeiter hat eine Vereinbarung mit dem Systemgeber für die Verwendung der Prüfresultate und Anweisungen für die Herstellung; b) der Systemverarbeiter ist verantwortlich für die Inverkehrbringung des Bauproduktes und für die korrekte Herstellung des Bauproduktes in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Systemgebers für die Herstellung; c) die Anweisungen für die Herstellung des Systemgebers sind integraler Bestandteil der Werkseigenen Produktionskontrolle WPK; 20
21 Produktenormen: d) der Systemverarbeiter muss in der Lage sein zu beweisen nachzuweisen, dass die Leistungen des von ihm hergestellten Produktes den Leistungen des Produktes der Erstprüfung entsprechen; e) der Systemverarbeiter muss eine Kopie des Prüfberichts der Erstprüfung für 10 Jahre aufbewahren; f) der Systemverarbeiter ist verantwortlich, dass sämtliche Leistungsdeklarationen des Bauproduktes mit dieser Norm übereinstimmen, unabhängig von Vereinbarungen zwischen Systemgeber und Systemverarbeiter. 21
22 Konformitätserklärung nach Konformitätsssystem 3 (EU) resp. M3 (CH: Anhang 1 BauPV) + 22
23 Produktenormen: Konformitätsbewertung Tabelle NA.1 Systeme der Konformitätsbescheinigung 23
24 Übersicht über die Konformitätsbewertungsverfahren 24
25 Produktenormen: Konformitätsbewertung Allgemeines Die Übereinstimmung von Aussentüren mit den Anforderungen der Europäischen Norm und mit den angegebenen Werten (einschliesslich Klassen) ist nachzuweisen durch: Erstprüfung (ITT) werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller 25
26 Produktenormen: ITT Erstprüfung (ITT - Initial Typ Test ) Eine Ersttypprüfung (ITT) umfasst eine komplette Reihe von Prüfungen oder anderen Verfahren, welche die Leistung der Probekörper eines Produkts bestimmt, das repräsentativ für den Produkttyp sein muss. 26
27 Produktenormen: ITT Bei der Erstprüfung werden die Leistungseigenschaften des Produktes nachgewiesen. Die meisten Leistungseigenschaften werden auf Prüfständen gemäss den geltenden Normen ermittelt. Zulässig für den Nachweis sind aber auch Berechnungen, wenn entsprechende Berechnungsnormen verfügbar sind. Für die Prüfungen werden Prüfmuster festgelegt, von denen man annehmen kann, dass sie repräsentativ sind für das ganze System. Die Anforderungen bezüglich des ITT sind in der jeweiligen Produktnorm festgelegt. 27
28 Produktnorm: SN EN A1:2010 Mögliche Anforderungen - Prüfergebnisse 28
29 Welche Eigenschaften müssen nachgewiesen werden? Mandatierte Eigenschaften nach SN EN A1:2010, Anhang ZA.1: Wärmedurchgangskoeffizient Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtheit Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Schalldämmung Gefährliche Substanzen Hinweis: Mindestanforderungen sind teilweise in SIA- Normen enthalten (z.b. SIA 343, SIA380/1) 29
30 Auswahl der Prüffkörper für ITT Achtung: Übertragung ist nicht gleich für alle Eigenschaften! Massgebend sind: Türdimensionen (grob definiert in SN EN A1:2010) Profilierung Rahmenmaterialien Beschlag Dichtungen etc. 30
31 Produktnorm: SN EN A1:
32 Übertragungsregeln für ITT (mandatierte Eigenschaften) Wärmedurchgangskoeffizient (Messung/Berechnung) Prüfkörpergrösse: 1.23 m (±25%) x 2.18 m (±25%) 2.00 m (±25%) x 2.18 m (±25%) CH: SIA 343 verlangen Nachweis Fläche Mauerlicht einflüglige Türe ohne Seitenteil: B x H 1,00 x 2,00 m einflüglige Türe mit Seitenteil: B x H 1,50 x 2,00 m 32
33 Übertragungsregeln für ITT (mandatierte Eigenschaften) Luftdurchlässigkeit Prüfkörpergrösse: nicht festgelegt Direkter Anwendungsbereich: -100%, +50% der Gesamtfläche des Prüfkörpers Beispiel Türe: Geprüft 2.1 x 0.9 m = 1.9 m 2 => Anwendungsbereich +50% => bis 2.8 m 2 33
34 Übertragungsregeln für ITT (mandatierte Eigenschaften) Schlagregendichtigkeit Prüfkörpergrösse: nicht festgelegt Direkter Anwendungsbereich: -100% bis +50% der Gesamtfläche des Prüfkörpers 34
35 Übertragungsregeln für ITT (mandatierte Eigenschaften) Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Prüfkörpergrösse: nicht festgelegt Direkter Anwendungsbereich: -100% der Rahmenbreite und höhe des Prüfkörpers Für CE Zeichen muss maximale Grösse geprüft werden! CH: SIA 343 lässt auch eine Berechnung zu 35
36 Übertragungsregeln für ITT (mandatierte Eigenschaften) Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Prüfkörpergrösse: nicht festgelegt Schwellenwert festgelegt: nach SN EN 948 Direkter Anwendungsbereich: -100% der Gesamtfläche des Prüfkörpers Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) müssen, wenn sie in Übereinstimmung mit der vom Hersteller veröffentlichten Bedienungsanleitung vorhanden und in Betrieb sind, das Türblatt oder den Fensterflügel 60 s in der ungünstigsten Position (d. h. Lage, Richtung) bei einer Last von 350 N halten können. Diese Schwellenfestigkeit muss durch Prüfungen nach EN oder EN 948 (Referenzverfahren) oder durch Berechnung nachgewiesen werden. Für CE Zeichen muss maximale Grösse geprüft werden! 36
37 Produktenormen: WPK WPK Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller muss ein System der WPK einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte mit den angegebenen Leistungseigenschaften übereinstimmen. Das System der WPK muss aus Verfahren, regelmässigen Inspektionen und Prüfungen und/oder Bewertungen des Produktes bestehen. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss für die Art und das Verfahren der Produktion geeignet sein, z. B. Losumfang, Produkttyp. 37
38 Konformitätserklärung des Herstellers Beispiel 38
39 SZFF Richtlinie Konformitätserklärung Konsequenz aus dem Bauproduktegesetz Konsequenz aus der Produktenorm Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden Centrale Suisse Fenêtres et Façades Riedstrasse 14, Postfach 213, CH-8953 Dietikon Telefon: 044 / Telefax: 044 / info@szff.ch 39
40 Die Konformitätsbewertung Um ein Produkt CE-Kennzeichnen zu können, muss der Hersteller die Konformität (Übereinstimmung) seines Produktes mit der entsprechenden Produktnorm sicherstellen. 40
41 Der Europäische Wirtschaftsraum Spielzeugrichtlinie stellt Mindestanforderung WindKla. 5b U1,3 Rw36 (-1;-5) g=0,61 tv=0,70 Maschinenrichtlinie stellt Mindestanforderung Bauproduktenrichtlinie Produktnorm SN EN A1:2010 stellt keine Mindestanforderung 41
42 Aufgaben der CE-Kennzeichnung Das CE-Kennzeichen regelt die einheitliche Kennzeichnung der wesentlichen Eigenschaften von Produkten. Basisdokument der einheitlichen Kennzeichnung sind die Produktnormen. In Europa darf kein Produkt mehr ohne eine entsprechende Kennzeichnung in den Handel gebracht werden. Das CE-Kennzeichen ist eine Art Führerschein für den europäischen Markt kein Qualitätszeichen 42
43 Vorteile der CE-Kennzeichnung Einheitliche Kennzeichnung von Produkten Eigenschaften Prüfnormen Klassifizierungsnormen Eine Prüfung für Europa CE gekennzeichnetes Produkt darf überall in Europa in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden Entgegenstehende nationale Regeln und Normen müssen zurückgezogen werden. Vergleichbarkeit der gekennzeichneten Werte Anhand der CE-Kennzeichnung kann der Bauherr oder Planer die Eignung des Produkts in Bezug auf seine Anforderungen überprüfen 43
44 CE-Kennzeichnung Die Kennzeichnung kann, muss aber nicht auf dem Produkt selbst erfolgen. Es ich auch denkbar die Kennzeichnung in den Begleitpapieren z.b. Lieferschein oder Gebrauchs- und Wartungsanweisung vorzunehmen CPD Name und registrierte Adresse des Herstellers Jahr in dem die Kennzeichnung angebracht wurde Nummer des Zertifikats (nur System 1) Zugrundeliegende harmonisierte Norm Produktbeschreibung Klassen der kennzeichnungspflichtigen mandatierten Eigenschaften 44
45 CE Kennzeichnung Europa / Konformitätserklärung CH Die CE - Kennzeichnung ist seit dem 01. Februar 2010 in Europa Pflicht. Für eine CE - Kennzeichnung des Produkts ist vom Hersteller eine Konformitätsbewertung nach dem System der jeweiligen Produktnorm durchzuführen. Dazu sind in der Produktnorm lediglich die Verfahren zur Bestimmung, Beschreibung und Kennzeichnung der Leistungsmerkmale enthalten. Es werden keine allgemeingültigen Anforderungen formuliert, diese richten sich nach den Bauproduktengesetzen der einzelnen Länder. 45
46 CE Kennzeichnung Europa / Konformitätserklärung CH Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern sagt ausschliesslich aus, dass das Bauteil entsprechend den Vorgaben der Norm geprüft und klassifiziert wurde. Auch sagt die Norm nichts über die durch das Bauteil zu erreichende Klassen aus das ist ausschliesslich durch Gesetze, Verordnungen oder Bauordnungen festgesetzt und somit von Land zu Land unterschiedlich. Diesen gleichzusetzen sind Vertragsbestandteile, wie sie z.b. in Leistungsverzeichnissen festgelegt sind. In der Schweiz hergestellten und montierten Bauteile müssen nach wie vor nicht mit dem CE Kennzeichen versehen werden. 46
47 CE Kennzeichnung Europa / Konformitätserklärung CH Das Vorgehen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten ist in der Schweiz im Bauproduktgesetz und der Bauproduktverordnung festgelegt. Gemäss dem Bauproduktgesetz und der Bauproduktverordnung sind für das Bauprodukte ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich. Mit der Publizierung im Bundesblatt sind die Produktnormen SN EN 13830:2003 Vorhangfassaden und SN EN A1:2010 Fenster und Türen bei der Anwendung der Konformitätsbewertung relevant. Die Vorgaben weichen jedoch kaum von den für Europa gültigen Vorgaben ab. 47
48 CE Kennzeichnung Europa / Konformitätserklärung CH Für die Hersteller in der Schweiz bedeutet dies, dass auch ohne Pflicht zur CE-Kennzeichnung praktisch dieselben Anforderungen an die Erstkontrolle und die WPK auch für in der Schweiz in Verkehr gebrachte Produkte erfüllt werden müssen, um eine Konformitätserklärung erstellen zu können. In der Schweiz montierte Bauteile müssen auf Anfrage eine CH Konformitätserklärung nachweissen können. Mit der CH Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass sein Bauteil sämtliche vom Objekt verlangten Anforderungen erfüllt. 48
49 Inverkehrbringen von Bauprodukten EUROPA Bauprodukterichtlinie wesentliche Anforderungen Normen >CEN >(TC 33 etc.) Testmethoden Berechnungsmethoden Klassifikation Produktnormen (z.b. SN EN A1:2010) Produktnormen Konformitätsnachweise CE-Kennzeichen Anhang ZA nationale Baugesetze SCHWEIZ Bauproduktegesetz ( ) wesentliche Anforderungen Normen >SNV >SIA SN EN in Schweiz publiziert Bezeichnung als Technische Normen durch das BBL im Bundesblatt Bauprodukteverordnung ( ) Konformitätsverfahren, -systeme Nationale Vorworte und Anhänge SIA-Normen (z.b. SIA 343) MRA: gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen Kapitel Bauprodukte (März 2008) 49
50 CE-Kennzeichnung (EU resp. EWR) Konformitätserklärung (CH) 50
51 Fragen 51
52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung 52
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