Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Blickfang-Werbung (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Blickfang-Werbung (AGB) im nachfolgenden Blickfang / Blickfang-Werbung genannt. 1. Allgemeines 1.1 Alle erbrachten Leistungen von Blickfang-Werbung und alle Bestellungen und andere Rechtsgeschäfte der Firma Blickfang-Werbung werden ausschließlich auf Basis dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erbracht. 1.2 Das Angebot von Blickfang richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei nicht gewerblicher Nutzung, dieses Blickfang unverzüglich mitzuteilen. 1.3 Mit der Erteilung eines Auftrages an Blickfang, bzw. mit der Annahme eines Auftrages von Blickfang, erkennen die Vertragspartner die AGBs in vollem Umfang an. 2. Geltungsbereich 2.1 Die AGBs gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Blickfang und Kunden bzw. Lieferanten. 2.2 Entgegenstehende AGBs von Kunden oder Lieferanten werden ausdrücklich nicht von Blickfang anerkannt. Mit diesen AGBs wird allen anders lautenden AGBs von Kunden oder Lieferanten widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung durch Blickfang gegenüber dem Kunden zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist. 3. Auftragserteilung 3.1 Mit der Auftragserteilung mittels , Post, Fax, oder der schriftlichen Gegenbestätigung des mündlichen Auftrages per Post, , Fax, oder online Auftragsformular geht der Kunde einen rechtswirksamen Kaufvertrag ein. An diesen Auftrag ist der Kunde, sollte keine anders lautende Vereinbarung geschlossen werden, 16 Wochen lang gebunden. 3.2 Wenn sich der Firmensitz des Auftraggebers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder uns keine Erfahrungen aus vorausgegangenen Geschäften mit diesem Kunden vorliegen, behält sich Blickfang-Werbung vor, den Auftrag nur gegen Vorauszahlung auszuführen. 3.3 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftragnehmer die Kosten für die von ihm bei Blickfang veranlassten Änderungen der vorgelegten Entwürfe zu einem Stundensatz von z.zt. 40,00 pro Arbeitsstunde an. Blickfang erstellt eine entsprechende Aufstellung und rechnet diese Kosten gemäß der hier vorliegenden AGBs ab.

2 3.4 Alle nach RAL oder Pantone oder anderen Farmustern- oder Fächern vorgegebenen Farbangaben sind unverbindliche Angaben, die lediglich der ungefähren Orientierung in der Gestaltungsphase eines Werkes dienen. Blickfang ist die künstlerische Ausgestaltung dieser Angaben vom Auftraggeber freigestellt. 3.5 Auf Grund unterschiedlicher Medien können Abweichnungen in der farblichen Gestaltung auftreten. Diese sind materialbedingt nur schwer auszugleichen und Blickfang führt hierbei nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch nur bei voller Kostenübernahme durch den Kunden eine Farbabstimmung / Angleichung durch. Alle hierbei entstehenden Kosten, sowohl für Medien und Materialien, Stundensätze von Blickfang und anderen Firmen, werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Dieselben Bedingungen gelten für den Nachdruck von digital bedruckten Materialien. Oftmals können geringe Änderungen in der Rezeptur der verwendeten Materialien / Medien zu Abweichungen im Nachdruck führen. Auf die Rezeptur und Herstellungsmethoden der Materialien hat Blickfang jedoch keinen Einfluss. Falls nicht anders vom Kunden bestellt, wird Blickfang versuchen, die Nachdrucke mit einfachem Aufwand ähnlich in der Farbgestaltung und Beschaffenheit auszuführen. 3.6 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung an Blickfang die im Angebot aufgeführten Größen-, Mengen- und Maßangaben und alle anderen den Auftrag spezifizierenden Eigenschaften des Objektes / Werkes als korrekt an. Sollten abweichende Eigenschaften des Werkes / Objektes als die im Angebot spezifizierten vom Kunden gewünscht werden, so ist dies Blickfang mit der Auftragserteilung ausdrücklich per Post, Mail oder Fax mitzuteilen. 4. Urheberrecht und Nutzungsrechte 4.1 Blickfang arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Zu den erstellten Entwürfen, Layouts, Bildern, Texten, Slogans und allen anderen Entwürfen und Gestaltungen sowie Objekten aller Art, Trägern, Aufstellern und anderen Gestaltungsvarianten werden die Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Sollte zur Übertragung keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein, so liegen grundsätzlich alle Urheberrechte und Copyrights bei Blickfang und der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von Blickfang diese reproduzieren zu lassen. Die Nutzungsrechte / Werke gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung und dem Abschluss einer entsprechenden, gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung an den Kunden über. 4.2 Alle Texte und Konzepte und alle Entwürfe und Gestaltungen, sowie Objekte, Bilder, bearbeitete Grafiken, und Trägersysteme von Blickfang-Werbung unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 4.3 Die Texte und Konzepte / Werke sowie alle oben beschriebenen Entwürfe und Gestaltungen von Blickfang-Werbung dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen -

3 ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Blickfang-Werbung, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten oder angebotenen Vergütung zu verlangen. 4.4 Eine Nutzungsentschädigung für ein von Blickfang geschaffenes Werk begründet keinen Eigentums- oder weiterreichenden Nutzungsanspruch des Kunden. 5. Vergütung 5.1 Texte und Konzepte sowie alle Entwürfe / Werke jedweder Art als auch die produzierten Werke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die angebotenen und in Rechnung gestellten Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 5.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Blickfang-Werbung berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 5.3Alle von Blickfang angebotenen Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.4 Alle von Blickfang getroffenen Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf behält Blickfang sich ausdrücklich vor. 5.5 Alle vom Auftraggeber bestellten Werke und Anfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. 5.6 Falls von Blickfang nicht ausdrücklich ein Preis inkl. der Montage schriftlich angeboten oder vereinbart worden ist, so werden die Materialien/Werke zum tatsächlichen Stundensatz von 45,00 pro Stunde/Mitarbeiter geliefert und montiert. 6. Fälligkeit der Vergütung 6.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er von Blickfang-Werbung hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen i.h.v. 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung zu leisten sowie 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung/Montage. 7 Eigentumsvorbehalt

4 7.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Alle Objekte gehen in das Eigentum des Kunden über, jedoch bleiben die Urheberrechte, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei Blickfang. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Werke bei Fremdfirmen ohne die Zustimmung von Blickfang reproduzieren zu lassen. Dieses würde einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht darstellen. Dieses gilt insbesondere für Angebote und Entwürfe/Werke zu Beschriftungen aller Art, Werbeanlagen, Werbeaktionen oder damit in Zusammenhang stehenden Konzepten. Sollten diese ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung an Dritte weitergegeben werden, behält sich Blickfang vor, bei jedem Verstoß mindestens 300,00 oder wahlweise den entstandenen Arbeitsaufwand inkl. des Folgeschadens und eine Nutzungsentschädigung des Werkes in Rechnung zu stellen. Diese Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung. 7.2 Grundsätzlich behält Blickfang den Eigentumsvorbehalt an allen Werken bis zur vollständigen Bezahlung. Pfändungen Dritter sind Blickfang umgehend anzuzeigen. 8 Haftung 8.1 Blickfang lässt vor der Veröffentlichung, Montage, Auslieferung usw. die Bildmaterialien, Texte und oder Slogans vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit vom Auftraggeber überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit aller Entwürfe/Konstruktionen wie auch die Prüfung auf evtl. Vorhandene Rechte Dritter, auf den Auftraggeber über. 8.2 Montagen und Installationen aller Art werden grundsätzlich nach den Vorgaben und Anweisungen des Auftraggebers durchgeführt. Dieser haftet für die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen, Bauvorschriften und die vorhandene Tragfähigkeit der Untergründe, bzw. der verwendeten Montagepunkte in vollem Umfang und stellt Blickfang schon bei Auftragserteilung von aus diesem Punkt resultierenden Haftungsansprüchen frei. Sollten statische Belange zu klären sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber auf eigene Rechnung einen zugelassenen Statiker mit der Erstellung der relevanten Berechnungen zu beauftragen. Blickfang holt nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber Baugenehmigungen ein. 8.3 Bei Montagen an Fahrzeugen, anderen beweglichen Dingen, an oder in Objekten oder anderen Orten wird die Haftung der Firma Blickfang ausdrücklich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden Schäden beschränkt. 8.4 Blickfang-Werbung übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte, Entwürfe, Werke, Bilder, usw.. Blickfang-Werbung haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der jeweiligen Arbeiten Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Blickfang-Werbung geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe, Orginale, Werke, usw. an den Auftraggeber.

5 9. Vorlagen 9.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Blickfang-Werbung übergebenen Vorlagen wie z.b. Bilder, Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Karten, usw., berechtigt ist und insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ausdrücklich Blickfang-Werbung von allen Ersatzansprüchen Dritter in vollem Umfang frei. 10. Auftragsabschluss 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle bestellten Werke, Texte, Konzepte, Bilder usw. innerhalb von 7 Tagen nach Erstellung durch Blickfang-Werbung abzunehmen Sollte innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Texte, Werke und Konzepte, Bilder, usw. keine Abnahme oder Korrekturwünsche durch den Kunden erfolgen, gilt der Entwurf als angenommen und wird von Blickfang-Werbung unangekündigt in Rechnung gestellt. Jede Abnahme und jeder Korrekturwunsch muss schriftlich in Form einer Mail, Brief oder Telefax erfolgen Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen voll abzugelten. Darüber hinaus ist die Firma Blickfang Werbung berechtigt, den aus dem Rücktritt entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. 11. Rechnung / Zahlung 11.1 Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde von Bilckfang-Werbung eine ordentliche Rechnung per , Fax oder Post. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug auszugleichen Bei Zahlungsverzug kann Blickfang-Werbung Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. Verlangen, sowie eine pauschale Mahngebühr für die Auslagen und den Aufwand in Höhe von 10,- zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 12. Lieferungen an Blickfang

6 12.1 Alle an Blickfang durchgeführten Lieferungen erfolgen grundsätzlich entsprechend den bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Bestellbedingungen. 13. Datenschutz: 13.1Blickfang-Werbung ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen von Angebotserstellungen, Auftragausführungen, Statistiken, internen Auswertungen, Werbeaussendungen und zur Weitergabe an Lieferanten und Partnerfirmen zu speichern und zu verwenden Sollten Sie nicht der rechtmäßige Empfänger einer elektronisch übermittelten sein, so informieren sie Blickfang-Werbung bitte umgehend unter folgender Mailadresse: und löschen anschließend die unrechtmäßig empfangenen Daten vollständig. Alle übermittelten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und sind urheberrechtlich geschützt. Eine nicht genehmigte Verwendung und/oder Nutzung dieser Daten in jedweder Art stellt einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht dar und wird umgehend strafrechtlich und durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zivilrechtlich verfolgt. 15. Einkaufsbedingungen der Firma Blickfang-Werbung: 15.1 Alle durch Blickfang-Werbung getätigten Bestellungen werden ausschließlich unter den hier aufgeführten Bedingungen erteilt. Lieferungen aus EG-Mitgliedsstaaten erfolgen grundsätzlich mehrwertsteuerfrei unter: DE Alle Lieferungen erfolgen frachtkostenfrei. Sollte keine andere Lieferadresse benannt sein, so hat die Lieferung an das Lager des Auftraggebers, Neue Straße 1, Traben- Trarbach zu erfolgen Waren, andere Materialien, Datenträger, Geräte und jegliche andere Artikel, die nicht in einwandfreier Beschaffenheit sind, werden zu Lasten des Auftragnehmers nach Prüfung der Ware zurückgesandt. Zur Prüfung der Beschaffenheit und der Vollständigkeit der Ware hat der Auftraggeber eine Frist von 4 Werktagen nach dem Erhalt. Erst nach Ablauf dieser Frist geht die Ware in das Eigentum des Empfängers über Der Lieferant sichert mit der Ausführung des Auftrages automatisch folgende Eigenschaften der Ware zu: Die Ware ist voll verkehrs- und gebrauchsfähig und entspricht den einschlägigen deutschen und europäischen Gesetzen und Bestimmungen. Die Abgaben für das Duale System Deutschland, Grüner Punkt und RESI werden in vollem Umfang vom Lieferanten abgeführt. Die gelieferte Ware ist frei von Rechten Dritter, es bestehen keinerlei Eigentumsvorbehalte. Anders lautenden, diesen Bestimmungen widersprechenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden hiermit ausdrücklich und in vollem Umfang widersprochen.

7 15.5 Diese Konditionen werden mit Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten ausdrücklich anerkannt. Eine Zahlung durch den Auftragnehmer erfolgt unter den unten angeführten Konditionen entsprechend den angegebenen Fristen. Konditionen: Vorkasse bis 6 Tage vor Lieferung: 6,0 % Skonto. Zahlung binnen 21 Tagen: 3,0 % Skonto. Zahlung binnen 42 Tagen: 1,5 % Skonto Zahlung binnen 60 Tagen: 0,0 % Skonto Auftraggeber: Blickfang Werbung, Inhaber Lore Marx, Neue Straße 1, Traben- Trarbach 16. Haltbarkeitsangaben / Beschaffenheit / technische Eigenschaften 16.1 Alle von Blickfang-Werbung gemachten Angaben zur Haltbarkeit, Beschaffenheit und technischen Eigenschaften einer gelieferten Ware basieren auf den Aussagen des Herstellers und werden von der Firma Blickfang-Werbung ausdrücklich nur als unverbindliche Empfehlung gegenüber dem Kunden/Auftraggeber ausgesprochen. Diese werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. 17: Versand 17.1 Blickfang versendet Werke ausschließlich unversichert und zu Lasten des Kunden Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt Für die vom Spediteur/Paketdienst angegebenen Versandlaufzeiten übernimmt Blickfang keine Garantie oder Gewähr. Alle von Blickfang angegebenen Laufzeiten sind ausdrücklich unverbindlich Sollte der Kunde die Ware zu einem fixen Zeitpunkt erhalten wollen, so muß sich der Empfänger um die Organisation des Transportes kümmern. Dabei ist der genaue Abholtermin und die Art der Verpackung Blickfang mind. 24 Stunden vor Abholung mitzuteilen. Hieraus resultierende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 18: Lieferung 18.1Ist Blickfang mit einer Lieferung im Verzug, so verpflichtet sich der Auftraggeber diesen Verzug schriftlich anzumahnen und eine Nachfrist von mind. 12 Werktagen zu gewähren. Danach ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche wie bspw. Schadensersatz von Dritten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8 18.2Soweit nicht ausdrücklich zwischen Blickfang und dem Auftraggeber schriftlich ein Fixtermin zur Lieferung vereinbart worden ist, gelten alle vorgegebenen Termine nur als unverbindliche Angaben. 19. Schlussbestimmungen 19.1Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Blickfang-Werbung die für ihn erstellten Arbeiten als Referenz publizieren darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, Domain oder Zitate für Werbezwecke publiziert werden kann. 19.2Erfüllungsort der Leistungen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist Traben-Trarbach/Mosel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Bernkastel-Kues. 19.3Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet. Unwirksame Bestimmungen werden soweit möglich durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck beider Parteien weitgehend erreichen Alle abweichend von den AGBs abgesprochenen Änderungen bedürfen zum Inkrafttreten der Schriftform.

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