Technische Regelsetzung in der Eurasischen Region im Kontext der Integrationspolitik

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1 Technische Regelsetzung in der Eurasischen Region im Kontext der Integrationspolitik Eurasische Wirtschaftsunion Einheitliche Vorschriften für einen Drei-Länder-Markt Die Integration im postsowjetischen Raum schreitet voran. Zurzeit werden regionale technische Anforderungen wie Normen und Technische Reglements in der Zollunion und im Gemeinsamen Wirtschaftsraum überarbeitet und angepasst. Bis zum Jahr 2015 sollen die notwendigen Anpassungen zur Bildung der Eurasischen Union in Anlehnung an die Europäische Union abgeschlossen sein. Seit Anfang 2012 arbeitet die neu ins Leben gerufene Eurasische Kommission als regionale Institution, die unter anderem im Bereich der technischen Regulierung bindende Entscheidungen fällt, im Moment für die drei Länder der Zollunion Russland, Weißrussland und Kasachstan. Seit dem Zerfall der Sowjetunion entstehen auf dem postsowjetischen Raum regionale integrative Vereinigungen (zur Übersicht s. Tabelle 1). Neben der Integration innerhalb der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bildeten sich in den letzten zwei Jahrzehnten weitere neue Formationen in der Region: 2001 die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG), 2007 die Zollunion und 2012 der Gemeinsame Wirtschaftsraum, der Russland, Weißrussland und Kasachstan umfasst. Die Entwicklung der Integrationsformen in der Eurasischen Region zeigt eine ähnliche Komplexität wie die der Europäischen Union. Am 18. November 2011 haben Russland, Weißrussland und Kasachstan eine Vereinbarung zur eurasischen wirtschaftlichen Integration unterzeichnet, eine Art Roadmap für den Integrationsprozess mit dem Fernziel, die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) aufzubauen. Dieses Abkommen hat ein neues Ziel der Integration deutlich gemacht. Angestrebt wird eine gemeinsame Zoll- und Migrationspolitik sowie die Entwicklung der einheitlichen Transport-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur. Vorgesehen sind die Koordination der Kredit- und Finanzpolitik, die Förderung und der Schutz von Investitionen, die Annäherung nationaler Gesetze. Es wird davon ausgegangen, dass in der Eurasischen Union jegliches Dominieren eines Landes gegenüber einem anderen Land ausgeschlossen sein soll. Zum Durchbruch auf dem Integrationsweg soll die Eurasische Wirtschaftkommission (EWK) beitragen. Die Eurasische Wirtschaftkommission (Eurasian Commission EEC, im weiteren Text: EWK) wurde 2012 als eine neue administrative Struktur gegründet und hat mit ihren etwa Mitarbeitern Sitz in Moskau. Dieses neue übernationale Gremium, geführt von einem Kollegium, zu dem der von Russland nominierte Vorsitzende, V. B. Christenko, sowie weitere acht Mitglieder (Minister) aus den drei Mitgliedstaaten gehören, soll die Integrationsprozesse leiten und die Erfüllung der Regeln des gemeinsamen Wirtschaftsraums durch die Mitgliedsländer überwachen. Die Kommission wird für den Aufbau eines regionalen Gerichts mit der Aufgabe der Lösung von wirtschaftlichen Streitigkeiten zuständig sein. An die Eurasische Wirtschaftkommission wurden so wie in der EU nationale Befugnisse übergeben. Zurzeit verfügt die Kommission über Kompetenzen in den drei Zollunionsländern Russland, Weißrussland und Kasachstan. Man bemüht sich, attraktive Bedingungen dafür zu schaffen, dass weitere Länder aus der Region beitreten und zum Jahr 2015 die Eurasische Union bilden. Bis zum Jahre 2015 soll der Gemeinsame Wirtschaftsraum in die Eurasische Wirtschaftsunion umgewandelt werden. Die Union soll sich nach dem Vorbild der Europäischen Union zu einem vollwertigen wirtschaftlichen Block entwickeln: mit einer gemeinsamen Währung, abgestimmten Gesetzen und einer gut koordinierten Wirtschafts- und Monetärpolitik. Die Eurasische Union wird für den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten offen sein sowohl für jene aus der ehemaligen Sowjetunion als auch für Staaten, die außerhalb der UdSSR lagen. Kirgisien und Tadschikistan haben bereits ihre Beitrittserklärungen eingereicht, und Russland wirkt diesbezüglich aktiv auf die Ukraine ein. Der gesamte akkumulierte Effekt vom Aufbau des Gemeinsamen Wirtschaftsraums aus den Jahren 2011 bis 2030 wird ohne Berücksichtigung der Ukraine auf 900 Milliarden US- Dollar geschätzt, mit dem Beitritt der Ukraine wären es mehr als 1,1 Billionen US-Dollar. Als führende Persönlichkeit für die Umsetzung des ambitionierten Integrationsprojektes tritt Wladimir Putin auf. Die Befürworter sehen in dem Projekt der Eurasischen Wirtschaftsunion das Modell einer mächtigen

2 übernationalen Vereinigung, die zu einem der Kraftpole der modernen Welt werden soll und dabei die Rolle des effektiven Bindegliedes zwischen Europa und der dynamischen asiatisch-pazifischen Region spielen kann. Akteure der technischen Regelsetzung in Eurasien Integration fordert Vereinheitlichung der technischen Anforderungen. Technische Regelsetzung kann zumindest in zwei Hauptbereiche aufgeteilt werden: legislative technische Regelsetzung und nicht staatliche Normung. Für die beiden Bereiche sind im postsowjetischen Raum zwei unterschiedliche Organisationen zuständig: Für verbindliche technische Regelsetzung in den Zollunionsländern ist der Bereich Technische Regulierung innerhalb der neu gegründeten Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) zuständig. Technische Reglements der Zollunion (Abkürzung auf Russisch CU TR), die mit den Europäischen Richtlinien vergleichbar sind, werden unter Federführung dieses Bereichs erarbeitet. Außerdem sind Fragen der Akkreditierung und Metrologie in seinem Zuständigkeitsbereich. Für Normungsfragen in allen GUS-Ländern bleibt die regionale Normungsorganisation Zwischenstaatlicher Eurasischer Normungsrat (Eurasian Standardisation Council EASC) zuständig. Arbeitsorgane des EASC sind das Sekretariat der EASC (Minsk, Weißrussland) sowie die zwischenstaatlichen Normungsgremien (MTC zwischenstaatliche Technische Komitees), zurzeit sind das über 500 Gremien. Die EASC ist vergleichbar mit CEN/CENELEC und agiert auf ähnliche Art und Weise. EASC verabschiedet die zwischenstaatlichen Normen (GOST) und andere Dokumente. Jährliche Generalversammlungen dienen sowohl dazu, die strategischen Normungsfragen zu klären, als auch die zwischenstaatlichen GOST- Normen in den zwischenstaatlichen technischen Komitees zu verabschieden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Zusammenarbeit zwischen EWK und EASC so aufgebaut werden soll, wie sie zwischen der EU-Kommission und CEN/CENELEC organisiert ist. EWK verabschiedet verbindliche Rechtsakte und andere Technische Reglements, die in den Zollunionsländern einzuhalten sind. EASC arbeitet seinerseits darauf hin, dass Normungsarbeit in den zwischenstaatlichen Normungskomitees koordiniert wird und die zwischenstaatlichen Normen eine Hilfestellung zur Erfüllung der verbindlichen Rechtsakte der EWK (Technischen Reglements) bieten. Vertreter der EWK nehmen an den Generalversammlungen des EASC teil. Technische Regelsetzung in Eurasien Im letzten Jahrzehnt wurden mehrere Hundert nationale Technische Reglements in den einzelnen Ländern der Region erarbeitet. Diese unabgestimmte Ausarbeitung der Technischen Reglements in den Integrationsstaaten ist vorläufig eingestellt. Zurzeit werden regionale Technische Reglements der Zollunion (CU TR) erarbeitet, die in allen Zollunionsländern direkt und verbindlich gelten. Mit dem Aufbau der Eurasischen Union und dem Zuwachs der Mitglieder wird sich der Geltungsbereich der Reglements auf weitere Länder ausweiten. Die existierenden nationalen Technischen Reglements sollen schrittweise in Technische Reglements der Zollunion überführt werden. Einige der nationalen Reglements sind bereits in Technische Reglements der Zollunion überführt worden (siehe Tabelle 2). Ähnlich wie die EU-Kommission zum Erarbeiten und Erlass von Richtlinien und Verordnungen berechtigt ist, ist die Eurasische Wirtschaftskommission für die Erarbeitung und Verabschiedung der verbindlichen Technischen Reglements zuständig. Auf Beschluss der Zollunionskommission Nr. 492 vom 8. Dezember 2010 wurde ein Plan der Erarbeitung der Technischen Reglements der Zollunion angenommen. Bis zum Juni 2012 wurden 26 Technische Reglements verabschiedet. Weitere befinden sich in verschiedenen Erarbeitungs- beziehungsweise Abstimmungsphasen. Festzuhalten ist für die deutsche Wirtschaft, dass einerseits die Einführung der überregionalen Technischen Reglements ein ressourcenintensives Monitoring der neuen regionalen Anforderungen und gegebenenfalls eine Anpassung an diese notwendig macht. Andererseits eröffnet die Erfüllung dieser Anforderungen den Zugang zum größeren, einheitlichen Markt der drei Länder. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass neue regionale Anforderungen einen höheren Anteil an Vorschriften beinhalten werden, die mit Internationalen Normen harmonisiert sind. Eine derartige Harmonisierung würde der Forderung der Europäischen Wirtschaft nach aktuellen Internationalen Normen in den Zielmärkten entgegenkommen. Normung in Eurasien Technische Reglements ähnlich wie Europäische Richtlinien sollen überwiegend allgemeine Sicherheitsanforderungen festlegen. Konkretisiert werden diese legislativen Festlegungen in den zwischenstaatlichen

3 Normen (Interstate Standards), die offiziell die Bezeichnung GOST haben und vom EASC verabschiedet werden. Zurzeit beobachtet man eine Tendenz, dass einige nationale Technische Komitees ihre Arbeit auf die regionale Ebene überführen. Somit agieren sie als zwischenstaatliche Technische Komitees. Folglich werden mit der Zeit die zwischenstaatlichen Normen zumindest teilweise die nationalen Normen ersetzen. Zu jedem Technischen Reglement der Zollunion werden Verzeichnisse der zwischenstaatlichen Normen festgelegt, deren Einhaltung die Konformitätsvermutungswirkung auslöst. Ob an dieser Stelle von mandatierten und harmonisierten Normen auch in der zukünftigen Union gesprochen wird, bleibt abzuwarten. Hier entstehen potenzielle Kooperationsfelder für Wirtschaft und Normungsorganisationen hinsichtlich der Einbringung der langjährigen Erfahrungen aus dem ähnlich funktionierenden europäischen Normungssystem in die Eurasische Region. Konformitätsbestätigung in Eurasien Regelungen der Konformitätsbestätigung bleiben das Vorrecht des Gesetzgebers. Da die Integrationsprozesse das ohnehin verwickelte Geflecht der Vorschriften in diesem Bereich verkompliziert haben, ergibt sich der Bedarf an einer zentralen Regulierung in der Region. Die EWK erhielt daher besondere Kompetenzen zum Agieren auf regionaler Ebene. Zur Schaffung der einheitlichen Konformitätsbestätigungsverfahren auf regionaler Ebene hat die EWK 2010 einen Beschluss 1) verabschiedet, der weitere Dokumente von zentraler Bedeutung beinhaltet: das Verzeichnis der Erzeugnisse, die der obligatorischen Konformitätsbewertung (-bestätigung) unterliegen (das so genannte Einheitliche Verzeichnis ) die einheitlichen Formen der Konformitätszertifikate und Konformitätserklärungen die Einfuhrprozedere von Erzeugnissen (Waren), die der obligatorischen Konformitätsbewertung (-bestätigung) unterliegen, sowie das Verfahren der Führung eines einheitlichen Registers der Zollunion für Zertifizierungsstellen und Versuchslaboratorien. Auf das erstgenannte Dokument, das so genannte Einheitliche Verzeichnis, dem eine besondere Bedeutung zukommt, wird hier näher eingegangen. Dieses Verzeichnis besteht aus einer Produktliste, sortiert nach Technikbereichen, sowie aus Erläuterungen zur Anwendung des Verzeichnisses. Es enthält zum Beispiel 44 Produktgruppen aus dem Bereich der Niederspannung und sechs Produktgruppen aus dem Bereich der Funktechnik. Jedes der erwähnten Produkte benötigt entweder ein Zertifikat oder eine Konformitätserklärung. Das Verzeichnis beschreibt unter anderem einige Optionen der Erteilung der Zertifikate und Konformitätserklärungen im einheitlichen sprich regionalen Verfahren sowie im Verfahren gemäß der nationalen Gesetzgebung in den Zollunionsländern. Konformitätsprüfungen sind möglich sowohl nach den zwischenstaatlichen Normen als auch nach den nationalen Normen der Zollunionsländer. Die Produkte, die nicht in dem Verzeichnis enthalten sind, unterliegen der obligatorischen Konformitätsbestätigung gemäß nationalen Vorschriften der Zollunionsländer. Allerdings werden Erzeugnisse aus diesem Verzeichnis herausgenommen, sobald ein Technisches Reglement der Zollunion (CU TR) für das entsprechende Erzeugnis in Kraft tritt. Weitere Konformitätsfragen bezüglich der Zollunion verdienen besondere Aufmerksamkeit und sollten des Umfangs wegen separat erörtert werden. Zuständigkeits- und Regelungswechsel, dynamische Prozesse in den Zollunionsländern, zusätzliche Beachtung der regionalen Vorschriften bezogen auf Konformitätsbewertung fordern inländische und ausländische Marktteilnehmer heraus und machen häufig externe Beratung notwendig. Im Bereich der Akkreditierung bemühen sich die Zollunionsländer zusammen mit der Eurasischen Wirtschaftskommission ebenfalls um einheitliche Regelungen. In diesem Rahmen wurde am 11. Dezember 2009 Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der akkreditierten Zertifizierungsorgane (Konformitätsbewertungs- und -bestätigungsorgane) und Versuchslabore (Versuchszentren), die sich mit der Konformitätsbewertung (-bestätigung) beschäftigen, in Sankt Petersburg unterzeichnet. Dieses Abkommen ist ein entscheidender Schritt in der einheitlichen Handhabung der Akkreditierungs- und Konformitätsprozesse in der Region, der einen großen Nutzen für Marktteilnehmer mit sich bringt. 1) Die Regelungen sind im Beschluss der EWK Nr. 319 vom 18. Juni 2010 zusammengefasst. Dieser ist auf Russisch abzurufen unter: KTS/KTSI7/Pages/R_319.aspx

4 Tabelle1 Integration auf dem postsowjetischem Raum Formen und Chroniken GUS Gemeinschaft unabhängiger Staaten EurAsES Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft ZU Zollunion VWR Vereinter Wirtschaftsraum EAU Eurasische Wirtschaftsunion IEC CEN/ CENELEC CIS Commonwealth of Independent States Eurasian Community CU Customs Union Common Space Eurasian Union 8. Dezember Mai Oktober Januar Januar 2015 Die Republik Aserbaidschan Die Republik Usbekistan Turkmenistan Die Republik Tadschikistan Die Russische Föderation Republik Moldawien Beobachter Kirgisische Republik Die Republik Kasachstan Mitglieder werden allmählich beitreten Die Republik Weißrussland Affiliate Affiliate Armenien Beobachter Die Ukraine Beobachter Georgien Mitglied nur im EASC Tabelle 2 Auswahl Technischer Reglements Auswahl der Technischen Reglements der Zollunion aus dem Zeitraum Datum des Inkrafttretens Sicherheit von Verpackungen Sicherheit von Produkten der Lichtindustrie Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche Sicherheit von Spielzeug Sicherheit von Parfümen und Kosmetik Sicherheit von Kraftstoffen für Autos, Flugzeuge, Schiffe Sicherheit von Niederspannungsausrüstung Elektromagnetische Verträglichkeit Sicherheit von Produkten zur Anwendung in explosionsgefährdeter Umgebung Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungen Sicherheit von mit gasförmigen Treibstoffen betriebenen Maschinen

5 Fazit Abschließend lässt sich feststellen, dass langfristig die europäische Wirtschaft von den Integrationsprozessen in Eurasien profitieren wird. Insbesondere sind einheitliche Vorschriften auf einem größeren Drei-Länder-Markt von Vorteil. Auch die Möglichkeit, in einem nach europäischem Vorbild aufgebauten System der technischen Regelsetzung zu agieren, ist zweckdienlich. Der Prozess der Umsetzung der einheitlichen technischen Anforderungen in Eurasien hat erst begonnen. Einerseits schreitet die Harmonisierung der Technischen Reglements innerhalb der Zollunion sicher voran. Andererseits benötigt die Region weitere Ressourcen für die Erarbeitung, regionale Abstimmung und internationale Harmonisierung der Technischen Normen, die die Technischen Reglements konkretisieren. Die Angleichung und Zentralisierung der Konformitätsbewertungsverfahren in der Region könnten für den neuen überregionalen Regelsetzer eine große Herausforderung werden. Die nationalen Zertifizierungsstellen werden mit einer neuen Wettbewerbssituation der offenen Märkte und einheitlichen Vorschriften der Region konfrontiert, was sich für Kunden dieser Branche auf lange Sicht ebenfalls als vorteilhaft erweisen dürfte.

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