Bundesministerium des Innern
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- Greta Diefenbach
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1 Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 15. Mai Asylanträge im April 2014 Im April 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt Asylanträge gestellt, 34,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat April Davon waren Erstanträge und Folgeanträge. Entschieden hat das Bundesamt im April 2014 über die Anträge von Personen Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (20,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 541 Personen (5,8 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 127 Personen (1,3 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April Personen Asyl beantragt, davon als Erstanträge und als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um Personen (34,4 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 223 Personen (2,0 Prozent) gestiegen. Verantwortlich: Stefan Paris Redaktion: Dr. Harald Neymanns, Dr. Pamela Müller-Niese Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, Berlin [email protected] Telefon: 030/ /1023/1089 Fax: / /1084
2 Hauptherkunftsländer im April 2014 waren: Zum Vergleich Feb 2014 März 2014 April Syrien Serbien Afghanistan Albanien Eritrea Mazedonien Somalia Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Irak Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im April 2014: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge Gesamt davon: Syrien Serbien Afghanistan Albanien Eritrea Mazedonien Somalia Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Irak Die Zahl der Asylerstanträge im April 2014 (10.199) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (7.541 Erstanträge) um 35,3 Prozent und gegenüber dem
3 Vormonat (9.839 Erstanträge) um 3,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Albanien. Um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser drei Staaten schneller bearbeiten zu können, hat die Bundesregierung am 30. April 2014 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer beschlossen. Dieser bezweckt die Einstufung der Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von 29a AsylVfG. Die Zahl der Asylfolgeanträge im April 2014 (1.304) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.016) um 28,4 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (1.441) um 9,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Im April 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von Personen (Vormonat: , Vorjahresmonat: 5.796) entschieden Personen (20,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 153 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie Personen (18,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Im April 2014 erhielten 541 Personen (5,8 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2014 bei 127 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von Personen (33,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen
4 Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von Personen (38,9 Prozent). II. Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis April 2014 ergeben sich folgende Zahlen: Asyl haben insgesamt Personen in Deutschland beantragt, darunter als Erstanträge und als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ( Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um Personen (64,5 Prozent). Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren: Jan-Apr 2013 Jan-Apr Syrien Serbien Afghanistan Mazedonien Albanien Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Somalia Kosovo Irak Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis April 2014 wie folgt: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge Gesamt davon: Syrien Serbien
5 Afghanistan Mazedonien Albanien Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Somalia Kosovo Irak Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 (43.519) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum ( Erstanträge) um 62,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2014 (6.261) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (3.467) um 80,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Von Januar bis April 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Entscheidungen (Vorjahr: ) getroffen. Insgesamt Personen (17,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 622 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie Personen (16,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere Personen (5,8 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2014 bei 576 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von Personen (31,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen
6 Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von Personen (43,5 Prozent). Ende April 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei , davon als Erstanträge und als Folgeanträge (Vormonat: anhängige Verfahren, davon Erst- und Folgeanträge). Weitere Informationen finden Sie unter sowie unter
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