SCHWERPUNKT FLÜCHTLINGE UND EINWANDERUNG» ARGU-HILFE
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- Hannelore Engel
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1 SCHWERPUNKT FLÜCHTLINGE UND EINWANDERUNG» ARGU-HILFE Stand: 09. September 2015 Zentrale Botschaften Die Flüchtlingsfrage ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Vereinten Nationen sprechen von einer beispiellosen Massenflucht und Vertreibung. 60 Millionen Menschen sind weltweit gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Auch wenn nur ein kleiner Prozentsatz der Flüchtlinge Europa erreicht, müssen wir uns der Verantwortung stellen und verfolgten Menschen Schutz und Aufnahme bieten. Wir können mehr Menschen aufnehmen: Flüchtlinge aufzunehmen, ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Wir wenden uns den Menschen zu, die bei uns Schutz vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not suchen. Gemeinsam für mehr Solidarität und Hilfe: Wir erleben in Deutschland eine große und ermutigende Solidarität mit den geflüchteten Menschen. Viele Menschen helfen vor Ort, spenden Geld, unterrichten Deutsch oder nehmen Flüchtlinge in ihren Familien auf. Diese Solidarität wollen wir stärken und fördern. Die große Aufgabe, die vor uns liegt, schaffen wir gemeinsam mit Solidarität, Tatkraft und Menschlichkeit. Deutschland hat eine offene Gesellschaft. Unser Land erhält durch die Menschen die zu uns kommen, große Chancen. Das wollen wir stärken und fördern. Hilfe statt Hass keine Toleranz für Rechts: Flüchtlinge treffen auch auf Anfeindungen und sogar organisierte rechtsextreme Gewalt. Wir treten Rassismus, Hass und Rechtsextremismus überall entschieden entgegen. Der Staat muss die Zivilgesellschaft vor Angriffen schützen und das Recht wahren. 1.) Wie viele Menschen sind weltweit auf der Flucht und wo gibt es die meisten Flüchtlinge? Weltweit sind derzeit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht - die höchste Zahl seit dem zweiten Weltkrieg. Rund ein Viertel von ihnen, 14 Millionen Menschen, wurden allein im letzten Jahr in die Flucht getrieben. Allein durch den Krieg in Syrien sind über 4 Millionen Flüchtlinge in die Nachbarländer geflohen. Davon sind 1,9 Millionen Geflüchtete in der Türkei, 1,1 Million im Libanon, in Jordanien, Flüchtlinge im Irak, in Ägypten registriert. Nur zwölf Prozent der Flüchtlinge in der Region leben in Flüchtlingslagern (UNHCR, ). 2.) Wie viele Menschen beantragen Asyl in Deutschland und wie viele werden anerkannt? Laut der Prognose von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) werden 2015 etwa Menschen in Deutschland Schutz suchen. Bislang wurden im laufenden Jahr 2015 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über Erstanträge gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung (+133,1 %).
2 Nur wenige Asylantragsteller werden aufgrund individueller politischer Verfolgung als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt. Aber letztlich erhält regelmäßig fast die Hälfte aller Asylsuchenden in Deutschland einen Schutzstatus. Die Gesamtschutzquote berechnet sich so: Zu den Asylberechtigten muss man folgende Gruppen hinzurechnen: Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention: 33 Prozent aller Asylsuchenden wurden im Sinne der GFK als Flüchtlinge anerkannt. Bei weiteren werden Abschiebungsverbote festgestellt, weil den Schutzsuchenden im Herkunftsland etwa die Todesstrafe, Folter oder Gefahr für Leib und Leben drohen. Die sich daraus ergebenden 35 Prozent nennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die sogenannte Gesamtschutzquote. Rechnet man aus der Gesamtzahl aller Asylantragsteller dann noch diejenigen heraus, deren Anträge sich vor einer formellen Entscheidung des BAMF von selbst erledigt haben (wenn sich z. B. herausstellt, dass nicht Deutschland, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist) dann errechnet das BAMF daraus die sogenannte "bereinigte Gesamtschutzquote" und diese lag Mitte 2015 bei 48 Prozent. Schließlich muss berücksichtigt werden, dass bei den gerichtlichen Überprüfungen von Ablehnungsbescheiden des BAMF in der Regel nochmals circa 10 Prozent der Asylsuchenden nachträglich noch als Flüchtlinge anerkannt werden. 3.) Woher kommen die Flüchtlinge, die nach Deutschland flüchten? Nach den letzten veröffentlichten Zahlen kamen im Juli 2015 die meisten Flüchtlinge aus Syrien (9.400), gefolgt von Albanien (7.600), Serbien (2.400), Afghanistan (2.100) und dem Irak (2.000). Weitere Länder sind Mazedonien, Kosovo und Eritrea. Die Zugangszahlen aus den Westbalkanstaaten gehen deutlich zurück. Die meisten Flüchtlinge nehmen lange und gefährliche Wege auf sich, um nach Mittel- und Nordeuropa zu gelangen. 4.) Wie gelangen Flüchtlinge nach Deutschland? Im ersten Halbjahr 2015 kamen Menschen - davon 34 Prozent Syrer - über das Mittelmeer nach Europa. Viele kommen direkt nach Italien, derzeit vor allem aber über Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Deutschland. Länder wie Ungarn beginnen deshalb ihre Außengrenzen mit Zäunen zu schließen. 5.) Wie viele Flüchtlinge nehmen andere Industriestaaten auf? Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) wurden im Jahr 2014 in den 28 Staaten der Europäischen Union insgesamt Asylsuchende registriert 44 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutschland nimmt zwar laut UNHCR die meisten Asylsuchenden (in absoluten Zahlen) unter den Industriestaaten auf. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist Deutschland jedoch nur an siebter Stelle: 2014 kamen auf Einwohner nur zwei Flüchtlinge. Schweden nimmt im Vergleich zur Einwohnerzahl am meisten Flüchtlinge auf (7 Asylsuchende pro EinwohnerInnen). Es folgen Ungarn und Malta.» Argu-Hilfe 2
3 6.) Wie werden die Asylsuchenden auf die Bundesländer verteilt? Welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnimmt, entscheidet der Königsteiner Schlüssel : er sieht bestimmte Quoten vor, die auf den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder beruhen. Die meisten Flüchtlinge nehmen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden- Württemberg auf. 7.) Wie läuft ein Asylverfahren ab? In den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder meldet sich ein Flüchtling asylsuchend und wird registriert. Über das elektronische Verteilsystem EASY werden die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel (siehe Frage 6) auf die Bundesländer verteilt. Die ersten Wochen verbringen Geflüchtete meist in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder wie derzeit bei Überfüllung in Notunterkünften. Bis zu drei Monaten verbringen Flüchtlinge dann in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie bekommen dort Essen, Kleidung und 4, 70 Euro pro Tag für die nötigsten Bedürfnisse wie Hygieneartikel. Danach ziehen Flüchtlinge in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Wohnung (v. a. Familien). Sie erhalten dann Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (359 Euro monatlich), sowie eine Kostenerstattung für Wohnung, Heizung, ärztliche Grundversorgung und Medikamente. Wenn der Antrag positiv entschieden worden ist, dürfen sie an einem Integrationskurs teilnehmen und sich frei in Deutschland bewegen. Ist der Antrag negativ beschieden worden, droht ihnen nach vorheriger Aufforderung zur freiwilligen Ausreise die Abschiebung ins Herkunftsland. 8.) Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende? Während des Asylverfahrens sind Asylsuchende zum Nichtstun gezwungen, da ihr Status oft über viele Monate unsicher ist. Sie müssen während der ersten drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung leben. Nach drei Monaten in Deutschland ist es Flüchtlingen im Prinzip erlaubt zu arbeiten. Die Vorrangprüfung, ob es einen passenden, arbeitssuchenden deutschen oder EU-Bürger gibt, entfällt jedoch erst nach 15 Monaten (eine Ausnahme bilden sogenannte Mangelberufe). Minderjährige Asylsuchende haben ein Recht auf Bildung und dürfen laut Gesetz deutsche Schulen besuchen. Leistungen s. Frage 7.) 9.) Was ist unsere Kritik am Vorgehen der Großen Koalition? Zu spät: Dass Menschen aus den mörderischen Kriegen in Syrien und dem Irak, aus Somalia und Eritrea flüchten werden, das war seit Jahren bekannt. Die Bundesregierung aber hat hiervor zu lange die Augen verschlossen und so viel Zeit vergeudet, um Deutschland besser vorzubereiten. Zu lahm: Seit über einem Jahr verspicht die Bundesregierung z. B. immer wieder, mehr Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzurichten, um dort die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Aber viel zu lange passiert nichts. Von den im Juni 2015 über den Nachtragshaushalt bewilligten zusätzlichen Stellen sind gerade mal 35 neue Entscheider-Stellen beim BAMF besetzt worden: Folge ist, dass der Antrags- und Verfahrensstau immer größer wird.» Argu-Hilfe 3
4 Zu geizig: Länder und Kommunen tragen die finanzielle Hauptlast bei der Versorgung der Flüchtlinge. Die geplanten 3 Milliarden Euro für die Kommunen reichen nicht. Der Bund muss sich in den kommenden Jahren an den Versorgungskosten pro Flüchtling nachhaltig beteiligen. Anbiedernd gegenüber dem Ressentiment: Die Forderung nach der Proklamation immer neuer angeblich sicherer Herkunftsländer, die vom Bundesinnenminister geforderte Rückkehr zum Sachleistungsprinzip für Asylsuchende, Residenzpflicht etc. - all das sind Maßnahmen, die nichts bringen - außer eine Stigmatisierung der betroffenen Flüchtlinge und Futter für die Hetzer von Rechtsaußen. Kurzsichtig und egoistisch: Wir Grünen haben seit Jahren eine solidarische Teilung der Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa gefordert. Die Bundesregierung hat dies immer wieder blockiert. Jahrelang hat die Bundesregierung gut damit gelebt, dass (mithilfe der sog. Dublin- Verordnung) die Mittelmeeranrainerstaaten der EU den Großteil der Asylsuchenden aufnehmen mussten. Heute ist das Dublin-System implodiert: Die Flüchtlinge bahnen sich ihren Weg. Und viele von ihnen kommen nach Deutschland. Eine gerechte Verteilung von Asylsuchenden in Europa wird immer schwieriger. 10.) Was ist unsere Kritik an der Regelung über die sog. sicheren Herkunftsstaaten? Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wurde mit dem sogenannten Asylkompromiss 1993 eingeführt. Wenn ein Staat als angeblich sicher eingestuft wird, wird für die Betroffenen der rechtsstaatliche Anspruch auf eine unvoreingenommene Anhörung der Fluchtgründe bzw. auf effektive Rechtsschutz erheblich eingeschränkt. Dabei gibt es gute Fluchtgründe auch für solche angeblich sicheren Länder wie die des westlichen Balkans: Zwar werden dort z. B. Roma nicht im klassischen Sinne politisch verfolgt. Sie sind dort aber unstreitig strukturellen Diskriminierungen, z. B. beim Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung, und oft auch Gewalttaten ausgesetzt, ohne dass die Täter belangt würden. Hinsichtlich Roma und auch Lesben und Schwulen verletzen diese Länder immer wieder ihre staatlichen Schutzpflichten. Nur in einem gründlichen Verfahren kann geprüft werden, in welchen Fällen sich diese vielfältigen Diskriminierungen zu einer verfolgungsähnlichen Bedrohung verdichten, so dass diese Menschen doch Anspruch auf einen Schutzstatus haben. Die letztjährige Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und von Mazedonien als sicherer Herkunftsstaat hat zu keinem erkennbaren Rückgang der Zugangszahlen von Asylsuchenden aus diesen Ländern geführt. In den sechs Monaten bis zur Einstufung kamen Flüchtlingen aus diesen Staaten, in den sechs Monaten nach der Einstufung Diese Gesetzesverschärfung war kein geeignetes Instrument. Wenn nun gesagt wird, der weitere Anstieg hätte immerhin verlangsamt werden können, ist das eine reine Schutzbehauptung, die das Scheitern dieses Ansatzes vertuschen soll. 11.) Was sagen wir zur Schleuserkriminalität? Immer wieder gibt es dramatische Berichte, dass kommerzielle Fluchthelfer Schutzsuchende auf ihrem Weg nach Europa ausbeuten. Hinzu kommt, dass Flüchtlinge z. B. bei der Überquerung des Mittelmeers in überfüllte Boote gesetzt oder auf dem Landweg in LKWs eingepfercht werden. Hier ist oftmals ein hohes Maß an krimineller Energie vorhanden. Die Regierungen rufen hier immer wieder gerne und medienwirksam - nach mehr Polizei. Richtig ist: Die polizeiliche Bekämpfung krimineller Schlepper ist notwendig. Doch es gibt eine» Argu-Hilfe 4
5 Kehrseite: Der polizeiliche Fahndungsdruck erhöht für die Täter das Risiko. Dies wird dann in Form höherer Preise an die Flüchtlinge weitergereicht. Dadurch gewinnen die Schlepper Extra-Profite und riskieren immer waghalsigere und gefährlichere Schleusungen. Schlepperkriminalität ist wie Drogenkriminalität: Erst die Strafbarkeit (sei es des Drogenbesitzes oder des unerlaubten Grenzübertritts) provoziert die Herausbildung profitträchtiger krimineller Strukturen. Wer Schleuserkriminalität ursachenorientiert eindämmen möchte, der muss sich für einen Ausbau legaler Einwanderungsmöglichkeiten einsetzen. Nur so kann das Geschäftsmodell ausgetrocknet werden. Maßnahmen gegen kriminell-kommerziell agierende Schleußer dürfen nicht zur Denunziation humanitärer Hilfe führen. Auch heute gibt es humanitär bzw. familiär motivierte Formen der Fluchthilfe. Das Europarecht sieht ausdrücklich vor, dass humanitäre FluchthelferInnen (anders als kommerzielle Menschenhändler) straffrei bleiben (können). 12.) Was sagen wir zur Kürzung des Taschengeldes für Asylsuchende bzw. zur Rückkehr zum sog. Sachleistungsprinzip? Das BMI hat jüngst zwei Dinge vorgeschlagen: Zum einen sollen Asylsuchende in Zukunft Leistungen nach dem sog. Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich wieder nur als Sach- statt als Geldleistung erhalten. Und zum anderen soll Asylbewerbern aus dem westlichen Balkan das Taschengeld, das derzeit 4,70 Euro pro Tag beträgt, gekürzt oder nicht mehr ausgezahlt werden. Grüne Bewertung: Beim Taschengeld riskiert die GROKO erneut einen Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte 2012 aus dem Gebot der Menschenwürde abgeleitet, dass auch Asylsuchenden ein Existenzminimum zusteht und dass dieser grundrechtliche Anspruch aus migrationspolitischen Gründen nicht relativiert werden darf. Das Sachleistungsprinzip war erst Ende 2014 auf grünen Vorschlag hin in einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat abgeschafft worden. Eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip wäre ein teurer und bürokratischer Rückschritt. Von den Betroffenen wurden diese Sachleistungen immer als diskriminierend empfunden. 13.) Warum brauchen wir ein Einwanderungsgesetz? Wir wollen transparente und unbürokratische Regeln für die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland. Ein Einwanderungsgesetz gibt Menschen die Möglichkeit, legal nach Deutschland zu kommen und entlastet das Asylsystem. Es ermöglicht, dass Menschen mit oder ohne Asylgrund ihren Status wechseln und zu Einwanderern werden. Das gibt ihnen gerechte Perspektiven. Ein Einwanderungsgesetz stellt der Solidarität und Verantwortung angesichts der Flüchtlingsnot den notwendigen politischen Weitblick zur Seite, den wir als Einwanderungsland brauchen. Hierfür gibt es gute Gründe: 1. Es geht darum Einwanderung so zu steuern, dass sie sich auch am Können der Menschen ausrichtet, die zu uns kommen. Viele Flüchtlinge werden wieder in ihre Heimat zurückkehren, andere werden bleiben. Für sie müssen wir schon heute Perspektiven schaffen.» Argu-Hilfe 5
6 2. Das deutsche Zuwanderungsrecht ist unübersichtlich und bürokratisch und nach wie vor auch zu restriktiv. so dass sowohl Unternehmen als auch potentielle EinwanderInnen das derzeitige Recht kaum nutzen können. 3. Deutschland braucht mehr Einwanderung. Auch weil Einwanderung eine der maßgeblichen Instrumente ist, um die Folgen des demografischen Wandels für unsere Gesellschaft und ihre sozialen Sicherungssystem zumindest abzumildern. 4. Das deutsche Zuwanderungsrecht ist derzeit nicht darauf vorbereitet, das sich im Zuge der Globalisierung und heutiger Mobilität absehbar verstärkende und sich verändernde internationale Migrationsgeschehen sinnvoll zu steuern. 5. Wer den Flüchtlingen, die aus der wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit ihrer Herkunftsländer fliehen, eine andere Perspektive anbieten will, als ein in der Regel aussichtlosen Asylverfahrens, der muss sich darum bemühen, legale Einwanderungsportale nach Deutschland zu schaffen und dafür aktiv werben.» Argu-Hilfe 6
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