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3 Liebe Studentinnen und Studenten, herzlich willkommen bei Ihrem Studentenwerk! Wir sind Ihr leistungsstarker Partner rund um das Studium. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) ist zuständig für Frankfurt (Oder), Cottbus, Senftenberg und Eberswalde. Mit dieser Publikation möchten wir Sie daher begleiten und unterstützen. Wir präsentieren Ihnen unsere vielfältigen Angebote in 4 Bereichen: - Wohnen - Essen und Trinken - Ausbildungsförderung (BAföG) - Soziales, Studieren mit Kindern und Kultur Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie immer gerne. Einerseits erreichen Sie uns natürlich telefonisch. Andererseits stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Im Studentenhaus Frankfurt (Oder) und im Studentenhaus Cottbus sind wir direkt vor Ort. Zudem bieten wir Ihnen Sprechstunden in Senftenberg und Eberswalde an. Damit Studieren gelingt! Ralf Tesler, Geschäftsführer Studentenwerk Frankfurt (Oder) 1

4 2 TERMINE 2014/2015

5 Inhalt DAS STUDENTENWERK Allgemein 4 Rechtsgrundlagen 6 Finanzierung 9 Beitragsordnung 10 So erreichen Sie uns 14 WOHNEN Allgemein 16 Frankfurt (Oder) 21 Cottbus 28 Senftenberg 34 Eberswalde 36 ESSEN UND TRINKEN Allgemein 42 Frankfurt (Oder) 46 Cottbus 49 Senftenberg 54 Eberswalde 56 AUSBILDUNGSFÖRDERUNG Allgemein 58 Erstantrag 62 Wiederholungsantrag 64 Leistungsbescheinigung 65 Fachrichtungswechsel 66 Kinderbetreuungszuschlag 68 Einkommen und Vermögen 69 Rückzahlung 70 Bildungskredit 71 AUSLANDSFÖRDERUNG Allgemein 72 High School-Besuch 75 Studium / Praktikum 76 SOZIALES Allgemein 77 Härtefalldarlehen 79 Freizeitunfallversicherung 83 Psychologische Beratung 84 STUDIEREN MIT KINDERN Familienbüros 86 Baby-Begrüßungsgeld 87 Kita Anne Frank 88 Kita Oderknirpse 90 STUDENTENGEMEINDE Cottbus 92 Frankfurt (Oder) 93 Senftenberg 94 STUBE 95 KULTUR Angebote in Cottbus 96 Studentenklubs 101 HOCHSCHULEN EUV Frankfurt (Oder) 102 BTU Cottbus-Senftenberg 104 HNE Eberswalde (FH) 108 STUDIENSTANDORTE Frankfurt (Oder) 110 Cottbus 112 Senftenberg 114 Eberswalde 116 Kalender 118 3

6 Die 58 Studentenwerke sind in der Hochschullandschaft Deutschlands für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der 2,5 Millionen Studierenden zuständig und tragen mit ihren Leistungen zur Chancengleichheit im Hochschulbereich bei. Studentenwerke gingen nach dem 1. Weltkrieg aus studentischen Selbsthilfeinitiativen hervor. Die Studierenden bekämpften die wirtschaftliche Not, indem sie mit Unterstützung der Wirtschaft Mensen, Studentenhäuser und Darlehenskassen errichteten und Werkarbeit vermittelten. Heute sind Studentenwerke moderne Dienstleistungsunternehmen mit bundesweit über Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Studentenhaus Frankfurt (Oder) 4

7 Das Studentenwerk Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreut rund Studierende an drei Hochschulen im Osten und Süden Brandenburgs. Dazu bewirtschaftet es Mensen und Cafeterien sowie Wohnanlagen an den Studienorten, ist für die Studienfinanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zuständig und bietet Beratungs- und Betreuungsleistungen auf sozialem und kulturellem Gebiet an. Außerdem ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Auszubildende, die eine Ausbildungsstätte in Afrika oder Ozeanien (außer Australien) besuchen, zuständig (Auslandsförderung). 5

8 Das Studentenwerk arbeitet als Anstalt des öffentlichen Rechts auf Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Organe des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in grundsätzlichen Belangen des Studentenwerkes wie die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerkes und die Entwicklung der Einrichtungen, den Erlass der Satzung und Beitragsordnung sowie die Festsetzung der Beitragshöhe und den Erlass der Ordnungen über die Nutzung der vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen. Er entscheidet über die Wahl der Geschäftsführerin oder des Rechtsgrundlagen und Struktur Geschäftsführers sowie ihre oder seine Bestellung und Abberufung nach Zustimmung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung. Ferner obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan sowie die Kontrolle seiner Einhaltung, die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Außerdem obliegt ihm die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers, die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Belastung von Grundstücken und Grundstücksrechten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich dabei nicht um laufende Geschäfte handelt. 6

9 Das Studentenwerk Verwaltungsrat (Stand Sommersemester 2014) beschließende Stimmen Prof. Dr. Wolfgang Peters (Vorsitzender, EUV Frankfurt), Prof. Dr. Daniel Baier (stellv. Vorsitzender, BTU Cottbus- Senftenberg), Gudrun Walzuck (BTU Cottbus-Senftenberg), Ulrich Przybilla (BTU Cottbus-Senftenberg), Claas Cordes (HNE Eberswalde), Dr. Sonja Rademacher (MWFK Brandenburg), Jan Buschermöhle (Student EUV Frankfurt), Sebastian Wrobel (Student EUV Frankfurt), Alexander Teller (Student BTU Cottbus-Senftenberg), Matthias Lieske (Student BTU Cottbus-Senftenberg), Vera Müller (Studentin HNE Eberswalde), Lars Lindemann (Deutsche Kreditbank) beratende Stimmen Christian Zens (EUV Frankfurt), Karen Albrecht-Beyer (Studentenwerk) 7

10 Der Geschäftsführer leitet das Studentenwerk und führt die Geschäfte in eigener Zuständigkeit, soweit der Verwaltungsrat nicht zuständig ist. Er vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Das Studentenwerk ist eine anerkannt gemeinnützige Institution, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (Landesverband Brandenburg) und im Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) dem Dachverband der 58 deutschen, jeweils für eine Region zuständigen Studentenwerke ist. Geschäftsführer Ralf Tesler Telefon (03 35) GF@Studentenwerk-Frankfurt.de Terminvereinbarungen bei Frau Geske unter Telefon (03 35)

11 Das Studentenwerk Finanzierung Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Studentenwerk Erlöse aus Verpflegungsbetrieben, Wohnanlagen und sonstigen Dienstleistungen, staatliche Zuweisungen nach Maßgabe des Landeshaushaltes, Beiträge der Studierenden und Zuwendungen Dritter zur Verfügung. Die Beiträge der Studierenden werden durch das Studentenwerk auf Grundlage seiner Beitragsordnung (siehe Seite 10) erhoben. Die Beiträge sind vor der Immatrikulation oder der Rückmeldung der Studierenden fällig und werden von den Hochschulen eingezogen. Studentenhaus Cottbus Kaufmännischer Bereich Frau Riedel (Abteilungsleiterin), Telefon (03 35) Frau Wendland (Mietbuchhaltung), Telefon (03 35) Finanzen@Studentenwerk-Frankfurt.de 9

12 Beitragsordnung des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) hat nach 77 Satz 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes die Beitragsordnung durch Beschluss vom 18. Februar 2013 erlassen. Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Beitragsordnung am 30. Mai 2013 genehmigt. 10

13 Das Studentenwerk 1 Beitragspflicht (1) Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) erhebt in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden - der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, - der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), - der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) einen Beitrag gemäß 79 Abs.1, Punkt 3 und Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. (2) Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf die beurlaubten Studierenden. 2 Höhe und Verwendung der Beiträge (1) Die Beitragshöhe richtet sich nach dem für die Wahrnehmung der Aufgaben des Studentenwerkes erforderlichen Aufwand. Der Beitrag wird ab dem Wintersemester 2013/ 2014 auf 55,50 Euro je Studierenden im Semester festgesetzt. (2) Die Beiträge werden für die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) verwendet. Außerdem werden die jeweils gültigen Beiträge zum Deutschen Studentenwerk e. V., zum Paritätischen Wohlfahrtsverband und zur Freizeitunfallversicherung der Studierenden 11

14 daraus beglichen und ein Härtefalldarlehensfonds geschaffen. 3 Fälligkeit (1)Der Beitrag wird fällig vor: - der Einschreibung bzw. - der Rückmeldung oder - der Beurlaubung. Bei der Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Beitrages nachzuweisen. (2) Der Beitrag wird für das Studentenwerk Frankfurt (Oder) von der jeweiligen Hochschule, an der die/der Studierende eingeschrieben ist, gebührenfrei eingezogen. 4 Erlass, Befreiung, Rückerstattung (1) Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. (2) Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Fall einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation vor Ablauf eines Semesters besteht nicht. (3) Von der Beitragspflicht können Studierende befreit werden, die wegen a) Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, b) eines Auslandsstudiums oder dem Studium förderlichen Auslandspraktikums, 12

15 Das Studentenwerk c) Krankheit (ärztliches Attest) beurlaubt sind. Der Antrag muss spätestens am letzten Werktag des Semesters, für das die Befreiung erfolgen soll, schriftlich beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) vorliegen mit dem Nachweis, dass für den beantragten Zeitraum keine sozialen Leistungen des Studentenwerkes in Anspruch genommen werden. 5 Inkrafttreten (1) Die Beitragsordnung wurde am 18. Februar 2013 vom Verwaltungsrat nach 77 Satz 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes erlassen. (2) Sie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für das Land Brandenburg am 1. September 2013 in Kraft. (4) Eine Rückerstattung des Beitrages für das Semester erfolgt bei Exmatrikulation. Der Antrag muss dem Studentenwerk Frankfurt (Oder) spätestens bis zum Ablauf der sechsten Woche des laufenden Semesters vorliegen. 13

16 So erreichen Sie uns Sie finden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus. Für die Studierenden in Senftenberg und in Eberswalde führen wir darüber hinaus Sprechstunden am Studienstandort durch. Termine werden durch Aushänge und im Internet bekannt gegeben. Studentenhaus Frankfurt (Oder) Paul-Feldner-Straße 8, Frankfurt (Oder) Telefon (03 35) Fax (03 35) GF@Studentenwerk-Frankfurt.de Servicepoint, Raum 105 (Semesterbeitragsbefreiung, Baby-Begrüßungsgeld, Härtefalldarlehen, Unfallversicherung, Formularservice BAföG) Frau Schäffter und Frau Röhl Telefon (03 35) Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag Uhr Uhr 14

17 Das Studentenwerk Studentenhaus Cottbus Universitätsstraße 20, Cottbus Telefax (03 55) Abt. Ausbildungsförderung Telefon (03 55) Abt. Verpflegungsbetriebe Telefon (03 55) Abt. Studentisches Wohnen Telefon (03 55) /456 Kulturbüro Telefon (03 55) Kasse im Studentenhaus Cottbus, Raum 113 Hier können Sie alle notwendigen Zahlungen vornehmen. Frau Schiewe Telefon (03 55) Öffnungszeiten Dienstag Uhr Uhr 15

18 Kapazitäten An den Studienstandorten Frankfurt (Oder), Cottbus, Senftenberg und Eberswalde stehen insgesamt Plätze in 13 Wohnanlagen mit hohem Wohnstandard zur Verfügung. Wählbar sind Ein- Raum-Apartments und Einzelzimmer in Mehr-Raum- Apartments unterschiedlicher Raumgröße. Ausstattung Die Zimmer sind möbliert (Schreibtisch, Stuhl, Schrank, Liege, Regal, Lampen etc.). Kopfkissen, Bettdecke und Bettwäsche sind mitzubringen. Die Küchen/Kochnischen verfügen über Kochstelle, Spüle, Kühlschrank und Schränke. Küchenutensilien werden nicht gestellt. Alle Apartments/Wohngruppen haben eine Sanitäreinheit mit Dusche und WC. Anschlüsse für Rundfunk, Fernsehen, Telefon und für Internet sind vorhanden. Zur gemeinsamen Nutzung stehen Waschmaschinen, Trockner und Fahrradräume zur Verfügung. 16

19 Wohnen Wohnen mit Kind In unseren Wohnanlagen sind Sie auch mit Kindern willkommen. Dazu bieten wir auf Wunsch eine kindgerechte Ausstattung (Kinderbett/-stuhl, Wickelkommode, Babykostwärmer, Kindergeschirr usw.) an. Die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände erhalten Sie beim jeweiligen Hausmeister. Antrag Stellen Sie möglichst schnell einen Online-Antrag, wenn Sie die Absicht haben, zu studieren, unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind oder sich eingeschrieben haben. Das Antragsformular finden Sie unter Wohnen auf der Internetseite des Studentenwerkes: Frankfurt.de. Bitte denken Sie daran, uns alle für das Mietverhältnis relevanten Datenänderungen mitzuteilen. Dies können Sie bequem online realisieren. 17

20 Studentenwerk Frankfurt (Oder) Abteilung Studentisches Wohnen Herr Walter (Abteilungsleiter), Telefon (03 35) Wohnen@Studentenwerk-Frankfurt.de Besuchszeiten nach Vereinbarung Bereich Frankfurt (Oder) / Senftenberg / Eberswalde Studentenhaus Frankfurt (Oder) Paul-Feldner-Straße 8, Raum 104 Frau Straube-Seiring, Telefon (03 35) (zuständig für Mühlenweg, Max-Kade-Haus, Eberswalde) Frau Kath, Telefon (03 35) (zuständig für August-Bebel-Straße) Frau Tischer, Telefon (03 35) (zuständig für Logenstraße, Große Oderstraße, Birkenallee, Senftenberg) Wohnen@Studentenwerk-Frankfurt.de Besuchszeiten Dienstag und Donnerstag Uhr Uhr 18

21 Wohnen Bereich Cottbus Studentenhaus Cottbus Universitätsstraße 20, Raum Frau Rigo, Telefon (03 55) (zuständig für Universitätsstraße 1-5, 9 und 12-16) Frau Dahlick, Telefon (03 55) (zuständig für Universitätsstraße 6-8 und 10-11, Erich-Weinert-Straße 3-6, Potsdamer Straße 1-7, Lipezker Straße 46) Wohnen.CB@Studentenwerk-Frankfurt.de Besuchszeiten Dienstag und Donnerstag Uhr Uhr 19

22 Sprecher der Wohnanalgen Für engagierte Studierende besteht an allen Standorten die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Wohnverhältnisse und die Atmosphäre in den Wohnanlagen des Studentenwerkes zu nehmen. Als Sprecher vertreten Sie die Interessen der Mieter bei regelmäßigen Treffen an den Standorten. Bei Interesse zur Mitarbeit wenden Sie sich an die Abteilung Studentisches Wohnen oder an die Hausmeister. 20

23 Wohnen Frankfurt (Oder) Wohnanlage August-Bebel-Straße Frankfurt (Oder) Hausmeister Herr Bobzien (01 79) Sprechzeiten, Haus 52 Mo und Fr Uhr Di Uhr Mi und Do Uhr nahe des Seminargebäudes August-Bebel-Straße der EUV im Frankfurter Westen in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 1 Ein-Raum-Apartment 449 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Fünf-Raum-Apartments Wohnfläche m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

24 15230 Frankfurt (Oder) Hausmeister Herr Reifschläger Wohnanlage Berliner Straße 22, Max-Kade-Haus Auf einen Blick 25 Einzel-Apartments 1 Zwei-Raum Apartments m² pro Person in der Lebuser Vorstadt Das Haus wurde in einem der ältesten Gebäude Frankfurts (dem ehemaligen Georgenhospital) eingerichtet und steht vorwiegend internationalen Gästen und Studierenden zur Verfügung. in inklusive Die Max-Kade-Stiftung fördert Projekte, die Grenzen überwinden und junge Menschen unterschiedlicher Nationen verbinden sollen. 22

25 Wohnen Frankfurt (Oder) Wohnanlage Birkenallee Frankfurt (Oder) Hausmeister Herr Hahn (01 79) im Stadtteil Neuberesinchen Sprechzeiten, Haus 46 Mo, Mi, Fr Uhr Di Uhr Do in Miete inklusive Auf einen Blick 8 Ein-Raum-Apartments 190 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Drei-Raum-Apartments Wohnfläche m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

26 15230 Frankfurt (Oder) Hausmeister Herr Förster (01 79) Wohnanlage Große Oderstraße 50 Sprechzeiten Mo, Mi, Fr Uhr Di Uhr Stadtzentrum, in unmittelbarer Nähe zur Oderbrücke in inklusive Auf einen Blick 18 Ein-Raum-Apartments 90 Ein-Bett-Zimmer in Zwei-Raum-Apartments rollstuhlgerechter Wohnraum Wohnfläche m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

27 Wohnen Frankfurt (Oder) Wohnanlage Mühlenweg 34-36a Frankfurt (Oder) Hausmeister Herr Schulze (01 79) Sprechzeiten, Haus 34 Mo und Fr Uhr Di Uhr Mi und Do Uhr im Stadtteil Neuberesinchen in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 332 Ein-Raum-Apartments 19 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Drei-Raum-Apartments 4 Zwei-Bett-Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

28 15230 Frankfurt (Oder) Hausmeisterin Frau Thie (01 79) Stadtzentrum, direkt neben Audimax und Hauptgebäude der Universität Wohnanlage Logenstraße 2 Sprechzeiten Mo und Fr Uhr Di Uhr Mi und Do Uhr in inklusive Auf einen Blick 150 Ein-Raum-Apartments, 4 Zwei-Bett-Apartments 8 Ein-Bett-Zimmer in Zwei-Raum-Apartments Wohnfläche m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

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30 28 Überblick Wohncampus

31 Wohnen Cottbus Wohncampus Universitätsstraße Cottbus Sprechzeiten Mo bis Do Uhr Uhr direkt am Campus der vorhanden Hausmeister 1-5 Herr Feldmann (01 79) , Büro: Haus Herr Milius (01 79) , Büro: Haus Herr Koalick (01 79) , Büro: Haus 13 Auf einen Blick 408 Ein-Raum-Apartments 670 Ein-Bett-Zimmer in Zwei-Raum-Apartments rollstuhlgerechter Wohnraum m² pro Person Monatsmiete: inkl. Nebenkosten, Kaution

32 03046 Cottbus Hausmeister Herr Neldner (01 79) Wohnanlage Erich-Weinert-Straße 3-6 Sprechzeiten, Haus 6 Mo bis Do Uhr Uhr direkt am Campus der vorhanden Auf einen Blick 277 Ein-Raum-Apartments 22 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- und Vier-Raum- Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

33 Wohnen Cottbus Wohnanlage Potsdamer Straße Cottbus Hausmeister Herr Hesse (01 79) Sprechzeiten, Haus 5 Mo und Mi Uhr Uhr 1000 m zum Campus der vorhanden Auf einen Blick 138 Ein-Raum-Apartments 2 Ein-Bett-Zimmer in Zwei-Raum-Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

34 03048 Cottbus Hausmeister Herr Hesse (01 79) Wohnanlage Lipezker Straße 46 Sprechzeiten Di und Do Uhr Uhr direkt am Campus in in Miete inklusive Auf einen Blick 115 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Fünf-Raum-Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

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36 01968 Senftenberg Hausmeister Herr Schmidt und Herr Linke Telefon ( ) , (01 79) , (01 79) direkt am Campus Wohnanlage Großenhainer Straße 60 Sprechzeiten, Haus 1, Raum 110 Di und Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 5 Häuser mit 414 Plätzen 185 Ein-Raum-Apartments 229 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Drei-Raum-Apartments rollstuhlgerechter Wohnraum im Haus m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

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38 Beeskower Str. 7-13, Strausberger Str Eberswalde Hausmeisterin Frau Zühlke Telefon (01 76) Wohnanlage Brandenburgisches Viertel Sprechzeiten, Beeskower Straße 9 Mo Uhr Mi Uhr Fr Uhr im Brandenburgischen Viertel, kurze Wege per ÖPNV oder Fahrrad zu Stadt- und Waldcampus in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 20 Ein-Raum-Apartments 235 Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Drei-Raum-Apartments m² pro Person Unmöblierte Zimmer auf Anfrage! Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

39 Wohnen Eberswalde Wohnanlage Bernauer Heerstraße Eberswalde Hausmeister Herr Bäsler Telefon (01 76) Sprechzeiten, Haus 54 Di Uhr Mi Uhr Do Uhr kurze Wege zu Stadt- und Waldcampus in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 117 Ein-Bett-Zimmer in Drei-Raum-Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution

40 Schwappachweg Eberswalde Hausmeister Herr Bäsler Telefon (01 76) in unmittelbarer Nähe zum Waldcampus in idyllischer Waldlage Die Wohnanlage verfügt über Einzelapartments in zwei Geschossen, von denen ein Teil barrierefrei ausgestaltet ist. Wohnanlage Schwappachweg Sprechzeiten Mi Uhr in inklusive Parkkarte Auf einen Blick 39 Ein-Raum-Apartments m² pro Person Monatsmiete inkl. Nebenkosten, Kaution 300, barrierefrei 38

41 Wohnen Eberswalde Gästehaus Sonnenvilla Schwappachweg Eberswalde Hausmeister Herr Bäsler Telefon (01 76) in unmittelbarer Nähe zum Waldcampus in idyllischer Waldlage Informationen Abteilung Studentisches Wohnen in Frankfurt (Oder) Telefon (03 35) Für Mitarbeiter und Gäste der HNE Eberswalde. Auf einen Blick 8 Ein-Raum-Apartments 2 Zwei-Raum-Apartments Wohnfläche m² Monatsmiete auf Anfrage Die Wohnungen sind möbliert. 39

42 Grabow. Frankf. Allee AngermünderStraße B 2 Poratzstr. Oderberger L 237 Finowkanal B 167 Goethestr. Bernau B 2 4 B 2 Bernauer Heerstr. Schwappachweg 2 Wiedemann Finowfurt 1 Eberswalde Angermünde Zoologischer Garten B Schicklerstr. Müncheberg Bad Freienwalde R.-Breitscheid-Straße 6 B 168 Coppistraße Specht hausener Str. Lausitzer Str. Prignitzer Studentisches Wohnen in Eberswalde 40 Brandenburgisches Viertel 1 Bernauer Heerstraße Schwappachweg 21 3 Gästehaus Sonnenvilla 4 HNE Eberswalde Stadtcampus 5 HNE Eberswalde Waldcampus 6

43 Rundfunkbeitrag Seit Januar 2013 wird für jede Wohnung pauschal ein Rundfunkbeitrag berechnet. Jeder Haushalt zahlt monatlich 17,98, und zwar gleichgültig, ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Damit sind dann auch sämtliche möglichen Nutzungsarten abgedeckt, also auch die Nutzung im Kraftfahrzeug. Beitragsschuldner/in ist der/ die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt, ganz gleich welcher Nationalität. Da Abgrenzungsschwierigkeiten vorprogrammiert sind, gelten grundsätzlich jede/r Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung. Gibt es wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe mehrere Inhaber/innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder der Mieter/innen für die Zahlung herangezogen werden kann und den Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner/ innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss. Im Sinne des gemeinschaftlichen Zusammenlebens bitten wir Sie, sich innerhalb der Wohngemeinschaft zu verständigen und der Ausgleichspflicht nachzukommen. Weitere Informationen: (dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht) oder Frankfurt.de 41

44 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verpflegungsbetriebe freuen sich auf Ihren Besuch. In allen gastronomischen Einrichtungen können Sie aus einem umfassenden Speisen-, Getränke- und Snack-Angebot wählen. Bitte beachten Sie, dass das Land Brandenburg das preiswerte Mittagessen bezuschusst. Die Vorlage Ihres gültigen Studentenausweises berechtigt Sie zur Inanspruchnahme dieser Sozialleistung. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise zu unserer Arbeit. Kritischen Anmerkungen stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Sie können sich direkt an die Leiter der Einrichtungen wenden, das Internet bzw. die Hausbriefkästen nutzen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 42

45 Essen und Trinken Preise Studierende 1,50 2,00 2,50 2,50 3,50 3,80 Mitarbeiter 2,60 3,30 3,80 3,80 3,80 4,50 Gäste 3,50 4,50 5,00 5,00 5,00 5,50 Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Angebot. Abteilung Verpflegungsbetriebe Paul-Feldner-Straße Frankfurt (Oder) Abteilungsleiter Herr Göritz Telefon (03 35) Verpflegung@Studentenwerk-Frankfurt.de Sekretariat, Frau Sabin Telefon (03 35) Friedlieb-Runge-Straße Cottbus Bereichsleiterin Frau Hilgenfeld Telefon (03 55) Frau Noack Telefon (03 55) Verpflegung.CB@Studentenwerk-Frankfurt.de 43

46 Mensaausschüsse In den Mensaausschüssen besteht für engagierte Studierende die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Angebot, den Service und die Atmosphäre in den Einrichtungen des Studentenwerkes zu nehmen. Dazu treffen sich die Gremien regelmäßig. Bei Interesse wenden Sie sich an den Geschäftsführer oder die Leiter der Einrichtungen. Kinder in der Mensa In unseren gastronomischen Einrichtungen finden Sie Kinderecken, Kinderstühle und Wickelräume. So erhalten Sie die Möglichkeit, für einige Minuten dem Alltagsstress zu entfliehen und sich für die weiteren Aufgaben des Tages zu rüsten. Mit Hilfe der vorhandenen Babykostwärmer können Sie ihre mitgebrachte Babynahrung auf die richtige Temperatur bringen und gemeinsam mit ihrem Nachwuchs speisen. 44

47 Essen und Trinken mensavital erhalten Sie täglich in der Mensa Europaplatz in Frankfurt (Oder) und in der Cafeteria an der BTU-Mensa in Cottbus sowie im Rahmen von Aktionswochen auch in den Mensen in Eberswalde, Cottbus-Sachsendorf und Senftenberg. Gesundes für Körper und Geist - ernährungsphysiologisch ausgewogene Zusammenstellung der Zutaten* - vitaminschonende und fettarme Zubereitung - Verwendung hochwertiger Fette und Öle - unser Beitrag zur Kampagne 5 am Tag (5 Portionen Obst und Gemüse am Tag) - sorgfältige Lebensmittelauswahl (Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte, Nüsse, mageres Fleisch, knackig buntes Gemüse) - Verbindung aus regionalen und internationalen Kocheinflüssen * Eine Mittagsportion entspricht dem Energiebedarf für die Mittagsmahlzeit eines Erwachsenen (19-65 Jahre) mit sitzender Tätigkeit (physical activity level PAL = 1,4). (DGE Bonn; 2008, 1. Auflage; Qualitätsstandards für Betriebsverpflegung; S. 11) 45

48 Mensa / Bistro Europaplatz Europaplatz Frankfurt (Oder) Leiter Herr Engels Telefon (03 35) Mensa321@Studentenwerk-Frankfurt.de Öffnungszeiten Mensa Mo bis Do Uhr Fr Uhr Öffnungszeiten Bistro Mo bis Do Uhr mindestens 4 Mittagessen freie Komponentenwahl, Pastabar, Pizza, Imbiss, Getränke, Salatbüfett, Aktionsstand Sommerterrasse zwei Gasträume Universitätscatering 46

49 Essen und Trinken Frankfurt (Oder) Coffeebar Uni-Hauptgebäude Große Scharrnstr Frankfurt (Oder) Leitung über Mensa Europaplatz Telefon (03 35) Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Fr Uhr Kaffeespezialitäten, hausgebackener Kuchen, Baguettes, Kaltgetränke 40 Sitzplätze Automatenstation (auch außerhalb der Öffnungszeiten) Universitätscatering 47

50 Cafeteria August-Bebel-Straße August-Bebel-Str Frankfurt (Oder) Leitung über Mensa Europaplatz Telefon (03 35) Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Uhr Imbiss, Getränke, Salatbüfett Kaffeespezialitäten 30 Sitzplätze Automatenstation (auch außerhalb der Öffnungszeiten) Universitätscatering 48

51 Essen und Trinken Cottbus Mensa Zentralcampus Friedlieb-Runge-Straße Cottbus Leiter Herr Böhmer Telefon (0355) Verpflegung.CB@Studentenwerk-Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Fr Uhr mindestens 4 Mittagessen Aktionsangebot, teilweise freie Komponentenwahl, Pastatheke, Bio-Angebote, Salatbüfett, Suppenbar, Snacks, Getränke, drei Gastraumbereiche Universitätscatering 49

52 Cafeteria Zentralcampus Friedlieb-Runge-Straße Cottbus Leiter Herr Eichelberger Telefon (03 55) Verpflegung.CB@Studentenwerk-Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Fr Uhr umfangreiches Imbiss- und Getränkeangebot wechselnde Mittagsangebote VITAL-Linie Salatbüfett Kaffeespezialitäten Sommerterasse Universitätscatering 50

53 Essen und Trinken Cottbus Pizza-Eck Friedlieb-Runge-Straße Cottbus Leiter Herr Eichelberger Telefon (03 55) Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr 51

54 Brasserie Friedlieb-Runge-Straße Cottbus Leiter Herr Eichelberger Telefon (03 55) Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Fr Uhr Kaffeespezialitäten hausgebackener Kuchen Baguettes Imbissangebote Streicheis Kaltgetränke Fassbier 52

55 Essen und Trinken Cottbus Mensa Sachsendorf Lipezker Straße Cottbus Leiter Herr Matuszek Telefon (03 55) Mensa363@Studentenwerk-Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Fr Uhr mindestens 3 Mittagessen wechselnde Aktionsangebote Imbiss, Getränke, Salatbüfett Kaffeespezialitäten zwei Sommerterrassen Hochschulcatering 53

56 Mensa Senftenberg Großenhainer Straße Senftenberg Leiterin Frau Richter Telefon ( ) Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Fr Uhr mindestens 3 Mittagessen freie Komponentenwahl Gastraum mit Bühne und Empore Hochschulcatering 54

57 Essen und Trinken Senftenberg Cafeteria Senftenberg Großenhainer Straße Senftenberg Leiterin Frau Richter Telefon ( ) Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Fr Uhr Imbiss und Getränke wechselnde Mittagsangebote Salatbüfett Kaffeespezialitäten Sommerterrasse 55

58 Mensa Goethestraße Goethestraße Eberswalde Leiter Herr Nüske Telefon ( ) Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Fr Uhr mindestens 2 Mittagessen täglich Bio-Angebote wechselnde Aktionsangebote freie Komponentenwahl Imbiss und Getränke Kaffeespezialitäten Sommerterrasse Hochschulcatering 56

59 Essen und Trinken Eberswalde Mensa Möllerstraße Alfred-Möller-Straße Eberswalde Leiter Herr Plath Telefon ( ) Mensa341@Studentenwerk- Frankfurt.de Öffnungszeiten Mo bis Do Uhr Fr Uhr mindestens 2 Mittagessen täglich Bio-Angebote wechselnde Aktionsangebote freie Komponentenwahl Imbiss und Getränke Hochschulcatering 57

60 Geld und finanzielle Sicherstellung spielen eine wichtige Rolle, um das Studium erfolgreich zu absolvieren. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ist die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, das innerhalb der Regelstudienzeit je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen gezahlt wird. Auch bei höheren Einkünften der Eltern sollte ein Antrag gestellt und die Beratungen bei unseren Mitarbeitern genutzt werden. Informationen und Anträge erhalten Sie in unserer Abteilung Ausbildungsförderung in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie zu den Sprechtagen an den Standorten Senftenberg und Eberswalde. Unter Brandenburg.de können Studierende an Brandenburger Hochschulen ihren BAföG-Antrag jetzt auch online ausfüllen. Wichtiges zum BAföG finden Sie außerdem unter Hier können Sie auch die Antragsformulare downloaden. 58

61 Ausbildungsförderung Studentenhaus Frankfurt (Oder) (zust. für Frankfurt und Eberswalde) Paul-Feldner-Straße 8 Abteilungsleiter Herr Korallus, Telefon (03 35) Sekretariat Frau Klose, Telefon (03 35) BAfoeG@Studentenwerk-Frankfurt.de Sprechzeiten Dienstag Uhr Uhr Telefonsprechzeiten Mo und Fr Uhr A - B Frau Schietke, Telefon (03 35) Dagmar.Schietke@Studentenwerk-Frankfurt.de C - Fr Frau Holzhey, Telefon (03 35) Gritt.Holzhey@Studentenwerk-Frankfurt.de Fu - H Frau Michalk, Telefon (03 35) Christiane.Michalk@Studentenwerk-Frankfurt.de I - Kon Frau Kutschinski, Telefon (03 35) Gabriele.Kutschinski@Studentenwerk-Frankfurt.de Kop -Le Frau Sader, Telefon (03 35) Julia.Sader@Studentenwerk-Frankfurt.de Li -Ni Herr Puhlmann, Telefon (03 35) Guenter.Puhlmann@Studentenwerk-Frankfurt.de Nl - Sap Frau Lagansky,Telefon (03 35) Katharina.Lagansky@Studentenwerk-Frankfurt.de Sar - Ta Frau Ziegler, Telefon (03 35) Stefanie.Ziegler@Studentenwerk-Frankfurt.de Te - Z Frau Klemke, Telefon (03 35) Simone.Klemke@Studentenwerk-Frankfurt.de 59

62 Studentenhaus Cottbus (zuständig für Cottbus und Senftenberg) Universitätsstraße 20 Sekretariat Frau Schiewe, Telefon (03 55) Sprechzeiten Di und Do Uhr Uhr Telefonsprechzeiten Mo und Fr Uhr Bereichsleiterin Frau Geike Telefon (03 55) Gruppenleiter Herr Schulz Telefon (03 55) A - Dr Frau Rothe, Telefon (03 55) Martina.Rothe@Studentenwerk-Frankfurt.de Du - Hi Herr Barenz, Telefon (03 55) Ronny.Barenz@Studentenwerk-Frankfurt.de Ho - L Frau Albrecht, Telefon (03 55) Marina.Albrecht@Studentenwerk-Frankfurt.de M - Sam Frau Jentsch, Telefon (03 55) Andrea.Jentsch@Studentenwerk-Frankfurt.de San - Sl Frau Rich, Telefon (03 55) Diana.Rich@Studentenwerk-Frankfurt.de Sm - Z Frau Runge, Telefon (03 55) Marlen.Runge@Studentenwerk-Frankfurt.de 60

63 Ausbildungsförderung Sprechstunden Eberswalde auf dem Waldcampus (Haus 12 / Raum 108) Uhr Wintersemester / / / / / / Sommersemester / / / Sprechstunden Senftenberg Beratungsraum in der Mensa Uhr Wintersemester / / / / / Sommersemester / / /

64 Erstantrag Achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen! Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. Füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig und gut lesbar aus, jede Frage muss eindeutig beantwortet werden. Beachten Sie die Erläuterungen und Hinweisblätter zum Ausfüllen der jeweiligen Formblätter. Können Angaben bei Antragstellung noch nicht gemacht werden (z. B. zur Unterkunft), so ist an entsprechender Stelle wird nachgereicht einzutragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Nutzen Sie das persönliche Gespräch mit unseren Sachbearbeitern. 62

65 Ausbildungsförderung Anträge können Sie unter online stellen, im Internet unter downloaden oder in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus in Empfang nehmen. Monatliche Bedarfssätze für Auszubildende an Fachhochschulen und Universitäten, in Abhängigkeit vom Wohnort während der Ausbildung: bei den Eltern wohnend nicht bei den Eltern wohnend Grundbedarf einschließlich Wohnkostenpauschale Krankenversichererungszuschlag (soweit eine eigene Versicherung besteht) Pflegeversicherungszuschlag (soweit eine eigene Versicherung besteht) max. 495 max

66 Wiederholungsantrag In der Regel werden BAföG- Bescheide für 12 Monate erteilt. Für den nahtlosen Übergang der Förderung müssen Wiederholungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig in unserem Amt vorliegen! Achten Sie also auf den in Ihrem Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum! Studierende benötigen für den Wiederholungsantrag zum 5. Fachsemester eine Leistungsbescheinigung nach 48 BAföG (Formblatt 5 oder Nachweis der ECTS-Punkte). Wiederholungsanträge können Sie online unter online stellen, im Internet unter downloaden oder in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus in Empfang nehmen. 64

67 Ausbildungsförderung Leistungsbescheinigungen Für Anträge ab dem 5. Fachsemester wird einmalig ein Leistungsnachweis benötigt. Dies kann sowohl das Formblatt 5 sein, in dem Ihnen der zuständige Fachbereich Ihrer Hochschule die üblichen Leistungen zum Ende des Semesters bestätigt, als auch ein Nachweis über die zum Semesterende erworbene Zahl an ECTS-Punkten, wonach Sie die übliche Anzahl an Leistungspunkten nicht unterschritten haben. Verantwortlich für das rechtzeitige Einreichen ist einzig und allein der Antragsteller. Das Formblatt 5 ( 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung in den Studentenhäusern sowie online unter 65

68 Fachrichtungswechsel Zur Förderung nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch muss ein wichtiger Grund oder ein unabweisbarer Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist nur dann anzuerkennen, wenn der Fachrichtungswechsel oder der Abbruch der Ausbildung vor Beginn des 4. Fachsemesters erfolgt. Für das neue Studium angerechnete Semester werden berücksichtigt. Wir empfehlen, sich frühzeitig vor Vollzug des Wechsels beraten zu lassen. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Meldung des Fachrichtungswechsels oder Studienabbruchs. Für Semester, die nach dem ersten Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch nicht auf das jetzige Studium angerechnet werden, ändert sich die Förderungsart nicht. Bei einem weiteren Wechsel kommt für die nicht angerechneten Semester nur ein verzinsliches Bankdarlehen in Frage. Da es sich bei verzinslichen Bankdarlehen gleichfalls um eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz handelt, ist nach den bekannten Modalitäten zu verfahren. Dazu stellt der Auszubildende beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen schriftlichen Antrag. In den überwiegenden Fällen wurden die Betreffenden bereits durch Hinweise auf einem vorhergehenden Bescheid informiert. Als Anlage zum Bescheid erhält der Antragsteller einen privatrechtlichen Vertrag, den 66

69 Ausbildungsförderung er mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schließt. Weiterhin werden mit verzinslichem Bankdarlehen eine weitere Ausbildung nach 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 (Zweitausbildung ist für den angestrebten Beruf erforderlich) und eine Hilfe zum Studienabschluss nach 15 Abs. 3a BAföG (nach dem Ende der Förderungshöchstdauer) gefördert. Liegt bzw. lag beim Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung nicht nur ein wichtiger Grund, sondern ein unabweisbarer Grund (z. B. Berufsausübung oder Fortführung der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich) vor, dann erfolgt die Förderung weiter als unverzinsliches Darlehen und Zuschuss, ohne Anrechnung der bisherigen Semester. 67

70 Kinderbetreuungszuschlag Für Studierende mit Kindern erhöht sich der Bedarfssatz um den Kinderbetreuungszuschlag. Ein Anspruch besteht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschlag beträgt für das erste Kind 113 / Monat und für jedes weitere Kind 85 / Monat. 68

71 Ausbildungsförderung Förderung von Bachelor- und Masterstudiengängen In den letzten Jahren haben die Hochschulen im Wesentlichen ihre Studienangebote auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Der Master baut bei diesen konsekutiven Studiengängen auf dem Bachelor auf. Eine Förderung des Bachelor nach 7 Abs. 1 BAföG ist bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen möglich. Zur Förderung eines Masterstudiums ist Voraussetzung, dass außer dem Bachelor noch kein Studiengang abgeschlossen wurde. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Beginn des Masterstudiums das 35. Lebensjahr vollendet wurde. Sollte die Absicht bestehen, vom Diplomstudiengang bzw. Studiengang mit Staatsexamen in einen Bachelor-/Masterstudiengang zu wechseln, sollten Sie sich unbedingt zur Beratung mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen. Einkommen und Vermögen Studierende können 400 brutto monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Der Vermögensfreibetrag liegt bei Neben Spar- und Anlagevermögen sind auch Kraftfahrzeuge in Höhe des Händlereinkaufspreises dem Vermögen hinzuzurechnen. 69

72 Rückzahlung Der zur Hälfte als Darlehen gezahlte Förderungsbetrag ist innerhalb der Regelstudienzeit überwiegend zinsfrei. Die Tilgungsdauer beträgt maximal 20 Jahre, bei einer Tilgungsrate von mindestens 105 monatlich. Die erste Rate ist 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des ersten mit einem Darlehen geförderten Studiums (z.b. Bachelor) zu entrichten und wird vierteljährlich eingezogen. Die Höhe der Darlehensschuld wird ca. ein halbes Jahr vorher durch Feststellungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt Köln mitgeteilt. Außerdem gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag des Darlehensnehmers einen leistungsabhängigen Teilerlass, einen Darlehensteilerlass bei besonders zügigem Studium oder einen Darlehensteilerlass bei vorzeitiger Tilgung der Darlehensschuld. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden. Informationen erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung sowie bei der für die Darlehensrückzahlung zuständigen Behörde, dem Bundesverwaltungsamt Köln. 70

73 Ausbildungsförderung Bildungskredit Neben dem BAföG können Studierende im fortgeschrittenen Studium ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW- Bank erhalten, welches beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können Sie zwei Jahre lang monatlich 300 erhalten. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem EURI- BOR mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120. Antragsformulare und Informationsmaterial erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung oder beim Bundesverwaltungsamt online unter 71

74 Auslandsförderung Neben der Inlandsförderung ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für die BAföG- Förderung von Studiensemestern, Praktika und High- School-Besuchen in den Ländern Ozeaniens (ohne Australien) und Afrikas zuständig. Eine Ausbildung im Ausland wird für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte gefördert, wenn er der Ausbildung im Inland förderlich ist oder für ein nach den Ausbildungsbestimmungen gefordertes Auslandspraktikum mit einer Mindestdauer von 12 Wochen. Anspruch auf Förderung besteht auch für eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und einer ausländischen Ausbildungsstätte. Anträge zur Förderung eines Auslandsstudiums bzw. Auslandspraktikums sind beim zuständigen Auslandsamt zu stellen. Die Zuständigkeit und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter 72

75 Auslandsförderung So erreichen Sie uns Studentenhaus Frankfurt (Oder) Paul-Feldner-Straße 8 Abteilungsleiter Herr Korallus, Telefon (03 35) Sekretariat Frau Klose, Telefon (03 35) BAfoeG@Studentenwerk-Frankfurt.de Sprechzeiten Dienstag Uhr Uhr Telefonsprechzeiten Mo und Fr Uhr A - Br Frau Schietke, Telefon (03 35) Dagmar.Schietke@Studentenwerk-Frankfurt.de Bu - F Frau Holzhey, Telefon (03 35) Gritt.Holzhey@Studentenwerk-Frankfurt.de G - Ho Frau Michalk,Telefon (03 35) Christiane.Michalk@Studentenwerk-Frankfurt.de Hu- Kr Frau Kutschinski, Telefon (03 35) Gabriele.Kutschinski@Studentenwerk-Frankfurt.de Ku -L Frau Sader, Telefon (03 35) Julia.Sader@Studentenwerk-Frankfurt.de M-O Herr Puhlmann, Telefon (03 35) Guenter.Puhlmann@Studentenwerk-Frankfurt.de Pl - Sche Frau Lagansky,Telefon (03 35) Katharina.Lagansky@Studentenwerk-Frankfurt.de Schi - Te Frau Ziegler, Telefon (03 35) Stefanie.Ziegler@Studentenwerk-Frankfurt.de Th- Z Frau Klemke, Telefon (03 35) Simone.Klemke@Studentenwerk-Frankfurt.de 73

76 Anträge auf Auslandsförderung sollten, aufgrund der zeitaufwendigen Bearbeitung, mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden. Ausbildungszeiten im Ausland von maximal einem Jahr bleiben bei der Förderung eines Inlandsstudiums unberücksichtigt, wenn der Auslandsaufenthalt in den Ausbildungsbestimmungen nicht als notwendig vorgeschrieben ist. Die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Praktikums im Ausland ist dem inländischen Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zu den Voraussetzungen zur Förderung einer Ausbildung im Ausland zählen, dass die ausländische Ausbildungsstätte der inländischen gleichwertig sein muss, der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte nach dem Ausbildungsstand förderlich sein muss und er muss zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden können. 74

77 Auslandsförderung High-School-Besuch Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Dies gilt für den gleichwertigen Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte ab Klasse 11 eines inländischen Gymnasiums, falls die Hochschulzugangsberechtigung nach 13 Jahren erworben werden kann, oder ab Klasse 10 beim Erwerb nach 12 Jahren. Für einen High-School- Besuch beträgt der monatliche Bedarfssatz für den Lebensunterhalt 465. Schulgebühren werden nicht erstattet. Für Reisekosten werden je Hin- und Rückreise pauschal 500 bewilligt. 75

78 Studium / Praktikum Neben den Grundvoraussetzungen muss das Auslandsstudium mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern. Ausbildungsförderung für ein außereuropäisches Praktikum wird geleistet, wenn es für die Inlandsausbildung erforderlich ist, wenn es vorgeschrieben ist, wenn es noch abzuleisten ist und wenn es in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende umfassen die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland die Erstattung notwendiger Studiengebühren bis zu 4.600, eine Reisekostenpauschale von je 500 für die Hin- und Rückreise und eine Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung. Für einige wenige Länder kann auch ein Auslandszuschlag gewährt werden. Nur die Studiengebühren werden als Zuschuss geleistet. Alle anderen Zuschläge werden in Form von hälftigem Zuschuss /unverzinslichem Darlehen gezahlt. Für die Ausbildung im Ausland wird Ausbildungsförderung längstens für ein Jahr geleistet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt, welches Sie auf unserer Internetseite Frankfurt.de downloaden können. 76

79 Soziales Für die Bewältigung von Problemen und Schwierigkeiten bietet Ihnen das Studentenwerk Hilfe und Information in der Personalstelle / Studentenservice im Studentenhaus in Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus an. Hier können Sie Unterstützung bei psychischen oder finanziellen Problemen erhalten. Studentenhaus Frankfurt (Oder) Paul-Feldner-Straße 8, Raum 207 Sachgebietsleiterin Frau Albrecht-Beyer Telefon (03 35) Personal@Studentenwerk-Frankfurt.de Servicepoint, Raum 105 (Semesterbeitragsbefreiung, Baby-Begrüßungsgeld, Härtefalldarlehen, Unfallversicherung, Formularservice BAföG) Frau Schäffter und Frau Röhl Telefon (03 35) Psychologische Beratung Frau Marquardt Telefon (03 35) Frau Gräber Telefon (03 35)

80 Studentenhaus Cottbus (Abgabe Anträge Härtefalldarlehen) Universitätsstraße 20 Kasse / Studentenservice, Raum 113 Frau Schiewe, Telefon (03 55) Besuchszeiten Dienstag Uhr Uhr Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Servicepoint Frankfurt (Oder): Frau Schäffter und Frau Röhl, Telefon (03 35) (siehe Seite 77) 78

81 Soziales Härtefalldarlehen Auf Antrag hat jeder Studierende im Verantwortungsbereich des Studentenwerkes Frankfurt (Oder), der sich in einer finanziellen Notsituation befindet, die Möglichkeit, vom Studentenwerk ein Härtefalldarlehen in Anspruch zu nehmen. Grundlage der Entscheidungsfindung ist die Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen (siehe Seite 80). Bei Bedarf erhalten Sie die Anträge auf Gewährung von Härtefalldarlehen in den Studentenhäusern oder online auf unserer Website. Hier geben wir Auskunft über die konkrete Verfahrensweise der Antragstellung sowie über die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung dieses Darlehens. Das Darlehen ist zinslos. Die Maximalhöhe des Darlehens beträgt 500. Über die Gewährung entscheidet nach Zustimmung der Studierendenvertretung der Geschäftsführer des Studentenwerkes. Die Rückzahlung wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Härtefalldarlehen individuell vereinbart und beträgt mindestens 50 monatlich. 79

82 In Erfüllung des 76 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom , geändert am , wird für die Gewährung von Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) folgende Richtlinie festgelegt: 1. Als Maßnahme der Studienförderung kann auf besonderen Antrag an Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) eine Vergabe von Härtefalldarlehen gewährt werden. Über die Gewährung des in der Höhe und zeitlich zu begrenzenden zinslosen Darlehens entscheidet der Geschäftsführer des Studentenwerkes nach Prüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers, Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen die sich an den Grundsätzen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes orientiert. 2. Dem Antrag auf Gewährung eines Härtefalldarlehens, in dem insbesondere vom Antragsteller seine Bedürftigkeit begründet werden muss, ist eine kurze schriftliche Stellungnahme der Studierendenvertretung der jeweiligen Hochschule beizufügen. Ohne Vorliegen der Stellungnahme der Studierendenvertretung wird in der Sache keine Entscheidung getroffen. 3. Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung eines Härtefalldarehens rechtfertigen, können der vom Antragsteller nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen, ein un- 80

83 Soziales gedeckter Verlust von Lernund Arbeitsmitteln, nicht planbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankung und sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe sein. 4. Ein Härtefalldarlehen kann max. in Höhe von 500,00 gewährt werden. Das Studentenwerk überweist das Darlehen an den Antragsteller. 5. Die Modalitäten der Rückzahlung des Darlehens unterscheiden sich nach folgenden Sachverhalten. Ist die Bedürftigkeit eines vom Antragsteller nicht zu vertretenden zeitweisen Wegfalls der BAföG-Zahlungen eingetreten, wird die Rückzahlung sofort mit der Nachzahlung des BAföG fällig. Der Betrag wird als Einmalbetrag eingezogen. Hat der Eintritt der Bedürftigkeit andere Gründe, beginnt die Rückzahlung des Darlehens in der Regel 3 Monate nach Auszahlung des Härtefalldarlehens, wobei der Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung und die Art der Rückzahlung in jedem einzelnen Fall bei der Bewilligung des Darlehens festgelegt werden. Das Darlehen ist in Monatsraten von mindestens 50,00 zurückzuzahlen. 6. Ist dem Darlehensnehmer eine Rückzahlung bei Fälligkeit aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, kann das Studentenwerk Frankfurt (O.) auf Antrag des Darlehensnehmers die Tilgung einmalig bis zu 6 Monaten stunden. Mit dem Tod des Darlehensnehmers erlischt die Rückzahlungsverpflichtung. 81

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