Mit freundlicher Genehmigung der Nachkommen von Dr. Rudolf Leiber wird dieses wertvolle Werk nun auf der Seite

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mit freundlicher Genehmigung der Nachkommen von Dr. Rudolf Leiber wird dieses wertvolle Werk nun auf der Seite http://www.leiprecht."

Transkript

1 Das Werk von Dr. Rudolf Leiber wurde im Jahr 2012 digitalisiert und von Elvira und Frank Leiprecht abgetippt sowie mit einem Personenindex versehen. Mit freundlicher Genehmigung der Nachkommen von Dr. Rudolf Leiber wird dieses wertvolle Werk nun auf der Seite online gestellt

2 2 I n h a l t s a n g a b e III. Stammfolgen in Hegau Seiten 1. Stammlinie-Neuzeit 1 57 Hegauer Seitenlinie Anselfinger-Linie Bargener-Peter Linie Bargener-Joh.Georg-Linie Biesendorfer-Franz-Linie Biesendorfer-Georg-Linie Biesendorfer-Heinrich-Ln Biesendorfer-Jakob-Linie Biesendorfer-Johannes-Ln Bittelbrunner-Linie Eckartsbrunner-Linie Emminger-Linie Hattinger-Hermann-Linie Hattinger-Nikolaus-Linie Honstettener-Linie Möhringer-Linie Neuhausener-Linie Weiterdinger-Linie Welschinger-Christian-Ln Welschinger-Wendelin-Ln IV. Die Nachkommen der Augsburger Lieber/Leiber in Nord-Deutschland 1. Die Leiber in Damme (Oldenburg) Die Leiber aus Schönebeck (bei Magdeburg)

3 1 III. Stammfolgen in Hegau 1. S t a m m l i n i e N e u z e i t (ab 1500) A. am Oberrhein ( ) I. A 1 Johann Lieber Anschluß Band 1. S. 350 und Abb. 330 x Konstanz etwa 1450 W: Konstanz, Steuerbezirk Ziegelgrab ab 1498 Üßlingen bei Frauenfeld (Thurgau) A 2 1. Caspar L., x Konstanz etwa Jacob L., x Konstanz etwa 1480, s. II. A 3 3. (Thomas) L. II. Jacob Lieber A 4 x Konstanz etwa 1480 Vh geb. Wälti B: Karrer 1510 zu Konstanz eingebürgert W: 1510 Kreuzlinger Tor, ab 1520 Salzschib 1524 im großen Rat zu Konstanz vor 1530 früh + A 5 1. Margarethe L., x Konstanz (1510) A 6 2. Barbara L x Konstanz (1516) 3. Bartholomäus L., x (1520), s. III A 7 4. Hannes L., x Konstanz (1522) III. Bartholomäus Lieber A 8 x Konstanz (1520) W: Konstanz Salzschib und am Rindermarkt

4 2 nach dem Löhningertal verzogen etwa 1550 B: Bauer 1583/ Adam L., x Löhnigertal (1560), s. IV A 9 2. Jacob L, x Löhnigertal (1575) IV. Adam Leiber der Ältere A 10 x. Löhingertal (1560) A 11 B: Bauer 1589 A 12 zweimal verheiratet Kdr.: A Adam L., x (1585) + vor 1628 A Hans L., x (1588) vermisst ab 1628 A Mathäus (Theis) L., x (1590) s. Endermettinger-Linie A Jakob L., x (1592) s. Eberfinger-Linie A Peter L., x (1594) A 18 A Tochter, vh. Thomas Schnitzer (Birkendorf) 7. Tochter, vh. Hans Meier (Gurtweil) 8. Tochter, vh. Jeggle Meier (Gurtweil) 9. Georg L, x (1598) s. V 10. (Agnes) L., x. B. In der Herrschaft Hohenhöwen, ab 1654 A 20 Georg Leiber der Ältere Stammvater der Hegauer Leiber X Löhnigertal (1598) W: Löhnigertal bis 1654, dann Herrschaft Höwen (Biesendorf) vh. Catharina + Biesendorf

5 3 1. Adam L., x Löhningertal (1630) s. VI 2. Georg L, x Löhningertal (1642) s. Biesendorfer-Georg-Linie A Elisabeth L., x Löhningertal ( Johannes L., x Löhningertal (1645) s. Biesendorfer-Johannes-Linie A (Joseph) L., x Löhningertal (1648) VI. Adam Leiber der Jüngere A 23 x Löhningertal (1630) W: Löhningen bis 1654, dann Sennhof (Engen), ab 1667 Biesendorf A 24 A. vh. Anna Beschler + Biesendorf Georg L x Sennhof , s. VII 2. Johannes L., x Sennhof s. Bittelbrunner-Linie 3. Anna Maria L., x Sennhof A Eva L.,., x Sennhof Margaretha L., x Sennhof A Anna L., x Sennhof (Zwilling zu Ziffer 5) 7. Magdalena L., Sennhof A Verena L., x Sennhof (1665) 9. Martin L., x Biesendorf A Catharina L., x Biesendorf (1675) A 29 B. vh Anna Köstin A Maria Anna L., x Biesendorf VII. Georg Leiber der Jüngere A 31 x Sennhof (Engen) Biesendorf A 32 W: Sennhof, ab 1696 Biesendorf

6 4 A 33 vh. Maria Stehle A Dorothea L., x Biesendorf Christina L., x Biesendorf A Katharina L., x Biesendorf A Mathäus L., x Biesendorf (+) A Marie L., x Biesendorf Peter L., x Biesendorf s. Bargener-Peter-Linie 7. Mathäus L., x Biesendorf s. Anselfinger-Linie 8. Meinrad L., x Biesendorf , s. VIII 9. Sophie L., x Biesendorf Johann Georg L., x Biesendorf s. Bargener-Joh. Georg-Linie 11. Jakob L., x Biesendorf s. Biesendorfer-Jakob-Linie A (Joseph) L., x. VIII. Meinrad Leiber A 39 x Biesendorf Biesendorf A 40 vh Maria Birsner 1. Rosina L., x Biesendorf Maria L., x Biesendorf A Theresia L., x Biesendorf Christian L., x Biesendorf s. Welschinger-Christian-Linie A Johann L., x Biesendorf Maria L., x Biesendorf A Agatha L., x Biesendorf Judas Thaddäus L., x Biesendorf s. Möhringer-Linie

7 5 9. Joseph L., x Biesendorf , 10. Joh. Baptist L., x Biesendorf , 11. Maria Magdalena L., x Biesendorf Johanna L., x Biesendorf Benedikt L., x Biesendorf s. IX (+) (+) IX. Joseph Leiber der Ältere A 44 x Biesendorf Welschingen A 45 Vh Kunigunde Engesser A Donat L., x Biesendorf Joseph L., x Biesendorf , s. X 3. Agatha L., x Biesendorf Theresia L., x Biesendorf 18.10, Anton L., x Biesendorf Gertrud L., x Biesendorf A Ursula L., x Biesendorf Joh. Nepomuk L., x Biesendorf Wendelin L., x Biesendorf s. Welschinger-Wendelin-Linie 10. Johann L., x Biesendorf X. Joseph Leiber der Jüngere A 48 x Biesendorf Biesendorf A 49 Vh Maria Anna Schmid Kdr. 1. Elisabeth L., x Biesendorf Franz Xaver L., x Biesendorf Gertrud L., x Biesendorf Rosina L., x Biesendorf

8 6 5. Mathäus L., x Biesendorf Josef L., x Biesendorf Theresia L., x Biesendorf Katharina L., x Biesendorf Rosina L., x Biesendorf Joh. Nepomuk L., x Biesendorf s. Honstettener-Linie 11. Regina L., x Biesendorf Kunigunde L., x Biesendorf Regina L., x Biesendorf Maria Anna L., x Biesendorf Agnes L., x Biesendorf (+) (+) H i n w e i s Bei der Stammlinie- Neuzeit und sämtlichen Seitenlinien sind zunächst nur die wichtigsten Lebensdaten (Geburtsort, Geburtstag, Verwandtschaftsgrad, Beruf, Wohnort und Todestag) verzeichnet und alle sonstigen Einzelheiten zur Erhöhung der Übersichtlichkeit in den beigefügten Anmerkungen angegeben. Die dabei benutzten Abkürzungen sind in Band 1 S. 4 erläutert. Die am Textrande vermerkten Nummern (ohne vorgesetztes A = Anmerkung) verweisen auf die entsprechenden Abbildungen, welche für Band 2 zahlenmäßig die Nummerierung von Band 1 fortführen.

9 7 A n m e r k u n g e n 1. Johann Lieber ist ein Enkel des aus Augsburg zugewanderten und in Konstanz 1439 eingebürgerten Hans Lieber. Was wir über ihn aus der Zeit vor 1500 wissen, ist in Bd. 1 am Ende des 17. Abschnittes besprochen und durch einen urkundlichen Eintrag aus dem Jahre 1498 belegt (Bd. 1, S. 351). Konstanz befand sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in einem wirtschaftlichen Niedergang (Bd. 1, S. 61), welcher zahlreiche Einwohner nötigte, als Bauern auf dem Lande im nahen Thurgau einen bescheidenen Lebensunterhalt zu suchen. Daß Johann L. nach dem etwa 30 km westlich von Konstanz liegenden Üßlingen übergesiedelt ist, können wir aus der Konstanzer Einbürgerungsurkunde seines Sohnes Jakob L. entnehmen (unten A 4). Üßlingen liegt dicht bei der Stadt Frauenfeld (s. die Karte Bd. 1 S. 86). Er hatte außer den noch in Konstanz geborenen Söhne Caspar und Jakob wohl noch weitere Kinder, welche in Üßlingen zur Welt kamen, darunter möglicher Weise als Nachkömmlinge Thomas L. (unter A 3). Nach Auskunft des Staatsarchivs des Kantons Thurgau sind Urkunden, die in das 16. Jahrhundert zurückgehen, bezüglich Üßlingen nicht vorhanden, so daß genaue Geburtsdaten nicht zu belegen sind. Man kann hinsichtlich des Johann L. über seine dort ab 1500 verbrachte Lebenszeit und die in den späteren Jahren geborenen Kinder anhand der ermittelten Tatsachen nur ungefähre zeitliche Berechnungen anstellen. Nach Auskunft des Thurgauer Staatsarchivs gehörte das Dort Üßlingen in der damaligen Zeit zum Herrschaftsgebiet der Kartau-

10 8 se Ittingen. Leider sind für diese Gegend alte Urbare nicht erhalten geblieben. Bei der Ansiedlung verarmter Einwohner aus Konstanz in den ländlichen Gebieten des Thurgau waren die Klöster (Karthäuser, Benediktiner, Zisterzienser) und die Konstanzer Patrizier in großem Umfange beteiligt, so daß es nicht verwundert, wenn wir in den nächsten Generationen den Caspar L. im klösterlichen Gebiet der St. Blasianischen Herrschaft Berauerberg (Bd. 1, S. 83) und einige Zeit später den Bartholomäus und Adam L. in der Landgrafschaft Stühlingen vorfinden, wo aus der Konstanzer Patrizierfamilie v. Ulm ein Nachkomme Landvogt war und die schwäbische Geschlechter der Besserer, Ehinger und Neydhart, welche in Augsburg und Ulm mit den Lieber verschwägert waren und zu Konstanz in nachbarlicher Nähe der dortigen Lieber gewohnt hatten, ihre Landsleute mit einer bescheidenen Existenz unterzubringen versuchten (Bd. 1, S. 56). 2. Caspar Lieber ist zweifellos noch in Konstanz geboren. Die Wohnsitzverlegung ist in die St. Blasianische Herrschaft Berauerberg dürfte etwa 1520 erfolgt sein. Nachdem Caspar L. das Grundstück über ein Jahrzehnt bewirtschaftet hatte, fand im Jahre 1533 der Verkauf statt. Das Deckblatt der Urkunde ist zwar stark beschädigt, der Urkundsbeamte hat aber am Ende seines Zindsrodels die Jahreszahl in ausgeschriebenen Worten angegeben und hinzugesetzt, daß ihm bei Abfassung des Schriftstücks noch ältere Urbare, Zinsrodel und

11 9 331 Auszug aus dem Berauer Zinsrodel von 1533 über den Kauf des Bauernhofes von Caspar L. durch das Nonnenkloster Berau (GLA Karlsruhe Sign. 66/680 S. 23) 332 Schlussbemerkung des Urkundsbeamten im Berauer Zinsrodel S. 25 mit Angabe der Jahreszahl u. Hinweis auf ältere Urbare.

12 10 Register vorgelegen haben, worunter sich wohl auch die Erwerbsurkunde befand. Der Verkaufspreis für das Berauer Gut mit 50 Gulden und 7 ½ Batzen ist recht niedrig. Man muß dabei aber die wohl viel höhere Kaufkraft des damaligen Geldes berücksichtigen. Nach dem Inhalt der Urkunde hatte Caspar L. regelrechtes Eigentum an dem Grundstück, denn sonst hätten ihn die vorgesetzte klösterliche Behörde nach den Gebräuchen jener Zeit ohne Vertrag auf ein anderes Bauerngut umsiedeln können. Die sehr abhängigen Bauern konnten es zudem kaum ablehnen, wenn das Kloster das Grundstück erwerben wollte, zumal man Caspar L. die Zuweisung eines anderen Bauernhofes in Aussicht stellte, um ihm auch in Zukunft eine Existenz zu sichern. Caspar L. mußte sich dem Willen des Klosters fügen. Man fragte sich natürlich, warum eine solche Ortsveränderung stattfand. Der schätzungsweise anno 1478 zu Konstanz geborene Caspar L. war im Zeitpunkte des Verkaufs ungefähr 55 Jahre alt geworden. Falls er keine erwachsenen Söhne hatte, die ihm bei der Bewirtschaftung helfen konnten, überstieg die zu leistende landwirtschaftliche Arbeit vielleicht seine körperlichen Kräfte, sodaß die Umsiedlung auf ein kleineres Anwesen, das geringere Leistungen erforderte, sachlich zweckmäßig erschien. Nachforschungen ergaben wesentliche Anhaltspunkte, wohin sich Caspar L. im Jahre 1533 begeben hat. Der Weiler Löhningen, wo sich das neue Grundstück befand, liegt nur 2 km vom Tale der Schlucht entfernt. (s. Karte Band 1 S. 86). Diese Gegend, wo

13 11 sich auch noch der Weiler Hofwies an den Hängen des rechten Ufers der Steina befindet, gehörte zu der damals noch selbständigen Gemeinde Endermettingen ( Mettingen in dem ennern Dorf ). Das Gotteshaus Berau besaß bereits 1313 (Habsburger Urbar, Bd. 1 S. 85) zu Löhningen 3 Höfe und eine Scheune, welche dem Nonnenkloster Berau zinspflichtig waren. Mettingen mit seinen verschiedenen Ortsteilen wird schon im Jahre 855 als Benediktinerbesitz des Stiftes Rheinau (Kanton Zürich) genannt (Bd. 1 S. 85). Diese Höfe waren wie das frühere Grundstück des Caspar L. dem Nonnenkloster Berau zinspflichtig. Dort hat Caspar L. den Rest seines Lebens gearbeitet. Er dürfte etwa 1550 gestorben sein. Seinen Bruder Jakob hat er um rund 2 Jahrzehnte überlebt. Jacobs ältester Sohn Bartholomäus, der später in Berauer Berain 1589 urkundlich auf diesem Anwesen nachgewiesen ist (S. 32), hat dem Onkel in dessen letzten Lebensjahren bei der Bewirtschaftung des Hofes geholfen, nachdem er nach dem frühen Tode seines Vaters und Beendigung der während seiner Minderjährigkeit bestehenden Vogtherrschaft (S. 26 u. 29) in Konstanz keine richtige Bleibe mehr hatte Thomas Lieber (Lüberus), gäzisiert Erastus genannt, ist am zu Baden (im heutigen schweizerischen Kanton Aargau) geboren (Bd. 1 S. 8). Die Abstammung von Johann Lieber (Sohn oder Enkel) ist urkundlich nicht nachgewiesen. Über seine bedeutende Persönlichkeit als Naturforscher und evangelischer Theologe geben zahlreiche Veröffentlichungen Auskunft. Ein Holzschnitt aus Pantaleon H. Prosographiae zeigt sein Bild. In diesem der Famili-

14 Thomas Lieber (Lüber), gen. Erastus Sein Bild als Holzschnitt mit Pantaleon H. Prosographiae

15 Aus der Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche entnommen (Akademische Druck- u. Verlagsanstalt Graz 1969, Bd. V S. 444/446) 335 (links) aus Ersch-Gruber Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaft Bd. 36 S. 213

16 14 enforschung gewidmeten Buche sind nur die Zusammenhänge mit unserem damals am Oberrhein wohnenden Geschlecht der Lieber zu erörtern, soweit die ermittelten Tatsachen für oder gegen eine solche Annahme sprechen. Es wird berichtet, daß Thomas L. der Sohn armer Landleute gewesen ist. Johann L., möglicherweise sein Vater oder Großvater, zahlte laut Konstanzer Steuerbuch als armer Mann keinerlei Abgaben mehr (Bd. 1 SS. 350/351). Er begab sich in das landwirtschaftliche Gebiet des Thurgau, wo er in der Nähe von Frauenfeld lebte. Es ist urkundlich belegt, daß die beiden älteren Söhne des Johann L. sich von Üßlingen weg begeben haben. Caspar L. lebte 1533 im Bereiche des Klosters Berau und später im Weiler Löhningen (etwa 25 km nördlich von Baden, wo Thomas L. geboren wurde. Jacob L. kehrte 1510 nach seiner Heimatstadt Konstanz zurück. Der Gedanke liegt nahe, daß die Familie damals Üßlingen verlassen hat und in südwestlicher Richtung in den Aargau übergesiedelt ist. Bemerkenswert ist, daß der Wohnsitz der Eltern des Thomas L. nur 23 km südlich von den Raßbachhöfen liegt, wo unsere Vorfahren in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts als Bauern gearbeitet haben. Baden (im Aargau) ist nur 8 km vom Kloster Königsfelden bei Brugg entfernt, wohin die Raßbachhöfe unserer Vorfahren zinspflichtig gewesen sind. Vom Lebenslaufe des Thomas L. sei an dieser Stelle nur erwähnt, daß er sich als armer Student an der Universität Basel am in die allgemeine Matrikel der Universität Basel eingetragen wurde. Der Zusatz ob inopiam nihil zeigt, daß er auch be-

17 scheidenen Verhältnissen kam und seine Eltern für sein Studium nicht aufkommen konnten. Thomas L. betrieb nach 1544 zu Bologna und Padua theologische und besonders medizinische Studien. Während seines italienischen Aufenthaltes hatte er Isotta a Canonicis, die Tochter eines Edelmannes, geheiratet. Seine Ehe blieb kinderlos wurde er Professor der Medizin an der Universität Heidelberg und Leibarzt des Kurfürsten Friedrich III von der Pfalz ging er nach Basel, wurde 1581 Aggregatus im Collelgium medicorum und am ordentlicher Professor für Ethik. Bald danach ist er am gestorben. Er hinterließ für Stipendien ein Kapital 4000 Basler Pfund. Thomas L. hatte einen Bruder Conradus Lieber, von Beruf faber cultraruis (Messerschmied), der in Schwyz lebte, sowie einen Vetter Johannes Lüber Jakob Lieber ist als Sohn des Johann L. zu Konstanz geboren, das genaue Geburtstag ist nicht urkundlich belegt. Er dürfte aber etwas jünger als sein Bruder Caspar sein. Über Jacob L. besitzen wir eine Reihe Archivalien, so daß sein Leben abgesehen von den ersten Jugendjahren, die wohl beim Vater in Konstanz im Wohngebiet Ziegelgrab verbrachte, einwandfrei nachgewiesen ist. Um das Jahr 1500 ging er mit der Familie nach Üßlingen bei Frauenfeld, von wo er kurz vor 1510 nach Konstanz im Alter von ungefähr 30 Jahren zurückkehrte. Am 12. Juni 1510 ist seine Einbürgerung in den Akten des Stadtarchivs Konstanz eingetragen. Im gleichen Jahre wir bereits im

18 Einbürgerung des Jacob Lieber zu Kostanz am 12. Juni Jacob Lieber wohnt bei seinem Schwager Hans Wälti am Kreuzlinger - Tor (Steuerbuch Konstanz 1510) 338 Jacob Lieber, der Karrer, wohnt im Bezirk Salzschib und betreibt dort sein Gewerbe selbständig (Konstanzer Steuerbuch 1524)

19 Konstanzer Steuerbuch am Grützlinger thor gemeinsam mit seinem Schwager Hans Wälti aufgeführt, mit welchem er offenbar im gleichen Hause wohnte. Während seine Großeltern in zentraler Lage in der Fischmarktgasse ein Haus besessen hatten und sein Vater Johann L. an der nördlichen Stadtumwallung gelebt hatte, siedelte sich Jacob L. am westlichen Stadtrande dicht bei Kreislingen an. Warum er Üßlingen verlassen hat (im Einbürgerungsbuch steht versehentlich Nüßlingen, durch den Zusatz bei Frauenfeld steht aber einwandfrei fest, daß das Dort Üßlingen gemeint ist), liegt klar der Hand. Jacob L. hatte ein Konstanzer Mädchen kennen gelernt, das er 1510 heiratete. So vertauschte er die landwirtschaftliche Arbeit im Thurgau mit dem Gewerbe seines Schwagers, der Karrer war, d.h. Fuhren gegen Bezahlung erledigte. Die Einbürgerung war in jener Zeit bei der im Abstieg befindlichen Bodenseestadt vermutlich nicht allzu leicht zu erlagen. Die Familie der künftigen Frau dürfte dabei geholfen haben. Wenn Kindler v. Knobloch auch geneigt ist, den Jacob Lieber dem Geschlechte der dort schon seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts ansässigen Liebharts zuzurechnen (Bd. 1 S. 109), lässt sich aus den gegebenen Unterlagen keine ausreichende Grundlage für die Annahme verwandtschaftlicher Beziehungen folgern. Jacob L. hat sich etwa ein Jahrzehnt nach seiner Einbürgerung selbstständig gemacht und wohnte laut Konstanzer Steuerbuch 1524 im Bezirk Salzschib (Zunfthaus zur Salzscheibe ).

20 wo sein Beruf als Karrer ausdrücklich angegeben ist. Er hatte sich inzwischen schon ein kleineres Vermögen erarbeitet, da er 122 Konstanzer Pfund versteuern mußte. Wir finden Jacob Lieber dann 1524 im Großen Rat unter den Mitgliedern von der gemaind. Dieses Ehrenamt war ihm wohl auf Antrag seiner Zunft der Karrer verliehen worden. Dieser Sachverhalt zieht einen gesellschaftlichen Trennungsstrich zu den Liebharten, welche stets unter den Vertretern der Geschlechter aufgeführt wurden. Gleichzeitig fällt auf, daß im Großen Rat anno 1524 auch zwei Hainriche v. Ulm auf Seiten der Geschlechter (von den beiden Zweiglinien dieser Familie) genannt werden, wovon in der nächsten Generation einer Landvogt im Stühlinger Gebiet wurde. Die Zugehörigkeit des Jacob L zum Großen Rat in Konstanz, wie sie aus dem Ratsbuch 1524 zu entnehmen war, kann nicht lange gedauert haben. Denn schon in der nächsten Ratsprotokollen und Steuerlisten findet man seinen Namen nicht mehr, wohl aber bei der steuerlichen Erfassung den Namen seiner Witwe und Vermerke über die Pflegschaften seiner Kinder. Das Vermögen der noch im Wohngebiet Salsschyb lebenden Witwe wurde 1430 auf 300 Constanzer Pfund veranschlagt. Jacob L., über dessen Kinder in den nachstehenden Anmerkungen berichtet wird, dürfte wohl nur ein Alter von knapp 50 Jahren erreicht haben.

21 Jacob Lieber ist 1524 Mitglied des Großen Rats zu Konstanz von der gemaind. In demselben Rat sind die Vertreter der beiden Linien des Geschlechtes der Herren v. Ulm aufseiten der Patrizier (aus dem Buche Konstanzer Ratslisten von Dr. Beyerle). 342 Vermerk im Konstanzer Bürgerbuch v , daß Margrethen Lieberin, der Tochter des Karrers Jacob Lieber, trotz des infolge Verheiratung erfolgten Wegzuges nach Matzingen das Bürgerrecht ausdrücklich erhalten bleibt.

22 , Aus der Ehe des Jacob Lieber mit der Schwester des Hans Wälti stammten zunächst 2 Töchter und anschließend 2 Söhne. Die älteste Tochter Margarethe, die etwa 1510 geboren ist, heiratet laut Ehebuch der Konstanzer Pfarrei St. Stefan am den Ulrich Hofmeister von Matzingen (s. Bürgenkarte). Im Konstanzer Bürgerrechtsbuch ist am vermerkt, daß die trotz Heirat das Konstanzer Bürgerrecht ausdrücklich erhalten bleibt. Margarethe L. ist wohl im Hause der Wälti beim Kreurlingertor geboren, lebte aber, als sich ihr Vater selbständig gemacht hatte, beim Zunfthaus zur Salzscheibe, wo die Salzfertiger den Mittelpunkt ihres Gewerbes hatten. Diese Gegen gehörte zum Pfarrgebiet von St. Stefan (s. das beigefügte mittelalterliche Konstanzer Stadtbild) Die jüngere Tochter Barbara kennen wir aus dem Konstanzer Steuerbuch von 1540, wo der Vorname und anstelle ihres nicht mehr lebenden Vaters ein Hanns Frey (fry) als ihr Vogt genannt ist. Dieser Vormund lebte in der Nachbarschaft der Familie Lieber ebenfalls im Wohngebiet Salzschyb, er war von Beruf brimelber (d.h. ein Mann, der aus Mehlbeeren Brei macht, wie im mhd Wörterbuch von Lexer, Bd.. erläutert wird). Von dieser Vogtschaft über Barbara L. ist später nicht mehr die Rede. Wahrscheinlich hatte Barbara inzwischen geheiratet. Daß Jacob L. zwei Söhne hatte, ergibt sich ein- 7.

23 Margreth Lieberin heiratet am in der für das Wohngebiet ihrer Familie zuständigen Pfarrkirche St. Stefan (Hochalter s. obiges Bild) den Ulrich Hofmeister aus Matzingen (Kirchenbucheintrag s. unten). 341.

24 Diese Burgenkarte ist im Buche die Burgen und die Schlößer der Schweiz, Verlag Birkhäuser, Basel entnommen. 345 Eintrag über Barbara Lieber und ihren Vogt Hanns fry im Konstanzer Steuerbuch 1540

25 Konstanz (mittelalterliches Stadtbild) a. St. Stephan, die Pfarrkirche der Konstanzer Lieber b. Die Fischmarktgaße, wo Hans Lieber von 1439 bis 1455 gewohnt hat c. Das Kreuzlingertor, in dessen Nähe Jacob Lieber mit seinem Schwager Hans Wälti als Karrer arbeitete. 346 Vormundschaft über die beiden Söhne des Jacob Lieber (Konstanzer Steuerbuch 1540)

26 wandfrei aus dem Eintrag über die Vogtschaft bezüglich dieser beiden Söhne im Konstanzer Steuerbuch von Da der Vater anno 1540 bereits über ein Jahrzehnt tot war, steht auch fest, daß Jakob L. nur diese beiden Söhne hatte. Hannes L. dürfte etwa 2 Jahre jünger als der erstgeborene Sohn Bartholomäus sein, von dem in der nächsten Anmerkung ausführlich gesprochen werden wird, weil er die Stammlinie- Neuzeit weiterleitet kommt als Geburtsjahr des Hanns L. in Betracht. Wenn im Steuerbuch 1550 bei Claus Schmid am Rindermarkt die Jacob Liebers kinder unter der Vogtschaft des Genannten stehen, kann damit außer Hannes L. wohl nur ein zwischen 1523 und 1525 geborenes Töchterchen gemeint sein, dessen Name nicht ermittelt wurde. Der älteste Sohn Bartholomäus (Bahl) L. weilte kurz vor 1550 bereits bei seinem Onkel Caspar L., um den alten Manne bei der Bewirtschaftung des Hofes im Löhnigertal zu helfen. Dieser Eintrag von 1550 ist auch insofern bemerkenswert, weil es sich um den letzten im Konstanzer Stadtarchiv ermittelten urkundlichen Nachweis über die Lieber in der Bodenseestadt handelt. Von diesem Zeitpunkte an war die gesamte Nachkommenschaft in den Thurgau und die Landgrafschaft Stühlingen übergesiedelt. Während der ältere Bruder Bartholomäus nach dem Tode seines Onkels Caspar L. den Hof in Löhnigertal übernehmen konnte, mußte sich Hannes L. mit bescheideneren Verhältnissen begnügen. Wir finden ihn 1571 in dem ebenfalls zur Herrschaft

27 Mettingen gehörenden Obereggingen im Ortsteil Neu-Gereudt im Gewann am Stocklin (heute auf der Karte mit Stöckle bezeichnet), wo er laut Jahresrechnung der Herrschaft Möttingen vom ein Jauchert Acker mit Brauchland besaß. Die Entfernung von Löhnigertal ist nur etwa 4 km. Am ist Hannes L. in den Tiengener Ratsprotokollen (GLA 61/12861 S. 72) genannt. Kurz vor 1790 ist Hannes L. der außer dem Oberegginger Grundstück einen kleinen Hof zu Degernau (Landgrafschaft Klettgau) inne hatte, gestorben. Hannes L. besaß eine Tochter Barbara. Diese hatte den Oschwaldt Fär in Tiengen geheiratet. Am machte sie ein Gesuch an die Behörde der Landgrafschaft Klettgau, in welchem sie Hannes L. als ihren Vater bezeichnet. Die Bittstellerin muß man von ihrer Tante Barbara (S. 20) unterscheiden, die wahrscheinlich ihre Patin gewesen ist. In der Niederschrift des Klettgau-Protololle wird gesagt, daß diese jüngere Barbara L. des Oschwaldt Fären hinderlassene Wittib sei. Sie bittet um Nachlass von 20 Gulden Gebühren, die sie sowohl wegen des Todes ihres Vaters Hannes L. in Degernau als auch anlässlich des Hinscheidens ihres Ehemannes zu zahlen hatte. Zur Begründung führt sie an, ein solcher Erlass der Gebühr sei gerechtfertigt, dieweil ihr Vater der Herrschaft lange dient habe. Aus diesem Wortlaut und den zeitlichen Anhaltspunkten kann man schließen, daß Hannes L. etwa 4 Jahrzehnte in Degernau und Obereggingen als Landwirt gearbeitet hatte, was zeitlich mit den Konstanzer Steuerbü-

28 Ackerbesitz des Hanns Lieberer zu Obereggingen, Jahrerechnung der Herrschaft Möttingen vom (GLA Karlsruhe Abt. 229/67122) 348 Bittegesuch der Tochter Barbara Lieberin an die Behörde des Klettgau zu Tiengen anlässlich des Todes ihres Vaters, Protokoll v (Cameralprotokolle d. Klettgau, GLA Karlsruhe 61/7142, unten links Randvermerk)

29 chern übereinstimmt, wornach der Konstanz etwa 1550 verlassen hatte. Am Ende seines Lebens befand sich Hannes L. in dürftigen Verhältnissen. Isaac der Jud erhob auf zwei Amtstagen Ansprüche auf weylandt Hanns Lieberers seelig Behausung zu Degernow Bartholomäus (Bahl) Lieber verbrachte nach dem frühen Tode seines Vaters die Jugendzeit zunächst zu Konstanz im Wohnbezirk Salzschyb unter der Vormundschaft des Claus Schmid (Steuerbücher 1540 und 1547). Sobald er nicht mehr unter Vogtschaft stand, hat er Konstanz verlassen, daß sich in einem wirtschaftlichen Niedergang befand. Er ging zu seinem Onkel Caspar L. in das Löhnigertal, wobei er die Hoffnung hatte, die dortige Landwirtschaft nach dem Tode des Onkels zu übernehmen. Man fragt sich natürlich, wie Bartholomäus L (und zuvor schon sein Onkel Caspar) es fertig gebracht haben, in den damaligen schwierigen Zeitläuften und bei der großen Abhängigkeit der Untertanen, wie sie noch am Ende des Mittelalters herrschte, ein landwirtschaftliches Anwesen entweder als freien Besitz (Berauerberg S. 8/9) oder wenigstens als zinspflichtiges Bauerngut (im Löhnigertal) von einem Lehensherrn zu erhalten. Hatten die Konstanzer Lieber hierbei vonseiten einflussreicher Persönlichkeiten die notwendige Unterstützung? Es wurde schon gesagt, daß gemeinsam mit Jacob Lieber die Herren v. Ulm im Großen Rat zu Konstanz saßen (S. 18) hatte diesen Patriziergeschlecht die Herrschaft Griesenberg

30 Isaac der Jud erhebt Klagansprüche auf Hanns Lieberers Behausung zu Degernau (Tiengener Protokolle v. 21. u , GLA Sign. 61/12865) 350 Geschichte der Herrn v. Ulm zu Griessenberg (dem Historisch- Biographischen Lexikon der Schweiz Bd. VII, S. 114 entnommen, Verlag Victor Attinger, Neuenburg) 351 Bartholomäus Loiber übernimmt den Körnerzins des Jacob Kayser (GLA Karlsruhe, Abt. 229/62228, anno 1583) Bartholomäus Loiber, GLA

31 erworben, welche in der Nähe von Üßlingen, dem Thurgauer Wohnort des Johann L. lag. Auch Matzingen, wohin Margarethe L. geheiratet hatte, war nicht weit entfernt (vgl. Abb. 343). Die Herren v. Ulm hatten in der Herrschaft Griessenberg eine eigene Linie begründet. Heinrich v. Ulm zu Griessenberg ist dadurch bekannt, daß er 1548 dem Konstanzer Reformator Ambrosius Blarer dort Zuflucht gewährte. Diesen Wohlwollen gegenüber der Reformation erklärt vielleicht auch die Neigung von Thomas L. gen. Erastus zur protestantischen Theologie, während die auf landwirtschaftlichen Gütern arbeitenden Bauern in Stühlinger Gebiet, welche den Klöstern Berau, Königsfelden und Rheinau zinspflichtig waren, weiterhin der katholischen Religion anhingen. Der konfessionelle Unterschied spricht nicht ohne weiteres gegen familiäre Zusammenhänge. Der Sohn des oben genannten Heinrich v. Ulm zu Grießenberg, welcher ebenfalls den Vornamen Heinrich hatte und von 1531/1601 lebte, war dann Landvogt zu Stühlingen. Sein Siegel hängt auf der linken Seite zusammen mit den Siegeln und Unterschriften des Renovatoren Andreas Liesch und Samuel Staudt am Ende des Berauer Berains vom , welche Urkunde den grundlegenden Nachweis für das Vorhandensein unserer Vorfahren im Stühlinger Gebiete darstellt. Im Löhnigertal wird Bartholomäus L als Bauer genannt. Er übernimmt den Körnerzins des Jacob Kayer, wofür zwei auswärtige Bauern Bürgschaft leisten. Am finden wir ihn dann

32 In der Grenzbeschreibung über die Raßbachhöfe dreimal als Inhaber eines der am Eingange zum Weiler Raßbach befindlichen mittleren Bauernhöfe. Sein Sohn Adam wird dabei nur einmal erwähnt, sodaß man sieht, das Bartholomäus L. den wesentlichen Teil der Landwirtschaft im Löhnigertal noch selbst bearbeitete. Nach 1589 ist er urkundlich nicht mehr genannt und wohl bald gestorben. Er hat ein Alter von 70 Jahren erreicht. Daß der mit Bartholomäus L. auf dem gleichen Gebiet der Raßbachhöfe arbeitende Adam L. nicht ein Bruder, sondern der Sohn des Bartholomäus L. gewesen ist, ergibt sich aus dem deutlich erkennbaren Generationenabstand. Geburtseinträge aus Kirchenbüchern oder anderen Urkunden liegen aus jener Zeit natürlich nicht vor. Aber wir wissen, daß Adam L. im Jahre 1633 gestorben ist (A 11), also 43 Jahre später. Wegen der Bedeutung des Berauer Berains v sind die an der Urkunde angebrachten 3 Siegel nebst den Unterschriften der Renovatoren als Abbildung beigefügt. 9. Jacob L. war erheblich jünger als sein Bruder Adam L. Er wird in den Rechnungen von St. Blasien 1638/39 als Bauer in Ühlingen genannt, das auch zur Herrschaft Gutenburg gehörte. Jacob L. wurde 1640 zum Vormund der Kinder des vermissten Hans L. (A 14) bestellt. Meist nahm man zu diesem Amte nahe Verwandte. Jacob L. hatte den Vorzug, daß er auswärts wohnte, mithin kein unmittelbaren Interesse an der Güterverteilung im Löhningertale

33 31

34 Grenzbeschreibung über die Raßbachhöfe (Berauer Berain vom , Bezirk 1 3, GLA Karlsruhe Sign. 66/6653) 353 Abschluss obiger Urkunde mit den Unterschriften der Renovatoren sowie den Siegeln derselben und dem Siegel des Junkers Heinrich v. Ulm zu Grießenberg (s. nächste Seiten oben)

35 33 Die 3 Siegel der Urkunde vom links: Siegel des Heinrich v. Ulm zu Grießenberg (grafische Zeichnung links) Mitte: Siegel des Andreas Liesch rechts: Siegel des Samuel Staudt Felix Albrecht, Adam Liebers im Linnigertal Knecht soll eine Zollhinterziehung begangen haben (Cameralakten des Clettgau, Protokoll vom )

36 34 hatte. Er besaß einen Sohn Hans, welcher 1652 genannt ist, einen weiteren Sohn Heinrich und eine Tochter Anna, die als Witwe des Hans Baumgartner am wieder heiratete. Wegen der Erbteilung bezüglich der Erblehenshofgutes der Lieber/Leiber s. A Über Adam L. den Älteren geben außer dem Berain von 1589 zahlreiche Urkunden Auskunft. Man kann wohl die Arbeit des Adam L. nach dem Tode seines Vaters (1590) in zwei Abschnitte einteilen, nämlich die des selbständig gewordenen Bauern in der Blütezeit seines Lebens, welche in dieser Anmerkung besprochen werden soll und die bis zum Tode seiner 1. Frau reicht, welche 1611 gestorben ist (s. A 12). Anschließend folgen die Geschehnisse nach seiner Wiederverheiratung, wo ihm im Alter durch seine eigenen Kinder und die von seiner 2. Frau mit in die ehe gebrachten Stiefkinder noch allerlei Aufgaben zugefallen sind. Nachdem er zunächst nur die unter Zf. 3 des Berauer Berains genannten Hofäcker bewirtschaftet hatte, fielen ihm nach dem Tode des Vaters auch die dort unter Zf. 1 u. 2 genannten Teile des Bauerngutes zu. So mußte er sich trotz seiner zahlreichen Kinder auch Knechte zulegen. Der älteste Sohn Adam L. starb früh, der 2. Sohn Hans wurde vermisst. Die dann folgenden Söhne Mathäus und Jakob verließen die Raßbachhöfe und gingen nach dem Ort Endermettingen und nach Eberfingen, wo sie eine eigene Nachkommenschaft aufbauten. 3 Töchter verheirateten sich nach Gurtweil und

37 Birkendorf. So fehlte es Adam L.. an erwachsenen Arbeitskräften aus der eigenen Familie, weshalb er sich nach Knechten umsehen mußte. Nur bei einem ertragreichen Hofe konnte er sich einen Knecht leisten. Am war Felix Albrecht, ein Knecht Adam Liebers im Linniger Thal wegen Zollhinterziehung vorgeladen. Eine Woche später geht dann Adam L. selbst zum Amtstag, um die Sache zu bereinigen. 11. Als älterer Bauer wird Adam L. in den Jahren 1612 und 1613 bei Zinszahlungen zusammen mit Thebas Albicker alt genannt erfahrt man, daß Adam Leübers im Lenniger Tal beede Söhn wegen einer Schlägerei je 3 Gulden Strafe zahlen müssen. Am berichtet man von Belei Ißele (Eisele), den seine zweite Frau nach Adams L s Wiederverheiratung mit in die Ehe gebracht hatte, daß derselbe verspricht, für Elsa Hasenfratzen, seine künftige Hausfrau, 6 Gulden als Ledigzahlung zu entrichten. Adam Leuber im Thall erledigt dabei die Zahlung für den Bollj, was er sicher nur tat, weil derselbe als Stiefsohn zu seiner Familie zählte. Es ergibt sich daraus, daß die Wiederverheiratung nach dem Tode der 1. Frau des Adam L. vor 1615 erfolgte (s. A 12) liefert Adam L. als zinsender Bauer Kernfrucht ab (FF-Archiv Donaueschingen, Kornrechung Stühlingen). Am wird Adam L. als Bürger genannt (Pr. Bd. 61/12657 S. 149) hören wir wieder in der Stühlinger Kornrechnung, daß Adam L. Allmendszinsen, Hafer und 2 Kalter Kernfrucht ablieferte. Wegen der Klagsache v s.a. 13.

38 Schließlich ist am Adam Leubers sel. Im Thal gewandt- und Hauptfall urkundlich festgehalten, wofür der Herrschaft 12 Gulden entrichtet werden mußten. Damit ist der Todestag klargestellt, der 1634 bestätigt wird, wo man dem Stiefsohn 6 Gulden 50 Krz nachlässt, die er als Erbe hätte zahlen müssen (Geldrechnung Stühlingen). Spätere Eintragungen über einen Adam L. betreffen den Adam L. von der Endermettinger-Linie (Seitenlinie 14). 356 Über die 1. Ehefrau des Adam L. kennen wir nur den Vermerk vom über die im Zusammenhang mit dem Tode seiner Ehefrau mit der landgräflichen Behörde zu Stühlingen getroffene Vereinbarung, daß der Ehemann für diesen Bett- und gewandtfall vergleichsweise 8 Gulden zahlen mußte. Adam L. hat dann vor 1615 wieder geheiratet. Es handelt sich bei der 2. Frau um eine Witwe, die in erster Ehe einen Mann namens Ißele (Eisele) hatte. Eine Familie Eisele ist heute noch in Krenkingen vertreten. Die 2. Frau brachte 2 Söhne Caspar und Bolei Eisele als Stiefkinder zu Adam L., in dessen Haus sie gezogen sind. Bolei Ißele heiratete Elsa Hasenfratz. Caspar Eisele wird 1620 als Vater des u.e. Kindes einer Anna Reiner aus Birkendorf genannt Der älteste Sohn des Adam L. heiß gleichfalls Adam. Er besaß ein Hofgut zu Krenkingen. Die Schwiegersöhne Hans und Jeggle Meier, sowie Thomas Schnitzer werden dem Adam Leüber alt vor,

39 Eintrag über den Tode des Adam L. alt vom (GLA Karlsruhe Pr. Bd. 61/12658 S. 576) 356 Vermerk über den Tod der ersten Frau von Adam L. alt vom (Pr. Bd. GLA Karlsruhe 617/12655) 357 Verhörtag vom (Erbfall Krenkingen)

40 38 Noch 357 Verhörtag vom (GLA Karlsruhe 61/12658) 358 Protokoll v S. 216 ff (GLA Krl. 61/12667)

41 Er hätte wegen seines Sohnes Adam Leibers Kindt Ulrich Leiber von Krenkingen ungefähr 270 Gulden Erbfall eingezogen, welcher auch Ulrich Leiber Vatters Schwestern, den Eheweibern der Kläger gebühre. Der Sohn Adam L. hatte mithin ein Kind Ulrich, Kind und Vater waren schon verstorben, denn der im Namen von Adam L. dem Älteren auftretende Jerg Leiber (Stamm-Ln V) spricht von dem Sohn Adam L s als gedachts Kindts gestorben Vatters sei. Demnach ist anzunehmen, daß der Vater schon einige Zeit vorher gestorben war und das Gut zunächst für das Kind Ulrich verwaltet wurde, worauf dann auch Ulrich starb. Diese Urkunde vom ist übrigens insofern in doppelter Hinsicht bemerkenswert, weil hier erstmals in einem Fürstenbergischen Archivbeleg der Familienname mit ei geschrieben wird und außerdem der Nachweis der Abstammung Georg L s des Älteren (A 20) einwandfrei erbracht wird. 14. Hans L., gen. Progle außm Löhnigertal war Bauer, übte aber auch das Wagnerhandwerk aus. Er ist erstmals 1630 als vermisst gemeldet (Pr. Bd. 61/12657 S. 677). Im Eintrag vom , wo von Hans L. neben Jacob und Georg L. gesprochen wird, heißt es: der ander Bruder der Wagner, der als gestorben zu sein erachtet wird. Die Verwandschaftsbezi8ehungen sind damit geklärt. Unter dem , also 10 Jahre später, werden Jakob L. von Uhlingen (A 9) und Jakob Würth von Untereggingen zu Vormündern (Vogtsleuten) der Kinder des Hans L. er-

42 nannt. Die Witwe des Hans L. verheiratete sich am gleichen Tage mit Hans Albicker. Dabei wurden Bestimmungen über die Erziehung und Abfindung der Kinder (5 Mädchen) getroffen, welche die Witwe (eine geborene Verena Meier) mit in ihre zweite Ehe bringt. Es verheiratete sich die älteste Tochter Eva L. mit Thebus Albicker dem Jungen in Endermettingen, Anna L mit Thebus Zuber in Horheim, Catharina L. mit Jacob Matt in Buggenried, Maria L. mit Hans Güntert in Obermettingen und Margarethe L. als jüngste Tochter mit Martin Matt In Buggenried. Die wiederverheiratete Witwe des Hans L. bewirtschaftete zusammen mit ihrem Manne, sowie dem Tochtermann Thebus Albicker das Leuberische Erblehenshoffgueth im Thal gelegen, das nunmehr in den Besitzt der Familie Albicker überging. Die übrigen Töchter mußten entsprechend dem Vertrag vom abgefunden werden. 15. Mathäus (Theis) L., nach dem Tode von Adam und Hans L. der älteste Nachkomme, bewirtschaftete den anderen Hof im Löhningertal weiter. Daß er ein Sohn von Adam L. alt ist, ergibt sich aus einem Aktenvermerk über Zinszahlungsverpflichtungen der einzelnen Leiber aus dem Jahre 1615 (Pr. Bd. 229/67111). Alles nähere muß bei der Endermettinger-Ln (Seitenlinie 14) gesagt werden, deren Stammvater Mathäus L. geworden ist, sobald die genealogischen Zusammenhänge ausreichend geklärt werden konnten. 16. Dem Alter nach folgt als nächster Sohn Jakob L. dessen Abstammung von Adam L. alt in einem

43 41 Stühlinger Protokoll vom (Pr. Bd. 61/12657 S. 155) ausdrücklich festgestellt ist. Er war zweimal verheiratet. Mathäus L., sein ältester Sohn aus erster Ehe, war 1656 nach Eberfingen übergesiedelt. Aus der 2. Ehe stammte Jakob L. jung, der in Endermettingen verblieb und dort längere Zeit Vogt war. Von Mathäus L. lässt sich in Eberfingen anhand der Kirchenbücher der dortigen Pfarrei eine beträchtliche Nachkommenschaft nachweisen, welche in einer Eberfinger-Ln (Seitenlinie 11) einen eigenen Zweig unseres Geschlechtes darstellt, bei welchem sich seit dem 17. Jahrhundert die Schreibweise Lüber eingebürgert hat. Der zweifellos bestehende familiäre Zusammenhang mag weiteren Nachforschungen vorbehalten bleiben. 17. Peter L. wird in der Kornrechnung des Rentamte Stühlingen zusammen mit Theis L. als zinsender Bauer genannt. 18. Von den 3 Töchtern des Adam L. alt konnten bisher die Vornamen nicht feststellt werden. Wir wissen aber, daß sie in jungen Jahren in die nahe gelegenen Ortschaften Birkendorf und Gurtweil in der Waldshuter Gegend geheiratet hatten und kennen ihre Ehegatten aus der Niederschrift vom über die Erbstreitigkeiten beim Tode des Ulrich L. (A 13). Eine Tochter hatte den Thomas Schnitzer zu Birkendorf geheiratet, während die beiden anderen Töchter die Ehe mit Bauernsöhnen zu Gurtweil eingingen.

44 42 Die letztgenannten Schwiegersöhne hießen Hans Meier und Jeggle Meier, wobei es sich um Brüder gehandelt haben dürfte. Beim Wegzug der einen Tochter nach Gurtweil mußte Adam L. alt laut Eintrag v von 310 Gulden an die landgräfliche Kasse zu Stühlingen ein Abzugsgeld zahlen (GLA Karlsruhe 61/12655 S. 195). 19. Agnes Lieber wird 1621 im Kirchenbuch Engen als Ehefrau des Peter Schiermeyer zu Stetten (PLZ 7701) genannt. Diese Ortschaft wurde damals von der Pfarrei Engen aus kirchlich betreut. 20. Von Georg L. dem Älteren erfährt man erstmals am bei der schon besprochenen Erbstreitigkeit (A15), wo er innamen seins Vatters vor der Behörde auftritt. Mehrfach wird er als Bruder des Jakob L. (A 16) bezeichnet. Da man von den Söhnen Adam, Hans, Mathäus, Jakob und Peter früher erfährt, scheint er der jüngste männliche Nachkomme der Familie gewesen zu sein. Auch die drei Schwestern, die früh heirateten, dürften älter als er gewesen sein. Am gibt Georg L. (2 Jahre vor dem Tode seines Vaters) einen Teil seines Grundbesitzes an seinen Bruder Jakob, welcher dadurch den einen Leiberschen Hof endgültig übernimmt (der andere war an die Familie Albicker übergegangen). Aus späteren Einträgen (61/12658 S. 616 und 61/12663 S. 411 u. 431) sowie aus Vermerken im Exstanzenrodel der Jahre ergibt sich für Georg L. eine ungünstige Vermögenslage. Drängende Gläubiger (Marum und Moses

45 der Jud) stellten ihre Forderungen. So war für Georg L. als jüngstem Sohne der Gedanke an einen Wohnsitzverlegung nahe liegend. Es war für die Hegauer Leiber natürlich von besonderer Bedeutung, den genauen Zeitpunkt zu ermitteln, in welchem die Einwanderung in den Hegau erfolgt ist. In den Stühlinger Amtsprotokollen findet sich am der Eintrag, das Geörg Leiber von Endermöttingen in die Herrschaft Höwen ziehe und daß er hierfür 30 Gulden Abzugsgeld zu zahlen habe. Zwei auf den mit dem Vater auswandernden Sohn Adam L. bezügliche Vermerke (A 23) stellen außerdem die Zusammenhänge zwischen den Leiber der Stühlinger Landgrafschaft und den Leiber der Herrschaft Hewen einwandfrei fest. Georg L. der Ältere ist in Hegauer Urkunden erstmals 1662 aufzufinden, wo er als herrschaftlicher Bestandsmeier zu Bittelbrunn (PLZ 7701) aufgeführt wird (FF-Archiv v. Engener Konrechnung). Die Übersiedlung nach Biesendorf erfolgte zwei Jahre später, wo Geörg Lieber am ein Biesendorfer Erblehengut erwirbt. Dieses Anwesen gehörte zuvor dem Müller Martin Model in Engen-Altdorf, mit dessen Erbe sich Georg L. wegen der Zinsrückstände verglichen hat. Es handelt sich dabei offenbar um denselben Bauernhof mit allerlei Grundstücken, der dann 1679 und 1683 beim Regierungswechsel (Maximilian Franz / Probenius Maria zu Fürstenberg) an Georg L. (S. 142) verliehen worden ist. Vom Jahre 1665 an wird dann Georg L. laufend in den Hewener Protokollen (z.b S. 56 und 78, 1667 S. 47, 1668 S. 122, 1669 und 1670 sowie am

46 ), außerdem in der Fruchtrechnung des Rentamts Engen (FF- Archiv) 1665/66 S. 65 und 87 genannt. Er erhielt dabei wiederholt gemeinsam mit Martin Arnold, seinem Schwager, den Biesendorfer Fruchtzehnten. 361 Der Tod von Georg L. dem Älteren wird am berichtet. Die Angehörigen mußten aus diesem Anlass der Herrschaft einen Stier entrichten. Die Ehefrau des Georg L. hatte den Vornamen Catharina, sie ist 1677 gestorben (Pr. Bd. 61/6819, Eintrag vom ). Zuletzt lebte sie als Witwe in ärmlichen Verhältnissen (depaureata). 21. Im Taufbuch Engen finden sich am der Eintrag, daß Elisabeth L.. als Ehefrau des Georg Hans in Bittelbrunn ein Kind geboren hat. Die Beziehungen zu dieser Gemeinde hängen offenkundig damit zusammen, daß der Vater von Elisabeth L. in jener Zeit mit seiner Familie noch in Bittelbrunn wohnte, um dann im gleichen Jahre nach Biesendorf überzusiedeln. 22. Joseph L. in Biesendorf dürfte ein Sohn von Georg L. dem Älteren sein. Er heiratete am die Magdalena Mayer in Bittelbrunn (Pr. Bd. 61/6818), er ist (1648) geboren und war als kleiner Junge aus der Stühlinger Gegend mit seinem Vater und den älteren Brüdern in die Herrschaft Hewen gelangt. Seine Schwester Elisabeth ist wohl älter als er, weil sie schon 7 Jahre vorher in der Ehe mit Georg Haas ein Kind gebar. Ungeklärt ist bisher die verwandtschaftliche Beziehung eines am

47 Abzugserlaubnis für Geörg Leiber von Endermöttingen nach der Herrschaft Hewen vom (GLA Karlsruhe 61/12663 S. 567) 360 Protokoll über den Kauf des Maggentaler Hofes zu Biesendorf u. den mit den Vorbesitzern am geschloßenen Vergleich (Hewener Protokolle 61/6818

48 Protokollvermerk über den Tod des Geörg Lieber vom (GLA 61/6819) (Randvermerk siehe oben links) 362 Merianstich von Engen um 1630 mit Krenkinger Schloß, schwarz gekennzeichnet: der Sennhof

49 gestorbenen Joseph L., der altersmäßig mit dem hier eingereihten Joseph L. nicht personengleich sein kann, weil er im Kirchenbucheintrag als juvenis (Jüngling) bezeichnet wird, während der mit den Eltern aus dem Löhningertal ausgewanderte Sohn von Georg L. alt 1690 etwa 42 Jahre alt war Daß Adam L. der Jüngere noch in der Stühlinger Landgrafschaft geboren wurde, ist durch die Vermerke bei den Taufeinträgen seiner Kinder Johannes, Margaretha, Anna und Martin im Taufbuch Engen klar erwiesen, wo es heißt: parentes sunt de ditione Stühlingensi. Durch das Wort parentes ist ersichtlich, daß auch die Mutter Anna Beschler von dort kam. Adam L. jung war mithin bei der Einwanderung in den Hegau schon verheiratet, sodaß man sein Geburtsjahr in Endermettingen um (1630) ansetzen muß. Wenn am (Pr. Bd. 61/12663 S. 435) davon gesprochen wird, daß Adam L. (Sohn des Mathäus L. (A 15) an Georg L. (Stamm-Ln V) Lidlohn für von dessen Kindern geleistete Arbeit in Höhe von 43 Gulden schulde, sind unter diesen Kindern wohl Adam L. jung (Stamm-Ln VI) und Georg., der Stammvater der Biesendorfer-Georg-Ln. (S. 135) gemeint. Johannes L. (Stamm-Ln V Zf. 4) war damals als 8 jähriger Knabe noch zu jung, um Lohnansprüche des Vaters für sein Kind zu rechtfertigen. Adam L. jung war zunächst Fuhrknecht (Karren- oder Ochsenknecht) auf dem Sennhof der Herrschaft Höwen beim Krenkinger Schloß zu Engen (s. Merian-

50 48 stich von Engen). Dieser Sennhof unterstand nicht der Gemeindeverwaltung von Engen, sondern der Herrschaft Höwen unmittelbar. Über die Größe des Sennhofs geben Inventarien Auskunft, die allerdings später aufgestellt wurden. 1770/1777 wird der Gesamtwert auf Gulden geschätzt. Da Adam L. an Weihnachten 1654 in den Sennhof übergesiedelt war, hatte er erstmals für das Jahr 1655 den Jahreslohn zu erhalten, der (kurz nach dem 30 jährigem Kriege) nur 24 Gulden ausmachte und in der Rechnung des Rentamts Engen S. 100 vermerkt ist. Diese Eintragung steht in klarer Übereinstimmung mit dem Stühlinger Protokoll vom Adam L. wohnte dann 1658 in der Wohnung des Michael Sturmen, Caplan in Newen (Geldrechnung 1658 S. 53 u. 98, Fruchtrechnung S. 104) und mußte an Miete im Jahre 5 Gulden zahlen. Adam L. erscheint dann in jeder Jahresrechnung des Engener Rentamtes (z.b. 1659, S. 87, 1664 S. 128, 1665 SS. 44, 70 u. 93, sowie 1667 S. 126) erfolgte dann die Übersiedlung nach Biesendorf, wo Adam Lieber am als Feuerschauer der Gemeinde genannt ist (Pr. Bd. 61/6818). Das Kind Martin (Stamm-Ln. VI Zf. 9) dürfte schon in Biesendorf geboren sein, wurde aber noch vom Pfarrer in Engen getauft. Die beiden letzten Kinder (Zf. 10 u. 11) sind in Biesendorf getauft. Einige Zeit erscheint Adam L. nach in der Rechnung des Engener Rentamtes für Arbeiten, die er der Herrschaft leistete, wobei er 1671 als Hausknecht, 1672 als Mayer uff Hewen bezeichnet wird erscheint erstmals neben ihm sein ältester Sohn Georg, die mittlerwei-

51 49 le 18 Jahre alt geworden war. Nach der Geburt des 10. Kindes starb Anna Beschler im Jahre Das 11. Kind scheint das einzige Kind aus der zweiten Ehe zu sein (A 30). In Biesendorf hat Adam L. den seinem Bruder Georg L. verliehenen Maggenthaler Hof (Abb. 373 u. 374) mitbewirtschaftet, wobei auch der Bruder Johannes mithalf, bis beide 10 Jahre später 1689 durch Unglücksfall gemeinsam ums Leben kamen. Im Totenbuch Hattingen steht: Adam et Johannes Leiber obierunt subitanea morte Daß Anna Beschler aus der Stühlinger Gegend kam, ergibt sich nicht nur aus den bereits erwähnten Taufbucheinträgen (S. 47) bei den Kindern aus dieser Ehe, vielmehr mußte Adam L. am wegen des Abzugs seines Weibes Anna Bäschlerin nachträglich 2 Gulden entrichten (22 Jahre später!), wie im Pr. Bd. 61/12669 S. 273 zu lesen ist. Ein am erwähnter Schloßer Martin Bäschler ist wohl der Vater der Anna Bäschler gewesen (Geldrechnung des Rentamts Stühlingen im FF-Archiv und Pr. Bd. 61/12658 S. 117). 25. Der Sterbetag der Eva L. ist im kirchlichen Totenbuch Hattingen vermerkt. Anna L. heiratete am den Jakob Buchmann aus Quetlikon (Schweiz), der in Anselfingen ansässig war (Ehebuch Engen). 26. virgo Verena L. starb laut Totenbuch engen zu Engen-Neuhausen am

52 Aus den Höwener Protokollen ergibt sich, daß Catharina L. von Biesendorf den Jakob Steinhauser in Hattingen am heiratete. Am vergleicht sich Catharina L. mit ihrem Schwager Jakob Speck von Hattingen über das Heiratsgut (Höwener Protokolle). 29. Der Eintrag vom in den Höwener Protokollen (Bd. 61/6825) über die Hochzeit des Adam L. mit seiner zweiten Frau Anna Köstin ist undeutlich, man kann auch Keller lesen, sie stammte aus dem Schweizer Land. Eine Maria Lieberin starb laut Totenbuch Engen am Personengleichheit mit der jüngsten Tochter von Adam L. ist zweifelhaft und 32. Beginnend mit Georg L. dem Jüngeren sind nunmehr in den Kirchenbüchern die genauen Geburtsdaten bekannt. 1673/74 war Georg L. erster Ochsenknecht uff Hewen mit einem Jahreslohn von 12 Gulden (FF-Archiv, Rechnung des Tentamts Engen S. 99). Am wird er in einer Beleidungssache als Zeuge genannt (Pr. Bd. 61/6826). Weitere Einträge aus den Jahren 1684, 1694 und 1695 beweisen noch seinen Aufenthalt in Engen. In Biesendorf (Luftaufnahme des kleinen Ortes Ab. 375) ist er erst durch die Geburtseinträge seiner Kinder ab 1696 im Taufbuch Hattingen feststellbar. Er wird zur Unterscheidung von seinem Onkel Georg (Stamm-Ln. V Zf. 2) in den Urkunden meist Georg L., der Jung genannt (z.b. Höwener

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Kulturelle Evolution 12

Kulturelle Evolution 12 3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff

Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff So heißt der Namensgeber unserer Schule. 1788 1857 Geboren: Montag, den 10.03.1788 Geburtsort: Schloss Lubowitz bei Ratibor (heute: Racibórz, Polen) Gestorben:

Mehr

predigt am 5.1. 2014, zu römer 16,25-27

predigt am 5.1. 2014, zu römer 16,25-27 predigt am 5.1. 2014, zu römer 16,25-27 25 ehre aber sei ihm, der euch zu stärken vermag im sinne meines evangeliums und der botschaft von jesus christus. so entspricht es der offenbarung des geheimnisses,

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Ein und dieselbe Taufe

Ein und dieselbe Taufe 1 Ein und dieselbe Taufe Eph. 4,5 Nach V. 3 geht es um die Einheit des Geistes. In diesem Zusammenhang nennt Paulus sieben Aspekte der geistlichen Einheit: Ein [geistlicher] Leib Ein Geist Eine Hoffnung

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

Krippenspiel für das Jahr 2058

Krippenspiel für das Jahr 2058 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Spielen & Gestalten Krippenspiel für das Jahr 2058 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Impressum Weihnachtsspielangebot 2009 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Die Aufführungsrechte

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe.

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe. Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe. Vor einigen Tagen habe ich folgende Meldung in der örtlichen Presse gelesen: Blacky Fuchsberger will ohne Frau nicht leben. Der Entertainer

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Zahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1

Zahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1 Zahlenwinkel: Forscherkarte 1 alleine Tipp 1 Lege die Ziffern von 1 bis 9 so in den Zahlenwinkel, dass jeder Arm des Zahlenwinkels zusammengezählt das gleiche Ergebnis ergibt! Finde möglichst viele verschiedene

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

Anne Frank, ihr Leben

Anne Frank, ihr Leben Anne Frank, ihr Leben Am 12. Juni 1929 wird in Deutschland ein Mädchen geboren. Es ist ein glückliches Mädchen. Sie hat einen Vater und eine Mutter, die sie beide lieben. Sie hat eine Schwester, die in

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

GESETZ. vom 15. Februar 1962. über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige

GESETZ. vom 15. Februar 1962. über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Nicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.

Nicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit. Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

ZA5441 Flash Eurobarometer 289 (Monitoring the Social Impact of the Crisis: Public Perceptions in the European Union, wave 4)

ZA5441 Flash Eurobarometer 289 (Monitoring the Social Impact of the Crisis: Public Perceptions in the European Union, wave 4) ZA5441 Flash Eurobarometer 289 (Monitoring the Social Impact of the Crisis: Public Perceptions in the European Union, wave 4) Country Specific Questionnaire Germany Flash 289 FINANCIAL CRISIS D1. Geschlecht

Mehr

»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber

»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber »gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber alles zusammen. Denn hätten die Alleinerziehenden nicht

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Bewertung des Blattes

Bewertung des Blattes Bewertung des Blattes Es besteht immer die Schwierigkeit, sein Blatt richtig einzuschätzen. Im folgenden werden einige Anhaltspunkte gegeben. Man unterscheidet: Figurenpunkte Verteilungspunkte Längenpunkte

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

P S F A DVOKATUR UND NOTARIAT

P S F A DVOKATUR UND NOTARIAT Fürsprecher Roland Padrutt Rechtsanwalt Bachstrasse 2 Postfach CH-5600 Lenzburg Telefon + 41 (0)62 886 97 70 Telefax + 41 (0)62 886 97 71 E-Mail padrutt@roland-padrutt.ch Website www.roland-padrutt.ch

Mehr

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Unsere Ideen für Bremen!

Unsere Ideen für Bremen! Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:

Mehr

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3)

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Fachhochschule/Hochschule oder Höhere Fachschule: Ausbildungs- bzw. Studiengang: Vollzeit oder Teilzeit: Name:

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Markus 13,24-33. Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt.

Markus 13,24-33. Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt. Markus 13,24-33 Leichte Sprache Jesus erzählt von der neuen Welt von Gott Einmal fragten die Jünger Jesus: Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt. Jesus sagte: Wenn

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

1 C H R I S T O P H D R Ö S S E R D E R M A T H E M A T I K V E R F Ü H R E R

1 C H R I S T O P H D R Ö S S E R D E R M A T H E M A T I K V E R F Ü H R E R C H R I S T O P H D R Ö S S E R D E R M A T H E M A T I K V E R F Ü H R E R L Ö S U N G E N Seite 7 n Wenn vier Menschen auf einem Quadratmeter stehen, dann hat jeder eine Fläche von 50 mal 50 Zentimeter

Mehr

schlechte Gewissen sind in ähnlichem Maße gewachsen, wie die Verhütungsmethoden sicherer wurden. Seit Einführung der Pille, dem häufigsten

schlechte Gewissen sind in ähnlichem Maße gewachsen, wie die Verhütungsmethoden sicherer wurden. Seit Einführung der Pille, dem häufigsten schlechte Gewissen sind in ähnlichem Maße gewachsen, wie die Verhütungsmethoden sicherer wurden. Seit Einführung der Pille, dem häufigsten Verhütungsmittel in Deutschland, können sich Mütter ganz bewusst

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende

Mehr

EUROPEAN CONSORTIUM FOR THE CERTIFICATE OF ATTAINMENT IN MODERN LANGUAGES

EUROPEAN CONSORTIUM FOR THE CERTIFICATE OF ATTAINMENT IN MODERN LANGUAGES Centre Number Nummer des Testzentrums.... Candidate No. Nummer des Kandidaten EUROPEAN CONSORTIUM FOR THE CERTIFICATE OF ATTAINMENT IN MODERN LANGUAGES For Examiners' Use Only Bitte nicht beschriften.

Mehr

Informationen zum Heiligen Jahr in Leichter Sprache

Informationen zum Heiligen Jahr in Leichter Sprache Informationen zum Heiligen Jahr in Leichter Sprache Die Katholische Kirche feiert in diesem Jahr ein Heiliges Jahr. Was ist das Heilige Jahr? Das Heilige Jahr ist ein besonderes Jahr für die Katholische

Mehr

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999 Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

http://www.olympiade-mathematik.de 2. Mathematik Olympiade 2. Stufe (Kreisolympiade) Klasse 7 Saison 1962/1963 Aufgaben und Lösungen

http://www.olympiade-mathematik.de 2. Mathematik Olympiade 2. Stufe (Kreisolympiade) Klasse 7 Saison 1962/1963 Aufgaben und Lösungen 2. Mathematik Olympiade Saison 1962/1963 Aufgaben und Lösungen 1 OJM 2. Mathematik-Olympiade Aufgaben Hinweis: Der Lösungsweg mit Begründungen und Nebenrechnungen soll deutlich erkennbar in logisch und

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Dr. Hans-Ulrich Rülke Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Liebe Bürger und Bürgerinnen, Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland. Viele andere Bundes-Länder

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Informationen zum deutschen Namensrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt

Mehr

DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938

DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938 DEUTSCH-TSCHECHO-SLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND OPTIONSFRAGEN VOM 20. NOVEMBER 1938 Die Deutsche Regierung und die Tschecho-Slowakische Regierung, in dem Wunsche, die sich aus der

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr