Wahl zur 4. Kammerversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer

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1 OPK (Wahlleiter). Kickerlingsberg Leipzig (Falls unzustellbar, zurück an Absender!) Vorstand Präsidentin Andrea Mrazek, M.A., M.S. (USA) Vizepräsident Dr. Wolfram Rosendahl Beisitzer Dr. Gregor Peikert Dr. Dietmar Schröder Dipl.-Päd. Johannes Weisang Dipl.-Psych. Margitta Wonneberger Geschäftsführer Dr. Jens Metge Kontakt Tel.: Fax: Homepage: Ihr Zeichen Unser Zeichen Telefon, Name Datum MNR Wahl , Dr. Metge Wahl zur 4. Kammerversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Sehr geehrte Damen und Herren, im März 2019 endet die aktuelle Wahlperiode der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK). Daher ist es erforderlich, bis zu diesem Zeitpunkt die Wahl zur 4. Kammerversammlung der OPK durchzuführen. Der Vorstand berief mich im Januar 2018 zum Wahlleiter. Aus diesem Grunde möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie zum einen formal über die Wahl zu informieren, zum anderen aber gerade auch dafür zu gewinnen, sich aktiv an dieser Wahl zu beteiligen. So finden Sie im Folgenden einen Überblick über wesentliche Inhalte und den zeitlichen Ablauf der anstehenden Wahl. 1. Rechtsgrundlage Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Wahlordnung der OPK vom 30. November 2017 (WahlO). Sie können die Wahlordnung auf der OPK-Homepage einsehen unter dem Menüpunkt Kammerstruktur>Satzungen und Ordnungen>Wahlordnung 2. Wählerverzeichnis Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Für jedes beteiligte Bundesland (Wahlkreis) gibt es jeweils ein Wählerverzeichnis für die Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und für die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Das Wählerverzeichnis wird anhand der von den Kammermitgliedern bei der OPK eingereichten Meldeunterlagen erstellt. So genannte doppeltapprobierte Psychotherapeuten, die bereits im Meldebogen angegeben haben, in welcher Berufsgruppe sie ihr Wahlrecht ausüben wollen, werden entsprechend dieser Angabe im Wählerverzeichnis geführt. Sollten Sie eine Doppelapprobation besitzen, aber eine derartige Angabe noch nicht vorgenommen haben, möchte ich Sie bitten, sich bis spätestens zum 18. Mai 2018 zu Seite 1 von 3

2 erklären, in welcher Berufsgruppe Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Ansonsten werden Sie automatisch im Wählerverzeichnis der PP Ihres Wahlkreises geführt. Maßgeblich für die Bestimmung Ihres Wahlkreises ist Ihr Arbeitsort. Sollten Sie nicht (mehr) berufstätig sein, wäre Ihr Wohnort entscheidend. Das Wählerverzeichnis wird für Sie in der Zeit vom 15. Mai 2018 bis zum 31. Mai 2018 um 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle (Kickerlingsberg 16, Leipzig) während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag 9:00-12:30 Uhr 13:00-16:00 Uhr Dienstag 9:00-12:30 Uhr Mittwoch 13:00-16:00 Uhr Donnerstag 13:00-16:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Im Wählerverzeichnis führen wir Sie aktuell unter folgenden Daten: Wahlrecht für Berufsgruppe: Wahlkreis: Beschäftigungsort: Wohnort: Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können bis zum 31. Mai 2018, 16:00 Uhr Einspruch beim Wahlausschuss in der OPK-Geschäftsstelle einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift unter Beibringung von Beweismitteln eingelegt werden. Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses wird für jeden Wahlkreis die endgültige Anzahl der auf die jeweilige Berufsgruppe zu verteilenden Sitze berechnet. Dieses Ergebnis wird auf der OPK-Homepage bekanntgegeben. 3. Wahlvorschläge Ab sofort hat jede/r Wahlberechtigte die Möglichkeit, bis zum 03. August 2018, 12:00 Uhr (Ende der Einreichungsfrist) Wahlvorschläge bei mir unter der folgenden Adresse einzureichen: OPK, Wahlleiter, Kickerlingsberg 16, Leipzig. Bitte nutzen Sie dafür das beigefügte Formular. Die Wahlvorschläge müssen getrennt für jeden Wahlkreis und wiederum getrennt für beide Berufsgruppen (KJP und PP) schriftlich eingereicht werden. Sie müssen vom Kandidaten bzw. von der Kandidatin persönlich unterzeichnet sein sowie seinen/ihren Namen und Vornamen, gegebenenfalls den akademischen Grad, den Niederlassungs- bzw. Beschäftigungsort oder den Wohnsitz sowie einen Vermerk zur telefonischen Erreichbarkeit enthalten. Jeder Wahlvorschlag eines Kandidaten muss von anderen Wahlberechtigten desselben Wahlkreises und derselben Berufsgruppe durch handschriftliche Unterschrift oder Beifügen einer unterzeichneten schriftlichen Erklärung unterstützt sein. Für die Berufsgruppe der PP sind dabei mindestens 6 und für die Berufsgruppe der KJP mindestens 3 unterstützende Unterschriften erforderlich. Als Wahlberechtigte/r dürfen Sie gerne mehrere Wahlvorschläge mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Seite 2 von 3

3 4. Wahlwerbung Alle vom Wahlausschuss zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Gelegenheit, die OPK- Mitglieder über ihre Person und berufspolitischen Ziele zu informieren. Alle Kandidaten erhalten hierfür in der 36. Kalenderwoche 2018 ein entsprechendes Formblatt. Die Wahlwerbung erfolgt anschließend über eine gesonderte Veröffentlichung im OPK-Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Kammer. 5. Stimmabgabe Gewählt wird in Form einer Briefwahl. Hierfür versende ich voraussichtlich in der 44. Kalenderwoche dieses Jahres an jede/n Wahlberechtigte/n, die/der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Wahlunterlagen. Diese bestehen aus dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Stimmbrief. Jede/r Stimmberechtigte hat für die Wahl 3 Stimmen. Zur Stimmabgabe kennzeichnen Sie auf dem Stimmzettel die Kandidaten, denen Sie Ihre Stimmen geben wollen, durch ein Kreuz. Die Kumulation von Stimmen ist zulässig. Werden mehr als 3 Stimmen abgegeben, ist die Stimmabgabe ungültig. Legen Sie anschließend den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Dieser darf keine sonstigen Kennzeichen und keinen sonstigen Inhalt aufweisen. Verschließen Sie den Wahlumschlag. Den verschlossenen Wahlumschlag stecken Sie dann in den Stimmbrief. Dieser ist ebenfalls zu verschließen. Anschließend ist der Stimmbrief zur Post zu geben oder beim Wahlleiter abzugeben. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn Ihr Stimmbrief am letzten Tag der Wahlfrist bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen ist. 6. Wahlfrist Die Wahlfrist endet am 06. Dezember 2018 um 18:00 Uhr. 7. Zusammensetzung des Wahlausschusses Der Wahlausschuss besteht aus folgenden Personen: - Wahlleiter: Dr. Jens Metge, Kickerlingsberg 16, Leipzig - Stv. Wahlleiterin: Ass. iur. Ulrike Dzengel, Kickerlingsberg 16, Leipzig - Dipl.-Psych. Ute Abicht (Thüringen) - Dipl.-Psych. Andreas Buhbe (Sachsen) - Dipl.-Soz.-Päd. Anke Kowalkowski (Brandenburg) - Dipl.-Psych. Dr. Detlef Selle (Sachsen-Anhalt) - Dipl.-Psych. Prof. Dr. Dr. Ulrich Wiesmann (Mecklenburg-Vorpommern) 8. Ansprechpartner und Informationen Aktuelle Informationen zur Wahl finden Sie auf der OPK-Homepage unter dem Link Haben Sie konkrete Fragen zur Wahl, steht Ihnen die OPK-Geschäftsstelle in den oben genannten Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0341/ gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jens Metge Wahlleiter Seite 3 von 3

4 Rücksendung Bitte unbedingt an die umseitige Anschrift! Wahlvorschlag Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Körperschaft öffentlichen Rechts Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen für die Wahl zur 4. Kammerversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Die Wahl erfolgt auf der Basis von Wahlvorschlägen als Personenwahl (lt. Wahlordnung der OPK). Vorgeschlagen wird hiermit als Kandidat/in: Akad. Titel Vorname, Name Beschäftigungsort Telefon am besten erreichbar um (Uhrzeit) Für den Wahlkreis In der Berufsgruppe Hiermit erkläre ich als Mitglied der Ostdeutschen Psychotherapeutemkammer meine Unterstützung dieses Wahlvorschlages: Nr. Akad. Titel Vorname, Name Beschäftigungsort Datum Unterschrift Unterschrift des Kandidaten /der Kandidatin Jede/r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, Wahlvorschläge bei dem Wahlleiter einzureichen. Diese müssen getrennt für jeden Wahlkreis und getrennt für beide Berufsgruppen (KJP und PP) unterbreitet werden. Die Einreichung muss schriftlich erfolgen. Wahlvorschläge müssen von den Kandidaten handschriftlich unterzeichnet sein, den Namen und Vornamen, gegebenenfalls akademische Grade, den Niederlassungs- bzw. Beschäftigungsort oder Wohnsitz sowie die telefonische Erreichbarkeit des Kandidaten enthalten. Jeder Wahlvorschlag eines Kandidaten muss von anderen Wahlberechtigten desselben Wahlkreises und derselben Berufsgruppe durch handschriftliche Unterschrift oder Beifügen einer unterzeichneten schriftlichen Erklärung unterstützt sein. Für die Berufsgruppe der PP sind mindestens 6 und für die Berufsgruppe der KJP mindestens 3 unterstützende Unterschriften erforderlich. Ein Wahlberechtigter darf mehrere Wahlvorschläge mit seiner Unterschrift unterstützen. Die Wahlvorschläge können ab sofort bis zum 03. August 2018 um 12:00 Uhr (Ende der Einreichungsfrist) beim Wahlleiter in der Geschäftsstelle der OPK, Kickerlingsberg 16, Leipzig eingereicht werden.

5 Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Wahlleiter Kickerlingsberg Leipzig

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