Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Isarwinkel

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1 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D Bad Tölz Gemeinn. Rehabilitationsgesellschaft mbh - GRG z.hd. Hr. Dr. Torhorst, Frau Hemmer-Torhorst Schulgraben Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Isarwinkel Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach Anhörung gemäß Art. 28 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Gemeinn. Rehabilitationsgesellschaft mbh - GRG Geschäftsführung: Hr. Dr. Torhorst Frau Hemmer-Torhorst Schulgraben Bad Tölz Internetadresse: Geprüfte Einrichtung: Netzwerk für Pflege Isarwinkel Bad Tölz Krankenhausstr Bad Tölz In der o.g. Einrichtung wurde am von 7:50 Uhr bis 16:40 Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Hausanschrift: Telefon [08041] Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen Raiffeisenbank Tölzer Land eg Prof.-Max-Lange-Platz 1 BLZ BLZ D Bad Tölz info@lra-toelz.de Kto. 166 sowie Kto Kto: Sie erreichen uns mit Stadtbus 2 Linie 9565, MVV Linie 379 IBAN: DE IBAN; DE Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten BIC: BYLADEM1WOR BIC: GENODEF1DTZ C:\Users\gkell\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\U4Z61SNM\Prüfbericht2 Netzwerk für Pflege Isarwinkel.docx

2 - 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung Alltagsaktivitäten Mahlzeitenkontrolle Gesundheitsvorsorge Dekubitus Prophylaxe Sturzprophylaxe Verabreichung von Arzneimitteln, Umgang mit weiteren ärztlichen Anordnungen Personelle Besetzung Ausreichend fachlich geeignete Pflege- und Betreuungskräfte Ausreichend gerontopsychiatrische Fachkräfte Personalsituation aus Sicht der Bewohnervertretung Schlüsselsituationen B.1 - Der Hausrundgang B.9 - Umgang mit Medikamenten I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Plätze: 71 davon beschützende Plätze: davon Plätze für Rüstige: Belegte Plätze: 61 Einzelzimmerquote: 60.5 % Fachkraftquote, 15 Abs. 1 AVPfleWoqG (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): erfüllt Quote der gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkräfte, 15 Abs. 3 AVPfleWoqG: erfüllt Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 2 II. Information zur Einrichtung Die Verwendung der Begriffe Bewohner (BW), Mitarbeiter (MA) etc. in diesem Bericht ist geschlechtsneutral zu bewerten, und soll keinesfalls diskriminierend sein. Vielmehr soll dies einem ungestörten Textfluss beim Lesen dienen. II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgen eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus der Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeine Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] In der Einrichtung wurde eine unruhige, fast chaotische Atmosphäre wahrgenommen. Es entstand der Eindruck, dass man mit dem, was sich immer wieder auftut, nicht nachkommt. Dies wurde einerseits so verbalisiert und andererseits von Seiten der Gesprächspartner der Einrichtung bestätigt. Die stellvertretende Einrichtungsleitung (EL) teilte mit, dass ein selbstauferlegter Aufnahmestopp bestehe, bis die Situation wieder beherrscht werde.

3 - 3 - Ersichtlich wurde, dass die MA der vier WB sich gegenseitig unterstützen und sehr bemüht sind. Schwierigkeiten bestehen jedoch bei dem Switchen aufgrund der vier Fachbereiche (Demenz, Geriatrie, Psychiatrie und Schädel-Hirn/Neurologie) und mitunter zwischen den verschiedenen Ebenen (Fachkraft, Hilfskraft). Der Umgang mit den BewohnerInnen (BW) seitens der MA der Einrichtung wurde als höflich und respektvoll wahrgenommen. Die Gespräche der Einrichtungsleitung und der Pflegekräfte mit den FQA-Mitarbeiterinnen wurden am Begehungstag offen kooperativ und konstruktiv geführt. Beratung und Verbesserungsvorschläge wurden gerne angenommen. Die Übergabe von Unterlagen erfolgte teilweise zurückhaltend. Teilweise lagen Unterlagen nicht vor. Während der Begehung fand bereits eine umfassende Beratung durch die Pflegefachkraft statt. Im Abschlussgespräch wurde das folgende Ergebnis der Begehung benannt und dargestellt. Die Einrichtung stimmte mit dem genannten Ergebnis überein. Es wurden im Rahmen der Begehung 5 BW kontaktiert. Alltagsaktivitäten Mahlzeiten und Essensversorgung Aus dem Gespräch mit einer BW ging hervor, dass das Mahlzeitenangebot als abwechslungsreich empfunden wird. Im Rahmen der wöchentlich angebotenen Kochgruppe (getrennt für Damen und Herren) werden individuell Wunschessen von und für die jeweiligen Gruppenteilnehmer gekocht. Der Speiseplan bietet mittags in der Regel ein Gericht mit Fleisch und ein vegetarisches Gericht, sowie Suppe und Dessert an. Abends werden dienstags immer Reis-/ Griesbrei und donnerstags erhitzte Würste unterschiedlicher Art als warme Mahlzeit angeboten. Im Kontakt mit der stellvertretenden Küchenleitung wurden zusätzliche Möglichkeiten zur Abfrage von Wunschessen bei BW und zur unmittelbaren Präsentation der Küchenmitarbeiter bei den BW und Angehörigen besprochen. Das Mittagessen wurde am Begehungstag durch die beiden FQA-Mitarbeiterinnen getestet. Optisch sahen die Hauptspeisen, Putenbruststreifen Indische Art mit Ananas- Currysoße und Patnareis sowie Minifrühlingsrollen mit Soße und Reis, unauffällig aus. Wärme und Portionsgröße waren einwandfrei. Im Abschlussgespräch wurde von den Anwesenden einvernehmlich festgestellt, dass die Hauptspeisen, als auch das Dessert geschmacklich als ohne Leben empfunden wurden. Die konzeptionell vorgegebene Zielsetzung, das Wohlbefinden des BW zu stärken, kann in diesem Zusammenhang von den FQA-Mitarbeiterinnen nicht nachvollzogen werden. Der Kartoffelbrei und der Brokkoli aus der passierten Kost wurden geschmacklich, als auch hinsichtlich Wärme, Portionsgröße und Aussehen als einwandfrei wahrgenommen. Die dritte Komponente der passierten Kost vermittelte geschmacklich einen ausschließlich salzigen Eindruck. Wäsche Die Reinigung der bewohnereigenen Wäsche erfolgt durch eine Fremdfirma. Es wurde im Gespräch Zufriedenheit durch die befragte BW geäußert. Aufgrund einer körperlichen Einschränkung erhält die befragte Person Unterstützung beim Einräumen der gewaschenen Wäsche in ihren Kleiderschrank durch MA.

4 - 4 - Reinigung der BW-Zimmer In Bezug auf die Reinigung der BW-Zimmer und des dazugehörigen Sanitärraumes wurde Zufriedenheit durch die befragte BW geäußert. Insgesamt seien alle MA um die BW bemüht und stets freundlich. Fallen MA, z.b. aufgrund von Krankheit oder Urlaub, aus, so würde sich dies durch verlängerte Wartezeiten bei der notwendigen Unterstützung der BW im täglichen Ablauf bemerkbar machen. Personelle Besetzung Ausreichend fachlich geeignete Pflege- und Betreuungskräfte In den letzten sieben Monaten fanden bei der Besetzung der Stelle der Pflegedienstleitung drei bzw. fünf Wechsel statt. Die aktuelle MA ist seit Anfang März 2014 im Netzwerk für Pflege Isarwinkel tätig. Die rechnerische Fachkraftquote wurde auf der Grundlage der aktuellen Dienstpläne berechnet. Dabei fiel auf, dass im Bereich der Pflegefachkräfte 73,9 % der Mitarbeiter und im Bereich der Pflegehilfskräfte 47,4 % der Mitarbeiter in Teilzeit tätig sind. Es zeigt sich ein auffälliger Wechsel bei den Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften seit der letzten Prüfung im Juli Um Fachpersonal zur Verfügung stellen zu können, werden in der Einrichtung aktuell zwei Personen ausgebildet. Personalsituation aus Sicht der Bewohnervertretung Die Interessen der BW der Einrichtung werden im Sinne von Teil 3 der Verordnung zur Ausführung des PfleWoqG durch eine Bewohnerfürsprecherin vertreten. Aus dem Gespräch mit der Bewohnerfürsprecherin ergab sich, dass die MA im Kontakt mit den BW immer ein nettes Wort hätten und hilfsbereit seien. Zur Förderung der hausinternen Kommunikation werden regelmäßige interdisziplinäre und fachübergreifende Treffen zwischen den MA angeregt. Allgemein Im Rahmen der Angehörigenarbeit wird angestrebt, dass die BW der Einrichtung moderne TV-Geräte erhalten, welche bzgl. des vorliegenden Empfangssystems kompatibler sind und damit den BW eine dauerhaft höhere Auswahl an TV-Programmen gewährleisten. II.2 Qualitätsentwicklung: [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Zwischenzeitlich sind etwa 50 % der Bewohnerplätze mit abschließbaren Fächern in den Kleiderschränken in den Bewohnerzimmern ausgestattet. Eine Erhöhung ist geplant.

5 - 5 - II.3 Qualitätsempfehlungen: [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung Alltagsaktivitäten Begehung der vier Wohnbereiche (WB) In der 2.Etage fiel auf, dass das Stationszimmer abseits des WB lag. Es wird empfohlen, den Platz des Stationszimmers zu hinterfragen, ob dieser der Sicherheit der BW in vollem Umfang dienlich ist. Wohnqualität Teilweise wurden auf den Schränken in den BW-Zimmern Taschen und Kisten abgestellt. Um eine mögliche Wohnqualität in den BW Zimmern aufrecht zu erhalten, sollte u. a. die Oberseite der Schränke nicht als Ablagemöglichkeit genutzt werden. Beim Besuch einer BW auf ihrem Zimmer wurde festgestellt, dass ein Rollator und zwischen den Kleiderschränken eine in Folie eingepackte Matratze gelagert waren, welche nicht für den Gebrauch durch die BW bestimmt waren. Es wird empfohlen, bei Bewohnerzimmern auf die Herstellung eines Höchstmaßes an Wohnqualität in Absprache mit den jeweiligen BW zu achten. Bewohnerzimmer sollten grundsätzlich nicht zur (Zwischen-) Lagerung von nicht unmittelbar bewohnerbezogenen Gegenständen genutzt werden. Hygiene Pflegebäder Die beiden Pflege Bäder wurden aktuell auch als Abstellraum benutzt. Es wurden dort u.a. Matratzen, Kartons und Pflegehilfsmittel gelagert. WB Demenz Das Pflegebad zeigte sich ansprechend gestaltet. Es fanden sich jedoch Pflegeutensilien, die nicht bewohnerbezogen, d. h. mit dem Namen des BW versehen, vorgehalten wurden. WB Altbau Das Pflegebad ist völlig kahl und ohne Gestaltung. Aktuell wird es komplett als Abstellraum genutzt. Die begleitende MA teilte mit, dass die BW nicht baden wollen. Diese Aussage war aufgrund der Besichtigung des Pflegebades sehr gut nachvollziehbar. Es wird empfohlen, die jeweiligen Pflegebäder nicht als Abstellräume zu benutzen. Es wird angeregt, sich die angenehme Gestaltung des Pflegebades im Altbau als Ziel zu setzen und umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Die begleitende MA hatte dazu die Idee einer Wohlfühloase für Körper und Sinne. Des Weiteren sollten alle Pflegeutensilien bewohnerbezogen vorgehalten werden.

6 - 6 - Fäkalienspülen Teilweise wurden diese Räumlichkeiten als Abstell- und Ablagemöglichkeit für reine und unreine Gegenstände genutzt. Die Regale wirkten größtenteils unsauber. In den Regalen standen Töpfe der Toilettenstühle die nach einer Reinigung durch die Fäkalienspüle noch Ränder aufwiesen und damit unsauber waren. In einer der Räumlichkeiten zeigte sich der Heizkörper extrem verschmutzt. Es wird empfohlen, alle Räumlichkeiten der Fäkalienspülen zeitnah grundlegend zu säubern und alle Gegenstände, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Funktion des Raums stehen, zu entfernen. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese Räume nicht erneut als Abstell- und Ablagemöglichkeiten genutzt werden. Daher sollten zeitgleich klar definierte Abstell-, Ablagemöglichkeiten im Haus bzw. in den WB für entsprechend zu lagernde Gegenstände ausgewiesen werden. Aufenthaltsbereiche / Küchen in den Wohnbereichen Durchgängig waren die unteren Leisten der Küchenzeilen und der untere Bereich der Spülmaschinen der verschiedenen WB extrem verschmutzt. Die Fußböden, besonders der Bereiche der 1. und 2. Etage, zeigten sich trotz erfolgter Reinigung an diesem Tag unrein. Es entstand der Eindruck, dass die Ecken rund gereinigt wurden. Die Gitter der jeweiligen Wasser-Zubereiter waren verkalkt, die Geräte wirkten unsauber. Die Einrichtung / Möblierung der Aufenthaltsbereiche erschien einfachst zusammengestellt und wirkte ungemütlich. In der 2. Etage stand ein Sofa, welches komplett die Heizung zustellte und einen schmuddeligen, unhygienischen Eindruck vermittelte. Es wird empfohlen, die Aufenthaltsbereiche und Küchen systematisch in Hinblick der hygienischen Beanstandungen zu begehen. Es sollten umgehende Reinigungen erfolgen. Es wird empfohlen, Zuständigkeiten zu benennen, damit die regelmäßige Reinigung gewährleistet werden kann. Des Weiteren wird angeregt, ein Gespräch mit der zuständigen Reinigungsfirma zu führen, in dem u. a. die Durchführung einer hygienisch einwandfreien Bodenreinigung besprochen werden sollte. Gesundheitsvorsorge Dekubitus Prophylaxe Der Bereich wurde geprüft. Das Ergebnis gab keinen Grund zu Beanstandungen. Die Begutachtung der Dekubitus gefährdeten Bereiche des BW zeigten sich ohne Beanstandung. Sturzprophylaxe Dieser Bereich wurde geprüft und das Ergebnis gab keinen Grund zu Beanstandungen.

7 - 7 - Alltagsaktivitäten Mundpflege Das Mundpflegeset des BW zeigte sich nicht individuell bestückt. Bei schwerpflegebedürftigen BW mit einer PEG wird empfohlen, ein Mundpflegeset bereitzuhalten. Dieses sollte so bestückt werden, dass eine individuelle Versorgung (Biographie / Anamnese!) gewährleistet ist. Die Mundpflege ist entsprechend den Erfordernissen und den Bedürfnissen der BW zu planen bzw. anzupassen. Eine intensivierte Mundpflege ist angezeigt bei Personen, die nicht in der Lage sind, die physiologische Situation des Mundes aufrecht zu erhalten. Die Inspektion der Mundhöhle geschieht immer im Zusammenhang mit der durchgeführten Mundpflege. Hier ist auf Veränderung im Mundraum zu achten. Diese ist dann zu dokumentieren und eine Reaktion hat zu erfolgen. Besonders bei BW mit einer PEG ist die Soor- und Parotitis Prophylaxe zu definieren. Die Mundpflege beinhaltet auch die Pflege der Lippen. Hygiene Die Spritze zur Medikamentenabgabe über die PEG lag unbedeckt in einer Einmal Nierenschale. Es befanden sich weitere unsaubere Einmal Nierenschalen mit Pflegeutensilien auf dem Nachtschrank. Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Spritze zur Medikamentenabgabe über die PEG nur abgedeckt vorgehalten wird. Unsaubere Einmal Nierenschalen sollten entsorgt und durch neue ersetzt werden. Verabreichung von Arzneimittel, Umgang mit ärztl. Anordnungen In einem Fall zeigte sich bei einer BW mit einer insulinpflichtigen Diabetes, dass keine aktuelle Anordnung(AO) des behandelnden Arztes vorlag. Die BW war zur Einstellung in einer Klinik gewesen, die dort verordnete Insulinabgabe wurde nach Entlassung von den Pflegekräften der Einrichtung übernommen. Ersichtlich war die Kommunikation seitens der Einrichtung mit dem behandelnden Arzt, jedoch kam es nie zu einer schriftlichen AO mit Handzeichen. Es wird empfohlen zu beachten, dass Medikamente grundsätzlich nur nach ärztlicher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden sollten, da die Verantwortung für das Behandlungsregime immer beim Arzt liegt. Der Arzt erteilt zur Umsetzung der gewählten Therapie Anordnungen, die von den Pflegekräften umgesetzt werden. Die Anordnungsverantwortung liegt beim Arzt und die Durchführungsverantwortung bei der Pflegekraft. Umgang mit Medikamenten Betäubungsmittel (BtM) Es wurden die gesamten BtM in der Einrichtung auf ihren Bestand und Dokumentation hin geprüft, das Ergebnis gab keinen Grund zu Beanstandungen.

8 - 8 - Medikamente In einem Fall fand sich ein Karton mit Medikamenten, die nicht bewohnerbezogen vorgehalten wurden, im Medikamentenschrank. Die begleitende MA teilte mit, dass dies die eingebrachten Medikamente eines BW in der Kurzzeitpflege (KZP) seien. Die vorgehaltenen Medikamente wurden mit der aktuellen ärztlichen AO verglichen, einige davon waren nicht angeordnet. Es wird empfohlen, alle Medikamente, auch die von BW in der KZP, bewohnerbezogen vorzuhalten. Medikamente, die nicht in einer ärztlicher AO stehen, sollten unmittelbar an die Angehörigen zurückgegeben werden. Dokumentation der Bedarfs Medikation Die Dokumentation der Abgabe der Bedarfs-Medikation war in der Einrichtung nicht geklärt. Es wird empfohlen, einheitlich für die Einrichtung zu klären, auf welchem Formular der DAN-Dokumentation die Verabreichung der Bedarfs-Medikation dokumentiert werden soll. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Dokumentation einer Verabreichung der Bedarfs-Medikation immer unter der Angabe des Medikamentennamens, der Darreichungsform und der genauen Dosierung erfolgt. Personelle Besetzung Ausreichend fachlich geeignete Pflege- und Betreuungskräfte Bei der Prüfung der Personaleinsatzplanung wurde festgestellt, dass z.b. im Wohnbereich Demenz im März 2014 an den Tagen 18., 22., 23., 24., 26., 27., 31. keine Pflegefachkraft für den Spätdienst eingeteilt worden ist. Am 29. und fehlte die Eintragung einer Pflegefachkraft für den Frühdienst. Im Saldo des aktuellen Dienstplans zeigte sich, dass jeweils fünf MA im Bereich der Pflegefachkräfte/Pflegehilfskräfte mit über hundert Prozent eingeplant werden. In Pflegeheimen wird täglich eine Vielzahl pflegerischer Handlungen fällig, deren angemessene Ausführung nur entsprechend ausgebildetem Personal übertragen werden kann. Zwangsläufig muss daher der von einer Fachkraft zu betreuende Personenkreis zahlenmäßig entsprechend begrenzt bleiben, damit diese Vielzahl von qualifizierten Betreuungsarbeiten angemessen und vertretbar zu bewältigen ist. Erfahrungsgemäß ist dies gewährleistet, wenn im Tagdienst pro Arbeitsschicht in jedem Wohnbereich mindestens eine Fachkraft anwesend ist. Eine angemessene Pflege ohne fundierte Ausbildung und umfangreiche Fachkenntnisse des Betreuungspersonals ist nicht möglich. Ein ganzheitliches Pflegekonzept als Voraussetzung für die Erfüllung hier notwendiger Standards setzt den Einsatz von Fachkräften im Sinne von 16 AVPfleWoqG voraus. Auch aktivierende Pflege ist von Helfern und ungelernten Beschäftigten nicht zu leisten. Besonders fachkundige Pflege benötigen u.a. geriatrisch Erkrankte und demenziell eingeschränkte Menschen, denn ihre Betreuung muss in verstärktem Maße pflegerische, medizinische und psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Um eine Heimbetreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Qualität zu ermöglichen, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse in der Altenpflege entspricht (Anspruch eines jeden Bewohners gegenüber dem Träger), muss betreuende Tätigkeit zumindest unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden ( 15 AVPfleWoqG). Wie oben erwähnt, ist dies gewährleistet, wenn im Tagdienst pro Arbeitsschicht pro Wohnbereich mindestens eine Fachkraft anwesend ist.

9 - 9 - Der Träger einer stationären Einrichtung hat sicherzustellen, dass Pflege- und Betreuungskräfte in ausreichender Zahl und mit der, die von ihnen zu leistende Tätigkeit, erforderlichen persönlichen und fachlichen Eignung vorhanden sind. Die rechnerische Fachkraftquote im Haus wurde am Begehungstag überschritten, d.h., dass sowohl die Personalschlüsselvorgabe eingehalten wurde, als auch für die o.g. Forderung rechnerisch ausreichend Pflegefachkräfte beschäftigt worden sind. Damit handelt es bei der Umsetzung der Forderung um eine reine organisatorische Maßnahme in Form einer bedarfsgerechten Personaleinsatzplanung. Es wird empfohlen, bei der Personaleinsatzplanung künftig sicher zu stellen, dass in jeder Tagesschicht eine durchgehende Pflege und Betreuung der Bewohner in den jeweiligen Wohnbereichen durch mindestens eine Pflegefachkraft gewährleistet wird. Qualitätsmanagement Im Rahmen der Begehung wurde die Konzeption Kompetenz-Zentrum für Pflege Isarwinkel Bad Tölz und Alpenhof Bad Heilbrunn mit Stand als aktuelles Hauskonzept vorgelegt. Zum erweiterte nach einer umfassenden Renovierung die Pflegeeinrichtung ihren Betrieb. Derzeit bestehen die Schwerpunkte Demenz, Geriatrie, Psychiatrie und Neurologie. Es wird dringend empfohlen, das Konzept der Einrichtung baldmöglichst entsprechend der Betriebserweiterung anzupassen, als auch inhaltlich generell zu überarbeiten. Des Weiteren wird angeraten zu prüfen, inwieweit ein Bedarf an Anpassung und Überarbeitung an die Betriebserweiterung bei anderen, vorhandenen Konzepten, Standards, Leitlinien, Verfahrensanweisungen etc. besteht. Die Anpassung sollte unter Einbeziehung der betroffenen MA zeitnah angegangen werden. Allgemein In verschiedenen Gesprächen wurde mitgeteilt, dass ein BW im Oktober 2013 einen Feuer(fehl)alarm im Netzwerk für Pflege Isarwinkel ausgelöst hat. Unkenntnis führte in diesem Zusammenhang zu einem unkoordinierten Verhalten, u.a. bei der Evakuierung von gehbehinderten BW im Zusammenhang mit der Nichtbenutzung des Aufzuges im Brandfall. Es wird dringend angeraten, in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten der Einrichtung entsprechende Einweisungen und Übungen in den verschiedenen Wohnbereichen, z.b. Verhalten im Brandfall, Evakuierung etc. für MA und nach Möglichkeit auch BW baldmöglichst und regelmäßig durchzuführen. Im Rahmen der Begehung wurde festgestellt, dass unmittelbar am Treppenabsatz im Untergeschoss ein Flickenteppich liegt. Es wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitssicherheitsbeauftragten der Einrichtung zu prüfen, ob der Flickenteppich den arbeitssicherheitsrechtlichen Ansprüchen genügt, oder ob gegebenenfalls eine andere Lösung für den beabsichtigten Zweck anzustreben ist. Der Umkleideraum für Herren im Untergeschoss zeigte am Begehungstag großflächige Putz- und Mauerschäden.

10 Es wird empfohlen, den Raum entweder demnächst zu renovieren oder wie bereits intern angedacht, die Herren-Umkleide in einen anderen, geeigneten Raum zu verlegen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1 Qualitätsbereich: Umgang mit Medikamenten - Liquide Psychopharmaka III Bei der Überprüfung der Arzneimittel- Behältnisse, wurde ersichtlich, dass diese nicht durchgängig mit dem Namen des BW und dem Anbruchs-Datum beschriftet waren. Teilweise fanden sich die Umverpackungen gekennzeichnet oder die Beschriftung fehlte vollständig. Eine Bestandskontrolle konnte aufgrund des fehlenden Anbruchs-Datum nicht durchgängig erfolgen. III Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Beim Anbruch von Flüssigmedikamenten ist das Arzneimittel-Behältnis (nicht die Verpackung) mit dem Namen des Bewohners/der Bewohnerin sowie dem Anbruchs- Datum zu versehen. Angebrochene Behältnisse, die bei Neuaufnahmen vom BW eingebracht werden, sollten mit Name, Datum und Kennzeichnung des Flüssigkeitsstandes am Aufnahmetag versehen werden. Es ist zu beachten, dass eine nicht nachvollziehbare Verabreichung von Psychopharmaka einen freiheitsentziehenden Charakter haben kann. III Bei der Überprüfung der liquiden Psychopharmaka in der Einrichtung war in zwei Fällen ein Plusbestand bei Melperon Lösung festzustellen. Die begleitenden MA konnten dazu keine Aussage treffen. Eine MA äußerte die Vermutung, dass eventuell für einen BW zwei Flaschen Melperon in Gebrauch waren. In der Dokumentation fanden sich keine Einträge, die diesen aktuellen Sachstand hätten klären können. III Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Es wird dringend empfohlen, auf entsprechende Sorgfalt im Umgang mit den liquiden Psychopharmaka, sowie bei der Verabreichung der verordneten Dosis zu achten.

11 Des Weiteren wird dringend darauf hingewiesen, dass das gleichzeitige Öffnen zweier Flaschen für einen BW und die Abgabe daraus, unterlassen werden sollte. III. 2. Qualitätsbereich: Alltagsaktivitäten / Gesundheitsvorsorge III.2.1. Körperpflege / Körperliche Begutachtung Hautdefekte Bei der körperlichen Begutachtung zeigten sich am linken Unterschenkel des BW mehrere kleine Hautdefekte. Auf Anfragen teilte der MA mit, dass diese wahrscheinlich von regelmäßig ausgeführten Stößen durch den BW an verschiedene Hindernisse, z.b. Bett, stammen, da er die Angewohnheit habe, im Rollstuhl sitzend sein linkes Bein hin und her zubewegen. Pediküre Die Fußnägel des BW waren extrem lang und scharfkantig. Am rechten Schienbein fand sich eine ca. 50 Cent große, verkrustete Wunde. Der begleitende MA konnte zu der Entstehung der Wunde keine Angaben machen. Im Gespräch wurde eine Möglichkeit der Wundentstehung durch die Fußnägel angedacht. Maniküre Bei dem BW zeigten die Fingernägel beider Hände durch die erreichte Länge und durch fehlendes Rundfeilen nach dem Schneiden, scharfe Kanten. Dies könnte eine Verletzungsgefahr für die BW darstellen. Dekubitus gefährdete Bereiche Die Dekubitus gefährdeten Bereiche in der Seiten- und Rückenlage zeigten sich durchgängig gerötet. Der sakrale Bereich wies zusätzlich noch Kratzspuren auf, die der BW sich laut Aussage des MA selber zufüge. Der BW lag auf einem Safetex. Eine Matratze zur Dekubitus Prophylaxe wurde nicht angewendet. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Mängel: Hautdefekte Da die Ursache dieser Verletzungen den MA bewusst ist, wird dringend angeraten, diese auch zu verhindern. Der BW sollte so platziert werden, dass er vor Verletzungen durch seine Bewegungen gesichert ist. Des Weiteren sollte, wenn nötig, eine Schutzpolsterung angelegt werden. Pediküre Es wird empfohlen, seitens des Pflegepersonals mit auf den Rhythmus der externen Fußpflegerin zu schauen. Im Bedarfsfall sollte umgehend Kontakt mit ihr aufgenommen werden.

12 Maniküre Es wird empfohlen, die Nagelpflege nach individueller Notwendigkeit durchzuführen, sowie die Nägel nach dem Schneiden auch zu feilen. Dekubitus gefährdete Bereiche Es wird dringend empfohlen, die Maßnahmen zur Dekubitus Prophylaxe bei dem BW umgehend anzuwenden. Ein einrichtungseigener Standard liegt dazu unter der Kennzeichnung P02 Dekubitus Prophylaxe vor. Dieser sollte von jedem MA gekannt und umgesetzt werden. Es werden bedarfsorientierte Schulungen in diesem Bereich empfohlen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Gemäß Art. 6 Nr. 3 PfleWoqG sind die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellten Pflege-Prüfberichte der FQA nach Maßgabe von Art. 17b Abs. 2 PfleWoqG zu veröffentlichen. Dies erfolgt demnach ab durch Aushang bzw. Auslegen in der Einrichtung und durch Freigabe zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Bay StMAS. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass dieser Prüfbericht auf der Homepage des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen veröffentlicht wird. Des Weiteren hat der Träger den Pflege-Prüfbericht an die Bewohnervertretung zu übermitteln. Der zuständigen Behörde kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die zum Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt worden sind. Sofern der Prüfbericht 2 auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht wird, wird die Gegendarstellung als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht.

13 VII. Hinweis Die Prüfung erfolgte nach dem Prüfleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und dem Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung, kurz Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), vom 08. Juli 2008 (GVBl 2008, S. 346 Gliederungs-Nr A). Der Prüfbericht gibt ausschließlich den zum Zeitpunkt der Begehung festgestellten Zustand wieder. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Bayern (MDK), die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern sowie die Abteilung 6 Humanmedizin beim Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen erhalten einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme. VIII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch einlegt wird: Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Landratsamt in Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1 einlegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vom (GVBl S. 390, BayR S I) wurde im Bereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung eröffnet. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch ist unzulässig.

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