Prüfpfad Maßnahme 2.5 Medien- und Kommunikationswirtschaft
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- Christin Kohler
- vor 8 Jahren
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1 Prüfpfad Maßnahme 2.5 Medien- und Kommunikationswirtschaft Beschreibung: Die Medien- und Kommunikationswirtschaft ist eine der am schnellsten wachsenden Branchen, weltweit und speziell auch in NRW. Ein besonderes Kennzeichen dieses Wirtschaftszweiges ist die rasche Diversifizierung über die verschiedenen Anwendungsfelder von IuK-Technologien in andere Branchen hinein bis hin zur Verschmelzung mit ihnen. Schon in den vergangenen Jahren wurde das Ziel 2-Programm umfassend dazu genutzt, einen bedeutenden Teil dieser dynamischen Entwicklung in das Fördergebiet zu lenken. Dabei haben sich erste regionale Schwerpunkte ergeben, so u.a. im Bereich der Software-Entwicklung im Östlichen Ruhrgebiet. Die IuK- Technologien wurden als ein potenzielles Kompetenzfeld des Ruhrgebiets identifiziert. Außerdem ist die Anwendung von IuK-Technologien einschließlich der damit verbundenen Veränderungen in den betrieblichen Organisationsabläufen in der ganzen Breite der Wirtschaft und die Verbesserung der Medienkompetenz für das gesamte Fördergebiet von größter Bedeutung. Dazu ist eine enge Verzahnung mit Maßnahme 2.1 (Technologie und Innovation) vorgesehen. Projektideen liefert auch ein von der EU-Kommission geförderter regionaler Aktionsplan Junge Arbeitslose Neue Perspektiven in der Informationsgesellschaft, der vom Europäischen Zentrum für Medienkompetenz in Marl in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberhausen entwickelt wurde. Gefördert werden Marktöffnungsprojekte, die den mittelständischen Unternehmen Zugang zu technischen Feldversuchen und Pilotanwendungen von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und diensten ermöglichen (u.a. ADSL-Technik, digitales Audio Broadcast), Public-Private-Partnerships zur Verbreitung von Multimedia- und Telekommunikationstechnik in kleinen und mittleren Unternehmen, branchenbezogene und querschnittsbezogene Projekte zur Diffusion von Multimediatechnik, Investitionen in die Einrichtungen zur Förderung der Medienkompetenz. Wichtige Themen sind Electronic Commerce, Call-Center und Multimedia-Dienstleistungen, Telearbeit, Brancheninitiativen zum Einsatz von Multimedia und Softwareproduktion. Am Abwicklungsverfahren beteiligte Stellen: Verwaltungsbehörde: - MWME, Referat 301 Zuständige Fachressorts: - STK, Referate MTK 1 MTK 4 Stand Juni 2006 Seite 1
2 Mit der Durchführung beauftragte zwischengeschaltete Stelle(n): I) Ministerielles Verwaltungsverfahren a) durchführende zwischengeschaltete Stellen: - Die zuständigen Fachressorts können ihre Aufgaben im Einzelfall an das Forschungszentrum Jülich GmbH (PTJ) sowie an die Bezirksregierungen (weitere verwaltungsmäßige Abwicklung nach Bewilligung) übertragen. Für Projekte der Staatskanzlei übernimmt die nrw medien GmbH die Rolle der zwischengeschalteten Stelle. In Einzelfällen werden Werkverträge direkt vom Fachressort vergeben. Die Einschaltung der durchführenden zwischengeschalteten Stelle(n) ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ferner entfällt auch die Aufgabe der Rechnungsprüfungsämter/Wirtschaftsprüfer und der vorprüfenden Stellen. b) mit der Vorprüfung beauftragte zwischengeschaltete Stelle(n): - bei Projekten unter Zuwendung: jeweilige Bewilligungsbehörde oder Landesinitiative Media NRW - bei Projekten über Zuwendung: jeweilige Bewilligungsbehörde II) Dezentrales nichtstaatliches Verfahren a) durchführende zwischengeschaltete Stelle: - Forschungszentrum Jülich GmbH (PTJ) b) mit der Vorprüfung beauftragte zwischengeschaltete Stelle(n): - bei Projekten unter Zuwendung: jeweilige Bewilligungsbehörde - bei Projekten über Zuwendung: jeweilige Bewilligungsbehörde Fachausschuss: Der Fachausschuss, der die Koordinierungsfunktion innerhalb dieser Maßnahme einnimmt, kann erst im Verlauf des Programms benannt und eingerichtet werden. In der Zwischenzeit ü- bernimmt das Ziel 2-Sekretariat in Abstimmung mit den für die Durchführung verantwortlichen Stellen vorläufig diese Koordinationsaufgabe. Die Projektbewertung wird vom zuständigen Fachressort vorgenommen. Zahlstelle: - NRW.BANK, Bereich Geschäftsunterstützung, Zahlstelle EFRE Bewilligungsgrundlage: Technologie- und Innovationsprogramm NRW (TIP) unter Berücksichtigung von EPPD und Landeshaushaltsordnung Stand Juni 2006 Seite 2
3 Stand Juni 2006 Seite 3
4 Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen: I) Ministerielles Verwaltungsverfahren: Fördernehmer: - Originalbelege: Nachweise, Bewilligung, sonstige Unterlagen (soweit im Bewilligungsbescheid bestimmt: Rechnungen, Quittungen, Buchungsbelege) Fachressort/durchführende zwischengeschaltete Stelle: - Original des Antrags - Kopie: Nachweise, Bewilligung, sonstige Unterlagen (soweit im Bewilligungsbescheid bestimmt: Rechnungen, Quittungen, Buchungsbelege) - Originale der Mittelabrufe, einschl. der ggfs. notwendigen Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Sachverständigen - Original des Verwendungsnachweises bzw. Arbeitsplatznachweises, einschl. der ggfs. notwendigen Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Sachverständigen II) Dezentrales nichtstaatliches Verfahren a) Unterlagen Einzelprojekte: Fördernehmer: - Originalbelege: Nachweise, Bewilligung, sonstige Unterlagen (soweit im Bewilligungsbescheid bestimmt: Rechnungen, Quittungen, Buchungsbelege) Fachressort/durchführende zwischengeschaltete Stelle: - Original des Antrags - Kopie: Nachweise, Bewilligung, sonstige Unterlagen (soweit im Bewilligungsbescheid bestimmt: Rechnungen, Quittungen, Buchungsbelege) - Originale der Mittelabrufe, einschl. der ggfs. notwendigen Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Sachverständigen - Original des Verwendungsnachweises bzw. Arbeitsplatznachweises, einschl. der ggfs. notwendigen Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Sachverständigen b) Unterlagen Zuweisungen an durchführende zwischengeschaltete Stelle: Zuständiges Fachressort: - Kopien der Zuweisungen - Verwendungsnachweise/Abschlußberichte der durchführenden zwischengeschalteten Stelle Durchführende zwischengeschaltete Stelle: - Originale der Zuweisungen - Einzelprojektunterlagen wie oben - Projektlisten je Rahmen Stand Juni 2006 Seite 4
5 Darstellung des Prüfpfades - Schema 1 (ministerielles Verwaltungsverfahren, vgl. EPPD, Teil E) - Schema 4 (dezentrales nichtstaatliches Verfahren, vgl. EPPD, Teil E) Stand Juni 2006 Seite 5
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
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