Golfclub Sinsheim Buchenauerhof e.v.

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1 Golfclub Sinsheim Buchenauerhof e.v. WETTSPIEL-, VORGABENORDNUNG & ALLGEMEINE PLATZREGELN I. Wettspiele 1. Ausschreibung 2. Anmeldung 3. Startliste 4. Teilnehmer 5. Zählkarte (Scorekarte) 6. Startverspätung 7. Zähler 8. Wettspielleitung 9. Regelentscheidungen durch Spielleitung 10. Zugelassene Bälle 11. Zugelassene Driver 12. Spielunterbrechung 13. Spieltempo 14. Ergebnisse 15. Preise 16. Ergebnisliste 17. Änderungsvorbehalte II. Vorgaben 1. Allgemeines 2. Vorgabewirksame Wettspiele 3. Clubvorgaben 4. DGV-Erstvorgabe III. Allgemeine Platzregeln 1. Spielberechtigung 2. Platzsperre 3. Privatwettspiele & Gruppen 4. Platzrecht 5. Clubcar 6. Abschlagszeiten 7. Abspielen von 10. Abschlag 8. Zügiges Golfspiel 9. Pflege des Platzes und der Grüns 10. Probeschwünge 11. Sicherheitsmaßnahmen 12. Platzkontrolle 13. Greenfee 14. Hunde 15. Driving Range Bälle 16. Mobiltelefone IV. Platzregeln Club/Spielaussch/Wettsp-o

2 I. WETTSPIELE 2 Alle Wettspiele werden a. nach dem Spiel- und Wettspielhandbuch (SWSH) des Deutschen Golfverbandes (DGV) b. nach der Wettspielordnung, besonderen Platzregeln und auf Basis dieser Rahmenausschreibung des Golfclubs Sinsheim Buchenauerhof e.v. sowie c. nach den am Spieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, welche am Schwarzen Brett angeschlagen sind, ausgetragen. 1. Ausschreibung (Regel 6-1 / 33-1) Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Veranstaltungs- und Wettspielkalender veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung, die ca. 14 Tage vor Durchführung an der Infotafel angeschlagen ist, verbindlich (Seite 52 VS). Die Ausschreibung enthält: - die Spielform - offenes oder clubinternes bzw. Einladungs - Wettspiel - die Teilnahmeberechtigung - die Art der Vorgabe und Vorgabewirksamkeit - die Höhe des Startgeldes - der Meldeschluss - die Wettspielleitung - die eingeteilte(n) Klasse(n) - den Startmodus siehe Seite VS 1/12 Stechen S. 113/5, 10.1/114/ Falls nicht anders ausgeschrieben, gilt für alle Wettspiele: - Gelbe Abschläge für Herren - Rote Abschläge für Damen - Caddies sind erlaubt. 2. Anmeldung Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt an der Infotafel eine Anmeldeliste aus, in der sich Bewerber mit Namen, Vornamen und Handicap eintragen. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die Spielvorgabe ein. Meldungen können auch telefonisch, per Fax (in Abhängigkeit der Ausschreibung), online (über oder ), per oder persönlich an die Geschäftsstelle erfolgen. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer für dieses Turnier der Veröffentlichung ihres Namens in der Start- und Ergebnisliste und von eventuellen Bildern auf der Internet Homepage und des Clubmagazins Divot des Golfclub Sinsheim Buchenauerhof zu. 3. Startliste Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung (WL) in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle eine Startliste erstellt, aus der: - Name und Spielvorgabe aller Bewerber, sowie ihre Zusammenstellung in Spielgruppen und - genaue Startzeiten für alle Bewerber ersichtlich sind. Die Startliste wird am Tag vor dem Wettspiel durch Aushang im Clubhaus, Anzeige auf der Homepage des GC Sinsheim sowie auf golf.de und per oder telefonische Anfrage den Teilnehmern veröffentlicht. In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss (gemäß des DGV-VS S. 16, Abs SWSH Seite 55 Anhang G/2./6 und Seite 16) einen Bewerber als Zähler mit auf die Runde schicken.

3 3 4. Teilnehmer Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel ist verantwortlich für - das Entrichten der Meldegebühr (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels (auch bei Nichtteilnahme, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde) - die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Regel 6-2a+b) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich 10 Min. vor seiner Abschlagszeit an seinem Tee einzufinden. Bei Nichtantritt kann der Spielausschuss eine Spielsperre verhängen. 5. Zählkarte (Scorekarte) Die persönliche Zählkarte muss mind. 15 Min. vor der Abschlagszeit (bei Kanonenstart mind. 30 Min. vorher) an der Ausgabestelle abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6b so bald wie möglich an der Abgabestelle wieder eingereicht (im Normalfall im Wettspielbüro) werden. Bei Nichteinhaltung kann der Anspruch auf die Turnierteilnahme und Wertung abgesprochen werden. Die Zählkarte gilt nach der Runde als abgegeben, sobald der Spieler sie dem Turnierbüro ausgehändigt und den Raum verlassen hat. 6. Startverspätung Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er mit zwei Schlägen im Zählspiel und mit Lochverlust am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel bestraft. Strafe für Verspätung nach fünf Minuten ist die Disqualifikation. 7. Zähler Die Reihenfolge der Zähler ergibt sich aus der Startliste. Bei 3er-Flights gilt: 1 zählt 2, 2 zählt 3, 3 zählt 1. Bei 4er-Flights gilt: 1 zählt 2, 2 zählt 3, 3 zählt 4 und 4 zählt 1. Nicht der Zähler, sondern der Spieler selbst ist für die Richtigkeit der Ergebnisse und die beiden Unterschriften auf der Zählkarte verantwortlich. 8. Wettspielleitung (WL) Die Wettspielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe - den Platz ganz oder teilweise für Nichtteilnehmer an Wettspielen sperren - über die Durchführung, Weiterführung und/oder Annullierung von Wettspielen entscheiden - Änderungen in der Zusammenstellung von Flights vornehmen (nach Regel 6-3b) - alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen. Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden. 9. Regelentscheidungen durch Spielleitung Sofern nicht durch Platzrichter entschieden, entscheidet die Spielleitung nach Regel Einsprüche bezüglich der Ergebnisse des betreffenden Wettspiels müssen bis spätestens 20 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das 18. (bzw. 9.) Grün verlassen hat, eingereicht werden (Ausnahmen siehe Regel 34-1b). Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang an der Turnierpinwand für 48 Stunden (siehe DGV VS + SWSH Seite , 3.221) angeschlagen und öffentlich gemacht sind. Siehe S. 116 Abschn. 5/5.1.13

4 4 10. Zugelassene Bälle ( sh. Seite 75 DGV VS) Der Ball, den ein Spieler benutzen darf, muss den Bestimmungen der Golfregeln entsprechen. Das Benutzen von Driving Range - Bällen auf dem Platz ist strengstens verboten. 11. Zugelassene Driver Die Turnierteilnahme ist nur mit Drivern, welche nicht auf der List Of Non Conforming Driver Heads des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews aufgeführt sind, gestattet. Siehe Golfregeln Anhang II, Ziffer 4c 12. Spielunterbrechung Für Spielunterbrechungen gilt grundsätzlich Regel 6-8. Unterbrechung des Spiels: Ein Schuss Wiederaufnahme des Spiels: Zwei Schüsse 13. Spieltempo (Unangemessene Verzögerung) Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel wird von der WS-Leitung und /oder dem Platzrichter nach folgender Regelung ermittelt und geahndet: Wird beobachtet, dass eine Partie ihre Position verloren hat, d.h. ihr Abstand zu der vor ihr spielenden Partie erheblich größer geworden ist als der Zeitabstand beim Starten, oder wird von der ersten Partie nach Feststellung der WS-Leitung oder des Platzrichters eine unangemessene Zeit beansprucht, so wird wie folgt verfahren: a) Der Spielgruppe wird mitgeteilt, daß sie ihre Position verloren hat und die Zeit jedes einzelnen Spielers ab sofort gemessen wird. b) Überschreitet ein Spieler, der zuerst zu schlagen hat, die Zeit von 60 Sekunden, oder 45 Sekunden, wenn er als Zweiter, Dritter oder Vierter an der Reihe ist, dreimal oder öfter nach Beginn der Messung während einer Runde, so wird dies als eine Verletzung der Regel 6-7 (unangemessene Verzögerung) angesehen. Die Zeitmessung beginnt jeweils in dem Moment, in dem der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Strafe für Verstoß: Zählspiel: 2 Schläge Wiederholter Verstoß: Disqualifikation Lochspiel: Lochverlust Wiederholter Verstoß: Disqualifikation Ist oben dargestellte Handhabung wegen nicht ausreichend zur Verfügung stehender Spielleitungsmitglieder/Platzrichter nicht durchführbar, so gilt folgende Regelung: Eine Spielgruppe, die ihre Position nicht hält, eine Distanz von mehr als einer Spielbahn zwischen sich und dem vorausgehenden Flight entstehen lässt, wird nach vorausgegangener Ermahnung wegen langsamen Spielens R 6.7, Seite 53 RB von der Spielleitung mit einer Strafe von 2 Schlägen je Spieler belegt. Die Strafe ist spätestens dann erwirkt, wenn nach Beendigung des Wettspieles ein Zeitabstand von mehr als 18 Minuten (bei einem 3er Flight, 25 Minuten bei einer 4er Gruppe) zum vorausgehenden, gleichgestalteten Flight besteht (Regel 6-7). Siehe Seite 17 Abschn. 4 BWGV Golf-Timer Ergebnisse Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, wird bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden. Für das Stechen werden 9 Löcher gewertet, und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1,18,3,16,5,14,7,12,9 gemäß Vorgabenverteilungs-schlüssel. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1,18,3,16,5,14), sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1,18,3) und schließlich das schwerste Loch (Schwierigkeitsgrad 1). Besteht immer noch Gleichheit entscheidet das Los. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s.o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

5 5 Da jedoch auch ein mehrstufiges Stechen immer wieder Gleichheit der Ergebnisse erbringen kann, muss am Ende eines ein- oder mehrstufigen Stechens stets die Spielfortsetzung ( Stechen im Sinne der Golfregeln) oder die Entscheidung durch Los stehen. Ist Spielfortsetzung ausgeschrieben, so muss die Ausschreibung besagen, ob sie im Anschluss an das Ende des Wettspieles oder zu einem besonderen Termin stattfindet. Bei Lochwettspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach Sudden Death statt (im Vorgabe-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher). Ein Sudden-Death beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die besondere Ausschreibung zum Wettspiel vor. 15. Preise Bei allen Wettspielen gilt Doppelpreisausschluss (Brutto- statt Netto-Preis) sofern nicht anders ausgeschrieben. Sonderwertungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Bleibt ein Teilnehmer der Siegerehrung unentschuldigt fern, gilt der Preis als aufgegeben. Preise für entschuldigte Sieger werden in der Geschäftsstelle bis maximal 1 Woche nach Turnieraustragung aufgehoben, danach gilt der Preis als aufgegeben. 16. Ergebnisliste Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden an der Turnierpinwand veröffentlicht (vgl. Punkt 10 der Wettspielordnung des Golfclub Sinsheim). Änderungen dieser Wettspielordnung sind dem Spielausschuss und der Geschäftsleitung des Golfclubs Sinsheim Buchenauerhof e.v. vorbehalten und werden durch speziellen Aushang an der Pinwand unter der Rubrik Spielausschuss bekannt gegeben. 17. Änderungsvorbehalte Mitglieder der Wettspielleitung oder von diesen autorisierte Personen sind befugt, - die Abschlagzeiten einzelner Mitspieler - die Festlegung sowie Anzahl der Klassen und Preise sowie - den Startmodus abzuändern. sh. Seite 53 Anhang G 1.16 sh. Seite 79 (des DGV VS + SWSH) II. VORGABEN 1. Allgemeines Die Vorgabenfestlegung ist durch das Vorgabensystem (VS) des DGV mit seinen Sonderbestimmungen für die Clubvorgaben (37-54) belegt. 2. Vorgabewirksame Wettspiele Für vorgabewirksame Wettspiele (Zählspiel-Einzel, Einzel gegen Par, Einzel nach Stableford) gelten insbesondere die Bestimmungen des Vorgabensystems (VS) des DGV. Danach werden unter keinen Umständen als vorgabewirksame Ergebnisse (Qualifying-Scores) S. 26/16.3 herangezogen: - Eclectic-Wettspiele - Ergebnisse in Vierball -Zählwettspielen - Ergebnisse in Wettspielen über weniger als 18 Löcher - Ergebnisse in Wettspielen, die nicht in Übereinstimmung mit Golf- und/oder Platzregeln ausgetragen worden sind - Ergebnisse in Wettspielen, bei denen der Spieler als Partner eines anderen Spielers beteiligt war - Ergebnisse in Wettspielen nach Stableford oder gegen Par, bei denen nicht die volle Spielvorgabe auf die Löcher verteilt war, etc. (Diese Aufstellung stellt einen verkürzten Auszug dar).

6 Die Zuerkennung von Vorgaben und ihre Änderung erfolgt ausschließlich nach dem Vorgabensystem (VS) des DGV (gültig ab Oktober 2000 bis auf unbestimmte Zeit) und weiteren DGV Bestimmungen. 3. Clubvorgaben (-54 bis -37) Seite 30, Abschn. 4, 20.3/Seite 31 Abschn. 4/20.4 des DGV VS Erlangen der Platzreife: Voraussetzungen für die Erteilung der Platzreife sind die Teilnahme an zwei Regelkursen, die schriftliche Regelprüfung und der praktische Teil auf der 18-Loch-Anlage. Dieser kann entweder mit einem Golflehrer oder im Rahmen eines Anfängerturniers (Tiger-Rabbit) abgelegt werden. Über die ersten 9 Loch müssen 18 Punkte nach folgender Zählweise erzielt werden - dabei handelt es sich um eine abgewandelte Stableford-Zählweise: Doppelpar = 2 Punkte Doppelpar + 1 Schlag = 1 Punkt Jeder Schlag weniger als = 2 Punkte für Doppelpar + 1 Punkt für jeden Doppelpar Schlag weniger Doppelpar + 2 Schläge = 0 Punkte Mit Erteilung der Platzreife erhält das Mitglied die Clubvorgabe -54. Bis Vorgabe -37 können Mitglieder sich auf, in der Geschäftsstelle angemeldeten Privatrunden (EDS) in Begleitung eines weiteren Mitglieds mit mind. Vorgabe -36 oder eines Spielausschußmitglieds verbessern. Die von beiden Spielern unterschriebene Scorekarte muß nach der Runde in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Bei Unterspielung wird das Ergebnis dann in das Stammblatt des Mitglieds eingetragen. Siehe Sonderausschreibung Extra Day Score. Ab einer Clubvorgabe von -45 darf der Spieler an vorgabewirksamen Turnieren des Golfclubs Sinsheim teilnehmen. Diese Vorgabe wird erteilt, wenn der Spieler an dem Regelabend für Turniereinsteiger sowie die dafür notwendigen Stablefordpunkte erreicht hat. 4. DGV-Erstvorgabe DGV Vorgabe -36: Seit dem muß das offizielle Ersthandicap des Deutschen Golfverbandes in einem vorgabewirksamen Turnier erspielt werden. Mit erreichen der Turnierreife (= -45) dürfen Mitglieder auch an offenen Turnieren auf unserer Anlage teilnehmen. Jungen spielen mit Beginn des Kalenderjahres in dem sie 12 Jahre alt werden von den Herrenabschlägen. Anhang E Seite 49 Erweiterung: sh. Seite 49 DGV VS DGV Stammvorgabe -20 von Herren 6 III. ALLGEMEINE PLATZREGELN Jeder Spieler muß auf der 18-Loch-Anlage und dem Kurzplatz ein Bag mit sich führen. An diesem muß die Mitgliederplakette oder das Greenfee-Ticket gut sichtbar befestigt sein. Das Spiel ist grundsätzlich am 1. Abschlag zu beginnen (Ausnahmen siehe III/7). Eine Spielgruppe darf max. aus 4 Spielern bestehen. 1. Spielberechtigung Die Berechtigung zum Spielen auf der Anlage des GC Sinsheim e.v. setzt die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub, sowie die Platzerlaubnis- bzw. Vorgabebestätigung des Heimatclubs voraus (Clubausweis). Die Clubleitung (Vorstand) kann in Einzelfällen die Erlaubnis von der Beurteilung durch einen Golflehrer des Clubs abhängig machen.

7 7 Die Benutzung von Driving-Range, Putting- und Pitching Green ist hingegen auch Nichtmitgliedern, nach Anmeldung in der Geschäftsstelle, gestattet, sofern diese den Übungsbetrieb der Clubmitglieder nicht beeinträchtigen. Gruppen ab 6 Personen sind nur nach Voranmeldung im Clubsekretariat greenfeeberechtigt. 2. Platzsperre sh. S. 91/ SWSH An Wettspieltagen ist der Platz im erforderlichen Umfang vor, während und nach dem Wettspiel für nicht am Wettspiel beteiligte Spieler gesperrt. Mindestens 30 Minuten vor dem ersten Flight und 30 Minuten nach dem Abschlag der letzten am Turnier beteiligten Spielgruppe bleiben die für das Turnier genutzten Abschläge gesperrt. Nachfolgende Spieler müssen mindestens eine Bahn Abstand auf den letzten Turnierflight halten. Sperrzeiten werden in geeigneter Weise an den Zugängen zum 1. und 10 Abschlag angezeigt. 3. Privatwettspiele und Gruppen Alle bei der Clubleitung angemeldeten Privatwettspiele und Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Block- bzw. Startzeiten mit allen Teilnehmern abzuspielen um einen angemessenen, störungsfreien Spielverlauf zu erhalten. Über die Erlaubnis zur Durchführung von Privatwettspielen mit mehr als 9 Spielern entscheidet die Geschäftsleitung. Es ist zuvor eine schriftliche Genehmigung einzuholen. 4. Platzrecht Wochentags haben Zweiballspiele das Durchspielrecht gegenüber Dreiball- und Vierballspielen. Einzelspieler haben keine Vorrechte und müssen sich dementsprechend verhalten, daß sie kein anderes Spiel stören. An Wochenenden und Feiertagen sollte zwischen Uhr und Uhr bevorzugt in 3er- oder 4er-Flights gespielt werden. Vierballspiele haben an diesen Tagen das Vorrecht vor Drei- und Zweiballspielen. Das Vorrecht gilt jedoch nur, wenn die Spielgruppe ihre Position auf dem Platz behaupten kann. Diese Bestimmung hat bei Bedarf auch an Samstagen Gültigkeit und wird per Hinweisschild vor Ort geregelt. Pros mit Schüler haben Vorrang auf der 18-Loch-Anlage und auf dem 6-Loch-Kurzplatz. 5. Clubcar und Clubcarbenutzung bei Wettspielen Spieler mit Clubcars müssen sich in den normalen Spielbetrieb und -fluß eingliedern. Sie haben kein Vorrecht! (Führerschein / Fahrerlaubnis erforderlich). Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Car nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht (Behinderten Ausweis). Teilnehmern die das 70. Lebensjahr erreicht haben, ist das Benutzen eines Cars erlaubt! 6. Abschlagszeiten Während der Golfsaison werden an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis Uhr Startzeiten am Tee 1 vergeben. Gestartet wird im 10 Minuten Takt mit 4er Flights. Ab Donnerstags können Sie für den kommenden Sonntag Startzeiten reservieren, für Feiertage sind Teetimes - in Abhängigkeit der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle - zwei Tage vorher buchbar. 7. Abspielen vom 10. Abschlag Am 10. Abschlag kann grundsätzlich nur wochentags und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen vor Uhr begonnen werden, vorausgesetzt keine Spieler befinden sich auf der Spielbahn 9. Das Gleiche gilt für das Weiterspielen von Partien, welche die Runde nach 9 Loch unterbrochen haben. Diese Bestimmung gilt bei Bedarf auch für das Spiel an Samstagen. Über die aktuell gültige Regelung wird durch ein Hinweisschild zum 10. Abschlag informiert. 8. Zügiges Golfspiel Regel 6-7/sowie I.13 WSO Golfclub Sinsheim Um allen Golfspielern ein ungehindertes Golfspielen zu ermöglichen, wird zügiges Spiel vorausgesetzt. Spielverzögerungen sind zu vermeiden. Abkürzen der Runde ist nicht erlaubt, d.h. die Runde muß am entsprechenden Loch abgebrochen werden. Eine Spielrunde (zu

8 8 Viert) soll keinenfalls mehr als 4 ¾ Stunden in Anspruch nehmen. Eine Spielrunde (zu Dritt) soll keinenfalls mehr als 4 ¼ Stunden in Anspruch nehmen. Spieler, die einen Ball suchen, müssen nachfolgenden Spielern unverzüglich ein Zeichen zum Überholen geben, wenn der gesuchte Ball nicht sogleich zu finden ist. Sie dürfen nicht zunächst fünf Minuten suchen, bevor Sie überholen lassen. Ihr Spiel dürfen Sie erst fortsetzen, wenn die nachfolgenden Spieler überholt haben und außer Reichweite sind. Etikette Seite 18 RB. Sofort nach Beendigung eines Lochs müssen die Spieler das Grün verlassen. Können Spieler Ihre Position auf dem Platz nicht behaupten und bleiben mehr als eine ganze Spielbahn hinter den vorausgehenden Spielern zurück, so müssen Sie die nachfolgenden Spieler zum Überholen auffordern. 9. Pflege des Platzes und der Grüns Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen, Harken sind in den Halter zurückzulegen, ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und festzutreten. Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muß sorgfältig ausgebessert werden. Caddiewagen und Trollies dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge, sowie zwischen Hindernissen (Bunker und Wasser) und Grüns gefahren werden. Werden einzelne dieser Bestimmungen nicht beachtet, kann vom Vorstand ein Platzverbot ausgesprochen werden. Es ist verboten, mit Plastiktees zu spielen. Es ist verboten, mit Metallspikes zu spielen. 10. Probeschwünge Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden (speziell auf den jeweiligen Abschlägen). 11. Sicherheitsmaßnahmen Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz aufhalten. 12. Platzkontrolle Den Anordnungen der Platzkontrolle, wie z.b. Geschäftsleitung, Spielausschußmitglieder, Pros, Greenkeepern und von diesen autorisierte Personen, ist Folge zu leisten. Gäste und Greenfeespieler müssen den Greenfeenachweis sichtbar am Bag befestigen (siehe III Abs. 1). Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand bzw. der Spielausschuß Sanktionen gegen die jeweilig betroffenen Spieler vor. 13. Greenfee (siehe auch gesonderten Aushang: Greenfee- und Gästeregelung) Gäste melden sich im Clubsekretariat, im Pro Shop oder bei den Pros an und weisen sich als Mitglied eines verbandsanerkannten Golfclubs mit ihrem Clubausweis aus. Auf dem Clubausweis muß mindestens die Platzerlaubnis ausgewiesen sein. Sollten Sie niemanden antreffen, werfen Sie bitte das zu entrichtende Greenfee unter Angabe Ihres Namens, des Datums und Ihrer voraussichtlichen Abschlagszeit - vor Spielbeginn - in den Briefkasten des GC Sinsheim. Umschläge hierfür finden Sie in dem Greenfee- Briefkasten. 14. Hunde Im Bereich des Clubhauses dürfen Hunde angeleint mitgeführt werden. Auf dem Golfplatz sind Hunde nicht erlaubt.

9 9 15. Driving Range Bälle Die Driving-Range-Bälle sind Eigentum der AG. Die Verwendung dieser Bälle außerhalb der Driving-Range ist nicht gestattet und wird als Diebstahl geahndet. 16. Elektronische Kommunikationsmittel a) Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und ist rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, kann sie diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. Sinsheim, den Vorstand der Golfanlage Sinsheim Buchenauerhof AG Vorstand des Golfclubs Sinsheim Buchenauerhof e.v. Geschäftsstelle Alexander Wolff Ursula Funk Geschäftsstelle **********************************************************************************

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