Einleitung von lösemittelhaltigem Kontaktwasser aus Chemischreinigungen in öffentliche Abwasseranlagen

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1 Der Landrat Untere Wasserbehörde Einleitung von lösemittelhaltigem Kontaktwasser aus Chemischreinigungen in öffentliche Abwasseranlagen Leitfaden für Ingenieurbüros, Bauherren und Betreiber 1. Problemdarstellung Entsprechend der 2. BimSchV darf seit dem als Lösungsmittel in Chemischreinigungsanlagen nur noch Tetrachlorethen (Perchlorethylen - Per) in technisch reiner Form verwendet werden. Beim Einsatz von Per in Chemischreinigungsanlagen werden dessen physikalischen und chemischen Eigenschaften wie z.b. sehr gute Fettlösbarkeit, Nichtbrennbarkeit, Leichtflüchtigkeit genutzt. Gelangt Per in die Umwelt, so hat dies negative Auswirkungen auf die Umwelt und damit auch auf den Menschen. Per ist ein Lösungsmittel auf der Basis halogenorganischer Verbindungen (HOV). Die Lösungsmittel auf HOV-Basis gelten seit längerer Zeit für die Umwelt und insbesondere für das Wasser als gefährliche Stoffe. Der über viele Jahre zu sorglose Umgang mit diesen Stoffen und die weitverbreitete Unkenntnis über ihr Umweltverhalten, insbesondere über ihr Durchdringungsvermögen von Beton, haben zu einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch viele, oft zu spät erkannte Grundwasserschadensfälle geführt. Ihre große Flüchtigkeit und die unzureichende Kenntnis über ihren Abbau in der Atmosphäre haben den unzutreffenden Eindruck erweckt, sie würden sich in der Atmosphäre nicht anreichern können. Inzwischen ist die Gefährdung der Umwelt und speziell des Wassers durch halogenorganische Verbindungen längst erkannt. Lösungsmittel gehören entsprechend der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes 7a zu den gefährlichen Stoffen. Als gefährliche Stoffe sind Stoffe oder Stoffgruppen einzustufen, wenn sie wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind. Deshalb darf die wässrige Phase (Lösungsmittel-) aus der destillierten Flotte der Reinigungsmaschine oder aus der Abluftreinigung durch Aktivkohlefilter nicht ohne entsprechende Vorbehandlung nach dem Stand der Technik in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation oder Kläranlage) eingeleitet werden. Durch die Behandlung des Kontaktwassers nach dem Stand der Technik muss der Betreiber der Chemischreinigung den Perchlorethyleneintrag bei der Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation minimieren und den nach Anhang 52 der Abwasserverordnung festgesetzten Grenzwert für AOX (Adsorbierbare organisch gebundene Halogene) einhalten. Weiterhin können Betreiber durch eine Abwasserbehandlung des anfallenden Kontaktwassers nach dem Stand der Technik erhebliche Entsorgungskosten einsparen. Mitarbeiter sowie unmittelbar benachbart wohnende Personen werden durch Anlagerung von Perchlorethylen im Fettgewebe gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Durch Emissionen von halogenierten Kohlenwasserstoffen aus Chemischreinigungsanlagen kann es zu globalen Störungen des natürlichen Ozongehaltes in der Stratosphäre und zur Erhöhung des Treibhauseffektes kommen. Stand: August 2008, Seite 1

2 2. Gesetzliche Grundlagen Grundlagen für zu stellende Anforderungen an das Einleiten von Abwasser bilden das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) als Rahmengesetz sowie das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) als den Rahmen ausfüllendes Landesgesetz. Nach 58 Absatz 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) bedürfen Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen von Abwasserbehandlungsanlagen einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Die Genehmigung nach 58 Absatz 2 LWG ist nicht erforderlich, wenn die Abwasserbehandlungsanlage durch die Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsanlagen von der Genehmigungspflicht (FreistVO) von der Genehmigung freigestellt ist. Die Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen bedarf nach 59 LWG der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Eine Abwasserbehandlungsanlage im weitestgehenden Sinne ist definiert als Anlage zur Reduzierung bzw. Elimination und Rückhaltung bestimmter Schmutz- und Schadstoffe. Die Indirekteinleitung bezieht sich auf Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen (Definition 7a WHG), welches nach dem Durchfließen einer Abwasserbehandlungsanlage der städtischen Misch- oder Schmutzwasserkanalisation zur weitergehenden Abwasserbehandlung in der kommunalen Kläranlage zugeführt wird. Den einzuhaltenden Grenzwert für AOX (Adsorbierbare organisch gebundene Halogene) im Ablauf der Abwasservorbehandlungsanlage sowie die zwingend vorgeschriebenen Behandlungsverfahren regelt die Abwasserverordnung mit ihrem Anhang 52: Chemischreinigung. 3. Abwasserbehandlungsanlagen für Kontaktwasser aus Chemischreinigungsanlagen 3.1. Wasserabscheider Wasserabscheider sind Anlagen zur Rückgewinnung von Lösungsmitteln aus der wässrigen Phase (z.b. aus der destillierten Flotte der Reinigungsmaschine oder aus der Abluftreinigung durch Aktivkohlefilter) durch mechanische Abtrennung. Aufgrund der unterschiedlichen Dichte der ungelösten Lösemittel im Abwasser setzt sich das schwerere Lösungsmittel im Abscheider nach entsprechender Verweilzeit ab. Als Abwasser ist erst die aus den Wasserabscheidern abgeschiedene wässrige Phase (Kontaktwasser) anzusehen. Aufgrund der Restbelastung von ca. 160 mg/l Per ist das Kontaktwasser der weitergehenden Abwasserbehandlung zuzuführen oder entsprechend zu entsorgen Kontaktwasserbehandlungsanlagen Sicherheitsabscheider Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Schwerkraftabscheider, d.h. das leichtere Kontaktwasser lagert sich über dem schwereren nicht gelösten Lösungsmittel allein durch die unterschiedliche Dichte ab. Im Bedarfsfall, insbesondere nach Betriebsstörungen der Lösemitteldestillation, muss der Sicherheitsabscheider den gesamten Kontaktwasseranfall eines Tages auffangen. Der Sicherheitsabscheider ist Bestandteil der Kontaktwasserbehandlungsanlage. Er sollte z.b. einem Aktivkohlefilter vorgeschaltet sein Adsorption an Aktivkohle Bei diesem Verfahren strömt das lösemittelhaltige Kontaktwasser durch einen oder mehrere Adsorber (Module) hindurch. Dabei werden die Lösungsmittel an der porösen Oberfläche der Aktivkohle durch Molekularkräfte angereichert. Nach Erschöpfung der Aufnahmekapazität des Aktivkohlefilters, d.h. wenn die maximale Durchsatzmenge von Kontaktwasser gemäß den Angaben der Betriebsbeschreibung des Herstellers behandelt worden ist, ist dieser gegen einen neuen unbeladenen Aktivkohlefilter auszutauschen. Seite 2

3 Extraktions-/Sorptionsanlagen Das Lösungsmittel wird bei diesem Verfahren von der Extraktionsflüssigkeit, einem lipophilen (fettliebenden) Mittel auf Paraffinölbasis, aufgenommen. Der Ablauf der Anlage (vom Lösungsmittel befreites Abwasser) kann in die Kanalisation abgelassen werden. Das mit leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen beladene Extraktionsmittel kann in der betriebsinternen Destillationsblase aufbereitet oder entsprechend entsorgt werden Stripverfahren Beim Strippen wird das leichtflüchtige Per aus dem Kontaktwasser mit der Hilfe von durchströmender Luft ausgetrieben. Durch das Nachschalten eines Aktivkohle-Luftfilters wird das PER-haltige Trägermedium Luft regeneriert. Stripanlagen kommen nur für größere Betriebe mit einem Kontaktwasseranfall von mindestens 100 Litern in Betracht. Die Eignung der verschiedenen Kontaktwasserbehandlungsanlagen für den jeweiligen Betrieb wird von der Unteren Wasserbehörde im Einzelnen überprüft. 4. Chemischreinigungen ohne Abwassereinleitung in kommunale Kanalisationen Die Genehmigungspflicht der Indirekteinleitung nach 59 LWG in Verbindung mit der VGS entfällt, sofern das PER-haltige Kontaktwasser aus dem Betrieb der Reinigungsmaschine/n ebenso wie die Destillationsschlämme, Flusen, Filter und andere PER-haltige Rückstände einer geordneten Entsorgung/Verwertung entsprechend dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz und der Nachweisverordnung zugeführt werden. 5. Ansprechpartner Herr Dr. Bininda Tel Herr Appel Tel Herr Hartmann Tel Frau Bernt Tel Frau Sommerfeld Tel oder per unter: Seite 3

4 Über die Kommune an den Rhein-Erft-Kreis, der Landrat Untere Wasserbehörde Willy-Brandt-Platz Bergheim Antrag auf Indirekteinleitung von Abwasser aus Chemischreinigungsanlagen gemäß 59 Absatz 1 LWG Antragsteller/Eigentümer der Anlage: Name: Tel.: Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Standort der Anlage: Name/Firma: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Gemarkung: Flur: Flurstück(e): Bestandteile des Antrags in vierfacher Ausfertigung sind: 1. Ausgefüllter Antragsvordruck 2. Übersichtsplan (z.b. Kopie aus dem Stadtplan) mit Kennzeichnung des Standorts 3. Katasterauszug (unbeglaubigt) mit Kennzeichnung des Grundstücks 4. Beschreibungsbogen für den Abwasseranfall und Abwasserbehandlung 5. Blockschema der Entwässerung des Betriebes 6. Grundrissplan der Chemischreinigung (mit Standort der Reinigungsmaschine und Kontaktwasserbehandlungsanlage) 7. Technische Beschreibung der Reinigungsmaschine/n 8. Technische Beschreibung der Kontaktwasserbehandlungsanlage/n 9. Bauartzulassung der Kontaktwasserbehandlungsanlage/n Ort, Datum Unterschrift

5 Beschreibungsbogen für den Abwasseranfall und die Abwasserbehandlung 1. Eingesetzte Lösemittelart: [ ] Tetrachlorethen (Perchlorethylen) 2. Kontaktwasseranfall: Liter/Tag, m³/jahr 3. Abwasserbehandlung: Das Kontaktwasser wird: [ ] in einer Anlage behandelt, die einen Überwachungswert von mg/liter AOX gewährleistet; [ ] in einer von mir bestellten Anlage behandelt, der Einbau der Anlage erfolgt bis spätestens zum. Hersteller: Art der Anlage (Verfahren): Bei Adsorptions- und Extraktionsanlagen: zulässiger Gesamtdurchsatz Liter Bei Strippanlagen: die Anlage ist für Liter/Tag Kontaktwasser bemessen [ ] Ein Sicherheitsabscheider ist der Kontaktwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet: Auffangvolumen Liter/Tag, Nutzvolumen für HKW-Phase: Liter/Tag [ ] nicht vorgeschaltet 4. Prüfzeichen/Bauartzulassung von serienmäßig hergestellten Anlagen: Die Anlage ist [ ] mit Prüfzeichen des Institutes für Bautechnik (Berlin) versehen (bitte in Kopie beifügen) [ ] der Bauart nach vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen zugelassen (bitte in Kopie beifügen) Blockschema der Entwässerung Bitte die Herkunft des Abwassers und die Abwasserführung von den Wasserabscheidern bis zum öffentlichen Kanal schematisch zeichnerisch auf besonderem Blatt darstellen. Die Lage und die Art der Abwasserbehandlungsanlage(n) ist zu kennzeichnen. Destillation Beispiel für ein Blockschema Trocknung Wasser abscheider Absperr schieber Abluftreinigung Sicherhei tsbehälter Auffangbehälter A-Kohlefilter I A-Kohlefilter II Lösemittel Auffangbehälter Einleitung in Kanal

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