Die Versammlung wird durch das Jodlerdoppelquartett Rothrist eröffnet.
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- Lothar Lange
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1 EINWOHNERGEMEINDE Die Versammlung wird durch das Jodlerdoppelquartett Rothrist eröffnet. TRAKTANDENLISTE 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November Jahresrechnung Rechenschaftsbericht Revision Abfallreglement mit Gebührentarif 5. Areal Breiten: 5.1 Landabtausch mit der Gebr. Hallwyler Immobilien AG Rothrist (Parzellen 236 und 2218) 5.2 Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Erwerb von Stockwerkeigentum für einen Doppelkindergarten 5.3 Verkauf der Parzellen 3790 und 3791 an die Hegibau Liegenschaften AG Rothrist 6. Verschiedenes und Umfrage Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Aus ökonomischen (Druck- und Versandkosten) und ökologischen (Altpapier) Gründen wurde der Umfang der Gemeindeversammlungsvorlage reduziert. Der Rechenschaftsbericht wurde nicht mehr abgedruckt. Er kann jedoch bei der Gemeindekanzlei bestellt oder im Internet unter eingesehen werden.
2 Berichte und Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018 wurde von der Finanzkommission geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll wurde allen Rednern und weiteren Interessierten zugestellt und kann auch im Internet unter eingesehen werden. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Jahresrechnung 2018 Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2018 eingehend geprüft. Die Erläuterungen der Jahresrechnung in gekürzter Form sowie die Ergebnisübersicht sind weiter hinten in dieser Vorlage abgedruckt. Die vollständige Jahresrechnung kann kostenlos bei der Abteilung Finanzen bezogen oder im Internet unter eingesehen werden. Die Jahresrechnung und die Belege liegen zudem während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Abteilung Finanzen zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2018 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen.
3 Traktandum 3 Rechenschaftsbericht 2018 Der Rechenschaftsbericht kann kostenlos bei der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter eingesehen werden. Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen.
4 Traktandum 4 Revision Abfallreglement mit Gebührentarif Das geltende Abfallentsorgungs-Reglement der Gemeinde Rothrist stammt aus dem Jahre Nach mehr als 25 Jahren muss es an die aktuellen Gegebenheiten und neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Rechnung der Abfallbewirtschaftung inskünftig ausgeglichen geführt werden kann. Im Auftrag des Gemeinderates hat die Umweltschutzkommission das Abfallreglement und den Gebührentarif überarbeitet. Im Rahmen einer eingeschränkten Vernehmlassung wurden die Ortsparteien, der Gewerbeverein, die Vereinigung Rothrister Unternehmungen und der Naturschutzverein eingeladen, zu den neuen Bestimmungen Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat hat die Eingaben behandelt und darüber entschieden. Was ändert sich mit dem neuen Reglement? Der Aufbau entspricht weitgehend dem kantonalen Musterreglement. Verschiedene Bestimmungen wurden präzisiert und an die heutigen Verhältnisse und Rechtsgrundlagen angepasst. Während nach dem bisherigen Reglement trockene Gartenabfälle im Freien im Rahmen des Nachbarrechtes und des öffentlichen Immissionsschutzes verbrannt werden durften, ist in den Wohn- und Gewerbezonen das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien nun generell verboten ( 12 Abs. 3). Dieses Verbot entspricht dem übergeordneten Recht im Kanton Aargau ( 52 Abs. 1 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern); die Gemeinden können diese Vorschrift nicht abschwächen. Neu darf der Kehricht erst am Abfuhrtag um Uhr bereitgestellt werden ( 16 Abs. 4). Diese zeitliche Einschränkung ist notwendig, weil Kehrichtsäcke, die schon am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden, häufig von Vögeln, Füchsen oder anderen Tieren aufgerissen werden und der herumliegende Abfall nicht mehr von der Kehrichtabfuhr mitgenommen werden kann. Die Gemeinde führt den Bereich der Abfallbewirtschaftung als Eigenwirtschaftsbetrieb nach den Vorschriften über den Finanzhaushalt der Gemeinden ( 32). Die Finanzierung der gesamten Abfallbewirtschaftung erfolgt in Zukunft kostendeckend nach dem Verursacherprinzip. Die Einnahmen müssen die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Verzinsung und Abschreibung der gemeindeeigenen Abfallanlagen (z.b. Sammelstellen) sowie die übrigen Kosten der Abfallbewirtschaftung (z.b. Transport, Entsorgung, Information, Eigenleistungen) zu 100 % decken ( 28). Zuschüsse aus Steuergeldern sind nicht mehr zulässig.
5 Was ändert sich bei den Gebühren? Die Rechnung der Abfallbewirtschaftung (Dienststelle 7301) war in den vergangenen Jahren nicht kostendeckend. Es resultierten folgende Aufwandüberschüsse: Jahr Aufwandüberschuss Kostendeckungsgrad 2018 CHF % 2017 CHF % 2016 CHF % Bei der Grüngutentsorgung lag der Deckungsgrad im Jahr 2018 bei lediglich %. Um eine Kostendeckung der gesamten Abfallbewirtschaftung zu erreichen, müssen die Gebühren - insbesondere für die Grüngutentsorgung - erhöht werden. Sie sollen per 1. Januar 2020 wie folgt festgesetzt werden: GEBÜHRENTARIF für volumenabhängige Abrechnung 1. Hol-Sammlungen und Häckseldienst Kosten pro Einheit (inkl. MWST) 1.1 Kehrichtsammlung (inkl. Kleinsperrgut) a) Säcke, Gebührenmarken 17 Liter Fr Liter Fr Liter Fr Liter 1 Gebührenmarke à Fr b) Gebührenmarken für eine Leerung 800 Liter Fr Sperrsammlung Kleinsperrgut max. 100x50x50 cm/ 15 kg 1 Gebührenmarke à Fr Grobsperrgut max. 120x80 cm/ 25 kg 2 Gebührenmarken à Fr Grüngutsammlung Astbündel max. 100x50x50 cm/ 15 kg 1 Gebührenmarke à Fr Liter Container Fr Liter Container Fr Liter Container Fr Häckseldienst Bis 15 Minuten Fr Weitere 15 Minuten Fr Kadaversammelstelle 2.1 Kadaversammelstelle KVA Oftringen Kadaver gemäss Selbstdeklarationskontrolle 2.2 Tierkörper über 200 Kilo direkt Abholung Kadaver Heimtiere Kadaver Nutztiere gratis verrechnet nach Aufwand GZM AG gratis
6 Mit diesen Tarifen kann die angestrebte Kostendeckung voraussichtlich erreicht werden. Der Gemeinderat ist jedoch ermächtigt, die Gebühren den veränderten Abfallbewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes gewährleistet ist ( 29 Abs. 4). Eine synoptische Gegenüberstellung altes/neues Reglement sowie der Gebührentarif können unter Rubrik News / Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung eingesehen oder bei der Gemeindekanzlei bestellt werden (gemeindekanzlei@rothrist.ch; ). Das revidierte Abfallreglement mit Gebührentarif sei zu genehmigen und per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.
7 Traktandum 5 Areal Breiten - Landabtausch mit der Gebr. Hallwyler Immobilien AG Rothrist - Erwerb von Stockwerkeigentum für den Bau eines Doppelkindergartens - Verkauf der Parzellen 3790 und 3791 an die Hegibau Liegenschaften AG Rothrist Landabtausch Parzellen 236 und 2218 Am 26. November 2015 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von knapp 6 Mio. Franken für die 2. Etappe der Baulanderschliessung im Areal Breiten (Verursacherkreisel an der Neuen Aarburgerstrasse/Bernstrasse, Nebenfahrbahn, Parkanlage, Kanalisation). An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2018 wurde die Kreditabrechnung genehmigt. Mit der Erstellung der Erschliessungsanlagen wurden die Voraussetzungen für die nächste Bauetappe auf diesem Areal geschaffen. Die Gebr. Hallwyler Immobilien AG möchte in den kommenden Jahren zwei weitere Baufelder überbauen. Nach dem Willen des Gemeinderates soll das Areal Breiten nicht punktuell in den einzelnen Baufeldern, sondern geordnet von Osten nach Westen bebaut werden. Aus diesem Grund sollen zuerst die Baufelder J und K, zwischen dem Breitenpark und dem Bahnweg, zur Bebauung freigegeben werden. Diese beiden Baufelder befinden sich auf Parzelle 236, welche im Eigentum der Einwohnergemeinde ist. Der Gemeinderat hat sich bereit erklärt, die Parzelle 236 gegen die westlich angrenzende Parzelle 2218, welche der Gebr. Hallwyler Immobilien AG gehört (Baufelder H und I), abzutauschen. Grundlage des Tauschwertes sind die Bruttogeschossflächen der einzelnen Baufelder. Die Baufelder J und K der Einwohnergemeinde verfügen zusammen über eine Bruttogeschossfläche (BGF) von m2, die Baufelder H und I der Gebr. Hallwyler Immobilien AG über eine BGF von m2. Die Bruttogeschossfläche wird aktuell mit 600 Franken pro Quadratmeter gehandelt. Das heisst, dass die Gebr. Hallwyler Immobilien AG nach erfolgtem Tausch eine Ausgleichszahlung von 1,8 Mio. Franken an die Einwohnergemeinde zu leisten hat (3 000 m2 à 600 Franken). Doppelkindergarten Gemäss der aktuellen Schulraumplanung muss im Areal Breiten in ca. fünf Jahren ein Doppelkindergarten erstellt werden. Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Schulpflege beschlossen, dass innerhalb der geplanten Überbauung ein sogenannter städtischer Kindergarten eingerichtet werden soll. Gemäss Schätzungen ist für die Realisierung eines Doppelkindergartens inkl. des dazugehörenden Aussenplatzes mit Kosten von rund 1,725 Mio. Franken zu rechnen (exkl. Mobiliar).
8 Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Räumlichkeiten auch tatsächlich eingeplant und erstellt werden, möchte sich der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung die Kompetenz geben lassen, von der Erstellerin der Liegenschaft Stockwerkeigentum zum Preis von maximal 1,8 Mio. Franken zu erwerben. Verkauf der Parzellen 3790 und 3791 Die Einwohnergemeinde Rothrist besitzt nördlich der Baufelder J und K - ausserhalb des Perimeters des Gestaltungsplans Areal Breiten, in der Wohn- und Gewerbezone WG3 - zwei weitere unbebaute Grundstücke. Es handelt sich um die Parzelle 3790 mit einer Fläche von m2 und die Parzelle 3791 mit einer Fläche von m2. Der Gemeinderat möchte diese beiden Grundstücke an die Hegibau Liegenschaften AG Rothrist veräussern, da sie für die Gemeinde - sofern der Doppelkindergarten innerhalb der Überbauung auf dem Areal Breiten realisiert werden kann - nicht mehr von Nutzen sind. Die Gemeindeversammlung hat den Gemeinderat zwar schon im Jahr 2000 ermächtigt, diese beiden Grundstücke zu verkaufen. Nachdem seit diesem Beschluss mehr als 18 Jahre vergangen sind und sich die Baulandpreise in der Zwischenzeit stark verändert haben, möchte sich der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung nochmals ausdrücklich die Kompetenz zum Landverkauf erteilen lassen. Mit der Hegibau Liegenschaften AG wurde ein Kaufpreis von 420 Franken pro Quadratmeter vereinbart. Für die Einwohnergemeinde resultiert somit aus dem Landverkauf ein Erlös von rund 1,88 Mio. Franken. Hinweis: Sollte die Gemeindeversammlung den Antrag für den Erwerb von Stockwerkeigentum für einen Doppelkindergarten ablehnen, würde der Gemeinderat den Antrag für den Verkauf der Parzellen 3790 und 3791 zurückziehen, da der Kindergarten in diesem Fall vermutlich auf einer dieser beiden Parzellen erstellt werden müsste. 1. Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, die Baufelder J und K im Areal Breiten (Parzelle 236) gegen die Baufelder H und I (Parzelle 2218) der Gebr. Hallwyler Immobilien AG Rothrist zu tauschen. Für die zusätzliche Bruttogeschossfläche habe die Gebr. Hallwyler Immobilien AG eine Ausgleichszahlung von CHF an die Einwohnergemeinde zu leisten. 2. Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, für einen Doppelkindergarten im Areal Breiten (Baufeld J oder K) von der Erstellerin der Liegenschaft Stockwerkeigentum zu einem Maximalbetrag von CHF zu erwerben. 3. Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, die Parzellen 3790 und 3791 am Bahnweg zu einem Preis von CHF 420 pro Quadratmeter an die Hegibau Liegenschaften AG Rothrist zu veräussern.
Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
EINWOHNERGEMEINDE Die Versammlung wird durch den Tambourenverein Rothrist eröffnet. TRAKTANDENLISTE 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016 2. Jahresrechnung 2016 3. Rechenschaftsbericht
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