Übersichten zu den Entschädigungs- und Reisekostenordnungen der Landespsychotherapeutenkammern
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- Wilhelmine Bruhn
- vor 8 Jahren
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1 Übersichten zu den Entschädigungs- und ungen der Landespsychotherapeutenkammern - verkürzte Darstellung, Stand November 2012, alle Angaben ohne Gewähr - Psychotherapeutenkammer Entschädigungen Vorstand Zeitausfälle für Funktionäre Reisekosten en Quelle/Stand Bundespsyc hotherapeut Präsident: enkammer Vizepräsident: Weitere Vorstandsmitgl.: /2011, keine Auskunft in Präsident/Vizepräsident: 150 Weitere Vorstandsmitgl.: 100 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes nach mindestens 1 Jahr Vorstandszugehörigkeit oder durch Tod oder Berufsunfähigkeit aus, so wird ein Übergangsgeld in Höhe der Aufwandsentschädigung für 3 weitere Monate an ihn/die Erben ausbezahlt. Baden- Württemberg Präsident: Vizepräsident: Weitere Vorstandsmitgl.: Präsident: 250 Vizepräsident: 200 Weitere Vorstandsmitglieder: 100 Mit der Aufwandsentschädigung gelten alle berufspolitischen Tätigkeiten für die LPK einschließlich der Tätigkeit für den Länderrat (der BPtK) als abgegolten. Es kommen keine weiteren Entschädigungen in Form von Ausfallshonoraren oder Sitzungsgelder mehr hinzu. Alle gewählten Vertreter/innen erhalten für Teilnahme an Ausschusssitzungen (oder Telefonkonferenz) 40 pro Stunde (auch für Reise- und Wartezeiten). Max. 8 Std. / Tag (320 ) Gleiche Regelung für Personen, die im Auftrag der Delegiertenversammlung (DV) oder des Vorstands tätig sind Für Kammerdelegierte, Ausschuss-Mitglieder und weitere Personen: 275 f. Teilnahme an Vertreterversammlung (pauschal), jeder weitere Tag zusätzlich 160 Bei Ausschusssitzungen je angefangener Stunde 60 für alle VertreterInnen. Notwendige Reise- und Wartezeit: 35 /Std. Summe der Aufwandsentschädigung: höchstens 600 /Tag Teilnahme am DPT: höchstens Bahn: 1. Klasse (mit BahnCard50) PKW: 0,30 /km, pro weitere mitgen. Personen zusätzlich 0,10 /km Nebenkosten (z.b. Taxikosten, Park- u. Autobahngebühren) werden erstattet Flug: Economy-Class für Vorstandsmitglieder, sofern Benutzung anderer Verkehrsmittel aus Zeitgründen nicht zumutbar ist Verpflegungskosten: Bis 4 Stunden 11 /Tag ab 4 Stunden 18 /Tag Bahn: 2. Klasse oder 1. Klasse bei Nutzung von BahnCard50 Vorstandsmitgl.: Kosten der BahnCard50 f. 1. Klasse (auf Antrag) Bei Nutzung der BahnCard 2. Klasse oder andere Vergünstigungen zusätzlich 30% der dadurch gesparten Beträge PKW: 0,30 /km, pro weitere mitgen. Personen zusätzlich 0,10 /km mit vorheriger Genehmigung des Geschäftsführers oder des Präsidenten Flug: Economy Class mit vorheriger Genehmigung durch Präsidenten oder Vizepräsident sko sten bis 100 /Nacht sko sten gegen Nachweis bis 150 /Nacht ; zuletzt geändert am ung (ERKO) vom 18. Juni 2012
2 Bayern Dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten kann nach mind. 1 Jahr Amtstätigkeit ein Übergangsgeld für die Dauer von max. 3 Monaten gewährt werden. Antrag an den Haushaltsausschuss. Präsident: Vizepräsident: Weitere Vorstandsmitgl.: Präsident: 440 Vizepräsident: 275 Weitere Vorstandsmitgl.: 165 Mit dieser Pauschale gelten alle Tätigkeiten für die Landeskammer als abgegolten mit Ausnahme der Sitzungen des Vorstandes, der Delegiertenversammlung, der Sitzungen von Ausschüssen oder Termine in der Außenvertretung. Vorstandsmitgliedern wird 3 Monate lang nach Ausscheiden die Aufwandsentschädigung weiter bezahlt (nach mind. einjähriger Amtszeit) 660 /Tag; erhöht sich um 200 je weiterem Sitzungstag. Für zeitliche Inanspruchnahme werden je Abwesenheitsstunde 60 erstattet, max. 8 Stunden/Tag (Mitglieder der DV, Ausschuss- und Kommissionsmitglieder sowie Vorstandsmitglieder). Gilt auch für Telefonkonferenzen. Aufwandsentschädigung für Ausschuss- bzw. Kommissionsvorsitzende: 60 /Sitzung Für Beauftragte gelten die gleichen Sätze Tagegeld: gemäß 4 Abs. 5 Nr. 5 Einkommensteuergesetz Notwendige Nebenkosten (z. B. Taxi, Parkgebühren) werden erstattet. Bahn: 2. Klasse (u.u auch 1. Klasse) inkl. aller Zuschläge Vorstandsmitgl. erhalten 50% der Kosten einer BahnCard 50 oder amteilig eine BahnCard 100 (1. Klasse) ersetzt. PKW: 0,45 /km, pro weitere mitgen. Personen zusätzlich 0,10 Flug: Sofern die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und sofern Flugkosten günstiger bzw. gleich hoch wie andere Verkehrsmittel sind Das jeweils günstigste Verkehrsmittel soll gewählt werden. Taxi, Gepäckbeförderung) werden erstattet Gegen Beleg in der Höhe der angefallenen Kosten, max.140 /Nacht , sge geändert im ld:30 / November 2012, tritt am in Kraft Berlin 2008, keine Präsident/in: Vizepräsident/in: Weitere Vorstandsmitgl.: Ausschusssprecher/innen: 150 Vorsitzende der Sitzungsleitung in den Monaten, in denen eine DV stattfindet: 50 Darüber hinaus erfolgt keine weitere Entschädigung für Sitzungen, Dienstreisen und Arbeitsaufwand (mit Ausnahme von Fahrt- und Nebenkosten sowie Parkgebühren). Pro Jahr wird nur eine begrenzte Zahl von Sitzungen entschädigt: 4 DV, 7 Sitzungen (pro Ausschuss, Redaktion, Kommission), 1 Klausurtagung pro Ausschuss Sitzung: pauschal 50 Klausurtagung: pauschal 100 Beauftragte: 50 /Stunde, max. 300 pro Tag PiA-Vertretung: 50 pro Sitzung Teilnahme an Delegiertenvers. der BPtK: 250 /Tag und 150 für jeden weiteren Tag Bahn: 2. Klasse mit Zuschlägen und Platzreservierung PKW: 0,30 pro km, bis max. 300 km pro Dienstreise Flug: gegen Beleg max. bis 20 % über den Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse Fahrtkosten innerhalb Berlins werden nicht erstattet. Notwendige Nahverkehrs- oder Taxikosten am Zielort Angemessene gegen Beleg, max. 100 pro. Nebenkosten bis max. 25 pro Tag , geändert am
3 Bremen 2011, keine Hamburg 2010, keine Präsident: Stellvertreter: 750 Beisitzer: 375 Damit sind alle Sitzungen, Telefonkosten, Portokosten, Dienstfahrten innerhalb Bremens und Bremerhavens abgegolten. Präsident: Vizepräsident: Beisitzer: Jährliche Bürokostenpauschale für jedes Mitglied der Delegiertenversammlung: 250 Mit der Aufwandsentschädigung gelten alle Vorstandstätigkeiten für die Kammer als abgegolten. Bei Ausscheiden des Präsidenten/Vizepräsidenten wird 2 weitere Monate ein Übergangsgeld in Höhe der Aufwandsentschädigung gezahlt. Termine innerhalb Bremens, wenn es zu Verdienst- oder Honorarausfall kommt: 50 /Stunde (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag, Voraussetzung: Beschluss des Kammervorstands) Für Dienstreisen außerhalb Bremens (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag): 50 /Stunde Entschädigung für gewählte Kammermitglieder und weitere Personen: Ausschussmitglieder: 80 / Sitzung (auch Beauftragte) Teilnehmer am DPT: 50 / Stunde, max. 450 / Tag Darüber hinaus kann Verdienstausfall geltend gemacht werden (Mitglieder der DV, des Vorstands, der Ausschüsse sowie Beauftragte): 50 /Std. (max pro Arbeitstag) Bahn: 1. Klasse zzgl. Zuschläge (Ermäßigungsmöglichkeiten müssen genutzt werden) PKW: 0,30 / km, pro weitere mitgen. Person: 0,05 zusätzlich Flug: in Ausnahmefällen Economy-Class möglich, wenn Vergleichsrechnung inkl. evtl. skosten es vertretbar erscheinen lassen Taxi, öffentl. Verkehrsmittel): gegen Beleg Bahn: 1. Klasse zzgl. evtl. Taxikosten PKW: 0,30 /gefahrene km, pro weitere mitgen. Personen 0,02 zusätzlich Flug: Günstigste Flugverbindung mit vorheriger Genehmigung des Vorstandes Gegen Beleg, max. 120 /Nacht. Darüber hinausgehende Kosten bedürfen eines Vorstandsbeschlu sses. Erstattungen anderer Organisationen sind in voller Höhe anzurechnen. Gegen Beleg, max. 150 Verpflegungsauf wendungen, wenn weder Sitzungsgeld noch Verdienstausfalle ntschädigung gezahlt wird. Abwesenheit von: 8-14 Std Std Std Mai 2008
4 Hessen 2010, keine Präsident: Vizepräsident: Beisitzer: Damit sind die Teilnahme an Vorstandsitzungen, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Bürokosten abgegolten. Teilnahme an Delegiertenversammlungen und Ausschusssitzungen, Erledigung von Aufträgen sowie Reisekosten und Fahrzeiten werden zusätzlich erstattet. Teilnahme an DV: 315 /Tag. Dies gilt auch für andere Sitzungen, wenn die Dauer 6 Stunden überschreitet Teilnahme an Ausschuss- oder AG-Sitzungen: 210 Ausschussvorsitzende und Sprecher/innen der KJP-AG: 252. Wenn Kammerangehörige als Moderatoren/Referenten an Kammerveranstaltung mitwirken: 315 /Tag Beauftragte: 10,50 pro Viertelstunde PKW: 0,46 /km, je weitere mitgenom. Person 0,10 zusätzlich Flug: nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstandes Bahn: 1. Klasse / Economy Class Das klimagünstigste Verkehrsmittel ist zu wählen. Fahrtzeiten werden mit 8 /je Viertelstunde vergütet Verpflegungskosten: können übernommen werden Die Aufwandsentschädigung (für die Summe aus Auftrags-, Sitzungs- und Fahrtzeiten) darf 600 /Tag nicht überschreiten Bis max Niedersachs en NRW 2008; keine Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Aufwandsentschädigungspauschale. Die Höhe wird jeweils von der Kammerversammlung festgelegt. Derzeit: Der Vorsitzende erhält pro Monat Euro, die übrigen Mitglieder Euro. Damit sind alle Vorstandsitzungen abgegolten. Präsident/in Vizepräsident/in: Beisitzer/in: Mit dieser Pauschale gelten alle weiteren Tätigkeiten für die Kammer als abgegolten. Darüber hinaus werden die Vorstandsmitglieder für zeitliche Inanspruchnahme nach den allgemeinen Bestimmungen für die Für Mitglieder der Kammerversammlung, für Vorstandsmitglieder, für Beauftragte, für Mitglieder des Wahlausschusses: Für Sitzungszeit inklusive Fahrtzeit wird eine Entschädigungsgebühr von 30 für jede Stunde (auf- oder abgerundet) gezahlt. Je Abwesenheitsstunde werden 40. erstattet (auch Telefonkonferenzen). Die Abrechnung erfolgt in vollen Stunden, wobei je Kalendertag maximal 9 Std. entschädigt werden. Pauschal 0,45 pro km unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Auf der Teile der Erstattung kann das einzelne Mitglied verzichten. Bahn: 1. Klasse plus Zuschläge PKW: 0,50 pro gefahrenen km. Je weitere mitgenom. Person 0,03 zusätzlich Flug: Economy-Class, in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand Taxi, ) werden erstattet Präsident/in und Nachgewiesene Kosten eines Mittelklassehotel abzüglich Frühstückskosten pauschale von 5 Max. 130 pro gegen Nachweis. sge ld pauschal je
5 OPK Rheinland- Pfalz Mitglieder der Kammerversammlung entschädigt. Präsident/in: Vizepräsident/in: Beisitzer: Damit sind Sprechstunden, Schrift- und verkehr, Vorbereitung von Terminen, Telefonkonferenzen, Absprachen mit Geschäftsstelle, Stellungnahmen/Publikationen abgegolten. Tod eines Vorstandsmitglieds: Hinterbliebene erhalten 3 Monate lang die Grundpauschale. Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds nach mind. ½-jähriger Tätigkeit: 6 Monate Grundpauschale, weitere 6 Monate halbe Grundpauschale. Präsident/in: Vizepräsident/in: Beisitzer 700 Präsident/in: 200 Vizepräsident/in: 100 Beisitzer: 50 Kammermitglieder der Ausschüsse und sonstige Beauftragter: 60 /Std., max. 9 Std. pro Tag, Abrechnung erfolgt halbstundenweise Entschädigung richtet sich nach der Zeit der Abwesenheit vom Wohn- oder Dienstort. Mitglieder der Kammerorgane und Ausschüsse: Für Sitzungen, Besprechungen, Konferenzen: 25 / halbe Stunde Für Fahrzeit: 20 /halbe Stunde Max. Aufwandsentschädigung pro Tag: 500 Gilt auch für Telefonkonferenzen Gilt auch für Beauftragte Für Sitzungen der Vertreterversammlung: 300 pauschal Vizepräsident/in erhalten auf Antrag 50 % der Kosten einer BahnCard 1. Klasse ersetzt. Bahn: 2. Klasse oder 1. Klasse bei Nutzung einer BahnCard 1. Klasse einschließlich Zuschlägen PKW: 0,30 pro gefahrene km Flug: Muss vom Vorstand genehmigt werden Zusatzkosten (Taxi, Parkgebühren, ) werden erstattet. Bahn: 2. Klasse inkl. aller Zuschläge (oder 1. Klasse mit BahnCard 50) PKW: 0,35 pro gefahrenem km Flug: Max. Kosten der Economy-Class Autobahngebühren, Taxi, ) sind erstattungsfähig. Max. 110 pro gegen Nachweis. sko sten sind erstattungsfähig. Entschädigungsordnung vom , geändert ; geändert im November 2012 Saarland Präsident/in: Vizepräsident/in: 850 Beisitzer/nnen 500 Weitere Vorstandsmitgl.: 300 Damit sind Vorstandssitzungen und Vertreterversammlungen, Telefonkosten Mitglieder der Vertreterversammlung, Ausschüsse und Kommissionen: 50 /Sitzung bis zu 3 Stunden; Sitzungsdauer mehr als 3 Stunden: 100 Ausschussvorsitzende: 50 / Sitzung. Verdienstausfall durch Bahn: 2. Klasse inkl. aller Zuschläge PKW: 0,30 /km, je weitere mitgenom. Person 0,05 zus. Flug erfordert Genehmigung des Vorstandes Sonstige Nebenkosten (Taxi, : max. 120 /Nacht Regelung der Aufwandsentsch ädigungen und Reisekosten der Psychotherapeut enkammer des Saarlandes vom
6 und Büromaterialien sowie Fahrtkosten bis 100 km/monat abgegolten. Dienstreisen oder Aktivitäten im Auftrag des Vorstands wird mit 50 /Stunde (max. 8 Stunden/Tag) entschädigt. Parkgebühren, ) werden gegen Beleg erstattet. Erstattungen anderer Organisationen sind in voller Höhe anzurechnen. Schleswig- Holstein 2011, keine Änderung bis Präsident/in: Vizepräsident/in: Weitere Vorstandsmitgl.: 500 Mitglieder des Vorstands, der Kammerversammlung und der Ausschüsse/Kommissionen, Delegierte zum DPT und zum Länderrat (BPtK) sowie Beauftragte: Für Teilnahme an Sitzungen 30 je Zeitstunde (Max. 5 Std. pro Kammerversammlungssitzung, max. 12 Std. pro Sitzung des DPT und des Länderrats, max. 8 Std. pro Sitzung für Beauftragte, max. 4 Std. pro Vorstandssitzung, max. 4 Std. pro Sitzung der übrigen Ausschüsse/ Kommissionen) Zusätzlich für An- und Abreisezeiten: 0,60 je Entfernungskilometer ab dem 21. km, max. 108 /Termin. Bahn: 1. Klasse einschließlich Zuschläge PKW: 0,30 je gefahrenem km; je weitere mitgenommene Person 0,10 zusätzlich Flug: nur nach Genehmigung durch Vorstand Keine Erstattung von Parkgebühren Verpflegungskosten: Für Dienstreisen werden die steuerfreien Pauschbeträge (nach EStG) erstattet. Bis 115 je gegen Beleg ; geändert am
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