Europäische Kommission. EU Wettbewerbsrecht. Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen. Stand: 1. Juli 2012 * HANDBÜCHER ZUM WETTBEWERBSRECHT

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1 Europäische Kommission EU Wettbewerbsrecht Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen Stand: 1. Juli 2012 * HANDBÜCHER ZUM WETTBEWERBSRECHT Brüssel, 2012

2 EU Wettbewerbsrecht Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen Stand: 1. Juli 2012 * * Für die Prüfung rechtswidriger Beihilfen können alte Gemeinschaftsrahmen und Leitlinien anwendbar sein, da die Kommission diejenigen Regelungen anzuwenden hat, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfen galten. Diese Sammlung enthält die für das verarbeitende Gewerbe und den Dienstleistungssektor geltenden Rechtsvorschriften; sie enthält nicht die spezifischen Regelungen für Landwirtschaft 1 und Fischerei. 2 Die online Fassung dieses Handbuchs ist auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb verfügbar Luxemburg, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2012 ISSN ISBN doi /77555 Europäische Union Nachdruck mit Quellenangabe gestattet ii

3 Inhaltsverzeichnis Datum der letzten Aktualisierung A. BESTIMMUNGEN DES VERTRAGS ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN Tabelle der Änderungen zur Nummerierung von den Artikeln folgend auf dem in Kraft treten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 Zentrale Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU), vorher genannt "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" (VGEG) Artikel 107 Artikel 108 Artikel 109 Sonstige relevante Bestimmungen Anlagen Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) Artikel 3 des VAEU Artikel 4 des VAEU Artikel 5 des VAEU Artikel 6 des VAEU Artikel 14 des VAEU Artikel 42 des VAEU Artikel 50 (1) und 50 (2) (h) des VAEU Artikel 93 des VAEU Artikel 106 des VAEU Artikel 119 des VAEU Artikel 346 des VAEU Protokoll (Nr. 26) über Dienste von allgemeinem Interesse Protokoll (Nr. 27) über den Binnenmarkt und den Wettbewerb iii

4 B. ALLGEMEINE VERFAHRENSREGELN B.1 Verfahrensverordnung B.1.1 Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags, ABl. L 83 vom , S. 1. B Änderung des Artikels 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung Nr. 659/99 des Rates durch die Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, ABl. L 236 vom , S B Änderung des Artikels 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung Nr. 659/99 des Rates durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien, ABl. L 363 vom , S. 27. B.2 Durchführungsverordnung B.2.1 Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags, ABl. L 140 vom , S. 1. * Bitte beachten Sie, dass die folgenden Teile aus praktischen Gründen nicht aufgenommen wurden: Anhang I Teil III.12 a) t) Fragebogen - Landwirtschaft, Anhang I Teil III.13 A-III. 13 D Fragebogen - Verkehr, Anhang III B - Formular für Jahresberichte für staatliche Beihilfen im Landwirtschaftssektor und Anhang III 14 Formular für Jahresberichte für staatliche Beihilfen im Fischereisektor. Einzelheiten für die Übermittlung der elektronischen Anmeldeformulare sind in Einzelheiten für die elektronische Übermittlung von Anmeldungen einschließlich der Anschriften zusammen mit allen erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Angaben, ABl. C 237 vom , zu finden. * Bitte beachten Sie, dass diese Sammlung die konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung enthält, wie sie vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. Dieses Dokument dient lediglich zu Informationszwecken und die europäischen Institutionen übernehmen keinerlei Verantwortung für seinen Inhalt. Es lässt das offizielle Dokument, das im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, unberührt. Sie können den ursprünglichen Text der Verordnung sowie die Änderungen und Berichtigungen auf der Webseite der Generaldirektion Wettbewerb einsehen: B Verordnung (EG) Nr. 1125/2009 der Kommission vom 23. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG- Vertrags hinsichtlich ihres Anhangs I Teil III.2, Teil III.3 und Teil III.7, ABl. L 308 vom , S B.2.2 Allgemeine Angaben (Anhang I, Teil I der Durchführungsverordnung, geändert am ). B.2.3 Fragebogen je nach Art der Beihilfe (Anhang I, Teil III der Durchführungsverordnung vom ). Die für die einzelnen Beihilfearten auszufüllenden Fragebögen sind in den entsprechenden Abschnitten in Kapitel E und F enthalten. B.2.4 Anmeldeformular für das vereinfachte Verfahren (Anhang II der Durchführungsverordnung, geändert am ). B.2.5 Standardberichtsformular für bestehende staatliche Beihilfen (Dieses Formular gilt für sämtliche Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Landwirtschaft) (Anhang III A der Durchführungsverordnung vom ). B.2.6 Informationen, die im Jahresbericht der Europäischen Kommission enthalten sein müssen (Anhang III C der Durchführungsverordnung vom ) iv

5 B.3 Vereinfachtes Verfahren B.3.1 Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft, ABl C 136 vom , S. 3 B.4 Praktische Vorgehensweisen B.4.1 Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren, ABl C 136 vom , S. 13 B.5 Rückforderungsentscheidungen B.5.1 Bekanntmachung der Kommission Rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen: Gewährleistung der Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen der Kommission in den Mitgliedstaaten, ABl. C 272 vom , S. 4. B.6 Regeln für rechtswidrige staatliche Beihilfen B.6.1 Bekanntmachung der Kommission über die zur Beurteilung unrechtmäßiger staatlicher Beihilfen anzuwendenden Regeln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 458), ABl. C 119 vom , S. 22. B.7 Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der Mitgliedstaaten B.7.1 Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte, ABl C 85 vom , S. 1 B.8 Berufsgeheimnis B.8.1 Mitteilung der Kommission K(2003) 4582 vom 1. Dezember 2003 zum Berufsgeheimnis in Beihilfeentscheidungen, ABl. C 297 vom , S. 6. B.9 Überholte Dokumente B.9.1 Mitteilung der Kommission zu überholten Dokumenten über staatliche Beihilfen, ABl. C 115 vom , S. 1. C. ERMÄCHTIGUNGSVERORDNUNG UND ALLGEMEINE GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNG C.1 Ermächtigungsverordnung C.1.1 Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 (jetzt 87 und 88) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen, ABl. L 142 vom , S. 1. C.2 De-minimis -Beihilfen C.2.1 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen, ABl. L 379 vom , S. 5. C.3 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung C.3.1 Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), ABl. L 214 vom , S v

6 C.4 Definition der kleinen und mittleren Unternehmen C.4.1 Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422), ABl. L 124 vom , S. 36. C.4.2 Mitteilung der Kommission - Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben, ABl. C 118 vom , S. 5. C Berichtigung der Mitteilung der Kommission - Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben, ABl. C 156 vom , S. 14. D. VORÜBERGEHEND ANWENDBARE REGELN ALS ANTWORT AUF DIE WIRTSCHAFTS-UND FINANZKRISE D.1 Horizontale Bestimmungen D.1.1 Mitteilung der Kommission Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (konsolidierte Version des Gemeinschaftrahmen angenommen am 17. Dezember 2008, als geändert am 25. Februar 2009), ABl C 83 vom , S. 1 D.1.2 Mitteilung der Kommission im Hinblick auf die Änderung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, ABl C 261, , S. 2 D.1.3 Mitteilung der Kommission Änderung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, ABl C 303, , S. 6 D.1.4 Mitteilung der Kommission - Vorübergehender Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, ABl C 6 d , S. 5. D.2 Finanzinstitute D.2.1 Mitteilung der Kommission Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise, ABl 2008 C 270, , S. 8 D.2.2 Mitteilung der Kommission Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen. ABl C 10, , S D.2.3 Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft, ABl C 72, , S D.2.4 Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften, ABl C 195, , S. 9 D.2.5 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011, ABl C 329, , S vi

7 E. HORIZONTALE BESTIMMUNGEN E.1 KMU-Beihilfen E.1.1 Fragebogen - KMU-Förderung (Anhang I, Teil III.1 der Durchführungsverordnung vom ). * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C) E.2 Ausbildungsbeihilfen E.2.1 Mitteilung der Kommission Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt ABl C 188, , S. 1 E.2.2. Fragebogen - Ausbildungsbeihilfen (Anhang I, Teil III.2 der Durchführungsverordnung vom ). * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C). E.3 Beschäftigungsbeihilfen E. 3.1 Mitteilung der Kommission Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender staatlicher Beihilfen für die Beschäftigung von benachteiligten und behinderten Arbeitnehmern mit dem gemeinsamen Markt ABl C 188, , S. 6 E.3.2 Fragebogen - Beschäftigungsbeihilfen (Anhang I, Teil III.3 der Durchführungsverordnung vom ) * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C) E.4 Regionalbeihilfen E.4.1 Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung , ABl. C 54 vom , S. 13. * Bitte beachten Sie, dass gemäß Absatz 101 der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung alle genehmigten Fördergebietskarten der Mitgliedstaaten (die ab dem 1. Januar 2007 gelten) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und integraler Bestandteil dieser Leitlinien sind. Aus praktischen Gründen wurden die Fördergebietskarten hier nicht noch einmal aufgeführt. Sie sind zu finden auf der Webseite der Generaldirektion Wettbewerb: E.4.2 Mitteilung der Kommission betreffend die Kriterien für die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben, ABl. C 223, , S.3. E.4.3 Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des Fördergebietsstatus und der Beihilfehöchstintensität der vom statistischen Effekt betroffenen Regionen in den nachstehend genannten nationalen Fördergebietskarten für den Zeitraum vom bis zum , ABl. C 222, , S.2. E.4.4 Fragebogen - staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (Anhang I, Teil III.4 der Durchführungsverordnung, geändert am ). E.4.5 Fragebogen - staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung für große Investitionsvorhaben (Anhang I, Teil III.5 der Durchführungsverordnung, geändert am ) * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C). * Bitte beachten Sie, dass Beihilferegelungen, die von der Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission zur Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags über regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten (ABl. L 302 vom ) ausgenommen sind, gemäß Erwägungsgrund 66 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, bis zum weiter gemäß den Bedingungen dieser Verordnung durchgeführt werden können vii

8 E.5 Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen E.5.1 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation ABl. C 323 vom , S. 1 E.5.2 Fragebogen - staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation: Beihilferegelungen (Anhang I, Teil III.6 a der Durchführungsverordnung, geändert am ) E.5.3 Fragebogen - staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation: Einzelbeihilfen (Anhang I, Teil III.6 b der Durchführungsverordnung, geändert am ) * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C) E.6 Umweltschutzbeihilfen E.6.1 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen, ABl. C 82 vom , S. 1. E.6.2 Fragebogen - Umweltschutzbeihilfen (Anhang I, Teil III.10 der Durchführungsverordnung, geändert am ) * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C) E.6.3 Mitteilung der Kommission Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012, ABl C 158 vom , S.4. E.7 Risikokapitalbeihilfe E.7.1 Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen ABl. C 194 vom , S. 2. E Mitteilung der Kommission zur Änderung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen, ABl C 329, , S. 4 E.7.2 Fragebogen - staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen (Anhang I, Teil III.11 der Durchführungsverordnung, geändert am ) * Siehe auch: Vorschriften zur allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Kapitel C) E.8 Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen E.8.1 Mitteilung der Kommission Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl. C 244 vom ,S. 2 * Siehe auch: Mitteilung der Kommission - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und Schließungsbeihilfen für die Stahlindustrie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 315), ABl. C 70 vom , S. 21 (siehe Kapitel F) E.8.2 Mitteilung der Kommission über die Verlängerung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl C 156, , S. 3 E Berichtigung der Mitteilung der Kommission über die Verlängerung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl C 174, , S.17 E.8.3 Fragebogen - staatliche Beihilfen zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten: Beihilferegelungen (Anhang I, Teil III.7 A der Durchführungsverordnung vom ) E.8.4 Fragebogen - staatliche Beihilfen zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten: Einzelbeihilfen (Anhang I, Teil III.7 B der Durchführungsverordnung vom ) viii

9 E.8.5 Fragebogen - staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten: Beihilferegelung (Anhang I, Teil III.8 A der Durchführungsverordnung vom ) E.8.6 Fragebogen - staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten: Einzelbeihilfen (Anhang I, Teil III.8 B der Durchführungsverordnung vom ). F. SEKTORSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN F.1 Audiovisuelle Produktion F.1.1 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken, ABl. C 43 vom , S. 6 F.1.2 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (Mitteilung zur Filmwirtschaft) vom (veröffentlicht im ABl. C 43 vom ), KOM(2004) 171 endg., ABl. C 123 vom , S. 1. F.1.3 Mitteilung der Kommission zur Verlängerung der Geltungsdauer der Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission vom 26. September 2001 zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (Mitteilung zur Filmwirtschaft) festgelegt sind, ABl. C 134 vom , S. 5. F.1.4 Mitteilung der Kommission über die Kriterien zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen in der Mitteilung der Kommission vom 26. September 2001 zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (Mitteilung zur Filmwirtschaft), AB1. C 31 vom , S.1 F.1 5 Fragebogen - staatliche Beihilfe für audiovisuelle Produktion (Anhang I, Teil III.9 der Durchführungsverordnung vom ) F.2 Rundfunk F.2.1 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. C 257 vom , S. 1 F. 3 Elektrizität (verlorene Kosten) F.3.1 Mitteilung der Kommission über die Methode für die Analyse staatlicher Beihilfen in Verbindung mit verlorenen Kosten, von der Kommission angenommen am F.4 Postdienste F.4.1 Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Postsektor und über die Beurteilung bestimmter staatlicher Maßnahmen betreffend Postdienste, ABl. C 39 vom , S. 2. F.5 Schiffbau F.5.1 Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau, ABl. C 364 vom , S F.6 Stahl F.6.1 Mitteilung der Kommission: Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und Schließungsbeihilfen für die Stahlindustrie, ABl. C 70 vom , S. 21 ix

10 F.6.2 Mitteilung der Kommission: Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben ABl. C 70 vom , S. 8 F.6.3 Mitteilung der Kommission über bestimmte Aspekte der Behandlung von Wettbewerbsfällen nach Auslaufen des EGKS-Vertrags (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. C 152 vom , S. 5 F.7 Breitband F.7.1 Mitteilung der Kommission Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, ABl C 235, , S.7 F.8 Verkehr F.8.1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates, ABl L 315, , S.1 F.8.2 Mitteilung der Kommission - Gemeinschaftliche Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, ABl. C 184, , S. 13 F.8.3 Mitteilung C(2004) 43 der Kommission Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr, ABl. C 013, , S.3 F.8.4 Mitteilung der Kommission betreffend die Leitlinien für staatliche Beihilfen, die die Anschubfinanzierung der Gemeinschaft für Meeresautobahnen ergänzen, ABl. C 317, , S. 10 F.8.5 Mitteilung der Kommission leitfaden zu staatlichen Beihilfen für Schiffsmanagementgesellschaften, Abl. C 132, , S. 6 F.8.6 Mitteilung der Kommission gemeinschaftliche Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen, Abl. C 312, , S. 1 F.8.7 Anwendung der Artikel 92 und 93 des EG-Vertrags sowie des Artikels 61 des EWR- Abkommens auf staatliche Beihilfen im Luftverkehr, ABl. C 350, , S. 5 F. 9 Kohl F.9.1 Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau, ABl. L 205, , S x

11 G. BESONDERE BEIHILFEINSTRUMENTE G.1 Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften G.1.1 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften ABl. C 155 vom , S. 10 G Berichtigung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften, ABl. C 244 vom , S G.2 Verkäufe von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand G.2.1 Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand, ABl. C 209 vom , S. 3 G.3 Exportkreditversicherung G.3.1 Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten nach Artikel 93 Absatz 1 EG- Vertrag zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. C 281 vom , S. 4 G.3.2 Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Änderung der Mitteilung nach Artikel 93 Absatz 1 EG-Vertrag zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. C 217 vom , S. 2 G.3.3 Mitteilung der Kommission zur Verlängerung der Laufzeit der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten nach Artikel 93 Absatz 1 EG-Vertrag zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. C 307 vom , S. 12 G.3.4 Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Änderung der Mitteilung nach Artikel 93 Absatz 1 EG-Vertrag zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf die kurzfristige Exportkreditversicherung, ABl. C 325 vom , S. 22 G.3.5 Mitteilung der Kommission zur Änderung der Geltungsdauer der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten nach Artikel 93 Absatz 1 EG-Vertrag zur Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf die kurzfristige Exportkreditversicherung, ABl C 329, , S. 6 G.4 Steuerliche Beihilfen Direkte Unternehmensbesteuerung G.4.1 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf Maßnahmen im Bereich der direkten Unternehmensbesteuerung ABl. C 384 vom , S. 3 xi

12 H. REFERENZ- UND ABZINSUNGSSÄTZE UND BEI RÜCKFORDERUNGEN ANGEWANDTE ZINSSÄTZE H.1.1 Neue Mitteilung der Kommission über die Überarbeitung der Methode für die Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze, ABl. C 14 vom , S. 6 * Siehe auch: Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags: Kapitel V - Bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen anzuwendender Zinssatz (siehe Kapitel B, konsolidierte Fassung) Tabellen sind auf der folgenden Webseite einzusehen: Staatliche Beihilfen Referenz- und Abzinsungssätze (in %) seit dem I. TRANSPARENZ DER FINANZIELLEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UND DEN ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN I.1. Standpunkt der Kommission: Anwendung der Artikel 92 und 93 (jetzt Artikel 87 und 88) EWG-Vertrag auf staatliche Holdinggesellschaften (Bulletin EG ). (Dieses Dokument liegt nur in englischer Sprache vor.) I.2 Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten - Anwendung der Artikel 92 und 93 [jetzt Artikel 87 und 88] EWG-Vertrag und des Artikels 5 der Richtlinie 80/723/EWG der Kommission über öffentliche Unternehmen in der verarbeitenden Industrie, ABl. C 307 vom , S. 3 I.3 Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen, ABl. L 318 vom , S. 17, (kodifizierte Fassung) J. DIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM WIRTSCHAFTLICHEM INTERESSE J.1 Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, ABl. C 4, , S. 4 J.2 Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9380), ABl. L 7, , S. 3 J.3 Mitteilung der Kommission Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011), ABl. C 8 vom , S. 15 * Siehe auch: Vorschriften der Kommission über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (siehe Kapitel I) J.4 Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, OJ L 114, , S xii

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