Verschiedene Einflüsse bestimmen den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes, wie

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1 Gebäudeenergieberatung im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. Warum Energieberatung? Viele Gründe sprechen dafür, den energetischen Gesamtzustand eines Gebäudes zu optimieren. Effektiver Klimaschutz macht es notwendig, den Ressourcen- und Energieverbrauch auf allen Ebenen zu reduzieren. Zahlreiche Argumente sprechen für eine energetische Verbesserung des eigenen Hauses: Behaglichkeit und Komfort Gesundheit- z.b. durch Verhinderung von Schimmelbildung Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen Vermeidung von Bauschäden z.b. durch Kondenswasserbildung an Kältebrücken Werterhaltung bzw. Wertsteigerung des Gebäudes und nicht zuletzt die Schonung unserer gemeinsamen Umwelt und des Klimas Verschiedene Einflüsse bestimmen den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes, wie die Beschaffenheit der Außenhülle der Standard der technischen Anlagen oder individuelle Nutzungsanforderungen. Diese und andere Einflüsse und ihre Wechselwirkungen untereinander machen das Gebäude zu einem komplexen System. Um die Auswirkungen auf den zu erwartenden Energieverbrauch des Bauwerks erkennen zu können, bedarf es stets einer individuellen Betrachtung des Gebäudes. und nun? Im Falle einer geplanten Baumaßnahme oder Sanierung Ihres Gebäudes sollten Sie rechtzeitig eine unabhängige und kompetente Energieberatung in Anspruch nehmen, um für die Zukunft vorzusorgen und bei größtmöglichem Komfort den Energiebedarf Ihres Hauses zu minimieren. Vor Einschaltung eines fachlich qualifizierten Energieberaters stellen sich für den Nichtfachmann viele Fragen:

2 Wer bietet kompetente Gebäude - Energieberatung? Energieberatung im Energiebüro des Landkreises Neumarkt i.d.opf. Das Energiebüro des Landkreises bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Es handelt sich hierbei um eine grundsätzliche und allgemeine Beratung, im Rahmen derer wir Sie über bestehende Förderprogramme im Bereich der Gebäudesanierung informieren und Ihnen Informationsschriften zu den gewünschten Themenbereichen aushändigen. Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen. Kaminkehrer mit Zusatzqualifikation Energieberater (HWK) Der Kaminkehrer als Energieberater im Handwerk bietet auch eine überschlägige Bestimmung des Ist-Zustandes an, erstellt eine Berechnung und macht mindestens zwei Sanierungsvorschläge. Die Übergabe erfolgt mit einer Stunde Beratung. Die Kosten für diesen Energie-Spar-Check betragen ca. 250,-. Gebäude-Energieberater im Handwerk (HWK) Architekten und Ingenieure als Energieberater Handwerker, Ingenieure und Architekten als Energieberater mit einer qualifizierten Zusatzausbildung von mind. 200 Stunden für Handwerker und ca. 130 Stunden für Architekten und Ingenieure nehmen eine genaue Bestimmung des Ist - Zustandes des Gebäudes vor. Sie berechnen Sanierungsvarianten und schlagen Ihnen die beste Möglichkeit vor. Zudem erstellen sie einen umfassenden Bericht. Die Übergabe erfolgt im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches. Die Kosten dafür betragen etwa ab 600,- bis 900,- brutto für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, je nach Gebäude und Datenlage. Diese Fachleute sind auch als Sachverständige im Rahmen der Förderung durch die KfW zugelassen. Es gelten jedoch besondere Anforderungen an die Qualifikation des Beraters bei hocheffizienten Sanierungen. Energiesparberatung Vor-Ort-Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wurde mit Wirkung vom geändert und läuft bis zum Hier sind die wesentlichen Änderungen stichpunktartig aufgeführt: Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, wenn die Beratung durch Empfehlungen zur Stromeinsparung und/oder thermografische Untersuchungen ergänzt wird. Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung bei Beratung von Mietern oder Pächtern. Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor- Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat. Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von gutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.

3 Gegenstand der Förderung Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass bis zum der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist. Für bestimmte Gebäude ist eine Beratungsförderung ausgeschlossen. Diese Fallkonstellationen können Punkt 2.4 der Richtlinie entnommen werden. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater/Innen, die über bestimmte fachliche Kenntnisse verfügen und unabhängig sein müssen. Das BAFA stellt auf seiner Homepage ( Kontaktinformationen über diesen Personenkreis zur Verfügung, sofern diese einer Veröffentlichung der Daten zugestimmt haben. Diese sogenannte Energieberaterliste des BAFA ist urheberrechtlich geschützt. Jede kommerzielle Verwertung ohne entsprechende Genehmigung ist unzulässig. Art und Höhe der Förderung Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten / Gutachten ist nicht vorgesehen. Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum festgelegt; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden. Über eine Verlängerung des Programms entscheidet der Richtliniengeber rechtzeitig vor Ablauf. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

4 BAFA Vor Ort Berater, Architekten, Ingenieure und bauvorlageberechtigte Energieberater Name Bauer Volker Leipziger Straße 21 Blomenhofer Thomas Flutgrabenweg 4 Brandl Thomas Alfred-Bischoff-Str. 8 Braun-Haas-Lerzer Ingenieurbüro Weist Andreas Mussinanstr. 136 Burkhardt Carsten Kapellenäcker 17 Fiegl Werner Schwenningerstraße 57a Hollfelder Paul Loy-Hering-Str. 16 Kraus Monika Klostergasse 7 Müller Theodora Regensburger Str. 108 B Schiller Hartmut Prälat-Triller-Str. 41 Schottner Ernst G. Badstr. 15 Tel.: : Tel.: : Tel.: Tel.: Tel.: : VB-Baustatik@ info@sos-co2.eu info@bhl-ingenieure.de Tel.: : info@ibburkhardt.de Tel.: : servicepoint-fiegl@ Tel.: : paul.hollfelder@ Tel.: : info@architektur4u.de Tel.: : info@architekten-mueller.de Tel.: : info@architekt-schiller.de Tel.: : E.Schottner@ Zusatzqualifikationen, Zusatztätigkeiten KfW Denkmal BAFA-Vor Ort

5 Name Schwarz Andreas Föhrenweg 1a Dr. Ströber Alexander Mariahilfstraße 20 Wolff Katja Meisenweg 1 Englmann Ludwig Berching Egerlandstraße 34 Seitz Alfred Berching Marterlweg 19 Seitz Gotthard Berching Tannenstraße 5 Prock Willi Dietfurt Kellergasse 20 Erhardt Bruno Berg Kohlgartenstr. 7 Kerschensteiner Roland Berg Hammergasse 7 Schlierf Richard Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Te.: : mail@drstroeber.de mail@wolff-architektur.de le@architekt-englmann.de info@pb-seitz.de a.seitz@architekt-seitz.de architekturbuero@prock.de energieanalytik@ Zusatzqualifikationen, Zusatztätigkeiten Fachplanung KfW 40-55, Baubegleitung KfW info@energieberatungneumarkt.de info@zimmereikerschensteiner.de Postbauer- Heng Cäciliastr. 17 Tel.: richardschlierf@web.de BAFA-Vor Ort Kautnik Thomas Velburg Hinterer Markt 2 Tel.: kautnik@gmx.de Walter Christian Velburg Zum Sperlasberg 4 Tel.: : , christian.walter@ walterundpartner.de Fachplanung KfW 40-55,

6 Name Gabler Ingo Breitenbrunn Thüringer Weg 15 Tel.: Aurbach Markus Deining Am Schulgarten 3 Tel.: markus.aurbach@web.de Berschneider & Berschneider Architekten Tel.: Schmid Andreas Pilsach Hauptstr. 12 : mail@berschneider.com Dr. Schütte Solares Bauen Sengenthal Auf der Lüss 35 Tel.: : info@dr-schuette-solaresbauen.de Zusatzqualifikationen, Zusatztätigkeiten Luftdichtigkeitsmessung, Zert. Passivhausplaner (PHI) Fachplanung KfW 40-55, Baubegleitung KfW 40-55

7 Name Kaminkehrer mit Zusatzqualifikation als Energieberater (HWK) Bogner Michael Gerhart- Hauptmann-Str. 76 Braun Werner Ackerstraße 3 Großmüller Rainer (2) Anglerstr. 8a Lang Andreas Rebhuhnstr. 4a Suttner Reinhard Paul-Keller-Str. 55 St.-Andreas-Str. Brüderlein Hubert Parsberg 11 Simon Markus (2) Parsberg Alte-Seer-Str. 2 Köbler Alfred (2) + Luftdichtheitsmessungen Freystadt kaminkehersimon@web.de Heinrich-v.-Stein- Str. 171 Meier Ludwig (1) (2) Velburg Grünthaler Weg 1 Hueber Alois Mühlhausen Oberer Sonnenberg 2 Brüderlein Johannes (2) Breitenbrunn Dürner Straße 20 Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Tel.: : Hahn Wolfgang (1) Breitenbrunn Fichtenstraße 2 (1) Anbieter für BAFA vor Ort Beratung; (2) Anbieter für Thermographie Leistungen Bogner.Michael@ bkm.braun@ reinhard.suttner@fre enet.de hubertbruederlein@ web.de Langandreasbkm@gmx.de alfred.koebler@ BKM.Ludwig- Meier@ bkmhueber@ call110.de Die Energieberaterliste enthält alle dem Energiebüro des Landkreises zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Energieberater. Alle Angaben sind ohne Gewähr, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann aus der Auflistung keine Empfehlung abgeleitet werden. bkm.bruederlein@tonline.de hahn-bkm@ Herausgeber: Landratsamt Neumarkt i.d. OPf. Energiebüro Nürnberger Str. 1 Ansprechpartner: Walter Egelseer Tel. Nr.: 09181/ ; : 09181/ Mail: egelseer.walter@landkreisneumarkt.de Walter Schardt-Pachner Tel. Nr.: 09181/ ; : 09181/ Mail: schardt-pachner.walter@landkreisneumarkt.de Die Klimaschutzaktivitäten des Landkreises werden gefördert durch:

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