1 Düsseldorf. FUr den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozicues. 91. Arbeits, und Sozialministell'konferenz am November.

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1 Mini~i\l!!'ium for ~n1''''''!1''!'"m:!l)hi'\n Pflege Norarl1 in-we5tflillen Die Ministerin IVIGEPA Nordrhein-Westfalen' Düsseldori An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfa!en Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 1 Düsseldorf 2 48 FUr den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozicues ';;~?:Dezember Arbeits, und Sozialministell'konferenz am November 2014 in Mainz Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, anliegend übersende ich Ihnen für den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einen Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der 91, Arbeits- und Sozialministerkonferenf:.,', Ich wäre ihnen dankbar, wenn Sie die beigefügten Kopien dieses Schreibens den Mitglieder&:! des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales übermitteln würden. Mit freundlichen Grüßen Horionplatz Düsseldorf \NWW,mgepaonrwode Barbara Steffens Telefon Telefax barbaraosteffens@mgepa,nrlnode Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelie LandtaglKn iebrücke

2

3 B,eil"icht des Ministeriums Hllr' (;resa,mdhei't, Emanzipation, Pfiege und :zu den IErg]ebnissen der 91. Arbeitsc, und Sozialministerkonferenz vom November 4 in Mainz zum Thema npflegeu Die diesjährige Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat u.a. die nachfolgend dargestellten Beschlüsse gefasst, Reformbedarf im der Pflegeversicherung aufzeigen. Mit einem Beschluss unter der Überschrift "Gesamtgeseilschaftiiche Verantwortung ernst nehmen: Reformtempo beibehalten - Pflege im Quartier'~ haben die Länder deutlich gemacht, dass die von der Bundesregierung eingeleitete erste Stufe der Reform Pflegeversicherung dringend fortgesetzt werden muss. Besonderen VVert legen sie dabei auf die schnelistmögliche Einführung neuen Pfiegebedürftigkeitsbegriffs, Dabei soll auch die Pflege im Quartier berücksichtigt werden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales stellten fest, dass nur dann vorhandene und neue Angebote sinnvoll miteinander vernetzt und Ressourcen für alle gewinnbringend ausgeschöpft werden können, wenn in der örtlichen Gemeinschaft Strukturen ineinandergreifen. Der Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege maßen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales ebenfalls eine große Bedeutung bei. Als Erwaiiung an die Ergebnisse der hierzu einberufenen Bund Länder-Arbeitsgruppe haben sie formuliert "die Implementierung kleinräumiger, alltagsbezogener und nachhaltiger Pflegearrangements, flankiert von einem Mix niederschwelliger Beratungs-, Unterstützungs-, Entlastungs- und Hilfeangebote im Quartier (Sozialraumorientieru ng),., eine systematische Vernetzung der Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeangebote in der Stadt, in Stadtgebieten und im ländlichen Raum, '" der Ausbau des Case- und Care-Managements in der Pflege- und Wohnberatung, eine verbesserte Überleitung und Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zwischen stationärer Versorgung (Krankenhaus, Reha-Einrichtung, Kurzzeitpflegeeinrichtung) und ambulanter in den eigenen vier Wänden. Von besonder;er Bedeutung aus Sicht des MGEPA dass der Beschluss zudem nochmals ausdrücklich die Forderung bekräftigt, Finanzierung der praktischen Pflegeausbildung künftig solidarisch auszugestalten. Nur so in NRW aktuell festzustellenden finanziellen Belastungen Pflegebedürftigen künftig vermeiden. 1

4 breite Mehrheit auch der von Nordrhein-Westfalen Antrag zur Verbessenmg der Rahmenbedingungell1! für Wohngemeinst;;haften mit Pflege und Betreuung. Bundesregierun~J wurde gebeten, zu einem Expertinnen- und Expertengespräch unterbeteiligung der Länder zur Klärung der sozialrechwehen und finanziellen Rahmenbedingungen von \Nohngemeinschaften mit Pflege und Betreuung einzuladen. Darüber hinaus wurden für 8GB X! zuständigen Abteiiungsieitungen der Länder beauftragt, im Rahmen ihrer Beratungen zum Thema Pflege I Pflegereform Fragestellungen und Positionen der Länder. zu den Rahmenbedingungen für Wohngemeinschaften abzustimmen und in den Austausch mit dem Bund einzubringen. Um dabei identifizierte Entwicklungshindernisse für die Wohngemeinschaften mit Pflege und Betreuung im Sinne des 8GB schnellstmöglich zu beseitigen, sollen die Ergebnisse dieser Beratungen Möglichkeit noch in die zweite Stufe der Pflegereform einfließen, die zu Anfang des Jahres 2016 Gesetzeskraft erlangen soll. Positiv zur Kenntnis nahmen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den Bericht der Arbeitsgruppe "Qualitätssichenmg in dei' Pfiege't, der unter der Federführung Nordrhein Westfalens erarbeitet wurde. sprachen sich dafür aus, die neu entwickelten Ansätze zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung in die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege einzubeziehen und modellhaft zu erproben sowie über bereits vorliegende Erfahrungen umfassend zu informieren. Der Bericht unterstreicht zur Qualitätssicherung im stationären Bereich die Bedeutung einer möglichst optimalen Abstimmung zwischen den verschiedenen Prüfbehörden. Als VoraUssetzung wird formuliert, dass auch bei der erforderlichen Überarbeitung der Pflege Transparenzvereinbarung die Kooperation mit den zuständigen Landesbehörden intensiv berücksichtigt wird. Zur Qualitätssicherung im ambulanten Bereich stellt der Bericht einen deutlich größeren Handlungsbedarf fest und entwickelt eine neue Konzeption der beratungsorientierten Qualitätssicherung in kommunaler Verantwortung. Nach Feststellung der diesjährigen ASMK stellt ein weiterer unter der Federführung. von. Nordrhein-Westfalen erarbeiteter Bericht eine umfassende Aufbereitung der relevanten Schnittsteilenprobleme zwischen den leistungssystemen bzwo Versorgungsstrukturen des 5GB V und 5GB XI und eine geeignete Grundlage für die Ausarbeitung gemeinsamer Handlungsstrategien zwischen A8MK und GMK dar. Als wesentliche 8chnittstellenprobleme wurden zum Beispiel identifiziert: 1. Pflegerisch-betreuerische Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und/oder Pflegebedürftigen in Krankenhäusern (Fach-)ärztliche Versorgung Pflegebedürftiger sowohl im Pflegeheimen als auch in der eigenen Wohnung (Hausbesuch) der medizinischen Behandiungspflege in Heimen 2

5 Unterschiedliche Ansätze hinsichtlich vor und Pflege als Grundbausteine der medizinischen Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung gebeten, im Bericht enthaltenen Problem beschreibungen und Empfehlungen bei den anstehenden Reformvorhaben im Bereich SGB V und XI zu berücksichtigen. Die Gesundheitsministerkonferenz wurde gebeten, einen entsprechenden Umlaufbeschluss zu fassen, um den Bericht zu einem gemeinsamen Impuls von Arbeits- und Sozialminister- und Gesundheitsministerkonferenz zu machen. Abschließend ist auf zwei weitere Beschlüsse der diesjährigen ASMK hinzuweisen, die den Fachkräftebedarf in der Aitenpflege zum Thema haben und die einstimmig gefasst wurden. Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die Förderung von ausbildungsbegleitenden Hilfen für alle schulischen Ausbildungsgänge in der Altenpflege auszuweiten. Die unter Aufsicht Länder stehenden staatlichen berufsbildenden Schulen sollen für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung zur beruflichen Weiterbildung, die durch Bundes- landesrecht normiert sind und unter unmittelbarer staatlicher Aufsicht stehen bzw. zu einern staatlichen beruflichen Abschluss führen, ohne weitere Zertifizierung nach der Akkreditierungs- Zuiassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen werden. Zum anderen haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales die Bereitschaft der länder bekräftigt, die bereits begonnenen Anstrengungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege fortzusetzen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich für eine Beibehaltung der Weiterbildungsförderung in der Altenpflege gemäß 13'1 b SGB 111 über den 31. März 2016 hinaus einzusetzen. Damit' soli die 3-jährig geförderte,weiterbiidungsmöglichkeit in eine unbefristete gesetzliche Regelung überführt werden, um dem bevorstehenden Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen zu wirken. Um baldmöglichst einen breit getragenen Gesetzentwurf für ein einheitliches Pflegeberufegesetz vorzulegen, wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine Bund Länder-Arbeitsgruppe einzuberufen, die gemeinsam die fachpolitischen und finanziellen Fragen einschließlich einer dauerhaften lösung der Ausbildungsfinanzierung klären soli. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse, auf die im vorliegenden Bericht eingegangen wird und alle weiteren Beschlüsse der 9'1. ASMK sind im Internet unter!.1i~g;ntij.:;!2g~g.:!n:l.j;l~.'?ill~e '::bhj.9~!~zli?illillii! I I.!i~!ill~?L~n~::.!~1U::J:!?1!9.!221Jl~L ab rufba r. 3

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