Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität
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- Mathilde Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Deutsches Rotes Kreuz - Generalsekretariat Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Gliederung Hintergrundinformationen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Übermittlungspflicht /Strafbarkeit Auswirkungen Leben in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Gesundheitsversorgung Geheimnisschutz, verlängerter Kostentragung AsylbLG Alternativen staatlich oder Spenden-basiert Ansprechpartner / Links Sabine Heck,Team 44: Migration Interkulturelle Öffnung Inklusion
2 Hintergrundinformationen In der aufenthaltsrechtlichen Illegalität befindet sich, wer weder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung und sich somit»illegal«in Deutschland aufhält. Betroffen sind zwischen und Menschen in Deutschland Wege in die aufenthaltsrechtliche Illegalität Legale Einreise, overstay Einreise ohne Kontrolle Einreise mit falschen Papieren Folie 2
3 Übermittlungspflicht / Strafbarkeit Übermittlungspflicht 87 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Öffentliche Stellen im Sinne von Absatz 1 haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen von 1. dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist, [...] Beihilfe 95 Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz, 27 Strafgesetzbuch Nicht für humanitäre Helfer Folie 3
4 Auswirkungen Wohnung Arbeit Rechtsschutz Bildung Geburtsurkunde Folie 4
5 Gesundheitsversorgung - Geheimnisschutz 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verwendungsregelungen (2) Personenbezogene Daten, die von einem Arzt oder anderen in 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3 des Strafgesetzbuches genannten Personen einer öffentlichen Stelle zugänglich gemacht worden sind, dürfen von dieser übermittelt werden, 1. wenn der Ausländer die öffentliche Gesundheit gefährdet und besondere Schutzmaßnahmen zum Ausschluss der Gefährdung nicht möglich sind oder von dem Ausländer nicht eingehalten werden oder 2. soweit die Daten für die Feststellung erforderlich sind, ob die in 54 Absatz 2 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Folie 5
6 Gesundheitsversorgung - Kostentragung Krankenversicherung Selbstzahler AsylbLG Alternativen Clearingstellen Öffentliche Notfallfonds Spendenbasierte Behandlung Folie 6
7 AsylbLG Gleicher Leistungsumfang wie Flüchtlinge Problem: Beantragung vor Behandlung beim Sozialamt, Sozialamt hat Übermittlungspflicht Kein verlängerter Geheimnisschutz bei freiwilliger Datenübermittlung Notfallbehandlung Daten werden nach der Behandlung von Arzt o. Krankenhaus übermittelt, verlängerter Geheimnisschutz bindet auch Sozialamt Aber: vor Übermittlung der Daten Rechtsauffassung des Sozialamtes klären Problem: Bedürftigkeitsprüfung Folie 7
8 Alternativen Clearingstellen/ Humanitäre Sprechstunde z.b. in Hamburg, Bremen, Wiesbaden, Düsseldorf Klärung, ob eine Legalisierung des Aufenthaltes möglich ist, u.u. auch nur vorübergehend z.b. bei Schwangerschaft Klärung, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten möglich sind Ansonsten Vermittlung ärztlicher Behandlung und Übernahme notwendiger Behandlungskosten aus staatlich finanziertem Fond Folie 8
9 Alternativen Modelprojekt Göttingen/Hannover Einrichtung einer Anlauf- und Vergabestelle Ausgabe eines anonymen Krankenscheins Übernahme der Behandlungskosten über staatlich finanzierten Fond, gegebenenfalls ergänzt durch Spenden Folie 9
10 Alternativen spendenbasierte Initiativen Malteser Migranten Medizin Medibüros und Medinetze Cafè 104 (Münschen) Praxis ohne Grenzen (Hamburg) Klärung, ob eine Legalisierung des Aufenthaltes möglich ist, u.u. auch nur vorübergehend Folie 10
11 Ansprechpartner /Links drk-wohlfahrt.de Beratungshandbuch Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität MediNetze, Medibüros Malteser Migranten Medizin Clearingstelle Hamburg Humanitäre Sprechstunde Bremen Katholisches Forum Leben in der Illegalität Folie 11
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