Hessischer Pakt für Ausbildung

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1 Hessischer Pakt für Ausbildung zwischen Wirtschaft, Kommunalen Spitzenverbänden, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung

2 2 I. Präambel Die berufliche Ausbildung junger Menschen ist für die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Die persönliche Entwicklung und die Verwirklichung der eigenen Lebensplanung hängen maßgeblich von dem gelungenen Einstieg in ein Berufsleben ab, in dem Neigungen und Fähigkeiten eines Jeden zur Geltung gebracht werden können. Die berufliche Ausbildung ist eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der jeder seinen Teil beitragen muss. Mit staatlichen Maßnahmen können Rahmenbedingungen geschaffen und flankierende Leistungen erbracht werden, um die wirtschaftliche Entwicklung und die Ausbildungssituation zu begünstigen. Durch das duale Ausbildungssystem wird ein wesentlicher Teil der Ausbildung junger Menschen in die Verantwortung der Wirtschaft übertragen. Diese große Praxisnähe des Systems, die eine seiner besonderen Stärken ist, bedingt jedoch gleichzeitig, dass das Angebot an Ausbildungsstellen von der zur Zeit schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst wird. Es ist das Ziel der Wirtschaft, diese konjunkturellen Schwankungen durch besondere Maßnahmen auszugleichen, um im gesamtgesellschaftlichen Interesse eine möglichst umfassende Ausbildung aller Jugendlichen zu gewährleisten und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft auch in Zukunft sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung des Hessischen Paktes für Ausbildung wollen die vertragschließenden Parteien durch gemeinsames Engagement nach Kräften eine Trendwende auf dem Ausbildungsstellenmarkt herbeiführen und jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Chance auf eine berufliche Ausbildung bieten. Dies soll ereicht werden: - im Regelfall durch Vermittlung einer Ausbildung im dualen System, - durch das Angebot sonstiger betrieblicher Ausbildungen außerhalb des dualen Systems,

3 3 - durch die Optimierung der Vermittlung auf offene Plätze, - durch Qualifizierungsangebote, vorzugsweise solcher, die in eine spätere duale Ausbildung einmünden sowie - durch verbesserte Angebote zur Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Diese Bemühungen sollen eine Belastung der Wirtschaft durch eine gesetzliche Ausbildungsabgabe vermeiden. Für die Vertreter der Wirtschaft ist dieses Ziel Grundlage des Paktes. Die Unterzeichner des Hessischen Paktes für Ausbildung appellieren an die Tarifvertragsparteien, auf den Abschluss solcher Vereinbarungen hinzuwirken, die das Angebot an Ausbildungsplätzen fördern und bestehende Hemmnisse abbauen. II. Lage Trotz zahlreicher Bemühungen der vertragschließenden Parteien um eine Verbesserung des Ausbildungsstellenangebotes ist die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Hessen nach drei Jahren bundesweiten Nullwachstums nach wie vor schwierig und hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschärft. Nach einer Analyse der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbh sind in diesem Jahr ca Jugendliche zu versorgen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze in ergänzenden Maßnahmen im Bereich Schule und Arbeitsverwaltung dürfte die Zahl der benötigten Neuverträge zum Herbst des Jahres 2004 bei ca liegen. Bis Ende 2003 wurden demgegenüber nur Neuverträge abgeschlossen. Die Schließung dieser Lücke durch die Kombination der weiter unten beschriebenen Maßnahmen von angesichts der zu erwartenden Verschärfung der Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt mindestens Plätzen ist ein wesentliches Ziel des Hessischen Paktes für Ausbildung; an der Erreichung dieses Ziels muss sich dieser Pakt messen lassen.

4 4 In den nächsten Jahren ist aufgrund der demographischen Entwicklung mit einer weiter steigenden Nachfrage an Ausbildungsplätzen zu rechnen, die ihren Höhepunkt etwa im Zeitraum von 2007 bis 2012 erreichen wird. Es besteht daher schon jetzt dringender Handlungsbedarf. Am 25. Mai 2004 haben die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern sowie die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit eine Hessen-Initiative für Ausbildung ins Leben gerufen. Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben am 16. Juni 2004 einen Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland geschlossen. Dieser soll unter Einschluss der Hessen-Initiative für Ausbildung umgesetzt werden. III. Ziele und Maßnahmen Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich zu nachfolgenden Zielen und Maßnahmen: 1. Die Wirtschaft Die hessische Wirtschaft setzt sich das Ziel, die Zahl der Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr signifikant zu erhöhen, und wird hierzu in den kommenden drei Jahren jeweils mindestens neue Ausbildungsplätze anwerben und den Arbeitsagenturen melden. Dabei sollen die vom Land geförderten Plätze unberücksichtigt bleiben.

5 5 Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich, primär diejenigen Unternehmen anzusprechen und für die duale Berufsausbildung zu gewinnen, die bisher nicht oder nicht mehr ausbilden. Hier liegt ein erhebliches Potenzial, wobei sich alle beteiligten Partner einig sind, dass dieses Ziel nur durch ständige Überzeugungsarbeit zu erreichen ist und der Einstieg in Ausbildung auf betrieblicher Seite Vorlaufzeit erfordert. Die Wirtschaft wird weiter dafür werben, dass Unternehmen ihre Ausbildungszahlen erhöhen und in weiteren Geschäftsfeldern mit der betrieblichen Ausbildung beginnen. Zu diesem Zweck werden die Kammern in Hessen 45 Ausbildungsberater zusätzlich einsetzen. Die Kammern werden weiter in den Unternehmen über die Ausbildungsberater 1500 Plätze für Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen einwerben. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen bietet die Wirtschaft den Einsatz von Mentoren aus der betrieblichen Praxis an, die vor Ort in den Schulen mit deren Unterstützung tätig werden. Mentoren haben den Auftrag, Jugendliche beim Einstieg in das Berufsleben zu beraten und Hilfestellung zuleisten Die Vereinbarungen des Nationalen Paktes für Ausbildung werden im Übrigen von der hessischen Wirtschaft unter Mitwirkung der im Nationalen Pakt bestimmten Partner umgesetzt. Der Hessische Pakt für Ausbildung gilt für die hessische Wirtschaft nur unter der Voraussetzung, dass keine gesetzliche Regelung zur Ausbildungsplatzfinanzierung verabschiedet wird. Sollte eine gesetzliche Regelung greifen, wird der Pakt gegenstandslos; unberührt hiervon bleibt die Hessen-Initiative für Ausbildung. In diesem Fall werden alle Parteien Verhandlungen aufnehmen, um zu einer neuen Vereinbarung zu gelangen.

6 6 Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände wird ihre Mitgliedsverbände, soweit diese Tarifträger sind, dazu auffordern, entsprechende Verhandlungen mit ihren Tarifpartnern aufzunehmen, um in weiteren Branchen Vereinbarungen zu erreichen, die die Ziele dieses Paktes unterstützen. Es sollte das Ziel der Verhandlungen sein, alle Regelungen in Tarifverträgen zu überarbeiten, die sich als Ausbildungshemmnis erweisen könnten. 2. Die Freien Berufe Der Verband Freier Berufe in Hessen und die Landesapothekerkammer Hessen unterstützen als Dachverband das Ziel, dass alle ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen in Hessen in dem wichtigen Lebensabschnitt des Übergangs von der Schule zur Arbeitswelt ein Angebot auf Ausbildung erhalten, oder für die künftige Aufnahme einer Berufsausbildung befähigt werden. Der Verband Freier Berufe wird gemeinsam mit den Kammern der Freien Berufe auf das Ziel hinarbeiten, auch in seinem Bereich neue Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Verband Freier Berufe sagt für diesen Zweck den ihm angehörigen Kammern Hilfestellung bei Maßnahmen zu, die der Umsetzung dieser Ziele dienen. Der Verband Freier Berufe wird die Kammern der Freien Berufe im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen; mögliche Maßnahmen der Kammern können u.a. eine Intensivierung der Beratung in den betreuten Ausbildungsberufen sein, Werbung für einzelne Berufsbilder auf Ausbildungsmessen, Informationen in den entsprechenden Medien über Ausbildungsinhalte und Fortbildungschancen sowie Mitwirkung bei der Besetzung freier Ausbildungsplätze mit geeigneten und passenden Bewerbern. Der Verband Freier Berufe unterstützt insbesondere die ihm angehörenden Kammern, bei den einzelnen Mitgliedern dafür zu werben, im Rahmen der bestehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten neue Ausbildungsplätze zu schaffen.

7 7 3. Das Land Hessen Die folgenden Maßnahmen sollen für die Dauer des Paktes aufrecht erhalten werden: a) Programme zur Förderung der Berufsbildung Mit ihnen werden mit insgesamt knapp 26 Mio. über Ausbildungsplätze geschaffen bzw. gefördert. Im Einzelnen sind dies: Ausbildungsverbünde Ausbildungsstellen für Altbewerber Ausbildungsstellen bei Existenzgründungen Programm zur Förderung von Auszubildenden aus insolventen Betrieben Ausbildungskostenzuschüsse für Lernbeeinträchtigte Betriebliche Ausbildungsplätze für allein erziehende Mütter Ausbildung in der Migration Ausbildung statt Sozialhilfe Verbesserung des Ausbildungsumfeldes b) Programme zur Berufsvorbereitung Für diese Programme werden 2004 ca. 18 Mio. aufgewendet; mit ihnen werden über Personen qualifiziert und gefördert. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um: Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte der Jugendhilfe - START Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für Mädchen und junge Frauen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für junge Menschen Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB) sowie Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt ( EIBE ) Modellfirma Unternehmen Hessen

8 8 c) Verbesserung der Eingangsvoraussetzungen für die Berufsbildung Es ist Ziel der Landesregierung, die Eingangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit den Partnern der Wirtschaft zu verbessern. Die Landesregierung wird dazu verstärkt zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen folgende Maßnahmen beibehalten, weiter umsetzen bzw. neu einführen: Stärkung der Kernfächer Deutsch und Mathematik, Einführung bildungsgangbezogener Lehrpläne mit verbindlichen Inhalten, Festlegung von Abschlussprofilen für die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen, Durchführung von fachübergreifenden Projekten mindestens einmal im Schuljahr, um so den Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu fördern, fortlaufendes Training der Methodenkompetenz von Schülerinnen und Schülern, Einführung landesweit zentraler Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen, Fortsetzung schulinterner und landesweiter sowie landesübergreifender Vergleichsarbeiten und deren Erweiterung in noch festzulegenden Jahrgangsstufen, Förderung von kontinuierlichen Praxistagen, Betriebserkundungen und Blockpraktika, gezielte Förderung in SchuB-Klassen (Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb) mit hohem Praxisanteil unter Einbeziehung des Projekts LaborA. Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits frühzeitig absehbar ist, dass sie Schwierigkeiten haben werden, einen Hauptschulabschluss zu erlangen, werden durch Unterricht in Klassen mit hohem Praxisanteil zum Hauptschulabschluss geführt, um damit ihre Eingliederungschancen in Ausbildung und Beschäftigung zu erhöhen,

9 9 Verringerung der Anzahl der Absolventen ohne Hauptschulabschluss (ohne Sonderschüler) in den nächsten drei Jahren um insgesamt ein Drittel, Förderung der Berufsorientierung im Bereich der Lehrerausbildung während des Studiums durch Betriebspraktika, im Vorbereitungsdienst durch systematische Betriebskontakte und in der Lehrerfortbildung durch berufsorientierte Bildungsangebote, Entlastung des Ausbildungsplatzmarktes durch Angebote im vollzeitschulischen Bereich der beruflichen Schulen. d) Ausbildung in der Landesverwaltung Das Land wird das im Vorjahr gegenüber 2002 um gut 10 Prozent erhöhte Niveau an Einstellungen von 835 Auszubildenden bei Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung auch im Ausbildungsjahr 2004 sowie in den Folgejahren halten. Hinzu kommt die Ausbildung im Beamtenbereich sowie in sonstigen Berufen. e) Hessenpraktikum In der Landesverwaltung wird das bereits im Jahre 2003 eingeführte Hessenpraktikum als nachrangiges Angebot für solche Jugendlichen weiter vorgehalten, die bis jeweils Oktober keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und sich nicht in einer vollzeitschulischen Ausbildung oder in einer Maßnahme der Arbeitsverwaltung befinden. 4. Die Kommunalen Spitzenverbände Der von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden auf Bundesebene sowie der Hessischen Landesregierung und hessischen Wirtschaftsverbänden angestoßene Ausbildungspakt wird von den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen unterstützt.

10 10 Ein dem tatsächlichen Bedarf entsprechendes Angebot an Ausbildungsplätzen ist wichtige Voraussetzung für die Qualität und die Stabilität der Arbeitsleistung, für eine anhaltende positive wirtschaftliche Entwicklung und damit für die Zukunft unseres Landes. Gerade Jugendliche müssen durch das Angebot einer guten Ausbildung Vertrauen in sich selbst und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes gewinnen. Die Gemeinden, Städte und Kreise in Hessen haben trotz ihrer extrem angespannten Finanzlage in den vergangenen Jahren ihren Beitrag zur Ausbildung der Jugendlichen erbracht. Sie sind willens, diesen Status zu erhalten und nach Möglichkeit noch zu verstärken, wenn die Nachfrage nach Lehrstellen größer ist als das Angebot. Die Kommunalen Spitzenverbände werden ihre Mitglieder auf die aktuelle Lage erneut hinweisen und für eine weitere Ausbildungsanstrengung werben. 5. Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit a) Finanzielle Leistungen der Bundesagentur Die Bundesagentur unterstützt Jugendliche bei der Aufnahme einer Ausbildungsstelle durch Mobilitätshilfen und während der Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfen. Für einen Praktikantenplatz im Rahmen von Einstiegsqualifizierung (EQJ), nach den geltenden Richtlinien des EQJ-Porgramms, erstattet die Bundesagentur dem Arbeitgeber auf Antrag monatlich nachträglich die Praktikumsvergütung (bis zu 192 ) sowie die monatlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge (bis zu 102 ). Die Mittel werden der Bundesagentur vom Bund zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung kann die Bundesagentur für den Personenkreis der noch nicht ausbildungsfähigen Jugendlichen die sozialpädagogische Betreuung nach 421m SGB III fördern.

11 11 Die Bundesagentur stellt sicher, dass für die Dauer des Paktes Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Betriebe ist, eine sozialpädagogische Betreuung, wo notwendig, zu akquirieren. In keinem Fall wird diese Leistung über die BA ausgeschrieben. Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit strebt an, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für das Ausbildungsjahr 2004/2005 in gleicher Höhe wie im Jahr 2003 anzubieten. b) Weitere Leistungen der Bundesagentur Das durch die Bundesagentur beauftragte Call Center wird sowohl Jugendliche als auch Arbeitgeber kontaktieren, um die Aktualität sowohl des Ausbildungswunsches als auch der Ausbildungsstelle zu gewährleisten. Die Bundesagentur lädt gemeinsam mit den Kammern Bewerberinnen und Bewerber, die zum nicht in eine Ausbildung vermittelt werden konnten, ein, um diesen ein Angebot auf einen Ausbildungsplatz in der dualen Ausbildung oder eine adäquate Qualifizierungsperspektive zu unterbreiten, soweit erforderlich, auf der Basis eines Kompetenzchecks. Dieser dient der Verbesserung der Integrationschancen. Er beschränkt sich nicht auf einen einmaligen Test, sondern beinhaltet sowohl eignungsdiagnostische Aussagen und Verfahren, die bereits während des Beratungs- und Vermittlungsprozesses gewonnen wurden, als auch die im Rahmen des Ausbildungspaktes zusätzlich durchgeführten Maßnahmen zur Eignungsbeurteilung. Den Kompetenzcheck führen die Agenturen für Arbeit unter Mitwirkung der Kammern durch. Altbewerber werden seit dem durch die zuständigen Berufsberater eingeladen, um diesen frühzeitig ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten.

12 12 Ausbildungsquote: Die Regionaldirektion Hessen hat die Zahl ihrer Auszubildenden im Jahr 2004 von 60 auf 127 mehr als verdoppelt. 6. Gemeinsame Projekte der vertragschließenden Parteien a) Aktion Summer School Um die Chancen leistungsschwächerer Jugendlicher für eine Bewerbung in diesem Jahr zu erhöhen, organisieren Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Land und Bundesagentur für Arbeit jährlich für mindestens 100 Ausbildungsplatzsuchende eine Summer School. Diese besteht aus Unterricht in Schlüsselfächern und -kompetenzen sowie einem Betriebspraktikum und findet mindestens in den Agenturen für Arbeit statt, in denen die Summer School schon 2004 eingerichtet wurde. Der Betrieb gibt vor Beginn der Maßnahme eine Absichtserklärung ab, nach der er sich bereit erklärt, einen konkret benannten Jugendlichen unter der Voraussetzung des Abbaus vorhandener Defizite in ein Ausbildungsverhältnis zu übernehmen. b) Aktion Sprungbrett Jugendlichen, die die Suche nach einem Ausbildungsplatz durch den Besuch einer Vollzeitschule überbrücken, bieten Kammern, Agenturen für Arbeit und Landesregierung ein Praktikum im Rahmen der Aktion Sprungbrett an. Dabei werden die Jugendlichen ein vierwöchiges Praktikum in einem Betrieb absolvieren, der einen noch unbesetzten Ausbildungsplatz anbietet. Zum einen kann der Ausbildungsplatzbewerber hierbei den ausbildenden Betrieb und den Ausbildungsberuf kennen lernen und ggf. anstelle der schulischen Überbrückung eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Zum anderen erhält der ausbildungswillige Betrieb, dem es bisher nicht gelungen ist, einen geeigneten Bewerber zu finden, die Möglichkeit, einen bisher unversorgten Jugendlichen für eine gewisse Zeit kennen zu lernen und ihn auf seine Ausbildungseignung hin zu prüfen.

13 13 c) Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit Das Land und die Regionaldirektion Hessen legen eine gemeinsame Workshopreihe mit dem Ziel auf, die Vermittlungsarbeit der lokal tätigen Fachleute der Agenturen für Arbeit, Kammern, abgebenden Schulen und der kommunalen Stellen, wie z.b. Jugendberufshilfe, noch besser abzustimmen. d) Dachkampagne Die Landesregierung setzt gemeinsam mit den Partnern Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern, Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit die gezielte Werbekampagne ( Dachkampagne ) Suche Ausbildung. Biete Zukunft fort. e) Ausbildungskonsens Hessen Die Landesregierung strebt an, den im Jahr 2000 geschlossenen Konsens Weiterentwicklung der Berufsausbildung in Hessen zu aktualisieren. IV. Controlling Alle Vertragspartner stimmen darin überein, dass die von den Beteiligten erbrachten Leistungen im Rahmen des Hessischen Paktes für Ausbildung nachprüfbar sein müssen. Hierzu empfiehlt es sich, das auf Bundesebene entwickelte bzw. geplante Statistikverfahren und die Vorgehensweise im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Nachwuchskräftesicherung in Deutschland anzuwenden. In diesem Sinne muss die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Rahmen eines verbindlichen Controlling-Prozesses unter Federführung der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit dokumentiert werden.

14 14 Um laufende Steuerungsimpulse geben zu können soll ein begleitendes Controlling, das möglichst monatlich über Ergebnisse berichtet, eingerichtet werden. Näheres regelt eine begleitende Arbeitsgruppe. Ein Abschlussbericht für das jeweilige Jahr soll Ende des ersten Quartals des Folgejahres, beginnend mit dem Jahr 2005, vorgelegt werden. V. Laufzeit Die Unterzeichner vereinbaren den Pakt für zunächst drei Jahre. Sie verpflichten sich, die aufgeführten Ziele jeweils in den Jahren 2004, 2005 und 2006 zu erreichen und die angeführten Maßnahmen in diesen Zeiträumen zu erbringen. Für das Land Hessen steht dies in den Jahren 2005 und 2006 unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. VI. Anpassungsklausel Die vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Pakt ggf. den sich verändernden Bedingungen am Ausbildungsstellenmarkt angepasst werden muss Roland Koch Wolfgang Forell Hessischer Ministerpräsident Vorsitzender der Geschäftsführung, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit

15 Dr. Joachim v. Harbou Jürgen Heyne Vorsitzender Präsident Arbeitsgemeinschaft hessischer Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Hessischen Handwerkskammern Professor Dieter Weidemann Hans-Peter Benckendorff. M.A. Präsident Präsident Vereinigung der hessischen Unternehmer- Verband Freier Berufe in Hessen verbände Alfred Jakoubek Dieter Schlempp Präsident Geschäftsführender Direktor Hessischer Landkreistag Hessischer Städtetag... Bernhard Brehl Präsident Hessischer Städte- und Gemeindebund Frankfurt, den 6. September 2004

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