ZAHNÄRZ TEBLATT FEBRUAR Zahnärztlicher Nachwuchs zwischen freiberuflicher Einzelpraxis und Anstellungsverhältnis. 10 Dentale Erosionen

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1 FEBRUAR 2016 N I E D E R S Ä C H S I S C H E S ZAHNÄRZ TEBLATT 4 Zahnärztlicher Nachwuchs zwischen freiberuflicher Einzelpraxis und Anstellungsverhältnis 10 Dentale Erosionen 13 Klinisch erfolgreiche Frontzahnrestaurationen mit Keramikveneers 20 Crystal Meth Eine neue Szene-Droge mit hohem Schädigungspotenzial für das stomatognathe System

2 Hannover 01./02. April 2016 Der Schlüssel zu Ihrer Niederlassung Tagungswochenende für zahnärztliche Berufseinsteiger in Niedersachsen mit den Themen: Zulassungsrecht, Kooperationsformen Rechte und Pflichten des Vertragszahnarztes Zahnärztliches Personal: Arbeitsrechtliche und vertragszahnärztliche Aspekte Nichtzahnärztliches Personal: Ausbildung, Arbeitsverträge Notwendige Verträge rund um die Praxis Patientenrechtegesetz: Beratung, Aufklärung, Dokumentation Welche Versicherungen benötigt die Zahnarztpraxis wirklich? Schwanger?! Was nun? Finanzierung einer Praxis Kaufpreisfindung was darf eine Praxis kosten? Honorarverteilungsmaßstab: Jahreshonorarbescheid verstanden? Vertragszahnärztliche Abrechnung allgemein QM in der Zahnarztpraxis CIRS dent Hygiene Fallstrick in der Zahnarztpraxis? Praxisbegehung was nun? Zahnärztliche Versorgung in Pflegeheimen das A und B Konzept Mihai Simonia Fotolia.com Robert Kneschke Fotolia.com Weitere Informationen: KZVN-Fortbildungen Telefon Telefax info@kzvn.de Veranstalter

3 Zahnschmerzen kennen keine Nationalität E D I T O R I A L Eine neue Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter Bundesbürgern bringt ein wenig überraschendes Ergebnis: Die Mehrheit der Deutschen ist mit ihrer Situation zufrieden und wünscht eigentlich keine Änderung, d.h. man hat sich im Status Quo arrangiert. Für die Zukunftsplanungen sieht es schon differenzierter aus. Da verwundert es nicht, wenn jegliche Änderung des Umfeldes bereits als Bedrohung empfunden wird. Besonders deutlich wird dieses Empfinden unter dem Eindruck der vielen geflohenen Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, die in unser Land gekommen sind und weiterhin zuwandern werden. Ein Ende des Zustroms scheint derzeit trotz der aktuell erkennbaren Regulierungsabsichten der Politik nicht absehbar. Was menschlich nachvollziehbar ist, hilft jedoch nicht bei der Bewältigung eines Zustroms von einer Million oder mehr Menschen. Ängste gibt es sicher auch unter Zahnärzten. Jedoch haben Ängste in dem Moment keinen Raum, in dem ein Patient mit Zahnproblemen ihre Hilfe in Anspruch nimmt. Hier zählt das berufliche Ethos. Deshalb haben sich im Camp Oerbke, wo inzwischen gut Flüchtlinge in enger räumlicher Nähe zu Bad Fallingbostel auf die Bearbeitung ihrer Asylanträge warten, die 8 vor Ort tätigen Kolleginnen und Kollegen zusammengeschlossen, um die erforderlichen Behandlungen zu koordinieren. Bis zum Juli 2015 waren dort britische Natosoldaten stationiert. Bei ihrem Auszug haben sie eine Zahnstation hinterlassen, die Behandlungsstühle mitgenommen, aber hochwertige Schränke sowie die Versorgungsleitungen belassen. Zurzeit werden Flüchtlinge, die eine Behandlung benötigen, mit dem Taxi (!) und in Begleitung eines Dolmetschers zu den in Bad Fallingbostel niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gefahren. Das alles ist kompliziert in der Organisation und von der Kostenseite her aufwändig. Nach Besichtigung der im Camp vorhandenen Resteinrichtung kamen Depotfachleute zu dem Ergebnis, dass man dort mit einer Investition von ca Euro eine funktionierende Praxis einrichten könnte. Gesagt, getan; ein Kostenvoranschlag und eine vorbehaltliche Vorabzusage der Bundeswehr, dass sie im Prinzip bereit sei, hier Unterstützung zu geben, liegen vor. Es fehlen nur noch die Zusagen der politisch Beteiligten: Das Innenministerium Niedersachsen als Kostenträger und die Führung der Bundeswehr als Unterstützer und das Projekt könnte starten. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass freiberuflich tätige Zahnärzte sehr kurzfristig in der Lage sind, auch eine Extremsituation schnell und konstruktiv zu bewältigen. Nun muss die dafür erforderliche Bürokratie zustimmen und grünes Licht geben. Die KZVN hat das Projekt sehr gerne unterstützt, und wir hoffen, dass wir den Kollegen und den Flüchtlingen damit eine gute Hilfestellung geben können und die gewohnte Versorgungssicherheit der rd Einwohner nicht leidet, weil dadurch nicht unerhebliche Teile der Behandlungszeit durch Kommunikationsprobleme und nicht eingehaltene Termine für die örtliche Bevölkerung verloren gehen. Denn immerhin erhöht sich die Zahl der zu versorgenden Menschen um rd Asylbewerber aus dem Camp Oerbke. ß Dr. Jobst.-W. Carl Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen Foto: NZB-Archiv F E B R U A R N Z B E D I T O R I A L 1

4 I M P R E S S U M NIEDERSÄCHSISCHES ZAHNÄRZTEBLATT 51. Jahrgang Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats. HERAUSGEBER Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen Zeißstraße 11, Hannover; Postfach , Hannover; Tel.: , Internet: REDAKTIONSBÜRO Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB), c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, Hannover; Tel.: ; Fax: ; nzb-redaktion@kzvn.de REDAKTION Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr) Breite Straße 2 B, Gronau Tel.: ; Fax: riefenstahl@kzvn.de Dr. Michael Loewener (loe) Rabensberg 17, Wedemark Tel.: ; Fax: m.loewener@gmx.de STÄNDIGE MITARBEITERIN DER REDAKTION Elke Steenblock-Dralle (st-dr) c/o KZVN, Zeißstraße 11, Hannover info@kzvn.de GESAMTHERSTELLUNG MARCO MarketingCommunication OHG Steinbruchstraße 8c, Hannover Tel.: ; Fax: Internet: VERTRIEB Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen, Postfach , Hannover, Tel.: ANZEIGEN Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbh, Zülpicher Straße 10, Düsseldorf, Internet: Anzeigenverkauf: Reiner Hoffmann, Tel.: , Fax: , hoffmann@rp-media.de Anzeigenverwaltung: Tel.: , Fax: , mediaberatung@rheinische-post.de Zahnärztliche Kleinanzeigen: Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen, Postfach , Hannover Barbara Podgorski, Tel.: nzb-kleinanzeigen@kzvn.de ABONNENTENVERWALTUNG Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen, Postfach , Hannover, Viola Soltysiak, Tel.: nzb-abo@kzvn.de REDAKTIONSHINWEISE Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung der NZB-Redaktion. Für unverlangte Fotos wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf Kürzungen vor. Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der Redaktion. BEZUGSBEDINGUNGEN Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten. Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu 45,60 EUR, Einzelheft 3,80 EUR, inklusive Versandkosten. ISSN ANSCHRIFT Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB), c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, Hannover E- MAIL nzb-redaktion@kzvn.de TELEFON Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. REDAKTIONSSCHLUSS Heft 04 / 16: 10. März 2016 Heft 05 / 16: 11. April 2016 Heft 06 / 16: 12. Mai Dieser sog. QR-Code führt nach Einscannen mit z.b. einem Smartphone über ein geeignetes Programm/App mit Internetanschluss direkt auf die Homepage des NZB: 2 I M P R E S S U M N Z B F E B R U A R 2 016

5 E D I T O R I A L 20 Crystal Meth Eine neue Szene-Droge mit hohem Schädigungspotenzial für das stomatognathe System 24 Verantwortung und Rechtfertigung 28 Mitmachen und aus unerwünschten Ereignissen lernen: Zahnärztliches Berichts- und Lernsystem CIRS dent Jeder Zahn zählt! gestartet 30 Zähneputzen in der Schule ein zielführender Prophylaxe-Impuls! Projektinitiator Dr. G. Kanne im Gespräch mit Dr. Hendriks 32 Mundgesund auch in der häuslichen Pflege Neues Faltblatt informiert über aufsuchende zahnmedizinische Betreuung 33 NIC-Norddeutscher Implantologie Club 20-jähriges Jubiläum Braunschweiger Zahnärzteball 35 Berufsgerichtliche Ahndung zusätzlich zum Strafverfahren 36 Anforderungen an die Buchführung Auffassung der Finanzverwaltung 37 Rechtstipp: Stolpersteine bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen 38 Aktuelles aus der Rechtsprechung K L E I N A N Z E I G E N K Z V N I N H A LT EDITORIAL 1 Dr. Jobst.-W. Carl: Zahnschmerzen kennen keine Nationalität POLITISCHES 4 Zahnärztlicher Nachwuchs zwischen freiberuflicher Einzelpraxis und Anstellungsverhältnis 6 Solide Wirtschaftslage bei den Freien Berufen, die auch weiterhin ein wichtiger Beschäftigungsmotor bleiben 7 Urteile zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) jetzt in einer Datenbank 8 Schlag gegen die Zahnerhaltung FA CHLICHES 10 Dentale Erosionen 13 Klinisch erfolgreiche Frontzahnrestaurationen mit Keramikveneers Teil 2: Präparation und Befestigung 10 TERMINLICHES 39 Termine PERSÖNLICHES 40 Herzliche Gratulation Dr. Axel Helmich zum 70sten 40 Herzlichen Dank für 40 Jahre Mitarbeit KZVN 41 Neuzulassungen 42 Niederlassungshinweise P E R S Ö N L I C H E S T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S KLEINANZEIGEN 44 Kleinanzeigen Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: Dental x-ray/fotolia.com; Andrey Popov/Fotolia.com; Privat; DZZ; Dr. med. dent. Niklas Rommel; Prof. Dr. J. Manhart F E B R U A R N Z B I N H A L T 3

6 Zahnärztlicher Nachwuchs zwischen freiberuflicher Einzelpraxis und Anstellungsverhältnis Andrey Popov/Fotolia.com Diese Analyse war nur eine erste Standortbestimmung. Von nun an wird die KZBV regelmäßige Berichte zum Versorgungsgrad vorlegen. Diese werden verknüpft mit einer bundesweiten Prognose für die Entwicklung der Bevölkerung sowie der Versorgungsdichte und -struktur. Mit solchen Aktivitäten verfolgt die Vertragszahnärzteschaft das Ziel, die künftige Bedarfssituation im zahnmedizinischen Bereich sachgerecht zu ermitteln. Eventuelle Engpässe lassen sich so frühzeitig erkennen und ermöglichen uns, im Rahmen der Selbstverwaltung gegenzusteuern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Vorschläge zur Änderung der Rahmenbedingungen zu unterbreiten. Ein Blick in die Zukunft des zahnärztlichen Berufsstandes ist nicht möglich, ohne die aktuelle Versorgungslage zu betrachten. Im vergangenen Jahr hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die erste Stufe der Erhebungen für einen zahnärztlichen Versorgungsatlas vorgestellt. Dabei hat sich die Vermutung bestätigt, dass derzeit keine Unterversorgung im zahnärztlichen Bereich festzustellen ist. Die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden Patientenversorgung auf hohem Niveau ist damit aktuell und wohl auch mittelfristig gewährleistet. IDZ untersucht Erwartungen junger Zahnärzte Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat unlängst unter anderem gemeinsam mit den zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten eine bundesweite Studie über die Anforderungen und Wünsche des zahnärztlichen Nachwuchses aufgelegt. Diese wurde dankenswerterweise von einer hohen Zahl von Studenten, Ausbildungsassistenten und angestellten Zahnärzten unterstützt. Derzeit befindet sich die Untersuchung in der Endauswertung. Solche belastbaren Fakten versetzen die KZBV erst in die Lage, dem Berufsstand angemessen Gehör bei der Politik für die Anliegen der jungen Kollegen zu verschaffen. Gemeinsam können so adäquate Bedingungen gewährleistet werden, um die beruflichen Realitäten nach den Vorstellungen der jungen Generation zu formen und zu verbessern. MVZs dürfen nicht zu Massen-Zahnarztpraxen werden Grundsätzlich haben wir insbesondere bei Berufseinsteigern seit einiger Zeit eine Tendenz zum Anstellungsverhältnis registriert. Die Politik versucht derweil weiterhin, die zahnmedizinische Versorgung durch zentralistische und dirigistische Eingriffe zu beeinflussen. Ein Beispiel hierfür ist die gesetzliche Stärkung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZs). Mit dem kürzlich in Kraft getretenen GKV-Versorgungs- 4 P O L I T I S C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

7 stärkungsgesetz wurde die Gründung arztgruppengleicher und somit auch rein zahnärztlicher MVZs ermöglicht. Der Gesetzgeber hat somit den Leitgedanken der ursprünglichen MVZs, eine arztgruppenübergreifende Versorgung aus einer Hand zu ermöglichen, hinten angestellt und eine Kooperationsform zwischen Zahnärzten geschaffen, die neben bisher schon mögliche Praxisformen tritt. Die Bildung von arztgruppengleichen MVZs ist dabei an sich zunächst nicht bedenklich, soweit der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Niederlassungsformen gewahrt bleibt. Die KZBV wird sich weiterhin dafür stark machen, dass die Möglichkeit der Anstellung von Zahnärzten in MVZs auf das Maß der geltenden Regelungen bei Einzelpraxen beschränkt bleibt. Was es aus vertragszahnärztlicher Sicht auf jeden Fall zu verhindern gilt, sind rein zahnärztliche Groß- MVZs mit Dutzenden von angestellten Zahnärzten und das möglicherweise noch unter Fremdkapitaleinsatz und -besitz. Das Leitbild des Zahnarztberufs ist immer noch die freiberufliche Leistungserbringung in eigener Praxis. Das bedeutet persönliche und eigenverantwortliche Leistungserbringung. Nur der selbstständig tätige Zahnarzt ist unmittelbar seinem Patienten gegenüber für eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung verantwortlich. Wird dieser Grundsatz durch den Gesetzgeber in Frage gestellt, muss der anstellende Leistungserbringer dafür sorgen, dass er die angestellten Zahnärzte in geeigneter Weise anleitet und ihre Arbeit einer entsprechenden Qualitätssicherung unterzieht. Das ist aber nur dann praktikabel, wenn es nicht zu viele Mitarbeiter sind. Bei allen Bedenken mit Blick auf MVZs als Versorgungsform, nehmen wir natürlich auch die Interessen und Wünsche angestellter Zahnärzte ernst und erkennen an, dass insbesondere jüngere Kollegen dem Angestelltenstatus mehr abgewinnen können, als das zu früheren Zeiten des Berufseinstiegs vielleicht der Fall war. Daher wird sich die KZBV auch dafür einsetzen, dass qualifizierte Arbeitsplätze für angestellte Zahnärzte geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der jungen Generation zugeschnitten sind allerdings nicht auf dem Weg, dass einer Niederlassungsform bestimmte Vorteile eingeräumt werden, die der anderen versagt werden. ß Plötzlich Chef Unternehmer-Einmaleins für Zahnärzte Termin Ort Kosten Mittwoch, 4. Mai, 15:00 19:00 Uhr KZVN, Zeißstraße 11, Hannover 25,00 pro Person Hinweis 5 Fortbildungspunkte gemäß BZÄK/DGZMK Referenten und Inhalte Frauke Korkisch, Kock & Voeste GmbH Die Gründung ist geschafft. Das Praxisschild hängt. Aber was nun? Praxischef zu sein, erfordert heute ein Vielfaches mehr als nur zu arzten. Plötzlich sind Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu lesen und zu verstehen, Personal muss geplant werden, ein Team ist zu führen, Investitionen sind zu entscheiden und hinreichend Patienten kommen vielleicht auch nicht von allein Kurz: Sie sind als Chef gefragt und (heraus)- gefordert. Ihre Zahnarztpraxis braucht Sie in vielen Rollen: als Behandler, als Stratege, Entscheider, Buchhalter, als Trainer und Coach. Wie es gelingen kann, all diesen Anforderungen gerecht zu werden, ohne dabei selbst zu kurz zu kommen, erfahren Sie in diesem Seminar. Themenschwerpunkte Der Zahnarzt als Unternehmer betriebswirtschaftliches Basiswissen Der Zahnarzt mit Personalverantwortung Strategische Überlegungen Marketing Hilfreiche Hände wer sind meine Partner? P O L I T I S C H E S Quelle: Bericht von Dr. Günther E. Buchholz, stellv. Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, in der freie Beruf, dem Mitgliedermagazin des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) - (Ausgabe 11-12/2015) Das Anmeldeformular erhalten Sie auf telefonische Anforderung unter oder auf unserer Website unter F E B R U A R N Z B P O L I T I S C H E S 5

8 Solide Wirtschaftslage bei den Freien Berufen, die auch weiterhin ein wichtiger Beschäftigungsmotor bleiben Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) eine Umfrage unter Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage und der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in einer Sechs-Monats- Perspektive sowie zum Sonderthema Bildung und Migration durchgeführt sowie ausgewertet. Die Freien Berufe sind mit ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage weiterhin durchaus zufrieden. Rund 85 Prozent der Befragten schätzen sie als befriedigend oder gut ein. Die Wirtschaftslage bleibt also günstig, wenn sich auch die Stimmung etwas eintrübt. Die konjunkturellen Erwartungen für die kommenden sechs Monate sind im Vergleich zu den Sommerwerten etwas gedämpfter. Das Geschäftsklima, in das die Ist-Beschreibung und die Prognose einfließen, ist aber immer noch positiver als vergleichbare Indizes der gewerblichen Wirtschaft. Die Freien Berufe stehen also vergleichsweise gut da. Und mehr noch: Freiberufler bleiben Beschäftigungsmotor: Rund jeder sechste Befragte will innerhalb der kommenden beiden Jahre sogar noch mehr Mitarbeiter einstellen, so BFB-Präsident Dr. Horst Vinken zu den Ergebnissen hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation. Das Marktgebiet ihrer Vertrauensdienstleistungen beschreibt das System Freier Beruf. Es steht für Gemeinwohl, Verbraucherschutz, Unabhängigkeit, Qualitätssicherung, persönliche Leistungserbringung, Transparenz und Selbstverwaltung. All dies rahmt einen funktionierenden, einen attraktiven Markt, der verständlicherweise Aufmerksamkeit erregt, aber mit Blick auf die EU-Kommission und ihre wiederholten Deregulierungsoffensiven leider unter den falschen Vorzeichen, so Dr. Vinken, der die Ergebnisse in den europäischen Kontext stellt. Die Freien Berufe sind ein Schwungrad. Wer hier in die Speichen greift, bremst ihre Dynamik aus. Dessen ungeachtet aber hat die EU-Kommission zuletzt mit ihrer Binnenmarktstrategie auch die deutschen Freien Berufe erneut ins Visier genommen. Es ist ärgerlich und unverständlich, dass das System Freier Beruf nicht als Blaupause genommen, sondern dass stattdessen an seinen Grundfesten gerüttelt wird. Dass die EU-Kommission die Freien Berufe fokussiert, ist nicht neu. Aber die Binnenmarktstrategie zeigt, dass die Tonart vernehmlich schärfer wird. Das ist alarmierend, ebenso wie die Tatsache, dass die EU-Kommission Aspekte des Verbraucherschutzes darin nahezu vollständig ausblendet. Der Verbraucherschutz muss anerkannt werden und es darf nicht ausschließlich Die Freien Berufe zeichnen sich seit jeher durch ihre hohe Integrationsleistung insbesondere bei der Ausbildung aus. Die Auszubildenden können ihre kulturelle Kompetenz ein- und eine zusätzliche Sprache mitbringen. Dies wertschätzen die Ausbilder, wie die diesbezüglichen Ergebnisse zeigen. Beides hilft, einen persönlichen Draht zum Mandanten, Patienten, Klienten und Kunden zu schmieden. Und dieser ist unerlässlich für freiberufliche Vertrauensdienstleistungen, so Dr. Vinken zu den Ergebnissen des Sonderthemas der Umfrage. Die Freien Berufe sind zuversichtlich, robust, zuverlässig und bringen der deutschen Volkswirtschaft und dem europäischen Binnenmarkt auch weiterhin deutliche Wachstumsimpulse. Das kommt nicht von ungefähr: 6 P O L I T I S C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

9 auf ökonomische Aspekte abgestellt werden. Regulierung bei den Freien Berufen, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat, ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Verbraucher, so Dr. Vinken. Aber trotz aller Attacken statt Anerkennung, die Freien Berufe sind und bleiben ein leistungsfähiger Sektor. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Sie sind Wachstums- und Beschäftigungsmotor: Als Arbeitgeber beschäftigen die rund 1,3 Millionen selbstständigen Freiberufler in Deutschland weit über 3,4 Millionen Mitarbeiter darunter ca Auszubildende. Gemeinsam erwirtschaften sie einen Jahresumsatz von rund 381 Milliarden Euro und steuern somit 10,1 Prozent oder jeden zehnten Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe. Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage im Einzelnen: Aktuelle Geschäftslage Ihre aktuelle Geschäftslage beurteilen 42,6 Prozent der Befragten als gut, 42,6 Prozent als befriedigend und 14,8 Prozent als schlecht. Im Vergleich zu den Werten aus dem Sommer 2015 ist dies eine leichte Korrektur nach unten: Damals lagen die Werte noch bei 46,6 Prozent (gut), 39,7 Prozent (befriedigend) und 13,7 Prozent (schlecht). Alle vier Freiberufler-Gruppen verzeichnen einen positiven Saldo. Besonders zufrieden zeigen sich die Befragten aus dem Bereich Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung sowie aus dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, gefolgt von den Heilberufen. Skeptischer sind die freien Kulturberufe. Spezialthema: Bildung und Migration Neben wirtschaftlichen Aspekten wurden die Befragten zum Spezialthema Bildung und Migration befragt. Hier sind die Fallzahlen zwar gering, aber daran lassen sich nachfolgende Tendenzen ablesen: Auszubildende mit Migrationshintergrund können gleichermaßen punkten mit ihrer interkulturellen Kompetenz, ihrem hohen Engagement und ihrer Muttersprache, die für die Ausbilder als zusätzliche Fremdsprache wertvoll ist. Da bei den Freien Berufen der persönliche Kontakt zum Mandanten, Patienten, Klienten und Kunden entscheidend und ausgeprägter als in der gewerblichen Wirtschaft ist, steht die Sprachkompetenz natürlich im Fokus. Falls die Auszubildenden mit Migrationshintergrund Unterstützung brauchen, machen die freiberuflichen Ausbilder Bedarf vor allem im sprachlichen Bereich aus. Beim Schulabschluss dieser Auszubildenden haben die meisten gut ein Drittel die Mittlere Reife und knapp ein Drittel Abitur. Die Ausbildung selbst wird von den meisten mehr als ein Drittel mit den Noten sehr gut und gut abgeschlossen. Nur etwa jeder Zehnte hat nicht bestanden. Knapp 90 Prozent der Freiberufler, die schon Auszubildende mit Migrationshintergrund in ihren Teams hatten, würden dies auch zukünftig tun. Freiberufler, die bereits Erfahrungen mit Auszubildenden mit Migrationshintergrund gesammelt haben, würden wegen dieser positiven Erfahrungen mehrheitlich auch Flüchtlinge ausbilden, nachdem sich beide Seiten bei einem Praktikum kennengelernt haben. Wichtigste Voraussetzung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Die Ergebnisse der detaillierten Auswertung finden Sie hier: bfb/3_presse/1_presseinformationen/ _Auswertung_BFB-Konjunkturumfrage.pdf ß Quelle: URTEILE ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) JETZT IN EINER DATENBANK In einer Ende Januar erstmalig veröffentlichten neuen Online-Datenbank hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Urteile zu der seit Anfang 2012 geltenden GOZ eingestellt. Zahnärzte können sich mit dieser Hilfe über den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung informieren. Umfassende Funktionen ermöglichen eine zielführende Suche. Die Urteile sind im Volltext einsehbar und können zur Weiterverwendung heruntergeladen werden. Auch das Einreichen von noch nicht gelisteten Urteilen ist möglich. Zugang zur Datenbank über: fuer-zahnaerzte/ urteiledatenbank.html Eigene gefundene Urteile der BZÄK einreichen: urteiledatenbank/urteil-einreichen.html ß Quelle: P O L I T I S C H E S F E B R U A R N Z B P O L I T I S C H E S 7

10 Schlag gegen die Zahnerhaltung Im Universitätsklinikum Münster wurde schon im August quasi als Trendsetter die Zahnerhaltung mit der Parodontologie auf nur noch einen gemeinsamen Lehrstuhl eingedampft. Diesem Beispiel folgend wandelt jetzt die Universitätsklinik Greifswald den C4-Lehrstuhl von Professor Dr. Georg Meyer nach seiner Emeritierung in eine befristete W2-Stelle mit Besetzung durch einen Oberarzt um. Bei allem verständlichen Interesse für Sparmaßnahmen, aber faktisch bedeutet dieser Schritt eine Abwertung der Zahnerhaltung innerhalb des zahnmedizinischen Fächerkanons. Dabei hat sich gerade in den letzten Jahren ein Paradigmenwandel zugunsten von Vorsorge und Zahnerhaltung vollzogen. Durch prophylaktische und restaurative Behandlungen sind Allgemeinzahnärzte heute in der Lage, die Zähne auch unter häufig erschwerten Umständen ein ganzes Leben lang zu erhalten. Der Fokus der Ausbildung an den Universitäten muss zunehmend vor allem auf der Zahnerhaltung liegen. Schon mehrfach hat der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte Deutschlands (BVAZ) die ganz offensichtlich an pekuniären Interessen ausgerichtete zahnmedizinische Lehre angeprangert. Es passt nicht in unsere moderne Gesellschaft, wenn junge Studenten die Zukunft der Zahnmedizin schwerpunktmäßig in der Implantologie sehen sollen. Das Ziel kann nur eine effektive und flächendeckende Prävention und Zahnerhaltung sein. 8 P O L I T I S C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

11 Gerade auf diesem Gebiet hat sich Professor Meyer außerordentliche Meriten erworben. Er hat sich jahrzehntelang für die stärkere Gewichtung der Medizin in der Zahnheilkunde engagiert und den international anerkannten Hochschulstandort Greifswald zu dem gemacht, was er heute ist. Eine faktische Abschaffung eines Lehrstuhls für konservierende Zahnheilkunde in Greifswald ist gegenüber der Lehre der Zahnheilkunde kontraproduktiv und absolut der falsche Weg. Eine Universität ohne Lehrstuhl für Zahnerhaltung ist nach geltender Approbationsordnung nicht in der Lage, die zahnmedizinische Ausbildung sicherzustellen. Es ist eine Frechheit, so Dr. Dr. Rüdiger Osswald, Geschäftsführer des BVAZ, dass die Politik auf der einen Seite höhere Qualität in Forschung und Lehre fordert, aber nicht bereit ist, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Osswald hinterfragt ergänzend, ob außer der politischen Motivation unter Umständen auch pekuniäre Interessen anderer Hochschullehrer an den möglichen zu generierenden Honoraren eine zusätzliche Rolle bei der Lehrstuhlabschaffung spielen können. Keinesfalls werden es die Allgemeinzahnärzte Deutschlands widerstandslos hinnehmen, dass endlose Diskussionen über eine längst überfällige moderne Approbationsordnung geführt werden und auf kaltem Weg gleichzeitig das Zahnmedizinstudium entkernt wird. Dr. Andreas Bien, Präsident des BVAZ, kann diesen Vorgang nur als vorweihnachtlichen Witz auffassen, durch den ohne Sinn und Verstand auf dem Rücken der zahnärztlichen Ausbildung Geld gespart werden soll. Die Abwertung eines Lehrstuhls für Zahnheilkunde in Greifswald kann natürlich auch politisch erklärtes Ziel sein, um die Zahnmedizin aus Kostengründen den Fachschulen zuzuordnen. Ein international verheerendes Zeichen für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Der BVAZ fordert alle Verantwortlichen auf, sich für den vollwertigen Erhalt des Zahnmedizinstudiums in Greifswald einzusetzen. ß Pressemitteilung des BVAZ vom P O L I T I S C H E S Anzeige VeneerComplete Universitätsmedizin Göttingen April 2016 Prof. Dr. R.Bürgers Priv.-Doz. Dr. S.Rinke, M.Sc., M.Sc. Priv.-Doz. Dr. M.Rödiger Vollkeramische Veneers sind die minimal-invasive, ästhetisch hochwertige und wissenschaftlich anerkannte Behandlungsalternative zu konventionellen prothetischen Verfahren. Lernen Sie erfolgreich und im Team Ihr Ziel zu erreichen, Fehlerquellen zu erkennen und zu vermeiden sowie das wichtigste über eine korrekte Abrechnung in Praxis und Labor. KURSINHALTE Planung, Vorbehandlung, Präparation, Abformung und adhäsive Zementierung Jeder Teilnehmer erhält das Buch Vollkeramik - Ein Praxiskonzept von S. Rinke als Kursskript. liveline@praxis-live.com 16 Fortbildungspunkte Eine PRAXIS LIVE Fortbildung F E B R U A R N Z B P O L I T I S C H E S 9

12 Dentale Erosionen Fotos: DZZ Dentale Erosionen sind chemisch durch Säuren oder Chelatoren induzierte irreversible Zahnhartsubstanzverluste ohne die Beteiligung von Mikroorganismen [9]. Diese beginnen zunächst im Schmelz auf einer plaquefreien Oberfläche und breiten sich bei bestehender Demineralisation bis in das Dentin aus. Hier geht die Demineralisation im Gegensatz zur Karies mit einem vollständigen Substanzverlust in dem geschädigten Bereich einher, sodass eine Erhöhung der Säureresistenz im Vordergrund stehen sollte, nicht die Remineralisation [13]. Die geringe Oberflächenhärte hat zur Folge, dass mechanische Einwirkungen wie beispielsweise eine falsche Zahnputztechnik zu einem weiteren Substanzverlust führen können. Die Geschwindigkeit des Voranschreitens der Erosion und die Geschwindigkeit der Dentinexposition hängen unter anderem von der Schmelzdicke also der Lokalisation des Defekts ab. Zudem schreiten Erosionen schneller in der Breite als in der Tiefe fort. Eine sehr häufige Folge von bis in das Dentin vorangeschrittenen erosiven Defekten sind schmerzhafte Hypersensibilitäten, die durch das Eröffnen der Dentintubuli verursacht werden. Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Entstehung eines erosiven Defekts die Untersättigung des Speichels an Kalzium und Phosphat [13]. exogene Faktoren Ernährung mit viel säurehaltigen Lebensmitteln Saure Medikamente (z.b. Ascorbinsäure (Vitamin C), Azetylsalizylsäure (Aspirin)) Berufsbedingte Säureeinwirkung (z.b. Weintester oder Laborarbeiter) Chronischer Alkoholabusus Mundhygieneverhalten des Patienten Sportler (z.b. Schwimmer) Tab. 1: Exogene und endogene Faktoren, die zu erosiven Defekten führen können. endogene Faktoren Gastroösophagealer Reflux Regurgitation Bulimia nervosa Anorexia nervosa Pathologische Speichelzusammensetzung Abb. 1: Okklusale erosive Defekte mit Dentinbeteiligung. Der Anteil solcher säurebedingter Zahnhartsubstanzdefekte hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ein Grund ist vor allem die Veränderung der Ernährungsgewohnheiten. So werden zum einen deutlich mehr Softdrinks konsumiert und zum anderen trinken gerade gesundheitsbewusste Menschen deutlich mehr Getränke mit einem niedrigen ph-wert, z.b. Säfte, und essen vermehrt säurehaltige Nahrungsmittel. Allerdings können nicht nur exogen zugeführte Säuren zu Erosionen führen, auch endogene Faktoren spielen eine sehr wichtige Rolle. So ist die Entstehung von Erosionen ein multifaktorielles Geschehen und beinhaltet neben falschen Ess- und Trinkgewohnheiten ebenfalls Faktoren, wie die Zusammensetzung des Speichels, das Mundhygieneverhalten des Patienten, die Zahnanatomie, Medikamenteneinnahme und Allgemeinerkrankungen (Tab. 1). Die Erkrankungen, welche am häufigsten Erosionen auslösen, sind der gastroösophageale Reflux, Anorexia und Bulimia nervosa [2, 11]. Sollten diese Gründe für die Manifestation verantwortlich sein, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit z.b. Gastroenterologen oder Psychotherapeuten unbedingt erforderlich. Als Differenzialdiagnosen sind die Attrition, Zahnhartsubstanzverlust durch direkten Zahnkontakt, die Abrasion, Substanzverlust durch Abrieb mit Beteiligung einer z.b. durch die Nahrung zugeführten Substanz und die Abfraktion z.b. der zervikale keilförmige Defekt, zu berücksichtigen. Auch eine Kombination dieser unterschiedlichen Ätiologien ist möglich [10]. Klinisches Erscheinungsbild Bei Erwachsenen zeigen sich Erosionen am häufigsten okklusal, gefolgt von vestibulär und oral [8]. Zu Beginn äußert sich ein erosiver Defekt durch eine glatte und matte Schmelzoberfläche. Dieser bildet bei weiterem Voranschreiten eine konkave Vertiefung in der Zahnhartsubstanz. Im okklusalen Bereich sind als typische Merkmale das Fehlen einer Beziehung zu okklusalen Kontaktpunkten und das Überragen von benachbarten Füllungsrändern zu erkennen 10 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

13 Abb. 2a, b: Neben kariösen Läsionen sind ausgeprägte erosive Defekte aufgrund einer Anorexia nervosa in Kombination mit einer Alkoholabhängigkeit zu erkennen. (Abb. 1). Im weiteren Verlauf kann das Höcker-Fissuren- Relief gänzlich verloren gehen. Sind die erosiven Defekte generalisiert, kann es aufgrund des massiven Zahnhartsubstanzverlustes zu einer Bisssenkung kommen (Abb. 2a, b). Im vestibulären und oralen Bereich sind die Defekte zunächst im zervikalen Drittel lokalisiert. Als wichtiges differenzialdiagnostisches Merkmal zu einer Abfraktion ist hier die marginal persistierende Schmelzleiste zu nennen (Abb. 3). Diese entsteht durch die Sulkusflüssigkeit, welche mit einem ph-wert von 7,5 8,0 die einwirkende Säure neutralisiert und durch gegebenenfalls vorhandene Plaquerückstände, die als Diffusionsbarriere dienen [7, 15]. Um eine geeignete Therapie durchführen zu können, ist es unerlässlich die genaue Ursache des nicht kariesbedingten Zahnhartsubstanzverlustes zu ermitteln. Denn bei allen diesen Defekten führt die Beseitigung der einwirkenden Noxe zu einer Stagnation [13]. Demnach sollte allem voran eine ausführliche Anamnese inklusive Ernährungsprotokoll stehen, um die Säurequelle und die Häufigkeit des Einwirkens auf die Zahnhartsubstanz zu ermitteln [4, 6]. Gibt es bei dem Patienten vier Säureeinwirkungen pro Tag und liegt ein weiterer Risikofaktor vor, so weist dies auf ein erhöhtes Erosionsrisiko hin. Abb. 3: Vestibulärer erosiver Defekt mit zervikal intakter Schmelzleiste. Eine Kurzuntersuchung zur Auswahl einer geeigneten Therapie stellt die in Anlehnung an den PSI (Periodontal Screening Index) entwickelte BEWE (Basic Erosive Wear Examination) dar [1]. Es wird der höchste Schweregrad der erosiven Defekte pro Sextant ermittelt. Aus der Summe der sechs ermittelten Werte, lässt sich die empfohlene Therapiestrategie ablesen [1]. Die BEWE sollte in Abhängigkeit des Schweregrades und der individuellen Risikofaktoren F A C H L I C H E S Anzeige F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 11

14 Abb. 4a: Erosive Defekte an den Palatinalflächen der Oberkieferfrontzähne. Abb. 4b: Rekonstruktion der Palatinalflächen mit direkten Kompositrestaurationen. (Tab. 1, Abb. 1 4: S. Jacker-Guhr). Vita DR. SILKE JACKER-GUHR Studium der Zahnmedizin, Medizinische Hochschule Hannover 2004 Assistenzzahnärztin in niedergelassener Praxis 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin (Zahnärztin) in der Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde der Medizinischen Hochschule Hannover 2008 Promotion seit 2011 Oberärztin in der Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde der Medizinischen Hochschule Hannover min destens einmal jährlich wiederholt werden. Die Anfertigung von Fotos und Gipsmodellen erleichtert dem Behandler die Beurteilung einer Progression und dessen Lokalisation. Handelt es sich lediglich um initiale Läsionen und die Erosionen wurden durch eine falsche Ernährung ausgelöst, beschränkt sich die Therapie auf eine Ernährungsberatung in Bezug auf erosiv wirkende Lebensmittel, welche auf der Untersättigung von Mineralien (Kalzium und Phosphat) beruht. Ein zeitgleicher Ausgleich mit z.b. Kalzium-gesättigten Nahrungsmitteln gleicht saure Komponenten in der Ernährung aus [13]. Leider ist es nicht in allen Fällen möglich, die Ursache zu ermitteln und die verursachenden Noxen zu eliminieren. Dies ist vor allem bei schwer zu therapierbaren gastroösophagealen Erkrankungen und Essstörungen der Fall. Auch eine mangelnde Kooperation des Patienten limitiert den Therapieerfolg. Die symptomatische Therapie hat zum Ziel, das weitere Voranschreiten der Demineralisation zu verhindern. Allen voran ist hier die Fluoridapplikation als non-invasive Therapie zu nennen. Aufgrund der Histologie der Erosionen eignen sich hier vor allem Fluoridverbindungen mit polyvalenten Metallkationen. Auch die Kombination mit verschiedenen Polymeren spielen in der Zukunft eine wichtige Rolle [3]. Präparate, z.b. zinnhaltige Mundspüllösungen oder zinnhaltige Zahnpasten, sollten das Mittel der Wahl sein, da sie das Erweichen der Zahnhartsubstanz verhindern [14]. Eine Zahnputzkarenz nach dem Essen muss nicht eingehalten werden, da eine Härtung der Zahnhartsubstanz durch den Speichel nicht in vollem Umfang stattfindet [5, 13]. Für eine Akutbehandlung bei vorliegenden Hypersensibilitäten eignen sich Dentinadhäsive. Allerdings stellen diese keine definitive Lösung dar, da die Anwendung alle 3-9 Monate wiederholt werden müsste [12, 16]. Bei größeren erosiven Defekten ist nach der kausalen Therapie häufig eine Versorgung mit Restaurationen erforderlich. Dazu eignen sich besonders aufgrund der möglichen Minimalinvasivität die Kompositrestaurationen (Abb. 4a, b) [12]. Dabei sollten allerdings morphologische Besonderheiten im Dentin berücksichtigt werden. So sollte das sklerotische Dentin bei der Verwendung von Adhäsiven angefrischt werden, da die Haftung sonst verringert ist [17]. Bei größeren Defekten können Teilüberkronungen oder Kronen notwendig werden. Sind die Defekte generalisiert und eine Bisssenkung liegt vor, sollte vor einer definitiven Versorgung eine Bisserhöhung mithilfe einer Schienentherapie erfolgen. Ein Langzeiterfolg ist jedoch nur möglich, wenn die Ursache für die Erosionen beseitigt wird. Dennoch sollte in allen Fällen die Minimal-Invasivität in der Therapie im Vordergrund stehen. ß Dr. Silke Jacker-Guhr, Hannover Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags, Erstveröffentlichung DZZ 2015; 70: Die Literaturliste können Sie unter herunterladen oder unter anfordern. 12 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

15 Klinisch erfolgreiche Frontzahnrestaurationen mit Keramikveneers TEIL 2: PRÄPARATION UND BEFESTIGUNG Zusammenfassung: Die Präparation von Keramikveneers folgt genauen Regeln, deren Beachtung für den langfristigen klinischen Erfolg der Verblendschalen von großer Bedeutung ist. Im hier vorliegenden 2. Teil des Beitrages zu Keramikveneers werden die unterschiedlichen Präparationsformen von Keramikveneers von rein labialen Verblendschalen bis zu Frontzahnteilkronen dargestellt und die dazu notwendigen Präparationselemente in ihrer Bedeutung erläutert. Präparation Allgemeines zur Veneerpräparation Vorausschickend soll erwähnt werden, dass die Wahrscheinlichkeit von Problemen mit Keramikveneers zunimmt, wenn die adäquaten Präparationsrichtlinien nicht befolgt werden [2, 24]. Das Grundprinzip der Präparationsplanung für vollkeramische Restaurationen besteht darin, dass durch die Geometrie der Präparation Biege- und Zugbelastungen im entstehenden Werkstück möglichst vermieden werden und die Keramik hauptsächlich auf Druck belastet wird [25, 26]. Die Festigkeit der Keramikrestauration wird durch Größe, Form, Oberfläche und ggf. durch herstellungsbedingte Gefügeinhomogenitäten beeinflusst [27]. Form und Ausführung der Zahnpräparation haben einen sehr großen Einfluss auf die klinische Langlebigkeit der Veneers [28]. Generell unterscheidet man 3 grundsätzliche Präparationsformen für Veneers, die variabel entsprechend den jeweiligen klinischen Anforderungen individuelle Abwandlungen erfahren. Bei der klassischen, rein vestibulären Schmelzreduktion wird bis zur Spitze der Inzisalkante präpariert und diese in oro-vestibulärer Ausdehnung bis ca. zur Hälfte einbezogen, ohne eine Kürzung des Zahnes vorzunehmen (Abb. 01) [29, 30]. Diese Präparationsform wird oft als Kontaktlinsenveneer bezeichnet [31]. Neben dem rein labialen Veneer differenziert man noch zwischen den anderen beiden Hauptvarianten mit zusätzlicher inzisalhorizontaler Reduktion der Schneidekante (inzisale Stufe) (Abb. 02) bzw. zusätzlicher inzisal-horizontaler Reduktion und oraler Einfassung der Schneidekante (inzisale Überkuppelung) (Abb. 03) [28, 29, 32]. Bei den letztgenannten F A C H L I C H E S Anzeige GREGOR.FÜRST.STEINIG Rechtsanwälte. Notare Jahrzehntelang Ihre seriösen und kompetenten Berater in allen Rechtsfragen, die für Zahnärzte und Ärzte von Bedeutung sind: Bödekerstraße Hannover Telefon: 0511 / Mail: info@gregor-recht.de LUTZ GREGOR Notar und Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht MICHAEL FÜRST Notar a. D. und Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht BERNHARD STEINIG Notar und Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht THOMAS DEBERTIN Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht JAN RIPPICH Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht DIETMAR DUSCHE Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht TOBIAS HILLER Notar und Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht European Lawyers Group F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 13

16 Fotos: Prof. Dr. J. Manhart 1 Abb. 01: Präparationsform für ein Veneer mit labialer Ausdehnung ( Kontaktlinsenveneer ). 3 Abb. 03: Präparationsform für ein Veneer mit labialer Ausdehnung und zusätzlicher inzisal-horizontaler Reduktion und oraler Einfassung der Schneidekante (inzisale Überkuppelung). Abb. 04: Präparationsform für eine Veneerkrone. Varianten ist der Übergang zu Frontzahnteilkronen fließend. Zusätzlich gibt es Veneerkronen (auch 360 -Veneers oder Full Veneers genannt; sie haben im Vergleich zu herkömmlichen Keramikkronen wesentlich geringere Wandstärken) (Abb. 04) [33, 34], palatinale Veneers zur Rekonstruktion von Führungsflächen [29, 33] und Teilveneers (auch Additional Veneers, Sectional Veneers oder Edge-up s genannt) zum Ersatz von Zahnteilbereichen [29, 33, 35-38]. Es existiert somit ein Kontinuum im Präparationsdesign zwischen dem traditionellen labialen Veneer und einer Vollkeramikkrone [39]. Die Referenzflächen zur Bestimmung des Zahnhartsubstanzabtrags werden durch die Außendimensionen der späteren Versorgung bestimmt. Sollen mit der Therapie größere Veränderungen der Zahnform und -stellung erreicht werden, ist die Anfertigung einer diagnostischen Schablone unbedingt zu empfehlen. Sind mit der Behandlung keine Veränderungen der Dimensionen verbunden, 2 Abb. 02: Präparationsform für ein Veneer mit labialer Ausdehnung und zusätzlicher inzisal-horizontaler Reduktion der Schneidekante (inzisale Stufe). 4 z.b. lediglich eine Korrektur der Oberflächenmorphologie oder der Zahnfarbe, so kann der notwendige Abtrag gleich mit speziellen Tiefenmarkierungsschleifern festgelegt werden. In sehr seltenen Fällen kann komplett auf eine Präparation des Zahnes verzichtet werden, diese speziellen Fälle eignen sich zur Anfertigung sogenannter No-Prep -Veneers [7]. Es handelt sich hierbei meist um kariesfreie Zähne, die entweder in Relation zu ihren Nachbarn in retrudierter Position stehen oder aber um entsprechend geeignete dysplastische Zähne. Die Option für ein präparationsloses Vorgehen ist am besten in der Planungsphase durch ein Wax-up zu prüfen. No-Prep -Veneers können in einem harmonisch ausgeformten Zahnbogen nicht einzeln eingesetzt werden, da die Schichtstärke der Keramik, auch wenn sie sehr dünn ist, auffällt [40]. Dies macht es erforderlich, dass derartige Veneers bei einer solchen Ausgangslage immer in symmetrischer Verteilung angefertigt werden, was zumindest die Gefahr einer medizinischen Übertherapie in sich birgt [41]. Weiter ist zu beachten, dass es durch den Einsatz von No-Prep -Veneers häufig zu einer zervikalen Überkonturierung kommt, die Ursprung für Plaqueakkumulation, Entzündungsreaktionen des marginalen Parodonts, Randverfärbungen und Sekundärkaries sein kann [8, 41, 42]. Eine präzise Randpassung der Restauration im zervikalen Bereich ist aber für die langfristige Gesundheit der parodontalen Gewebe von höchster Bedeutung [43]. Details zur Veneerpräparation Im Folgenden wird das Vorgehen bei der Veneerpräparation näher beschrieben (Abb. 05a bis r). Nach dem Abtragen der Zahnbereiche, die ggf. die Außenkonturen der diagnostischen Schablone überschreiten, wird deren spannungsfreier Sitz intraoral kontrolliert [44]. Nachfolgend wird die Schablone im relevanten Bereich mit Provisoriumskunststoff gefüllt und korrekt über dem entsprechenden Zahnbogen positioniert. Dadurch werden die Abmessungen des Wax-up in das intraorale Mock-up überführt [20]. Der Patient hat jetzt nochmals die Möglichkeit, die Dimensionen der späteren Versorgungen zu beurteilen. Nach dem Anlegen von 0,3-0,5 mm tiefen horizontalen Orientierungsrillen in das 14 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

17 Abb. 05a: Ausgangssituation: Patient mit multiplen Diastemata im Ober- und Unterkieferfrontzahnbereich. 5a 5b 5c F A C H L I C H E S Abb. 05b: Die Stellung der kariesfreien Zähne ist perfekt für die Anfertigung von Veneers zum Lückenschluss. Abb. 05c: Präoperatives analytisches und ästhetisches Wax-up für das Backward Planning. 5d 5e 5f Abb. 05d: Überprüfung ästhetischer Parameter mit einem aufsteckbaren laborgefertigten Mock-up. Abb. 05e: Der Patient kann das Mock-up mit nach Hause nehmen und das Feedback von Verwandten und Freunden einholen. Abb. 05f: Nach Einwilligung in die Behandlung erfolgt die Übertragung des Wax-up in ein intraorales Mock-up mit einer Schablone aus transparentem Silikon. 5g 5h 5i Abb. 05g: Das Mock-up definiert die Außenkonturen der späteren Veneers. Abb. 05h: Anlegen von Tiefenmarkierungen mit speziellen Diamantschleifern. Abb. 05i: Nach Abnahme des Mock-ups sind die Stellen zu erkennen, an denen der Rillenschleifer den Kunststoff bis in die Zahnhartsubstanz durchschnitten hat. F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 15

18 Mock-up bzw. in den labialen Schmelz mit Tiefenmarkierungsdiamanten [45, 46] erkennt man deutlich die Bereiche, an denen die Präparation rein innerhalb der labialen Ausdehnung des Mock-ups zu liegen kommt, d.h. es ist an diesen Arealen kein Hartsubstanzabtrag notwendig, bzw. jene Bereiche, in denen das Mock-up komplett durchschnitten und bis in den Zahnschmelz durchdrungen wird. Anschließend werden die Kunststoffreste entfernt und zur besseren Visualisierung des weiter durchzuführenden Substanzabtrags der Grund der Tiefenmarkierungen im Schmelz mit einem wasserfesten Stift markiert. Dieses Vorgehen nach dem Prinzip des Backward Planning erlaubt den schonenden Umgang mit Zahnhartsubstanz und garantiert einen der jeweiligen Materialauswahl entsprechenden Abtrag zur Sicherstellung der Restaurationsstabilität. Die vestibuläre Zahnfläche wird unter Beibehaltung der anatomischen Form auf das mit den Orientierungsrillen bestimmte Niveau reduziert. Ein uniformer Zahnhartsubstanzabtrag mittels Tiefenmarkierungsdiamanten ohne vorheriges Mock-up muss heute als obsolet betrachtet werden [47]. Eine Veneerschichtstärke unter 0,3 mm ist nicht zu empfehlen, da ansonsten die Restauration in der zahntechnischen Herstellung als auch in der zahnärztlichen Praxis zu bruchgefährdet ist. Silikonvorwälle, die am Wax-up-Modell hergestellt werden, erleichtern die Kontrolle der labialen Präparation im inzisalen, mittleren und zervikalen Zahndrittel 5j 5k 5l Abb. 05j: Fertige Veneerpräparationen. Die Ränder verlaufen labial äquigingival und im approximalen Bereich leicht subgingival, um ein besseres Emergenzprofil beim Lückenschluss zu erreichen. Abb. 05k: Überprüfung der Präparationen mit einem Kontrollschlüssel aus Silikon. Abb. 05l: Die direkten Veneerprovisorien werden mit Hilfe der diagnostischen Schablone angefertigt. 5m 5n 5o Abb. 05m: Labortechnisch fertiggestellte Veneers aus Schichtkeramik (Zahntechnik: Hubert Schenk, München). Abb. 05n: Nach der erfolgreichen Einprobe werden die Veneers mit lichthärtendem Kompositkleber adhäsiv befestigt. Abb. 05o: Die Veneers ermöglichen einen minimalinvasiven Schluss der multiplen Diastemata mit gleichzeitiger Verbesserung der Funktion. 5p 5q 5r Abb. 05p: Das Lippenbild zeigt eine deutliche Verbesserung der Ästhetik. Abb. 05q: Im Durchlicht zeigt sich die hervorragende Lichtdynamik der keramischen Verblendschalen. Abb. 05r: Im UV-Licht zeigen sich die fluoreszierenden Eigenschaften der Verblendkeramik. 16 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

19 6 Abb. 06: Approximale Präparation: Schonung des Kontaktpunktes vs. Erweiterung in oraler Richtung. 7 Abb. 07: Die Außengrenzen der Veneerpräparation befinden sich im Approximalbereich in nicht sichtbaren Zonen. Unterhalb des zu erhaltenden natürlichen Kontaktbereichs wird ein sogenannter Ellbogen in oral-zervikaler Richtung präpariert. und liefern Informationen über Bereiche, an denen die notwendige Schichtstärke noch nicht erreicht ist. Es wird angestrebt, die Veneerpräparation komplett innerhalb des Zahnschmelzes enden zu lassen [48]. Liegen mehr als 50 % der labialen Schlifffläche im Dentin, ist das Risiko, dass die Verblendschale vorzeitig durch Haftversagen oder Fraktur verloren geht, deutlich erhöht [49, 50]. Im Idealfall liegt die Präparation komplett im Zahnschmelz [2, 14]. Eine gegebenenfalls aus funktioneller oder ästhetischer Sicht zu präparierende inzisale Reduktion (Auflage) sollte aus Stabilitätsgründen ca. 1-2 mm betragen [51]. Eine zusätzliche orale Einfassung (Überkuppelung) ist nicht zwingend notwendig und soll nicht im Bereich der statischen Okklusionskontakte zu liegen kommen [52]. Frontzähne, die mit Veneers mit inzisaler Überkuppelung versorgt wurden, zeigen niedrigere Festigkeitswerte im Vergleich zur Präparation mit lediglich inzisaler Auflage [53]. Gleichzeitig wurde für die Präparationsform mit oraler Einfassung eine höhere Anfälligkeit für Rissbildung in der Keramik gefunden [53]. Der gingivale Präparationsrand hat die Form einer Hohlkehle und sollte im Idealfall komplett schmelzbegrenzt sein [2, 45, 50, 54]. Im Bereich der Oberkieferfrontzähne verläuft die Präparationsgrenze äquigingival oder max. 0,5 mm subgingival [55]. An Unterkieferfrontzähnen erlaubt die maskierende Funktion der Unterlippe zwar prinzipiell einen Präparationsverlauf oberhalb (ca. 1 mm) der marginalen Gingiva [30, 56], allerdings sollte man z.b. bei einer Farbkorrektur von Zähnen aus psychologischen Gründen auch im Unterkiefer besser einen äquigingivalen Randverlauf anstreben. Zur Schonung der marginalen Gingiva empfiehlt es sich, vor Beginn der Präparation einen dünnen Retraktionsfaden in den Sulkus einzubringen [16]. Intrasulkuläre Präparationsränder sind nur dann zu empfehlen, wenn mit den Veneers eine Verfärbung der Zähne korrigiert werden soll, wenn sich im äquigingivalen Bereich oberflächliche Schmelzdefekte befinden oder um dem Zahntechniker bei der Versorgung von lückig stehenden Zähnen bzw. zum Schließen von schwarzen interdentalen Dreiecken nach Papillenverlust die Möglichkeit zu geben, einen besseren Verlauf des Emergenzprofils im Bereich der Approximalräume zu gestalten [19, 39, 57, 58]. Die approximale Präparationsform wird durch die Zahnstellung, alte Kompositrestaurationen und eventuell vorhandene Verfärbungen determiniert [59, 60]. Bei regulärer, lückenloser Zahnstellung wird im Bereich der seitlichen Zahnbegrenzungen von labialwärts lediglich bis unmittelbar an den natürlichen Approximalkontakt heranpräpariert, ohne diesen aufzulösen (Abb. 06) [8, 16, 39, 45, 50]. Muss der Approximalraum neu gestaltet werden, beispielsweise beim Diastemaschluss, oder liegt ein Zahnverfärbung vor, wird die Präparation durch den Approximalkontakt nach oral erweitert (Abb. 06), um eine optimale approximale Gestaltung durch den Zahntechniker zu ermöglichen bzw. die Verfärbungen komplett zu maskieren [8, 39]. Die Außengrenzen der Veneers sollen in Bereiche der jeweiligen Zähne verlegt werden, die nach einer Befestigung der Restaurationen nicht mehr einsehbar sind und somit ästhetisch störende Präparationsränder durch die Keramikschalen selbst verdeckt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass im Approximalbereich weder der Rand des Veneers noch störende, durch eine ungeeignete Präparationsform verbliebene Anteile der natürlichen Zahnhartsubs - tanz (v.a. bei Abänderung der Zahnfarbe durch die Veneers) sowohl aus frontalem, als auch aus seitlichen Blickwinkeln zu sehen sind. Dies wird vor allem durch in der Veneertechnik unerfahrene Behandler oft falsch gemacht; es ergeben sich dann unschöne Übergänge oder Schattenbildungen, die das Gesamtbild deutlich beeinträchtigen. F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 17

20 8 Abb. 08: Übermittlung der Stumpffarbe an den Zahntechniker mit einem speziellen Farbschlüssel. Um dies zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig darauf zu achten, dass man sich am Übergang von der labialen zur approximalen Präparation eng entlang der marginalen Gingiva orientiert und dann im Approximalraum unterhalb des zu erhaltenden natürlichen Kontaktbereichs einen sogenannten Ellbogen (manchmal auch dog leg genannt) in oral-zervikaler Richtung präpariert, der gewöhnlich äquigingival verlaufend etwas weiter nach oral in den Zahnzwischenraum reicht und nach inzisal unmittelbar vor dem Kontaktpunkt endet (Abb. 07) [30, 32, 60-63]. Das Veneer muss eine klar definierte Endposition haben, da es sonst beim Einsetzen zu Problemen bei der Positionierung kommen kann [2]. Dieses Problem tritt i.d.r. nur beim reinen Kontaktlinsenveneer auf. Eventuell vorhandene Füllungen sollten durch die Veneerpräparation möglichst vollständig abgedeckt werden und müssen ggf. vorher erneuert werden [39]. Sollen verfärbte Zähne mit Veneers ästhetisch korrigiert werden, sollte man die Präparation, ausgehend von den vorgenannten Dimensionen, vertiefen [51], um durch eine dickere Keramikschicht einen besseren Maskierungseffekt zu erzielen und die störende Hintergrundfarbe vorhersagbarer abzublocken [64, 65]. Gleichzeitig kann für solche Fälle eine opakere Keramik für die Herstellung verwendet werden [8]. Eine klinische Studie zeigte, dass bei der Therapie von verfärbten Zähnen mit verschiedenen Veneertypen in den meisten Fällen unbeabsichtigte Überkonturierungen als Resultat eines zu geringen labialen Hartsubstanzabtrags entstanden [66]. Die Endfarbe der befestigten Veneers wird aufgrund deren geringer Materialstärke, abhängig von der Schichtstärke und der Transluzenz/Opazität der verwendeten Keramik und den optischen Eigenschaften des Kompositzements, auch erheblich von der Farbe des präparierten Zahnstumpfes beeinflusst. Daher ist es notwendig, dem Zahntechniker die Stumpffarbe zu übermitteln, damit er diese bei der Gestaltung der Veneers berücksichtigen kann. Dies erfolgt mit speziellen Farbschlüsseln, deren ausgewählte Farbmuster an den präparierten Zahn gehalten und mittels digitaler Fotografie dokumentiert werden (Abb. 08) [23, 44]. Im Anschluss an die Präparation erfolgen die Abformungen des betroffenen Kiefers und des Gegenkiefers, eine Kieferrelationsbestimmung und die schädelbezügliche Registrierung. Zur Herstellung von Provisorien kann erneut die diagnostische Schablone verwendet werden. Die temporäre Versorgung einzelner Veneerpräparationen kann auch in der direkten Komposittechnik mit Punktätzung erfolgen. Veneers im Seitenzahnbereich Ist es notwendig an Prämolaren oder gar bis zu den ersten Molaren im Oberkiefer bukkal Veneerschalen anzufertigen, so ist die Präparation analog zu Frontzähnen auszuführen (Abb. 09a und b) [46, 50, 67]. Der okklusale Rand darf allerdings nicht in einer hochbelasteten Zone an einem statischen Okklusionskontakt oder im Bereich von dynamischen Funktionsbahnen liegen [30]. Existiert keine Front- 9a Abb. 09a: Veneerpräparation an einem oberen Prämolaren. 9b Abb. 09b: Adhäsiv befestigtes Veneer am Prämolaren. Der okklusale Rand darf nicht in einer hochbelasteten Zone an einem statischen Okklusionskontakt oder im Bereich von dynamischen Funktionsbahnen liegen. 18 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

21 Eckzahn-Führung, sondern liegt eine Gruppenführung im Seitenzahnbereich vor, ist es vorteilhaft den okklusalen Rand bis in die Zentralfissur zu extendieren; hierbei wird der bukkale Höcker ca. 1,5-2 mm okklusal reduziert [30]. An Unterkieferseitenzähnen sollten an den bukkalen Stützhöckern aus Gründen der Statik und Frakturprophylaxe keine Veneers sondern eher Keramikteilkronen angefertigt werden. Adhäsive Befestigung Veneers sind vor Abschluss der adhäsiven Befestigung aufgrund ihres filigranen Designs deutlich bruchgefährdeter als vollkeramische Kronen. Sie erlangen ihre endgültige Festigkeit erst durch die Verklebung mit der Zahnhartsubs - tanz und die dadurch erzielte kraftschlüssige Verbindung. Die zuverlässige adhäsive Verbindung zur Zahnhartsubstanz insbesondere zum Schmelz, der durch seine Verwindungssteifigkeit die Veneerkeramik stabilisiert ist ein Schlüsselfaktor für den langfristigen klinischen Erfolg [68]. Nach der Abnahme der Provisorien wird zuerst die Farbe des zum Einsetzen der Veneers verwendeten Kompositklebers an den feuchten Zähnen bestimmt. Für die Überprüfung der Farb- und Transparenzgestaltung ( ästhetische Einprobe ) wird mit wasserlöslichen Try-in-Pasten, die in ihrer Einfärbung dem gehärteten Kompositzement entsprechen, die Luft im Zementspalt eliminiert [69, 70]. Kleinere Farbkorrekturen des Veneers können durch unterschiedlich intensiv eingefärbte Kompositzemente erzielt werden. Die finale Farbe des befestigten Veneers wird durch 3 Faktoren bestimmt, die eine unterschiedliche Gewichtung aufweisen: ästhetisch zu ruinieren. Die ästhetische Einprobe mit Try-in- Pasten zum richtigen Zeitpunkt ist somit eine Voraussetzung für einen gelungenen Abschluss der Behandlung. Anschließend erfolgt die intraorale Kontrolle der Passung der Veneers. Nach Trockenlegung werden sowohl die Veneers als auch die Zahnoberflächen gemäß den Regeln der Adhäsivtechnik vorbereitet und dann die Verblendschalen mit einem niedrig-viskösen Kompositkleber befestigt. Die dünnen Veneers erlauben bei Benutzung einer lichtstarken Polymerisationslampe die Verwendung eines rein lichthärtenden Kompositzements. Erst durch die kraftschlüssige adhäsive Verklebung mit den Zähnen erlangen die dünnen Veneers ihre maximale Festigkeit. Fazit Vollkeramische Veneers haben einen sehr hohen Qualitätsstandard erreicht und sind für die moderne Zahnheilkunde ein unverzichtbares Instrument. Die ausgezeichnete Ästhetik [1] und ein im Vergleich zu Vollkronen zumeist deutlich geringerer Zahnhartsubstanzabtrag zeichnen diese Therapieform aus, die bei Patienten auf eine hervorragende Akzeptanz stößt [13, 73]. Daten aus klinischen Studien zeigen hervorragende Überlebensdaten, wenn zu Beginn der Behandlung eine Auswahl geeigneter Patienten getroffen wird, eine korrekte Indikation gestellt wird und neben der sorgfältigen zahntechnischen Herstellung mit korrekter Materialselektion eine präzise Präparations- und eine geeignete Befestigungstechnik zum Einsatz kommen [24, 74]. ß Prof. Dr. Jürgen Manhart F A C H L I C H E S Farbe des beschliffenen Zahnstumpfes: Großer Einfluss bei transluzenter Keramik, geringerer Einfluss bei opaker Keramik (cave: sehr dunkle Zahnstümpfe können durch die dünnen Veneers schlecht maskiert werden, ohne dass das Endresultat meist zu opak wirkt) [71] Farbe und Transluzenz/Opazität der Veneerkeramik: Großer Einfluss bei transluzenter Keramik, sehr großer Einfluss bei opaker Keramik, abhängig von der Schichtdicke des Veneers [72] Farbe des Befestigungskomposits: Geringster Einfluss aufgrund der dünnen Schichtstärke, v.a. bei opaker Keramik (cave: vermeide sehr opake Kompositkleber bei transluzenten Veneers) Die geringe Schichtstärke des Kompositklebers im Vergleich zur Veneerkeramik erlaubt bei einer deutlichen Farbabweichung der Veneerkeramik von der Sollfarbe im Regelfall keine perfekte Korrektur, lediglich geringe Abweichungen können in unterschiedlichem Ausmaß korrigiert werden [72]. Andererseits besteht die Gefahr, die Farbe und Transluzenz eines perfekt hergestellten Veneers durch die Wahl des falschen Einsetzkomposits (wie etwa weiß-opake Farben) Korrespondenzadresse: Prof. Dr. Jürgen Manhart Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie Goethestraße München manhart@manhart.com Internet: Der Autor bietet Fortbildungen und praktische Arbeitskurse im Bereich der ästhetisch-restaurativen Zahnmedizin (Komposit, Vollkeramik, Veneers, adhäsive Wurzelstifte, ästhetische Behandlungsplanung) an. Die Literaturliste können Sie unter herunterladen oder unter anfordern. F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 19

22 Crystal Meth Eine neue Szene-Droge mit hohem Schädigungspotenzial für das stomatognathe System Fotos: Dr. med. Dr. med. dent. Niklas Rommel; Kaesler Media/Fotolia.com Zusammenfassung Die psychostimulierende Substanz Methamphetamin (MA) besitzt einen tiefen historischen Ursprung und zeigt momentan eine beunruhigende Ausbreitung in vielen Ländern weltweit [1]. Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland konnte in den letzten Jahren ein rasanter Anstieg von MA in Form der synthetischen Droge Crystal Meth (CM) beobachtet werden. Insbesondere die Bundesländer Sachsen und Bayern sind hierbei betroffen, was nicht zuletzt auf die liberale Drogenpolitik der angrenzenden Tschechischen Republik zurückzuführen ist [2]. Das Abhängigkeitspotenzial von CM ist sehr hoch, die körperlichen und psychischen Auswirkungen bei chronischem CM-Konsum vielfältig und oftmals verheerend. Eine spezielle Manifestation ist hierbei die Mund-Kiefer-Gesichtsregion. Grassierende Karies, schwere parodontale Erkrankungen, Mundtrockenheit, Bruxismus und Trismus werden u.a. als Symptome bei CM-Konsumenten beschrieben, weshalb in den Vereinigten Staaten bereits zu Beginn des Jahrtausends der Begriff Meth Mouth postuliert wurde [3]. Spezifische Präventiv-und Therapiekonzepte für die orale Gesundheit sind demnach bei chronischem CM-Konsum zu empfehlen. Die Substanz Methamphetamin MA wurde erstmals 1893 in Japan von Nagayoshi Nagai durch Sauerstoffabspaltung aus dem Pflanzenalkaloid Ephedrin gewonnen [3]. Die Substanz wirkt stark psychostimulierend und führt bereits nach einmaligem Konsum zu starker Abhängigkeit. Der Wirkbeginn bzw. die Anflutung hängt von der Applikationsform ab. MA kann intravenös gespritzt, geraucht, gesnieft oder geschluckt werden [4, 5]. Bei intravenöser Applikation ist der Wirkungseintritt unmittelbar nach der Injektion, beim Rauchen innerhalb weniger Sekunden, beim Sniefen nach 5 bis 15 Minuten und beim Schlucken sogenannter Bömbchen nach ca. 20 Minuten zu erwarten [4, 6]. Pharmakologisch werden bei MA-Aufnahme Noradrenalin- und insbesondere Dopaminrezeptoren stimuliert. MA verhindert die Wiederaufnahme von Dopamin in die Vesikel und verlängert die Wirkung der Substanz im synaptischen Spalt [3]. Die erhöhten Dopaminspiegel sorgen für eine starke psychische und physische Stimulation, wodurch ein erhöhtes Selbstwertgefühl, eine gesteigerte Leistungsbereitschaft, sowie eine anhaltende Euphorie resultieren. Ferner werden körperliche Bedürfnisse wie Schlaf, Hunger oder Durst gehemmt. Aufgrund dieser Effekte wurde bereits im zweiten Weltkrieg Soldaten der Wehrmacht unter dem Pseudonym Fliegersalz oder Panzerschokolade MA verabreicht, um im Kampf eine erhöhte Risikobereitschaft und Vigilanzsteigerung zu bewirken. Da im Anschluss das große Abhängigkeitspotenzial von MA offensichtlich wurde, schwere gesundheitliche Folgen auftraten und die Zahl an Substanzabhängigen stetig zunahm, folgte 1941 die Einstufung der Substanz als Betäubungsmittel [7]. Dennoch wurde MA weiterhin als leistungsfördernde Substanz missbraucht, ebenso auch als Dopingmittel im Hochleistungssportbereich [8, 9]. Aktuelle Problematik Weltweit wird die Anzahl an MA-Konsumenten aktuell auf 35 Millionen Menschen geschätzt, davon alleine 10,4 Millionen in den Vereinigten Staaten [3]. Aber auch in Europa kann eine rasante Ausbreitung von MA bzw. CM beobachtet werden. Eine Hochburg der CM-Herstellung und des CM- Konsums stellt hierbei die Tschechische Republik dar [5]. Eine liberale Drogenpolitik ohne konsequente Strafverfolgung bei Herstellung und Abgabe von CM führte in vielen Teilen des Landes zur Entstehung sog. Meth-Küchen, die CM kostengünstig aus rezeptfrei erhältlichen ephedrin- und pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln herstellten. In der Folge wurde Bayern und Sachsen über grenznahe Vietna- 20 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

23 mesenmärkte während der vergangenen Jahre zunehmend mit CM überschwemmt. Die oberfränkische Polizei verzeichnete bei ihrem Drogenbericht 2012 im Zweijahresvergleich zu 2010 eine Steigerung der CM-Sicherstellung um fast 200% [10] wurde innerhalb der Bundesrepublik erneut ein Rekordniveau des CM-Konsums erreicht mit einem Konsumanstieg im mittlerweile achten Jahr in Folge [11]. Die am stärksten betroffenen Regionen stellen hierbei Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern dar [11]. Annährend 27 Kilogramm CM wurden 2013 allein in Sachsen aufgegriffen [12]. Langzeitfolgen und Meth Mouth Bei chronischem MA bzw. CM Konsum zeigen sich vielfältige und oftmals dramatische Auswirkungen sowohl auf körperlicher als auch psychischer Ebene. Hierzu zählen Herz-Kreislauferkrankungen mit schweren Arrhythmien, Tachykardien und hypertensive Krisen [1], strukturelle Hirnschädigungen, starker Gewichtsverlust und chronische Hautentzündungen durch Kratzhabits ( Crystal Akne ) [13, 14]. Zudem treten schwere psychische Veränderungen mit Halluzinationen, paranoiden Gedanken, Depression, Schlafstörungen, Aggressionen und Persönlichkeitsveränderungen auf [3, 13, 14]. Jedoch wurden innerhalb der letzten Jahre speziell in der Zahn-, Mund- und Kieferregion schwerwiegende Veränderungen bei CM- bzw. MA-Konsumenten aus den Vereinigten Staaten beobachtet. Unter den soziologischen Voraussetzungen des US-amerikanischen Gesundheitssystems wurde 2005 erstmalig der Begriff Meth Mouth aufgrund dieser Pathologien innerhalb des stomatognathen Systems bei chronischem CM- bzw. MA-Abusus postuliert und dieser in der Fachliteratur mehrfach mit einer Vielzahl an charakteristischen Symptomen beschrieben. Diese Symptome umfassen eine grassierende ( rampant ) Karies, Xerostomie, schwere Gingivitiden und Parodontitiden, Zahn - erosionen, Trismus und Bruxismus [4, 15-18]. Für den massiven Kariesbefall bei chronischem CM bzw. MA-Konsum, wobei oftmals ein typisches Kariesmuster mit Befall der Labialflächen der Zähne, sowie der Approximalflächen der Frontzähne auftritt [3] (Abbildung 1), wird eine Vielzahl an Faktoren verantwortlich gemacht. Vorrangig berichten MA-Konsumenten über eine chronische Mundtrockenheit, wodurch die wichtigen protektiven Eigenschaften des Speichels bezüglich der Kariesentstehung verlorengehen. Plaque-induzierte Säuren werden durch die verschiedenen Puffersysteme des Speichels nicht mehr ausreichend neutralisiert, ebenso fallen die remineralisierenden Eigenschaften des Speichels als Ca 2+ - und PO 43- übersättigte Lösung weg. Dementsprechend korreliert ein mangelnder Speichelfluss mit einer erhöhten Kariesinzidenz [19, 20]. Die Gründe der MA-induzierten Mundtrockenheit sind weitgehend ungeklärt. Womöglich stellt jedoch die sympathomimetische, zentrale Wirkung von MA auf die Speichelproduktionhemmenden Abb. 1: Typische kariöse Läsionen im Approximalbereich der Frontzähne eines CM-Konsumenten. Alpha-2-Rezeptoren des Gehirns die Hauptursache dar [18]. Als weitere Ursache wird eine direkte Stimulation der inhibitorischen Alpha-2-Adrenorezeptoren der Speicheldrüsen durch MA postuliert [21], welche jedoch als unwahrscheinlich zu betrachten ist. Zudem scheint eine MA-induzierte Dehydration aufgrund der gesteigerten Stoffwechselbedingungen und der erhöhten physischen Aktivität bei MA-Konsum mitzuwirken [18, 22]. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass eine Xerostomie auch durch eine Vielzahl anderer Substanzen wie beispielsweise Benzodiazepine [23], Antidepressiva [24], Cannabis [25] oder Ecstasy [26] hervorgerufen werden kann. Da bei MA-Konsum oftmals ein Begleitkonsum vieler weiterer Suchtmittel besteht, müssen diese Substanzen bezüglich einer MA-induzierten Xerostomie berücksichtigt werden. Neben dem reduzierten Speichelfluss tragen weitere Faktoren zu dem massiven Kariesbefall bei. Zur Kompensation der Mundtrockenheit werden bei von MA-Abhängigen oftmals hochkalorische und zuckerhaltige Softgetränke konsumiert [15, 16]. Hinzu kommen mangelnde Mundhygienemaßnahmen und die Vernachlässigung des allgemeinen Gesundheitsbewusstseins in Phasen starker Suchtprogression [15, 22]. Ein gesteigerter gastrointestinaler Reflux und der damit verbundene Säurerückfluss in die Mundhöhle stellten einen weiteren pathogenen Effekt dar [16]. Diese Risikofaktoren für die Kariesentstehung sind gleichzeitig auch als Begründung für die erhöhte Gingivitis- und Parodontitisprävalanz zu sehen. Weitere Pathomechanismen auf molekularer Ebene sind hierbei jedoch zusätzlich relevant. Tipton et al. erkannten eine gesteigerte Produktion des Entzündungsmediators Interleukin-1-beta unter MA-Einfluss und somit ein erhöhtes Risiko für parodontale Erkrankungen [27]. Zudem bewirkt MA einen signifikanten Anstieg von Leukozyten, Makrophagen und der proinflammatorischen Zytokine IFN-, TNF-, IL-6 und IL-12, sowie einen signifikanten Abfall von CD3+-T-Zellen [28]. Auch wurden eine eingeschränkte antivirale Aktivität und eine F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 21

24 verminderte CD14-Expression [29], sowie ein hemmende Funktion von MA auf die Antigen-präsentierenden MHC-II- Zellen und Dendritischen Zellen des endosomal-lysosomalen Abbauweges beobachtet [30]. Zusammenfassend kann somit von einer Abschwächung des Immunsystems mit gesteigerten Entzündungsreaktionen unter MA-Einfluss ausgegangen werden, wovon bei chronischem MA-Abusus auch der Zahnhalteapparat explizit betroffen ist. Die Parodontitis wie auch der Zahnhartsubstanzabbau scheinen durch fortgesetzten Bruxismus der MA-Konsumenten getriggert zu werden. Die Blockierung der Wiederaufnahme von Noradrenalin in die Vesikel durch MA resultiert in einer erhöhten Sympathikusaktivität [31]. Die übermäßige neuromuskuläre Aktivität bei MA-Konsumenten kann hierbei zu einer parafunktionalen Kieferfunktion mit verstärktem Bruxismus führen [32]. Gerade während einer akuten Konsumphase tendieren MA-Konsumenten dazu, ihre Zähne fest zusammenzubeißen und stark aneinander zu reiben [33]. Auch tritt ein Trismus häufig bei chronischem MA-Konsum aufgrund der übermäßigen neuromuskulären Aktivität auf [34]. Parodontale Erkrankungen und temporo-mandibuläre Dysfunktionen können somit bei dauerhaften Bruxismus und Trismus die Folge sein [33]. Klinischer Fall In speziellen Suchtfachkliniken in Oberfranken wird die hohe Anzahl an CM-Konsumenten im meist jungen Erwachsenenalter in stationäre Therapie-und Entwöhnungsprogramme aufgenommen und intensiv betreut. Neben dieser suchtmedizinischen Betreuung werden die Folgen des chronischen CM-Abusus speziell auf das stomatognathe System durch die Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München an einem großem Patientenkollektiv evaluiert. Jan M. (28) ist einer dieser Patienten und konsumiert seit 5 Jahren regelmäßig CM. Anfangs habe er die Substanz Abb. 2: Schwerwiegende Auswirkungen eines langjährigen CM-Konsums auf den Zahnstatus mit multiplen kariösen Wurzelresten und Zahnverlusten im Seitenzahnbereich. nur am Wochenende auf Partys zu sich genommen, aber durch den extremen Leistungskick habe er CM dann auch täglich während der Arbeitszeit konsumiert. Zwischendurch sei er 3-4 Tage am Stück wach gewesen, danach aber wie ins Koma gefallen und habe bei Erwachen erneut ein starkes Verlangen nach der Droge gehabt. Auf Nachfrage von selbst bemerkten Veränderungen innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferregion bejaht er eine verstärkte Mundtrockenheit. Auch würden sich seine Zähne seit Beginn des CM-Konsums irgendwie brüchig anfühlen und seien teilweise gar ausgefallen. Auch das Zahnfleisch habe vermehrt geblutet. Verspannungen innerhalb der Kiefergelenksmuskulatur werden verneint, auch die Mundöffnung sei uneingeschränkt. Jedoch habe er das Gefühl, deutlich mehr mit seinen Zähnen zu knirschen, gerade in der Phase des akuten CM-Konsums. Zusätzlich zu seinem CM-Konsum rauche er seit seinem 17. Lebensjahr täglich ca. eine Schachtel Zigaretten und gelegentlich Cannabis, Alkohol würde er nur selten konsumieren. Dafür trinke er täglich Red Bull, Soft Drinks wie Cola hingegen eher kaum. In zahnärztlicher Behandlung sei er das letzte Mal vor drei Jahren gewesen, wo auch etwas gemacht wurde, aber er den Folgetermin nicht mehr wahrgenommen habe. Die klinische Untersuchung zeigt multiple kariöse Läsionen, Wurzelreste kariös zerstörter Zähne und Zahnverluste insbesondere im Seitenzahnbereich (Abbildung 2), sowie eine ausgeprägte Gingivitis und Parodontitis (BOP 62%, PSI=3). Die Messung der Speichelfließrate anhand eines Speicheltests (CRT buffer, Fa. Vivadent) zeigt mit 0,4 ml/min einen signifikant reduzierten Wert (Norm: 1-2ml/min). Präventive und therapeutische Maßnahmen Vor allem bei jungen Erwachsenen, die über Mundtrockenheit, starkes Zähneknirschen und unerklärliche Veränderungen innerhalb der Mundhöhle klagen, sollte ein CM-Abusus in Erwägung gezogen werden [4]. Bei Bestätigung eines CM-Abusus sollte der allgemeine Gesundheitszustand und der Infektionsstatus (HIV, Hepatitis) kritisch evaluiert, sowie Suchtdruck und CM-induzierte kognitive Defizite bedacht werden. Zudem sollte eine detaillierte Anamnese über den Begleitkonsum weiterer Suchtmittel erfolgen. Falls der CM-Patient für eine medizinische Beratung empfänglich ist, wäre die Konsultation eines Facharztes für Suchtmedizin oder einer suchtfachspezifischen Therapie- und Entzugsklinik zu empfehlen. Dabei sollte der Untersucher mit dem suchtfachspezifischen Behandlungsablauf vertraut sein, um den CM-Patienten über die zu erwartenden Maßnahmen aufklären zu können [35]. Als präventive kariesprophylaktische Maßnahme wird die Anwendung von topischen Fluoriden, remineralisierenden Produkten und Chlorhexidin empfohlen [36]. Fluoride können hierbei als Tablette, Gel, Spülung oder Lacke verabreicht werden. Zur Vorbeugung einer Xerostomie wird bei chronischem CM-Konsum emp- 22 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

25 Vita NIKLAS ROMMEL, DR. MED. DR. MED. DENT. Studium Studium der Zahnmedizin an der Ludwig- Maximilians-Universität München 07/2009 Zahnärztliche Approbation Studium der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Studium der Medizin an der Technischen Universität München 12/2014 Ärztliche Approbation Wissenschaftliche Tätigkeiten 04/2011 Zahnärztliche Promotion Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Univ.-Prof. Dr. Dr. K.-D. Wolff) 11/2015 Ärztliche Promotion Tätigkeiten Zahnärztliche Praxistätigkeit seit 01/2015 Assistenzarzt an der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Univ.-Prof. Dr. Dr. K.-D. Wolff) fohlen, mindestens 8-10 Gläser Wasser pro Tag trinken und die Substanzen Koffein, Tabak und Alkohol aufgrund des diuretischen Effekts zu meiden [36, 37]. Eine weitere therapeutische Empfehlung stellt die pharmakologische Stimulation der Speicheldrüsen mit dem Sialogoga Pilocarpin dar. Die parasympathomimetische Wirkung von Pilcocarpin stimuliert die großen und kleinen Speicheldrüsen [38], wodurch neben Speichel auch vermehrt antimikrobielles IgA aus den kleinen Speicheldrüsen sezerniert wird. Als einfache Alternative werden zuckerfreie Kaugummis für eine Anregung der Speichelproduktion beschrieben [15, 34]. Zum Schutz der Zahnhartsubstanz aufgrund eines übermäßigen Bruxismus, zur Prävention von Kiefergelenksbeschwerden und zu Entspannung der Kaumuskulatur wird eine Schienentherapie empfohlen. Falls eine invasive zahnärztliche Maßnahme erforderlich wird, sind Paranoia, Ängste und paradoxe Schmerzsensationen bei der Therapieplanung zu berücksichtigen. Ebenso ist eine CM-Karenz von mehr als 24 Stunden vor einer zahnärztlichen Intervention zu fordern, da der vasokonstriktorische Anteil im Lokalanästhetikum eine weitere sympathikotone Triggerung des Patienten verursacht. Hypertone Krisen, kardiale Arrhythmien, Myokardinfarkte und cerebrovaskuläre Ereignisse könnten die Folge sein [39]. Als invasiv-therapeutische Maßnahmen bei Kariesläsionen wird bei fortgeschrittenem Kariesbefall die Extraktion des Zahnes empfohlen. In einem frühen Stadium einer Zahnkaries kommen Glasionomerzemente und Kompomere als Füllungsmaterialien mit dem Vorteil einer Fluoridfreisetzung in Betracht [40]. Im Rahmen ausgedehnter Sanierungen sollte jedoch ein Vorgehen in Intubationsnarkose und das Konsultieren eines Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen bzw. Oralchirurgen erwogen werden. ß Niklas Rommel, Dr. med. Dr. med. dent., Assistenzarzt F A C H L I C H E S Marco Kesting, Prof. Dr. med. Dr. med. dent. FEBOMFS, Leitender Oberarzt und stellv. Klinikdirektor Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München, Ismaninger Str. 22, D-81675, München Quelle: Zahnärzteblatt Sachsen 1/2015 Mit freundlicher Genehmigung der Landeszahnärztekammer Sachsen Anzeige F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 23

26 Fotos: Tyler Olson/Fotolia.com; NZB-Archiv Verantwortung und Rechtfertigung Eigentlich ist alles klar. Eigentlich muss man nur lesen und schlussfolgern. Eigentlich. Und eigentlich könnte man auch die Kirche im Dorf lassen und auf die folgenden Zeilen verzichten, denn was regen wir uns auf hinsichtlich Strahlendosis und Strahlenbelastung beim Zahnarzt, wenn doch jeder Flug von Frankfurt nach New York eine höhere Strahlenexposition mit sich bringt, die wir uns und unseren Kindern meist gedankenlos zumuten. Im Oktober 2013 wurde die Leitlinie Dentale digitale Volumentomographie (DVT) von der Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Medizin und Forschung (AWMF) veröffentlicht. Die Leitlinie wurde federführend von der DGZMK und interessierten Organisationen bzw. Fachgesellschaften erarbeitet. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) war daran beteiligt. Diese Leitlinie hat den S2k - Status, d.h. sie ist konsensbasiert. Während die niedrigste Stufe (S1) auf einen informellen Konsens einer repräsentativ zusammengesetzten (selbsternannten?) Expertengruppe der beteiligten interessierten Organisationen aufbaut, wird die höchste Leitlinienstufe (S3) aus allen Elementen systematischer Entwicklung und vorhandenen evidenzbasierten Studien erarbeitet. Bei der S2k -Leitlinie zur DVT ist die Sache klar: Es fehlt die Evidenz im Sinne wissenschaftlicher Evidenz (Schulze, R., 2013). Es fehlen aus ethischen Gründen national wie international geblindete, randomisierte klinische Studien; es fehlen Meta-Analysen alles Voraussetzungen für eine S3-Leitlinie. Auch hinsichtlich der Wirksamkeit der Bildgebung ist daher der Wirksamkeitsnachweis ganz unten angesetzt (Schulze, R., 2013): hier nur die Level 1 ( technische Wirksamkeit ) und Level 2 ( diagnostische Genauigkeit ). Die Level 3 ( diagnostische Denkweisen-Wirksamkeit ) oder gar Level 4 ( therapeutische Wirksamkeit ) erreichen die wissenschaftlichen Studien zu bildgebenden Verfahren in der Regel nicht. Daher ist eine lt. AWMF-Klassifikation rein evidenzbasierte ( S2e ) oder kombiniert evidenzkonsensbasierte (S3) Leitlinie kaum möglich (Schulze, R., 2013). Diese erste Erkenntnis bildet zusammen mit der Kenntnis wesentlicher ethisch-fachlicher und rechtlicher Vorgaben die Grundlage für die (zahn-)ärztliche Entscheidung, eine DVT vorzunehmen. Der 23 der Röntgenverordnung liefert die erste Vorgabe, die rechtfertigende Indikation : 24 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

27 Dr. Jürgen Fedderwitz, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Diese rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Andere Verfahren mit vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen, die mit keiner oder einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind, sind bei der Abwägung zu berücksichtigen. Der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt hat die verfügbaren Informationen über bisherige medizinische Erkenntnisse heranzuziehen, um jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden Die zweite Vorgabe ist die ethisch verpflichtende grundlegende Leitlinie des Strahlenschutzes die ALARA-Regel : As Low As Reasonably Achievable (die Strahlendosis soll so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar sein). Hierzu kommen die (Er-)Kenntnisse über Strahlenrisiko und Strahlendosis. Wir alle wissen: Das Strahlenrisiko bei Kindern unter 10 Jahren ist bei gleicher Dosis 6-mal höher als das von 30- bis 50-Jährigen. Und bei jungen Frauen wird der CT-Einsatz wegen der möglichen Schädigung der Eierstöcke immer noch sehr sorgsam abgewogen. Die Daten sind schließlich eindeutig: Die effektive Dosis nach ICRP-Kriterien (International Commission on Radiological Protection Internationale Strahlenschutzkommission) liegt bei der DVT bei 221 ± 275 Mikrosievert (Loubele et al 2008, Ludlow & Ivanovic 2008), beim CT bei 847 ± 313 Mikrosievert (Ludlow & Ivanovic 2008, Loubele et al 2009). Klar, dass der Vergleich von CT und DVT für die DVT spricht. Die Zahlen weisen ja schließlich eine deutlich geringere Strahlenexposition aus. Nur: In der alltäglichen zahnärztlichen Praxis spielt die CT kaum eine Rolle, demzufolge kann die geringere Strahlenexposition durch den Ersatz von CTdurch DVT-Aufnahmen auch gar nicht zur Entfaltung kommen. Wer macht beispielsweise schon ein CT im Rahmen einer endodontischen Behandlung? Richtig wäre es, nach der Belastung beispielsweise durch einen Zahnfilm zu fragen, denn es sind zum übergroßen Teil die mit einer geringeren Strahlenbelastung verbundenen 2D-Röntgentechniken, die heute durch 3D-DVT-Röntgen ersetzt werden! Hier die Zahlen für den Zahnfilm: 4 8 Mikrosievert (Okano et al 2009). Kiefer et al haben 2004 unterschieden zwischen analogen und digitalen Verfahren: 5,5 Mikrosievert analog, 2,9 Mikrosievert digital. Eine DVT-Aufnahme kann also im Einzelfall eine mehr als hundertfach höhere Strahlenbelastung erzeugen als ein Zahnfilm. Wie groß muss also der diagnostische Mehrnutzen sein, um die rechtfertigende Indikation für DVT zu stellen? Dazu später mehr. ALARA wird jedenfalls so ist mein Eindruck im Zusammenhang mit der DVT nicht selten ganz klein geschrieben! Da flatterte mir vor einigen Monaten der Flyer einer Radiologenpraxis aus der Nachbarschaft in die Praxis. Der Inhalt entlarvte mich augenscheinlich und augenblicklich als gestrigen Zahnarzt als einen ES GILT ABZUWÄGEN, OB DAS ANGESTREBTE DIA GNOSTISC HE ZI EL NICHT IN GLEICHEM MASSE MIT ANDEREN DIAGNOSTISCHEN METHODEN ERREICHT WERDEN KANN. NUR WENN DAS NICHT GEGEBEN IST, IST EINEM STRAHLENINTENSIVEREN VERFAHREN DER VORZUG ZU GEBEN. Zahnarzt, der in seinem diagnostischen Portfolio im Gestern verharrt, der moderne, segensreiche, mittlerweile unverzichtbare Diagnoseverfahren negiert. Und dieser Flyer machte mir gleichermaßen ein schlechtes Gewissen, denn mir wurde aufgezeigt, wie sehr ich meinen Patienten den wissenschaftlichen Fortschritt vorenthalte. Denn so der Flyer den gibt es jetzt: den bildgebenden Tausendsassa die DVT! Diese Radiologenpraxis hat es sicher nur gut gemeint. Sie handelt gewiss nur patientenorientiert und will mir wohl nur helfen, meine Patienten richtig, d.h. zeitgemäß zu behandeln Während ich noch zunehmend reumütig ob meiner beruflichen Sünden sinniere, fällt mir der nächste Flyer in die Hände: Da bietet eine wissenschaftliche zahnärztliche Fachgesellschaft einen Schnellkurs zur Erlangung der Fachkunde F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 25

28 DVT an. Zudem führt die erfolgreiche Absolvierung des Kurses automatisch zu einer fünfjährigen Fristverlängerung der allgemeinen Fachkunde sowie zur Erfüllung der Sachkundevorgaben. Da kann man doch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen! Für schlappe 800 EUR (Mitglieder) oder sonst EUR ist man dabei. Eine gute Zusatzeinnahme für die Fachgesellschaft. In den letzten Jahren ist ohnehin zumindest bei mir der Eindruck entstanden, dass hier ein cleveres, durchdachtes Geschäftsmodell Pate steht, dessen Umsetzung entsprechend gut vorbereitet ist: Erster Schritt: Ein DVT-Gerätehersteller bzw. -vertreiber ist womöglich offener oder verdeckter Geschäftspartner einer DVT-Praxis, die in besten Innenstadtlagen nur diese Leistung auf Überweiserbasis anbietet. Zweiter Schritt: Den niedergelassenen Zahnärzten im engeren räumlichen Umfeld werden mit Hochglanzinformationen die vermeintlich fachlichen Vorteile einer Innovation vorgestellt. Dritter Schritt: Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit in den lokalen Medien, z.b. durch gut platzierte Artikel wird der potenzielle Patient über die bahnbrechende, neue Methode informiert. Wer möchte als Patient nicht am wissenschaftlichen Fortschritt teilhaben? Also wird der mündige Patient schon seinen Zahnarzt auf sein Begehren nach moderner Zahnheilkunde hinweisen. Vierter Schritt: Je erfolgreicher dieses Modell ist, desto schneller ist der Markt gesättigt. Hersteller bzw. Vertreiber bieten jetzt ein DVT-Gerät dem Zahnarzt oder auch dem Radiologen direkt an. Über die Verkaufsargumente braucht man nicht zu spekulieren. Zurück zum Lesen. Nach der Veröffentlichung der Leitlinie wurden in vielen Artikeln die technischen Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile des Verfahrens, aber auch die möglichen Einsatzbereiche in den verschiedenen zahnärztlichen Fachrichtungen aufgearbeitet. Natürlich wurden rechtliche und ethische Vorgaben aufgelistet (s.o.). Es gilt abzuwägen, ob das angestrebte diagnostische Ziel nicht in gleichem Maße mit anderen diagnostischen Methoden erreicht werden kann. Nur wenn das nicht gegeben ist, ist einem strahlenintensiveren Verfahren der Vorzug zu geben. Das bedeutet zuallererst, dass der Einsatz einer DVT bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich ausgeschlossen ist zumindest in der Alltagspraxis und Alltagsversorgung. Hier können alle diagnostischen Fragen gleich gut mit zweidimensionalen Röntgenverfahren beantwortet werden! Es ist davon auszugehen, dass die wenigen denkbaren Ausnahmen bei seltenen Krankheitsformen vorkommen, ES WÄRE DAHER HÖCHST BEDAUERLICH, JA ÄRGERLICH, WENN DURCH EINEN I N A DÄ Q U AT E N E I N S AT Z D E R DVT-T E C H N I K DER NACHWEISBARE BENEFIT NICHT MEHR GENUTZT ODER GAR FORTENTWICKELT WERDEN KANN, WEIL EIN TREND HIN ZU UNGEHEMMTEM 3D-RÖNTGEN MIT HÖHERER STRAHLENEXPOSITION DER PATIENTEN ZWANGSLÄUFIG GEGENLÄUFIGE GESETZ- GEBERISCHE MASSNAHMEN ZUR BESCHRÄN- KUNG EINER SOLCHEN ENTWICKLUNG NACH SICH ZIEHEN WÜRDE. die in aller Regel der Klinik vorbehalten sind. Für mich ist klar: wer einen Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis auf vermeintliche DVT-Vorteile veranlasst, einem DVTEinsatz zuzustimmen, handelt schnell unärztlich! Wer die Leitlinie liest, erfährt auch Wissenswertes zu den Grenzen der DVT und zu ihren Schwächen. Wer dann Kenntnis hat von Artefakten, systembedingten Messfehlern, von Auslöschungen u.a.m. kann den Einsatz in seinem Fachgebiet kritisch hinterfragen. Die Leitlinie ist hier eindeutig; die Schlussfolgerungen sollten es auch sein: Wo ist der Vorteil in der (Erwachsenen-)Kieferorthopädie? Kann ich die Karies mit einer DVT besser diagnostizieren? Wozu brauche ich ein solches Verfahren in der Parodontologie? Eine Knochentasche lässt sich ebenso genau sondieren wie auch ein Furkationsbefall. Eindeutig kritisch ist ein Einsatz bei endodontischen Maßnahmen. Eher überflüssig bei prothetischen Planungen. Ja, selbst in der Implantologie ist der Erkenntnisgewinn zumeist bescheiden. Viele Risikoaspekte sind herkömmlich ebenso gut erfassbar. Ob zu augmentieren ist, kann auch auf andere Weise geklärt werden. Und auch in der absehbaren Zukunft wird der klassische Weg zur Implantatversorgung der heutige sein: Setzen des Implantats unter Beachtung prothetischer Planungsaspekte, (verkürzte) Osseointegrationszeit, Versorgung mit dem implantatgetragenen oder -gestützten Zahnersatz. Bleibt die zahnärztliche Chirurgie. Welchen Erkenntniszugewinn bringt die dreidimensionale Information? Da eine Änderung des operativen Vorgehens selbst dadurch ja nicht vorgenommen wird, wird wohl die mögliche Komplikationsrate bei der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes auch nicht vermindert. Hier ist auf die bestehende S2k -Leitlinie Operative Entfernung von Weisheitszähnen hinzuweisen. 26 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

29 Anzeige Wo also liegt der Alltags-Benefit? Womöglich bei den Kosten? Gerade in der Radiologie müssen auch heute Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit die Grundlage ärztlichen Handelns sein. Aber auch aus Kostengründen ist der Einsatz eines Verfahrens (selbst-)kritisch zu hinterfragen. Neben den möglichen Kostenträgern GKV und PKV ist besonders für den Patienten neben der fachlichen Aufklärung eine Kostentransparenz unverzichtbar. 8. Jahrestagung der DEGUZ am 3. und 4. Juni 2016 in Frankenthal Materialbedingte Misserfolge in der Implantologie Wird der Patient immer aufgeklärt? Wird ihm vermittelt, dass er eine gleichwertige Alternativleistung kostengünstiger oder als GKV-Patient womöglich zuzahlungsfrei erhalten kann? Ich habe öfter den Eindruck, dass bei Vornahme einer DVT die ärztlichen Gesichtspunkte nicht allein eine auslösende Rolle spielen, was ganz besonders im Hinblick auf die Strahlenexposition kritisch ist. Neuere Geräte arbeiten zwar mit deutlich verringerter Strahlendosis, aber auf unseren Straßen fahren nicht nur neue Autos Parodontologie Endodontie Prävention Implantologie Medizin Umwelt- ZahnMedizin Natürlich wird die DVT-Technik auch in Zukunft weiterentwickelt werden und neue Anwendungsbereiche für eine verantwortungsvoll praktizierte Diagnostik erschließen. Es wäre daher höchst bedauerlich, ja ärgerlich, wenn durch einen inadäquaten Einsatz dieser Technik der nachweisbare Benefit nicht mehr genutzt oder gar fortentwickelt werden kann, weil ein Trend hin zu ungehemmtem 3D- Röntgen mit höherer Strahlenexposition der Patienten zwangsläufig gegenläufige gesetzgeberische Maßnahmen zur Beschränkung einer solchen Entwicklung nach sich ziehen würde. Ein neues Strahlenschutzgesetz ist gegenwärtig in Arbeit und wird auch Auswirkungen auf das zahnärztliche Röntgen haben. Ein solches Szenario wäre ein klassisches Eigentor des Berufsstandes. Oralchirurgie Kieferorthopädie Zahntechnik Zahnmedizin und unerfüllter Kinderwunsch Prothetik Das kann man verhindern! Eigentlich. ß Dr. Jürgen Fedderwitz Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Quelle: IGZ DIE ALTERNATIVE Nr. 3/2015 Anmeldungen bitte an Weitere Informationen unter oder telefonisch +49 (0) Fortbildungspunkte beantragt...

30 MITMACHEN UND AUS UNERWÜNSCHTEN EREIGNISSEN LERNEN: Zahnärztliches Berichts- und Lernsystem CIRS dent Jeder Zahn zählt! gestartet AUF EINEN BLICK: CIRS DENT JEDER ZAHN ZÄHLT! Anonym berichten Sichere, vollständig anonyme Berichtsfunktion Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung Unabhängig von Interessen Dritter Feedback-Funktion Anonyme Veröffentlichung besonders praxis-relevanter kritischer Ereignisse Nutzerkommentare Diskussionsforum Berichtsdatenbank Alle Berichte zu kritischen Ereignissen anonymisiert einsehbar Gezielte Suche nach einzelnen Berichten möglich Einmaliger Registrierungs-Vorgang Aufruf der Website Navigationsleiste: z.b. Bericht erstellen oder Aktuelles auswählen Login-Seite erscheint Registrierung über Registrierungsschlüssel anklicken Weiterleitung auf Registrierungsseite Registrierungsschlüssel eingeben, der separat per Post verschickt wird Anmelde-Vorgang nach Erst-Registrierung Aufruf der Website Navigationsleiste: z.b. Bericht erstellen oder Aktuelles auswählen Login-Seite erscheint Anmeldung mit den in der Registrierung angegebenen persönlichen Zugangsdaten (Pseudonym und Passwort) Zur Anforderung eines neuen Registrierungsschlüssels, etwa im Falle eines Verlustes, können sich Praxisinhaber und Leiter zahnärztlicher Einrichtungen an ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder an wenden. Foto: beawolf/fotolia.com Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ein Projekt CIRS dent Jeder Zahn zählt! aufgelegt, mit dem ein Forum von Zahnärzten für Zahnärzte geschaffen wurde, in dem Kollegen anonym und sanktionsfrei über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen können. Der Begriff CIRS steht für Critical incident reporting system und bedeutet Berichts- und Lernsystem über unerwünschte Ereignisse. Ziel dieses Berichts- und Lernsystems ist es, aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen und den Erfahrungen anderer zu lernen. Damit leisten die Teilnehmer einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. CIRS dent Jeder Zahn zählt! wird als geschlossene Benutzergruppe für Praxisinhaber und die Leiter zahnärztlicher Einrichtungen betrieben. Zur Anmeldung am System erhalten die Praxen und zahnärztlichen Einrichtungen anonyme Registrierungsschlüssel. Offizieller Projektstart war im Januar Die individuellen Registrierungsschlüssel wurden zentral nach einem sicheren Prinzip erstellt, anonym in Briefumschläge verpackt und an die Zielgruppe/Adressaten verschickt. Die Registrierungsschlüssel müssen sorgfältig aufbewahrt werden, denn nur damit kann sich jede Praxis bzw. Einrichtung einmalig anonym am System anmelden und sofort danach für die weitere Nutzung einen eigenen Benutzernamen nebst eigenem 28 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

31 Passwort vergeben. Es bleibt dann jedem selbst überlassen, ob und an wen das einmal selbstgewählte Passwort eventuell weitergegeben wird. Weitere Details zum Registrierungsprocedere sind jedem individuellen Anschreiben beigefügt. Außerdem finden sich zusätzliche flankierende Informationen auf der Homepage des Berichts- und Lernsystems selbst unter sowie von BZÄK unter und KZBV unter Jeder angeschriebene Adressat wird gebeten, sich das System anzusehen, sich mit dem beigefügten Registrierungsschlüssel erstmalig zu registrieren und sich dort aktiv zu beteiligen. Mit seiner aktiven Nutzung leistet jeder Zahnarzt einen wertvollen Beitrag für den zahnärztlichen Berufsstand und im Sinne der Patientensicherheit. ß NZB-Redaktion Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.v. Chausseestraße 13, Berlin Tel.: (030) , Fax.: (030) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätsstraße 73, Köln Tel.: (0221) , Fax.: (0221) post@kzbv.de F A C H L I C H E S Ansprechpartner: BZÄK Abteilung Versorgung und Qualität Sven Tschoepe, Leitung Tel.: (030) jzz@bzaek.de In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, MPH Ansprechpartner: KZBV Abteilung Qualitätsförderung Petra Corvin, Leitung Tel.: (030) cirsdent@kzbv.de Anzeige F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 29

32 Zähneputzen in der Schule ein zielführender Prophylaxe-Impuls! PROJEKTINITIATOR DR. G. KANNE IM GESPRÄCH MIT DR. HENDRIKS Karies ist ungleich verteilt. Die Kinder mit dem größten Risiko finden oft nicht den Weg in unsere Praxen. Daher fällt aufsuchenden Prophylaxeansätzen für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko besondere Bedeutung zu. Das Projekt zum Zähneputzen in der Schule des Mundhygienevereins Diepholz-Nord ist hier sicher vorbildlich. Wir freuen uns, dass sich der Projektinitiator und Twistringer Zahnarzt Dr. Gerhard Kanne zum Jahreswechsel Zeit für ein Interview zu seinem Prophylaxeansatz für Kariesrisikokinder in der Grundschule genommen hat. Dr. Jörg Hendriks, Aurich, Zahnarzt und langjähriges Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen (LAGJ) führte das Gespräch: Dr. Hendriks: Herr Kollege Dr. Kanne, Oralprophylaxe ist für Sie offensichtlich ein großes Thema weit über Ihren Praxisalltag hinaus. Dr. Kanne: Ich engagiere mich nun schon seit meiner Niederlassung in Twistringen 1993 für die Zahngesundheit insbesondere von Kindern. Von Beginn an war und bin ich in den Kindergärten hier unterwegs in Sachen Mundhygieneaufklärung. Seitdem habe ich an der Wiederbelebung des Mundhygienevereins des Landkreises Diepholz-Nord sehr aktiv mitgewirkt, wozu es dann 2006 über eine Neugründung gekommen ist. Seitdem haben wir Prophylaxefachkräfte angestellt, die die Aufklärung in den Kindergärten und seit einigen Jahren auch in Grundschulen durchführen, während ich mich wie andere Patenzahnärzte des Landkreises auch auf die zahnärztliche Reihenuntersuchung beschränken kann. Parallel zu meiner Arbeit hier vor Ort bin ich in gleicher Mission gern und oft auch in der zahnärztlichen Entwicklungshilfe unterwegs. Gerade komme ich Ende November zurück aus Indien von meinem weltweit insgesamt 19. Einsatz seit Seit mehr als 30 Jahren haben wir hier in Twistringen an der Grundschule nun erstmals wieder eine erste zahnärztliche Reihenuntersuchung durchgeführt und bei etwa einem Drittel der Kinder Behandlungsbedarf in teilweise hohem Umfang festgestellt. Da stellt sich sofort die Frage nach zusätzlichen, zielgerichteten Prophylaxeansätzen. Dr. Hendriks: Wie kamen Sie auf die Idee, gemeinsames Zähneputzen in der Grundschule anzuregen? Dr. Kanne: In den Kindergärten in Twistringen konnte ich das gemeinsame Zähneputzen leider nicht dauerhaft etablieren, obwohl nach meiner Meinung gerade die Gruppenerfahrung nachhaltigen und starken Einfluss auf die kindlichen Gewohnheiten nehmen könnte und auch nicht zwangsläufig mit immensem Aufwand auf Seiten der Erzieherinnen verbunden sein müsste. Da bin ich dann einfach eine Stufe weiter an die Grundschule gegangen und habe vor allem bei der Schulleiterin und immerhin einer Lehrerin ein weit offenes Ohr gefunden. Grundsätzlich halte ich Zähneputzen in Gemeinschaft im Kindergarten wie auch in der Schule für einen besonders vielversprechenden und zielgerichteten Prophylaxeansatz: Sowohl aktuelle Studien als auch unsere Alltagserfahrung zeigen, dass erstens die frühkindliche Karies wieder zunimmt und zweitens Karies in der Bevölkerung sehr ungleich verteilt ist: Viele Kinder sind annähernd kariesfrei, andere haben viele Löcher. Diese Risikogruppe findet nicht den Weg in unsere Praxen, die individuellen Prophylaxekonzepte können also nicht greifen. Das Schicksal dieser Kinder können wir nur in der bestehenden Gruppe verbessern. Dr. Hendriks: Ist da nicht bereits die Schulzahnpflege ausreichend tätig? Dr. Kanne: Die Prophylaxeschulungen und Reihenuntersuchungen, wie sie landesweit durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Kindergärten und Schulen organisiert sind, das heißt bei uns im Landkreis Diepholz die Patenzahnärzte und angestellte Prophylaxekräfte des Mundhygienevereins Diepholz Nord und Süd, sind ganz wichtig, um Risikokinder und deren Behandlungsbedarf festzustellen und Erzieherinnen, Eltern und Kinder zu informieren und zu motivieren, auch zum regelmäßigen Zahnarztbesuch. Die individuelle und wirklich nachhaltig verhaltensändernde Wirkung dieser Besuche bis nach Hause, vor allem in sozialen Risikogruppen, ist aber sehr unbefriedigend und darf bezweifelt werden. 30 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

33 Gemeinsames Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahncreme in der Grundschule sind Eckpfeiler des Prophylaxeansatzes von Dr. Gerhard Kanne. Fotos: Privat Dr. Hendriks: Und worin sehen Sie den besonderen Nutzen des gemeinsamen Zähneputzens? Dr. Kanne: Die aus wissenschaftlicher Sicht mit Abstand wirksamste prophylaktische Einzelmaßnahme ist die tägliche niedrigdosierte Fluoridzufuhr durch Zahnpasta. Kinder vor allem aus Risikogruppen, die zu Hause keine regelmäßige Zahnpflege betreiben, profitieren von einer einmal täglichen Zahnpflege nämlich in Kindergarten oder Schule natürlich besonders. Die Kariesreduktionsraten vergleichbarer Studien liegen um 30 %. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer grundsätzlich dadurch lebenslang etablierten Mundhygienegewohnheit, die dann auch zu Hause und auch nach der Schulzeit weiterbetrieben wird, meines Erachtens erheblich größer. Aufklärung von Grundschülern über die möglichen schädlichen Folgen von Zuckerkonsum für die Zähne. Dr. Hendriks: Toll. Da wundert man sich ja, warum dies nicht schon allgemein üblich ist. Wo liegen die Schwierigkeiten? Dr. Kanne: Zur Umsetzung bedarf es einiges an Geduld und Überzeugungsarbeit: Für den Lehrkörper ist dies eine weitere Aufgabe, die zu den vielen integrativen und Förderaufgaben in der regelmäßig knappen Zeit hinzukommt. Die Räume müssen mit geeigneten Haltern oder Schränken zur Aufbewahrung der Zahnputzbecher und möglichst auch größeren oder mehreren Waschbecken ausgestattet sein beziehungsweise werden. Auch Geld ist also dafür notwendig. Zahnbürsten, -pasta und Becher sind da noch die geringsten Posten.Vor allem aber muss sich das Bewusstsein dafür entwickeln und müssen sich entsprechende Routinen einspielen. Zähneputzen in der Schule? Na klar! Da reicht eben nicht ein einmaliger Impuls, da muss man eine Weile dran bleiben! Aber wenn es gelingt, wissen wir sicher: es lohnt sich, und zwar für alle! Dr. Hendriks: Vielen Dank, Herr Kollege Kanne, für dieses interessante Gespräch. Vielleicht macht Ihr Prophylaxeansatz ja auch im Kollegenkreis Schule und dient als Blaupause für ähnliche Initiativen anderen Orts in Niedersachsen. Das würde uns beide sicherlich freuen! ß F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 31

34 ZAHNÄRZTLICHE BETREUUNG ZU HAUSE FÜR ÄLTERE, PFLEGEBEDÜRFTIGE UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mundgesund auch in der häuslichen Pflege NEUES FALTBLATT INFORMIERT ÜBER AUFSUCHENDE ZAHNMEDIZINISCHE BETREUUNG Dass eine gute Mundgesundheit auch wichtig ist für den sonstigen Gesundheitszustand des Körpers, ist in der Wissenschaft mittlerweile anerkannt. Besonders ältere, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einem Handicap sind jedoch häufig nicht mehr in der Lage, zahnärztliche Praxen aufzusuchen oder die für eine verlässliche Mundgesundheit erforderliche regelmäßige Zahnpflege eigenständig durchzuführen. Das neue Faltblatt Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gibt einen leicht verständlichen Überblick über die Versorgungsangebote der gesetzlichen Krankenkassen bei der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und den im Falle aufwendiger Behandlungen notwendigen Transport in eine Zahnarztpraxis. Es ist uns Zahnärzten ein besonderes Anliegen, Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste darüber umfassend aufzuklären, welche zahnärztlichen Leistungen von gesetzlich krankenversicherten Patienten bei der aufsuchenden Betreuung in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden können. Wir Zahnärzte wollen dazu beitragen, die Mundgesundheit dieser besonders schutzbedürftigen Patientengruppe dauerhaft zu verbessern, sagt Dr. Jobst-W. Carl, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN). In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation mit der Einführung zusätzlicher Leistungen in das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärzte verbessert. So kann der Zahnarzt bei der aufsuchenden Betreuung beispielsweise eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, in einigen Fällen sogar Prothesen bei Bedarf anpassen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren, ergänzt der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN), Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. Herausgeber des Faltblattes sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.v. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa). Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste können genauere Informationen bei den angegebenen Kontaktadressen abrufen. Das neue Faltblatt Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit: Interessierte Zahnarztpraxen können über die Website der KZBV kostenlos weitere Exemplare für die Auslage im Wartezimmer bestellen. Pflegedienste informieren sich über Bezugsquellen unter publikationen oder bei der jeweiligen bpa-landesgeschäftsstelle. Bestellungen von Pflegediensten können zudem kostenlos über eine eigens dafür eingerichtete Datenbank der KZBV aufgegeben werden. ß KZVN/ZKN, Presseinformation vom F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

35 NIC-Norddeutscher Implantologie Club 20-jähriges Jubiläum Vorsitzender des Norddeutschen Implantologie Clubs NIC: Dr. Dr. med. Werner Stermann Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. med. K.-O. Henkel Ehrenvorsitzender: PD Dr. Dr. St. G. Köhler Vorstand: Dr. Dr. F.-F. von Haussen ZA St. Froh Dr. W. Knigge Wissenschaftlicher Beirat: Dr. Dr. G. Ehmann Dr. M. Kaps Dr. H.-J. Dettmann Der Norddeutsche Implantologie Club (NIC) wurde 1995 in Hamburg von PD Dr. Dr. Steffen Köhler, seinerzeit leitender Oberarzt an der Abteilung für MKG-Chirurgie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, UKE, in Hamburg gegründet. Die Fortbildungsveranstaltungen fanden zunächst im Implantatdepot ES&KA in Hamburg statt. Seit 1995 wurde in Semesterblöcken mit insgesamt 20 Veranstaltungen im Jahr ein hochwertiges Fortbildungsprogramm organisiert. Der NIC zählte inzwischen über 120 Mitglieder und galt als stärkste unabhängige wissenschaftlich orientierte Vereinigung im Norden. Der Club war von Anfang an darauf bedacht, die verschiedenen Strömungen in der Implantologie zusammenzuführen. Unabhängig von der Industrie sowie von wissenschaftlichen und berufspolitischen Organisationen findet hier in kollegialer Atmosphäre ein Meinungsaustausch statt weit über die speziellen Belange der Implantologie hinaus. Der NIC ist ein unabhängiger Club, der an keine wissenschaftliche Gesellschaft gebunden ist. Diese Vereinigung steht nicht für wissenschaftliche Großveranstaltungen, sondern hat sich der Zusammenarbeit und der Hilfe im kollegialen Sinne verschrieben. Eine Vielzahl herausragender Referenten aus der Wissenschaft, der Klinik und der Praxis hat den Club besucht und bereichert. Der NIC hat ab 2001 als eingetragener Verein seine erfolgreiche Arbeit fortgesetzt. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt, der die bisherigen Aktivitäten mit neuen Akzenten in der postgraduierten Fortbildung weiterführt. Über mehrere Jahre haben die Fortbildungsveranstaltungen in den Räumen der Dentalfirma Pluradent stattgefunden. Seit 2013 finden die Veranstaltungen jeweils einmal im Monat mittwochabends im Kasino des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg, Lesserstraße, statt. Abwechselnd sprechen erfahrene Praktiker, Klinikärzte und Hochschullehrer über Implantologie und alle angrenzenden Bereiche im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde insbesondere über die Innovationen in unserem Fachgebiet. Die Besucher Foto: NIC des NIC können Modelle, OPGs, DVTs/CTs mitbringen, die sie mit erfahrenen Kollegen diskutieren können. Jedes Jahr führt der NIC Fortbildungsreisen außerhalb Hamburgs durch. Besucht wurden bisher das 3-D-Diagnostik- Center in Berlin, die New-York University (Prof. Tarnow), die Universität in Wien (Prof. Elvers), das Anatomische Institut der Universität in Budapest, die private Yeditepe Universität in Istanbul (Prof. Dr. A. Üsümez), die Universität in Rom, Prof. Marincola, das Diagnostik Center in Leuven, Belgien, die Fa. Atlantis in Mölndal/Göteborg in Schweden und 2015 die Fa. Dent-Sply Implants in Boston/USA. Diese auf den NIC abgestimmten Fortbildungsveranstaltungen außerhalb von Hamburg wurden zum großen Teil mit Live-OPs und Hands-on-Kursen angeboten, wobei für die NIC-Mitglieder keine Fortbildungskosten anfallen. Der Beitrag für den NIC pro Jahr beträgt für Zahnärzte/Ärzte/Zahntechniker 300,-, für Assistenten 150,-. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im NIC können Kollegen und Kolleginnen bzw. Zahntechniker und Zahntechnikerinnen an einigen NIC-Veranstaltungen kostenlos teilnehmen. ß Quelle: NIC Fortbildungsteilnehmer des NIC. F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 33

36 Fotos: Privat 46. Braunschweiger Zahnärzteball Von links: Corinna Maaz, Bettina Stock und Regine Peters. Zum 46. Mal ging am Sonnabend, dem der Braunschweiger Zahnärzteball der Kreisstelle Braunschweig der Zahnärztekammer Niedersachsen über die Bühne. Wie erwartet, hatte sich das Waldhaus Ölper mal wieder prächtig in Schale geworfen und Frau Osada, die charmante Chefin des Hauses, ließ es sich nicht nehmen, die mehr als 120 Gäste mit einem Glas Sekt zu empfangen. Auch das opulente Büfett ließ keine kulinarischen Wünsche offen. Abgerundet wurde dies von den sehr aufmerksamen Servicekräften. Pünktlich 19:30 Uhr eröffneten Regine Peters und Corinna Maaz Die Nacht der Lichter. Unterstützt wurde das Motto des Abends optisch sehr beeindruckend von VOYAGE Entertainment. Zu den honorigen Gästen des Zahnärzteballs 2016 zählten unter anderem Dr. Thomas Nels, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZVN und Jörg Röver, Stellvertretender Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. Toni Popp, ein fast schon guter alter Bekannter der Veranstaltung und seine Band verstanden es wie immer fabelhaft, die Gäste die ganze Nacht hindurch bei unermüdlicher Tanzlaune zu halten. Das Herz eines jeden Balls ist ja nun mal die Musik. Sie belebt mit ihrem Takt den Puls der Tänzer und bringt damit Bewegung in die Ballgesellschaft. Und das war auch ganz im Sinne des Künstlers Alex Parker, der eine Überraschungsdarbietung und ein Höhepunkt des Abends war. Als Udo-Jürgens-Interpret, strotzte er vor Lebensfreude und gab ebenso wie einst der beliebte deutschsprachige Entertainer und Musiklegende 100 Prozent für sein Publikum. Nach diesem akustischen Genuss war der Rest des Abends das, was man als einen Selbstläufer bezeichnet. Gegen Mitternacht fand endlich die Auslosung der Glückspilze für die Hauptgewinne statt, der schon alle entgegenfieberten. Aufgrund der tatkräftigen Unterstützung unserer treuen Sponsoren war die Tombola auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Unser ganz besonderer Dank geht an Herrn Abelmannn von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, der einen Urlaubsgutschein in Höhe von EURO spendierte, an Herrn Arndt von der Volksbank BRAWO, der gleich zwei der begehrten Hauptpreise in Form eines Einkaufsgutscheins für die Schloss-Arkaden im Wert von EURO und zwei heißbegehrte Karten für ein Spiel in der VIP-Lounge im Eintracht-Stadion beisteuerten sowie an das Dental Labor Schäfer und Fusenig, das wie jedes Jahr ein hochwertiges Fahrrad stiftete. Erwähnt sein sollen an dieser Stelle natürlich auch all jene fleißigen Spender von Preisen, die uns auch seit Jahren die Treue halten, wie Küchen Aktuell, Deutsche Bank, Henry Schein, Straumann, NWD, die Fleischerei Neubauer, Hanuschk Immobilien, Waldhaus Ölper, um nur einige von ihnen zu nennen. Noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle. Dann ging die Party erst richtig los. Während die einen die Stimmung auf der Tanzfläche genossen, trafen sich die anderen an der Bar. Bis in die frühen Morgenstunden war hier noch ein reges Treiben bei ausgelassener Stimmung. Die Organisatoren verabschiedeten sich mit dem Zitat: Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu sein. Nach diesem schönen Ball freuen sich jetzt alle schon wieder auf den 47. Braunschweiger Zahnärzteball, der am in gewohntem Ambiente stattfinden soll. ß Dr. Helmut Peters, Braunschweig 34 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

37 Berufsgerichtliche Ahndung zusätzlich zum Strafverfahren Vielen Zahnärzten ist nicht bewusst, dass sie wegen derselben Tat u. U. zweimal verfolgt werden. Zunächst droht ihnen wie jedem anderen Staatsbürger ein Strafverfahren. Zusätzlich kommt jedoch noch eine berufsgerichtliche Ahndung in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn ein so genannter berufsrechtlicher Überhang besteht, wenn also die Tat auch eine Verletzung von Berufspflichten bedeutet und diese durch die strafrechtliche Würdigung nicht ausreichend geahndet erscheint. Jetzt hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen einen solchen berufsrechtlichen Überhang angenommen und einen Arzt verurteilt. Dieser Arzt hatte unter seinem Namen als Arzt an die Präsidenten einer Israelitischen Kultusgemeinde einen Brief geschrieben, in dem es u. a. hieß, dass der Zentralrat der Juden zu verbieten sei, da dieser dem Grundsatz nach antidemokratisch und rassistisch sei. Außerdem strebten die Juden die Weltmacht an. Dies werde ihnen jedoch nicht gelingen, vielmehr sei es so, dass die paar Juden, die über Banken und Börsen die Weltmacht anstreben, in Zukunft zerquetscht werden wie lästige Läuse. Erstaunlicherweise hat das zuständige Strafgericht das wegen Beleidigung geführte Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von Euro eingestellt. Das ebenfalls angerufene Berufsgericht hielt hingegen eine berufsrechtliche Verurteilung für erforderlich, da ein Verstoß gegen Berufspflichten vorliege. Ein Arzt habe in seinem Verhalten dem ihm bei seiner Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und müsse sich auch außerhalb der eigentlichen Berufsausübung so verhalten, dass das Ansehen der Ärzteschaft nicht beschädigt wird. Deshalb hat das Berufsgericht eine Geldbuße in Höhe von Euro verhängt, damit der Arzt angehalten werde, in Zukunft in der Diskussion über gesellschaftspolitische Themen den für einen Arzt angemessenen Ton zu wahren und die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Foto: NZB-Archiv Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg Die Berufsgerichte beurteilen die Frage, ob im konkreten Fall ein solcher berufsrechtlicher Überhang vorliege und deshalb eine entsprechende Ahndung notwendig sei, sehr unterschiedlich. Vorsichtshalber sollte jeder (Zahn-)arzt mit einer strengen Handhabe rechnen und sich auch außerhalb seiner eigentlichen Berufstätigkeit eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. ß Quelle: Newsletter Dr. Schinnenburg vom Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Lerchenfeld 3, Hamburg Tel.: Internet: F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 35

38 Anforderungen an die Buchführung AUFFASSUNG DER FINANZVERWALTUNG Ausgangslage Das Handelsgesetzbuch enthält für buchführungspflichtige Unternehmen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte bereits in der Vergangenheit seine Vorstellungen zu diesen Gesetzen in BMF-Schreiben konkretisiert. Diese Schreiben wurden nun überarbeitet und zusammengefasst als Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Nach Auffassung des BMF gelten die GoBD auch für Einnahmen-Überschussrechner, somit auch für die meisten Zahnärzte. Gegenstand der GoBD Die GoBD enthalten neben den Anforderungen an die eigentliche Buchhaltung (Finanz- und Anlagenbuchführung, Gewinnermittlung und Lohnabrechnung) auch Vorgaben für praxisinterne, vorgelagerte Systeme, wie z.b. die Kassenführung, Praxissoftware oder auch Office-Vorlagen für Rechnungen. Zeitnahe Erfassung von Belegen durch den Zahnarzt (Grundaufzeichnungen) Die Finanzverwaltung fordert eine zeitnahe und geordnete Belegerfassung. Der Zahnarzt sollte daher eine regelmäßige Sichtung seiner Eingangs- und Ausgangsrechnungen vornehmen und diese sinnvoll geordnet ablegen. Kassenbücher sind laut BMF täglich zu führen. Diesen Anforderungen kann der Zahnarzt mittels geregelter Eigenorganisation sowie der Festlegung von Zugriffsrechten begegnen. Unbezahlte Rechnungen Rechnungen, die innerhalb von acht Tagen nicht beglichen werden, sollen laut GoBD in einer Offenen-Posten-Buchhaltung erfasst werden. Auch hier empfiehlt sich eine geordnete Ablage des Belegbestandes. Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form In elektronischer Form in der Praxis entstandene oder eingegangene Dokumente (z.b. Rechnungen, Kontoauszüge) sollen laut Finanzverwaltung im Originalformat archiviert werden. Ausdruck und Ablage genügen nicht. Die Dateiablage muss, analog zu den Papierbelegen, strukturiert sein. Die Archivierung der elektronischen Belege kann weiterhin in Datenpfaden auf dem PC erfolgen. Laut Finanzverwaltung sollen jedoch ergänzende Maßnahmen zum Zugriffsschutz und zur Unveränderbarkeit der Daten getroffen werden. Auch hier gilt es, eine geeignete Eigenorganisation zu schaffen und regelmäßige Sicherungen auf externen Datenträgern vorzunehmen. Praxissoftware und Rechnungsschreibung mit Office-Vorlagen Werden Rechnungen mittels Praxissoftware geschrieben, müssen die Rechnungsdaten unveränderbar gespeichert und über viele Jahre, gegebenenfalls auch nach Software- Updates, abrufbar bleiben. Dies gilt auch für Daten, die aus einem zugrundeliegenden Stammdaten-System in die Rechnung eingespielt werden (z.b. Adressdaten). Hier werden zukünftig sicherlich die Software-Anbieter reagieren. Verwendet der Zahnarzt zur Rechnungsschreibung Office- Vorlagen, die stets neu überschrieben werden, genügt die Aufbewahrung des ausgedruckten Doppels. Bei Archivierung der einzelnen Rechnungen auf Datenpfaden gelten die oben genannten Grundsätze. Selbstbuchende Zahnärzte Wird die Buchführung mit Hilfe von EDV-Systemen durch den Zahnarzt selbst geführt, muss diese den GoBD-Anforderungen genügen, die auch bei der Buchführung durch den Steuerberater maßgeblich sind. Wie bei der Belegablage sind Buchungen und Belege nachvollziehbar und nachprüfbar einzeln zu erfassen. Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Dies erfordert systemseitig die Möglichkeit des zeitnahen Festschreibens von Buchungen und das Vorhandensein einer Änderungshistorie. Bei Zweifelsfragen sollte der Zahnarzt den jeweiligen Systemanbieter kontaktieren. Fazit Die Finanzverwaltung verlangt ein internes Kontrollsystem, das weder im Gesetz noch in einer Durchführungsverordnung geregelt ist. Daher ist fraglich, wie weitreichend die Verfahrensdokumentation im Einzelfall sein muss. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten. Gleichwohl hat der Zahnarzt ein erhebliches Eigeninteresse an reibungslosen und ordnungsgemäßen Abläufen im Arbeitsalltag. Das BMF-Schreiben sollte daher zum Anlass genommen werden, die bisherige Organisation der Praxis zu hinterfragen und gegebenenfalls zu optimieren. ß Tino Koch, Steuerberater, Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK), Geschäftsführer der Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, Hannover 36 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

39 Rechtstipp Matthias Eckert / Fotolia.com Stolpersteine bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Bekanntlich bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Unbekannt ist, dass den Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung auch Hinweispflichten treffen. Gemäß 2 Abs. 2 Satz 2 SGB III soll der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung den Arbeitnehmer auf seine Meldeobliegenheit bei der Agentur für Arbeit gem. 38 SGB III hinweisen. Der Arbeitnehmer ist nämlich bei Vermeidung einer Sperrfrist gehalten, bei Erhalt einer Kündigung oder bei sonstiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kündigung und dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts (= Zugang der Kündigung) bei der Agentur für Arbeit seiner Meldeobliegenheit nachzukommen. ( 38 Abs. 1 SGB III). Der Gesetzgeber will hierdurch erreichen, dass eine Vermittlung eines Arbeitssuchenden in eine freie Stelle möglichst zeitnah erfolgt. Kommt der Arbeitnehmer seiner Meldeobliegenheit nicht rechtzeitig nach, kann das Arbeitsamt eine Sperrfrist bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes verhängen ( 159 Abs. 1 Satz Nr. 7 SGB III). Welche Folgen hat es nun für den Arbeitgeber, wenn er seinen Arbeitnehmer nicht auf die Meldeobliegenheiten hinweist und der Arbeitnehmer sich aus diesem Grund nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldet? Macht sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig oder ist die Kündigung gar unwirksam? Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Unterlassen der Hinweispflicht für den Arbeitgeber keine rechtlichen Folgen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom , AZ: 8 AZR 571/04 und 8 AZR 49/05 ausgeführt, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen kann, fovito/fotolia.com wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht unterlassen hat und der Arbeitnehmer seiner Meldeobliegenheit nicht rechtszeitig nachgekommen ist. Aus der Verletzung der Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Meldeobliegenheit des Arbeitnehmers kann keine Sanktion für den Arbeitgeber hergeleitet werden, weil die Norm überhaupt nicht sanktionsbewehrt ist. Dennoch empfehle ich aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, in dem Kündigungsschreiben den Hinweis auf die Meldeobliegenheit aufzunehmen. Er könnte z.b. wie folgt lauten: Zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sind Sie nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, sich entweder spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden und aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. ß Wencke Boldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Hildesheimer Straße 33, Hannover Tel.: , Fax: Quelle: F A C H L I C H E S F E B R U A R N Z B F A C H L I C H E S 37

40 Aktuelles aus der Rechtsprechung Aktuelle Urteile Sandor Jackal / Fotolia.com AUS DEM STEUERRECHT Dem Finanzamt elektronisch den Umsatz melden müssen ist verfassungsgemäß Der Bundesfinanzhof hat erneut entschieden, dass die grundsätzliche Pflicht der Unternehmer, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ausnahmen lässt er nur für den Fall zu, dass damit unbillige Härten vermieden werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, etwa weil die Schaffung der technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Unternehmer nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen. (BFH, V B 158/14) Für kostenfreies Stipendium kein Geld für Schäuble wenn nicht übertrieben wird Studenten, die an einer Hochschule wissenschaftlich tätig sind und dafür ein Stipendium erhalten, brauchen dafür keine Steuern zu zahlen. Dies dann, wenn der Geldsegen aus öffentlichen Mitteln oder einer gemeinnützigen Körperschaft stammen und die Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen oder arbeitnehmerähnlichen Gegenleistung verpflichtet sind. Bedingung ist (unter anderem) zusätzlich, dass die Zuwendung für die Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt wird ohne dass dafür eine Höchstgrenze genannt ist. Die Verwaltung hat regelmäßig keine überhöhte Förderung angenommen, wenn sie sich im Rahmen der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewegten. Der Bundesfinanzhof hält nichts von dieser Begrenzung. Es müsse auch das Alter der Stipendienempfänger, ihre Vorbildung und ihre konkrete soziale Situation berücksichtigt werden, in der sie sich vorher befunden haben. (BFH, VIII R 43/12) AUS DEM SOZIALRECHT Krankenversicherung: Versicherte dürfen Auskunft über die Beitragszahlung verlangen Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenversicherte Auskunft darüber bei ihrer Krankenkasse verlangen kann, ob ihr ehemaliger Arbeitgeber die für sie abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig abgeführt hat. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie von ehemaligen Kollegen erfahren hat, dass es dort Versäumnisse gegeben habe. Das Argument der Kasse, es handele sich um Sozialdaten des Arbeitgebers, die nur mit seiner Einwilligung herausgegeben werden dürften, zog nicht. Die Versicherte habe vielmehr einen gesetzlichen Anspruch ( Informationelle Selbstbestimmung ) auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Sozialdaten. (Hessisches LSG, L 8 KR 158/14) Bonuszahlung der Krankenkasse beeinflusst den Sonderausgabenabzug nicht Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogrammes geleistet wurden. (Hier hatte das Finanzamt den geltend gemachten Sonderausgabenabzug in Höhe von um 150 reduziert, weil die Kasse in dem betreffenden Jahr ihrem Versicherten diesen Betrag für Gesundheitsleistungen gezahlt hatte, die er privat aufwenden musste. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel und Beiträge für Fitness-Studios. Das Amt war der Meinung, dass es sich dabei um eine Beitragserstattung der Kasse handele. Das Finanzgericht widersprach dem: Zwischen den Beiträgen zur Krankenversicherung und der Bonuszahlung der Krankenkasse habe keine Gleichartigkeit bestanden. Mit der Pauschale seien solche Krankheits-/Gesundheitskosten abzudecken, die von den Versicherten selbst zu tragen seien. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 1387/14) 38 F A C H L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

41 Terminliches BEZIRKSSTELLE HANNOVER STEUERTERMINE 2016 BEZIRKSSTELLE VERDEN März Referent: Dr. Bernd Bremer, Neustadt am Rbg. Thema: Implantatprothetische Versorgungskonzepte Gesicherte Behandlungsstrategien? Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, Hannover Fortbildungsreferent: Dr. Kai-Petrik Worch, M.S. (USA)/ Dr. Stefan Liepe c/o Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstr. 11b, Hannover Tel.: /191 Fax: Internet: SCHLESWIG-HOLSTEINER ZAHNÄRZTETAG Thema: Der Zahnarzt im Netzwerk Interdisziplinäre Zahnmedizin Ort: Neumünster/Holstenhallen Informationen: Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Martina Ludwig Westring Kiel Tel.: Fax: Internet: Umsatzsteuer mtl. für Februar bzw. Januar mit Dauer-Fristverlängerung Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer für Februar Einkommen- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag für das I. Quartal Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. April Umsatzsteuer mtl. für März bzw. Februar mit Dauer-Fristverlängerung Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer für März Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Mai Umsatzsteuer mtl. für April bzw. März mit Dauer-Fristverlängerung Umsatzsteuer vierteljährlich für das I. Quartal mit Dauer-Fristverlängerung Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer für April Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Referent: Dr. Dr. Frank Halling, Fulda Thema: Risiken für Implantatbehandlungen bei systemischen Erkrankungen Referent: Dr. Markus Firla Thema: Ästhetische Formkorrektur durch Tooth-Shaping Referent: Prof. Dr. Winfried Wojak Thema: Ohrakupunktur für Zahnärzte Referent: Prof. Dr. Hans-Jürgen Wenz, Universität Kiel Thema: Doppelkronen Multitalente in der herausnehmbaren Prothetik? Referent: Dr. Frank Mathers, Köln Thema: Lachgassedierung in der zahnärztlichen Praxis Referent: Dr. Dr. Klaus Oehler, Osnabrück Thema: Wirtschaftlichkeitsprüfung für Zahnärzte Referent: PD Dr. Moritz Kebschull, Universität Bonn Thema: Zahnerhaltende Therapieoptionen für Molaren mit Furkationsbefall Ort: Niedersachsenhof Lindhooper Str Verden Fortbildungsreferent: Dr. Walter Schulze. Zahnärztekammer Niedersachsen/ Bezirksstelle Verden, Nordstr. 5, Rotenburg/W. Tel.: Fax: F A C H L I C H E S T E R M I N L I C H E S F E B R U A R N Z B T E R M I N L I C H E S 39

42 Fotos: Privat Persönliches HERZLICHE GRATULATION DR. AXEL HELMICH ZUM 70STEN Kollege Helmich wurde am in Oldenburg geboren. Er studierte Zahnmedizin an der Christian-Albrecht Universität in Kiel und legte dort 1971 sein Staatsexamen ab. Die Promotion erfolgte im Jahr 1973 in Hannover. Drei Jahre später gründete er gemeinsam mit seinem Bruder Dr. Wolfgang Helmich eine Gemeinschaftspraxis in Bad Zwischenahn. Dort praktizieren beide Brüder auch heute noch gemeinsam. Standespolitisch trat Kollege Helmig erstmalig 1979 als Mitglied im Prüfungsausschuss VdAK in Erscheinung. Dieses Amt bekleidete er von Von war er Mitglied im Beschwerdeausschuss VdAK und von im Beschwerdeausschuss Neues Recht und Altes Recht, dessen Stellvertretender Vorsitzender er von war. Darüber hinaus engagierte er sich von im Beschwerdeausschuss Gesetzliche Krankenkassen (GKK) zunächst als Mitglied, in den Jahren als Stellvertretender Vorsitzender. Auch im vertraglichen Gutachterwesen ist Kollege Helmich tätig: Seit 1999 ist er ununterbrochen als Gutachter für den Leistungsbereich Zahnersatz im Primär- und Ersatzkassenbereich in Amt und Würden. Nachträglich herzliche Glückwünsche und alles Gute für die Zukunft. ß Der Vorstand der KZVN HERZLICHEN DANK FÜR 40 JAHRE MITARBEIT Liebe Frau Ast, am zweiten Februar 1976 haben Sie nach Ihrer Ausbildung in Hannover in meiner neu eröffneten Praxis in der Sedanstraße in Wennigsen als Zahnarzthelferin, wie man damals sagte, Ihre berufliche Tätigkeit begonnen. Es folgten Jahre voller Arbeit im damals zahnärztlich unterversorgten Wennigsen und schon schnell zeigte sich, dass die Stuhlassistenz nicht Ihr Ding war. Noch heute lachen wir über die Situation, als eine Patientin schimpfend die Praxis verließ, weil Sie wohl etwas unsanft ihre Zunge zurecht gerückt hatten. Weil uns die Arbeit im Rezeptionsund Abrechnungsbereich über den Kopf wuchs und sie genug Köpfchen hatten, wurden sie daraufhin zwangsversetzt und sind bis heute unersetzlich an dieser Stelle tätig. Die Patientin von damals ist heute, wie sie wissen, an vorderster Stelle Ihrer Fangemeinde. In diesem Monat jährt sich Ihre ununterbrochene Praxiszugehörigkeit zum vierzigsten Mal. Das ist sehr, sehr rekordverdächtig. Inzwischen sind zwei meiner Söhne, die Sie schon als Babys auf dem Arm hatten, Ihre Chefs geworden, und ich, den Sie in den letzten beiden Jahren unserer Berufsausübungsgemeinschaft Drittelchef genannt haben, bin an die zweite Stelle gerückt. Liebe Frau Ast, so stolz wie Sie auf Ihre Leistungen, Ihre Verdienste um die Praxis, das Ihnen entgegenbrachte Vertrauen und die Vertrautheit der Patienten sein dürfen, so dankbar sind wir, dass sie so lange Zeit geachtet und verdienstvoll an unserer Seite gestanden haben und hoffentlich noch viele Jahre stehen werden. ß Ihr Dr. Peter Diebler (aus der Berufsausübungsgemeinschaft Dres. Gregor und Constantin Diebler) 40 P E R S Ö N L I C H E S N Z B F E B R U A R 2 016

43 Neuzulassungen Vertragszahnärzte/-ärztinnen Verwaltungsstelle Braunschweig Braunschweig Aseel Al-Hazza Braunschweig Dr. Sandra Hiller Braunschweig Desirée Kyas Salzgitter Pauline Hebel Wolfsburg Dr. Saoud Salima Braunschweig Dr. Z. Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Bad Harzburg Zahnmedizinisches Versorgungszentrum Goslar-Bad Harzburg GbR Goslar Zahnmedizinisches Versorgungszentrum Goslar-Bad Harzburg GbR Verwaltungsstelle Göttingen Bad Lauterberg Katlenburg-Lindau Seesen Andria Aick Martin Sander Marc Jähnig Verwaltungsstelle Hannover Bad Pyrmont Martina Tränkner-Häusler Burgdorf PD Dr. Thomas Schwarze Garbsen Juliane Kleine Hannover Nofal Al-Taha Hannover Hayet Darbouche Hannover Christoph Johann Hannover Viktor Leckzik Hannover Dr. Ulrich Merkel Hannover Dr. Wolfgang Sausmikat Hannover Dr. Meike Sonnenburg Neustadt Dr. Martina Windmöller Springe Anastasia Breunig Wedemark Sören-Eric Bunke Hannover Dr. Z. Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Hannover Zahnmedizinisches Versorgungszentrum Amedis Hannover GbR Verwaltungsstelle Hildesheim Hildesheim Davide De Cristofano Sarstedt Ulf Gero Seeberger Verwaltungsstelle Lüneburg Lüneburg Lüneburg Verwaltungsstelle Oldenburg Delmenhorst Oldenburg Verwaltungsstelle Osnabrück Belm Georgsmarienhütte Dr. Erika Christmann Dr. Charlotte Ribbat Mahdad Rezaie Janke Wendt Carolin Treschnak Dr. Stefan Schnitzer Verwaltungsstelle Ostfriesland Wiesmoor Birthe Janßen Aurich LauraDent, Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH Verwaltungsstelle Stade Cuxhaven Elsdorf Verwaltungsstelle Verden Barnstorf Munster Ansgar Stegemann Rodica Joseph Inga Barwinski Valentina Zivkovic Verwaltungsstelle Wilhelmshaven Wilhelmshaven Anja Strahlmann Fachzahnärzte/-ärztinnen für Kieferorthopädie Verwaltungsstelle Lüneburg Lüneburg Dr. Sandra Otto Verwaltungsstelle Stade Stade dr. med. dent. Zoltán Pulay Stade Dr. Julia Witthohn P E R S Ö N L I C H E S K Z V N Wir heißen die Kolleginnen und Kollegen im Kreise der KZVN-Mitglieder herzlich willkommen und wünschen ihnen und ihren Praxisteams für die Zukunft viel Erfolg! Der Vorstand der KZVN F E B R U A R N Z B K Z V N 41

44 Niederlassungshinweise AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG FÜR VERTRAGSZAHNÄRZTE (ZV-Z) 18 (1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen, b) Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten, c) gegebenenfalls eine Erklärung nach 19 a Abs. 2 Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird. (2) Ferner sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf, 2. ein polizeiliches Führungszeugnis, 3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung oder Zulassung und der Grund einer etwaigen Beendigung ergeben, 4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses, 5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogenoder Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen. (3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. (4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz 2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt glaubhaft zu machen. Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen niederlassen möchten, wenden sich bitte an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen, Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen, Zeißstraße 11, Hannover, Tel /361, info@kzvn.de. Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen angefordert oder unter als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in 18 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) aufgeführten Unterlagen beizufügen. GEMEINSAME AUSÜBUNG DER VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT (Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaf t) Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages notwendig. Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf, den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen. VERLEGUNGEN Nach 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss diesem Antrag stattgegeben hat. 42 K Z V N N Z B F E B R U A R 2 016

45 diego cervo / istockphoto.com SITZUNGEN DES ZULASSUNGSAUSSCHUSSES NIEDERSACHSEN FÜR ZAHNÄRZTE Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Niedersachsen, Zeißstraße 11, Hannover, in Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen. Abgabe bis Sitzungstermin Abgabe bis Sitzungstermin Abgabe bis Sitzungstermin Abgabe bis Sitzungstermin HINWEISE AUF PRAXISORTE FÜR NIEDERLASSUNGEN a) Vertragszahnärzte Verwaltungsstelle Ostfriesland ß Planungsbereich Landkreis Aurich: Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Norderney ein Vertragszahnarztsitz vakant. ß Planungsbereich Landkreis Leer: Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Borkum ein Vertragszahnarztsitz vakant. Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN, Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15, Aurich, Tel , Fax , ostfriesland@kzvn.de b) Fachzahnärzte für Kieferorthopädie In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an Fachzahnärzten für Kieferorthopädie: Verwaltungsstelle Oldenburg ß Planungsbereich Landkreis Oldenburg: Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 35,7 % versorgt. Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN, Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24, Bad Zwischenahn, Tel , Fax , oldenburg@kzvn.de Verwaltungsstelle Ostfriesland ß Planungsbereich Landkreis Aurich: Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,2 % versorgt. ß Planungsbereich Landkreis Leer: Der Planungsbereich Landkreis Leer mit zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,1 % versorgt. Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN, Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15, Aurich, Tel , Fax , ostfriesland@kzvn.de BITTE NICHT VERGESSEN: Stand Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem rechtswidrigen Verhalten! NZB-Redaktion K Z V N F E B R U A R N Z B K Z V N 43

46 VERKAUF KFO-Praxis Raum Hannover Anfang 2017 zu verkaufen, 200qm, Ärztehaus, Chiffre: Zahnarztpraxis Anf abzug. Kreisstadt Nordharz, aufstrebende mittelständige Industrie, alle Schulen am Ort, hoher Freizeitwert, 4 BHZ, kleines Labor, Steri neu, umsatzstark, behindertengerecht, super Praxisteam Chiffre Landpraxis zwischen HH und HB In separatem Praxisgebäude auf neuestem Stand und mit vollem Terminbuch sucht Nachfolger. Chiffre: Nachfolger/in gesucht KFO-Praxis südlich von Hannover sofort abzugeben. 160m 2, 4 Behandlungsplätze, Röntgen, Labor, Prophylaxe. Gute Lage Nähe Bahnhof und Fußgängerzone. Chiffre: Hildesheim, zentrale Lage beste Bewertungen, 3-5 BHZ, Labor, begleitender Übergang möglich. Chiffre: Stadt Hannover Langjährige Praxisgemeinschaft sucht Nachfolger. Tel.: 0511/ AB Wolfenbüttel 2 Praxen à jeweils ca. 140m² mit 3 4 BHZ, Labor, Teeküche und Da./He.-WC zu kaufen oder zu mieten, Inventar kann auf Wunsch übernommen werden, Stellplätze vorhanden. Kaufpreis: Euro. Energiedaten: VA, 80 kwh/m²*a). Weitere Informationen bei PROFICON Immobilien Mike Hübner (05 31/ ) STELLENMARKT Bad Bevensen sehr gut etablierte Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung engagierte/n ZÄ/ZA, gerne Schwerpunkt Chirurgie. Spätere Partnerschaft/Übernahme möglich. Chiffre Cuxhaven, Nordsee Zahnarzt oder Ausbildungsassistent gesucht für alle Sparten der ZHK, mit Implantologie, versierte Einarbeitung, hoher Freizeitwert Golf, Kite-Surfen, Reiten, Segeln. Tel.: 04721/28595 oder Band. Hildesheim Angest. ZA/ZÄ in volldigital. Praxis. Praxisübernahme erwünscht. Chiffre: Lüneburg angest. ZA gesucht. Kollege zur Anstellung in Lüneburg für große BAG Praxis gesucht. 3 ZA/ZÄ, 5BZ, Digitalisierung. Gute Verkehrsanbindung BAB+Bahn. Spätere Partnerschaft möglich. Kontakt: xmail2000@web.de Hilfe zum Helfen gesucht HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL UND SEINE PATIENTEN BRAUCHEN HILFE Zahnmobil sucht eine Sirona C8 Behandlungseinheit als Ersatzteillager. Im Zahnmobil haben wir eine solche Einheit. Bedingt durch die Erschütterung beim Fahren, ist die Reparaturanfälligkeit sehr hoch. Eine Spendenbescheinigung ist ausstellbar. Helfen Sie mit helfen! Kontakt Mobil: Festnetz: ingeburg@mannherz.com werner@mannherz.com Spendenkonto des Diakonischen Werkes IBAN: DE BIC-Swift: GENODEF1EK1 Verwendungszweck: Zahnmobil VERSCHIEDENES Jetzt anmelden: NIEDERSÄCHSISCHER PROPHYLAXETAG 2016 Mittwoch, 4. Mai 2016 in Hannover Nähere Infos und Anmeldung unter index.php/termindetail/ events/prophylaxetag2016.html Zahnärzte für Niedersachsen e.v. Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der zahnärztlichen Kollegenschaft verwenden Sie bitte immer das für Sie vorbereitete Auftragsformular. Das erleichtert Ihnen und uns die Abwicklung. Einfach ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Ihre Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen richten Sie bitte an: Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski, Chiffre-Nr Zeißstraße 11, Hannover 44 K L E I N A N Z E I G E N N Z B F E B R U A R 2 016

47 Ihr Kleinanzeigenauftrag Auch online möglich: im Zahnarztportal unter Publikationen / NZB oder Fax: Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB) c/o KZVN Barbara Podgorski Zeißstraße Hannover Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben. Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst. Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr. hinzu. Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung für den Bankeinzug erforderlich. Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der 17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift. Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2016 im Juni als eine Doppelausgabe. Das darauf folgende NZB wird wieder Mitte August veröffentlicht. Folgende Kleinanzeige bitte nur einmal in den nächsten Ausgaben veröffentlichen unter der Rubrik: Verkauf Ankauf Stellenmarkt Verschiedenes Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) Zeißstraße 11, Hannover Gläubiger-ID DE93ZZZ Mandatsreferenz ANZEIGEN NZB Preis je angefangene Zeile 5,20 EUR (Mindestgröße vier Zeilen, davon die 1. Zeile fett) BITTE IN BLOCKSCHRIFT 20,80 26,00 31,20 36,40 41,60 46,80 52,00 57,20 62,40 67,60 SEPA Basislastschrift: Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort IBAN DE Zeilengebühr Die Anzeige soll unter Chiffre erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR Die Anzeige soll auch im Internet erscheinen ( 00,00 K L E I N A N Z E I G E N Datum, Ort und Unterschrift Gesamtbetrag

48 Anzeige

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