Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung HOFFNUNG STIFTEN. Gedanken und Informationen zum Thema Testament und Erbe
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- Jörn Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung HOFFNUNG STIFTEN Gedanken und Informationen zum Thema Testament und Erbe
2 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 5 ÜBER DAS LEBEN HINAUS ANDEREN HOFFNUNG GEBEN 7 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 9 DIE ERBSCHAFTSSTEUER 9 DAS TESTAMENT 11 Das eigenhändig geschriebene Testament 11 Das öffentliche Testament 13 Erbe oder Vermächtnis 15 WEITERE MÖGLICHKEITEN DER VERMÖGENSÜBERTRAGUNG 17 Die Lebensversicherung 17 Der Erbvertrag 17 DEUTSCHE JOSÉ CARRERAS LEUKÄMIE-STIFTUNG 18 SIE SCHENKEN LANGFRISTIG HOFFNUNG 20 WIE GEHT ES JETZT WEITER? 21 IHRE UNTERLAGEN 23 3
3 José Carreras besucht eine Patientin in der José Carreras Transplantations-Einheit 4
4 VORWORT Liebe Leserin und lieber Leser, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und uns Ihre Aufmerksamkeit schenken. Jährlich erkranken in Deutschland über Menschen jeden Alters meist völlig unerwartet an Leukämie. Dank moderner medizinischer Methoden und Behandlungsmöglichkeiten können heute % der Erwachsenen und 70-80% der Kinder geheilt werden. Das gibt Hoffnung. Doch es reicht noch lange nicht... Vor mehr als zehn Jahren war ich selbst an Leukämie erkrankt. Nur durch die Hilfe der Ärzte, die liebevolle Unterstützung meiner Familie und vieler Freunde auf der ganzen Welt konnte ich die Krankheit schließlich überwinden. Ohne die medizinischen Fortschritte hätte ich wohl kaum eine Chance gehabt. Seit dieser Zeit widme ich mich aus einem tiefen Gefühl der Dankbarkeit heraus dem Kampf gegen diese schreckliche Krankheit. Gemeinsam mit Wissenschaftlern und Medizinern kämpfen wir für ein klares Ziel: Leukämie muss heilbar werden immer und bei jedem. Doch nach dem jetzigen Stand der Dinge werden wir noch einige Zeit brauchen, um dieses Ziel zu erreichen. Das schaffen wir nur gemeinsam. Denn jeder von uns kann ein Stück Hoffnung stiften. Vielleicht haben Sie sich schon einmal überlegt, eine gemeinnützige Organisation, wie die DJCLS, auch über Ihre eigene Lebenszeit hinaus zu unterstützen. Mit der vorliegenden Broschüre informieren wir Sie gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit und verspreche Ihnen, dass ich mich so lange für die Arbeit der Stiftung einsetzen werde, bis wir eines Tages sagen können: Leukämie ist heilbar. Mit besten Grüßen Ihr José Carreras 5
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6 ÜBER DAS LEBEN HINAUS ANDEREN HOFFNUNG GEBEN Vielleicht haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit ihrem Vermögen passieren soll, wenn Sie nicht mehr sind? Immer mehr Menschen ist es ein Bedürfnis, diese wichtigen Fragen selbst zu klären und nach den eigenen Wünschen zu regeln. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für Ihren Nachlass. Ein Testament eröffnet Ihnen die Chance, etwas Dauerhaftes zu schaffen. Wer kein Testament mit seinen Wünschen und Vorstellungen verfasst, überlässt dem Gesetz die Bestimmung der Erben. Sollten Sie beispielsweise keine Angehörigen haben, wird der Staat Ihr gesetzlicher Erbe. Mit Ihrem Vermächtnis können Sie langfristig Sorge für diejenigen Menschen tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Aber vielleicht war es schon immer Ihr Wunsch, anderen zu helfen. Die DJCLS ist eine gemeinnützige Einrichtung, deren Ziel die Heilung der lebensbedrohlichen Krankheit Leukämie ist. Mit Ihrem Beitrag können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus vielen an Leukämie erkrankten Menschen Hoffnung geben. Auf den nächsten Seiten möchten wir Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Nachlass für die Zukunft nach Ihren Wünschen zu regeln. 7
7 Das Gesetz sieht folgende Erbfolge vor: Großeltern Eltern Erblasser Erblasser Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Abkömmlinge Erben 3. Ordnung 1. Ordnung Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder oder Enkelkinder 2. Ordnung Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister und deren Kinder, also Neffen und Nichten 3. Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge Wichtig: Das Erbrecht eines verstorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über. Nichteheliche, eheliche und adoptierte Kinder sind in der ersten Ordnung gleichgestellt. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden im Erbrecht im Wesentlichen gleichgestellt. 8
8 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Falle eines Todes, in welcher Reihenfolge die Verwandten des Erblassers als Erbe berufen werden. Die gesetzlichen Erben werden entsprechend dem Verwandtschaftsgrad in sogenannte Ordnungen eingeteilt. Man spricht dabei von der 1. Ordnung, 2. Ordnung usw. Die Verwandten zweiter Ordnung erben erst, wenn Verwandte erster Ordnung nicht vorhanden sind. Das gleiche gilt für die Verwandten der weiteren Ordnungen. Neben den Verwandten hat der Ehepartner des Erblassers ein festgelegtes Erbrecht. Der Ehegatten-Erbteil ist je nach Familienkonstellation unterschiedlich groß, der Erbteil beträgt jedoch mindestens ein Viertel. Falls keine Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern vorhanden sind, erbt der überlebende Ehepartner allein. Die Grafik auf der linken Seite (S.8) gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge. DIE ERBSCHAFTSSTEUER Im Falle einer Erbschaft fällt in der Regel auch Erbschaftssteuer an. Ein Teil des Vermögens geht in Form von Steuern, die die Erben unter Umständen zahlen müssen, an den Staat. Es gibt verschiedene Steuerklassen. Je näher die Verwandtschaft des Erben zum Erblasser ist, desto höher ist der steuerfreie Betrag (Freibetrag) und desto niedriger ist die Steuerklasse. Aktuelle Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge haben wir Ihnen zur besseren Übersicht auf einem getrennten Blatt am Ende dieser Broschüre beigefügt. Steuerfreiheit für gemeinnützige Organisationen: Wenn eine gemeinnützige Organisation als Erbin eingesetzt wird, fällt keine Erbschaftssteuer an. Gemeinnützige Organisationen sind generell von der Erbschaftssteuer befreit. Das vererbte Vermögen fließt in diesem Fall ungeschmälert dem guten Zweck Ihrer Wahl zu. Wenn Sie sich vorstellen können, die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung als Erbin einzusetzen, werden Ihnen die Informationen auf den folgenden Seiten hilfreich sein. 9
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10 DAS TESTAMENT Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll, empfehlen wir Ihnen die Errichtung eines Testamentes. Im Folgenden stellen wir Ihnen die beiden gängigsten Formen vor. Das eigenhändig geschriebene Testament Ihr Testament können Sie handschriftlich verfassen. Das ist jederzeit möglich, erfordert keinen Aufwand und kostet nichts. Damit ein Testament vor dem Gesetz wirksam ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein: die eindeutige Nennung von Ort, Datum und Uhrzeit das handschriftliche Verfassen des gesamten Testaments Ihre eigenhändige Unterschrift mit Ihrem Vor- und Nachnamen Ihr Wille muss klar und unmissverständlich formuliert sein Das handschriftliche Testament können Sie zu Hause aufbewahren oder beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Die Hinterlegung beim Amtsgericht gewährt Ihnen die Geheimhaltung des Inhaltes Ihres Testamentes, wenn Sie dies wünschen. Außerdem ist Ihr Testament vor Veränderungen durch Unbefugte geschützt. Für die Aufbewahrung beim Amtsgericht wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Sie beträgt ein Viertel der Notargebühren für ein öffentliches Testament. Diese Gebühr ist bei der Abgabe zu entrichten. Genaue Informationen erhalten Sie bei den Notarkammern. Eine aktuelle Liste der Adressen von Notarkammern im ganzen Bundesgebiet finden Sie als kleine Broschüre im hinteren Umschlag. Dort können Sie sich im Detail informieren und beraten lassen. 11
11 Warum habe ich die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung als Alleinerbin eingesetzt? Seit vielen, vielen Jahren verfolge ich den Lebensweg von José Carreras. Seine Leukämieerkrankung 1987 hat mich damals wie wahrscheinlich viele Menschen auf der ganzen Welt sehr bewegt. Als Ärztin kannte ich natürlich die schrecklichen Folgen der Krankheit und vor allem auch die Nebenwirkungen der Knochenmarktransplantation. Daher wusste ich, wie schwer der Kampf sein würde. Ich freute mich sehr, als er die schwere Leukämieerkrankung überstanden hatte. Damals galt ja die Diagnose Leukämie in den meisten Fällen noch als Todesurteil. Als ich von der Gründung der Deutschen José Carreras Leukämie-Stiftung im Jahre 1995 hörte, war mir klar, dass ich meinen Beitrag leisten wollte. Ich bin seither an der Arbeit der Carreras-Stiftung sehr interessiert und halte mich auf dem Laufenden. Mich überzeugen die verschiedenen Projekte, die unterstützt werden, und die Art und Weise, wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Einige Projekte konnte ich bereits selbst kennenlernen. Jetzt, im Alter, habe ich mich dazu entschlossen, die Carreras-Stiftung als Universalerbin einzusetzen, da ich selbst keine direkten Erben habe. Gemeinsam mit meinem Notar habe ich ein Testament aufgesetzt. Es ist mir wichtig, dass mein Erbe langfristig und über meinen Tod hinaus für einen sinnvollen Zweck genutzt wird. Diesen Zweck habe ich für mich bei der Carreras-Stiftung gefunden. Es ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass ich ein wenig dazu beitragen kann, dass eines Tages niemand mehr an dieser schrecklichen Krankheit sterben muss! Dr. med. N.-L. Rhaden 12
12 DAS TESTAMENT Das öffentliche Testament Um rechtliche Diskussionen zu vermeiden, raten wir Ihnen zu einem notariell beglaubigten Testament. Hier wird das Testament von einem Notar erstellt und beglaubigt. Sie können Ihre Wünsche entweder mündlich gegenüber dem Notar erklären oder selbst schriftlich abfassen und dem Notar übergeben. Dieser bringt es dann, in Abstimmung mit Ihnen, in die rechtsgültige Form. Für Sie liegt der Vorteil klar auf der Hand: Ein Fachmann Ihrer Wahl berät Sie umfassend und Sie stellen die Regelung Ihres Nachlasses sicher. In diesem Fall wird das Testament beim Amtsgericht hinterlegt. Sie können trotzdem jederzeit Änderungen und Widerrufe in Ihrem Testament vornehmen. Die Regelung Ihres Nachlasses durch einen Notar kostet Sie eine Gebühr, die sich nach dem Wert Ihres Vermögens richtet. Genaue Information erhalten Sie auch in diesem Fall bei den Notarkammern (siehe Anhang). 13
13 Warum wir die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung durch ein Vermächtnis bedacht haben? Wir haben schon seit langem den Wunsch verspürt, einen Teil unseres Nachlasses einem guten Zweck zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben wir beschlossen, unsere Eigentumswohnung der Deutschen José Carreras Leukämie-Stiftung zu vermachen. Da wir unserer Familie nichts vorenthalten wollen, haben wir mit unseren Kindern über unser Vorhaben gesprochen. Sie fanden die Idee gut denn auch sie sind der Meinung, dass man anderen besonders dann helfen sollte, wenn es einem selber gut geht. Jetzt wissen wir, dass unsere Familie einverstanden ist das war uns natürlich wichtig. Unser Testament haben wir nun mit Hilfe eines Rechtsanwaltes verfasst und beim Amtsgericht in Verwahrung gegeben. Wir haben damit die uns wichtigen Dinge geregelt und sind froh über diese Entscheidung. Wir wünschen uns, dass viele Menschen die DJCLS zum Wohle aller leukämiekranken Kinder und Erwachsenen in Zukunft unterstützen! M. und R. Wittmann 14
14 ERBE ODER VERMÄCHTNIS Sie könnten die DJCLS 1. als Erbin einsetzen oder 2. durch ein Vermächtnis bedenken 1. Einsetzung als Erbe Bei einer Erbeinsetzung geht Ihr gesamtes Vermögen auf einen oder mehrere Erben über. Die DJCLS könnte somit entweder Alleinerbin werden wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Oder sie kann in einer Erbengemeinschaft Miterbin sein, in der jeder Miterbe einen bestimmten, genau festgelegten Teil erbt. 2. Einsetzung als Vermächtnisnehmer Bei einem Vermächtnis können Sie der DJCLS oder der gewünschten Personen einen bestimmten Vermögensvorteil z.b. entweder genau bezeichnete Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen, ohne sie als Erben einzusetzen. Setzen Sie in Ihrem Vermächtnis immer Namen und Daten der Organisationen oder Personen ein, die ein Vermächtnis erhalten sollen. Auf diese Weise haben die von Ihnen Bedachten einen Anspruch auf Überlassung der Gegenstände oder Geldsumme gegenüber dem Erben. Ihre Erben sind verpflichtet, den Bedachten gemäß Ihren Wünschen einen Teil Ihres Vermögens zukommen zu lassen. 15
15 Warum habe ich die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung als Begünstigte in meine Lebensversicherung eingesetzt? Seit Jahren bewundere ich die Arbeit von José Carreras und das Engagement der Mitarbeiter seiner Stiftung. Durch die Stiftung ist seit ihrer Gründung eine Menge bewirkt worden. Da meine Frau und meine Kinder im Großen und Ganzen versorgt sind und ich viel Glück hatte, dass meine Familie bis heute gesund ist, habe ich beschlossen, die Stiftung und damit den Kampf gegen die Leukämie zu unterstützen. Ich finde es unglaublich, mit welchem Mut und welcher Stärke die Patienten versuchen, die Krankheit zu bekämpfen. Durch meine Lebensversicherung sehe ich eine Möglichkeit, noch über meinen Tod hinaus etwas Gutes zu tun. Somit habe ich in meiner Lebensversicherung festgelegt, dass der gesamte Betrag aus der Versicherung an die DJCLS fließen soll. F. Kühn 16
16 WEITERE MÖGLICHKEITEN DER VERMÖGENSÜBERTRAGUNG Sie können natürlich auch andere Formen der Vermögensübertragung wählen. Hier möchten wir Ihnen zwei Möglichkeiten vorstellen: 1. Die Lebensversicherung Sie haben auch die Möglichkeit, in einer Lebensversicherung Ihnen Nahestehende oder eine gemeinnützige Organisation zu begünstigen. Dazu müssen Sie bei Abschluss festlegen, dass ein bestimmter oder der gesamte Betrag aus der Versicherung für die Bedachten wirksam werden soll. Sie können jederzeit den Begünstigten in Ihrer Lebensversicherung ändern. 2. Der Erbvertrag Einen Erbvertrag schließen Sie bereits zu Lebzeiten in Anwesenheit aller Vertragspartner vor einem Notar. Mit diesem Vertrag binden Sie sich und die von Ihnen Bedachten, also z.b. auch eine gemeinnützige Organisation wie die DJCLS, durch die Unterschrift an Ihre Verfügung. Es sollte in diesem Fall unbedingt im Vertag klargestellt werden, ob die verschiedenen Vertragspartner zu gleichen Teilen erben oder nicht. Der Notar wird Sie auch in diesem Falle umfassend beraten, so dass auch eventuelle Pflichtteilsberechtigte berücksichtigt werden und der Vertrag nicht angefochten werden kann. Der Vertrag ist nur aufhebbar, wenn alle Unterzeichneten zustimmen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich juristisch beraten zu lassen. 17
17 DIE DEUTSCHE JOSÉ CARRERAS LEUKÄMIE-STIFTUNG José Carreras erkrankte 1987 überraschend an Leukämie. Dank der großen Kunst der Ärzte und neuer Erkenntnisse in der Medizin gelang es ihm, die Krankheit zu überwinden. Aus Dankbarkeit gründete er 1988 die Fundació internacional Josep Carreras per a la lluita contra la leucèmia mit Sitz in Barcelona. Im Laufe der Jahre kamen weitere Stiftungen in der USA und der Schweiz dazu wurde die Stiftung mit Sitz in München ins Leben gerufen.viel hat sich seit der Gründung der Stiftung getan.vielen Patienten konnte geholfen werden, ihre Krankheit zu überwinden. Dennoch müssen weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen werden, die Leukämie endgültig zu besiegen. Dafür benötigt die Medizin genügend Geld. Entscheidend ist, dass der Kampf weitergeht dafür wird die Stiftung auch in Zukunft auf Unterstützung angewiesen sein. Die José Carreras Knochenmark- Transplantations-Einheit in Leipzig José Carreras am Spezialmikroskop des Klinikums Großhadern in München Kismet nahm an einer von der DJCLS geförderten Therapiestudie der Kinder-Uniklinik in Tübingen teil José Carreras mit Marie-Louise bei der Fernseh-Gala, zu Gunsten der Arbeit der DJCLS 18
18 Die Behandlung von Leukämie ist ein Wettlauf mit der Zeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Leukämiepatienten so schnell und so gut wie möglich geholfen werden kann. Die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung fördert im Wesentlichen Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Forschen: durch die Unterstützung von Forschungsprojekten von Wissenschaftlern und Medizinern der Universitätskliniken sowie die Vergabe von Forschungsstipendien an begabte Nachwuchswissenschaftler Aufbauen: durch den Auf- und Ausbau von Knochenmark-Transplantations-Einheiten, Nachsorgestationen und Tageskliniken im ganzen Bundesgebiet, sowie die Beschaffung von wichtigen medizinischen Geräten Helfen: die Unterstützung von Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen in ganz Deutschland, die vor Ort wichtige Arbeit für Betroffene und deren Familien leisten Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine Broschüre mit den bisher geförderten Projekten zu. Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit uns wünschen wir freuen uns auf Sie. Manfred, ehemaliger Leukämiepatient, nahm während seiner Behandlung an einer psycho-onkologischen Studie der DJCLS teil Die Las Carreras Schwestern. Sie versorgen Kinder und Jugendliche während ihrer Therapie Zuhause Jasmin mit Ihrer Las Carreras Schwester Andrea bei der ambulanten Nachsorge zu Hause Der wissenschaftliche Projektausschuss der DJCLS, bestehend aus einem ehrenamtlichen Professorenteam, begutachtet die von der DJCLS geförderten Projekte LEUKÄMIE MUSS HEILBAR WERDEN IMMER UND BEI JEDEM 19
19 SIE SCHENKEN LANGFRISTIG HOFFNUNG Sollten Sie sich dazu entschließen, den Kampf gegen die Leukämie auch über Ihre eigene Lebenszeit hinaus für nachkommende Generationen zu unterstützen, schenken Sie mit dieser dauerhaften Hilfe vielen betroffenen Familien Mut. Wir werden so lange weiterkämpfen, bis niemand mehr an Leukämie sterben muss. Dank Ihrer Hilfe wird es möglich, die Förderung wichtiger Projekte langfristig zu sichern. Dies ist entscheidend, denn unser Ziel ist neben den notwendigen Verbesserungen für Leukämiepatienten die endgültige Heilung der Krankheit. Förderer und Freunde leisten heute und in Zukunft einen unersetzlichen Beitrag und schenken den Betroffenen Mut und Hoffnung. Und Mut ist oft das Einzige, was einem Menschen die Kraft gibt, weiter zu kämpfen. Unser Ziel ist klar: Leukämie muss heilbar werden immer und bei jedem! José Carreras 20
20 WIE GEHT ES JETZT WEITER? Diese Broschüre sollte Ihnen als Rat- und Gedankengeber dienen. Vielleicht haben Sie noch Fragen oder fühlen sich noch etwas unsicher? Gerne unterstützen wir Sie persönlich und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung Arcisstraße 61, München Tel.: 089/ , Fax: 089/ Internet: Wir werden Ihre Anfragen selbstverständlich vertraulich behandeln und uns gerne Zeit für Sie nehmen. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und mit den besten Grüßen aus München Ihr Stiftungs-Team Ein Rückantwort-Formular inklusive Umschlag finden Sie im Anhang. 21
21 - Diese Broschüre stellt keine Rechtsberatung dar. Sie kann nur einen Auszug der Möglichkeiten im Erbrecht wiedergeben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Herausgeber Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung, München Redaktion Elisabeth Keune Karin Rath Design Teamwork One Werbeagentur, München Druck Druckerei Gerber, München Juristische Beratung Dr. Martin Hintermayer, München 2002 copyright 2002: Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung. Verbreitung und Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Genehmigung. 22
22 Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung Zusammen kommen wir unserem Ziel noch ein Stück näher: Leukämie muss heilbar werden immer und bei jedem! José Carreras Wir sind gerne für Sie da! Mo-Fr: 9-12 Uhr, Uhr Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung Arcisstraße 61, München Tel.: 089/ Fax.: 089/ Internet:
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