Grundsätzliches - Bitte sorgfältig durchlesen!!!
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- Kirsten Kopp
- vor 8 Jahren
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2 Grundsätzliches - Bitte sorgfältig durchlesen!!! Abgabetermin: 15. Januar des laufenden Jahres. Falls bei Euch im Dezember noch eine Veranstaltung läuft, könnt Ihr die Unterlagen für diese Veranstaltung noch bis zum 15. Februar des nächsten Jahres nachreichen. Rechnungen: Immer Original-Rechnungen mit Zahlungsnachweis Bei überwiesenen Rechnungen heißt das, eine Kopie des Kontoauszuges beizufügen. Bar-Rechnungen oder Quittungen müssen unterschrieben und mit Datum versehen sein. Rechnungen und Quittungen müssen auf die Landjugend ausgestellt sein! Rechnungsbelege bitte für die jeweilige Veranstaltung zusammenfassen. Kleine Belege bitte auf DIN A 4 Blätter kleben. Für Veranstaltungen, die im Dezember stattfinden, muss darauf geachtet werden, dass die Rechnungen noch im Dezember ausgestellt und bezahlt/überwiesen werden! Sonst werden diese nicht anerkannt. Sogenannte Fresszettel als Quittungen könnt Ihr euch ersparen. Sie werden vom Regierungspräsidium nicht akzeptiert. Teilnehmer/Teilnehmerlisten: Im Landesjugendplan können nur Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren (d.h. bis einschließlich zum 26. Lebensjahr) gefördert werden. Trotzdem tragen sich alle Teilnehmer in die Teilnehmerliste ein. Teilnehmerlisten bitte komplett ausfüllen (Thema, Datum und Unterschrift des Leiters der Veranstaltung nicht vergessen). Sachberichte und Programme: Zu jeder Veranstaltung, egal ob Seminar, Freizeit, Lehrfahrt, Landjugendtreffen oder Kulturelle Jugendbetreuung, müsst ihr einen kleinen Sachbericht und ein Programm schreiben. Die Sachberichte sind Kurzbeschreibungen von Maßnahmen. Sie sollen den Zweck, den Teilnehmerkreis und den Inhalt der Veranstaltung erklären. Bei den meisten Beschreibungen der Maßnahmen auf den folgenden Seiten steht dabei, welche Ziele verfolgt werden müssen. In eurem Sachbericht sollt Ihr also kurz darstellen, welches Ziel ihr mit der Maßnahme verfolgt habt. Das Programm soll den zeitlichen Verlauf der Veranstaltung darstellen. Für die Bereiche Jugendschrifttum und Hilfsmittel, Sportgeräte und Zelte begründet bitte formlos auf einem separaten Blatt, für was die gekauften Materialien bei euch verwendet werden. Für die Veranstaltungen habe ich euch ein Sachberichtsformular erstellt, mit dessen Hilfe Ihr euch leichter tut. Erstellung des Verwendungsnachweises: Für alle Nachweisgruppen habe ich euch jeweils ein Muster beigelegt. Wenn Ihr unsicher seid, dann schaut euch diese Muster in Ruhe an. Die Verwendungsnachweise müssen unterschrieben sein! Verwendungsnachweise senden an: Landjugend Württemberg-Baden Bopserstr Stuttgart Tel. 0711/ Fax: 0711/
3 Offene Seminare Offene Seminare sind Seminare, die sich über mindestens vier Tage/Abende erstrecken, z.b. mindestens vier Gruppenabende, die unter einem Oberthema durchgeführt werden. Es können Seminare gefördert werden, die sich mindestens mit einem der folgenden Bereiche beschäftigen: - Allgemeinbildung - Politische Bildung - soziale Fragen - Kulturelle Bildung (z.b. Volkstanz) - Ökologische Bildung - Technologische Bildung - Berufliche Bildung - Mädchenbildung Aus dem Sachbericht muss hervorgehen, mit welchem Bereich sich euer Seminar beschäftigt hat. Voraussetzungen: - mindestens 4 Bildungseinheiten mit mindestens je 2 Stunden Dauer (z.b. Gruppenabende) - mindestens 8 Teilnehmer 1. Formblatt Verwendungsnachweis offene Seminare 2. Teilnehmerliste (eine Liste) mit Angabe des Themas, Tag und genaue Zeitangabe von... bis Sachbericht, zusammengefasst für das ganze Seminar (bitte Formular verwenden) 4. Programm 5. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten - Saalmiete - Sachkosten (z.b. Technik, Bildungsmaterial, Werbung) - Honorare und Fahrtkosten für Referenten ( --,25/km) Volkstanzen: Wenn ihr Volkstanz-Übungsabende durchführt und dafür z.b. einen Volkstanzlehrer bezahlt, dann könnt ihr diese Honorarkosten hier unterbringen. Sämtliche Übungsabende über das Jahr werden zusammengezogen.
4 Geschlossene Seminare Unter geschlossenen Seminaren versteht man Seminare, die innerhalb eines durchgehenden Zeitraumes mit einer bestimmten Zeitdauer stattfinden. Es können Seminare gefördert werden, die sich mindestens mit einem der folgenden Bereiche beschäftigen: - Gruppenleiterschulungen - Allgemeinbildung - Politische Bildung - soziale Fragen - Kulturelle Bildung (z.b. Volkstanz) - Ökologische Bildung - Technologische Bildung - Berufliche Bildung - Mädchenbildung Aus dem Sachbericht muss hervorgehen, mit welchem Bereich sich euer Seminar beschäftigt hat. Voraussetzungen: - mindestens 1 Tag mit mindestens 5 Stunden Programmdauer (genaue Stundenzahl angeben!!!) - mindestens 8 Teilnehmer 1. Formblatt Verwendungsnachweis geschlossene Seminare 2. Teilnehmerliste mit Angabe des Themas, Tag(e) und genaue Zeitangabe von... bis Sachbericht (bitte Formular verwenden) 4. Programm 5. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten - Unterkunft - Verpflegung (Getränke sind generell ausgeschlossen) - Saalmiete - Fahrtkosten der Teilnehmer ( --, 25/km) - Honorare und Fahrtkosten für Referenten ( --,25/km)
5 Lehrfahrten Lehrfahrten werden, wie der Name schon sagt, durchgeführt, um etwas zu lernen. Es können Lehrfahrten gefördert werden, die sich mindestens mit einem der folgenden Bereiche beschäftigen: - Allgemeinbildung - Politische Bildung (z.b. Besuch des Landtags) - soziale Fragen (z.b. Besuch der Polizei zum Thema Jugendkriminalität) - Kulturelle Bildung (z.b. ländlicher Raum, Besuch eines Museums) - Ökologische Bildung - Technologische Bildung (z.b. Besuch eines Kraftwerkes, einer Schleusenanlage, Hafenrundfahrt) - Berufliche Bildung (z.b. Besuch eines Landmaschinenherstellers, Betriebsbesichtigung) - Mädchenbildung Aus dem Sachbericht muss hervorgehen, mit welchem Bereich sich eure Lehrfahrt beschäftigt hat. Eine Lehrfahrt kann gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: - mindestens 1 Tag Dauer - mindestens 8 Teilnehmer - pro Tag mindestens ein Programmpunkt, der sich mit einem der oben genannten Bereiche beschäftigt Freizeiten Freizeiten verfolgen andere Ziele als Lehrfahrten. Während bei Lehrfahrten der Schwerpunkt auf dem Wissenserwerb durch Informationen von außen liegt, dienen Freizeiten mehr dazu, die zwischenmenschlichen Fähigkeiten zu trainieren. Es geht also um das Erleben in der Gruppe. So sollen bei Freizeiten folgende Fähigkeiten gefördert werden: - Sozialkompetenz der Teilnehmer (Zusammenleben in der Gruppe) - Entwicklung von Toleranz gegenüber Menschen anderer Lebensweise, Herkunft und/oder Weltanschauung - aktive Freizeitgestaltung (Freizeitprogramm selbst planen und gestalten) Aus dem Sachbericht muss hervorgehen, welche der oben genannten Fähigkeiten bei eurer Freizeit gefördert wurden. Damit eine Freizeit gefördert werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - mindestens 1 Tag Dauer - mindestens 8 Teilnehmer Einzureichen sind für alle Lehrfahrten und Freizeiten: 1. Formblatt Verwendungsnachweis Lehrfahrten/Freizeiten 2. Teilnehmerliste versehen mit Thema, Zeitpunkt, Datum und Unterschrift 3. Sachbericht (bitte Formular verwenden) 4. Programm der Lehrfahrt bzw. Freizeit 5. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten - Unterkunft - Verpflegung - Eintrittsgelder - Fahrtkosten - Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer Achtung! Falls ihr mit eurem Bus-/Reiseunternehmen einen Pauschalpreis vereinbart habt, achtet bitte darauf, dass die reinen Fahrtkosten unbedingt gesondert ausgewiesen sind!
6 Kulturelle Jugendbildung Kulturelle Jugendbildung meint alle Maßnahmen, an denen ihr einen aktiven Beitrag zum kulturellen Leben für andere Jugendliche bietet: Typische Beispiele für Kulturelle Jugendbildung sind: - Dorfabende - Erntedankfeste - Altennachmittage - Landjugend-Jubiläen Keine Kulturelle Jugendbildung im Sinne des Landesjugendplanes sind: - Gruppenabende - Weihnachts- und Silvesterfeiern - Grillabende, etc. 1. Formblatt Verwendungsnachweis Kulturelle Jugendbildung 2. Sachbericht (bitte Formular verwenden) 3. Programm mit Angabe von Beginn und Ende der Veranstaltung bzw. Angabe von Tagen 4. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten 5. Genaue Besucher- / bzw. TN-Zahl - Saalmiete - musikalische Umrahmung - kulturelle Darbietungen - Bildungsmaterial - Werbung - Leihgebühr für technische Geräte - Reisekosten für die mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragten Personen Nicht bezuschusst werden können bei Kultureller Jugendbildung : - GEMA-Gebühren - Verpflegung Auf dem Verwendungsnachweis können mehrere Veranstaltungen nacheinander eingetragen werden, die Belege jedoch müssen für jede einzelne Veranstaltung separat zusammengefasst werden. (Auch keine Belege für verschiedene Veranstaltungen auf ein Blatt kleben!)
7 Landjugendtreffen, Landjugendtage, Ausstellungen Landjugendtreffen/Landjugendtage sind Zusammentreffen von verschiedenen Landjugendgruppen. Hier können nur Treffen bezuschusst werden, die Ihr selbst veranstaltet, also nicht, wenn Ihr von einer anderen Gruppe eingeladen werdet! Ausstellungen sind eigene Ausstellungen der Landjugend (z.b. Tag des offenen Hofes ) oder die Beteiligung der Landjugend bei anderen Ausstellungen. Voraussetzung bei Landjugendtreffen/Landjugendtagen: Mindestens 3 Landjugendgruppen müssen beteiligt sein! Es muss die genaue TN-Zahl angegeben werden! 1. Formblatt Verwendungsnachweis Landjugendtreffen Sachbericht (bitte Formular verwenden) 3. evtl. Programm 4. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten - Sachkosten - Saalmiete - musikalische Umrahmung - Honorar- und Reisekosten für Referenten ( --, 25/km) Nicht bezuschusst werden können bei Landjugendtreffen, -tagen und Ausstellungen: - GEMA-Gebühren - Verpflegung Jugendschrifttum; Werkmaterial; Geräte und Hilfsmittel; Sportgeräte Unter Jugendschrifttum, Werkmaterial, Geräte und Hilfsmittel, Sportgeräte versteht man beispielsweise die Anschaffung/Herausgabe von - Trachten - Büchern, Zeitschriften, Theaterheften - Büro-, Werk- und Bastelmaterial - Gruppenprogrammen - Spielen - Medien (CD-Spieler, Diaprojektor, Verstärker, ) - Werkzeugen - Sportgeräten - 1. Formblatt Verwendungsnachweis Jugendschrifttum Sachbericht bzw. Verwendungszweck der angeschafften Materialien Den Sachbericht bzw. den Verwendungszweck der Materialien bitte auf ein gesondertes Blatt schreiben und beilegen. Insbesondere bei teureren Anschaffungen, wie z.b. Anlagen muss aus dem Bericht hervorgehen, zu welchem Zweck sie verwendet werden. Sie müssen für die Jugendarbeit zum Einsatz kommen. 3. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten Bitte kleine Belege auf DIN A 4 Blätter zusammenfassen und aufkleben Sportgeräte können nur bezuschusst werden, wenn sie über 50,-- kosten.
8 Bau-, Um- und Ausbau von Gruppenräumen einschl. Einrichtung Falls Ihr im kommenden Jahr Eure Gruppenräume ausbauen, reparieren, oder Euch Einrichtungsgegenstände zulegen wollt, müsst Ihr bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres einen formlosen Antrag bei uns stellen. Später eingehende Anträge können auf keinen Fall mehr berücksichtigt werden. Ohne Antrag erhalten die Gruppen keinen Zuschuss! Für den Verwendungsnachweis benötigen wir dann: 1. Formblatt Verwendungsnachweis Bau-, Um- und Ausbau Sachbericht (im Formular Verwendungsnachweis ) 3. Original-Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge bzw. Quittungen für alle eingereichten Kosten Bei abgeleisteten Arbeitsstunden bitte mit der Unterschrift der Betroffenen nachweisen, wer wie viele Stunden gearbeitet hat. - Renovierungskosten - Arbeitsmaterialien (Farbe, Tapeten, Pinsel,...) - Heizungen - Schränke - Tisch und Stühle - Beleuchtung - Vorhänge, etc.
9 Alle Zuschussmöglichkeiten im Übe rblick: Maßnahme/Voraussetzung Bezuschusst werden können Maximale Zuschusshöhe Seminare, Kurse, Lehrgänge und praktische Maßnahmen a) offenes Seminar - mind. 4 Bildungseinheiten - mind. je 2 std. Dauer - mind. 8 ständige Teilnehmer b) geschlossenes Seminar - mind. 1 Tag mit 5 std. Dauer - mind. 8 Teilnehmer Lehrfahrten - mind. 1 Tag - pro Tag mind. 1 Programmpunkt, der sich mit einem der inhaltlichen Bereiche beschäftigt - mind. 8 Teilnehmer Freizeiten - mind. 1 Tag - mind. 8 Teilnehmer Sachkosten, Saalmiete, Honorar und Reisekosten Referent ( --, 19/km) Unterkunft, Verpflegung, Saalmiete, Fahrtkosten der Teilnehmer ( --,12/km), Honorare und Reisekosten der Referenten ( --, 19/km) Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder, Fahrtkosten Unterkunft, Verpflegung, Sachkosten, Fahrtkosten, Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer 9,70 /TN pro 1 Tag 4,85 /TN bei ½ Tag Halbe Tage sind nur förderbar, wenn davor oder danach mindestens ein ganzer Tag folgt 50% der Fahrtkosten 4,-- /Tag und TN 50% der Fahrtkosten 4,-- /Tag und TN 8,70 /Tag und Betreuer 50% der Fahrtkosten Landjugendtreffen, -tage, Ausstellungen Sachkosten, Saalmiete, musikalische Umrahmung, Dekoration, Honorare und Reisekosten der Referenten ( --, 19/km) 50% der Fahrtkosten Kulturelle Jugendbildung Dorfabende, Erntedankfeste, Maibaum stellen, Jubiläum, Altennachmittag,... Saalmiete, Dekoration, musikalische Umrahmung, kulturelle Darbietungen, Bildungsmaterial, Werbung, Leihgebühren für techn. Geräte, Reisekosten für die mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragten Personen ( --, 19/km) 50% der Fahrtkosten für beauftragte Personen Jugendschrifttum, Bildungs- und Werkmaterial, Geräte und Hilfsmittel und Sportgeräte Trachten, CD-Spieler, CD s, Dia-Projektor, Leinwand, Werkzeuge, Bücher, Theaterhefte, Liederbücher, Gruppenprogramme, Spiele, Zeitschriften, Werk- und Bastelmaterial,.Spiele Sportgeräte sind nur förderbar, wenn sie über 50,-- kosten Bau, Um- und Ausbau von Gruppenräumen einschließlich Einrichtung Renovierungskosten und -material, Heizung, Beleuchtung,..., Tische, Stühle, Schränke, Vorhänge, ehrenamtliche Arbeitsleistung 8,-- /Arbeitsstunde können verrechnet werden
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