Umgang der Polizei mit der Ülkücü-Bewegung in Nordrhein- Westfalen Kleine Anfrage 1240 der Abgeordneten Anna Conrads DIE LINKE; Drucksache 15/3225
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1 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf 02. Dezember 2011 Seite 1 von 5 Telefon Telefax Umgang der Polizei mit der Ülkücü-Bewegung in Nordrhein- Westfalen Kleine Anfrage 1240 der Abgeordneten Anna Conrads DIE LINKE; Drucksache 15/3225 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wie folgt: Vorbemerkungen der Landesregierung In Zusammenhang mit Interventionen des türkischen Militärs gegen Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Osten der Türkei sowie in den Nachbarstaaten Iran und Irak wurden in Nordrhein-Westfalen verschiedene Versammlungen nationalistischer türkischer Gruppierun- Haroldstr. 5, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de
2 gen sowie von Anhängern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) angemeldet. Unter anderem wurde am in der Zeit von Uhr bis Uhr eine Versammlung in Form eines Aufzuges mit Auftakt- und Abschlusskundgebung in Essen durchgeführt. Seite 2 von 5 1. Welche Erkenntnisse lagen den beteiligten Landesbehörden (polizeilicher Staatsschutz und Verfassungsschutz) über die Anmelder/in der türkisch-nationalistischen Demonstration in Essen sowie über die Anzahl und das Klientel der Teilnehmer/innen im Vorfeld vor? Relevante Erkenntnisse über die Anmelderin lagen weder dem Verfassungsschutz noch dem polizeilichen Staatsschutz des PP Essen vor. Die Anmelderin und die Polizei gingen von ca. 800 Teilnehmerinnen/Teilnehmern aus. Weitergehende Erkenntnisse über die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer lagen nicht vor. 2. Welche besonderen Vorkehrungen unternimmt die Polizei im Allgemeinen wie im konkreten Essener Fall, um die Inhalte einer mutmaßlich fremdsprachlich dominierten Demonstration auf Verfassungskonformität und strafrechtliche Relevanz zu kontrollieren? Die zuständige Kreispolizeibehörde bewertet alle vorliegenden Erkenntnisse zu den angemeldeten Versammlungen. Lässt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass in Reden oder auf Transparenten strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt werden, werden Redeinhalte oder mitgeführte Transparente besonders geprüft. Bei Versammlungen zu denen auch anderssprachige Teilnehmerinnen und Teilnehmer er-
3 wartet werden, stehen dafür auch amtlich bestellte Dolmetscher - wie auch in Essen - zur Verfügung. Seite 3 von 5 3. Welche Parolen (die türkischsprachigen bitte ins Deutsche übersetzen) wurden von den Teilnehmer/innen während der türkisch-nationalistischen Demonstration und Kundgebungen am 25. September in Essen skandiert? Im Bereich des Auftaktkundgebungsortes und am Ort der Abschlusskundgebung wurden folgende Parolen in türkischer Sprache (übersetzt) wahrnehmbar skandiert: Gefallene sterben nicht das Land wird nicht geteilt! Nieder mit der PKK! Wir wollen keinen PKK-Terror mehr! Die Redebeiträge während der Versammlung wurden durch die Leiterin in deutscher Sprache und durch eine männliche Person in türkischer Sprache gehalten. Strafrechtlich relevante Feststellungen wurden durch die eingesetzten Polizeikräfte nicht getroffen. 4. Welche polizeilichen Auflagen bestanden für die genannten demonstrativen Aktionen am 25. September in Essen? Die angemeldete Versammlung wurde durch das PP Essen als Versammlungsbehörde mit folgenden Auflagen bestätigt: Der Versammlungsleiterin wurde aufgetragen, bereits um Uhr am Sammelort für die Polizei persönlich ansprechbar zu sein. Damit sollte sichergestellt werden, dass Organisationsfragen ge-
4 klärt und angeordnete Auflagen zeitgerecht vor Versammlungsbeginn durchgesetzt werden können. Die Ordner waren der Polizei vorzustellen und in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen. Es erfolgten Hinweise zum Zustand und zur Kennzeichnung der Ordner. Der Einsatz von einem Ordner je 50 Teilnehmer wurde angeordnet. Als weitere Auflage wurde die zulässige Größe der mitgeführten Transparente und Fahnenstangen begrenzt. Der Einsatz von Lautsprecheranlagen wurde mit Hinweisen zu Gebrauch und Lautstärke sowie Ausrichtung reglementiert. Seite 4 von 5 Darüber hinaus erfolgten weitere allgemeine Hinweise zur Durchführung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel. Eine beim PP Essen als zuständige Versammlungsbehörde angemeldete Gegenkundgebung wurde nach einem Kooperationsgespräch ohne Auflagen bestätigt. 5. Auf welche Weise hat die Polizei am 25. September in Essen auf Verstöße gegen diese Auflagen oder auf Zuwiderhandlungen von polizeilichen Anweisungen während und nach der Versammlung reagiert (bitte einzeln auflisten)? Verstöße gegen Auflagen wurden nicht festgestellt. Vier Teilnehmer der Versammlung führten am Ort der Auftaktkundgebung Springmesser mit sich. Dabei handelte es sich um zwei männliche Jugendliche und zwei männliche Erwachsene. Sie wurden vor Ort vorläufig festgenommen. Während des Aufzuges versuchten zwei männliche Versammlungsteilnehmer eine polizeiliche Absperrung zu durchbrechen, um zum nahege-
5 legenen Ort einer Gegenveranstaltung gelangen zu können. Dieser Versuch wurde durch Einsatzkräfte unterbunden. Dabei konnte eine der beiden Personen vorläufig festgenommen werden. Die andere Person konnte sich der Festnahme entziehen. Bei der Abreise der ehemaligen Teilnehmer der beendeten Versammlung kam es am Hauptbahnhof Essen zum Aufeinandertreffen mit kurdischen Personen. Die Gruppen wurden durch die Einsatzkräfte getrennt. Drei Personen wurden in diesem Zusammenhang nach Körperverletzungsdelikten und Landfriedensbruch vorläufig festgenommen und der Gefangenensammelstelle zugeführt. Seite 5 von 5 Mit freundlichen Grüßen Ralf Jäger MdL
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