Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit. Design- und Anwendungsrichtlinien Vorgaben für den Einsatz

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1 Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit Design- und Anwendungsrichtlinien Vorgaben für den Einsatz

2 Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 2 Inhalt Einleitung 3 Allgemein 4 Farbe 6 Generelle Platzierungsvorgaben 6 Schutzzone 7 Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 8 Anwendung 9 Vermaßung 10 Platzierung in verschiedenen Medien 11 Beispiele 12 Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 17 Anwendung 18 Vermaßung 18 Platzierung 19 Beispiele 20 Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 23 Anwendung 24 Vermaßung 25 Platzierung 26 Beispiele 27 Bildnachweis 30 Impressum 31

3 Einleitung Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 3

4 Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 4 Einleitung Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit Grundlage aller Regeln, Vorgaben und Anleitungen bleibt das Corporate Design der Bundesregierung. Es bestimmt ihr charakteristisches visuelles Profil und schafft damit die Basis für eine einheitliche und erfolgreiche Kommunikation. Die vorliegenden Designrichtlinien beinhalten die Anwendungsvorgaben, die Platzierung, die Vermaßung, das Farbklima für den Einsatz des einheitlichen Logos der Zusammenarbeit. Die vorliegenden Richtlinien sind verpflichtend für die Außendarstellung der Bundesregierung und für die der staatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Zusammenarbeit. Sie können ebenfalls Anwendung finden für Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen im Ausland, soweit diese überwiegend aus unten näher bezeichneten Bundesmitteln finanziert sind. Näheres klären die Ressorts mit den Zuwendungsempfängern nicht-staatlicher Zusammenarbeit. Drucksachen und alle weiteren Maßnahmen der Außendarstellung, die aus Mitteln der Einzelpläne des AA und/oder des BMZ und gegebenenfalls weiterer Ressorts, die sich dieser Initiative anschließen, von den Durchführungsorganisationen erstellt werden, sind im Corporate Design der Bundesregierung zu veröffentlichen und tragen im Ausland das Einheitliche Logo der deutschen Zusammenarbeit. Geschäftsberichte, Selbstdarstellungen und Material zur Personal-, Kunden- und Auftraggeber-Akquise der Durchführungsorganisationen im Ausland sind von den Desginrichtlinien ausgenommen. Soweit diese Drucksachen über Vorhaben von AA, BMZ oder anderer Ressorts, die sich dieser Initiative anschließen, berichten, wird der Auftraggeber in angemessener Weise genannt.

5 Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 5 Einleitung Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit Insgesamt kommen drei Versionen von Wortbildmarken zum Einsatz: Version 1: Verwendung Ausland, bilateraler Kontext Beispiel: Fidschi, Amtssprache Englisch 1_Ausland, bilateraler Kontext (> Seite 8) 2_Ausland, multilateraler Kontext (> Seite 17) 3_Ausland, unilateraler Kontext (> Seite 23) Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Möglichkeiten definieren den genauen Umgang und Einsatz. Für Rückfragen wenden Sie sich an: Auswärtiges Amt Referat r@auswaertiges-amt.de Telefon +49 (0) (Sekretariat) Auswärtiges Amt Referat r@auswaertiges-amt.de Telefon +49 (0) (Sekretariat) und/oder BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung referat220@bmz.bund.de referatk2@bmz.bund.de Version 2: Verwendung Ausland, multilateraler Kontext (und als Ausnahme im bilateralen Kontext) Beispiel: Amtssprache Englisch Version 3: Verwendung Ausland, unilateraler Kontext Einheitliche Version in Englisch-Deutsch

6 Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 6 Einleitung Die Wortbildmarke besteht aus dem Flaggenband, das je nach Einsatz die deutsche Flagge oder die deutsche Flagge in Kombination mit der Flagge des Gastlandes zeigt, sowie einem dreizeiligem Schriftblock. Die oberen Zeilen des Schriftblocks werden in der jeweiligen Amtssprache gesetzt, die Unterzeile steht immer unverändert in Deutsch. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Dateiversionen für Druck und digitale Medien liegen in den unterschiedlichen Sprachversionen vor und können beim Auswärtigen Amt angefordert werden: Auswärtiges Amt Referat r@auswaertiges-amt.de Telefon +49 (0) (Sekretariat) Generelle Platzierungsvorgaben Die Wortbildmarke darf nur auf weißem Hintergrund stehen. Sie darf nicht auf unruhige Untergründe oder direkt auf Bildmotive (Fotos) gestellt werden. In Kombination mit einem Foto wird die Wortbildmarke auf einer großzügigen weißen Fläche platziert. Die Wortbildmarke darf nicht durch das Weglassen von Elementen oder durch fremde Typografie verändert werden. Auswärtiges Amt Referat r@auswaertiges-amt.de Telefon +49 (0) (Sekretariat). Es dürfen ausschließlich die zur Verfügung gestellten Dateien verwendet werden, eigene Gestaltungslösungen sind nicht gestattet. Die Wortbildmarke darf nicht verzerrt, gestaucht, umgefärbt, angeschnitten, verfremdet, gestürzt oder gedreht werden. Farben Die Farbgebung folgt dem Styleguide der Deutschen Bundesregierung. Die Farbwerte der Deutschen Flagge im Bildmarkenteil sind: 0c 0m 0y 90k 15c 100m 90y 5k 0c 20m 90y 0k Farbwerte der jeweiligen eingesetzten Gastlandflagge werden nicht auf die Farbtabelle des Styleguides der Bundesregierung angepasst. Der Hauptschriftzug ist in der Farbigkeit 0/0/0/90 (CMYK) gesetzt. Die Unterzeile in 15/100/90/5 (CMYK).

7 Design- und Anwendungsrichtlinien Einleitung 7 Schutzzone Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit verfügt über eine Schutzzone, in der kein anderes Element platziert werden darf. Die auf dieser und der vorhergehenden Seite genannten Vorgaben gelten ohne Ausnahme für alle Versionen des einheitlichen Logos der Zusammenarbeit. Die Schutzzone ergibt sich aus der linken Seitenkante des Flaggenelements. Die halbe Höhe der Kante ist die definierte Schutzzone (s. Abbildung). ½ A ½ A ½ A A ½ A

8 Auslandseinsatz im bilateralen Kontext Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 8

9 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 9 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im bilateralen Kontext Beispiel Fidschi: Anwendung Im bilateralen Kontext (z. B. Entwicklungszusammenarbeit, Kulturerhalt, Krisenprävention) wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit nach folgenden Maßgaben eingesetzt: Grundsätzlich wird die auf das jeweilige Gastland angepasste Wortbildmarke Version 1 verwendet. Diese Version bindet die Flagge des Gastlandes in die Bildmarke sowie eine jeweilige lokale Amtssprache im Textblock ein. Die Unterzeile des Textblocks steht immer in deutsch. In Ländern, die über mehr als eine Amtssprache verfügen, werden Varianten des Logos in verschiedenen Amtssprachen zur Verfügung gestellt. Die Auslandsvertretung entscheidet im Einzelfall, welche Sprachvariante verwendet werden soll. Sollte aus zwingenden Gründen die Aufführung von mehr als einer Amtssprache erforderlich sein, wird eine entsprechende Logo-Fassung in Absprache mit der Zentrale des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann, falls gewichtige (z. B. politische) Gründe gegen eine Illustration der Flagge des Gastlands sprechen, in Abstimmung mit der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung, die Wortbildmarke Version 2 verwendet werden. Diese zeigt nur die deutsche Flagge. Der Textblock bleibt davon unberührt und erscheint in der jeweiligen Amtssprache (inkl. deutscher Unterzeile). Version 1: Verwendung Bildmarkenteil Ausland, bilateraler Kontext, Beispiel Mexiko Nur in Ausnahmefällen: Verwendung des unilateralen Bildmarkenteils

10 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 10 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im bilateralen Kontext Vermaßung a a x 8,5 a x 4 a x 4 b x 6,5 b x 1,5 b d c Version 1 (komplette Wortbildmarke): Beispiel Deutschland Kamerun, Amtssprachen Englisch und Französisch a x 8,5 a x 4 a a x 4 b x 6,5 b b x 1,5 d c coopération allemande

11 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 11 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im bilateralen Kontext Platzierung in verschiedenen Medien Bei Veröffentlichungen/Materialien/Präsentationen etc. der Bundesregierung wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit grundsätzlich neben dem Logo der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgeführt und wird stets als erstes und damit links vor das Logo der Auslandsvertretung gesetzt. Dabei wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit gemäß dem Styleguide der Bundesregierung als Kampagnenlogo bzw. gleichwertiges Zusatzlogo und den entsprechenden Vorgaben platziert Zusatzlogos/patzierung-von-zusatzlogos_node.html? site=sg. Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit wird in diesen Fällen in folgenden Größen (der Originaldatei) eingesetzt: DIN A4: 100 % der Originalgröße DIN A5 und DIN-Lang: 90 % der Originalgröße DIN A6: 85 % der Originalgröße Falls die Vorgaben des Styleguides der Bundesregierung nicht zum Tragen kommen, werden das einheitliche Logo der Zusammenarbeit und gleichberechtigte Logos von Partnern (z. B. IO, beteiligte Organisation des Gastlandes) gleich groß und gleichwertig positioniert. Untergeordnete Zusatzlogos werden kleiner als das einheitliche Logo der Zusammenarbeit gesetzt und rechts neben oder unterhalb des einheitlichen Logos der Zusammenarbeit positioniert. Die Anordnung mehrerer Logos erfolgt wenn möglich von links nach rechts in horizontaler Ausrichtung entlang der Oberkante des Schriftblocks (A) (siehe Grafik). Die Logos von Durchführungsorganisationen (z.b. GIZ oder KfW) werden gegebenenfalls neben oder unter dem einheitlichen Logo der Zusammenarbeit mit dem Zusatz Durchgeführt von: in der erforderlichen Amtssprache angeordnet. Maßgeblich für die Größe von Zusatzlogos ist der Textblock des einheitlichen Logos der Zusammenarbeit (Bi- und Multilaterale Version) in der Amtssprache englisch (siehe Grafik): Die Höhe der sich ergebenden Fläche (F) dient als Referenzgröße (100%). Die Logos der GIZ und KfW oder anderer Zusatzlogos werden in 80% dieser Höhe dargestellt. Diese Angabe darf unterschritten, keinesfalls aber überschritten werden. Bei der Verwendung von zwei oder mehr Zusatzlogos sollte auf eine optisch ausgewogene Anordnung geachtet werden. Die Vorgaben hinsichtlich genereller Platzierung und Schutzzone müssen beachtet werden (vergl. S. 6/7). ELdZ, englische Version des Wortmarkenteils als Maßstab für die Größe von untergeordneten Zusatzlogos. A F 100 % 80 %

12 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 12 Platzierungsbeispiele Im bilateralen Kontext Beispiel Einladung DIN A5 Quer (Abbildung 60 % v. Original) Einheitliches Logo der Zusammenarbeit mit Regierungslogo. Platzierung als Kampagnenlogo gemäß dem Styleguide der Bundesregierung Bildmotiv A Chance to Change Invitation h Einheitliches Logo der Zusammenarbeit ohne Regierungslogo als Hauptabsender Bildmotiv A Chance to Change Invitation h (Größenverhältnis ELdZ 100%, DO-Logos und alle weiteren Logos 80%) Implemented by: Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

13 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 13 Platzierungsbeispiele Im bilateralen Kontext Beispiel Banner, Rollups (Abbildungsgröße stark verkleinert) Implemented by: (Größenverhältnis ELdZ 100%, DO-Logos und alle weiteren Logos 80%) LOGO1 Unterzeile Logo Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

14 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 14 Platzierungsbeispiele Im bilateralen Kontext Beispiel Schilder EZ-Büros, Mexico City, Mexiko (Abbildungsgröße stark verkleinert) cooperación alemana DEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT cooperación alemana DEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT Office Mexico City Office Mexico City LOGO1 DO der deutschen Zusammenarbeit LOGO2 DO der deutschen Zusammenarbeit cooperación alemana DEUTSCHE ZUSAMMENARBEIT Links: Beipiele für Außenschilder; ein einzelnes Büro einer Durchführungsorganisation der deutschen Zusammenarbeit im Gebäude. Oben: Beispiel einer Anordnung bei zwei oder mehreren DO im Gebäude. (Größenverhältnis ELdZ 100%, DO-Logos und alle weiteren Logos 80%) Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

15 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 15 Platzierungsbeispiele Im bilateralen Kontext Beispiel Visitenkarte DO (Abbildungsgröße 1:1) Die Visitenkarte wird beidseitig genutzt. A Seite 1: A A Das einheitliche Logo der Zusammenarbeit (bilaterale oder multilaterale Version) wird mittig und ohne weitere Elemente auf der ersten Seite platziert. Der Abstand zum Rand beträgt mindestens die doppelte Schutzzone (Schutzzone > vergl. S. 7). A Das ELdZ wird grundsätzlich in der 4c-Variante abgebildet. A Seite 2: Die zweite Seite wird komplett nach den Maßgaben und Regeln der jeweiligen DO gestaltet. Informationen und Gestaltung gemäß den Vorgaben und Regeln der jeweiligen DO. Seite 1, farbige Abbildung, Beispiel bilaterale Version, Kamerun, Amtssprache englisch In besonderen und begründeten Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit den zuständigen Stellen (vergl.. S. 5) kann die multilaterale Version des ELdZ verwendet werden. Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

16 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im bilateralen Kontext 16 Platzierungsbeispiele Im bilateralen Kontext Beispiel Automobilbeschriftung coopération allemande Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

17 Auslandseinsatz im multilateralen Kontext Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 17

18 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 18 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im multilateralen Kontext Englische Version: Anwendung Im multilateralen Kontext (z. B. regionale Kooperationen; Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen) wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit im Rahmen des Möglichen nach folgenden Maßgaben eingesetzt: Vermaßung Siehe S. 10, Wortbildmarke bilateraler Kontext Wortbildmarke: Verwendung der Wortbildmarke Version 2, die aus der deutschen Flagge sowie der Wortmarke Deutsche Zusammenarbeit in geeigneter Sprache, entsprechend dem/den jeweiligen Zielland/-ländern, sowie der deutschen Unterzeile besteht.

19 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 19 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im multilateralen Kontext Platzierung Falls die Vorgaben des Styleguides der Bundesregierung nicht zum Tragen kommen, werden das einheitliche Logo der Zusammenarbeit und Logos von Partnern (z. B. IO, Regionalorganisation) gleich groß und gleichwertig positioniert. Die Anordnung mehrerer Logos erfolgt generell von links nach rechts in horizontaler Ausrichtung. Die Logos von Durchführungsorganisationen (z. B. GIZ oder KfW) werden gegebenenfalls neben oder unter dem einheitlichen Logo der Zusammenarbeit mit dem Zusatz Durchgeführt von: in der erforderlichen Amtssprache angeordnet. Das Größenverhältnis 100% ELdZ zu 80% Logo DO muss hierbei beachtet werden. Schriftart für den Zusatz ist Univers 57 Condensed (alternativ Arial Narrow bzw. Arial Condensed), Schriftfarbe ist schwarz (Tonwert: 100 %). Schriftlizenzen sind über den Fachhandel zu erwerben, unter Berücksichtigung des genutzten Betriebssystems. Genaue Hinweise zu den Größen und der Anordnung von untergeordneten Zusatzlogos: siehe S. 11 Die Vorgaben hinsichtlich genereller Platzierung und Schutzzone müssen beachtet werden (vergl. S. 6/7).

20 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 20 Platzierungsbeispiele Im multilateralen Kontext Beispiel Banner, Rollups (Abbildungsgröße stark verkleinert) Durchgeführt von: (Größenverhältnis ELdZ 100%, DO-Logos 80%, Partnerlogos gleichwertig und gleich groß) Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

21 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 21 Platzierungsbeispiele Im multilateralen Kontext Beispiel Automobilbeschriftung DO (GIZ) (Größenverhältnis ELdZ 100%, DO-Logos und alle weiteren Logos 80%) Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

22 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im multilateralen Kontext 22 Platzierungsbeispiele Im multilateralen Kontext Beispiel Give-Aways Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

23 Auslandseinsatz im unilateralen Kontext Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 23

24 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 24 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im unilateralen Kontext Englische Version: Anwendung Im unilateralen Kontext (z. B. Humanitäre Hilfe & Nothilfe, Krisenprävention) wird das einheitliche Logo der Zusammenarbeit nach folgenden Maßgaben eingesetzt: Wortbildmarke: Verwendung der Wortbildmarke Version 3, die aus der deutschen Flagge sowie der Wortmarke Deutsche humanitäre Hilfe in englischer Sprache sowie der deutschen Unterzeile besteht.

25 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 25 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im unilateralen Kontext Vermaßung a a x 9,5 a x 3,5 a x 3,5 b x 6,5 b x 1,5 b x 1,2 b x 0,8 b c

26 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 26 Vorgaben für den Auslandseinsatz Im unilateralen Kontext Platzierung Die Vorgaben hinsichtlich genereller Platzierung und Schutzzone müssen beachtet werden (vergl. S. 6/7). Mindestens sollte das einheiltliche Logo der Zusammenarbeit auf ruhige, möglichst helle, Untergründe aufgebracht werden. Die Logos von Zuwendungsempfängern bzw. Akteuren der Humanitären Hilfe werden gegebenenfalls neben oder unter dem einheitlichen Logo der Zusammenarbeit mit dem Zusatz Durchgeführt von: angeordnet. Spezifischen Bedürfnissen, insb. im Kontext der humanitären Hilfe oder besonderer Sicherheitsbedingungen, wird durch eine flexible Handhabung Rechnung getragen. Bitte wenden Sie sich bei entsprechenden Ausnahmefällen an die zuständigen Ansprechpartner (siehe S. 5). Schriftart für den Zusatz ist Univers 57 Condensed (alternativ Arial Narrow bzw. Arial Condensed), Schriftfarbe ist schwarz (Tonwert: 100 %).

27 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 27 Platzierungsbeispiele Im unilateralen Kontext Beispiel Banner, Rollups (Abbildungsgröße stark verkleinert) Implemented by: Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

28 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 28 Platzierungsbeispiele Im unilateralen Kontext Beispiel Automobilbeschriftung Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

29 Design- und Anwendungsrichtlinien Auslandseinsatz im unilateralen Kontext 29 Platzierungsbeispiele Im unilateralen Kontext Diese Anwendungsbeispiele zeigen mögliche Umsetzungen, soweit sie nicht im Styleguide der Bundesregierung beschrieben werden.

30 Bildnachweis 30 Bildnachweis Titel: Seite 22: Seite 29: Anterovium Fotolia.com Maxim Pavlov Fotolia.com (Cap) Stephanie Kretschmar Fotolia.com (Mug) WoGi Fotolia.com (USB-Stick) Linke Spalte (von Oben nach unten): picture alliance/cultura; dpa-report; dpa Rechte Spalte (von Oben nach unten): picture alliance/godong; dpa

31 Herausgeber Auswärtiges Amt Werderscher Markt Berlin Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Stresemannstr. 94 D Berlin

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