AMTSBLATT. Heimatblatt Obere Freiberger Mulde. der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle CLAUSNITZ HOLZHAU RECHENBERG- BIENENMÜHLE

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1 AMTSBLATT der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle JAHRGANG 21 Februar 2013 Heft Gemeinde- Informationen Wissenswerte aktuelle Termine Heimatblatt Obere Freiberger Mulde Vereine, Verbände, Institutionen Kultur und Sport CLAUSNITZ HOLZHAU RECHENBERG- BIENENMÜHLE

2 AMTSBLATT vom Heft 2 Februar - Jahrgang 21 Seite 2 Gemeinde-Informationen Statistische Informationen des Einwohnermeldeamtes/Standesamtes per Wie schon in den Vorjahren, wollen wir auch Anfang des Jahres 2013 einige statistische Zahlen zur Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle mit den Ortsteilen Clausnitz, Holzhau und Neuclausnitz abgeben. Unsere Gesamteinwohnerzahl beläuft sich per auf Gegenüber 2011bedeutet das einen Rückgang von 28 Personen. Die Einwohnerzahl von teilt sich wie folgt auf: Rechenberg-Bienenmühle 764 Clausnitz 837 Neuclausnitz 73 Holzhau 383 Geburten: Im gesamten Gemeindegebiet wurden im Vorjahr 21 Kinder geboren. Davon entfallen auf die einzelnen Ortsteile: Rechenberg-Bienenmühle 3 OT Clausnitz 13 OT Neuclausnitz OT Holzhau 5 Sterbefälle: Im gesamten Gemeindegebiet waren im Vorjahr 18 Sterbefälle zu verzeichnen. Davon entfallen auf die einzelnen Ortsteile: Rechenberg-Bienenmühle 6 OT Clausnitz 11 OT Neuclausnitz OT Holzhau 1 Sprechzeit der Friedensrichter Die nächste Sprechzeit der Friedensrichter Volkmar Herklotz und Michael Schreiter der Gemeinsamen Schiedsstelle Sayda, Neuhausen, Dorfchemnitz und Rechenberg-Bienenmühle findet wieder am letzten Donnerstag im Monat, am von 16 bis 18 Uhr im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Sayda statt. V. Herklotz Friedensrichter Die Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle gratuliert und wünscht beste Gesundheit: Rechenberg-Bienenmühle Am Frau Ursula Ihle 83 Jahre Am Frau Rosemarie Wähner 74 Jahre Am Frau Susanne Klapper 84 Jahre Am Herrn Jürken Köhler 70 Jahre Am Frau Ruth Kaltofen 77 Jahre Am Frau Hella Zemmrich 93 Jahre Am Frau Erika Fischer 80 Jahre Am Herrn Walter Kaulfürst 71 Jahre Am Herrn Lothar Brünner 76 Jahre Am Herrn Eberhard Krönert 71 Jahre Am Frau Margot Germar 71 Jahre Clausnitz Am Frau Ingeburg Göhler 71 Jahre Am Herrn Ernst Buchwald 79 Jahre Am Herrn Heinz Sandig 82 Jahre Am Herrn Hans-Peter Neitzke 73 Jahre Am Frau Helga Tittmann 81 Jahre Am Herrn Reinwald Neubert 70 Jahre Am Frau Anni Sandig 78 Jahre Am Herrn Karlheinz Köhler 71 Jahre Am Frau Brigitte Müller 70 Jahre Am Frau Gudrun Demele 73 Jahre Am Frau Christa Börner 80 Jahre Am Frau Loni Mende 84 Jahre Holzhau Am Herrn Günter Claußnitzer 77 Jahre Am Frau Edeltrud Eilenberger 75 Jahre Am Herrn Günter Göhler 78 Jahre Am Frau Johanna Claußnitzer 75 Jahre Am Frau Renate Trommler 78 Jahre Am Frau Bärbel Herklotz 70 Jahre Am Frau Renate Drechsler 74 Jahre Am Frau Annemarie Löwe 81 Jahre IMPRESSUM Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt liegt für jedermann kostenlos zur Einsichtnahme im Rathaus, An der Schanze 1, Rechenberg-Bienenmühle, während der Sprechzeiten, aus. Jahresabonnement zum Preis von 12,00 EUR Die Aufnahme eines Abonnements ist monatlich möglich bei anteiligem Abonnementpreis. Kündigungen müssen bis zum 15. November des Jahres, für das Folgejahr, nach einem Mindestbezug von einem Jahr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Einzelexemplare zum Preis von 1,00 EUR sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Redaktion: Gesamtherstellung: Einzelpreis: 1,00 EUR Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle Tel.: , Fax: , sekretariat@gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de Bürgermeister Sandig Bürgermeister und Fremdenverkehrsamt Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, Industriestraße 7, Marienberg, Tel Fax Jubelhochzeiten Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass uns leider nicht von allen Ehepaaren die Eheschließungsdaten bekannt sind (Eheschließung außerhalb des Gemeindegebietes), um dann entsprechend zu gratulieren. Wir bitten deshalb sehr darum, dass sich ab dem 50. Ehejubiläum entweder die Betroffenen selbst oder deren Angehörige ca. 4 Wochen vor dem Termin bei der Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle Einwohnermeldeamt informieren, ob sie für die Bekanntgabe des Ehejubiläums im Amtsblatt oder in der Freien Presse vorgesehen sind. Nur so kann vermieden werden, dass von Seitens der Gemeinde keine bzw. verspätet die Gratulation erfolgt.

3 Seite 3 Heft 2 Februar - Jahrgang 21 AMTSBLATT vom Wissenswerte, aktuelle Termine Zahnärztlicher Notdienst Bereich Brand-Erbisdorf Samstag Uhr, Sonn- und Feiertag Uhr Dipl.-Stomat. Chr. Jänig Brand-Erbisdorf, Gartenweg 8 Tel / Dipl.-Stomat. Th. Kiel Großhartmannsdorf, Hauptstr. 161b Tel / ZÄ I. Kleemann Sayda, Dresdner Str. 53 Tel / ZA J. König Frauenstein, Am Markt 12 Tel /84100 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeinmedizin BD-Bereich Sayda Zentral festgelegte Notrufnummer: Zentrale Rettungsleitstelle Plauen: 03741/ Dr. med. Tilo Huster 14 Uhr bis 7 Uhr Tel. 0162/ Dr. med. Annegret Werner 14 Uhr bis 7 Uhr Tel / Dipl.-Med. Bernd Gehrhardt 14 Uhr bis 7 Uhr Tel /9724, 0173/ Dr. med. Silvia Kopra 14 Uhr bis 7 Uhr Tel /61000 Wochenenddienst DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar: /83498, Fax / Schwester Frau Monika Eckhardt Tel /83498 Friedebach, Freiberger Str Schwester Frau Birgit Zickert Tel /83498 Niedersaida, Dorfstraße Altenpflegerin Frau Stefanie Mattheß Tel /83498 Sayda, Lutherplatz Schwester Frau Monika Eckhardt Tel /83498 Friedebach, Freiberger Str. 3 Die Schwestern des Pflegedienstes Gudrun Memmel, Nassau, erreichen Sie unter Mülltermine Februar 2013 Für alle Ortsteile und Gelbe Tonne Für alle Ortsteile und Papiertonne Contentus Pflege- & Betreuungsdienst Marion Tröger Büro Bürosprechzeiten: Zum Sportplatz 3 Mo - Fr Uhr Hermsdorf 24-h-Erreichbarkeit Tel.: (035057) 54881, Fax: (035057) 54882, Mobil: (0174) Diakonie Sozialstation Die Mitarbeiter der Diakonie-Sozialstation Schmiedeberg erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer Clausnitz/Neuclausnitz Rebie /Holzhau Veranstaltungen der Kirchgemeinde Clausnitz- Cämmerswalde-Rechenberg im Februar 2013 Donnerstag, 31. Januar! Uhr neuer Termin Christenlehre Klasse im Cämmerswalder Pfarrhaus (siehe Artikel) Freitag, 1. Februar Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Rauschenbach! Sonntag, 3. Februar - Sexagesimae 8.30 Uhr Gottesdienst im Cämmerswalder Pfarrhaus Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst in der Clausnitzer Kirche Donnerstag, 7. Februar Uhr Rentnerkreis im Cämmerswalder Pfarrhaus Unsere Kinderbibeltage finden im Clausnitzer Pfarrhaus am 7. und 8. Februar jeweils 9.30 bis Uhr statt. Wir bitten um Anmeldung der Kinder und laden herzlich ein!

4 AMTSBLATT vom Heft 2 Februar - Jahrgang 21 Seite 4 Sonntag, 10. Februar Estomihi 8.30 Uhr Gemeindefrühstück im Cämmerswalder Pfarrhaus herzliche Einladung! Uhr Gottesdienst einmal anders als Familiengottesdienst in der Cämmerswalder Kirche Donnerstag, 14. Februar Uhr Frauendienst im Clausnitzer Pfarrhaus Sonntag, 17. Februar Invokavit 8.30 Uhr Gottesdienst in der Clausnitzer Kirche Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst im Rechenberger Pfarrhaus Donnerstag, 21. Februar Uhr Zwergenkreis im Pfarrhaus Clausnitz Uhr Christenlehre 5./6. Klassen im Pfarrhaus Rechenberg Uhr Gebetskreis im Clausnitzer Pfarrhaus Uhr Gesprächskreis im Clausnitzer Pfarrhaus Sonntag, 24. Februar Reminiszere 8.30 Uhr Gottesdienst im Cämmerswalder Pfarrhaus Uhr Gottesdienst mir Abendmahl und Kindergottesdienst in der Clausnitzer Kirche Donnerstag. 28. Februar Uhr Seniorenkreis im Rechenberger Pfarrhaus Christlich bestattet wurden: Am 22. November Rosa Elfriede Buchwald geb. Finsterbusch aus Clausnitz im Alter von 82 Jahren Am 3. Dezember Ruth Theodora Wagner geb. Lippmann aus Clausnitz im Alter von 89 Jahren Am 14. Januar Max Georg Liebscher aus Bienenmühle im Alter von 88 Jahren Haben Sie Sorgen oder möchten Sie einen Termin mit Pfarrer Fischer vereinbaren, so rufen Sie bitte im Pfarramt Clausnitz an (Tel. 7210). Anzeige Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Clausnitz sowie Rechenberg Aufgrund von 2 Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Clausnitz sowie Rechenberg die folgende Gebührenordnung für ihren Friedhof beschlossen: 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte für Bestattungsgebühren mit der Bestattung für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 3 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet werden.

5 Seite 5 Heft 2 Februar - Jahrgang 21 AMTSBLATT vom Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten Clausnitz Rechenberg 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres Sarg- und Urnenbestattung 170,00 (Ruhezeit 10 Jahre) 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres Sargbestattung (Ruhezeit 25 Jahre) 425,00 Urnenbestattung (Ruhezeit 20 Jahre) 340,00 2. Wahlgrabstätten 2.1 für Sargbestattungen (Nutzungszeit 25 Jahre) Einzelstelle 470,00 530, Doppelstelle 940, , Dreifachstelle 1410, , für Urnenbeisetzungen (Nutzungszeit 20 Jahre) Einzelstelle 376,00 424, Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach und ,80 21,20 nach ,60 42,40 nach ,40 63,60 II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 206, Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 301, Urnenbeisetzung 158, Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger 17, Aufbahrungs- und Konduktführerdienst bei Sargbestattung 19, bei Urnenbeisetzung 71,40 III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 15 pro Grablager. V. Gebühr für die Geläut- und Orgelnutzung bei kirchlichen Trauerfeiern 1. Geläut 25,00 2. Orgel 25,00 VI. Gebühren für Gemeinschaftsgräber Die Gebühren der Gemeinschaftsgräber als gemeinschaftlich gestaltete Reihengrabstätten mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung gemäß 28 a) der Friedhofsordnung enthalten die Kosten für das Grabmal, für die Grabpflege sowie die Nutzungsgebühr, Friedhofsunterhaltungs- und Bestattungsgrundgebühr incl. Träger, Aufbahrungs- und Konduktführerdienst; Ruhezeit 25 bzw. 20 Jahre 1. für Sargbestattung im Reihengrab (25 Jahre) 1.1 ohne Einfassung Cristall hell 5637, ohne Einfassung Bararp braun 5747, mit Einfassung Cristall hell 6225, mit Einfassung Bararp braun 6583, für Urnenbeisetzung (20 Jahre) Urne (Pflanzband mit Einfassung) Christall hell 3611, Urne (Pflanzband mit Einfassung) Bararp braun 3694,00 B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 18,00 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 18,00 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 35,00 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5,00 5. Umschreibung von Nutzungsrechten 5,00 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in dem nachfolgenden Amtsblatt von Rechenberg-Bienenmühle (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt Clausnitz 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung für Clausnitz vom samt ihrer Nachträge sowie die Friedhofsgebührenordnung für Rechenberg vom samt ihrer Nachträge außer Kraft. Clausnitz, den und Rechenberg, den Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Clausnitz sowie Rechenberg Bestätigt vom Ev.- Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Anzeige

6 AMTSBLATT vom Heft 2 Februar - Jahrgang 21 Seite 6 Vereine, Verbände, Institutionen Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2013 ist der Die Meldebögen werden Ende Dezember 2012 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis zum keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (Sächs AGTierSG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, Dresden Tel.: , Fax: info@tsk-sachsen.de Internet: Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zu den Nachtrags- und Ergänzungsunterlagen bezüglich der Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend des Vorhabens: Errichtung und Betrieb der Windfarm VTE Moldava in der Tschechischen Republik Die Firma EP Renewables a. s., Pobrežní 297/14, Praha 8 (Tschechische Republik) beabsichtigt, südöstlich der Gemeinde Moldava 18 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen elektrischen Nennleistung von 3 MW zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist der Typ VESTAS V112 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 112 m, alternativ ENERCON E101 mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m oder SIEMENS SWT101 mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 101 m. Da als Folge der Realisierung des Vorhabens grenzüberschreitende Auswirkungen auf deutsches Territorium möglich sind, ist entsprechend der Espoo-Konvention vom i. V. m. 9b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 15 G vom (BGBl. I S. 212) eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 8 der Espoo-Konvention ist die Öffentlichkeit in dem betroffenen Staat frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Beteiligung durch Unterrichtung über das Vorhaben einschließlich über die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Unterlagen zur Dokumentation über die Beurteilung des Umwelteinflusses des Vorhabens wurden für den Landkreis Mittelsachsen am öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren wurde für den Landkreis Mittelsachsen am die geplante Überarbeitung der Dokumentation öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind nun von der Firma EP Renewables a. s. unter Berücksichtigung der beim tschechischen Umweltministerium in Prag eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und im Hinblick auf konkrete Punkte ergänzt und überarbeitet worden. Diese Nachtrags- und Ergänzungsunterlagen (einschließlich des Gutachtens zur Dokumentation) wurden dem Landratsamt Mittelsachsen per Schreiben des tschechischen Umweltministeriums vom übermittelt. Diese Unterlagen liegen in deutscher Sprache im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Immissionsschutz, Zimmer V.204, Leipziger Str. 4, in Freiberg sowie in der Gemeinde Rechenberg- Bienenmühle, An der Schanze 1, Zi. 104 (Bauamt), Rechenberg-Bienenmühle vom bis einschließlich zur Einsichtnahme für jedermann während der jeweiligen Sprechzeiten öffentlich aus. Die Unterlagen sind außerdem im Internet unter einsehbar. Jedermann kann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftliche Einwendungen zu dem Vorhaben abgeben. Die Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens / ENV/12 an das tschechische Umweltministerium an die Adresse Ministerstvo Životního Prostredí Vršovická PRAHA 10 Ceská republika zu senden. Es gilt das Datum des Posteingangs beim tschechischen Umweltministerium. Die Einwendungen müssen in leserlicher Schrift verfasst sein und den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten. Freiberg, den Landratsamt Mittelsachsen Volker Uhlig Landrat Liebe Seniorinnen und Senioren von Holzhau, Rechenberg- Bienenmühle und Clausnitz! Am findet in Dorfchemnitz wieder eine Faschingsveranstaltung vom Rechenberger Faschingsclub statt. Wir würden uns über eine rege Beteiligung freuen. Es fährt wieder ein Bus. Abfahrt ab Holzhau Mitte: Uhr Rückfahrt ab Dorfchemnitz: Uhr Gez. E. Kanold

7 Seite 7 Heft 2 Februar - Jahrgang 21 AMTSBLATT vom Private Selbstwerber müssen Sonderkraftstoff tanken Seit dem 1. Januar 2013 ist die Verwendung von Sonderkraftstoff für Selbstwerber in PEFC-zertifizierten Wäldern verpflichtend In den gültigen PEFC-Standards wird seit Anfang 2013 verbindlich der Einsatz von Sonderkraftstoffen sowie von biologisch abbaubaren Kettenölen vorgeschrieben. Die Umsetzung beider Standards erfolgt durch eine Selbsterklärung des nichtgewerblichen Selbstwerbers. Nichtgewerbliche Selbstwerber sind Privatpersonen, welche selbstständig Holz einschlagen oder Brennholz auf der Fläche aufarbeiten. Sie unterscheiden sich vom gewerblichen Selbstwerber dadurch, dass das entsprechende Holz für den privaten Zweck eingeschlagen bzw. verwendet wird und nicht mit dem Produkt gehandelt oder der Rohstoff für eine gewerbliche Veredlung verwendet wird. Forstliche Dienstleistungsunternehmer müssen bereits heute ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat vorweisen, um in PEFC-zertifizierten Wäldern arbeiten zu können. PEFC steht für Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, übersetzt also Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen und überwacht die Einhaltung ökonomischer, ökologischer und sozialer Standards in Forstbetrieben. Unabhängige, qualifizierte und akkreditierte Experten überprüfen im Rahmen jährlicher Stichproben vor Ort, ob die zertifizierten Forstbetriebe die Standards nachhaltiger Waldwirtschaft erfüllen. Der sächsische Staatswald, der vom Staatsbetrieb Sachsenforst bewirtschaftet wird, ist seit 2001 nach den Kriterien des PEFC zertifiziert. Die Waldarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst verwenden bereits seit 2006 Sonderkraftstoff in ihren Motorkettensägen. Der Sonderkraftstoff ist frei von Blei, Benzol, Aromaten und Schwefel, was die Gefahr von Gesundheitsschäden bei Kontakt mit Benzindämpfen und Abgasen erheblich verringert. Zudem setzt Sonderkraftstoff deutlich weniger Luftschadstoffe frei als herkömmlicher Kraftstoff. Den Sonderkraftstoff und biologisch abbaubares Kettenöl gibt es bei den Fachhändlern für Motorsägen sowie in den meisten Baumärkten. Weitere Auskünfte erteilen die Revierleiter des Forstbezirkes Bärenfels ( Bald sind Winterferien! Zeit für erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge Im Zethauer Freizeit- und Naturerlebniszentrum Jugendfreizeitstätte Grüne Schule grenzenlos wird es in den Winterferien wieder Ferienlager mit Skilauf, Rodeln, vielen Abenteuern im Schnee und der erzgebirgischen Natur geben. Zudem sind Abende am Kamin, bei Disco und Kino ebenso im Programm wie Spiele mit den neuen Freunden und eine fetzige Motorschlittenfahrt. Auch die Badesachen, zum Besuch eines Erlebnisbades, sollten nicht vergessen werden. Ebenso stehen Schnitzen mit Lindenholz und ein Selbstverteidigungskurs im Programm. Auf jeden Fall: Eine schöne Zeit zum Genießen, Erleben und Entspannen vom Unterricht. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Informationen an Kinder und Eltern weitergeben würden. Für Eltern und Großeltern: Es gibt auch Geschenkgutscheine für einen Ferienaufenthalt in der Grünen Schule grenzenlos. Kontakt über oder Tel.: / Ferienfreizeiten der Sportjugend Mittelsachsen 2013 WINTER / Wintersporttage (Wetterabhängig!!!) / / (Für Anfänger) Das kleine 1x1 des Skifahrens in Augustusburg Kosten: 12 (incl. Mittagessen, Skipass, Transport) + Material wenn nötig (ca. 15 ) / (Für Fortgeschrittene) Abfahrtsgaudi in Oberwiesenthal (Ski und Snowboard) Kosten: 18 (incl. Mittagessen, Skipass, Transport) + Material wenn nötig (ca. 19 ) SOMMER Sommer Action Camp SEZ Kloster mit Taekwondo Jugend Sachsen (10 16 Jahre) Anmeldung bis: Kosten: 165 Erlebe Dein eigenes Abenteuer am größten Stausee Deutschlands. Kanu, Drachenboot, Klettern, Radfahren, GPS-Tour, Taekwondo HERBST Kletterlager in der Sächsischen Schweiz (10 16 Jahre) Anmeldung bis: Kosten: 160 Karabiner, Express-Set, Mastwurf, Achterknoten all das sagt Dir nichts? Dann lerne die Begriffe praktisch kennen. Informiert Euch unter: Sportjugend Mittelsachsen Karl-Kegel-Straße Freiberg Fon Fax Mail jubelt@ksb-mittelsachsen.de oder Facebook (Sportjugend Mittelsachsen)

8 AMTSBLATT vom Heft 2 Februar - Jahrgang 21 Seite 8 Sommerferien im Schullandheim Diemitz Jedes Jahr verbringen in unserem Schullandheim Diemitz etwa 200 Kinder des Landkreises zwei erlebnisreiche Wochen ihrer Sommerferien in der herrlichen Natur der mecklenburgischen Seenplatte. Termine: 1. Belegung: Belegung: Belegung: Die Teilnahme kostet 235,00, Alter der Teilnehmer zwischen 9 und 15 Jahren. Für die Anmeldung gibt es folgende Möglichkeiten: Schriftlich: Lebenshilfe e.v. Freiberg, Langenau, Am Schacht 7, Brand-Erbisdorf per Fax: per schullandheim-diemitz@gmx.de Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter oder und im Internet: Matthias Wabnik, Dipl.-Soz.-Päd. Pension Glöck l Schenke Rechenberg wir laden ein zum SCHLACHTFEST Februar 2013 Ab Uhr geöffnet! Frische hausmacher Schlacht- und Wurstspezialitäten! Verkauf solange Vorrat reicht! Anzeige Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Fam. Bodo Richter Tel Kultur und Sport Veranstaltungen Februar 2013 Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Samstag Lady s-day am Skihang Holzhau mit Skitest und Hüttenparty Infos: zeitnah auf Sonntag Lady s-day am Skihang Holzhau mit Skitest und Hüttenparty Infos: zeitnah auf Dienstag, Mensch & Natur Thema: Meditatives Malen Wann und Wo? 10.00, und Uhr bei und mit Frau Christel Müller, am Zeisingberg in Rechenberg-Bienenmühle Seminarbeitrag: 11,90 Anmeldung bitte unter Telefon Mittwoch, Mensch & Natur Thema: Meditatives Malen für Ferienkinder Wann und Wo? 10.00, und Uhr bei und mit Frau Christel Müller, am Zeisingberg in Rechenberg-Bienenmühle Seminarbeitrag: 11,90 Anmeldung bitte unter Telefon Donnerstag, Mensch & Natur Thema: Spirituelles Seminar Wann und Wo? Uhr bei und mit Frau Christel Müller, am Zeisingberg in Rechenberg-Bienenmühle Seminarbeitrag: 10,00 Anmeldung bitte unter Telefon Freitag, bis Mittwoch, , bis Uhr Schlachtfest Familie Richter lädt wieder einmal zu einem Schlachtfest nach Rechenberg in die Glöck l-schenke, An der Schanze 3 A, herzlich ein. Nicht notwendig, doch wenn Sie möchten, können Sie unter Tel Platzreservierungen vornehmen. Samstag, RBC-Faschingsfete Abendveranstaltung in Dorfchemnitz, Gaststätte Am Chemnitzbach Weitere Infos zeitnah unter Sonntag, RBC-Faschingsfete Familienfasching in Dorfchemnitz, Gaststätte Am Chemnitzbach Weitere Infos zeitnah unter Samstag, RBC-Faschingsfete Abendveranstaltung in Dorfchemnitz, Gaststätte Am Chemnitzbach Weitere Infos zeitnah unter Samstag, Holzhauer Skifasching Ab Uhr Rodelhang gegenüber Bergstraße 10 Ansprechpartner: Frau Regina Hüttel, Skifaschingsclub Holzhau Samstag Sport Richter Skitesttag am Skihang Holzhau Infos: zeitnah auf Sonntag Sport Richter Skitesttag am Skihang Holzhau Infos: zeitnah auf Montag, Mensch & Natur Thema: Schulung der Wahrnehmung Wann und Wo? Uhr bei und mit Frau Christel Müller, am Zeisingberg in Rechenberg-Bienenmühle Seminarbeitrag: 11,90 Anmeldung bitte unter Telefon Weitere Kultur- und Veranstaltungsangebote Sächsisches Brauereimuseum An der Schanze 3, Tel Führungen: Dienstag bis Freitag 11 und 14 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 11, 13 und 15 Uhr Eintritt: Erwachsene 6,50 Kinder (6 bis 16 Jahre) 3,00 Ausstellungen in der RathausGalerie, An der Schanze 1 in Rechenberg-Bienenmühle Eine von Frieder Schellenberg gestaltete Ausstellung mit dem Titel Die Lokomotive der deutschen Wiedervereinigung kam von der Deutschen Reichsbahn. Diese Ausstellung bleibt bis in unserer Galerie. Öffnungszeiten Montag: 8.00 bis Uhr Dienstag: 8.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag: 8.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag: 8.00 bis Uhr

9 Seite 9 Heft 2 Februar - Jahrgang 21 AMTSBLATT vom Ausstellung Flößerei und historischer Bergbau Heimathaus Clausnitz (Nebengebäude), Dorfstraße 53 Die Ausstellung erinnert mit zahlreichen Rissen, Karten, Zeichnungen und Fotos an die Geschichte der Mulden- und Neugrabenflöße sowie den historischen Clausnitzer Kupferbergbau. Besichtigungen, auf Wunsch mit Führung, können telefonisch vereinbart werden unter der Nummer Historische Kinderbuchausstellung Historische Kinderbücher aus den Jahren 1823 bis 1960 sind im Vereinshaus Holzhau auf der Alten Straße, nahe Skilift, zu entdecken. Geöffnet ist jeden Sonntag von bis Uhr und der Eintritt beträgt 1,50 für alle, die älter als 10 Jahre sind. Eine Sonderöffnungszeit kann ab 4 Personen nach vorheriger telefonischer Absprache unter gern erfolgen. In den Monaten April und November bleibt die Ausstellung geschlossen. Plüschtiere basteln können Sie und/oder Ihr Kind donnerstags ab Uhr im Stöberstübchen, Wiesenweg 4 im Ortsteil Holzhau. Duft- und Kräuterbärchen werden unter Anleitung dienstags ab Uhr im Stöberstübchen, Wiesenweg 4 im Ortsteil Holzhau gebastelt. Quad-Touren im Erzgebirge können jeweils samstags um Uhr und Uhr für die Dauer von 3 Stunden gebucht und unternommen werden. Treffpunkt ist das Holzfällerhaus Bergstraße 10 im OT Holzhau. Anmeldungen bitte unter oder Infos auch unter Ski- und Snowboardkurse (Dezember bis März) jeden Samstag und Sonntag Uhr / Uhr und in den Ferien täglich Anmeldung unter oder Airboard-Seminar (Dezember bis März) nach Anfrage Samstag und Sonntag Anmeldung oder Hüttenparty in Willy s Scheune (Dezember bis März) jeden Freitag- und Samstagabend (Freitag mit Live-Musik) im Skigebiet Holzhau, Infos unter Anmeldung unter Nachtskifahren (Dezember bis März) jeden Mittwoch, Freitag und Samstag bis Uhr, in den Weihnachts- und Winterferien täglich Ski- und Snowboardtestcenter (Dezember bis März) jeden Freitag, Samstag und Sonntag, Uhr Gästeführer im Einsatz Ob Sie als eine Wandergruppe unterwegs sein wollen, ein Reiseunternehmer sind oder individuell wandern möchten und einen Gästeführer brauchen hier sind Ihre ausgebildeten Ansprechpartner vor Ort: Frau Ina Glöckner Alte Straße 117, OT Holzhau, Tel Herr Heinz Lohse Muldentalstr. 49 in Rechenberg, Tel o Herr Lothar Wunderlich Cämmerswalder Str. 16, OT Clausnitz, Tel Herr Günter Claußnitzer Alte Straße 91, OT Holzhau, Tel Änderungen seitens der Veranstalter möglich Herausgeber: Fremdenverkehrsamt, Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, Tel.: , Fax: Internet: info@fva-holzhau.de Aus Anlass meines 80. Geburtstages möchte ich mich bei meiner Familie, bei meinen Kindern, Enkeln und Urenkeln herzlichst für die Geschenke und Glückwünsche bedanken. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Bürgermeister Werner Sandig für den Besuch und das Blumengeschenk. Auch Dank für den Besuch ehemaliger Arbeitskollegen, insbesondere der Familie Glöckner aus Holzhau. Herzlichen Dank für die gute Bewirtung durch das Personal im Haus des Gastes Cämmerswalde. Günter Geißler Anlässlich meines 85. Geburtstages möchte ich mich bei meinen lieben Kindern, Enkeln und Urenkeln, Verwandten, Nachbarn und Freunden für die schönen Geschenke, Blumen und Glückwünsche ganz herzlich bedanken. Ein Dankeschön an den Bürgermeister Herrn Sandig und an die Agrargenossenschaft Nassau sowie an das Team der Fischerbaude für die sehr gute Bewirtung. Charlotte Knorr Holzhau Januar 2013 Anzeigen

10 AMTSBLATT vom Heft 2 Februar - Jahrgang 21 Seite 10 Treff am Winterabend beim neuen Skiläufer In den Abendstunden des 19. Dezember 2012 trafen sich Sportler, Einwohner und Gäste zu einer Einweihungsveranstaltung im Skiareal des Ortsteiles Holzhau. Bürgermeister Werner Sandig hatte eingeladen, er möchte einen von ihm gestifteten Skilangläufer an die Öffentlichkeit übergeben. Es waren über 50 Interessierte aus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle gekommen. Mit Worten zum Anlass der Zusammenkunft stellte Herr Sandig sein Anliegen vor und begrüßte auch den Macher der aus Eichenholz geschaffenen Figur. Die Skulptur wurde aus einem Stamm mit der Motorsäge und weiteren Werkzeugen geschaffen. In der Haltung eines aktiven Langläufers gestaltet, steht er am Startplatz der Holzhauer Loipe. Mit Beifall belohnt wurden das Statment von Werner Sandig und die erklärenden Worte des Dorfchemnitzer Dachdeckers Ronny Schubert, des Schöpfers der Skulptur. Faschingsauftakt He, ihr Leute! Wartet doch mal! Schon gehört? Es ist wieder Karneval. Foto: H.Lohse Dem Besucher des Holzhauer Skiareals zwischen Fischerbaude und Steinkuppe ist damit ganzjährig die Einladung gegeben, vom Standort aus in eine aktive Phase als Skifahrer oder Wanderer einzusteigen. Viele Sportfreunde und Besucher können diesen Ausgangspunkt in der Region für ihre Aktivitäten nutzen. Die Anlage mit Park- und Startplatz, Funktionsgebäude und eingerichteten Flächen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist der Beweis für die Unterstützung durch den Bürgermeister und des Gemeinderates auch dem Sport immer Aufmerksamkeit zu widmen. Das Engagement seitens des Bürgermeisters liegt nicht nur in der Organisation sondern auch die finanzielle Aufwendung dafür lag ausschließlich in seiner Hand. Worte des Dankes richtete SG-Leiter Uwe Lachmann im Namen der SG Holzhau sowie des Heimat- und Landfrauenvereins an den Sponsor Werner Sandig und den Schöpfer der Holzplastik. Bei Glühwein und Bratwurst verweilten Sportler, Einwohner und Gäste noch in der schönen winterlichen Atmosphäre. G. Claußnitzer Es bimmelt und bommelt, das ist eine Schau, zum Bimmel-Bommel-Ball in Holzhau. Ihr könnt alle kommen, die Narren sind bereit. Es beginnt nun die 5. Jahreszeit. Pia Kaden Anzeige Alle Fächer Alle Klassen LRS- Training Rechenberg-Bienenmühle Schlüssel zu Erfolg und besseren Noten individuelle Förderung, einzeln o. kl. Gruppe! Kurse in Mathe, Engl, Deu u.a. Fächer Nachhilfe seit 1974 Info/Anmeldung: (geb.frei)

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