Bedingungen für das Einlagengeschäft der Fidor Bank AG gültig ab dem
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- Stefanie Maier
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1 Bedingungen für das Einlagengeschäft der Fidor Bank AG gültig ab dem A. Bedingungen für das Einlagengeschäft der Fidor Bank I. Allgemeine Information zum Fernabsatzgesetz II. Information über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages III. Widerrufsbelehrung B. Allgemeine Bedingungen zu den einzelnen Anlagekonten der Fidor Bank AG C. Spezielle Bedingungen zu den einzelnen Produktarten der Fidor Bank AG I. Tagesgeld II. Festgeld (Termingeld-Anlage) für 3, 6 und 12 Monate III. Fidor Bank Sparbriefe für 3, 6, 9, 12, 24, 36 und 48 Monate D. Bedingungen für das Online-Banking mit Passwort bei der Fidor Bank AG A. Bedingungen für das Einlagengeschäft I. Allgemeine Information zum Fernabsatz Name und Anschrift der Bank Fidor Bank AG Sandstr München Vorstand der Bank: Matthias Kröner (Sprecher), Martin Kölsch, Dr. Michael Maier, Steffen Seeger Geschäftstätigkeit der Bank: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn (Internet: Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht München, HRB Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
2 Rechtsordnung/Gerichtsstand: Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist München. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Kreditinstitut über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift von Überweisungen sowie Aufwendungsersatzansprüchen beim Missbrauch und Zahlungskarten sowie bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge und Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung des 676 h BGB kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrungsordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Epstein-Straße 14, Frankfurt Hinweise zur gesetzlichen Einlagensicherung: Die Fidor Bank AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH. Es gilt die jeweils aktuelle Sicherungseinlage (einsehbar unter Ab dem beträgt diese Preise: Die Einrichtung und Führung der Anlagekonten bzw. der Sparbriefe erfolgt unentgeltlich. Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internet unter bekannt gegeben oder können telefonisch erfragt werden. Die Änderung von Zinsen während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank. Die Bank ist berechtigt, vom Kunden verursachte besondere Auslagen (z.b. Porto, Telefon- und Faxgebühren etc.) in Rechnung zu stellen. Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Zinseinkünfte sind steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. an seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die nicht von der Bank abgeführt werden (z.b. eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen. Im Rahmen des Anlagegeschäfts können weitere Kosten gemäß Preis-/Bonusverzeichnis entstehen. Zusätzliche Telekommunikationskosten: Darüber hinausgehende Telekommunikationskosten werden seitens der Fidor Bank AG nicht in Rechnung gestellt. Es gibt keinen Leistungsvorbehalt. II. Information über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Tagesgeldkonto Informationen zum Zustandekommen des Kontovertrages im Fernabsatz für das Tagesgeldkonto Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Kontovertrages ab, indem er den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Eröffnung eines Kontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Voraussetzung für den Vertragsabschluss sind außerdem die abschließende Durch-führung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung und der Eingang des Mindesterstanlagebetrages bei der Bank. Der Kontovertrag kommt zustande, wenn die Bank das gewünschte Konto für den Kunden -gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung- einrichtet und ihm eine Bestätigung darüber zugeht. Festgeldkonto Informationen zum Zustandekommen des Kontovertrages im Fernabsatz für das Festgeldkonto Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Kontovertrages ab, indem er den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Eröffnung eines Kontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Voraussetzung für den Vertragsabschluss sind außerdem die abschließende Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung und der Eingang des Anlagebetrages bei der Bank. Der Kontovertrag kommt zustande, wenn die Bank das gewünschte Konto für den Kunden -gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfungeinrichtet und ihm eine Bestätigung zugeht.
3 Sparbrief Informationen zum Zustandekommen des Anlagevertrages im Fernabsatz für Sparbriefe Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Anlage eines Sparbriefvertrages ab, indem er den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anlage eines Sparbriefes an die Bank übermittelt und dieser per mtan freigegeben worden ist. Voraussetzung für den Vertragsabschluss sind außerdem die abschließende Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung und der Eingang des Anlagebetrages bei der Bank. Der Sparbriefvertrag kommt zustande, wenn die Bank den Sparbrief für den Kunden - gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung angelegt hat und dem Kunden eine Bestätigung zugeht. III. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax und ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf für Fidor Bank Tagesgeld und Festgeld ist zu richten an: Fidor Bank AG, Postfach 18 51, Bingen Telefax: 0800 / oder konto@fidor.de Der Widerruf für Fidor Bank Sparbriefe ist zu richten an: Fidor Bank AG, Sandstr. 33, München Telefax: oder info@fidor.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besonderer Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Ende der Widerrufserklärung B. Allgemeine Bedingungen zu den Anlagekonten Gelten ergänzend zu den speziellen Produktbedingungen von Fidor Bank Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbriefen. 1. Die Anlagekonten bzw. Sparbriefe werden nur auf den Namen einer Privatperson und nur für eigene Rechnung des Kontoinhabers geführt. 2. Die Anlagekonten bzw. Sparbriefe sind nicht für Abwicklung von Zahlungsvorgängen (z.b. Scheckziehungen, Lastschrifteneinzugsverfahren) zugelassen und nehmen nicht am Auslandszahlungsverkehr teil. Sie dienen ausschließlich der Ansammlung / Anlage von Vermögen. Einzahlungen sind durch Inlandsüberweisungen, Scheckgutschriften, Bareinzahlung bei anderen Banken möglich. Voraussetzung für die Anlage eines Fidor Bank Sparbriefes ist ein ausreichendes Guthaben auf dem FidorPay-Konto des Kunden in Höhe des gewünschten Anlagebetrages. Vermögenswirksame Leistungen können nicht auf Anlagekonten und das FidorPay-Konto eingezahlt werden. Die Bank behält sich deshalb die Rückgabe von Zahlungseingängen vor, die als vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sind.
4 3. Mit dem Kontoinhaber werden ein persönliches Passwort und ein Auszahlungskonto (Referenzkonto), das auf den Namen des Kontoinhabers bei einem inländischen Kreditinstitut geführt werden muss, vereinbart und das für alle seine Konten gilt. Der Kontoinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte von dem Passwort keine Kenntnis erlangen. Das Passwort darf nur in Bezug zu den Anlagekonten und nur bei Benutzung der für den Telefonservice bekannt gegebenen Telefonnummer verwandt werden. Sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Passwort unberechtigten Dritten zugänglich geworden ist, hat der Kontoinhaber unverzüglich die Änderung des Passwortes herbeizuführen bzw. das Konto sperren zu lassen. Für Fidor Bank Sparbriefe ist als Referenzkonto für die Anlage in Sparbriefen und deren Einlösung ein FidorPay-Konto Voraussetzung. Von dort können bei vollständiger Legitimation Auszahlungen an jedes inländische für den Zahlungsverkehr zugelassene Konto durchgeführt werden. 4. Zur Inanspruchnahme der Anlagekonten kann der Kontoinhaber sich des bei der Fidor Bank AG eingerichteten Telefonservice bedienen, indem er telefonisch unter Angabe seines persönlichen Passworts entsprechenden Weisungen bzw. Aufträge erteilt. Verfügungen über Guthaben auf Anlagekonten können telefonisch unter Angabe des persönlichen Passworts und der Kontonummer oder schriftlich per Brief, Fax oder oder im Rahmen des Online Bankings mit einer mtan ausschließlich als Überweisungsaufträge zu Gunsten des mit der Bank vereinbarten Referenzkontos oder sonstiger bei der Fidor Bank unterhaltenen Anlagekonten bzw. auf das FidorPay Konto des Kontoinhabers ausgeführt werden. 5. Der Kontoinhaber hat alle Aufträge vollständig und unmissverständlich zu erteilen, insbesondere die wesentlichen Angaben zur Durchführung des Auftrages anzugeben. Zur Sicherung aller Beteiligten können alle Telefongespräche aufgezeichnet und 3 Monate aufbewahrt werden. Aufträge zur Änderung des Referenzkontos für das Tagesgeld und Festgeld und des Passwortes sind ausschließlich schriftlich (per Brief oder Fax, nicht per E- Mail) zu erteilen. 6. Die Durchführung der erteilten Aufträge und Weisungen zu den Anlagekonten werden schriftlich (z.b. im Kontoauszug) oder online bestätigt und sind vom Kontoinhaber auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. 7. Für Guthaben von ,00 und mehr behält sich die Bank eine individuelle Vereinbarung des Zinssatzes mit dem Kontoinhaber vor. Im Übrigen gelten die im Internet unter kommunizierten Mindesterstanlage bei Tagesgeldern bzw. Mindesteinlage bei Festgeldern und Fidor Bank Sparbriefen sowie die jeweilige Maximalanlage für Verzinsung der Guthaben. 8. Der Konto- bzw. Sparbriefinhaber haftet für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass er ihn betreffende vertragliche Pflichten schuldhaft nicht oder unzureichend beachtet hat. Der Konto- bzw. Sparbriefinhaber haftet insbesondere für alle Schäden und Nachteile, die durch eine von ihm zu vertretende unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung des Passworts entstehen oder durch die Weitergabe des persönlichen Passworts an einen unberechtigten Dritten. Die Bank weist darauf hin, dass die Übermittlung von Faxaufträgen Möglichkeiten eines Missbrauchs eröffnen. Die Bank führt daher die Aufträge auf Risiko des Kunden aus, wenn die Unterschriften und die äußeren Gegebenheiten des Auftrags im Gesamterscheinungsbild den Eindruck erwecken, vom Kunden zu stammen (gilt nicht für die Änderung des Referenzskontos und Passwortes). Die Bank übernimmt keine Haftung für die dem Kunden durch diese Handhabung der Faxaufträge entstehenden Schäden. Die Bank haftet bei der Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet die Bank nur für grobes Verschulden. Hat zur Entstehung eines Schadens oder Nachteils ein schuldhaftes Verhalten sowohl des Kontoinhabers als auch der Bank beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, im welchem Umfang die Bank und der Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben ( 254 BGB). 9. Sonstige Rechte und Pflichten der Bank und des Konto- bzw. Sparbriefinhabers: Diese Bedingungen für das Einlagengeschäft und das dem Konto- bzw. Sparbriefinhaber bei Kontoeröffnung bzw. Anlage des Fidor Bank Sparbriefes per zugehende Bestätigungsschreiben enthalten die für die gewählte Produktart maßgeblichen Vertragsbestandteile. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber sind in den AGB der Bank beschrieben. Daneben gelten die folgenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten: - Bedingungen für die Kommunikation mit der Fidor Bank AG.
5 Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung und sind auf unseren Internetseiten durch Download oder Ausdruck abrufbar. Auf Wunsch werden die Bedingungen auch vor Antragsstellung zugesandt. 10. Alle Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen dem Konto- bzw. Sparbriefinhaber und der Bank sowie die Übertragung von Rechten an der Einlage bedürfen der Schriftform (nicht per , sondern postalisch per Einwurf-Einschreiben). a) Tages-/Festgeld: Auf Grund der Übertragung oder Verpfändung der Sparurkunde / des letzten Kontoauszuges allein kann kein Anspruch auf die Einlage begründet werden. b) Sparbrief: Beim Sparbrief erfolgt eine Übertragung ausschließlich im Rahmen des im FidorPay-Konto vorgesehenen Prozesses (i.d.r. mtan Verfahren). Nach erfolgreicher Übertragung eines Fidor Bank Sparbriefes wird der Sparbrief des Senders in dessen FidorPay-Konto nach der Übertragung gelöscht. 11. Der Kunde stimmt zu, dass die Fidor Bank seine persönlichen Daten (Bankdaten und personenbezogene Daten) an die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH, Bingen, ( SWK Bank ) an die die Fidor Bank bestimmte Teilbereiche der Geschäftsaktivitäten in Übereinstimmung mit den Vorschriften des KWG outgesourced hat, im Rahmen dieses Outsourcing übermitteln darf. Der Kunde stimmt außerdem einer im Rahmen dieses Outsourcing verbundenen Speicherung, Nutzung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch die SWK Bank ausdrücklich zu, soweit dies zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Fidor Bank erforderlich ist. C. Spezielle Bedingungen zu den einzelnen Produktarten I. Tagesgeld 1. Das Tagesgeld-Konto wird in laufender Rechnung geführt und ist täglich fällig (Kontokorrent).Die Erstanlage beträgt mindestens , die Maximalanlage ,-. Einzahlungen in beliebiger Höhe und Verfügungen in Höhe des Guthabens sind jederzeit möglich. Bei Verfügungen über das vollständige Guthaben bleibt das Tagesgeldkonto weiterhin bestehen, es sei denn, der Kontoinhaber wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung. 2. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt zu den bei der Bank jeweils gültigen Konditionen. Der Zinssatz ist variabel und kann von der Bank entsprechend den Marktgegebenheiten nach billigem Ermessen ( 315 BGB) neu festgesetzt werden. Die jeweils aktuellen Konditionen können im Rahmen des Telefonservice erfragt werden und werden im Internet unter bekannt gegeben. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden Tagesgeld-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. 3. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraumes. Die aufgelaufenen Zinsen werden am , , und eines Jahres unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften auf dem Tagesgeld-Konto gutgeschrieben, dem Kapital zugeschlagen und ab dem jeweiligen Tag der Gutschrift mitverzinst. Bei Auflösung des Kontos werden die Zinsen sofort gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. 4. Für das Tagesgeld-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, jeweils zum Quartalsende ein Kontoauszug erstellt und an den Kontoinhaber versandt. Wurden keine Umsätze getätigt, wird vierteljährlich zum Monatsende ein Kontoauszug erstellt und dem Kontoinhaber zugesandt, der den Rechnungsabschluss zum , , und ausweist. Die aus dem Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. 5. Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Nach Kontoeröffnung können jederzeit Beträge in beliebiger Höhe direkt auf das Tagesgeld- Konto eingezahlt werden. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Einrichtung des Anlagekontos, Entgegennahme sowie Gutschrift der Anlagebeträge mit Wertstellung Eingangstag bei der Bank und Gutschrift der Zinsen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften. 6. Die Fidor Bank bietet dem Kunden über eine Onlineapplikation im Tagesgeldkonto mittels mtan-verfahren ein Online-Überweisungsformular an ( Mein Geld Zum Konto Auf Referenzkonto überweisen, nach Eingabe der Daten in den virtuellen Überweisungsbeleg kann der Kunde eine mtan anfordern, um den Auftrag zu bestätigen). Ergänzend hierzu kann
6 der Kunde Verfügungen vom Tagesgeld-Konto auf das angegebene Referenzkonto veranlassen indem er entweder einen Antrag per Mail oder Fax bei der Bank oder den Auftrag per Telefon beim Kundenservice einreicht. Besitzt der Kunde ein FidorPay-Konto, kann er dieses als weiteres Referenzkonto angeben, um so Verfügungen von seinem Tagesgeldkonto auf das FidorPay-Konto zu veranlassen. Vom FidorPay-Konto aus kann der Kunde mittels des mtan-verfahrens Auszahlungen auf jedes andere Konto eines Kreditinstituts mit inländischer Bankverbindung vornehmen. 7. Der Kontovertrag kann vom Kontoinhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in den AGB der Bank für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. 8. Es gibt keine Mindestlaufzeit des Vertrages. II. Festgeld (Termingeld-Anlage) für 3, 6 und 12 Monate 1. Das Festgeldkonto ist eine Einmalanlage mit garantiertem Festzins und Festlaufzeit. Verfügungen und Zuzahlungen sind während der Laufzeit nicht möglich. 2. Das Festgeld kann nur für eine volljährige Privatperson (mindestens 18 Jahre) und nur für eigene Rechnung des Kontoinhabers eröffnet werden. 3. Die Mindestanlage beträgt 2.500,00, die verzinste Maximalanlage ,00. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift zu dem am Eingangstag gültigen Konditionen und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraumes. Der Kontoinhaber erhält eine Anlagebestätigung mit Angabe des Anlagebetrages, der Laufzeit und des Zinssatzes. 4. Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende der Festlaufzeit unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften. 5. Sollte durch den Kontoinhaber bis zum Fälligkeitstermin kein Auftrag zur weiteren Verwendung des Anlagebetrages vorliegen, gilt das Festgeldkonto als gekündigt und der Anlagebetrag inklusive Zinsen auf das Referenzkonto des Kontoinhabers ausgekehrt. 6. Bietet die Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Festgeldes weitere Festgelder an, kann der Kontoinhaber telefonisch mit Passwort oder schriftlich einen neuen Auftrag zur Festgeldanlage erteilen. Der vereinbarte Anlagebetrag wird vom Verrechnungskonto auf das bereits eröffnete Festgeldkonto übertragen und der Kontoinhaber erhält eine Anlagebestätigung mit Angabe des Anlagebetrages, der Laufzeit und des Zinssatzes. 7. Eine Kündigung während der Laufzeit des Festgeldes ist ausgeschlossen. 8. Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Der Kontoinhaber kann nach Kontoeröffnung den Anlagebetrag auf sein Festgeldkonto bei der Fidor Bank AG (BLZ ) einzahlen. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Einrichtung des Anlagekontos, Entgegennahme sowie Gutschrift der Anlagebeträge mit Wertstellung Eingangstag bei der Bank, Ausstellung einer Anlagebestätigung und Gutschrift der Zinsen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften. 9. Guthaben auf Festgeldkonten können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
7 III. Sparbriefe für 3, 6, 9, 12, 24, 36 und 48 Monate 1. Ein Sparbrief ist eine Einmalanlage mit garantiertem Festzins und Festlaufzeit. Verfügungen und Zuzahlungen sind während der Laufzeit nicht möglich. 2. Der Sparbrief kann nur für eine volljährige Privatperson (mindestens 18 Jahre) und nur für eigene Rechnung des Sparbriefinhabers eröffnet werden. 3. Die Mindestanlage beträgt 100,00, die Maximalanlage ,00. Zwischen diesen Grenzen kann der Kunde seinen Anlagebetrag in ganzen Euro frei wählen. Die Verzinsung beginnt am Tag mit der Bestätigung der Sparbriefanlage durch die Fidor Bank zu den am Anlagetag gültigen Konditionen und endet mit der Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraumes. Der Sparbriefinhaber erhält innerhalb der nächsten zwei bis drei Bankarbeitstage nach Anlage des Sparbriefs eine Bestätigung in Form einer , dass der Fidor Bank Sparbrief erfolgreich angelegt wurde. Die Bestätigung enthält folgende Angaben: den Anlagezeitpunkt, den Anlagebetrag, die Laufzeit und der Zinssatz, zudem das Rektapapier an den Sparbriefinhaber ausgegeben wird. Die Ausgabe kann als pdf-dokument oder auf Wunsch des Sparbriefinhabers auch als echte Urkunde (hier können zusätzliche Kosten gemäß dem Preis-/ Leistungsverzeichnis entstehen) erfolgen. 4. Die Zinsgutschrift erfolgt derzeit am Ende der Festlaufzeit des Fidor Bank Sparbriefes mit Zinsen und ggf. Zinseszinsen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften. Die Fidor Bank behält sich weitere Varianten der Zinszahlung, z.b. ein während der Laufzeit etc. vor. Details über die jeweils zum Abschluss gültigen Varianten des Sparbriefs sind der Webseite zu entnehmen. 5. Der Sparbriefinhaber erhält ca. 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin eine Information per . Sollte durch den Sparbriefinhaber bis zum Fälligkeitstermin kein Auftrag zur weiteren Verwendung des Anlagebetrages vorliegen, gilt der Sparbrief als eingelöst und der Anlagebetrag inklusive Zinsen unter Beachtung steuerlicher Vorschriften wird automatisch einen Bankarbeitstag nach Fälligkeit auf das FidorPay-Konto des Sparbriefinhabers ausgezahlt. Von dort kann an beliebige, für den Zahlungsverkehr zugelassene inländische Bankkonten überwiesen werden oder weitere Anlagen aus dem FidorPay-Konto getätigt werden. 6. Bei endfälligen Sparbriefen wird der Buchungslauf in der Bankensoftware taggleich generiert. In der Übernachtverarbeitung wird der Datenträger für den Zahlungslauf an die Bundesbank erstellt. Am darauffolgenden Bankarbeitstag erfolgt der Übertrag an die Bundesbank. 7. Bietet die Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Sparbriefes weitere Sparbriefe oder alternative Produkte zur Geldanlage an, kann der Sparbriefinhaber per mtan oder schriftlich einen neuen Auftrag zur Geldanlage erteilen. Der vereinbarte Anlagebetrag wird dem FidorPay-Konto gutgeschrieben. Von dort aus kann ein neuer Sparbrief angelegt bzw. auf das bereits eröffnete Anlageprodukt übertragen werden. Der Kunde erhält eine Anlagebestätigung mit Angabe des Anlagebetrages, der Laufzeit und des Zinssatzes entweder für das gewählte Anlageprodukt bzw. für den Sparbrief. 8. Eine Kündigung während der Laufzeit des Sparbriefes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Beleihung durch die Fidor Bank ist grundsätzlich möglich. 9. Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Der Sparbriefinhaber kann einen Fidor Bank Sparbrief zum gewünschten Anlagebetrag anlegen, sofern er sich für das FidorPay-Konto per PostIdent-Verfahren legitimiert hat und der gewünschte Anlagebetrag als Guthaben auf seinem FidorPay-Konto zur Verfügung steht. 10. Guthaben auf Fidor Bank Sparbriefen können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Es ist jedoch möglich, den Fidor Bank Sparbrief und dessen Guthaben inklusive nach der Übertragung anfallende Zinsen an Dritte zu übertragen (zu 100% des Nominalanlagebetrages). Es kann je Übertrag jeweils nur ein Sparbrief auf jeweils eine volljährige Privatperson übertragen werden (derzeitige Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre alt, mit Wohnsitz in Deutschland, bei der Fidor Bank registriert und für die Nutzung des FidorPay-Kontos voll legitimiert). Details zu allen Kosten, die für die Übertragung eines Fidor Bank Sparbriefes anfallen, finden Sie im Internet im Fidor Bank Preis-/ Bonusverzeichnis.
8 D. Bedingungen für Online-Banking mit Passwort für Fidor Bank Tages- und Festgeldkonten bzw. zur Übertragung und sonstigen Tätigkeiten im Rahmen des Fidor Bank Sparbriefes 1) Leistungsangebot Der Kontoinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Sofern die Bank für Verfügungen mittels Online-Banking eine Betragsbegrenzung im System vorsieht, informiert sie ihn hierüber. 2) Nutzungsberechtigte und Zugangsmedien Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online-Banking unter Verwendung von Zugangs-ID und Passwort erhält der Kontoinhaber Zugang zu seinem Konto. Der Kontoinhaber wird im Folgenden als Nutzer bezeichnet. 3) Verfahren Der Nutzer hat mittels Online-Banking Zugang zum Konto, wenn er zuvor die Kontonummer sowie sein Passwort eingegeben hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die technischen Verbindungen zum Online- Banking-Angebot nur über die in den Bedingungen für die Kommunikation mit der Fidor Bank AG mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle herzustellen. 4) Nachrichtenfreigabe / Verwendung Passwort / mtan Erklärungen jeder Art (z.b. Kontostandsabfragen oder Überweisungsaufträge) sind abgegeben, wenn sie abschließend zur Übermittlung an die Bank freigegeben sind. Bei Vorgängen, die zusätzlich der Eingabe des Passwortes oder einer mtan bedürfen (z.b. Überweisungsauftrag mittels Online- Formular), ist die Freigabe durch das Passwort bzw. durch die mtan maßgebend. 5) Bearbeitung von Aufträgen im Online Banking Mittels Online-Banking erteilte Aufträge werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeitet. 6) Finanzielle Nutzungsgrenze Der Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites vornehmen. Auch wenn der Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht erhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des Online-Banking entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehung zu verlangen. 7) Geheimhaltung des Passwortes Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Passwort erlangt. Jede Person, die das Passwort kennt, hat die Möglichkeit, das Online-Banking-Leistungsangebot zu nutzen. Sie kann z.b. Aufträge zu Lasten des Kontos erteilen. Insbesondere Folgendes ist zur Geheinhaltung des Passwortes zu beachten: - das Passwort darf nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden - bei Eingabe des Passwortes ist sicherzustellen, dass Dritte dieses nicht ausspähen können. Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von seinem Passwort Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdacht seiner missbräuchlichen Nutzung, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern bzw. zu sperren. Die Bank haftet ab dem Zugang der Sperrnachricht für alle Schäden, die aus ihrer Nichtbeachtung entstehen.
9 8) Änderung des Passwortes Der Nutzer ist berechtigt, sein Passwort jederzeit schriftlich (nicht per ) bei der Bank zu ändern. 9) Sperre des Online-Banking-Angebotes (1) Wird dreimal hintereinander das falsche Passwort eingegeben, so sperrt die Bank den Online- Banking-Zugang zum Konto. Der Nutzer kann diese Sperre aufheben, indem er bei der Bank anruft und dort unter Nennung des Passwortes eine Rücksetzung beantragt. (2) Die Bank wird den Online-Banking-Zugang zum Konto sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Kontos über den Online-Banking-Zugang besteht. Sie wird den Kontoinhaber hierüber außerhalb des Online-Banking informieren. Diese Sperre kann mittels Online- Banking nicht aufgehoben werden. (3) Die Bank wird den Online-Banking-Zugang zum Konto auf Wunsch des Kontoinhabers sperren. 10) Rückruf oder Änderung von Aufträgen Der Rückruf oder die Änderung von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking-Verfahrens erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine solche Möglichkeit innerhalb des Verfahrens ausdrücklich vor. Die Bank kann einen Rückruf oder eine Änderung allerdings nur beachten, wenn ihr diese Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn (www.bafin.de)
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