Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen in Bayern

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1 Statistische Berichte Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen in Bayern Stand: Oktober 2017 B I 1 j 2017 Hrsg. im Oktober 2018 Bestellnr. B1102C

2 Zeichenerklärung 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar... Angabe fällt später an X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt entspricht Auf- und Abrunden Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeichnis ist im Internet als Datei verfügbar, kann aber auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statis ti schen Berich ten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. von Ver zeichnissen, von Beiträgen, vom Jahrbuch). Newsletter Veröffentlichungen Die Themen bereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar unter Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb Nürnberger Straße Fürth Papier Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht. Vertrieb vertrieb@statistik.bayern.de Telefon Telefax Auskunftsdienst info@statistik.bayern.de Telefon Telefax , Fürth 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 5 Begriffsdefinitionen... 6 Abbildungen Abb.1 an seit 1992/ Abb.2 Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Klassen an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen seit 1992/ Tabellen 1. seit 1990/ Schuljahr 2016/17 2. Absolventen und Abgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht nach Jahrgangsstufen Absolventen und Abgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht nach Abschlussarten Erfolgreiche Teilnehmer an Nichtschülerprüfungen... *) 5. Im Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017 abgegangene , die am Ende des Schuljahres 2016/17 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichten... *) 7. Zu- und Abgang vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober *) Schuljahr 2017/18 Eckdaten 8. Schulen, Klassen, sowie vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nach Schulaufwandsträgern und Regierungsbezirken Schulen mit Ganztagsschulbetrieb in gebundener und offener Form, Mittagsbetreuung und verbundenem heim/internat nach Regierungsbezirken Fördermaßnahmen in deutscher Sprache, sowie Vorkurse nach Regierungsbezirken Schulen 11. Schulen nach geführten Jahrgangsstufen und Klassenzahl Schulen nach der Zügigkeit Schulen nach der zahl *) Vgl. Vorbemerkungen S. 5 Abs. 4

4 Klassen 14. Jahrgangs- und jahrgangsübergreifende Klassen nach Regierungsbezirken Klassen nach Anzahl der gefassten Jahrgangsstufen Jahrgangsklassen Jahrgangsübergreifende Klassen Klassen nach Klassenfrequenzgruppen Durchschnittliche Klassenstärke in öffentlichen und privaten Schulen Schulanfänger und zurückgestellte nach schulischer Herkunft und Geschlecht nach Geburtsjahren und Jahrgangsstufen sowie Ausländer und Aussiedler nach Regierungsbezirken und Jahrgangsstufen Wiederholer nach Jahrgangsstufen nach der Religionszugehörigkeit nach der Teilnahme am Religionsunterricht/Ethikunterricht und islamischen Unterricht nach den Größenklassen der Schulen nach Jahrgangsstufen, Jahrgangsklassen sowie Art der Klassen nach Klassenfrequenzgruppen in Jahrgangs- und jahrgangsübergreifenden Klassen nach der Teilnahme am Wahlunterricht, an Arbeitsgemeinschaften, am differenzierten Sport- und erweiterten Basissportunterricht nach der Teilnahme am Wahlpflichtunterricht nach der Teilnahme am fremdsprachlichen Wahl- und Pflichtunterricht Ausländische nach Staatsangehörigkeit Lehrkräfte 36. Lehrkräfte sowie Stunden der Lehrkräfte in einer normalen Schulwoche nach dem Schulträger Mit Dienstbezügen abwesende Lehrkräfte sowie Lehrkräfte mit Altersteilzeit in der Freistellungsphase nach dem Schulträger Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nach Altersgruppen Vollzeit-und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nach dem Beschäftigungsverhältnis, Lehramt und nach Altersgruppen Vollzeit-und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ausländische Lehrkräfte Regionaldaten 42. Regionaldaten nach Schulträgern und Regierungsbezirken Regionaldaten nach kreisfreien Städten und Landkreisen *) Vgl. Vorbemerkungen S. 5 Abs. 4

5 Vorbemerkungen Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der jährlichen Erhebung zum Stichtag 1. Oktober. Im Verzeichnis in Bayern (Bestell-Nr.: B11006) werden Name, Anschrift und einige Eckdaten für jede einzelne Grundschule sowie Mittel-/Hauptschule aufgeführt. In diesem Bericht sind nicht berücksichtigt die Freien Waldorfschulen. Diese Daten sind ausgewiesen im Statistischen Bericht der Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Schulen besonderer Art, Freie Waldorfschulen sowie internationale und ausländische Schulen in Bayern (Bestell-Nr. : B14003). Die Schularten Grundschule, Mittel-/Hauptschule, Integrierte Gesamtschule, Schulartunabhängige Orientierungsstufe, Gymnasium, Realschule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung und Abendrealschule werden beginnend seit dem Schuljahr 2014/15 als Landesamtsstatistik gemäß Art. 113b BayEUG mittels des Amtlichen Schulverwaltungsprogramms (ASV) und des Verfahrens Amtliche Schuldaten (ASD) erhoben. Die restlichen Schularten werden weiterhin als Geschäftsstatistik 1) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) erhoben. Durch die Systemumstellung bei den Schularten Grundschulen und Mittel-/Hauptschulen ergeben sich bei dem vorliegenden Bericht gegenüber den Vorjahren in einigen Tabellen nachhaltige Änderungen beim Inhalt oder den Darstellungsmöglichkeiten. Einzelne Tabellen können für das Schuljahr 2017/18 nicht gefüllt werden und entfallen in diesem Bericht. Aus Gründen der Vollständigkeit sind diese Tabellen jedoch im Inhaltsverzeichnis noch aufgeführt. 1) Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus laut KMS Nr. III/7-S / vom 23. Februar 1995.

6 Begriffsdefinitionen Schulen Als Schule zählt grundsätzlich jede verwaltungsrechtlich eigenständige Organisation. Ausnahmen sind Schulen, in denen verschiedene Schularten der gemeinsamen Leitung eines Schulleiters unterstellt sind. In diesem Fall werden alle schulartspezifischen Schulteile als Schule gezählt. Schulträger Die rechtlichen Bestimmungen unterscheiden, je nach Schulträger, zwischen Schulen mit öffentlichem und privatem Rechtsstatus: Als öffentliche Schulen gelten gemäß Art. 3 Abs. 1 BayEUG staatliche Schulen, d. h. Schulen, bei denen der Dienstherr des Lehrpersonals der Freistaat Bayern ist, sowie kommunale Schulen, deren Lehrerinnen und Lehrer einer kommunalen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk oder Zweckverband) unterstellt sind. Schulen, die nicht öffentlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayEUG sind, zählen als private Schulen (Schulen in freier Trägerschaft). Schularten Für die Abgrenzungen nach Schularten gelten folgende Begriffsbestimmungen: Grundschulen Der Besuch der Grundschule ist verpflichtend. Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule (Sprengelschule) zu erfüllen. Die Grundschulen umfassen die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Hier erwerben die innen und die Schriftsprache, grundlegende mathematische und musische Bildung und ein erstes Verständnis für methodische Herangehensweisen. Die Grundschulen schaffen nach Art. 7 BayEUG durch die Vermittlung einer grundlegenden Bildung die Voraussetzungen für jede weitere schulische Bildung. Nach der Grundschule gibt es drei unmittelbare Anschlussmöglichkeiten: Mittelschule, Realschule und Gymnasium. Mittelschulen Die Mittelschulen vermitteln nach Art. 7a BayEUG eine grundlegende Allgemeinbildung, bietet Hilfen zur Berufsfindung und schaffen Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung, sie eröffnen in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zu weiteren beruflichen Qualifikationen führen können, sie schaffen die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Mittelschulen bauen auf den Grundschulen auf und umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit ein Mittlere-Reife-Zug oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses eingerichtet ist, auch die Jahrgangsstufe 10, sie umfasst für innen und, die Vorbereitungsklassen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule besuchen, eine weitere Jahrgangsstufe. Der Mittlere-Reife-Zug erstreckt sich auf die Jahrgangsstufen 7 bis 10.

7 Die Mittelschulen verleihen in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; innen und, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. In der Jahrgangsstufe 10 führt die Mittlere-Reife-Klasse zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule. Die Mittelschulen stellen auf Antrag das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss aus, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule, ausreichende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, sowie ein Berufsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis nachgewiesen werden. Klassen In der Regel wird der Unterricht nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden. In wenigen Fällen erfolgt die Klassenbildung jahrgangsstufenübergreifend. Die Zählung erfasst Klassen, die am Stichtag bestehen. Absolventen und Abgänger Als Absolvent oder Abgänger zählen, die nach erfolgreichem Abschluss bzw. der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht seit dem Erhebungsstichtag des Vorjahres die beerichtende Schule dauerhaft verlassen bzw. zum Erreichen eines höherwertigen Abschlusses in eine andere allgemeinbildende Schule übergetreten sind. Nichtschüler Als Nichtschüler werden externe Teilnehmer an schulischen Abschlussprüfungen bezeichnet, die nicht einer Schule sind. Hierzu zählen beispielsweise früherer Prüfungsjahrgänge. Lehrkräfte Lehrkräfte sind Personen, die an einer oder mehreren Schulen bzw. Schularten unterrichten. Sie werden als Person derjenigen Schule und Schulart zugerechnet, an der sie ausschließlich oder überwiegend unterrichten. Je nach Beschäftigungsumfang unterscheidet man zwischen vollzeit-, teilzeit- und stundenweise beschäftigten Lehrkräften. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind als Beamte, Angestellte oder in einem sonstigen Dienstverhältnis mit voller Pflichtstundenzahl, teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit tätig. Lehrkräfte mit Altersteilzeit im Teilzeitmodell bzw. in der Ansparphase des Blockmodells sowie Lehrkräfte in der Arbeitsphase des Freistellungsmodells (Art. 88 Abs. 4 BayBG) werden ungeachtet der rechtlichen Einstufung gemäß ihrem Beschäftigungsumfang (Pflichtstundenzahl) zugeordnet. Bei den vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften miterfasst sind Schulleiter, Schulleiterstellvertreter, Seminarleiter mit Anrechnungsstunden, Lehrkräfte im Aushilfsdienst (mobile Reserven, Aushilfen bei Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub), außerdem ausländische vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Ebenfalls mitgezählt sind die mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit, Mutterschutz, aber nicht Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub), die nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind. Lehrkräfte, die mit weniger als der Hälfte der vollen Pflichtstundenzahl unterrichten und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, soweit diese eigenverantwortlich Unterricht erteilen werden den stundenweise beschäftigten Lehrkräften zugeordnet.

8 Unterrichtsstunden, Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden Als Unterrichtsstunden zählen alle Stunden, die an den berichtenden Schulen in einer normalen Schulwoche laut Unterrichtsplan erteilt werden. Dabei sind Unterrichtsstunden von z. B. durch Krankheit kurzfristig abwesenden Lehrkräften miterfasst, jedoch nicht die Unterrichtsstunden der dafür eingesetzten Aushilfen. Im Gegensatz dazu sind im Fall von langfristig abwesenden Lehrkräften nur die Unterrichtsstunden der dafür eingesetzten Aushilfen (z. B. mobile Reserven, Aushilfen für Elternzeit und Erziehungsurlaub) gezählt. Unterrichtet eine Lehrkraft an mehreren Schulen, berichtet jede Schule über die bei ihr geleisteten Unterrichtsstunden. Zur genauen Definition von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden wird auf die Bekanntmachungen des StMUK verwiesen. Anrechnungsstunden werden für Schulleitung, Beratungstätigkeit oder Freistellung für anderweitige Aufgaben gewährt, Ermäßigungsstunden wegen Erwerbsminderung oder Alter. Die Zahl der Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden mit der Unterrichtsstundenzahl bilden den Beschäftigungsumfang einer Lehrkraft. Der Statistische Bericht weist weiter Mehrarbeit, die Stunden von Lehrkräften, die mit weniger als der Hälfte der vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind, und die Stunden von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, soweit sie selbstständig Unterricht erteilen, aus.

9 Abb. 1 an in Bayern seit 1992/93 in Tausend 900 Grund- sowie Mittel-/Hauptschüler Mittel-/Hauptschüler männlich Grundschüler männlich 0 92/93 94/95 96/97 98/99 00/01 02/03 04/05 06/07 08/09 10/11 12/13 14/15 16/17 17/18 Schuljahr Abb. 2 Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Klassen an in Bayern seit 1992/93 in Tausend Lehrkräfte 30 Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt Klassen 15 Lehrkräfte männlich /93 94/95 96/97 98/99 00/01 02/03 04/05 06/07 08/09 10/11 12/13 14/15 16/17 17/18 Schuljahr

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11 1. in Bayern seit 1990/91 Schuljahr Schulen Klassen je Klasse Schulanfänger Absolventen und Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Fachlehrkräfte 1) 1990/ , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , r / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , darunter private 1990/ , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , r / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , ) Einschl. aller Lehrkräfte im Aushilfsdienst; seit 1990/91 einschl. der mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit oder Mutterschutz); ab 2003/04 einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche); Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.

12 Schuljahr 2016/17 2. Absolventen und Abgänger aus Mittel-/Hauptschulen mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht nach Jahrgangsstufen in Bayern im Schuljahr 2016/17 Gebiet Schulträger Ausländer Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Absolventen und Abgänger davon aus der Jahrgangsstufe... mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht Bayern und zwar Priv. Schulen Ausländer Absolventen und Abgänger aus Mittel-/Hauptschulen mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht nach Abschlussarten in Bayern im Schuljahr 2016/17 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben und zwar Gebiet Schulträger Ausländer ohne erfolgreichen Abschluss der Mittelschule Absolventen und Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht darunter mit mit darunter mit Abschluss im erfolgreichem qualifizierendem Bildungsgang des Abschluss der Abschluss der Förderschwerpunkts Lernen 1) Mittelschule Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss Bayern Private Schulen Ausländer ) Inkl. Abschlussprüfung gemäß 57a Abs. 3 VSO-F. männlich

13 5. Im Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017 von abgegangene in Bayern Abgänge Abgänge an Geschlecht davon aus der Jahrgangsstufe Förderzentren... männl weibl zusam Realschulen... männl weibl zusam Realschulen zur sonderpäd. Förderung... männl weibl zusam Gymnasien... männl weibl zusam Freie Waldorfschulen, Schulen besonderer Art 1), andere allg. bild. Schularten und ausländische oder internat. Schulen 2) männl weibl zusam Wirtschaftsschulen... männl weibl zusam Fachoberschulen... männl weibl zusam Sonstige Abgänge 3)... männl weibl zusam Insgesamt männl weibl insges darunter Ausländer... männl weibl zusam ) Integrierte Gesamtschulen sowie Schulartunabhängige Orientierungsstufen. - 2) Z. B. griechische Lyzeen. - 3) Z. B. an eine Schule im Ausland, Zurückstellung gemäß BayEUG Art. 37 Abs. 2 Satz 2, Berufsleben, Tod usw.

14 Schuljahr 2017/18 Eckdaten 8., Klassen, sowie vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte /18 nach Schulaufwandsträgern und Regierungsbezirken Träger des Schulaufwands Einheit Bayern davon in (der) Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Gemeinde... Schulen Klassen Lehrkräfte 1) Schulverband... Schulen Klassen Lehrkräfte 1) Verwaltungsgemeinschaft... Schulen Klassen Lehrkräfte 1) Gemeinde mit öffentl.-rechtl. Vertrag... Schulen Klassen Lehrkräfte 1) Privater Träger... Schulen Klassen Lehrkräfte 1) darunter staatlich anerkannte GS sowie MS/HS. Schulen Klassen Lehrkräfte 1) Insgesamt Schulen Klassen Lehrkräfte 1) ) Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Fachlehrkräfte, einschl. der Lehrkräfte im Aushilfsdienst, kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie der mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit oder Mutterschutz). Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.

15 9. mit Ganztagsschulbetrieb in gebundener und offener Form, Mittagsbetreuung und verbundenem heim/internat /18 nach Regierungsbezirken Art des Angebots Ganztagsschulbetrieb in gebundener Form (der Pflichtunterricht ist über den ganzen Tag verteilt)... Einrichtungen Ganztagsschulbetrieb in offener Form 1) Einrichtungen davon an der berichtenden Schule... Einrichtungen an einer anderen Schule... Einrichtungen in einem angeschlossenen Tagesheim... Einrichtungen in einer angeschlossenen heilpädagogischen Tagesstätte... Einrichtungen in einer sonstigen angeschlossenen Einrichtung... Einrichtungen Reguläre Mittagsbetreuung an GS sowie MS/HS 2)... Verlängerte Mittagsbetreuung an GS sowie MS/HS 3)... Einheit Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz davon Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen ) Bildungs- und Betreuungsangebote, die unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen oder bei denen die Schulleitung auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts mit einem außerschulischen Träger kooperiert und eine Mitverantwortung der Schulleitung besteht. Die haben sich zur vollständigen oder teilweisen Teilnahme verpflichtet. - 2) Die werden im Anschluss an den Unterricht bis längstens 14 Uhr betreut. - 3) Die werden im Anschluss an den Unterricht bis mind Uhr einschl. einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung betreut. 10. Fördermaßnahmen in deutscher Sprache, Sonderunterricht für Sprachbehinderte sowie Vorkurse an /18 nach Regierungsbezirken Art der Förderung Fördermaßnahmen in deutscher Sprache davon Deutschförderklassen... Deutschförderkurse... Einheit Bayern Einrichtungen Kurse Einrichtungen Kurse Sprachförderung vor Eintritt in die Grundschule VorkurseÉÒ... Kurse Sprachförderbedarf... Kinder ) In den letzten 1 1/2 Jahren vor der Einschulung werden Kinder mit defizitären Kenntnissen der deutschen Sprache 240 Stunden gezielt sprachgefördert, so dass sie am Unterricht der Grundschule mit Erfolg teilnehmen können. Je 120 Stunden Förderung werden von den Kräften des Kindergartens und den Lehrkräften der Grundschule eingebracht. Unterbringung in einem mit der berichtenden Schule verbundenen heim/internat... Oberbayern Niederbayern Oberpfalz davon Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben

16 Geführte Jahrgangsstufen Gebiet 11. /18 nach den geführten Jahrgangsstufen und der Klassenzahl bis bis bis bis bis bis 9/ und bis 9/ bis 9/ bis 4 und 7 bis 9/ Sonstige Grundschuljahrgangsstufen Sonstige Mittel-/Hauptschuljahrgangsstufen Sonstige Grund- und Mittel-/ Hauptschuljahrgangsstufen Insgesamt Schulen davon in Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben darunter private 1 bis bis bis bis bis 9/ und bis 9/ bis 9/ bis 4 und 7 bis 9/ Sonstige Grundschuljahrgangsstufen Sonstige Mittel-/Hauptschuljahrgangsstufen Sonstige Grund- und Mittel-/ Hauptschuljahrgangsstufen Zusammen Schulen davon mit... Klassen oder mehr

17 12. /18 nach der Zügigkeit Gebiet Schulträger einzügige 1) Schulen Schulen Grundschulen Mittel-/Hauptschulen übrige davon sonstige Schulen mehrzügige übrige 2) Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt München Nürnberg Regensburg Würzburg übrige kreisfreie Städte Landkreise darunter private Schulen ) Schulen mit nur einer Klasse in jeder geführten Jahrgangsstufe. - 2) Schulen, die nicht in allen geführten Jahrgangsstufen jeweils mehrere Klassen führen. 13. /18 nach der zahl Gebiet Träger des Schulaufwands Schulen 30 oder weniger davon mit... n bis oder mehr Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon mit Träger des Schulaufwands: Gemeinde Schulverband Gemeinde m. öffentl. rechtl. Vertrag Verwaltungsgemeinschaft Privat

18 Klassen 14. Jahrgangs- und jahrgangsübergreifende Klassen nach Regierungsbezirken 2017/18 Gebiet Schulträger Klassenart Klassen Jahrgangsklassen der Jahrgangsstufe /9A 10 Jahrgangsübergreifende Klassen mit Zusammenfassung von Grund- Mittel-/ Haupt- Grundund Mittel-/ Hauptschuljahrgangsstufen Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern davon mit Klassenart: Regelklasse dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ Partnerklasse der GS sowie MS/HS an einem FörderzentrumÊÒ Klasse der flexiblen Grundschule TandemklassenËÒ M-KlasseÌÒ ÜbergangsklasseÍÒ Praxisklasse VorbereitungsklasseÎÒ Berufsorientierungsklassen dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ ) Art. 30a Abs. 7 Nr. 1 BayEUG. - 2) Art. 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG. - 3) Art. 30b Abs. 5, Satz 1 ff. BayEUG. - 4) Mittlere-Reife-Zug. - 5) Übergangsklassen sind für ausländischer Herkunft mit verschiedenen Muttersprachen bestimmt. - 6) Art. 7a BayEUG.

19 15. Klassen der /18 nach Anzahl der gefassten Jahrgangsstufen Gebiet Klassenart Klassen Jahrgangsklassen davon Klassen mit Zusammenfassung von Jahrgangsstufen Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon mit Klassenart: Regelklasse dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ Partnerklasse der GS sowie MS/HS an einem FörderzentrumÊÒ Klasse der flexiblen Grundschule TandemklassenËÒ M-KlasseÌÒ ÜbergangsklasseÍÒ Praxisklasse VorbereitungsklasseÎÒ Berufsorientierungsklasse dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ ) Art. 30a Abs. 7 Nr. 1 BayEUG. - 2) Art. 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG. - 3) Art. 30b Abs. 5, Satz 1 ff. BayEUG. - 4) Mittlere-Reife-Zug. - 5) Übergangsklassen sind für ausländischer Herkunft mit verschiedenen Muttersprachen bestimmt. - 6) Art. 7a BayEUG. 16. Jahrgangsklassen der /18 Jahrgangsstufe Art der Klassen Schulträger /9A Insgesamt an Jahrgangsklassen davon mit öffentlichen privaten einfach parallel zwei drei geführt geführt Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen Parallelklassen an der gleichen Schule vier oder mehr davon Knabenklassen Mädchenklassen gemischte Klassen darunter an privaten Schulen

20 17. Jahrgangsübergreifende Klassen der /18 an Jahrgangsübergreifende Klassen davon mit Zusammenfassung von darunter Art der Kombination Schulträger öffentlichen privaten Grundschulen sowie Mittel-/ Hauptschulen Mädchenklassen Jahrgangsstufen Knabenklassen Grundschuljahrgangsstufen: 1 und , 2 und 2A... 3 und bis 4... Sonstige Mittel-/Hauptschuljahrgangsstufen: 5 und und 8... Sonstige Grund- und Mittel-/Hauptschuljahrgangsstufen gemischt Insgesamt darunter an privaten Schulen Klassen an /18 nach Klassenfrequenzgruppen Gebiet Schulträger Klassen 15 oder weniger davon Klassen mit... n 16 bis bis bis oder mehr Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt München Nürnberg Regensburg Würzburg übrige kreisfreie Städte Landkreise darunter an privaten Schulen

21 19. Durchschnittliche Klassenstärke an /18 Gebiet Schulträger Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern Klassen Durchschnittliche Zahl der in Jahrgangsklassen der Jahrgangsstufe /9A 10 jahrgangsübergreifenden Klassen mit Zusammenfassung von Grund- Mittel-/ Haupt- Grundund Mittel-/ Hauptschuljahrgangsstufen 20,8 21,5 21,5 21,6 21,3 19,9 18,7 18,6 18,9 19,6 20,4 20,8 20,4 23,4 20,4 20,9 21,1 20,7 20,8 19,4 19,7 18,9 19,7 19,5 21,9 20,2 18,5 14,0 20,6 21,5 21,8 21,3 21,2 20,4 20,1 18,9 19,3 19,6 21,0 19,4 16,9 22,5 20,1 20,9 20,9 20,6 20,5 19,5 18,9 18,1 19,0 19,7 18,9 20,3 18,1-20,9 21,4 21,4 21,5 21,6 20,2 19,6 19,5 19,8 20,5 20,4 21,1 18,8-20,1 20,8 20,6 20,5 20,5 19,8 19,4 18,8 19,2 19,0 20,4 19,6 16,6 24,5 20,1 20,5 20,7 20,9 21,0 19,2 19,1 18,4 19,2 19,4 19,9 19,8 17,0 22,3 20,5 21,2 21,2 21,2 21,1 19,8 19,2 18,7 19,2 19,6 20,4 20,3 18,6 23,0 davon Augsburg... 19,3 19,5 19,8 20,2 21,0 19,3 18,8 17,6 18,8 19,0 18,6 17,1 14,0 - Erlangen... 20,5 20,7 20,6 21,5 21,6 19,8 18,0 17,5 16,7 19,4 17,8 22,4 20,7 - Fürth... 20,4 21,6 20,9 21,3 21,7 18,9 18,1 17,7 18,4 19,4 20,1 21,2 17,2 - Ingolstadt... 20,3 21,2 21,6 21,6 20,3 21,4 18,8 18,2 20,6 19,6 17,5 10,8 15,4 - München... 21,1 22,0 21,8 22,0 21,5 18,5 18,7 18,7 18,3 19,8 21,7 21,6 24,2 25,3 Nürnberg... 21,1 21,3 21,2 21,5 21,5 20,9 20,1 20,5 20,6 20,7 21,6 21,9 18,2 - Regensburg... 21,4 22,0 22,7 21,6 21,7 21,5 21,8 21,1 22,3 19,3 20,8 19,3 19,2 - Würzburg... 20,0 21,6 21,0 22,4 19,9 18,9 18,6 18,3 18,5 19,6 16,2 16,7 13,0 25,0 übrige kreisfreie Städte... 20,2 20,8 21,2 21,2 20,9 19,4 18,6 18,0 19,2 19,0 20,9 20,6 17,3 20,6 Landkreise... 20,5 21,1 21,2 21,1 21,1 19,9 19,3 18,8 19,2 19,7 20,3 20,2 19,1 23,1 darunter an privaten Schulen... 21,0 19,6 20,2 20,1 20,3 21,1 20,1 20,1 20,5 19,6 17,3 22,6 21,8 23,0 20. in öffentlichen und privaten /18 Gebiet öffentlichen Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen davon in privaten Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen männlich männlich Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt München Nürnberg Regensburg Würzburg übrige kreisfreie Städte Landkreise

22 21. Schulanfänger und zurückgestellte an Grundschulen in Bayern im Oktober 2017 Schulanfänger 2017 Gebiet Schulträger männlich Zurückstellungen 1) darunter 2017 vorzeitig aufgenommene Kinder 2) Zurückstellungen im Frühjahr 2017 männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern dav. Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt München Nürnberg Regensburg Würzburg übr. kreisfreie Städte Landkreise darunter an privaten Schulen ) Einschl. nach Wahrnehmung der Rücktrittsmöglichkeit und nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG. - 2) Nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG.

23 22. an in Bayern am 1. Oktober 2017 nach schulischer Herkunft und Geschlecht Herkunft der bzw. Zugang aus Geschlecht davon in Jahrgangsstufe /2A /9A 10 einer Grundschule sowie Mittel-/Hauptschule und Schulanfänger... männlich einem Förderzentrum... männlich einer Realschule... männlich einer Realschule zur sonderpäd. Förderung.. männlich einem Gymnasium... männlich einer Freien Waldorfschule... männlich einer Integrierten Gesamtschule... männlich einer Schulartunabhäng. Orientierungsstufe... männlich einer Wirtschaftsschule. männlich einer anderen Schulart.. männlich keiner Schule (Ausländer, Aussiedler, sonstiger Grund)... männlich Insgesamt männlich

24 Geburtsjahr Ausländer Aussiedler oder früher. Insgesamt 23. der /18 nach Geburtsjahren und Jahrgangsstufen sowie Ausländer und Aussiedler Geschlecht in der Jahrgangsstufe /2A /9A 10 männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich dar. ausl. männlich Aussiedlerschüler 1). männlich ) Aussiedlerschüler, die vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017 nach Deutschland zugezogen waren und am 1. Oktober 2017 eine GS sowie MS/HS besuchten. 24. der /18 nach Regierungsbezirken und Jahrgangsstufen Gebiet Schulträger Geschlecht in der Jahrgangsstufe /2A /9A 10 Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich

25 25. Wiederholer an /18 nach Jahrgangsstufen Art Wiederholer in der Jahrgangsstufe /2A /9A 10 Geschlecht Wiederholer Pflichtwiederholer der GS sowie MS/HS gemäß Art. 53 Abs. 2 BayEUG... männlich Freiwillige Wiederholer der GS sowie MS/HS gemäß 41 Abs. 1 GrSO, 51 Abs. 1 MSO oder Art. 38 BayEUG. männlich Wiederholer aus sonstigen Gründen... männlich Wiederholer nach Zurückstellung... männlich 17 x x x x x x x x x x x x x x x x x x der /18 nach der Religionszugehörigkeit Gebiet Schulträger orthodox davon römischkatholisch evangelisch islamisch israelitisch neuapostolisch Zeuge Jehovas sonstige 1) ohne Religionszugehörigkeit 2) Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben Bayern davon an Grundschulen Mittel-/Hauptschulen davon an staatlichen Schulen privaten Schulen ) Z. B. altkatholisch. - 2) Einschl. innen und ohne Angabe der Religionszugehörigkeit.

26 27. der /18 nach der Teilnahme am Religionsunterricht/Ethikunterricht und islamischen Unterricht Gebiet Schulträger römisch katholischen evangelischen davon nehmen teil am... Religionsunterricht am islamischen Unterricht israelitischen orthodoxen neuapostolischen sonstigen am Ethikunterricht weder am RU, EU noch am islam. Unterricht 1) Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern davon an Grundschulen Mittel-/Hauptschulen davon an staatlichen Schulen privaten Schulen ) Einschl. innen und ohne Angabe. 28. der /18 nach den Größenklassen der Schulen davon in Schulen mit... n Gebiet Träger des Schulaufwands 30 oder weniger bis oder mehr Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben Bayern davon mit Schulaufwandsträger Gemeinde Schulverband Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde m. öffentl. rechtl. Vertrag Privat

27 29. der /18 nach Jahrgangsstufen, Jahrgangsklassen sowie Art der Klassen Gebiet Jahrgangsklassen Art der Klassen davon in der Jahrgangsstufe /2A /9A 10 Oberbayern... dar. in Jahrgangsklassen... Niederbayern... dar. in Jahrgangsklassen... Oberpfalz... dar. in Jahrgangsklassen... Oberfranken... dar. in Jahrgangsklassen... Mittelfranken... dar. in Jahrgangsklassen... Unterfranken... dar. in Jahrgangsklassen... Schwaben... dar. in Jahrgangsklassen... Bayern dar. in Jahrgangsklassen an privaten Schulen... dar. in Jahrgangsklassen davon in Jahrgangsklassen nach Art der Klasse: Regelklasse dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ Partnerklasse der GS sowie MS/HS an einem FörderzentrumÊÒ Klasse der flexiblen Grundschule Tandemklasse 3) M-Klasse 4) Übergangsklasse für ausländischer HerkunftÍÒ Praxisklasse VorbereitungsklasseÎÒ Berufsorientierungsklasse dar. mit Klassenbesonderheit: KooperationsklasseÉÒ ) Art. 30a Abs. 7 Nr. 1 BayEUG. - 2) Art. 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG. - 3) Art. 30b Abs. 5, Satz 1 ff. BayEUG. - 4) Mittlere-Reife-Zug. - 5) Übergangsklassen sind für ausländischer Herkunft mit verschiedenen Muttersprachen bestimmt. - 6) Art. 7a BayEUG.

28 30. der /18 nach Klassenfrequenzgruppen Gebiet Schulträger Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern 15 oder weniger davon in Klassen mit... n bis oder mehr davon Augsburg Erlangen Fürth Ingolstadt München Nürnberg Regensburg Würzburg übrige kreisfreie Städte Landkreise darunter an privaten Schulen in Jahrgangs- und jahrgangsübergreifenden Klassen an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen /18 Gebiet Schulträger Art der Klasse Jahrgangsklassen davon in Klassen mit Zusammenfassung von Jahrgangsstufen 5 Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... Bayern darunter an privaten Schulen... davon in Klassenart: Regelklasse... dar. mit Klassenbesonderheit: Kooperationsklasse 1) Partnerklassen der GS sowie MS/HS an einem Förderzentrum 2)... Klasse der flexiblen Grundschule Tandemklasse 3) M-Klasse 4) Übergangsklasse für ausländischer Herkunft 5) Praxisklasse Vorbereitungsklasse 6) Berufsorientierungsklasse dar. mit Klassenbesonderheit: Kooperationsklasse 1) ) Art. 30a Abs. 7 Nr. 1 BayEUG. - 2) Art. 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG. - 3) Art. 30b Abs. 5, Satz 1 ff. BayEUG. - 4) Mittlere-Reife-Zug. - 5) Übergangsklassen sind für ausländischer Herkunft mit verschiedenen Muttersprachen bestimmt. - 6) Art. 7a BayEUG.

29 32. Teilnehmer am Wahlunterricht, an Arbeitsgemeinschaften, am differenzierten Sport- und erweiterten Basissportunterricht an /18 Wahlfach, Arbeitsgemeinschaften, Differenzierter Sportunterricht, erw. Basissportunterricht Teilnehmer 1) in der Jahrgangsstufe /2A ä 10 dar. weibl. Zahl der Kurse Buchführung... Chor... Individuelle Förderung... Informatik... Instrumentalunterricht... Kommunikationstechnologie.. Kunst... Musik/erw. Musikunterricht... Schulgarten... Schulspiel... Soziales... Sportförderunterricht... Technik... Textverarbeitung... Werken/Textiles Gestalten... Wirtschaft... Sonstiges Wahlfach... Arbeitsgemeinschaften Differenzierter Sportunterricht, erw. Basissportunterricht ) Besucher mehrerer Kurse sind bei jedem dieser Kurse gezählt. 33. der Mittel-/Hauptschulen /18 nach der Teilnahme am Wahlpflichtunterricht Teilnehmer 1) in Jahrgangsstufe... w eiblich Wahlpflichtunterricht 2) männlich 7 8 9/9A 10 w eiblich männlich w eiblich männlich w eiblich männlich Technik Wirtschaft Soziales Kunst 3) Musik 3) ) sind in jedem Bereich gezählt, in dem sie Unterricht erhielten. - 2) Ohne Praxisklassen. - 3) In Regel- und M-Klassen. 34. der /18 nach der Teilnahme am fremdsprachlichen Wahl- und Pflichtunterricht Fremdsprache Teilnehmer am fremdsprachlichen Unterricht 1) in Jahrgangsstufe /2A /9A 10 Teilnehmende Englisch Französisch Griechisch Italienisch Russisch Serbokroatisch Spanisch Tschechisch Türkisch Deutsch als Fremdsprache Sonstige Fremdsprache ) Teilnehmer am fremdsprachlichen Unterricht in mehreren Fremdsprachen sind bei jeder dieser Fremdsprachen gezählt.

30 35. Ausländische der /18 nach Staatsangehörigkeit Länder und Gebiete (Staatsangehörigkeit) Ausländische davon in Jahrgangsstufe 1 bis 4 5 bis 10 männlich männlich Europa Europäische Union Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Gibraltar Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern Albanien Andorra Bosnien und Herzegowina Island Kosovo Liechtenstein Mazedonien Moldau, Republik Monaco Montenegro Norwegen Russische Föderation San Marino Schweiz Serbien Türkei Ukraine Vatikanstadt Weißrussland Amerika Brasilien Chile Kanada Vereinigte Staaten Übriges Amerika

31 Noch: 35. Ausländische der /18 nach Staatsangehörigkeit Länder und Gebiete (Staatsangehörigkeit) Ausländische davon in Jahrgangsstufe 1 bis 4 5 bis 10 männlich männlich Afrika Ägypten Äthiopien Algerien Elfenbeinküste Eritrea Gambia Ghana Guinea Kamerun Libyen Mali Marokko Nigeria Senegal Sierra Leone Somalia Sudan Tunesien Übriges Afrika Asien Afghanistan Armenien Aserbaidschan Bangladesch China Georgien Indien Indonesien Irak Iran, Islamische Republik Israel Japan Jemen Jordanien Korea, Demokrat. Volksrep Korea, Republik Libanon Mongolei Pakistan Philippinen Sri Lanka Syrien, Arabische Republik Tadschikistan Thailand Vietnam Übriges Asien 1) Australien/Ozeanien Australien Neuseeland Übr. Australien/Ozeanien Staatenlos Ungeklärt Insgesamt ) Einschl. der Teilgebiete der übrigen ehemaligen Sowjetunion.

32 36. Lehrkräfte sowie Stunden der Lehrkräfte in einer normalen Schulwoche an den Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen /18 nach dem Schulträger Beschäftigungsverhältnis/ Beschäftigungsumfang Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die an einer Grund- oder Mittel- /Hauptschule tätig waren Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte 2), die an einer Grundoder Mittel-/Hauptschule tätig waren Schulträger Lehrkräfte 1) Ermäßigungsstunden Stunden der Lehrkräfte pro Woche davon erteilte Unterrichts- Anrech- stunden von nungs-/be- sämtl. weibl. treuungs-/ Lehrkräften Förderstunden staatlich privat staatlich privat Lehrkräfte, die mit weniger als der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigt waren Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst / Studienreferendare (nur soweit diese selbständig Unterricht erteilen) Insgesamt darunter Lehrkräfte mit Altersteilzeit im Teilzeitmodell in der Ansparphase des Blockmodells staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat außerdem Mehrarbeit leistende Lehrkräfte 3) x x 1) Lehrkräfte, die an einer Grund- oder Mittel-/Hauptschule ausschließlich oder überwiegend tätig waren. Ohne mit Dienstbezügen abwesende Lehrkräfte (s. Tabelle 37). - 2) Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit. - 3) Lehrkräfte, die an einer Grund- oder Mittel-/ Hauptschule Mehrarbeit leisten, ohne Berücksichtigung ihrer Stammdienststelle. 37. Mit Dienstbezügen abwesende Lehrkräfte sowie Lehrkräfte mit Altersteilzeit in der Freistellungsphase an Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen /18 nach dem Schulträger Lehrkräfte Beschäftigungsumfang Schulträger männlich Lehrkräfte 1), die im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit ausschließlich oder überwiegend an einer Grund- oder Mittel-/Hauptschule tätig waren Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 2) stundenweise Beschäftigte 3) Lehrkräfte, die am Freistellungsmodell gem. Art. 88a Abs. 4 BayBG teilnehmen und sich nun in der Freistellungsphase befinden staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat Lehrkräfte mit Altersteilzeit in der Freistellungsphase des Blockmodells, die letztmals an einer Grund- oder Mittel-/Hauptschule unterrichtet haben 1) Mit Dienstbezügen abwesende Lehrkräfte (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur oder Mutterschutz), die laut Stundenplan zum Unterrichtseinsatz nicht vorgesehen waren. - 2) Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit. - 3) Lehrkräfte mit weniger als der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.

33 38. Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an den Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen /18 Gebiet Schulträger davon außerdem Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte 1) Lehrkräfte 2) Fachlehrkräfte LAA und FLA 3) männlich männlich männlich männlich Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat staatlich privat Bayern staatlich privat ) Einschl. Lehrkräfte im Aushilfsdienst, kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie der mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit oder Mutterschutz). Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit. - 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte (z. B. als Klassenlehrer bzw. fachbezogen tätig). - 3) Lehramtsanwärter und Fachlehreranwärter, soweit diese eigenverantwortlich Unterricht erteilen, einschl. der Angestellten im ergänzenden Vorbereitungsdienst oder Probeschuldienst.

34 39. Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an den Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen /18 nach Altersgruppen Gebiet Schulträger Geschlecht Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte 1) unter 25 davon im Alter von... Jahren bis unter oder mehr Oberbayern... Niederbayern... Oberpfalz... Oberfranken... Mittelfranken... Unterfranken... Schwaben... männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich Bayern männlich davon an... Schulen staatlichen... männlich privaten... männlich ) Einschl. Lehrkräfte im Aushilfsdienst, kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie der mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit oder Mutterschutz), ohne Lehramts- und Fachlehreranwärter und Angestellte im ergänzenden Vorbereitungs- oder Probeschuldienst. Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit.

35 Tabelle 40. Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an den /18 nach dem Beschäftigungsverhältnis, Lehramt und nach Altersgruppen Einsatzort Schulträger Beschäftigungsverhältnis Überwiegend an Grundschulen eingesetzte Lehrkräfte Überwiegend an Mittel-/Hauptschulen eingesetzte Lehrkräfte Volksschulen 2) männl (ohne GS/MS) weibl Grundschulen männl (ohne VS) weibl Mittelschulen männl (ohne VS) weibl männl weibl männl weibl Volksschulen 2) männl (ohne GS/MS) weibl Grundschulen männl (ohne VS) weibl Mittelschulen männl (ohne VS) weibl männl weibl männl weibl männl weibl insg darunter männl an privaten Schulen weibl darunter teilzeitbeschäftigt: Überwiegend an Grundschulen eingesetzte Lehrkräfte Überwiegend an Mittel-/Hauptschulen eingesetzte Lehrkräfte Lehramt (an) Fachlehrkräfte kirchl. Religionslehrkräfte Fachlehrkräfte kirchl. Religionslehrkräfte Lehrkräfte Geschl. Voll.- u. teilzeitb. Lehrkräfte 1) unter davon im Alter von... Jahren bis unter Volksschulen 2) männl (ohne GS/MS) weibl Grundschulen männl (ohne VS) weibl Mittelschulen männl (ohne VS) weibl Fachlehrkräfte kirchl. Religionslehrkräfte männl weibl männl weibl Volksschulen 2) männl (ohne GS/MS) weibl Grundschulen männl (ohne VS) weibl Mittelschulen männl (ohne VS) weibl Fachlehrkräfte kirchl. Religionslehrkräfte Zusammen männl weibl männl weibl männl weibl zus darunter männl an privaten Schulen weibl ) Einschl. Lehrkräfte im Aushilfsdienst, kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie der mit Dienstbezügen abwesenden Lehrkräfte (z. B. wegen Kur, langfristiger Krankheit oder Mutterschutz). Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit. - 2) Einschl. abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte (z. B. als Klassenlehrer bzw. fachbezogen tätig) sowie sonstige, nicht aufgeführte Lehrkräfte. 65 oder mehr

36 41. Voll- und teilzeitbeschäftigte ausländische Lehrkräfte an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen /18 nach Staatsangehörigkeit Länder und Gebiete (Staatsangehörigkeit) Ausländische Lehrkräfte Grundschulen davon an Mittel-/Hauptschulen männlich männlich Europa Europäische Union Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Gibraltar Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern Albanien Andorra Bosnien und Herzegowina Island Kosovo Liechtenstein Mazedonien Moldau, Republik Monaco Montenegro Norwegen Russische Föderation San Marino Schweiz Serbien Türkei Ukraine Vatikanstadt Weißrussland Amerika Brasilien Chile Kanada Vereinigte Staaten Übriges Amerika

37 Noch: 41. Voll- und teilzeitbeschäftigte ausländische Lehrkräfte an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen /18 nach Staatsangehörigkeit Länder und Gebiete (Staatsangehörigkeit) Ausländische Lehrkräfte Grundschulen davon an Mittel-/Hauptschulen männlich männlich Afrika Ägypten Äthiopien Algerien Elfenbeinküste Eritrea Gambia Ghana Guinea Kamerun Libyen Mali Marokko Nigeria Senegal Sierra Leone Somalia Sudan Tunesien Übriges Afrika Asien Afghanistan Armenien Aserbaidschan Bangladesch China Georgien Indien Indonesien Irak Iran, Islamische Republik Israel Japan Jemen Jordanien Korea, Demokrat. Volksrep Korea, Republik Libanon Mongolei Pakistan Philippinen Sri Lanka Syrien, Arabische Republik Tadschikistan Thailand Vietnam Übriges Asien 1) Australien/Ozeanien Australien Neuseeland Übr. Australien/Ozeanien Staatenlos Ungeklärt Insgesamt ) Einschl. der Teilgebiete der übrigen ehemaligen Sowjetunion.

38 Regionaldaten der Grund 42. Staatliche und private Grundschulen sowie Mittel-/ Lfd. Nr. Gebiet Schulen Klassen davon in den Jahrgangsstufen 1-4 (Grundschule) 5-10 (Mittel-/ Hauptschule) und zwar ausländisch Schulanfänger je Klasse Staatliche 1 Oberbayern ,8 2 Niederbayern ,3 3 Oberpfalz ,6 4 Oberfranken ,1 5 Mittelfranken ,9 6 Unterfranken ,1 7 Schwaben ,1 8 Bayern ,5 Private 9 Oberbayern ,0 10 Niederbayern ,9 11 Oberpfalz ,6 12 Oberfranken ,8 13 Mittelfranken ,5 14 Unterfranken ,9 15 Schwaben ,0 16 Bayern ,0 17 Oberbayern ,8 18 Niederbayern ,4 19 Oberpfalz ,6 20 Oberfranken ,1 21 Mittelfranken ,9 22 Unterfranken ,1 23 Schwaben ,1 24 Bayern ,5 1) Absolventen/Abgänger vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017.

39 schulen sowie Mittel-/Hauptschulen Hauptschulen in Bayern nach Regierungsbezirken am 1. Oktober 2017 Absolventen/Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht 1) Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte davon erfolgreichem Abschluss der Mittelschule mittlerem Abschluss dar. dar. dar. und zwar teilzeitbeschäftigt darunter mit Lehrkräfte Fachlehrkräfte überwiegend an einer Grundschule tätig dar. Lfd. Nr. Staatliche Private

40 43. in Bayern Lfd. Nr. Gebiet Schulen Klassen davon in den Jahrgangsstufen 1-4 (Grundschule) 5-10 (Mittel-/ Hauptschule) und zwar ausländisch Schulanfänger je Klasse Oberbayern Kreisfreie Städte 1 Ingolstadt ,3 2 München ,1 3 Rosenheim ,6 Landkreise 4 Altötting ,6 5 Bad Tölz-Wolfratshausen ,6 6 Berchtesgadener Land ,9 7 Dachau ,4 8 Ebersberg ,0 9 Eichstätt ,5 10 Erding ,1 11 Freising ,3 12 Fürstenfeldbruck ,3 13 Garmisch-Partenkirchen ,7 14 Landsberg a. Lech ,6 15 Miesbach ,7 16 Mühldorf a. Inn ,1 17 München ,3 18 Neuburg-Schrobenhausen ,9 19 Pfaffenhofen a. d. Ilm ,3 20 Rosenheim ,2 21 Starnberg ,6 22 Traunstein ,0 23 Weilheim-Schongau ,7 24 Oberbayern ,8 1) Absolventen/Abgänger vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017.

41 nach kreisfreien Städten und Landkreisen am 1. Oktober 2017 Absolventen/Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht 1) darunter mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule mittlerem Abschluss Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte Lehrkräfte dar. davon Fachlehrkräfte dar. überwiegend an einer Grundschule tätig dar. und zwar teilzeitbeschäftigt dar. Lfd. Nr. Oberbayern

42 Noch: 43. in Bayern Lfd. Nr. Gebiet Schulen Klassen davon in den Jahrgangsstufen 1-4 (Grundschule) 5-10 (Mittel-/ Hauptschule) und zwar ausländisch Schulanfänger je Klasse Niederbayern Kreisfreie Städte 1 Landshut ,5 2 Passau ,9 3 Straubing ,2 Landkreise 4 Deggendorf ,4 5 Dingolfing-Landau ,4 6 Freyung-Grafenau ,6 7 Kelheim ,9 8 Landshut ,6 9 Passau ,5 10 Regen ,1 11 Rottal-Inn ,5 12 Straubing-Bogen ,6 13 Niederbayern ,4 Kreisfreie Städte 14 Amberg ,8 15 Regensburg ,4 16 Weiden i. d. OPf ,8 Landkreise Oberpfalz 17 Amberg-Sulzbach ,5 18 Cham ,2 19 Neumarkt i. d. OPf ,4 20 Neustadt a. d. Waldnaab ,4 21 Regensburg ,7 22 Schwandorf ,5 23 Tirschenreuth ,6 24 Oberpfalz ,6 1) Absolventen/Abgänger vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017.

43 nach kreisfreien Städten und Landkreisen am 1. Oktober 2017 Absolventen/Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht 1) Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte davon und zwar darunter mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule mittlerem Abschluss Lehrkräfte dar. Fachlehrkräfte dar. überwiegend an einer Grundschule tätig dar. teilzeitbeschäftigt dar. Lfd. Nr. Niederbayern Oberpfalz

44 Noch: 43. in Bayern Lfd. Nr. Gebiet Schulen Klassen davon in den Jahrgangsstufen 1-4 (Grundschule) 5-10 (Mittel-/ Hauptschule) und zwar ausländisch Schulanfänger je Klasse Oberfranken Kreisfreie Städte 1 Bamberg ,4 2 Bayreuth ,7 3 Coburg ,4 4 Hof ,9 Landkreise 5 Bamberg ,1 6 Bayreuth ,6 7 Coburg ,4 8 Forchheim ,2 9 Hof ,7 10 Kronach ,2 11 Kulmbach ,5 12 Lichtenfels ,0 13 Wunsiedel i. Fichtelgebirge ,3 14 Oberfranken ,1 Kreisfreie Städte 15 Ansbach ,8 16 Erlangen ,5 17 Fürth ,4 18 Nürnberg ,1 19 Schwabach ,0 Landkreise Mittelfranken 20 Ansbach ,4 21 Erlangen-Höchstadt ,8 22 Fürth ,3 23 Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsh ,4 24 Nürnberger Land ,1 25 Roth ,7 26 Weißenburg-Gunzenhausen ,1 27 Mittelfranken ,9 1) Absolventen/Abgänger vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017.

45 nach kreisfreien Städten und Landkreisen am 1. Oktober 2017 Absolventen/Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht 1) Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte davon und zwar darunter mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule mittlerem Abschluss Lehrkräfte dar. Fachlehrkräfte dar. überwiegend an einer Grundschule tätig dar. teilzeitbeschäftigt dar. Lfd. Nr. Oberfranken Mittelfranken

46 Noch: 43. in Bayern Lfd. Nr. Gebiet Schulen Klassen davon in den Jahrgangsstufen 1-4 (Grundschule) 5-10 (Mittel-/ Hauptschule) und zwar ausländisch Schulanfänger je Klasse Unterfranken Kreisfreie Städte 1 Aschaffenburg ,1 2 Schweinfurt ,5 3 Würzburg ,0 Landkreise 4 Aschaffenburg ,7 5 Bad Kissingen ,7 6 Haßberge ,0 7 Kitzingen ,8 8 Main-Spessart ,3 9 Miltenberg ,8 10 Rhön-Grabfeld ,6 11 Schweinfurt ,7 12 Würzburg ,2 13 Unterfranken ,1 Kreisfreie Städte 14 Augsburg ,3 15 Kaufbeuren ,9 16 Kempten (Allgäu) ,5 17 Memmingen ,7 Landkreise Schwaben 18 Aichach-Friedberg ,4 19 Augsburg ,7 20 Dillingen a. d. Donau ,3 21 Donau-Ries ,7 22 Günzburg ,9 23 Lindau (Bodensee) ,4 24 Neu-Ulm ,2 25 Oberallgäu ,4 26 Ostallgäu ,4 27 Unterallgäu ,0 28 Schwaben ,1 1) Absolventen/Abgänger vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017.

47 nach kreisfreien Städten und Landkreisen am 1. Oktober 2017 Absolventen/Abgänger mit mindestens erfüllter Vollzeitschulpflicht 1) Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte davon und zwar darunter mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule mittlerem Abschluss Lehrkräfte dar. Fachlehrkräfte dar. überwiegend an einer Grundschule tätig dar. teilzeitbeschäftigt dar. Lfd. Nr. Unterfranken Schwaben

48 Aktuelle Veröffentlichungen unter q.bayern.de/webshop Statistisches Jahrbuch für Bayern 2017 Das Statistische Jahrbuch für Bayern ist das Standardwerk der amtlichen in Bayern seit Umfassend und informativ bietet es jährlich die aktuellsten daten über Land, Leben, Leute, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft in Bayern an. Auf über 600 Seiten enthält es die wichtigsten Ergebnisse aller amtlichen en in Form von Tabellen, Graphiken oder Karten zum Teil mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen. Ebenso werden ausgewählte wichtige Strukturdaten für Regierungs bezirke, kreis freie Städte und Land kreise sowie Regionen Bayerns, aber auch für alle Bundes länder und die EU-Mitglied staaten dargestellt. Daten aus en anderer Dienststellen und Organi sationen vervollständigen das Angebot. Preise Buch 39,00 DVD (PDF) 12,00 Buch+DVD 46,00 Datei (PDF) 12,00 Bayern Daten 2017 Die Bayern Daten sind ein kleiner Auszug aus dem Statis tischen Jahrbuch. Auf ca. 30 Seiten sind die wichtigsten bayerischen Strukturdaten aus Wirt schaft, Gesellschaft und Politik in Tabellen und Grafi ken dargestellt. Preise Heft 0,55 Datei kostenlos Vertrieb, St.-Martin-Straße 47, München Telefon Telefax

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