Der Anaesthesist. Elektronischer Sonderdruck für M.U. Heim
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- Franz Lenz
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1 Der Anaesthesist Zeitschrift für Anästhesie Intensivmedizin Notfall- und Katastrophenmedizin Schmerztherapie Elektronischer Sonderdruck für M.U. Heim Ein Service von Springer Medizin Anaesthesist :80 85 DOI /s Springer-Verlag 2009 zur nichtkommerziellen Nutzung auf der privaten Homepage und Institutssite des Autors M.U. Heim P. Hellstern Neue (Querschnitt-)Leitlinien der Bundesärztekammer für die Hämotherapie mit gefrorenem Frischplasma Evidenzbasierte Empfehlungen für die Risiko-Nutzen-Abwägung
2 Leitlinien und Empfehlungen Anaesthesist :80 85 DOI /s Online publiziert: 20. Januar 2010 Springer-Verlag 2009 Redaktion U. Kaisers, Leipzig M.U. Heim 1 P. Hellstern 2 1 Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Universitätsklinikum Otto-von-Guericke, Magdeburg 2 Institut für Hämostaseologie und Transfusionsmedizin, Klinikum der Stadt Ludwigshafen Neue (Querschnitt-)Leitlinien der Bundesärztekammer für die Hämotherapie mit gefrorenem Frischplasma Evidenzbasierte Empfehlungen für die Risiko-Nutzen-Abwägung Wegen der offensichtlich lebenserhaltenden Wirkungen erschienen lange Zeit klinische Studien zur Notwendigkeit von Bluttransfusionen ziemlich entbehrlich. Trotzdem gelang es bei der Erstellung der vierten aktualisierten Auflage der Leitlinien der Bundesärztekammer (BÄK) zur Hämotherapie doch sehr gut, entsprechende klare Empfehlungen mit allerdings unterschiedlich hoher Evidenz aufzuzeigen. Die hier vorliegende Kurzcharakteristik des vierten Kapitels Plasma zur therapeutischen Anwendung der Leitlinien der BÄK soll nicht nur allgemein informieren, sondern auch die Transfusionsbeauftragten in den Kliniken darin unterstützen, nach den örtlichen Gegebenheiten klinikinterne Arbeitsvorschriften (Transfusionsordnung) zu erstellen und für die transfundierenden Kollegen fundierte Schulungen durchzuführen. Auch für eine umfassende Aufklärung der Patienten können diese Leitlinien eine wertvolle Hilfe sein. Das Transfusionsgesetz (TFG) 12a und 18 verpflichtet die BÄK [1, 2] zur Erstellung von Richt- und Leitlinien für: a) die Herstellung von Arzneimitteln aus dem humanen Grundstoff Blut, b) die Durchführung von qualifizierten Laboruntersuchungen und nicht zuletzt c) den rationalen Einsatz von Blutsowie Plasmapräparaten. Tab. 1 Evidenzgrade der Leitlinien der Bundesärztekammer. ([1]) Insbesondere soll auch den gesunden freiwilligen Blutspendern ein besonderer Schutz gewährt werden, und es sollte gewährleistet sein, dass die transfundierenden Ärzte mit dem Rohstoff Blut sorgsam umgehen. Die Kenntnis dieser Leitlinien der BÄK für den rationalen Einsatz von Hämotherapeutika ist auch aufgrund der immer wieder neu hinzukommenden Plasmade- Gesamtbewertung/ Implikation Key-words Klassifizierung 1 A Starke Empfehlung, die für die meisten Patienten gilt Soll 1 C+ Starke Empfehlung, die für die meisten Patienten gilt Soll 1 B Starke Empfehlung, die wahrscheinlich für die meisten Soll Patienten gilt 1 C Mittelstarke Empfehlung, erscheint plausibel, kann sich Sollte aber ändern, wenn bessere Daten vorliegen 2 A Mittelstarke Empfehlung, abhängig vom individuellen Sollte Patienten kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein. In die Empfehlung ist die Interpretation der Ergebnisse durch den Arbeitskreis der Leitlinien eingegangen + Schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Kann Patienten kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein. In die Empfehlung ist die Interpretation der Ergebnisse durch den Arbeitskreis der Leitlinien eingegangen 2 B Schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Kann Patienten kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein Sehr schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Patienten kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein Könnte 80 Der Anaesthesist
3 Zusammenfassung Abstract rivate für jeden Arzt unerlässlich. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Inhaltsstoffe bei den Blutpräparaten in den verschiedenen Ländern ist es für den nichtspezialisierten Arzt kaum noch möglich, die diversen Publikationen nach ihrer Evidenz und Vergleichbarkeit mit heimischen Präparaten zu beurteilen. Die Notwendigkeit dazu zeigt sich z. B. immer wieder bei Befragungen von transfundierenden Ärzten nach den jeweils eingesetzten Frischplasmen (z. B. Inhalt stets 200 ml oder variabel bis 350 ml, zellfrei oder nicht, mit physiologischem oder vermindertem Fibrinogen- und/oder Inhibitorengehalt u.a.m.) oder nach den regelhaft bezogenen Prothrombinkomplex- (PPSB-)Präparaten, d. h. firmenspezifisch mit hohem Faktor-VII- und/oder Faktor- X-Gehalt mit oder ohne Spuren von Heparin [d. h. ± Kontraindikation bei heparininduzierter Thrombozytopenie (HIT) II] sowie anderer herstellerbedingter Besonderheiten. Nicht selten zeigen sich erhebliche Wissenslücken hinsichtlich des Gehalts an Gerinnungsfaktoren bei den drei am häufigsten perioperativ eingesetzten Plasmapräparationen. Dies erschwert auch die internationale Vergleichbarkeit von Publikationen. (Zum Beispiel ist der Fibrinogengehalt im Kryopräzipitat viel höher als im Frischplasma; PPSB enthält kein Fibrinogen). Durch gute kontrollierte Studien konnten mittlerweile ziemlich verlässliche Obergrenzen ermittelt werden, ab denen ein Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Substitution von Blutbestandteilen benötigt. Demgegenüber fehlen für nahezu alle Blutbestandteile sichere Daten, bis zu welchem unteren Grenzwert keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen für den nichtsubstituierten Patienten zu befürchten sind. Dafür liegen lediglich Erfahrungswerte vor, die z. T. nur mit nichtkontrollierten Studien unterlegt werden können. Anaesthesist :80 85 Springer-Verlag 2009 DOI /s M.U. Heim P. Hellstern Neue (Querschnitt-)Leitlinien der Bundesärztekammer für die Hämotherapie mit gefrorenem Frischplasma. Evidenzbasierte Empfehlungen für die Risiko-Nutzen-Abwägung Zusammenfassung Einige neue Blutprodukte und Plasmaderivate haben die Möglichkeiten in der Hämotherapie dermaßen erweitert, dass deren evidenzgesicherte Therapieoptionen kaum noch ohne Kenntnis von Leitlinien überschaut werden können. Vier Plasmapräparationen sind in Deutschland zugelassen: gefrorenes Frischplasma, lyophilisiertes Plasma, solvent-detergent (SD-) pool plasma und methylenblaubehandeltes Plasma. Ihre klinische Wirksamkeit stützt sich vorwiegend auf unkontrollierte Beobachtungsstudien, Fallberichte und Expertenmeinungen. Die Plasmagabe ist bei komplexen Gerinnungsstörungen mit manifester oder drohender Blutung, v. a. bei der Massivtransfusion, Verbrauchskoagulopathie und Lebersynthesestörungen, indiziert. Vor der Plasmagabe sollte, falls, wie im Notfall, keine Laborwerte zur Verfügung stehen, immer eine klinisch relevante Gerinnungsstörung gesichert sein. Um Gerinnungsfaktoren und -inhibitoren klinisch effektiv anzuheben, müssen zumindest 10 ml Plasma/kgKG verabreicht werden. Zur Aufhebung einer bedrohlichen oralen Antikoagulation sollten statt Plasma bevorzugt Prothrombinkomplex- (PPSB-)Präparate gegeben werden. Obgleich Nebenwirkungen nach Plasmagabe selten sind, sollen diese aber bei der Indikationsstellung berücksichtigt werden. Schlüsselwörter Transfusion Leitlinien Gerinnung Gefrorenes Frischplasma Prothrombinkomplex New cross-sectional guidelines of the German Medical Association for hemotherapy with fresh frozen plasma. Evidence-based recommendations for risk-benefit assessment Abstract Some new blood products and plasma derivatives have extended the possibilities in hemotherapy to such an extent that the therapeutic and evidence-based therapy options can only really be managed with the aid of guidelines. Four approved plasma preparations are available in Germany: fresh frozen plasma, lyophilized plasma, solvent-detergent (SD) pool plasma and methylene bluelight-treated plasma. Evidence of the clinical efficacy of plasma is mainly based on uncontrolled observational studies, case reports or expert opinion. Plasma is indicated for complex coagulopathy associated with manifest or imminent bleeding, particularly with massive transfusion, disseminated intravascular coagulation and liver disease. With the exception of emergency situations when clotting assay results are not available in time, a clinically relevant coagulopathy must be verified before plasma is administered. The rapid infusion of at least 10 ml of plasma per kg body weight is required to significantly increase the respective clotting factor or inhibitor levels. Prothrombin complex concentrates (PPSB) should be preferred to plasma for the rapid reversal of oral anticoagulation. Side effects of plasma are rare but have to be considered. Keywords Transfusion Guidelines Coagulation Fresh frozen plasma Prothrombin complex concentrates Gesetzliche Vorgaben und evidenzbasierte Empfehlungen Neben dem TFG gilt für die Blutprodukte auch das Arzneimittelgesetz (AMG), da die Indikationsgebiete der Blut- und Plasmapräparate durch die behördlichen Regelungen für die Erstellung von Fachinfor- Der Anaesthesist
4 Leitlinien und Empfehlungen Erythrozytenkonzentrate AB,A,B,0 A,0 B,0 0 Patient AB A B 0 Plasma (GFP) AB A,AB B,AB AB,A,B,0 Abb. 1 9 Zulässige Konstellationen für die AB0-ungleiche Erythrozyten- und Plasmatransfusion. GFP gefrorenes Frischplasma F Qualität C+: Die Schlussfolgerungen aus diesen Fallbeobachtungen und nichtrandomisierten Studien waren eindeutig und durch mehrere Untersuchungen bestätigt. Eine Besonderheit stellt die 1C+-Empfehlung dar, die auf medizinische Maßnahmen zutrifft, die fester Bestandteil der ärztlichen Routineversorgung sind, ohne dass entsprechende kontrollierte Studien vorliegen und diese z. B. aus ethischen Gründen auch zukünftig nicht möglich sein werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen für die Therapie erworbener Blutungsübel herausgegriffen und kurz dargestellt. E Dieser Beitrag kann keinesfalls das Studium der Leitlinien ersetzen. Für die Kinderheilkunde sind am Ende jedes Kapitels der Leitlinien spezielle Empfehlungen formuliert worden, die hier aus Platzgründen keine Berücksichtigung gefunden haben. Leitlinienempfehlungen zur Gabe von Frischplasma mationen strikt begrenzt werden (Cave: off label use ). Aus forensischen Gründen wurde in den neuen Leitlinien explizit darauf hingewiesen, wenn eine Empfehlung außerhalb der gültigen Fachinformation des Herstellers liegt. Zudem wurde in den Richtlinien der BÄK vorgeschrieben, dass bei der Gabe von Blut im Fall einer Abweichung von diesen Leitlinienempfehlungen im Krankenblatt eine schriftliche Begründung aufzuführen ist [1, 2]. In den aktualisierten Leitlinien von 2009 wurden folgende Evidenzgrade und -level angewendet (. Tab. 1). Evidenzgrad: F Grad 1: Diejenigen Empfehlungen, bei denen die Leitlinienkommission aufgrund vorliegender Daten überzeugt war, dass der klinische Nutzen 82 Der Anaesthesist Abb. 2 9 Plasmapherese zur Gewinnung von 3 Plasmapräparaten für den Patienten bei ihrer Befolgung größer ist als eine mögliche Gefährdung, z. B. durch schwere Nebenwirkungen oder bei nichtdurchgeführter Substitution. F Grad 2: Empfehlungen, bei denen keine klaren Daten über das Nutzen-Risiko-Verhältnis vorliegen. Evidenzlevel: F Qualität A: Die Daten beruhen auf ausreichend großen prospektiven, randomisierten Studien. F Qualität B: Mehrere prospektive Studien mit widersprüchlichen Ergebnissen oder mit methodischen Unzulänglichkeiten lagen vor. F Qualität C: Fallbeobachtungen und nichtrandomisierte Studien. Bei Plasmatransfusionen ist weder eine Verträglichkeitstestung (Kreuzprobe) noch ein Bedside-Test (AB0-Identitätssicherung) notwendig! Bei Notfallpatienten mit noch unbekannter Blutgruppe wird die Substitution mit Plasmen der Blutgruppe AB begonnen; sobald die Blutgruppe bestimmt worden ist, sollte unbedingt mit AB0-identischem Plasma weitertransfundiert werden (Cave: Anteil der AB-Spender nur ca. 4% der Bevölkerung). Bei eingeschränkter Verfügbarkeit blutgruppengleicher Plasmen kann auch auf die Gaben von minorkompatiblen Plasmen ausgewichen werden (. Abb. 1). Plasma zur therapeutischen Anwendung (Kap. 4 der Leitlinien der BÄK) Das Plasma kann aus dem abzentrifugierten Überstand bei der Vollblutspende oder mithilfe maschineller Aphereseverfahren gewonnen werden (. Abb. 2).
5 Infobox 1 In Deutschland erhältliche Frischplasmen Gefrorenes Frischplasma als Einzelspenderplasma F Aus Vollblutspenden (bei individuellem Spenderhämatokritwert variable Mengen von ml) F Aus Plasmapherese (standardisierte Milliliterzahl meist ca. 200 ml) Nicht virusinaktiviert, aber Quarantänelagerung mit Retestung des Spenders nach 4 Monaten; stark leukozyten- und thrombozytenreduziert, Standardpräparat mit vielen, aber wenigen kontrollierten klinischen Studien, kaum gesicherte Empfehlungen Solvent-Detergent behandeltes Plasma als gepooltes Plasma Auf ca. 200 ml Inhalt standardisiert, virusinaktiviert, völlig zellfrei, leichte Verminderung der Inhibitoren. Meist in klinischen Studien gegen GFP getestet, Empfehlungen wie beim GFP Methylenblau-Licht-behandeltes Plasma als Einzelspenderplasma (Bei individuellem Spenderhämatokritwert variable Mengen von ml), virusinaktiviert, leukozyten- und thrombozytenreduziert wie beim GFP, starke Verminderung des therapeutisch wirksamen Fibrinogenanteils, nur wenige klinische Studien bekannt Lyophilisiertes Humanplasma meist als Einzelspenderplasma Quarantänegelagert mit Spenderretestung; keine kontrollierten klinischen Studien in der Literatur Hinsichtlich der Weiterverarbeitung werden in dem Leitlinienkapitel die unterschiedlichen Herstellungsverfahren der in Deutschland erhältlichen gefrorenen Frischplasmen (GFP) umfassend dargestellt. Da nicht nur die Plasmamenge ( ml entsprechen I. E. an allen Gerinnungsfaktoren und -inhibitoren), sondern auch die Konzentrationen der einzelnen Faktoren und Inhibitoren untereinander bei diesen GFP erheblich variieren, spielen insbesondere in Verbindung mit den Kap. 7 und 8 (Einsatz von Fibrinogen und Inhibitoren) die unterschiedlichen Inhaltsstoffe eine große Rolle. Je nach den eingesetzten Präparaten müssen, um eine ausgewogene Substitution der einzelnen Faktoren zu erreichen, zusätzlich Faktorenkonzentrate, wie z. B. Fibrinogen und/oder Prothrombinkomplex- (PPSB-)Präparate eingesetzt werden (. Infobox 1). Bei der Beurteilung zur Substitution mit Fibrinogen wird darauf hingewiesen, dass die Laborwerte nach der Gabe von Volumenersatzmitteln, insbesondere von Hydroxyäthylstärke (HAES) bei den gängigen Labortests falsch-hoch ausfallen. Ähnliche Laborwertverfälschungen treten bei unterkühlten Patienten auf, da die kalten Patientenblutproben in den Laborgeräten bei 37 C (und damit oft als normal ) bestimmt werden. Als sehr wichtiger Hinweis wird aufgeführt, dass bei unterkühlten Patienten keine noch so kostspielige Substitution mit Gerinnungspräparaten erfolgreich sein kann, solange keine ausreichenden Aufwärmmaßnahmen durchgeführt werden konnten; Gleiches gilt auch für den auszugleichenden ph-wert beim Patienten. Auf spezielle Bestimmungsmethoden der Fibrinogenfunktion und/oder Fibrinolyseaktivität ist die Leitlinienkommission nicht eingegangen, zumal es bei Kenntnis des präoperativen Fibrinogengehalts anhand der perioperativ verabreichten Volumensubstitution relativ einfach erscheint, den aktuellen Fibrinogenwert abzuschätzen. Meist werden präoperativ grenzwertige Fibrinogenwerte nicht beachtet (teils auch nicht mehr bestimmt), sodass nach größeren Blutverlusten zwangsläufig kritische Grenzwerte unterschritten werden. Seit der ersten Auflage der Leitlinien wird unverändert ein restriktiver Einsatz insbesondere auch bei den Plasmapräparaten angemahnt; hierbei besteht ebenso unverändert der Grundsatz: Wenn Plasmagaben indiziert sind, müssen größere Mengen verabreicht werden (>800 ml; z. B. bei Polytraumata und Massivtransfusionen). Eine Gabe von 2 3 GFP (ca ml) pro Transfusionsepisode ist in jedem Fall bei einem Erwachsenen hämostaseologisch ohne jeden klinischen Effekt. Daher soll Plasma auch nicht prophylaktisch bei Patienten mit kardiopulmonalen Bypassoperationen und Quick- Werten >50%, Fibrinogenspiegeln >1 g/ l sowie fehlenden mikrovaskulären Blutungen transfundiert werden (1A), zumal in vielen Krankenhäusern in der Kardiochirurgie pro Operation überwiegend nur 2 3 GFP verabreicht werden. Ähn-
6 Leitlinien und Empfehlungen Tab. 2 Empfehlungen zur Gabe von Frischplasma bei Patienten mit Hepatopathie. ([1]) Plasma könnte bei Patienten mit Hepatopathie und Gerinnungsstörungen sowie Quick-Werten <50% und schweren Blutungen in einer Dosis von 20 ml/kgkg transfundiert werden. Ziele der Behandlung sind das Sistieren der Blutung und die Anhebung des Quick-Werts auf mindestens 50% Plasma könnte bei Patienten mit Hepatopathie und Koagulopathie sowie Quick- Werten <50% vor Operationen mit Gefahr der schweren Blutung in einer Dosis von 20 ml/kgkg transfundiert werden, mit dem Ziel, den Quick-Wert bis zum Abschluss der primären Wundheilung auf mindestens 50% anzuheben Plasma sollte nicht prophylaktisch perioperativ bei Patienten mit Lebertransplantationen und Quick-Werten 50% verabreicht werden Plasma sollte nicht prophylaktisch bei Patienten mit Hepatopathie und Koagulopathie im Rahmen von Leberpunktionen, Parazentesen, Thorakozentesen oder Punktionen zentraler Venen verabreicht werden Tab. 3 Empfehlungen zur Gabe von Frischplasma bei Patienten mit disseminierter intravasaler Gerinnung (DIC) bei schweren Blutungen und ohne Blutungsrisiko oder mit Pankreatitis ohne DIC. ([1]) Plasma könnte in einer Dosis von 20 ml/kgkg bei Patienten mit DIC und Koagulopathie sowie Quick-Werten <50% und/oder Fibrinogenspiegeln <1 g/l und schweren Blutungen transfundiert werden Plasma sollte nicht prophylaktisch bei Patienten mit DIC und Koagulopathie sowie Quick-Werten <50% und/oder Fibrinogenspiegeln <1 g/l, die sich keinen Operationen unterziehen müssen und keine Verletzungen mit Blutungsrisiko haben, verabreicht werden Plasma soll nicht bei Patienten mit akuter Pankreatitis ohne DIC und ohne Koagulopathie sowie Quick-Werten <50% transfundiert werden Tab. 4 Empfehlungen zum Plasmaaustausch mit gefrorenem Frischplasma bei Patienten mit thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (TTP) und adultem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS). ([1]) Ein täglicher Austausch mit ml Plasma/kgKG soll bei Patienten mit akuter TTP oder HUS durchgeführt werden, bis die Thrombozytenzahl > /µl liegt. Bei schlechtem Ansprechen ist ein Versuch mit zweimal täglichem Plasmaaustausch indiziert Plasma kann in einer Dosis von 10 ml/kgkg bei Patienten mit schwerem angeborenem Mangel an von Willebrand factor-cleaving protease (vwf:cp; ADAMTS13) und TTP zur Verhütung von TTP-Rezidiven alle 1 bis 3 Wochen transfundiert werden lich restriktive Empfehlungen werden für die Substitution bei Patienten mit Hepatopathie angeführt (. Tab. 2). Bei der disseminierten intravasalen Gerinnung ( disseminated intravascular coagulation, DIC) und Koagulopathie mit pathologischen Gerinnungswerten sollte GFP nicht in jedem Fall prophylaktisch verabreicht werden (. Tab. 3). Auch bei Patienten mit akuter Pankreatitis ohne DIC und ohne Koagulopathie soll nicht in jedem Fall Plasma transfundiert werden. Für viele zusätzliche Indikationen sowie Nichtindikationen werden in den Leitlinien tabellarisch weitere Empfehlungen aufgelistet, die unterschiedlichste Fachgebiete betreffen. Hinsichtlich der Möglichkeit, mit Plasma (statt mit Albumin oder [nicht] + 1 C+ 1 A 1 A + kolloidalen Lösungen) einen therapeutischen Plasmaaustausch durchzuführen, zeigen GFP und solvent-detergent pool plasma (SDP) eine vergleichbare Effektivität bezogen auf den Gehalt an von Willebrand factor-cleaving protease (VWF:CP, syn. ADAMTS13), sodass zur Behandlung einer thrombotischthrombozytopenischen Purpura (TTP) der Plasmaaustausch empfohlen wird (. Tab. 4). Von den Patienten mit angeborenem Gerinnungsfaktorenmangel müssen nur diejenigen mit Faktor-V- und F-XI-Mangel mit gerinnungsaktivem Plasma substituiert werden, da es hierfür keine entsprechenden Faktorenkonzentrate gibt. (Faktor XI ist in Deutschland zumindest nicht zugelassen.) Bei schwerem Defizit (Faktorenkonzentration unter 5%) und/ oder nachgewiesener Blutungsneigung kann mit der Gabe von ca. 20 ml Plasma/ kgkg präoperativ oder auch bei manifester Blutung therapeutisch effektiv eingegriffen werden (1C+). Entsprechend der jeweiligen Halbwertszeiten muss die Plasmagabe zur Aufrechterhaltung effizienter Spiegel beim F-V-Mangel alle 12 h und beim F-XI-Mangel alle 24 h wiederholt werden. Beim Faktor-XI-Mangel kann bei leichten Blutungen auch ein Versuch mit Fibrinkleber, Desmopressin ( 1-desamino-8-D-arginine vasopressin, DDAVP) und Antifibrinolytika erfolgreich sein. Ein angeborener Plasmininhibitormangel lässt sich allein mit Plasmagaben nur sehr schwer ausgleichen, sodass ein Therapieversuch mit Antifibrinolytika angezeigt erscheint. Kontraindikationen Bei nachgewiesener Plasmaunverträglichkeit und bestätigtem Immunglobulin- (Ig)A-Defizit ist die Plasmatransfusion kontraindiziert. Inwieweit bei einem angeborenen IgA-Mangel das teilweise Auftreten von Anti-IgA-Antikörpern für schwere anaphylaktische Reaktionen verantwortlich ist, kann derzeit noch nicht sicher mit entsprechender Literatur belegt werden. Bevor einem Patienten eine indizierte Plasmatransfusion vorenthalten wird, sollte intensiv anamnestisch geprüft werden, inwieweit er nicht schon des Öfteren eiweißhaltige Infusionen ohne schwere Nebenreaktionen vertragen hat. Dokumentation Gemäß dem TFG sind die Transfusionsverantwortlichen in den Kliniken mit den Transfusionsbeauftragten dafür verantwortlich, dass auch die Transfusion von Plasmapräparaten sowohl patientenbezogen in der Krankenakte sowie auch chargenbezogen in einer zentralen Dokumentation (z. B. in den Stationsblutbüchern) dokumentiert werden. Diese Daten müssen zumindest für die Rückverfolgung einer schweren unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) durch ein Blutpräparat ( look back bis zum beteiligten Plasmaspender) für 30 Jahre dokumentiert werden. 84 Der Anaesthesist
7 Unerwünschte Wirkungen Aufgrund der mittlerweile erreichten hohen Virussicherheit bei den allogenen Blutprodukten treten die bislang seltenen UAW in den Vordergrund, wie z. B. allergische Plasmaunverträglichkeiten und die transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI). Die transfusionsinduzierte Graft versus Host Disease (Gv- HD) und die Bildung irregulärer Antikörper spielen bei Plasmapräparaten keine klinisch relevante Rolle. Ob bei der allogenen Bluttransfusion die Verbreitung von Prionen (Variante der Creutzfeldt- Jakob-Krankheit) ein nicht nur theoretisches Risiko darstellt und ggf. klinisch relevant durch Eigenbluttransfusionen vermieden werden könnte oder gar sollte, erscheint für Deutschland derzeit nicht sicher beurteilbar. Das oben erwähnte TRALI kann nach der Gabe von vorwiegend von Frauen gespendeten Plasmakonserven auftreten, wenn die Spenderinnen durch Mehrfachgeburten Antikörper gegen human leukocyte antigens (HLA) und/oder Granulozytenantigene gebildet haben. Solche Antikörper sollen in den letzten Jahren schon mehrfach zu einigen Meldungen über UAW mit Todesfolge geführt haben. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Diskussionsstand wurden ab Mitte 2009 weibliche Spender nach Schwangerschaften/Geburten von der Spende für therapeutische Plasmen (GFP) ausgeschlossen. Hierbei ist noch unklar, ob die männlichen Spender diese Versorgungslücke auszugleichen imstande sein werden. Weitere Plasmaspenden (und auch Thrombozytenspenden) mit den so gesperrten Frauen sind erst wieder nach aufwendigen und sehr teuren Antikörpersuchtesten mit negativem Ergebnis möglich. Die transfusionsbedingte Hypothermie sollte sicher auch mehr Beachtung finden, insbesondere wenn die Patienten schon unterkühlt eingeliefert werden, da hierdurch eine starke Beeinträchtigung der Gerinnung besteht und trotz aller Gerinnungstherapeutika auch bestehen bleibt, solange keine effektiven Aufwärmmaßnahmen möglich sind. Während Zitratreaktionen auch bei massiver Gabe der heute extrem plasmaarmen Erythrozytenkonzentrate nicht mehr zu befürchten sind, besteht diese UAW jedoch bei jeder Massivtransfusion mit zahlreichen GFP- Gaben. Hinsichtlich der Vermeidung einer letalen transfusionsassoziierten GvHD wird nicht zuletzt auch wegen der mittlerweile sehr effektiven Leukozytendepletion eine Bestrahlung von GFP nicht mehr empfohlen. Auch zur Verhütung einer transfusionsassoziierten Zytomegalievirus- (CMV-)Infektion wird die generelle leukozytendepletierende Filtration der in Deutschland erhältlichen Blutprodukte als ausreichend sicher bewertet und eine zusätzliche Auswahl Anti-CMV-getesteter Präparate nicht mehr gefordert. Fazit für die Praxis Die Leitlinien der Bundesärztekammer erfüllen nicht nur den gesetzlichen Auftrag nach TFG, sondern geben den Transfusionsverantwortlichen in den Krankenhäusern evidenzbasierte Verfahrensempfehlungen für die klinikspezifischen Arbeitsanweisungen. Diese erleichtern in der täglichen Praxis nicht nur den jungen Kollegen zum Wohl der Patienten ein in der Klinik abgestimmtes Vorgehen bei notwendigen Hämotherapien, sondern auch die Einhaltung des notwendigen Umfangs bei der Aufklärung der Patienten. Die Einhaltung der Leitlinien im Regelfall entspricht dem Stand der Wissenschaft und unterstützt nicht nur die Abstimmung bei den Krankenkassenentgelten, sondern auch die Argumentation im forensischen Streitfall. Korrespondenzadresse Prof. Dr. M.U. Heim Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Universitätsklinikum Otto-von-Guericke Leipzigerstraße 44, Magdeburg Interessenkonflikt. Der korrespondierende Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Literatur Die Literaturstellen......, auf die die Evidenzgrade der Leitlinienempfehlungen basieren, sind am Ende der jeweiligen Kapitel aufgeführt ( hämotherapie) 1. Bundesärztekammer, Vorstand und wissenschaftlicher Beirat (Hrsg) (2009) Querschnittsleitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2. Bundesärztekammer, Paul-Ehrlich-Institut (2005) Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut, in der jeweils gültigen Fassung. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln Der Anaesthesist
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