23. Februar 2013 Weiterbildung in Deutschland was wollen wir ändern?
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- Imke Solberg
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1 Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern 23. Februar 2013 Weiterbildung in Deutschland was wollen wir ändern? Dr. Franz-Joseph Bartmann Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein
2 Änderungsbedarf als Ergebnis der Befragung Evaluation der Weiterbildung im Auftrag des Deutschen Ärztetages auf Anregung der Fachgesellschaften und Berufsverbände bedingt durch wissenschaftlichen und technischen Fortschritt aufgrund sich wandelnder Versorgungslandschaft 2
3 Erkenntnisse aus der Evaluation der Weiterbildung Entwicklung von strukturierten Weiterbildungsplänen Ermöglichung von Verbund-Weiterbildungen/Rotationen Entschlackung der Weiterbildungsordnung Aufzeigen von Best-Practice-Modellen Entwicklung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle Entwicklung eines Tutorensystems für die Weiterbildung Train-the-Trainer -Programme für Weiterbildungsbefugte Optimierung von klinik- bzw. abteilungsinternen Abläufen 3
4 Wesentliche Aufträge des Deutschen Ärztetages zur Novellierung Weiterbildung anhand von Kompetenzen strukturieren Weiterbildung vorrangig über Inhalte definieren, weniger über Zeiten Berufsrecht und Sozialrecht in Einklang bringen Ambulante Weiterbildung stärken Berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen 4
5 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Gliederung beibehalten Beibehaltung der Grundstruktur der MWBO in: Abschnitt A: Paragrafen-Teil Abschnitt B: Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen 5
6 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Neue Lernmethoden Definition von kompetenzbasierten WB-Inhalten einschließlich Möglichkeiten von E-Learning Skill-Labs Simulator Telemedizin 6
7 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Weiterbildungszeiten Weiterbildung vorrangig über Inhalte definieren, weniger über Zeiten möglichst lediglich eine Gesamt-Mindest-Weiterbildungszeit vorsehen 7
8 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Richtzahlen Höhe der Richtzahlen orientieren an den didaktischen Anforderungen der Versorgungsrealität der breiten Umsetzbarkeit 8
9 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Ambulante Weiterbildung Ambulante Weiterbildungsmöglichkeiten vermehrt über Weiterbildungsverbünde schaffen Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sicherstellen 9
10 Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Berufsbegleitende Weiterbildung Definition eines neuen Abschnitts D strukturierte curriculare, theoretische Weiterbildung gegebenenfalls kumulative Erreichung praktischer Inhalte 10
11 Strukturierung der Weiterbildung anhand von Kompetenzblöcken am Beispiel Anästhesiologie 11
12 12
13 Begriffe für eine kompetenzbasierte MWBO 13
14 Level 1 ist nicht Gegenstand der Weiterbildung. (Studium) 14
15 Level 2 beschreibt eingehende Kenntnisse in Bezug auf die Vorbeugung (Prävention), Früherkennung, Erkennung (Symptomatologie), Diagnostik, Differentialdiagnostik, konservative und operative Behandlung (Therapie), Nachsorge und Rehabilitation der wesentlichen Krankheitsbilder bzw. Handlungsfelder des Kompetenzblocks. 15
16 Level 3 beschreibt Erfahrungen und setzt die Fähigkeit voraus, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern/Handlungsfeldern des Kompetenzblocks anzuwenden. 16
17 Level 4 beschreibt die über die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten hinausgehenden Fertigkeiten in Bezug auf konservative und operative Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der wesentlichen Krankheitsbilder/ Handlungsfelder des Kompetenzblocks, welche selbstständig und routinemäßig durchgeführt werden. 17
18 18
19 Grundsatz zum Verständnis von Kompetenzblöcken Kompetenzblöcke sind lediglich eine Teilmenge der angestrebten Weiterbildungsbezeichnung die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten in den einzelnen Kompetenzblöcken ergänzen sich überlappend die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung erfolgt erst nach Absolvierung aller Anforderungen in allen Kompetenzblöcken ein Kompetenzblock stellt also keinen in sich abgeschlossenen Zwischenabschnitt dar 19
20 Beteiligte Landesärztekammern Fachgesellschaften Berufsverbände Dachverbände 20
21 Vorläufiger Zeitplan 21
22 Kontakt Telefon: Telefax: Ansprechpartner Frau Dr. Roether Frau Dr. Hoeft Frau Dr. Güntert Frau Schiener Frau Rekow Frau Schnicke-Sasse Dr. med. Franz-Joseph Bartmann Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
Die anstehende Novellierung der Weiterbildungsordnung: Neue Inhalte für die Rheumatologie? Prof. Dr. J. Kekow
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