BRAUCHEN (STUDIERENDE AN) PRIVATUNIVERSITÄTEN EINEN OMBUDSMANN ALS EIN TEIL DER QUALITÄTSSICHERUNG? Werkstattberichte 6/7. Werkstattbericht 11

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1 BRAUCHEN (STUDIERENDE AN) PRIVATUNIVERSITÄTEN EINEN OMBUDSMANN ALS EIN TEIL DER QUALITÄTSSICHERUNG? Werkstattberichte 6/7 Werkstattbericht 11

2 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende (OS) Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Bei der Erstellung dieser Broschüre haben mitgewirkt: Melanie Jeschko (OS), Cindy Keler (OS), Denise Soffried (OS) Ihnen sei herzlich dafür gedankt. Titelblattgestaltung: Christian Smetana, Wien Innen-Layout: Mag. Stephanie Zwießler, Wien 1. Auflage, 1. Dezember 2013 Auflage: 200 Stück Herstellung: BMWF Weitere Exemplare können kostenlos bei der Ombudsstelle für Studierende bestellt werden, per oder per Telefon Werkstattberichte der Ombudsstelle für Studierende: Neben der Betreuung von individuellen Problemfällen an Universitäten und Hochschulen gehört auch der institutionalisierte Dialog mit den Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Institutionen vor Ort zu den Hauptaufgaben der Ombudsstelle für Studierende. Dazu gibt es pro Kalenderjahr innerhalb des Jahresprogrammes der Ombudsstelle für Studierende mehrere Spezialveranstaltungen, die sowohl generellen Arbeitsbereichen als auch Sonderthemen gewidmet sind. Ab dem Studienjahr 2008/2009 gab die Studierendenanwaltschaft, die Vorgängereinrichtung der Ombudsstelle für Studierende, in diesem Zusammenhang als neues Informationsmedium die sogenannten Werkstattberichte über die Erfahrungen aus der Alltagsarbeit und aus den Kontakten mit Studierenden heraus. Darin wurden Präsentationen und Ergebnisse der einschlägigen Tagungen der Studierendenanwaltschaft zu Spezialthemen auch einem größeren Interessentinnen- und Interessentenkreis zur Verfügung gestellt. Die bisher erschienenen Hefte behandelten "Studierendenanwaltschaft-Jahrestagung Preßburg 4. und 5. März 2008", Studieren mit Behinderung, Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann?, Bologna nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis, Der dritte Zyklus der Bologna -Studienarchitektur im österreichischen Hochschulsystem: Praxisbeispiele, Problemfelder, Ist hier/da/dort jemand? Vorschlags- und Verbesserungsmanagement an österreichischen Hochschulen: Was es Studierenden und Hochschulen bringen kann, Curriculum für Lehrveranstaltungen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis sowie Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und -forscher und Hochschulen als Objekte medialer Begierden: Über Do s und Dont s in der Berichterstattung zu Themen rund ums Studium stehen sowohl gedruckt als auch elektronisch über die Homepage der Ombudsstelle für Studierende ( zur Verfügung.

3 Inhaltsverzeichnis ÜBER DIESEN WERKSTATTBERICHT... 5 Karl Wöber: Privatuniversitäten in Österreich: Zuviel oder zu wenig Rechtsrahmen?... 6 Achim Hopbach: Hochschulische Qualitätssicherung (auch) durch Ombudsstellen...11 Josef Leidenfrost: Bisherige Beschwerden/Anliegen im Privatuniversitäten-Bereich bei der Studierendenanwaltschaft/Ombudsstelle für Studierende, Ein Erfahrungsbericht...18 Viktoria Spielmann: Offizielle und inoffizielle Studierendenvertretungen (an Privatuniversitäten): Cui bono? Armin Mölk: Arbeitskreis A: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag?...32 Josef Leidenfrost: Arbeitskreis A: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag?...35 Siegfried Stangl: Arbeitskreis B: Wie komme ich zu einer Hochschülervertretung?...42 Maximilian Kopp: Arbeitskreis B: Die UMIT, ein Vorbild für andere Privatuniversitäten?...61 LISTE DER TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER LEBENSLÄUFE TAGUNGSPROGRAMM

4 BRAUCHEN (STUDIERENDE AN) PRIVATUNIVERSITÄTEN EINEN OMBUDSMANN ALS EIN TEIL DER QUALITÄTSSICHERUNG? 23. September 2013 St. Pölten New Design University 4

5 Über diesen Werkstattbericht Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann als ein Teil der Qualitätssicherung? war der Titel einer gemeinsamen Veranstaltung der Ombudsstelle für Studierende, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, die am 23. September 2013 an der New Design University in Sankt Pölten, Niederösterreich, stattgefunden hat. Die wesentlichsten Zielgruppen waren Akteurinnen und Akteure aus den Privatuniversitäten, darunter sowohl aus dem Bereich der Lehrenden als auch der Verwalter und der Studierenden (vertreterinnen und -vertreter), des weiteren Interessierte aus dem Umfeld des Sektors der Privatuniversitäten sowie die Interessensvertretungen aus diesem Bereich. Mit der Neubegründung der Studierendenanwaltschaft im Wintersemester des Studienjahres 2000/2001 als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von Studierenden des gesamten tertiären Sektors in Österreich zur Anlaufstelle auch für Anliegen aus dem Bereich der Privatuniversitäten geworden. Dies manifestiert sich unter anderem auch in der Tatsache, dass die Ombudsstelle für Studierende eine eigene Ausgabe in ihrer Publikationen-Serie der Stichwort -Hefte dem Thema Stichwort? Privatuniversitäten! gewidmet hat. Hauptaufgaben der Veranstaltung waren neben der Plenar-Präsentation grundsätzlicher Überlegungen zum Nutzen eines Hochschul-Ombudsmannes und eines Fallbeispiels einer studentischen Initiative zur Errichtung einer solchen Stelle, weiters die Präsentation von Fallkategorien aus dem Bereich der Privatuniversitäten sowie von Lösungsmodellen zu spezifischen Alltagsfragen. Gemeinsam mit den an den Institutionen Verantwortlichen hat früher die Studierendenanwaltschaft (und seit Inkrafttreten des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011) wiederholt Lösungen für Anliegen von Studierenden an Privatuniversitäten gefunden, die nicht vor Ort zu klären waren. Auch darüber wurde berichtet. Zwei parallele Arbeitskreise widmeten sich den Themen Privatuniversitäten und Ombudsstelle: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag? sowie Wie komme ich zu einer Hochschülervertretung? mit entsprechenden Impuls-Referaten. Als zentrale Punkte haben sich bei der Sankt Pöltner Tagung die Notwendigkeit einer besseren Präsenz der Ombudsstelle für Studierende im Privatuniversitäten-Sektor und der Wunsch nach besseren studienrechtlichen Bedingungen auch für Studierende an Privatuniversitäten herausgestellt, des weiteren die effizientere Vertretung von Studierendeninteressen im Bereich der Privatuniversitäten durch eine bessere Anbindung an die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. Für das nächste Arbeitsjahr (2013/14) wurden mehrere weitere Veranstaltungen zu diesen Themen initiiert. Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Hochschulombudsmann 5

6 Karl Wöber: Privatuniversitäten in Österreich: Zuviel oder zu wenig Rechtsrahmen? Ich möchte mich zunächst sehr herzlich für die Einladung bedanken. Für die 11 Privatuniversitäten in Österreich, die ich heute vertreten darf, sind Fragen und Maßnahmen der Qualitätssicherung existenziell und die heutige Veranstaltung wird daher von uns sehr ernst genommen. Die MODUL University Vienna, die Privatuniversität, die ich für die nächsten 5 Jahre als Rektor und Mitglied der Universitätsleitung führen darf, hat zwar noch keine Erfahrung mit der Ombudsstelle für Studierende gemacht, ich weiß aber von Kolleginnen und Kollegen anderer Privatuniversitäten dass es Fälle gibt. In diesem Zusammenhang darf ich der Ombudsstelle, und insbesondere Ihnen Herr Dr. Leidenfrost, ausrichte, dass Ihre Arbeit seitens der Privatuniversitäten sehr geschätzt und begrüßt wird. Die öffentlichen Diskussionen über mangelnde Qualität in den Massenfächern an öffentlich-rechtlichen Universitäten und der Kampf um den heiß ersehnten Studienplatz nehmen einen großen Teil der medialen Berichterstattung ein. Über Privatuniversitäten ist in Österreich erschreckend wenig bekannt. Lassen Sie mich bitte daher zunächst ein paar Worte über die Bedeutung, das Selbstverständnis und den Entwicklungsstand der Privatuniversitäten in Österreich etwas sagen, bevor ich mich der konkreten Frage dieser Veranstaltung heute Brauchen Privatuniversitäten einen Ombudsmann/frau (oder haben wir bereits zu viele Vorschriften und Einrichtungen ähnlicher Natur) zuwende. Privatuniversitäten spielen international, insbesondere in den USA und England, eine große Rolle und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Staates und des Solidarwesens. In Österreich gibt es aktuell 11 Privatuniversitäten die seit 14 Jahren über 150 Studiengänge und ein vielfältiges akademisches Angebot anbieten. Einige Privatuniversitäten finanzieren sich aus Zuwendungen, andere vollständig aus Studiengebühren eine wichtige Unterscheidung auf die ich später noch zu sprechen kommen werde. Im Studienjahr 2011/12 verzeichnete der Privatuniversitätssektor mit +12% die höchste Zuwachsrate unter allen drei Hochschulsektoren (FH: +5,1%, Unis: +2,9%); auch im letzten Studienjahr 2012/13 zeichnet sich wieder eine starke Steigerung ab (+3,6%). Insgesamt absolvieren derzeit zwar nur 2% der Studierenden ein Studium an einer Privatuniversität (7,300), der Anteil der internationalen Studierenden ist aber an Privatuniversitäten (39,3%) wesentlich höher als an FHs (14,2%) und öffentlich-rechtlichen Universitäten (23,4%), sodass Privatuniversitäten einen nicht unwesentlichen Beitrag zum österreichischen Know-How-Export beitragen. Bei der Qualitätssicherung können Privatuniversitäten nicht nur durch ihr serviceorientiertes hochwertiges Angebot, wie eine persönliche und individuelle Betreuung, sondern auch durch ihre Offenheit und der uneingeschränkten Möglichkeit, die besten Studierenden und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zu rekrutieren, punkten. Das HS-QSG sieht für Privatuniversitäten sowohl eine institutionelle als auch eine Studiengangsakkreditierung und -reakkreditierung vor. Die Ergebnisse dieser Evaluierungsverfahren können, im Unterschied zu Bildungsanbietern des öffentlich-rechtlichen Sektors, existenziell sein. Die praktische Auswirkung dieser Gesetzgebung möchte ich am Beispiel der MODUL University Vienna beschreiben. Innerhalb der letzten 6 Jahre hat die Universität vier externe Evaluierungsprozesse von der AQ Austria und einer weiteren externen Zertifizierungsstelle durchlaufen. Die Vorbereitungen für die Reakkreditierung der Universität im Jahr 2014 haben vor einigen Wochen begonnen. Angesichts der Tatsache, dass jeder dieser Prozesse für Vorbereitung, Evaluierung und Reflektion einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in Anspruch genommen hat, kann man behaupten, dass die 6

7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität fast ständig unter dem Druck einer externen Evaluierung stehen. Das Qualitätsverständnis an Privatuniversitäten ergibt sich aber nicht nur aus den sehr strengen Akkreditierungsbestimmungen die es in Österreich gibt. An den Privatuniversitäten, wo die Finanzierung überwiegend aus Studiengebühren erfolgt, hat die Qualitätserwartung an die Forschung und Lehre die von den Studierenden ausgeht, mindestens gleich große Bedeutung wie die Anforderungen die von der nationalen Akkreditierungsbehörde gestellt werden. Die meisten Privatuniversitäten haben daher umfassende Qualitätssicherungssysteme etabliert welche oft weit über jene an öffentlich-rechtlichen Universitäten vorhandene Systeme hinausgehen. Ich erlaube mir diesen Vergleich machen zu dürfen, da ich selbst 19 Jahre an einer der größten öffentlich-rechtlichen Universitäten in Österreich tätig war. Ich darf Ihnen Beispiele für Qualitätssicherungsinstrumente an der MODUL University Vienna geben, wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Am wichtigsten sind sicher unsere Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Missverständnissen und Konflikten. Als dienstleistungsorientierte Universität haben wir dazu eine Servicestelle das Student Service Center deren Hauptaufgabe die Unterstützung der Kommunikation zwischen allen Universitätsangehörigen ist und deren Leistungsangebot sich an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert. Das beginnt bereits vor Studienbeginn und umfasst die Unterstützung zur Erlangung der notwendigen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung, der Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit und beinhaltet auch Teambuildingaktivitäten in der Orientierungsphase, was insbesondere für internationale Studierende mit unterschiedlichen kulturellen Background ein ganz wichtiges Service ist. Innerhalb des Student Service Centers gibt es auch eine Beschwerdestelle mit der Möglichkeit Beschwerden anonym einzubringen. Die MODUL University Vienna verfügt über ein umfassendes Study Mentoring Programm. In diesem Programm erhält jeder Student/in bei Studienbeginn einen wissenschaftlichen Mitarbeiter/in als persönlichen Mentor zugewiesen. Dieser persönliche Mentor dient als Vertrauensperson während des gesamten Studiums und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zwei mal pro Jahr organisiert die Universität Supervisionsveranstaltungen wo Probleme die von Studierenden genannt wurden besprochen und allfällige Maßnahmen diskutiert werden. Die Lehrveranstaltungsevaluierung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Beurteilung der Lehrleistung. Die Institutsvorstände führen mit jedem wissenschaftlichen Mitarbeiter/in jährliche Evaluierungsgespräche. Anders als zu meiner Zeit als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Universität, führen anhaltend schlechte Evaluierungen auch zu Konsequenzen. Seit 2007 haben wir uns nachweislich von 23 externen LektorInnen wegen mangelnder Lehrleistung getrennt; auch das interne wissenschaftliche Stammpersonal unterliegt einer jährlichen Evaluierung und es gibt keine definitiv gestellte Professoren/innen. Die umfassende Studien- und Prüfungsordnung wird unter Mitbestimmung der Studierendenvertreter und -vertreterinnen überwacht und bei Bedarf überarbeitet. Zusätzlich zur Möglichkeit der Mehrfachantritte bei bestimmen Prüfungsarten gibt es eine Semesterkonferenz die die Gesamtleistung und besondere Umstände eines Studierenden berücksichtigt bevor es zu studienrechtlichen Konsequenzen kommt. Zusätzlich gibt es eine Studien- und Prüfungskommission in der erstinstanzliche Urteile angefochten werden können und selbstverständlich sind auch in der Studien- und Prüfungskommission Studierende mit Sitz und Stimme vertreten. 7

8 Der selektive Aufnahmeprozess und die hohe Serviceorientierung führen dazu dass die Universität mit rund 10% eine vergleichsweise geringe Drop-Out-Rate aufweist. Dennoch kommt es natürlich auch vor, dass Studierende die Universität verlassen. Die Universitätsleitung wird über jeden Student der freiwillig oder unfreiwillig aus der Universität austritt, informiert. Sowohl der/die betroffene Student/in wie auch der/die zuständige Dekan/in werden davor eingeladen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Der Studierendenvertrag, der vor dem Studienbeginn zwischen dem Studierenden und der Privatuniversität abgeschlossen wird, definiert die Rechte und Pflichten der Studierenden und bietet dem Studierenden die Möglichkeit auch Rechtsmittel außerhalb der Universität zu ergreifen. Besonders bemerkenswert ist, dass 25% der Neuzugänge für ein Studium an der MODUL University Vienna das Studium von aktuellen oder ehemaligen StudentInnen empfohlen wird. In Studiengebühren beziffert entspricht das einen Wert von rund 1 Million Euro pro Jahr. Eine Privatuniversität, die sich überwiegend aus Studiengebühren finanziert, kann es sich folglich gar nicht leisten Qualitätssicherung nicht ernst zu nehmen. Die Konsequenzen sind evident. Von den 16 seit 2000 akkreditierten Privatuniversitäten mussten 5 den Hochschulsektor wieder verlassen, vorwiegend aus Gründen mangelnder Finanzmitteln die notwendig sind um die hohen Anforderungen der Akkreditierungsbehörde erfüllen zu können. Die Medien berichten ständig über die mangelhafte Finanzierung öffentlichrechtlicher Universitäten in Österreich. Ich habe allerdings noch keine öffentlich-rechtliche Universität gesehen, die in Folge der schlechten Finanzierung und der sich daraus ergebenden geringen Dienstleistungsorientierung ihren Betrieb einstellen musste. Qualitätssicherungssysteme funktionieren aber nur dann wenn Verfahren auch tatsächlich in Konsequenzen münden. Abschließend erlauben Sie mir noch auf zwei mir wichtige Punkte einzugehen. 1) die Wettbewerbsentwicklung im tertiären Sektor in Österreich und 2) die Frage der Unabhängigkeit der Ombudsstelle für Studierende. Zunächst zur zunehmenden Wettbewerbsverzerrung im österreichischen Hochschulsektor: Ein Spannungsfeld von zunehmender Problematik ergibt sich, wenn öffentlich-rechtliche Universitäten über 91 UG hinausgehende kostenpflichtige Studienangebote anbieten und in ein unmittelbares Konkurrenzverhältnis zu Privatuniversitäten treten ohne allerdings denselben Qualitätssicherungsanforderungen wie Privatuniversitäten zu unterliegen. Hier verschwimmt oft die Grenze zwischen öffentlich-rechtlichem Bildungsauftrag, Bundesfinanzierung und privatwirtschaftlichem Engagement von bundesfinanzierten MitarbeiterInnen einer Universität. Es gibt meiner Meinung nach kein Argument warum öffentlich-rechtliche Universitäten, die über 91 UG hinausgehend kostenpflichtige Studienangebote anbieten, nicht auch denselben strengen Evaluierungsrichtlinien wie Privatuniversitäten unterliegen sollen. Es stellt sich überhaupt grundsätzlich die Frage ob die Form der Evaluierung nicht mehr durch die Höhe der Studiengebühr (bzw. dem Finanzierungsanteil der Universität aus Studiengebühren), als durch die Eigentümerstruktur bestimmt werden sollte? Einige Privatuniversitäten finanzieren sich fast vollständig aus Zuwendungen der Eigentümer und bieten Studien zu äußerst geringen Studiengebühren. Die Qualitätssicherung hat dort, eine dem öffentlich-rechtlichen Universitätssektor ähnliche Bedeutung und unterscheidet sich zum Teil sehr wesentlich von dem der tatsächlich privat finanzierten Privatuniversitäten. 8

9 Es ist zu begrüßen, dass es unterschiedliche Evaluierungsrichtlinien in Österreich gibt. Die Anwendung der jeweiligen Richtlinien sollte sich aber nicht an der Frage der Eigentümerstruktur, sondern an der Frage nach den Kostenträgern für das Studium, orientieren. Viele Privatuniversitäten stehen auch zunehmend im Wettbewerb mit österreichischen Bildungseinrichtungen mit post-sekundären Bildungsangeboten, die kostenpflichtige Studienprogramme in Kooperation mit ausländischen Universitäten anbieten. Durch eine sehr lockere Anrechnungspolitik dieser Bildungseinrichtung sehen wir dort eine in Österreich bisher noch nie dagewesene Tertiärisierung post-sekundärer Bildungsangebote. Bedauerlicherweise gibt es in Österreich keine Organisation, die die Tätigkeit dieser Organisationen kontrolliert und Angebote unterbindet, die den österreichischen Qualitätsrichtlinien nicht genügen. Zusätzlich wird diese Situation dadurch erschwert, dass Kooperationen mit Bildungseinrichtungen in anderen EU-Ländern nicht dem österreichischen Akkreditierungsrecht unterliegen. Dies führt dazu, dass angesehene ausländische Bildungseinrichtungen ihre hohen Qualitätsansprüche nicht bei Kooperationsverträge mit österreichischen Bildungsanbietern anwenden. Die in 27 HS-QSG vorgesehene Registrierung von Studiengängen, die von ausländischen Bildungseinrichtungen in Österreich angeboten werden, ist grundsätzlich zu begrüßen, erfolgt jedoch nur auf Basis der Vorlage vollständiger Unterlagen und nicht auf Basis einer inhaltlichen Überprüfung wie dies bei Privatuniversitäten vorgesehen ist. Der in Absatz 7 enthaltene Hinweis, dass mit der Registrierung der Studien keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden akademischen Graden verbunden ist, ist der Öffentlichkeit zu wenig bekannt und führt zu vielen Missverständnissen und Enttäuschungen bei Absolventinnen und Absolventen dieser Bildungseinrichtungen die ein Studium an einer anderen österreichischen Universität fortsetzen wollen. Wir erhalten regelmäßig Bewerbungen von AbsolventInnen dieser Bildungseinrichtungen die wir aufgrund der geringen Vorbildung, insbesondere in den methodischen Gegenständen, nicht in unsere Masterprogramme zulassen können. Aus den Reaktionen der BewerberInnen wissen wir, dass die Existenz oder die Bedeutung des Absatzes 7 den meisten Studierenden an diesen Bildungseinrichtungen nicht bekannt ist. Ich frage mich, wer fühlt sich für die Sorgen dieser zutiefst enttäuschten Jugendlichen verantwortlich? Eine Ombudsstelle für Studierende sollte unserer Ansicht nach daher nicht nur die nach österreichischem Recht akkreditierten Bildungseinrichtungen, sondern auch jene Studierende der nach 27 HS-QSG registrierten Bildungseinrichtungen einschließen. Es ist nicht zielführend, dass der Umfang der Qualitätssicherungsanforderungen nur für Privatuniversitäten ständig erweitert wird, die nichtakkreditierten, mit ausländischen Universitäten kooperierenden Bildungseinrichtungen, von dieser Entwicklung aber nicht betroffen sind. Abschließend möchte ich die Frage aufwerfen ob die Ombudsstelle für Studierende, die seit der letzten Gesetzesnovelle nunmehr für alle drei in Österreich anerkannten Hochschulsektoren die Interessen der Studierenden vertritt, nicht analog der nach HS-QSG eingerichteten Beschwerdekommission in den Tätigkeitsbereich der AQ Austria integriert werden sollte wurde unter der ehemaligen Bundesministerin Elisabeth Gehrer die Studierendenanwaltschaft als zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahme nunmehr auch für Privatuniversitäten der Öffentlichkeit vorgestellt. Qualitätssicherung ist seit dem HS-QSG aber die Kernaufgabe der AQ Austria, sodass aus der Sicht der Privatuniversitäten hier die Vermutung naheliegt, dass hier eine Kompetenzüberschneidung vorliegt. Ferner halten wir es für problematisch wenn eine Ombudsstelle, auch wenn diese weisungsfrei sein soll, vom Bundesminister im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingerichtet ist. Im Fall der 9

10 Universitäten und Fachhochschulen geht somit die Qualitätssicherungsarbeit der Ombudsstelle von demselben Eigentümer aus, bei den Privatuniversitäten sind das aber zwei verschiedene Stellen. Der Forderung nach Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit wird aus unserer Sicht nur eine vom Board der AQ Austria eingerichtete Ombuds-, Informations- und Servicestelle gerecht. Die Privatuniversitäten hoffen, dass diese von uns aufgezeigten Probleme möglichst rasch einer politischen Lösung zugeführt werden, dann sehen wir große Chancen, dass die Hochschulentwicklung in Österreich wieder eine erfolgreichere Richtung einschlagen wird. 10

11 Achim Hopbach: Hochschulische Qualitätssicherung (auch) durch Ombudsstellen 11

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18 Josef Leidenfrost: Bisherige Beschwerden/Anliegen im Privatuniversitäten-Bereich bei der Studierendenanwaltschaft/Ombudsstelle für Studierende, Ein Erfahrungsbericht 18

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28 Viktoria Spielmann: Offizielle und inoffizielle Studierendenvertretungen (an Privatuniversitäten): Cui bono? 28

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32 Armin Mölk: Arbeitskreis A: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag? 32

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35 Josef Leidenfrost: Arbeitskreis A: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag? 35

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42 Siegfried Stangl: Arbeitskreis B: Wie komme ich zu einer Hochschülervertretung? 42

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61 Maximilian Kopp: Arbeitskreis B: Die UMIT, ein Vorbild für andere Privatuniversitäten? 61

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65 Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Name Institution E Mail Adresse Stefanie Acro-Zinneberg, MA Danube Private University - Direktorin Marketing und Management stefanie.arco@dp-uni.ac.at Günther Ambros Konservatorium Wien - Senatsmitglied g.ambros@konswien.ac.at Mag. Barbara Birke Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria / Analyse und Bericht barbara.birke@aq.ac.at Michael Böck Ombudsstelle für Studierende Dr. Christoph Demand Ombudsstelle für Studierende christoph.demand@bmwf.g v.at Mag. Vera Ehgartner MMag. Carina Eilen Donau-Universität Krems/ Studiendirektorin/Leiterin-Abteilung für Studienmanagement Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria/Akkreditierung carina.eilen@aq.ac.at Mag. Peter Engel ÖH Salzburg - Leiter Beratungszentrum engel@oeh-salzburg.at Mag. Julia Feinig-Freunschlag Ing. Dr. Gottfried Großbointner Mag. Wolfgang Hochgerner Mag. Hans-Peter Hoffmann Dr. Achim Hopbach FH St. Pölten - Leiter des Qualitätsmanagement Psychologische Beratungsstelle für Studierende Wien/ Psychologe Amt der NÖ Landesregierung / Tertiäres Bildungswesen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung / Rechtsabteilung Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria vera.ehgartner@donauuni.ac.at julia.feinigfreunschlag@fhstp.ac.at gottfried.grossbointner@uni vie.ac.at wolfgang.hochgerner@noel.gv.at hanspeter.hoffmann@bmwf. gv.at achim.hopbach@aq.ac.at Prof. Dr. Maria-Regina Kecht Webster University Vienna - Vizerektorin kecht@webster.ac.at Dr. Mag. Sergius Kodera Vizerektor der New Design University sergius.kodera@ndu.ac.at Stefanie Kohlrausch Ombudsstelle für Studierende stefanie.kohlrausch@bmwf. gv.at Maximilian Kopp, BSc Dr. Mario Kostal Vorsitzender der Studierenden an der UMIT Universität Mozarteum Salzburg / Leiter Lehrmanagement Ing. Mag. Peter Königseder Konservatorium Wien Privatuniversität Leitung Studienreferat/ Int. Programme Dr. Josef Leidenfrost Dr. Christian Mayr Ombudsstelle für Studierende / Leiter IVM Technical Consultants stuve@umit.at mario.kostal@moz.ac.at p.koenigseder@konswien.at josef.leidenfrost@bmwf.gv. at 65

66 Mag. Barbara Mitterauer Mag. Dr. Armin Mölk Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria Leiter der Stabsstelle juristische Beratung und Projektmanagement; Hall in Tirol at Dr. Michael Nake Paracelsus Med. Privatuniversität/ Kanzler Dr. Andreas Neuhold Mag. Michael Ofner Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung / Fachhochschulsektor Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria / Analyse und Bericht andreas.neuhold@bmwf.gv. at michael.ofner@aq.ac.at Mag. Nathalie Podda Ombudsstelle für Studierende nathalie.podda@bmwf.gv. at Prof. MMag. DDr. Erwin Rauscher Prof. Dr. Andreas Roser Prof. Stephan Schmidt-Wulffen Viktoria Spielmann Dr. Siegfried Stangl Pädagogische Hochschule Niederösterreich / Rektor Anton Bruckner Privatuniversitäten OÖ/ Qualitätsmanagement Rektor und Geschäftsführer der New Design University, St. Pölten Generalsekretärin der Österreichischen HochschülerInnenschaft Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung / Leiter des Referates I/6b - Universitätsstudienrecht a.roser@bruckneruni.at rektor@ndu.ac.at oeh@oeh.ac.at siegfried.stangl@bmwf.gv. at Mag. Lisa Varga Ombudsstelle für Studierende lisa.varga@bmwf.gv.at Dipl. Päd. Univ. Marga B. Wagner-Pischel Prof. Dr. Karl Wöber Danube Private University - Präsidentin Rektor und Vorsitzender des Dachverbandes der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz ÖPUK erwin.rauscher@phnoe.ac.at m.b.wagner-pischel@dpuni.ac.at karl.woeber@modul.ac.at 66

67 Lebensläufe Univ.-Prof. Stephan Schmidt-Wulffen Rektor und Geschäftsführer der New Design University, St. Pölten *1951 in Witten/Ruhr, Stephan Schmidt-Wulffens Weg hat über den Kulturjournalismus und die Kunstkritik zunächst in die Lehre an Kunstuniversitäten geführt. Von 1992 bis 2000 hat er mit dem Kunstverein Hamburg eines der wichtigsten deutschen Ausstellungshäuser zeitgenössischer Kunst in Deutschland geleitet. Stephan Schmidt-Wulffen studierte Sprachwissenschaft und Philosophie zuerst in Köln, dann bis 1982 in Konstanz. Von 1985 bis 1987 studierte er zusätzlich Kommunikationsdesign in Wuppertal, wo er 1987 auch promovierte wurde er an der HFBK Hamburg zum Professor berufen. Schmidt-Wulffen forscht und lehrt zu Themen der Museums- und Ausstellungsgeschichte, künstlerischer Forschung, Theorie künstlerischer Praxis. Berufung in mehrere Beiräte von Universitäten in der Schweiz, Deutschland und in der Türkei; Lehrtätigkeit: internationale Gastprofessuren, u.a. an der Visual Arts Division, Columbia University, New York und der Zeppelin Universität Friedrichshafen Im Jänner 2011 hat der Universitätsrat der New Design University (NDU) Dr. Stephan Schmidt-Wulffen zum Rektor der Privatuniversität der Kreativwirtschaft gewählt. Dr. Achim Hopbach Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, Wien seit 2012 Geschäftsführer der AQ Austria. Davor war er 15 Jahre im deutschen Hochschulsektor tätig, in der Verwaltung der Universität Heidelberg, bei der Hochschulrektorenkonferenz und sieben Jahre als Geschäftsführer des deutschen Akkreditierungsrates. Achim Hopbach ist seit 2005 Mitglied des Hong Kong Council for Accreditation of Academic and Vocational Qualifications (HKCAAVQ)und seit 2009 Präsident der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), ebenfalls seit 2009 Mitglied der Bologna-Follow-up Group. Er war und ist tätig in vielen internationalen Expertengruppen in den Bereichen Hochschulreform, Qualifikationsrahmen und Qualitätssicherung, hat in diesen Bereichen publiziert und ist seit 2009 Mitherausgeber von Qualität in der Wissenschaft. Dr. iur. Siegfried Stangl Leiter des Referates I/6b im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Universitätsstudienrecht *1959 in Graz, Absolvent der Karl-Franzens-Universität Graz, Leiter des Referates I/6b, Universitätsstudienrecht, in der Abteilung I/6, Rechtsfragen und Rechtsentwicklung Weitere Informationen:

68 Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Wien *1957, 1988 Eintritt in das Wissenschaftsministerium, Berater zweier Minister und einer Ministerin für die Bereiche Internationalisierung der Hochschulbildung, internationale Stipendienprogramme, Rechte und Pflichten Studierender sowie Beschwerdemanagement. Davor als TV-Journalist bei Österreich II und Österreich I (Hugo Portisch und Sepp Riff) tätig, 1986 Dr. phil. (Universität Wien) nach berufsbegleitenden Studien der (Zeit)Geschichte sowie Publizistik. Ab 1991 Betreuung der Internationalisierung der österreichischen Universitäten, ab 1994 auch der Fachhochschulen, Implementierung des EU- Bildungsprogrammes SOKRATES. Seit 2001 Leiter der Studierendenanwaltschaft / seit 2012 Ombudsstelle für Studierende. Gründungsmitglied des Europäischen Netzwerkes der Hochschul-Ombudsdienste ENOHE (European Network for Ombudsmen in Higher Education); 2012 MA in Mediation (Titel der Master-Thesis Außerhierarchisches Konfliktmanagement an Hochschulen: In-House-Mediation als Instrument ) Rektor Univ.-Prof. Dr. Karl Wöber Vorsitzender des Dachverbandes der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz ÖPUK, Wien Gründungsrektor der MODUL University Vienna und Vorsitzender der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft wirkte Karl Wöber von 1988 bis 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Nach mehreren Forschungsaufenthalten in den USA erfolgte im Jahr 2000 die Habilitation und die Verleihung der venia docendi für das Fach Betriebswirtschaftslehre. Seit 2007 ist Karl Wöber Rektor der MODUL University Vienna. Die Entwicklung interaktiver Werkzeuge zur Unterstützung von Managemententscheidungen, insbesondere in der Tourismuswirtschaft, stellen neben der Auseinandersetzung mit Fragen der Tourismusstatistik seine wissenschaftlichen Hauptarbeitsgebiete dar. Referenzarbeiten inkludieren die Entwicklung eines intelligenten Reiseberatungssystems im Auftrag der Europäischen Union, die Konzeption und Umsetzung einer domänspezifischen Suchmaschine für den Europäischen Städtetourismusverband und die kontinuierliche Entwicklung der weltweit größten Plattform für internationale Tourismusstatistik mit mehr als 18,000 registrierten Benutzern (ausgezeichnet durch die UN Welttourismusorganisation im Jahr 2010). Seit 1994 fungiert Karl Wöber als Technischer Berater der beiden in Europa führenden Interessensvertretungen im Bereich Destinationsmanagement (European Cities Marketing und European Travel Commission). Karl Wöber ist Fellow der International Academy of Studies for Tourism, dem führenden Netzwerk internationaler Tourismusforscher und Mitglied mehrerer Herausgeberbeiräte führender wissenschaftlicher Zeitschriften im Tourismus. Im Jahr 2010 wurde Karl Wöber mit der Johann Strauss Medaille für seine besonderen Verdienste für die Wiener Tourismuswirtschaft ausgezeichnet.

69 Viktoria Spielmann Generalsekretärin der Österreichischen HochschülerInnenschaft, Wien * ; studiert seit 2007 Politikwissenschaft und Vergleichende Literaturwissenschaft an der Universität Innsbruck und wechselte dann 2013 an die Universität Wien. Neben dem Studium arbeitete Viktoria Spielmann als stellvertretende Filialleitung einer Bäckerei in Innsbruck. Nach der Familienbeihilfenkürzung 2011 begann Viktoria sich in der Studierendenvertretung Politikwissenschaft und Soziologie der Universität Innsbruck und für die Studierendenfraktion Grüne&Alternative Student_innen zu engagieren, um selbst aktiv ihre Studienbedingungen und die ihrer Kolleg_innen positiv beeinflussen zu können. Nach den ÖH- Wahlen 2011 war sie als gewählte Studierendenvertreterin auf allen Ebenen der lokalen HochschülerInnenschaft tätig, (studentisches Mitglied mehrerer Curricula- und Berufungskommissionen, Vorsitzende der Fakulätsstudienvertretung Politikwissenschaft und Soziologie und Senatsmitglied der Universität Innsbruck). Seit 2011 ist sie Mandatarin der ÖH Bundesvertretung, seit Mai 2013 ÖH Generalsekretärin. Maximilian Kopp, BSc Vorsitzender der Studienvertretung an der UMIT, Hall in Tirol *1990 in Gräfelfing, Bayern. Ging nach dem Abitur in Bayern an die UMIT in Hall in Tirol für das Studium Psychologie und befindet sich dort nun im Master bis Seit 2011 ist er Mitglied in der Studierendenvertretung an der UMIT und nun Vorsitzender dieser. Neben dem Studium macht er außerdem eine Ausbildung zum akademischen Dyskalkulie Therapeuten an der UMIT und ist seit kurzem mit diesem Beruf Selbständig. Des Weiteren engagierte er sich 6 Jahre in der Wasserwacht Ortsgruppe Geisenfeld als Vorstandmitglied. Unteranderem als Jugendleiter und Technischer Leiter. Mag. Dr. Armin Mölk Leiter der Stabstelle juristische Beratung und Projektmanagement; UMIT-Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik, Hall in Tirol *1974 in Innsbruck; Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck (Auslandsjahr in Padua); 2000 Sponsion Mag.iur.; 2003 Promotion Dr.iur.; 2004 bis 2008 Leiter der Rechtsabteilung der Stadtgemeinde Hall in Tirol; 2007 erfolgreicher Abschluss der Verwaltungsdienstprüfung, Verwendungsgruppe A, für Gemeinde- und Landesbedienstete beim Amt der Tiroler Landesregierung; seit Mai 2010 an der UMIT als Justiziar und Projektmanager tätig u.a. Ansprechpartner für die wissenschaftliche Gremien an der UMIT bzw. für ÖAR/AQ Austria in studienrechtlichen Angelegenheiten; Koordination der Doktoranden in den Dr.phil. Programmen; verantwortlich für jegliche sonstige juristische Aufgabe.

70 Tagungsprogramm Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann Als ein Teil der Qualitätssicherung? 23. September 2013, ST. PÖLTEN Begrüßung - Univ.-Prof. Dr. Stephan Schmidt-Wulffen, Rektor und Geschäftsführer der New Design University - Dr. Achim Hopbach, Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria - MR Dr. Siegfried Stangl, in Vertretung von Sektionschef Mag. Elmar Pichl Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung - Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende (BMWF) Hauptreferate - Rektor Univ.-Prof. Dr. Karl Wöber, Vorsitzender des Dachverbandes der österreichische Privatuniversitätenkonferenz ÖPUK Privatuniversitäten in Österreich: Zuviel oder zu wenig Rechtsrahmen? - Dr. Achim Hopbach, Geschäftsführung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria Hochschulische Qualitätssicherung (auch) durch Ombudsstellen - Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende Bisherige Anliegen im Privatuniversitäten-Bereich bei der Studierendenanwaltschaft / Ombudsstelle für Studierende: Ein Erfahrungsbericht - Viktoria Spielmann, Österreichische HochschülerInnenschaft/ Maximilian Kopp, Vorsitzender der Studierendenvertretung an der UMIT Offizielle und inoffizielle Studierendenvertretungen (an Privatuniversitäten): Cui bono? Mittagspause

71 Zwei parallele Arbeitskreise Arbeitskreis A: Privatuniversitäten und Ombudsstelle: Was sagt der privatrechtliche Ausbildungsvertrag? Impulsreferate: - Mag. Dr. Armin Mölk, Stabstelle juristische Beratung und Projektmanagement, UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik, Hall in Tirol - Dr. Josef Leidenfrost, MA Arbeitskreis B: Wie komme ich zu einer Hochschülervertretung? Impulsreferate: - MR Dr. Siegfried Stangl, BMWF Referat I/6b Universitätsstudienrecht - Maximilian Kopp Abschlussberichte aus den Arbeitsgruppen, Zukunftsempfehlungen Vizerektor der NDU Sergius Kodera, ÖPUK-Präsident Karl Wöber, ÖH-Generalsekretärin Viktoria Spielmann, Hochschulombudsmann Josef Leidenfrost und AQ Austria Chef Achim Hopbach

72 WERKSTATTBERICHTE DER STUDIERENDENANWALTSCHAFT / OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE Nr. 1 Aktuelle Themen und Probleme aus dem Hochschullalltag (2008) Nr. 2 Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann? (2009) Nr. 3 Studieren mit Behinderung (2009) Nr. 4 Bologna nach dem Feiern: Qualität, Autonomie, Mobilität in der Praxis (2010) Nr. 5 Der dritte Zyklus der Bologna -Studienarchitektur im österreichischen Hochschulsystem: Praxisbeispiele, Problemfelder (2011) Nr. 6 / 7 Beschwerde-, Ideen- und Verbesserungsmanagement an Hochschulen (2012) Nr. 8 Curriculum für Lehrveranstaltungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis (2012) Nr. 9 Mediation an Hochschulen: Ein Konfliktvermittlungs-Instrument auch für Studierende und Jungforscherinnen und -forscher? (2013) Nr. 10 Hochschulen als Objekte medialer Begierden: Über Do s und Dont s in der Berichterstattung zu Themen rund ums Studium (2013) Nr. 11 Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann Als ein Teil der Qualitätssicherung? (2013)

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