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1 ISSN D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2004 MONTAG, 13. SEPTEMBER 2004 Nr Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im August Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Katastrophenschutz; hier: Anwendung der Feuerwehrdienstvorschrift Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem für den Bereich des Katastrophenschutzes Hessisches Ministerium der Finanzen Berechnung der Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen des Landes Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe vom ; hier: Zehnter Änderungsbeschluss vom Einstellung der Magister-Hauptfachstudiengänge Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Kassel Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den konsekutiven Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Master of Arts vom Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen an der Fachhochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und Master vom in der Fassung vom Benutzungsordnung der Fachhochschule Fulda für die Hochschul- und Landesbibliothek vom Grundordnung der Fachhochschule Fulda vom , zuletzt geändert am ; hier: Änderung vom Wahlordnung der Fachhochschule Fulda für die Wahlen zum Senat, zur Wahlversammlung und zu den Fachbereichsräten vom ; hier: Änderung vom Satzung über die Durchführung des Auswahlverfahrens über die Vergabe von Studienplätzen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 b des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom an der Fachhochschule Fulda vom ; hier: Änderung vom Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Öffentliche Bekanntmachung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; hier: Beseitigung von Unfallpunkten an der Bundesstraße 457 zwischen Nidda und Ranstadt Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vom ; hier: Änderung der Anlage Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung nach 7 des Atomgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von Bühnenkonstruktionen und Gitterrosten im Reaktorgebäude-Ringraum des Kernkraftwerkes Biblis, Block A Stellen nach 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Hessisches Sozialministerium Auflösung von Dienststellen; hier: Außenstelle Marburg des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Gießen Die Regierungspräsidien DARMSTADT Verordnung zur Aufhebung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen der Stadt Idstein, Stadtteil Heftrich, Rheingau- Taunus-Kreis, vom Änderung der Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Heusenstamm und Rembrücken, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom Bekanntmachung des Regionalplans Südhessen 2000, neu genehmigt durch die Hessische Landesregierung GIESSEN Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 2 an das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Hessischer Verwaltungsschulverband Sonderlehrgang des Verwaltungsseminars Frankfurt am Main Buchbesprechungen Öffentlicher Anzeiger Andere Behörden und Körperschaften Hessischer Rundfunk, Frankfurt am Main; hier: Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main; hier: Sitzungen vom bis Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau mbh, Darmstadt; hier: Veränderung in der Geschäftsführung Öffentliche Ausschreibungen Stellenausschreibungen Der Regionalplan SÜDHESSEN ist in dieser Ausgabe des Staatsanzeigers ab Seite 2937 abgedruckt. Drei dazugehörige Karten sind beigelegt.

2 Seite 2886 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr HESSISCHE STAATSKANZLEI Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Der Bundespräsident hat auf meinen Vorschlag an folgende verdiente Frauen und Männer den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen: Verdienstkreuz 1. Klasse Urkundendatum: Dr. Tillmann Mohr, Offenbach am Main Fritz Schubert, Bad Arolsen Verdienstkreuz am Bande Hans Burster, Hanau Gerhard Hermann Gräber, Neu-Isenburg Dr. Günter Grotmann-Höfling, Vellmar Otto Kunz, Heidenrod Heinrich Loh, Kirchhain Friedburg Lorenz, Heppenheim Erhard Peusch, Aßlar Gisela Pitzer, Bad Endbach Hans Spielmann, Schwalmstadt Fritz Steinmetz, Kassel Hans-Hermann Thede, Hirschhorn (Neckar) Herbert Vöckel, Rotenburg a. d. Fulda Verdienstmedaille Reinhold Löw, Usingen Helmut Rieger, Heidenrod Wiesbaden, 31. August Der Hessische Ministerpräsident Z a 02/01 StAnz. 37/2004 S Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im August 2004 Staat und Wirtschaft in Hessen Heft 7/8, Juli/August 2004, 59. Jahrgang Inhalt: Wie hoch sind die kommunalen Schulden Die Wahrheit über die kommunale Verschuldung im Jahr 2003 Integrierte Erhebung 2004 in Hessen Erste Ergebnisse zur Bodennutzung und Viehhaltung Volkszählungen im 19. Jahrhundert. Von Ulrike Schedding-Kleis Daten zur Wirtschaftslage Kurzmeldungen Hessischer Zahlenspiegel Buchbesprechungen Hessischer Umwelt-Monitor (3/04) Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße 35/37, Wiesbaden, Tel.: 06 11/ , Fax: 06 11/ , Internet: Verzeichnisse Verzeichnis der allgemein bildenden Schulen in Hessen 2004 Print 13,90 c Digital 47,50 c Verzeichnis der allgemein bildenden Schulen in Hessen 2004 Schulen nach Organisationsformen Print 11,30 c Digital 47,50 c Verzeichnis der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Hessen 2004 Print 5,90 c Digital 7,00 c Verzeichnis der beruflichen Schulen in Hessen 2004 Print 11,30 c Digital 12,00 c Verzeichnis der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Hessen 2004 Print 3,70 c Digital 5,00 c Statistische Berichte A. Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit Die Krankenhäuser in Hessen am 31. Dezember 2002 (A IV 2 j/02) Print 5,90 c Digital 6,00 c B. Bildung, Rechtspflege, Wahlen Die allgemein bildenden Schulen in Hessen 2003 Teil 1: Grundschulen, Hauptschulen, Förderstufen, Sonderschulen, Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen. Stand: 26. September 2003 (B I 1 j/03) Teil 1 Print 9,00 c Digital 8,40 c Die beruflichen Schulen in Hessen 2003 Teil 2: Berufsaufbau-, Berufsfach-, Fach-, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien (B II 1 j/03) Teil 2 Print 7,00 c Digital 6,80 c Lehrerinnen und Lehrer an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Hessen im Schuljahr 2003/04 (B I 2 und B II 2 j/03) Print 5,90 c Digital 6,00 c Die Tätigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Hessen im Jahr 2003 (B VI 4 j/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung bei der Europawahl in Hessen am 13. Juni Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik (B VII 5 4/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c E. Produzierendes Gewerbe Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im Mai 2004 (E I 1 m 5/04) Print 4,80 c Digital 5,20 c Verarbeitendes Gewerbe in Hessen 2003 (E I 1 j/03) Print 7,00 c Digital 6,80 c Das Bauhauptgewerbe in Hessen im Juni 2004 (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) (E II 1 m 6/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im April 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 4/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im Mai 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 5/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im Juni 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 6/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im Juli 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 7/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im August 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 8/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im September 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 9/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im Oktober 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 10/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im November 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 11/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Energieversorgung in Hessen im Dezember 2003 (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 m 12/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c Das Handwerk in Hessen im 1. Vierteljahr 2004 (E V 1 vj 1/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c F. Wohnungswesen, Bautätigkeit Baugenehmigungen in Hessen im Mai 2004 (F II 1 m 5/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Baugenehmigungen in Hessen im Juni 2004 (F II 1 m 6/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Baufertigstellungen in Hessen im Jahr 2003 (F II 2 j/03) Print 3,70 c Digital 4,40 c G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im April 2004 Vorläufige Ergebnisse (G I 1 m 4/04) 3,70 c Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Mai 2004 Vorläufige Ergebnisse (G I 1 m 5/04) 3,70 c

3 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2887 Die Ausfuhr Hessens im Januar 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 1 m 1/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Ausfuhr Hessens im Februar 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 1 m 2/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Ausfuhr Hessens im März 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 1 m 3/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Ausfuhr Hessens im April 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 1 m 4/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im Januar 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 3 m 1/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im Februar 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 3 m 2/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im März 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 3 m 3/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im April 2004 Vorläufige Ergebnisse (G III 3 m 4/04) Print 3,70 c Digital 4,40 c Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im Dezember und im Jahr 2003 (G IV 1 m 12/03) 7,00 c H. Verkehr Binnenschifffahrt in Hessen im Mai 2004 (H II 1 m 5/04) 3,70 c K. Öffentliche Sozialleistungen Die Sozialhilfe in Hessen im Jahr 2003 sowie Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik Teil 2: Empfänger (K I 1 mit K VI 1 j/03) Print 7,00 c Digital 6,80 c Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2003: Institutionelle Beratung, Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe (K V 4 j/03) Print 7,00 c Digital 6,80 c M. Preise und Preisindizes Verbraucherpreisindex und Messzahlen für die Verbraucherpreise in Hessen im Juli 2004 (M I 2 m 7/04) Print 5,90 c Digital 6,00 c P. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen 1991 bis 2002 nach kreisfreien Städten und Landkreisen (P I 4 j/02) Print 5,90 c Digital 6,00 c Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -gehälter in Hessen 1991 bis 2002 nach kreisfreien Städten und Landkreisen (P I 5 j/02) Print 9,00 c Digital 8,40 c Wiesbaden, 27. August 2004 Hessisches Statistisches Landesamt StAnz. 37/2004 S HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Katastrophenschutz; hier: Anwendung der Feuerwehrdienstvorschrift Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem - (FwDV100) für den Bereich des Katastrophenschutzes Bezug: Erlass vom 29. März 2000 (StAnz. S. 1230) Der Erlass betreffend Einführung der Feuerwehrdienstvorschrift Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem -FwDV100 für den Bereich des Katastrophenschutzes tritt mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft. Diese Vorschrift wird hiermit in der bisher geltenden Fassung neu erlassen und mit Wirkung vom 1. September 2004 in Kraft gesetzt. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 31. August 2009 außer Kraft. Wiesbaden, 26. August 2004 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport V 4 24 t 02/01 StAnz. 37/2004 S HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 842 Berechnung der Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen des Landes (VV Nr zu 34 LHO in der Fassung vom 11. Oktober 1994) Bezug: Mein Rundschreiben vom 7. Juli 2004 H 1012 (StAnz. S. 2344) Der Zinssatz für Kredite des Landes zur Deckung von Ausgaben beträgt zurzeit durchschnittlich 4,88421 Prozent. Dieser Zinssatz gilt gemäß meinem Erlass vom 21. Juli 2000 (StAnz. S. 2902) nur für Altfälle, die vor dem 1. Mai 2000 rechtswirksam geworden sind und ist ab 1. September 2004 bei der Erhebung von Verzugszinsen nach VV Nr zu 34 LHO in der Fassung vom 11. Oktober 1994 zu berücksichtigen. Wiesbaden, 31. August 2004 Hessisches Ministerium der Finanzen H 1012 VV zu 34 III 23 StAnz. 37/2004 S. 2887

4 Seite 2888 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Bezug: Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge Verwertungs-Richtlinien (StAnz S. 3375) Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten: Lfd. Anzahl, Materialbezeichnung Nr. Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials 1 21 Elektrische Schreibmaschinen verwendungsfähig Hessisches Ministerium 1 Briefwaage Pitney Bowes verwendungsfähig für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Duntz Tel.: 06 11/ Zeichentische mit Winkelschiene, Fa. Nestler, verwendungsfähig Hessisches Baumanagement ca. 20 Jahre alt Regionalniederlassung Gießen Außenstelle Bad Nauheim Schwalheimer Straße Bad Nauheim Ansprechpartnerin: Frau Wrage Tel.: / AM 2750 S Druckcenter, Baujahr: 1989 verwendungsfähig Regierungspräsidium Darmstadt mit Folienkamera 2500 VR Wilhelminenstraße Druckvollautomat AM 3850, Baujahr: 1992 verwendungsfähig Darmstadt mit Folienkamera 2500 VR Ansprechpartner: Gunkel-Stegmann 1 Druckmaschine AM 1218, Baujahr: 1990 verwendungsfähig Tel.: / Duplo DC 1200 H/1210 H Vertikal verwendungsfähig Zusammentragmaschine, Baujahr: 1992, 36 Stationen 1 Planax Autothermbinder II, Baujahr: 1986 verwendungsfähig 1 Folienschweißgerät, Fabrikat Renz defekt 2 Buchpresse verwendungsfähig 1 Standhefter, manuell verwendungsfähig 1 Planax Lumbeck-Gerät, Modell DF 83, verwendungsfähig mit Entnahmeleiste, Serromatik Pressbalken, Nutenfräsgerät, Baujahr: Krause Hebelschneidemaschine, Gusseisen, verwendungsfähig cm 7 Papierrüttler verwendungsfähig Restbestände Buchbindereibedarf (Buchbinderpappe, Leim, Heißleimbindemappen, Kleber etc.) Restbestände Druckereibedarf (Folien, Farbe, Reiniger, Solution, Wischwasserzusatz etc.) 4 1 Klimatisierte und beleuchtete Vitrine verwendungsfähig Hessische Landesvertretung diente bei der Expo zur Präsentation In den Ministergärten 5 der Märchenwelt der Gebrüder Grimm Berlin L B H mm Ansprechpartner: Herr Förster Gewicht ca kg Tel.: 0 30/ Paternoster-Schrank verwendungsfähig Regierungspräsidium Kassel Modell Rotomat Am Rosengarten 26 Maße: H B T mm Fulda Leergewicht: 1050 kg, Baujahr: 1981 Ansprechpartner: Herr Krafft Der Schrank muss bis zum Tel.: 05 61/ übernommen werden! 6 15 Aktenböcke, 0,80 m, 1,5 OH, K+N, Eiche Dekor verwendungsfähig Hessisches Statistisches Landesamt 20 Büro-Drehstühle gepolstert ohne Armlehne, Sedus verwendungsfähig Adolfsallee Kleiderspinde Holz, 2-türig, K+N, Eiche Dekor verwendungsfähig Wiesbaden 1 PC-Tisch 1,20 m verwendungsfähig Ansprechpartner: Herr Haupt Tel.: 06 11/ PC-Tisch 1,60 m verwendungsfähig 30 Rollcontainer (Schreibtisch), K+N, Eiche Dekor verwendungsfähig 25 Rollschränke, Holz, 1,25 m 5 OH, Eiche Dekor verwendungsfähig 30 Schiebetürenschränke, Holz, 0,80 m, 2 OH, K+N, verwendungsfähig Eiche Dekor 5 Schreibtische, Stahl, 1,20 m mit 1 Container K+N, verwendungsfähig Eiche Dekor 15 Schreibtische, Stahl, 1,60 0,80 m verwendungsfähig mit 2 Containern K+N, Eiche Dekor 4 Schreibtische, Stahl 1,60 0,80 m verwendungsfähig mit 1 Container, K+N, Eiche Dekor

5 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2889 Lfd. Anzahl, Materialbezeichnung Nr. Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials 15 Schreibtische, Stahl 1,60 1,00 m, K+N, verwendungsfähig Eiche Dekor 22 Stahlschränke 1,20 m verwendungsfähig 2 Stahlschränke 1,60 m verwendungsfähig 7 1 Schreibmaschine Olympia, elektrisch verwendungsfähig Polizeipräsidium Osthessen Z 31 3 Schreibmaschinen Olympia, mechanisch verwendungsfähig Severingstraße Gretag Positiventwicklungsmaschine, verwendungsfähig Fulda Minilab M 96 s/w Ansprechpartner: Herr Schlereth 1 Metoform 5240 Positiventwicklungsautomat s/w verwendungsfähig Tel.: 06 61/ Leitz Focomat UC und Agfa Variomat T 8927 verwendungsfähig (ein Gerät) 8 Seitenkanalverdichter bestehend aus: verwendungsfähig Hessisches Staatsbad 1 Kompaktaggregat Robox Klinik am Hainberg 1 Motor 3 kw, 2865 l/min Ludwig-Braun-Straße Bad Hersfeld 1 Manometer mit Hahn, Baujahr: 2001 Ansprechpartner: Herr Orth 1 Pumpe KSB, Type ETA/N G 10 verwendungsfähig Tel.: / Förd.lstg. 70 m 3 /h, Förd.h. 18,5 m, Baujahr: Pumpe KSB, Type ETA/N NA verwendungsfähig Förd.lstg. 111 m 3 /h, Förd.h. 16 m, Baujahr: Pumpe KSB, Type ETA/N NA verwendungsfähig Förd.lstg. 110 m 3 /h, Förd.h. 16 m, Baujahr: Pumpe KSB, Type ETA/N NA, verwendungsfähig Förd.lstg. 110 m 3 /h, Förd.h. 16 m, Baujahr: Elektromotore Bauknecht, 7,5 kw, 380 V/Dreieck verwendungsfähig 2 Elektromotore Bauknecht, 5,5 kw, 380 V/Dreieck verwendungsfähig 9 1 XYLAN OmniSwitch, Modell OMNI-9X, verwendungsfähig Hessisches Ministerium der Finanzen Baujahr: 1996 Friedrich-Ebert-Allee 8 Zubehör: 2 Netzteile, Einschubmodul (EM) Wiesbaden MPM 1 G für Management, Ansprechpartner: Herr Schneider EM ESM mit 8 LWL Ports, EM WSM, Tel.: 06 11/ EM ESM mit je 12 RJ 45 Ports 10 1 Anhänger des Flurförderfahrzeuges verwendungsfähig Justizvollzugsanstalt Butzbach Unicar-Selektra des Herstellers Liedtke Kleeberger Straße 23 1 Elektrotransportfahrzeug Loadstar verwendungsfähig Butzbach des Herstellers Liedtke Ansprechpartner: Herr Langsdorf Tel.: / Monitor Belinea 15 Baujahr: 1996 verwendungsfähig Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises 4 Monitore Belinea 17 Baujahr: 1998/1999 verwendungsfähig Flurbereinigungsbehörde Schladenweg Fritzlar Ansprechpartnerin: Frau Fischer Tel.: / PC Maxdata Typ MMX-266 Baujahr: 1998 verwendungsfähig Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Katasteramt Burkhardweg Homberg (Efze) Ansprechpartner: Herr Pfaff Tel.: / PC Maxdata Artist Typ P 5 166, Baujahr: 1997 verwendungsfähig Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises 1 PC Speedpoint Typ P 100 Baujahr: 1996 verwendungsfähig Kastasteramt 1 PC NCR Typ System 3333 I486X-33, Baujahr: 1994 verwendungsfähig Fritzlarer Straße Melsungen 4 PC Maxdata Artist Typ P5 MMX 233,Baujahr: 1998 verwendungsfähig Ansprechpartner: Herr Maurer 3 PC Maxdata Typ PII MMX 350, Baujahr: 1999 verwendungsfähig Tel.: / Drucker HP Typ LJ 1100, Baujahr: 1999 verwendungsfähig 4 Drucker HP Typ LJ6L, Baujahr: 1998 verwendungsfähig 4 PC Maxdata Typ P2-350, Baujahr: 1999 verwendungsfähig Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises 1 PC Maxdata Typ P2-400 SCSI, Baujahr: 1999 verwendungsfähig Katasteramt 5 Monitore Belinea, Farbe, 17 Zoll, Baujahr: 1999 verwendungsfähig Landgraf-Philipp-Straße Schwalmstadt Ansprechpartner: Herr Metz Tel.: / PC, Peacock Procida ECO, Prozessor PII 300 MHz, verwendungsfähig Regierungspräsidium Gießen Festplatte 4,3 GB, Arbeitsspeicher 128 MB, Abteilung VI Soziales, Baujahr: 1998 Dezernat 64.1 Arbeitsschutz 20 PC, Acer Power 2100, Prozessor PII 350 MHz, verwendungsfähig Südanlage 17 Festplatte 4,3 GB, Arbeitsspeicher 128 MB, Gießen Baujahr: 1999 Ansprechpartnerin: Frau Stancu

6 Seite 2890 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 Lfd. Anzahl, Materialbezeichnung Nr. Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials 1 Server, Eigenbau, Prozessor PI 166 MHz, verwendungsfähig Tel.: 06 11/ Festplatte 2 1 GB, Arbeitsspeicher 40 MB, Baujahr: Drucker, HP Laser Jet 4L, Baujahr: 1994 verwendungsfähig 1 Drucker, HP Laser Jet 6L, Baujahr: 1997 verwendungsfähig 1 Drucker, HP Desk Jet 560c, Baujahr: 1993 verwendungsfähig 9 Monitore, Eizo F 520, 17 CRT, Baujahr: 2000 verwendungsfähig 3 PC, Artist, Prozessor 100 MHz, Festplatte 750 MB, verwendungsfähig Hessische Erstaufnahmeeinrichtung Arbeitsspeicher 16 MB, Baujahr: 1999 für Flüchtlinge 7 PC, Artist, Prozessor PI 166 MHz, Festplatte 1,7 GB, verwendungsfähig Meisenbornweg 13 Arbeitsspeicher 32 MB, Baujahr: Gießen 24 PC, Artist, Prozessor PII 400 MHz, Festplatte 8 GB, verwendungsfähig Ansprechpartnerin: Frau Stancu Arbeitsspeicher MB und MB, Tel.: 06 11/ Baujahr: Drucker, Brother HL 1250, Baujahr: 1999 verwendungsfähig 2 Drucker, HP Laser Jet 5L, Baujahr: 1996 verwendungsfähig 8 Drucker, HP Laser Jet 6L, Baujahr: 1997 verwendungsfähig 20 Diverse 17 -Monitore, Baujahr: verwendungsfähig 1 Server, Siemens-Nixdorf RM 400, Bandlaufwerk, verwendungsfähig Regierungspräsidium Gießen 9,6 kbit Modem, Betriebssystem UNIX, Dezernat 64.5 Baujahr: 1995 Arbeitsschutz 3 PC, Peacock Procida ECO, Prozessor PI 166 MHz, verwendungsfähig Gymnasiumstraße 4 Baujahr: Hadamar 2 PC, Prozessor verwendungsfähig Ansprechpartnerin: Frau Stancu 1 Scanner, HP, Scan Jet II ex mit Karte verwendungsfähig Tel.: 06 11/ Sehbehindertenarbeitsplätze, Reinecker REHA verwendungsfähig Technik, Bilddiagonale 21 1 Sehbehindertenarbeitsplatz, Reinecker REHA verwendungsfähig Technik, Lupe 1 Sehbehindertenarbeitsplatz, Triumph-Adler, verwendungsfähig elektrische Schreibmaschine mit Leselupe 6 PC, Artist, Prozessor PI MHz, verwendungsfähig Hessisches Amt für Versorgung Baujahr: und Soziales Fulda 5 PC, Peacock Procida ECO, verwendungsfähig Washingtonallee 2 Prozessor PI-PII MHz, Fulda Baujahr: Ansprechpartnerin: Frau Stancu Tel.: 06 11/ PC, Acer Power 2100, Prozessor PII 350 MHz, verwendungsfähig Hessisches Amt für Versorgung Festplatte 4 GB, Arbeitsspeicher 64 MB und Soziales Kassel Baujahr: 1999 Frankfurter Straße 84 A 2 Drucker, HP Desk Jet 600, Baujahr: 1996 verwendungsfähig Kassel Ansprechpartnerin: Frau Stancu Tel.: 06 11/ PC, Peacock Procida ECO, Prozessor PI 166 MHz, verwendungsfähig Hessisches Amt für Versorgung Festplatte 4 GB, Arbeitsspeicher 64 MB, und Soziales Wiesbaden Baujahr: 1998 John-F.-Kennedy-Straße 4 6 PC, Targa Inline Cleron, Prozessor PII 300 MHz, verwendungsfähig Wiesbaden Festplatte 4 GB, Arbeitsspeicher MB, Ansprechpartnerin: Frau Stancu Baujahr: 1999 Tel.: 06 11/ PC, Server, 128 MB, 550 MHz, 9,1 GB, verwendungsfähig Amtsgericht Melsungen Baujahr: 2000 Kasseler Straße 29 7 PC, 64 MB, 433 MHz, Baujahr: 2000 verwendungsfähig Melsungen 2 PC, 32 MB, 266 MHz, Baujahr: 1998 verwendungsfähig Ansprechpartnerin: Frau Fuhrmann 8 Monitore 17 verwendungsfähig Frau Gruchattka Tel.: / oder Drucker, Brother HL 820 verwendungsfähig 2 Drucker, Brother HL 1030 verwendungsfähig 14 1 GR 918 videoproc DIN-A0-Reprokamera verwendungsfähig Amt für Straßen- und Verkehrswesen Ausstattung: El. Vakuumansaugung, DLK AO, Fulda Pan-Schaltung, Rastervorbelichtung, Pneumatic-Lift, Schillerstraße 8 Objektive: 360, 305 und 240 mm Fulda Baujahr: 1996 Ansprechpartner: Herr Schlehuber Tel.: 06 61/ Lichtpausgerät OCE 4025 mit Untergestell und gut Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises Kopienrutsche bth 184, 100, 125 cm, Baujahr: 1990 Hauptabteilung Katasteramt 1 Suma Röhrenflachbelichter S 05 sehr gut Schmidtstraße 13a Nutzformat cm, Baujahr: Rüdesheim am Rhein Zweistufen-Vakuumabsaugung, Unterschrank U 122 Ansprechpartner: Kunz mit 4 Schüben Tel.: /

7 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2891 Lfd. Anzahl, Materialbezeichnung Nr. Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials Elektrische Schreibmaschinen Modell Olympia verwendungsfähig Polizeipräsidium Südhessen 50 Manuelle Schreibmaschinen Modell Olympia verwendungsfähig Klappacher Straße Darmstadt Ansprechpartner: Herr von Dungen Tel.: / PC, Acer 433 MHz verwendungsfähig Landgericht Hanau 4 PC, Artist/Maxdata 350 MHz verwendungsfähig Der Präsident 2 Maxdata/Notebook 533 MHz verwendungsfähig Nussallee Hanau 7 Monitore Acer verwendungsfähig Ansprechpartner: Herr Schäfer 6 Drucker Brother 1030 verwendungsfähig Tel.: / Drucker Brother 1230 verwendungsfähig 7 Tastaturen Cherry verwendungsfähig 9 Mäuse Microsoft verwendungsfähig Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag 11. Oktober 2004 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Wiesbaden, 30. August 2004 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Referat Zentrale Beschaffung VV 4150 Ld III StAnz. 37/2004 S HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe vom 6. Februar 1985; hier: Zehnter Änderungsbeschluss vom 21. Januar 2004 Gemäß 94 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 513, 518) habe ich mit Erlass vom 7. Juni 2004 III /03/ den zehnten Beschluss vom 21. Januar 2004 zur Änderung der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe vom 6. Februar 1985 genehmigt. Er wird nachstehend bekannt gemacht. Wiesbaden, 28. August 2004 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst III /03/ StAnz. 37/2004 S Zehnter Beschluss des Fachbereichs 06 Psychologie und Sportwissenschaft vom 21. Januar 2004 zur Änderung und Ergänzung der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom- Psychologin/Diplom-Psychologe vom 6. Februar 1985 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen hat am 21. Januar 2004 nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. S. 374) den folgenden Zehnten Beschluss zur Änderung und Ergänzung der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe vom 6. Februar 1985 (ABl S. 261) zuletzt geändert durch den Neunten Änderungsbeschluss vom 24. April 2002 (StAnz S. 16) erlassen: erhält folgende Fassung: Die Diplomprüfung besteht aus zwei Teilen: 1. der Diplomarbeit 2. der schriftlichen Bearbeitung einer konkreten diagnostischen Fragestellung (Klausurarbeit) und den mündlichen Prüfungen in drei der unter a) bis d) aufgeführten Fächern: a) Pädagogische Psychologie b) Klinische Psychologie c) Arbeits- und Organisationspsychologie d) Neurowissenschaftliche Psychologie sowie den mündlichen Prüfungen in e) Psychologische Diagnostik f) Psychopathologie g) in einem der in der Anlage Nr. 3 zu dieser Prüfungsordnung aufgeführten Wahlpflichtfächern außerhalb der Psychologie. h) Anstelle eines der unter g) (Anlage Nr. 3) aufgeführten Wahlpflichtfächer kann das Fach Rechtspsychologie gewählt werden. 2. ANLAGE 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Für die Zulassung zum zweiten Teil der Diplomprüfung (Klausurarbeit und mündliche Prüfungen) sind Leistungsnachweise in den folgenden Veranstaltungen zu erbringen: 1. Testkonstruktion und Testtheorie II 2. Multivariate Datenanalyse 3. Diagnostische Verfahren 4. Diagnostisches Praktikum 5. Diagnostisches Fallseminar 6. je zwei Seminare bzw. Übungen aus jenen drei Fächern, die für eine Fachprüfung in der Diplomprüfung aus den folgenden vier Fächern ausgewählt worden sind: a) Pädagogische Psychologie b) Klinische Psychologie c) Arbeits- und Organisationspsychologie d) Neurowissenschaftliche Psychologie.

8 Seite 2892 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr Wenn das Fach Rechtspsychologie anstelle des Wahlpflichtfaches gewählt wird, sind drei Leistungsnachweise aus der Rechtspsychologie und ein Leistungsnachweis aus der Kriminologie zu erbringen. 3. ANLAGE 2 Buchstabe B Prüfungsanforderungen der Prüfungsfächer der Diplom-Hauptprüfung erhält folgende Fassung: Pädagogische Psychologie Klinische Psychologie Arbeits- und Organisationspsychologie Neurowissenschaftliche Psychologie Psychologische Diagnostik Psychopathologie 4. ANLAGE 2 Buchstabe B Prüfungsanforderungen: Angewandte Psychologie erhält folgende Fassung und Ergänzung: Prüfungsanforderungen: Arbeits- und Organisationspsychologie 1. Praxisbezogene und fachmethodische Grundlagen a) Grundbegriffe und Fragestellungen der Gebiete der Arbeits- und Organisationspsychologie: Arbeits-, Personal-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie b) Grundkenntnisse der Methoden in den unter a) genannten Bereichen c) Bezüge zwischen Praxisfragen und wissenschaftlichen Fragen in den unter a) genannten Bereichen herstellen. 2. Fachinhaltliche Grundlagen der Bereiche der Arbeits- und Organisationspsychologie: a) Arbeitspsychologie und Ergonomie (Motivation, Arbeitshandeln und Performanz, Arbeitszufriedenheit und Emotion, Stress, Schichtarbeit, Fehler, Sicherheit, neue Techniken, Arbeitsanalyse und Arbeitsgestaltung) b) Personalpsychologie (Human Resource Management einschließlich Personalentwicklung, Personalauswahl, Leistungsbeurteilung, Sozialisation und Training) c) Organisationspsychologie (Verbindung von Individuum-Organisation, Gruppen, Konflikte, Macht/Netzwerke, Führung, Organisationsstruktur, Organisationsdynamik, Organisationskultur und -klima, Organisationsentwicklung) d) Wirtschaftspsychologie (Psychologie der Werbung, Psychologie des wirtschaftlichen Handelns und des Unternehmertums). 3. Spezielle Kenntnisse der Arbeits- und Organisationspsychologie aus den vorausgehenden Teilbereichen. Prüfungsanforderungen: Neurowissenschaftliche Psychologie 1. Theoretische und fachmethodische Grundlagen a) Grundbegriff und Fragestellungen der Neurowissenschaftlichen Psychologie b) Anwendungsgebiete der Neurowissenschaftlichen Psychologie c) Methodik der Neurowissenschaftlichen Psychologie (bildgebende Verfahren, biochemische Methoden, psychophysische Verfahren, elektrophysiologische Methoden, Hirnfunktionsdiagnostik, molekulargenetische Methoden, pharmakologische Methoden, Simulationsund Läsionsstudien). 2. Fachinhaltliche Grundlagen a) Neurowissenschaftliche und psychische Funktionen b) Neuropsychologie c) Psychoneuroendokrinologie/-immunologie. 3. Spezielle Kenntnisse aus den vorausgehenden Teilbereichen a) Neurowissenschaft der Emotionen b) visuelle Neurowissenschaften c) Psychoneuroimmunologie u. a. Prüfungsanforderungen: Rechtspsychologie 1. Theoretische und fachmethodische Grundlagen a) Grundbegriffe und Fragestellungen der Rechtspsychologie; Historische Entwicklung der Rechtspsychologie; Grundlagen des deutschen Verfahrensrechts; Unterschiede zum angloamerikanischen Rechtssystem; Aufgabengebiete der Rechtspsychologie b) Theoretische Grundlagen, Techniken und Verfahren der rechtspsychologischen Gutachtenerstellung; Theoretische Grundlagen, Techniken und Verfahren der Glaubwürdigkeitsdiagnostik: c) Spezielle Fachmethoden der empirischen Rechtspsychologie, einschließlich der Evaluationsforschung von therapeutischen, rechtlichen oder anderen Maßnahmen. 2. Fachinhaltliche Grundlagen a) Sozialpsychologie des Gerichtsverfahrens Entscheidungen im Strafrechtssystem b) Experimentelle Aussagepsychologie und Forschung zur Entdeckung von Täuschung c) Explorations- und Befragungstechniken d) Erscheinungsformen, Erklärung und Prävention delinquenten Verhaltens e) Polizei- und Vernehmungspsychologie. 3. Spezielle Kenntnisse der Rechtspsychologie aus den vorausgehenden Teilbereichen. 845 gez. Prof. Dr. Dr. Jürgen Hennig Studiendekan des Fachbereichs 06 Psychologie und Sportwissenschaft Einstellung der Magister-Hauptfachstudiengänge Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Kassel Gemäß 94 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Hochschulgesetzes genehmige ich die Einstellung der Magister-Hauptfachstudiengänge Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie, nachdem ich die Einführung der neuen Bachelor-/Master-Studiengänge für diese Fachgebiete bereits mit Erlass vom 13. Juli 2004 vorläufig (bis zum Abschluss des Akkreditierungsverfahrens) genehmigt habe. Diese Genehmigung der Einstellung der o. g. Magister-Hauptfachstudiengänge setzt voraus, dass entsprechend dem Beschluss des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 26. Mai 2004 verfahren wird, das heißt, dass zum Wintersemester 2004/05 keine Neueinschreibungen für diese Studiengänge erfolgen und die bisherigen Studierenden bis einschließlich Wintersemester 2009/10 das jeweilige Magister-Hauptfachstudium abschließen können. Wiesbaden, 11. August Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst III /205 (7-9) 2 StAnz. 37/2004 S Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 24. März 2004 Mit Erlass vom 11. August 2004, III /373 (7) 5, habe ich die Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 24. März 2004 genehmigt Sie wird hiermit gemäß 38 Abs. 4 HHG bekannt gegeben. Wiesbaden, 25. August 2004 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst III /373 (7) 5 StAnz. 37/2004 S. 2892

9 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2893 Inhaltsverzeichnis I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen 2 Bachelor of Arts 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums 4 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen 5 Prüfungsausschuss 6 Prüfungskommissionen 7 Prüfungsbefugnis 8 Bewertung von Prüfungsleistungen 9 Anmeldung, Zulassung, Zeugnis II. Abschnitt: Prüfungsleistungen, Bachelor-Thesis, Auslandsstudium, Studienabschluss 10 Struktur des Curriculums, der Module und der Prüfungsleistungen 11 Auslandsstudiensemester 12 Anmeldung zur Bachelor-Thesis 13 Zulassung zur Bachelor-Thesis 14 Ziel der Bachelor-Thesis 15 Betreuung der Bachelor-Thesis 16 Ausgabe und Abgabe der Bachelor-Thesis 17 Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis 18 Bewertung der Bachelor-Thesis 19 Abschlusszeugnis, Gesamtnoten 20 Bachelor-Urkunde III. Abschnitt: Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß bei Prüfungsleistungen 21 Versäumnis, Rücktritt 22 Täuschung und Störung IV. Abschnitt: Wiederholung und endgültiges Nichtbestehen von Prüfungsleistungen 23 Wiederholung von Prüfungsleistungen 24 Frist für Wiederholungsprüfungen 25 Endgültiges Nichtbestehen von Prüfungsleistungen V. Abschnitt: Schlussbestimmungen 26 Nachträgliches Erkennen von Täuschungen; Täuschung bei Zulassung; Zulassungsmängel 27 Einsicht in die Prüfungsunterlagen 28 Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen 29 In-Kraft-Treten Anlagen Lehr- und Prüfungsinhalte der Module Diploma-Supplement Zeugnis I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen Die Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der weiblichen Form. 2 Bachelor of Arts (1) Mit der Ablegung aller Prüfungsleistungen und der Bachelor- Thesis wird festgestellt, ob der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, methodisch und selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten. (2) Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsmodule verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts. (3) Für Studierende, die das Studium vor dem Wintersemester 2004/2005 aufgenommen haben, wird der akademische Grad Bachelor of Business Administration (BBA) verliehen. 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der in der Regel das Studium abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester. (2) Das Lehrangebot umfasst insgesamt 28 Module. Die Struktur und der Zeitrahmen der Module ergeben sich aus 10. Die Lehrinhalte werden in Anlage 1 dokumentiert. (3) Jedem Modul ist eine spezifische Anzahl von Credits auf der Basis des European Credit Transfer Systems (ECTS) zugeordnet. Die Summe aller Credits, die im Verlaufe des Studiums zu erwerben sind, beträgt 180. Die Credits werden auf der Basis von Leistungsnachweisen und einer Bachelor-Thesis vergeben, sofern sie mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurden. (4) Der Kandidat schließt sein Studium mit dem Bachelor of Arts ab, wenn er 180 Credits in den vorhandenen Modulen erworben hat. 4 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen (1) Module, die in Studiengängen zur internationalen Unternehmensführung an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden sind, werden bei vergleichbarer Credit-Anzahl ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. (2) Module, die in anderen Studiengängen erbracht worden sind, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Module sind gleichwertig, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der aufnehmenden Hochschule im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei dieser Gleichwertigkeitsprüfung von Modulen, ECTS-Punkten und ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen ist auch zu berücksichtigen, ob die erworbenen Lernergebnisse und Kompetenzen gleichwertig sind. (3) Bei der Anrechnung von Modulen, ECTS-Credits, Prüfungsleistungen und Berufspraktischen Tätigkeiten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften sind zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Die Anrechnung bzw. Anerkennung kann mit der Auflage verbunden werden, einzelne Leistungsnachweise innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachzuholen. (4) Für Studienzeiten und Leistungsnachweise in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (5) Werden Leistungsnachweise anerkannt, sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist zulässig. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Studierende hat die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. (6) Die Anerkennungsregelungen der Absätze 1 und 2 beziehen sich auch sinngemäß auf die Anerkennung von Modulen, die in Bachelor-Studiengängen an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden sind. Maßgeblich für die Anerkennung sind die erworbenen Credit-Points der betreffenden Module gemäß Prüfungsausschuss (1) Der Fachbereichsrat bildet einen Prüfungsausschuss. (2) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation des Prüfungswesens am Fachbereich einschließlich der Erteilung der Abschlusszeugnisse und -urkunden zuständig und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. (3) Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen im Fachbereich. Dazu zählen vor allem folgende Aufgaben: Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Prüfungsleistungen und die Bachelor-Thesis, Bestimmung der Prüfungstermine und Meldefristen für die Prüfungen sowie deren Bekanntgabe durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Zulassung zu den Prüfungen, Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung,

10 Seite 2894 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 Anrechnung von Prüfungsleistungen und Studienzeiten, Anregung zur Reform der Prüfungsordnung, (4) Dem Prüfungsausschuss gehören 2 Professoren und 1 Studierender des Fachbereichs Wirtschaft an. (5) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und jeweils ein Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat gewählt, die Professoren für zwei Jahre, die Studierenden für ein Jahr. (6) Bei Prüfungsangelegenheiten, die ein studentisches Mitglied des Prüfungsausschusses persönlich betreffen, ruht dessen Mitgliedschaft in Bezug auf diese Angelegenheit. (7) Der Prüfungsausschuss wählt aus dem Kreis der ihm angehörenden Professoren einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. (8) Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die Kenntnisse, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit in Prüfungsangelegenheiten erlangen, verpflichtet. Sie haben das Recht, an den mündlichen Prüfungen als Zuhörer teilzunehmen. (9) Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. (10) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit der Mehrheit der Stimmen seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (11) Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Dekanat. (12) Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann die Erledigung weiterer Aufgaben auf den Vorsitzenden übertragen. (13) Das Dekanat beaufsichtigt den Prüfungsausschuss bei der Festlegung der Meldefristen für die Prüfungen, der Rücktrittsfristen, der Prüfungstermine und der Fristen für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen durch die Prüfenden. 6 Prüfungskommissionen (1) Der Prüfungsausschuss bildet für die Durchführung der Prüfungsleistungen Prüfungskommissionen. (2) Die Prüfungskommissionen bestehen i. d. R. aus zwei Professoren des Fachbereichs Wirtschaft bzw. aus prüfungsberechtigten Personen gemäß 7. (3) Die Mitglieder der Prüfungskommissionen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. (4) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen mindestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin fachbereichsöffentlich bekannt geben. 7 Prüfungsbefugnis (1) Zur Abnahme von Prüfungen sind die Professoren und andere nach 23 Abs. 3 HHG berechtigte Personen befugt. (2) Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Mitglieder sollen nur dann zu Prüfern bestellt werden, soweit dies zur Gewährleistung eines geordneten Prüfungsbetriebes erforderlich ist. Die Entscheidung über die Prüfungsbefugnis trifft der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem für das Prüfungsfach zuständigen Professor. Zum Prüfer oder zum Beisitzer darf nur bestellt werden, wer selbst mindestens die durch die Prüfungen festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. 8 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Für die Notenbildung der Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor-Thesis sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 2 = gut eine Leistung, die erheblich bei einem Durchschnitt über den durchschnittlichen über 1,5 bis einschließlich 2,5 Anforderungen liegt 3 = befriedigend eine Leistung, die durchbei einem Durchschnitt schnittlichen Anforderungen über 2,5 bis einschließlich 3,5 entspricht 4 = ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer bei einem Durchschnitt Mängel noch den Anforderunüber 3,5 bis einschließlich 4,0 gen genügt 5 = nicht ausreichend bei eine Leistung, die wegen einem Durchschnitt über 4,0 erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. Zur differenzierten Bewertung der Prüfungs- und Studienleistungen können Zwischenwerte durch Verminderung oder Erhöhung der Notenziffer um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. (2) Bei der Bildung der Noten der einzelnen Prüfungsteile und der Gesamtnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (3) Prüfungsleistungen werden in der Regel von zwei Prüfern benotet. Unterscheidet sich die Benotung beider Prüfer um mehr als zwei Noten oder aber lautet nur eine der Bewertungen auf nicht ausreichend (5,0), wird ein weitere Prüfer hinzugezogen. Wird ein dritter Prüfer hinzugezogen und lauten zwei Bewertungen ausreichend (4,0) und eine Bewertung nicht ausreichend (5,0) ist die Prüfungsleistung mit der Bewertung ausreichend (4,0) bestanden, ansonsten ergibt sich die Note aus dem arithmetischem Mittel der Einzelnoten der Prüfer. 9 Anmeldung, Zulassung, Zeugnis (1) Für die Teilnahme an jeder Prüfungsleistung nach 10 ist eine besondere schriftliche Anmeldung zu den vom Prüfungsausschuss festgesetzten und per Aushang veröffentlichten Fristen erforderlich. Die Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. (2) Die Anmeldung gilt für den unmittelbar folgenden Prüfungstermin. Sie ist für diesen bindend. (3) Die Bekanntgabe der Zulassung erfolgt durch Aushang. II. Abschnitt: Prüfungsleistungen, Bachelor-Thesis, Auslandsstudium, Studienabschluss 10 Struktur des Curriculums, der Module und der Prüfungsleistungen (1) Die Prüfungen zum Bachelor of Arts setzen sich zusammen aus den Prüfungsleistungen zu den einzelnen Modulen und der Bachelor-Thesis, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind. Gegenstand der Prüfungsleistungen sind die Inhalte der jeweiligen Module für den Studiengang bzw. die Bachelor-Thesis. (2) Im Rahmen des obligatorischen Auslandsstudiensemesters gemäß 11 sind vier Prüfungsleistungen aus folgendem Fächerkatalog zu erbringen: Unternehmensführung/Management, Marketing, Rechnungswesen, Finanzierung, Personalmanagement, Organisation, Logistik, Wirtschaftsrecht, Gesamtwirtschaftslehre, Wirtschaftsethik, Produktion/Operations Research, Steuern, Wirtschaftsinformatik

11 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2895 Modul (M) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR M 1: Mathematik 4 5 M 2: Empirie/Statistik 4 5 M 3: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesses 6 5 M 4: Entscheidungstraining 4 5 M 5: Spezialprobleme der internationalen Unternehmensführung 4 5 M 6: Internationales Management 6 5 M 7: Bilanzen 4 5 M 8: Internationale Rechnungslegung 4 5 M 9: Kostenrechnung 4 5 M 10: Controlling 4 5 M 11: Integriertes Rechnungswesen mit PC-Anwendung 4 5 M 12: Internationales Controlling 4 5 M 13: Finanzierung/Investition 4 5 M 14: Marketingmanagement 4 5 M 15: Internationales Marketing 4 5 M 16: Personalmanagement 4 5 M 17: Personalmanagement in internationalen Unternehmen 4 5 M 18: Grundlagen VWL u. Mikroökonomie 4 5 M 19: Makroökonomie u. int. Economics 4 5 M 20: Recht 4 5 M 21: Steuern 4 5 M 22: Internationales Steuerrecht 4 5 M 23: Wirtschaftsinformatik 4 5 M 24: DV-Anwendungen 4 5 M 25: Französisch/Spanisch II 4 5 M 26: Französisch/Spanisch III 4 5 M 27: Schlüsselqualifikationen 4 5 M 28: Bachelor-Thesis einschl. Kolloquium 15 Summe Auslandsstudiensemester (1) Das fünfte Studiensemester der Regelstudienzeit ist obligatorisch das Auslandsstudiensemester. (2) Für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienzeiten und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. 12 Anmeldung zur Bachelor-Thesis (1) Die Anmeldung zur Bachelor-Thesis soll spätestens zu Beginn des sechsten Semesters erfolgen. Die Anmeldung ist schriftlich innerhalb des vom Prüfungsausschuss festgesetzten Zeitraumes an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. (2) Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: Nachweise über alle bestandenen Prüfungsleistungen, Nachweise über mindestens vier bestandene Auslandsprüfungsleistungen, eine Erklärung darüber, ob der Studierende bereits eine Zwischen- oder Abschlussprüfung als Studierender oder Externer in einem gleichnamigen oder verwandten Studiengang an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat, oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet, der Nachweis der Immatrikulation im Studiengang Internationales Management des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda. 13 Zulassung zur Bachelor-Thesis (1) Aufgrund der mit der Anmeldung zur Bachelor-Thesis und mündlichen Abschlussprüfung eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Bachelor-Thesis. (2) Die Zulassung zur Bachelor-Thesis ist abzulehnen, wenn der Studierende den Anmeldetermin nicht eingehalten hat, die in 12 Abs. 2 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig einreicht oder die Zwischen- oder Abschlussprüfung als Studierender oder Externer in einem gleichnamigen oder verwandten Studiengang an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet. (3) Wird die Zulassung aufgrund fehlender Unterlagen versagt, gilt die Anmeldung als nicht erfolgt. (4) Der Prüfungsausschuss hat ablehnende Bescheide schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 14 Ziel der Bachelor-Thesis Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ein Problem aus dem Bereich der internationalen Unternehmensführung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie ist nur als Einzelleistung zulässig. Sie ist in englischer Sprache anzufertigen. In Ausnahmefällen kann die Anfertigung auch in einer anderen Sprache auf Antrag genehmigt werden. 15 Betreuung der Bachelor-Thesis (1) Für die Betreuung der Bachelor-Thesis sind in der Regel die Professoren zuständig.

12 Seite 2896 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 (2) Wenn der geordnete Prüfungsbetrieb es erfordert, kann eine Bachelor-Thesis auch von einer anderen nach 7 Abs. 2 prüfungsberechtigten Person betreut werden, wobei jedoch mindestens ein Prüfer dem Fachbereich Wirtschaft als Professor angehören muss. (3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sorgt dafür, dass der Kandidat zu dem gewünschten Termin ein Thema, einen Referenten und einen Korreferenten für die Bewertung der Bachelor-Thesis erhält. 16 Ausgabe und Abgabe der Bachelor-Thesis (1) Die Themenvergabe erfolgt jeweils am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters durch das Prüfungsamt der Fachhochschule Fulda. Den Vergabezeitraum bestimmt der Prüfungsausschuss. Der Zeitpunkt der Ausgabe und die Abgabefrist sind aktenkundig zu machen. (2) Der Kandidat kann das Thema innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgeben. Die Rückgabe ist nur einmal und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der Kandidat gleichzeitig die Ausgabe eines neuen Themas bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich beantragt. In allen anderen Fällen gilt die Rückgabe des Themas als Rücktritt von der Bachelor-Thesis nach 21. Mit der Ausgabe des zweiten Themas wird eine neue Bearbeitungsfrist in Gang gesetzt. (3) Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (4) Bei der Abgabe der Bachelor-Thesis hat der Kandidat zu versichern, dass er seine oder ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (Anlage 5). (5) Die Bachelor-Thesis ist fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Zur Wahrung der Abgabefrist genügt die durch Poststempel nachgewiesene Aufgabe beim Postamt bis Uhr des Abgabetages. Die Fristeinhaltung ist aktenkundig zu machen. (6) Wird die Bachelor-Thesis nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. 17 Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis (1) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis beträgt drei Monate. (2) Das Thema der Arbeit soll so beschaffen sein, dass es innerhalb der Frist nach Abs. 1 bearbeitet werden kann. (3) Nach der Themenvergabe kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, durch den Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag um höchstens zwei Monate verlängert werden. Der Antrag ist spätestens sieben Tage nach Eintritt des Antragsgrundes zu stellen. Der Antragsgrund ist glaubhaft zu machen, insbesondere durch ein ärztliches Attest. Ruht die Bearbeitungszeit länger als drei Monate, so gilt die Bachelor-Thesis als nicht unternommen. 18 Bewertung der Bachelor-Thesis (1) Die Bachelor-Thesis wird von dem Referenten und einem fachkundigen Korreferenten bewertet. Weichen beide Beurteilungen um mehr als zwei Noten voneinander ab oder lautet eine der beiden Bewertungen auf nicht ausreichend (schlechter als 4,0), so wird ein dritter Prüfer hinzugezogen. Die Note der Bachelor-Thesis ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen. Sie ist auf ausreichend (4,0) festzustellen, wenn wenigstens zwei Bewertungen auf ausreichend (4,0) lauten. Die Bewertung der Bachelor-Thesis erfolgt anhand eines Gutachtens des Erst- und Zweitprüfers. (2) Die Bewertung erfolgt nach der Notenskala des 8. Die Noten für die Bachelor-Thesis und das Kolloquium werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei geht die Note der Thesis zu 7/10 und die des Kolloquiums zu 3/10 in die Gesamtnote ein. Die Zulassung zum Kolloquium setzt das Bestehen der Bachelor-Thesis mit mindestens ausreichend (4,0) voraus. (3) Bei einer mit nicht ausreichend (schlechter als 4,0) bewerteten Bachelor-Thesis erfolgt ein schriftlicher Bescheid durch den Prüfungsausschuss. (4) Die Bachelor-Thesis kann bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden. Im Falle der Wiederholung ist eine Rückgabe des Themas in der in 16 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist nur dann zulässig, wenn der Student bei der Anfertigung seiner ersten Bachelor-Thesis von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht hat. 19 Abschlusszeugnis, Gesamtnoten (1) Über die bestandenen Bachelor-Prüfungsleistungen wird ein Zeugnis erteilt, das folgende Angaben enthält: die Noten aller bestandenen Module, Thema und Note der Bachelor-Thesis. (2) In das Abschlusszeugnis ist eine Gesamtnote mit einer Kommastelle aufzunehmen. Bei der Bildung dieser Gesamtnote werden die Noten der Module und der Bachelor-Thesis mit deren Credits gewichtet und daraus das arithmetische Mittel gebildet. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Es wird von dem Dekan und dem oder der Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet. 20 Bachelor-Urkunde (1) Neben dem Abschlusszeugnis wird dem Kandidaten eine Bachelor-Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Arts im Internationalen Management beurkundet. (2) Die Bachelor-Urkunde wird vom Präsidenten der Fachhochschule und dem Dekan des Fachbereichs unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. III. Abschnitt: Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß bei Prüfungsleistungen 21 Versäumnis, Rücktritt (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. (2) Bleibt ein Kandidat aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Termin fern, so gilt die Prüfungsleistung als nicht beendet. (3) Die für das Fernbleiben oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe sind dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich unter Angabe der betreffenden Prüfung und der Gründe anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Werden die Gründe anerkannt, setzt der Prüfungsausschuss einen neuen Termin fest (Nachprüfungstermin). Der Nachweis der Gründe muss bei Krankheit im Fall des ersten Termins durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, bei Nachprüfungsterminen durch Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erfolgen. (4) Ablehnende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Die studentischen Mitglieder des Prüfungsausschusses wirken mit beratender Stimme mit. Dem Kandidaten ist vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben. 22 Täuschung und Störung (1) Versucht der Kandidat das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. (2) Ein Kandidat, der oder die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann vom Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die entsprechende Studien- oder Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. (3) In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss eine Prüfung für endgültig nicht bestanden erklären. Als schwerwiegender Fall ist insbesondere ein zweimaliger Verstoß des Kandidaten gemäß Absatz 1 anzusehen. 21 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. IV. Abschnitt: Wiederholung und endgültiges Nichtbestehen von Prüfungsleistungen 23 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Nicht bestandene Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Bachelor-Thesis können zweimal wiederholt werden.

13 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite Frist für Wiederholungsprüfungen (1) Wiederholungsprüfungen für nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden. (2) Bei einer Fristüberschreitung nach Abs. 1 ist eine Wiederholung der Prüfungsleistung nicht mehr möglich, es sei denn, dass der Studierende die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Die für die Fristüberschreitung geltend gemachten Gründe sind dem Prüfungsausschuss anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei krankheitsbedingter Fristüberschreitung hat dies durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests zu geschehen. Werden die Gründe anerkannt, ist die Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Termin abzulegen. (3) Während des Auslandsstudiensemesters ruht die Pflicht zur Wiederholungsprüfung. 25 Endgültiges Nichtbestehen von Prüfungsleistungen Ist die Wiederholung einer Prüfungsleistung und/oder der Bachelor-Thesis nicht mehr möglich, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Im Falle des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung ist der Kandidat zu exmatrikulieren; auf Antrag erhält er gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise und der Exmatrikulationsbescheinigung eine schriftliche Bescheinigung des Prüfungsamtes, welche die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zu der jeweiligen Prüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und die erkennen lässt, dass die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. V. Abschnitt: Schlussbestimmungen 26 Nachträgliches Erkennen von Täuschungen; Täuschung bei Zulassung; Zulassungsmängel (1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht, und wird dieses erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für die Prüfungsleistungen, bei deren Erbringung der Kandidat getäuscht hat, entsprechend berichtigen und/oder die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären. (2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird dieser Mangel erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, wird er durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Kandidat die Zulassung zu einer Prüfung durch Täuschung oder in anderer Weise vorsätzlich zu Unrecht erwirkt und wird dieser Mangel erst nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss die Prüfungsleistung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären. (3) Vor einer Entscheidung nach Abs. 1 oder 2 ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. (4) Die Berichtigung von Prüfungsnoten oder die Annullierung von Prüfungsleistungen ist dem Betroffenen unverzüglich schriftlich mit Angabe der Gründe bekannt zu geben. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. (5) Das unrichtig oder zu Unrecht erteilte Zeugnis und die zu Unrecht ausgehändigte Bachelor-Urkunde sind unverzüglich einzuziehen. Gegebenenfalls ist ein neues Zeugnis zu erteilen. (6) Nach Ablauf von fünf Jahren nach Erteilung des Zeugnisses ist eine Entscheidung nach Abs. 1 oder 2 ausgeschlossen. 27 Einsicht in die Prüfungsunterlagen (1) Der Absolvent hat das Recht, nach Abschluss der jeweiligen Prüfung innerhalb eines Jahres Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüfer und in die Prüfungsprotokolle zu nehmen. (2) Der Antrag auf Einsichtnahme ist bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen; dieser bestimmt Ort und Zeitpunkt der Einsichtnahme. 28 Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen (1) Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe beim Präsidenten der Fachhochschule Fulda zu erheben und schriftlich zu begründen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erteilt der Präsident einen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid, in dem die Ablehnungsgründe anzugeben sind. 29 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie ist befristet bis zum 15. Juli Fulda, 18. August 2004 Professor Opel Dekan des Fachbereichs Wirtschaft Anlage 1 Modulbeschreibungen B. A. Modul 1: Mathematik 1. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden können quantitative und formallogische Ansätze zur Fundierung betrieblicher Analyse- und Steuerungsprozesse einsetzen. Lernziele: Vermittlung von mathematischen Grundkenntnissen als Grundlage für das Verständnis ökonomischer, formallogischer Erklärungsmodelle. Inhalte: Analyse: Der Funktionsbegriff, ganzrationale Funktionen, gebrochenrationale Funktionen, Wurzelfunktionen; Differentialrechnung, Integralrechnung; Finanzmathematik: Grundgrößen, Zinsrechnung, Rentenrechnung, Abschreibung, Tilgungsrechnung; Lineare Algebra: Der Gauß-Algorithmus, Vektoren, Matrizen, Ökonomische Anwendungen, Lineare Optimierung Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 2: Empirie/Statistik 1. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden beherrschen den Einsatz von SPSS zur Durchführung empirischer Erhebungen Lernziele: Die Studierenden erlernen das instrumentelle Wissen zur Durchführung einer empirischen Erhebung. Inhalte: Gestaltung von Fragebögen; SPSS-spezifische Datenaufbereitung; statistische Methoden zur Datenanalyse; Durchführung einer empirischen Erhebung, Ergebnisinterpretation und Präsentation anhand einer Fallstudie; Vergleichsstudie: Gegenüberstellung mit Ergebnissen aus dem angloamerikanischen Bereich Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 3: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesses 1. Semester, 6 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden besitzen ein funktionsübergreifendes Verständnis betrieblicher Problemlösungsansätze als Grundlage für einen vertiefenden Erkenntniserwerb einzelwirtschaftlicher Handlungsalternativen unter Einbeziehung internationaler Bezüge

14 Seite 2898 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 Lernziele: Die Studierenden sollen das Erkenntnis- und Erfahrungsobjekt der ABWL beschreiben und erklären können. Inhalte: Ökonomisches Prinzip; Grundlagen der Entstehung von Unternehmenszielen; Aufgabenstellungen betrieblicher Teilfunktionen im Rahmen des Wertschöpfungskreislaufs; quantitative Überprüfung der gesamtbetrieblichen Zielsetzung mit Hilfe der Prinzipien der Rechnungslegung; der Zusammenhang zwischen Gewinnerzielung, Liquiditätsgleichgewicht und Substanzerhaltung, Wertschöpfung und Unternehmensorganisation; die Rolle des Personalmanagements im Rahmen der Unternehmensorganisation; Einbindung des Unternehmens in die Rechtsordnung; gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Einflussfaktoren auf den Wertschöpfungsprozess; betriebswirtschaftliche Theorieansätze; Vergleichsstudien zu internationalen Ansätzen Lehrformen: Vorlesung mit Übungen/Fallstudien mit englischsprachigen Sequenzen unter Einbeziehung überwiegend angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 4: Entscheidungstraining 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden können die Problematik eines vernetzten Entscheidungsprozesses beurteilen und Entscheidungen unter Berücksichtigung von Handlungsalternativen treffen. Lernziele: Die Teilnehmer erarbeiten ein Verständnis für wesentliche Komponenten des computergestützten Informationsmanagements auf der Grundlage einer Datensimulation zur Lösung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen Inhalte: Einsatz eines Unternehmensplanspiels Lehrformen: Seminaristische Lehrveranstaltung mit Laborprojekt Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 1, 2, 3, 9, 13 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Präsentation Modul 5: Spezialprobleme der int. Unternehmensführung 4. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle betriebliche Problemstellungen anhand von internationalen Fallstudien im Wege spezifischer Vergleichsanalysen zu lösen und zu präsentieren. Lernziele: Die Studierenden können die Komplexität eines realen betrieblichen Tatbestand entscheidungsrelevant abbilden und konkrete Entscheidungen begründen. Inhalte: Vergleichende Fallstudie im internationalen Kontext Lehrformen: Vorlesung, Übungen, englischsprachige Sequenzen unter Mitverwendung überwiegend angloamerikanischer Fallstudien Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 1, 2, 3, 4, 9, 13 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Hausarbeit und mündliche Prüfung Modul 6: Internationales Management 4. Semester, 6 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte betriebswirtschaftliche Problemlösungsaufgaben im international Kontext zu lösen Lernziele: Verständnis des Analyse-, Entscheidungs- und Kontrollprozesses in multinationalen Unternehmen. Inhalte: Planung, Entscheidung, Handlungsanweisungen und Controlling in international tätigen Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung interkultureller Besonderheiten. Lehrformen: Vorlesung, Übungen, englischsprachige Sequenzen unter Verwendung überwiegend angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zu den Modulen 3 und 4 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 7: Bilanzen 1. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, Bilanzen zu erstellen und eine Bilanzanalyse durchzuführen. Lernziele: Verknüpfung von Buchhaltungskenntnissen mit dem Focus der Bilanzerstellung und Auswertung Inhalte: Buchhaltungssystem: Von der Eröffnungsbilanz über Veränderungen in den Bestands- und Erfolgskonten zur Schlussbilanz. Bilanzansätze auf der Grundlage von Bewertungsalternativen gemäß IAS und US GAAP. Spezifische Kennziffern und Bilanzanalyse. Lehrformen: Vorlesung und Übung mit Vergleichsstudien unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 8: Internationale Rechnungslegung 6. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, eine Konzernbilanz auf der Grundlage einer Bilanzkonsolidierung im internationalen Kontext zu erstellen. Lernziele: Kenntnis der buchhalterischen Methode zur Bilanzkonsolidierung. Kenntnis der Methoden zur Einbeziehung ausländischer Jahresabschlüsse. Durchführung der Konsolidierungsschritte unter Einbeziehung der Vorgaben gemäß IAS und US GAAP. Fähigkeit zur zeitraumübergreifenden Analyse der Jahresabschlussberichte. Inhalte: Grundsätze der Konzernrechnungslegung, rechtliche Rahmenbedingungen (IAS/US GAAP), Methode zu Erstellung der Konzernbilanz, Einzelschritte der Konsolidierung, Sondertatbestände, Analyse des Jahresabschlussberichts, Bearbeitung einer Fallstudie. Lehrformen: Vorlesung mit Übungen und Fallbeispielen mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zu den Modulen 7 und 11 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur

15 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2899 Modul 9: Kostenrechnung 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden beherrschen die Aufbereitung erfolgswirtschaftlicher Daten zur Lösung kostenrechnerischer Fragestellungen. Lernziele: Die Studierenden verstehen die Aufgabenstellungen der Kostenrechnung als Instrumentarium zur Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen. Darauf aufbauend erarbeiten sie sich eine angemessene Lösungskompetenz. Inhalte: Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung; Zusammenhang zwischen operativen unternehmerischen Entscheidungen und den (dafür notwendigen) Kosten- und Leistungsinformationen; Grundlagen und Aufbau von Kosten- und Leistungsrechnungen, insbesondere die Ermittlung, Verteilung und Zurechnung von Gemeinkosten, die Kalkulation und die kurzfristige Erfolgsrechnung; ausgewählte Themenbereiche zu entscheidungsorientierten Ansätzen im Rahmen internationaler Vergleichsstudien, im Einzelnen: Budgetsysteme, Formen der Kostenkontrolle, Planung von Kosten und Leistungen in dezentralisierten Unternehmen sowie Kosten- und Leistungsrechnungen in Dienstleistungsbereichen unter Einbeziehung der innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Lehrformen: Vorlesung und Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte des Moduls 7 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 10: Controlling 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden können ex post und ex ante eine entscheidungsunterstützende Datenaufbereitung erarbeiten. Lernziele: Die Studierenden sollen nach einer exakten begrifflichen Einordnung von Aufgabenfeldern und organisatorischen Relevanz des Controlling zum einen die Methodenkompetenz zur Nutzung der einschlägigen Controllinginstrumente erhalten. Zum zweiten soll ihnen die Verhaltenswirkungen der in einem Planungsprozess erarbeiteten Zielvorgaben und der Analyse sich ergebender Abweichungen vermittelt werden. Darüber hinaus sollen sie in der Lage sein, die Aufgabenstellung des Controllings für die datengestützte Steuerung eines Unternehmens ganzheitlich darzulegen. Inhalte: Aufgaben und Bedeutung der Controlling-Funktion im Rahmen der Unternehmensführung; theoretische Grundlagen von Planung und Kontrolle; zweckgerichtete Gestaltung und Nutzung der Controlling-Tätigkeit; Controllinginstrumente; langfristiges Instrumentarium: Methoden des Investitionscontrolling und einschlägigen Rationalisierungsverfahren; kurzfristiges, operatives Controlling: Einsatz einer Plankostenrechnung zur Planung und Kontrolle von Kostenbudgets und Periodenergebnissen; einschlägige Planungsmethoden und Abweichungsanalysen. Lehrformen: Vorlesung und Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 1, 2, 7 und 9 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 11: Integriertes Rechnungswesen mit PC-Anwendung 4. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, mit Hilfe der DATEV-Software eine PC-gestützte Datenaufbereitung durchzuführen. Lernziele: Die Studierenden sollen die unterschiedlichen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf das externe und interne Rechnungswesen sowie auf die Finanzierungsrechnungen darlegen können. Darüber hinaus sollen sie eine PC-gestützte Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Unternehmensdaten durch den Einsatz einer Software (DATEV) durchführen können. Inhalte: Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf die Datenstruktur des Rechnungswesens und auf die Finanzierung von Unternehmen; Erfassung von Geschäftsvorfällen mit Hilfe der DATEV-Software; Programmgestützte Durchführung des Jahresabschlusses; statische und dynamische Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten und Kennziffern; Simulation des Datenerfassungsprozesses und der Auswertungen einschlägiger Daten unter dem Einfluss unterschiedlicher Entscheidungsszenarien Lehrformen: Seminar mit Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 1, 2, 7, 9, 13 und 24 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Hausarbeit und Präsentation Modul 12: Internationales Controlling 4. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, ein Controllingsystem für multinationale Unternehmen zu entwickeln und die Daten entscheidungsrelevant aufzubereiten. Lernziele: Analoge Fortführung der Lernziele des Moduls 10 auf multinationale Unternehmen Inhalte: Analoge Übertragung der Lehrinhalte des Moduls 10 auf multinationale Unternehmen Lehrformen: Vorlesung und Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zum Modul 10 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 13: Finanzierung/Investition 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden können Kalküle zur Überprüfung der Vorteilhaftigkeit einer Investition durchführen und beherrschen den Einsatz geeigneter Finanzierungsinstrumente. Lernziele: Die Studierenden sollen den Stellenwert von Investitionen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit erkennen. Sie sollen Investitionsvorschläge auf der Grundlage geeigneter Kalküle entwickeln können. Darüber hinaus sollen sie in der Lage sein, Finanzierungsalternativen aufzuzeigen, deren Vorteilhaftigkeit zu dokumentieren und zwar sowohl unter dem ertragswirtschaftlichen Aspekt, als auch unter dem Aspekt der Bonitätsveränderung. Die Studierenden sollen in der Lage sein, statische und dynamische Investitionsrechenverfahren anzuwenden und deren Merkmale, Vorteile, Nachteile und Anwendungsbereiche (auch unter Berücksichtigung von Unsicherheit) vorzustellen. Inhalte: Finanzmittelportfolio zur Beschaffung von Produktionsmittel; Darstellung des Investitionsentscheidungsprozesses; Darstellung und Analyse der Leistungsfähigkeit statischer und dynamischer Investitionskalküle; Erörterung des Prognoseproblems und Abbildung der Konsequenzen mit Hilfe einer Kalkülsimulation;

16 Seite 2900 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 Zusammenhang zwischen Investitionskalkül und Unternehmensbewertung; Zusammenhang zwischen Investition, Desinvestition, Kapitalbindung und Bonität aus der Sicht der Gläubiger und der Eigenkapitalgeber. Lehrformen: Vorlesung und Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 3 und 7 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 14: Marketingmanagement 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die studierenden beherrschen das Instrumentarium zur Steuerung marktbezogener Entscheidungen auf internationalen Märkten Lernziele: Die Studierenden sollen den instrumentellen Charakter des Marketings als einen methodischen Ansatz für die marktbezogene Unternehmensführung erkennen und sollen in der Lage sein, absatzpolitische Problemlösungen zielgruppenspezifisch zu erarbeiten und deren Effizienz zu begründen. Inhalte: Theoretische Grundlagen des Marketingansatzes; der Marketing-Management-Prozess: Marktforschung, Strukturierung der Zielgruppen, Zielbildung, Strategiebildung zur Durchführung, Einsatz des Marketing Mix, Organisation und Kontrolle; Fallstudie zu spezifischen Besonderheiten des Einsatzes absatzpolitischer Instrumente in multinationalen Unternehmen Lehrformen: Vorlesung, Übung, Seminaristischer Unterricht, mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 2 und 3 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 15: Internationales Marketing 4. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, den absatzpolitischen Einsatz der Marketinginstrumente unter Berücksichtigung multikultureller Zielgruppen zu konzipieren Lernziele: Analoge Ausweitung der Lernziele des Moduls 14 auf multinationale Unternehmen Inhalte: Fallstudie: Entwicklung eines Marketingkonzepts in multinationalen Unternehmen Lehrformen: Vorlesung, Übung, Seminaristischer Unterricht, mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zum Modul 14 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 16: Personalmanagement 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden beherrschen die einschlägigen Instrumente zur Personalauswahl und Personalführung in internationalen Unternehmen. Lernziele: Die Studierenden sollen den Zusammenhang zwischen Unternehmensorganisation und daraus abgeleiteten Qualifikationskriterien erkennen und herstellen können, um darauf aufbauend den Prozess der Personalauswahl durchführen zu können, um dann geeignete Führungsprinzipien zu entwickeln. Inhalte: Der Zusammenhang zwischen Arbeitsteilung, Koordination und Unternehmensorganisation; Gegenüberstellung von Unternehmenszielen und Individualzielen; Darstellung und kritische Analyse von Organisationsprinzipien; Ableitung von Gesamtaufgaben und Teilaufgaben; Zuordnung von Qualifikationskriterien; Personalauswahlverfahren; Personalentwicklung; Führungsprinzipien; der Einfluss rechtlicher Rahmenbedingungen auf Personalauswahl und -führung Lehrformen: Seminaristischer Unterricht Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte des Moduls 3 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 17: Personalmanagement in internationalen Unternehmen 6. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, das Personauswahl- und Führungsinstrumentarium unter Berücksichtigung multikultureller Besonderheiten angemessen einzusetzen. Lernziele: Die Studierenden sollen den Konflikt zwischen klassischen, betriebswirtschaftlichen Unternehmenszielen multinationaler Unternehmen und der Modifizierungsnotwendigkeit vor dem Hintergrund multikultureller Besonderheiten erkennen können und Problemlösungsmöglichkeiten und Ansätze zur Reduzierung dieser Konflikte aufzeigen können. Inhalte: Dokumentation von Fehlschlägen bei multinational operierenden Unternehmen; Personalauswahlverfahren als Fehlerquelle; Personalführungsverhalten als Fehlerquelle; das Personalentgelt als Fehlerquelle; das Dilemma bei der Berücksichtigung multikultureller Besonderheiten; Erarbeitung von Lösungen anhand einer Fallstudie. Lehrformen: Seminaristischer Unterricht mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zum Modul 16 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 18: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel des Moduls: Kenntnisse der Wirkungen mikro- und makroökonomischer Rahmenbedingungen auf einzelwirtschaftliche Entscheidungen Lernziele: Die Studierenden sollen in der Lage sein, das Wettbewerbsprinzip beschreiben und erklären zu können. Darüber hinaus verstehen sie die Funktionsbedingungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung Inhalte: Gegenstand, Grundbegriffe, Messziffern, Methoden und Probleme der Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftssysteme; Unternehmens- und Haushaltstheorie; Märkte und Preisbildung Lehrformen: Vorlesung, Übung

17 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite 2901 Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 1 und 2 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 19: Makroökonomie und international Economics 4. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, die Wirkung außenwirtschaftlicher Einflussfaktoren in einzelwirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden Lernziele: Die Studierenden sollen grundlegende makroökonomische Theorien zur selbständigen Beurteilung außenwirtschaftlicher Fragestellungen beschreiben, analysieren und beurteilen können. Inhalte: Theorien des Außenhandels Lehrformen: Vorlesung, Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zum Modul 18 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 20: Recht 1. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, einschlägige Rechtsvorschriften in betriebliche Entscheidungsprozesse einzubinden und eine internationale Rechtsvergleichung durchzuführen Lernziele: Die Studierenden sollen den Umgang mit der juristischen Methodik, der Denkweise und der Sprache erlernen und Falllösungen im Wirtschaftsprivatrecht auf der Grundlage einer Rechtsvergleichung erarbeiten können. Inhalte: Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht; BGB AT, Schuldrecht AT u. BT, insbesondere Vertragsrecht; Einführung in das Kollisionsrecht (EGBGB); Rechtsvergleichung, Grundsätze ausländischer Rechtsordnungen; Fälle mit Auslandsberührung, internationales Vertrags- und Gesellschaftsrecht mit Nebengebieten. Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 21: Steuern 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, die Besteuerungssystematik in den betrieblichen Entscheidungsprozess zu integrieren. Lernziele: Die Studierenden sollen in der Lage sein, die betriebswirtschaftlich relevanten Bereiche des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts zu beschreiben und die Auswirkungen dieser Steuerarten auf unternehmerische Entscheidungen erklären zu können. Inhalte: Ertragsteuern: Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer; Besteuerung der natürlichen Personen und der Personengesellschaften; Besteuerung juristischer Personen und deren Anteilseigner nach dem Halbeinkünfteverfahren; Interdependenzen zwischen den Ertragsteuern und der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer; steuerliche Gesamtbelastung unter den Aspekten der Rechtsformwahl, der Standortwahl und der Finanzierung Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte der Module 7 und 9 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 22: Internationales Steuerrecht 6. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Doppelbesteuerungsproblematik Lernziele: Die Studierenden können die Auswirkungen der Besteuerung auf grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten erklären und in den betrieblichen Entscheidungsprozess integrieren. Inhalte: Grundproblematik der Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten international übliche Methoden zu Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach den sog. Doppelbesteuerungsabkommen Ableitung der Besteuerungswirkungen bei in- und outbound-geschäften in den unterschiedlichen Formen des grenzüberschreitenden Engagements (Direktgeschäfte, Betriebsstätte, Personenoder Kapitalgesellschaft) Problematik der Einkunftsabgrenzung und der Verrechnungspreisgestaltung Überblick über die Besteuerungssysteme im internationalen Vergleich Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistung zum Modul 21 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Klausur Modul 23: Wirtschaftsinformatik 1. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden beherrschen den Umgang mit dem PC als Arbeitsinstrument zur Effizienzverbesserung betrieblicher Entscheidungsprozesse Lernziele: Die Studierenden verstehen die prinzipiellen Aufgaben und Problemlösungsprozesse mit Hilfe der Wirtschaftsinformatik. Darauf aufbauend können sie den Einsatz von Hard- und Softwarekomponenten zur Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen durchführen. Inhalte: Standardsoftware: Textverarbeitung und Einsatz der Tabellenkalkulation; SPSS-Software; Web-Benutzung; individuelle Datenverarbeitung; Computersysteme und Konfiguration und Einsatz von Rechnernetzen; Projektorganisation; Daten- und Datenbank-Organisation, Datenbankabfrage; SQL; Geschäftsprozessmodellierung und Entwicklung von Präsentationen. Lehrformen: Seminaristische Lehrveranstaltung mit Laborprojekt Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Präsentation

18 Seite 2902 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr. 37 Modul 24: DV-Anwendungen 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden können einen Internetauftritt eigenständig und anforderungsgerecht erarbeiten Lernziele: Die Studierenden erlernen Kenntnisse über die Gestaltungsprinzipien von Internetseiten und deren Präsentation. Inhalte: Einführung in die Seitenbeschreibungssprache HTML (Textgestaltung, Tabellen, Frames, Formulare, CSS); Navigationsstruktur und Informationsarchitektur; Kriterien für das Webdesign und Erfolgsfaktoren einer Website; Planung, Entwicklung, Implementierung und Präsentation eines Webauftritts für einen konkreten Anwendungsfall; aktuelle Entwicklungstendenzen. Lehrformen: Vorlesung, Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte des Moduls 23 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Präsentation Modul 25: Französisch/Spanisch II 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden können in einer zweiten Fremdsprache kommunizieren. Lernziele: Einfache Vorstellungsgespräche, Telefonieren, Aussagen über Land und Leute, Berufe; Beziehungen, einfache Satzbildung. Inhalte: Begrüßungsformen, Kommunikationsformen, Städte und Regionen, interkultureller Vergleich. Lehrformen: Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Mündliche Prüfung Modul 26: Französisch/Spanisch III 3. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, ansatzweise mit Hilfe der betriebswirtschaftlichen Fachsprache zu kommunizieren. Lernziele: Vergangene Begebenheiten beschreiben, Auskünfte einholen, Projekte beschreiben, einkaufen, bewerten, vergleichen. Inhalte: Landeskundliche Aspekte, interkultureller Vergleich zum Thema Esskultur, Verkehrssituation, Tourismus, Freizeit und Gesundheit. Lehrformen: Übung Voraussetzung für die Teilnahme: Empfehlungsweise Kenntnisse der Lehrinhalte des Moduls 25 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Mündliche Prüfung Modul 27: Schlüsselqualifikationen 2. Semester, 4 SWS, 5 Credits Qualifikationsziel: Vermittlung von Techniken und Instrumentarien sowie wertbezogener Grundlagen des Verhaltens in betrieblichen und organisationalen Prozessen Lernziele: Die Studierenden sollen in der Lage sein, ein Thema bzw. ein Problem auf nach wissenschaftlichen Standards und Prinzipien mit angemessenen Verfahren und Techniken zu behandeln und zu lösen Inhalte: Einführung in die Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens sowie eine inhaltliche Einführung in den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Insbesondere erhalten die Studierenden einen Überblick über Methoden des Literaturstudiums und die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten einschl. von Vorträgen und Präsentationen, dabei werden formale Besonderheiten angloamerikanischer Vorgehensweisen eingeübt. Lehrformen: Vorlesung, Übung, seminaristischer Unterricht; Übung mit englischsprachigen Sequenzen unter Verwendung angloamerikanischer Ansätze Voraussetzung für die Teilnahme: Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Präsentation Modul 28: Bachelor-Thesis einschl. Kolloquium Credits: 15 Qualifikationsziel: Die Studierenden sind in der Lage, eine reale betriebliche Problemstellung unter Einsatz theoretischen Grundlagenwissens im Wege einer schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme zu erarbeiten sowie diese in einem Diskurs vor dem Hintergrund des Theorie-Praxis-Bezuges zu verteidigen. Lernziele: Praktische Problemlösungsfähigkeit mit aktuellen Bezügen auf wissenschaftlich-analytischer Grundlage als schriftliche Ausarbeitung und mündlicher Diskurs. Inhalte: Bachelor-Thesis als anwendungsbezogener schriftlicher Problemlösungskomplex und Kolloquium als mündliche Verteidigung der Ausarbeitung Verwendbarkeit des Moduls: Verwendbar für vergleichbare Bachelor-Studiengänge Voraussetzung für die Teilnahme: Bestandene Prüfungsleistungen zu den Modulen 1 bis 27 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Bachelor-Thesis und Kolloquium. Die Thesis geht zu 7/10, das Kolloquium zu 3/10 in die Note dieses Moduls ein Anlage 2 DIPLOMA Supplement (Title: B. A.) 1. HOLDER OF THE QUALIFICATION 1.1 Family Name/ 1.2 First Name 1.3 Date, Place, Country of Birth 1.4 Student ID Number or Code 2. QUALIFICATION 2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language) Bachelor of Arts (B. A.) Bachelor of Business Administration (BBA), for students enrolled before winter semester 2006/2007 The B. A.-degree stands for the conveyance of substantial practical oriented knowledge, based on the latest theoretical and scientific developments with a focus on applied studies concerning methodological and analytical capabilities. 2.2 Main Field of Study International Business Management/Business Administration

19 Nr. 37 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Seite Institution Awarding the Qualification (in original language) Fachhochschule Fulda, Fachbereich Wirtschaft Status (Type/Control) University of Applied Sciences, State Institution 2.4 Institution Administering Studies (in original language) [same] Status (Type/Control) [same/same] 2.5 Language(s) of Instruction/Examination German and English 3. LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level First degree (6 semesters) 3.2 Official Length of Program 3 years 3.3 Access Requirements German Abitur or Fachabitur or equivalent 4. CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study Full-Time 4.2 Program Requirements Basic studies of general Management and Business Administration problems in an international context. Particular emphasis is placed on the integration of functional areas of Business Management in order to obtain problem solving skills for demanding positions in internationally operating companies and organizations. The studies are concluded by a practical oriented Bachelor Thesis, based on scientific analysis methods. One semester of studies at a foreign partner institution, i.e. United States, UK, Australia, France and Spain is a mandatory part of the program. It is designed to expose the students to different approaches of Business strategy building and decision making. 4.3 Program Details See Transcript for list of courses and grades; and Prüfungszeugnis (Final Examination Certificate). 4.4 Grading Scheme See examination regulations/prüfungsordnung 4.5 Overall Classification (in original language) Based on end of semester exams and ongoing evaluation procedures within the course work for credit award. 5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Study Basically qualifies for postgraduate programs in Business and Management 5.2 Professional Status The BBA degree is a world wide renowned undergraduate degree. It enables its holder to exercise qualified professional work in the fields of Management and Business Administration in an international context. 6. ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information The program is conducted in close collaboration with international partner universities 6.2 Further Information Sources On the institution: 7. CERTIFICATION This Diploma Supplement refers to the following original documents: Urkunde über die Verleihung des Bachelorgrades Prüfungszeugnis Certification Date: (Official Stamp/Seal) Prof. Dr. (Dean) Anlage 3 FACHHOCHSCHULE FULDA UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau geboren am: in: hat im Studiengang Bachelor of Arts (BA) die Prüfung aufgrund der erbrachten Prüfungsleistungen mit der Gesamtnote abgelegt. EINZELERGEBNISSE DER MASTERPRÜFUNG: 1. PRÜFUNGSLEISTUNGEN Gesamtbewertung: 2. BACHELOR-THESIS Thema: Bewertung: 3. PRÜFUNGSLEISTUNGEN NOTE: CP Mathematik Empirie/Statistik Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesses Entscheidungstraining Spezialprobleme der internationalen Unternehmensführung Internationales Management Bilanzen Internationale Rechnungslegung Kostenrechnung Controlling Integriertes Rechnungswesen mit PC-Anwendung Internationales Controlling Finanzierung/Investition Marketingmanagement Internationales Marketing Personalmanagement Personalmanagement in internationalen Unternehmen Grundlagen VWL und Mikroökonomie Makroökonomie u. int. Economics Recht Steuern Internationales Steuerrecht Wirtschaftsinformatik DV-Anwendungen Französisch/Spanisch II Französisch/Spanisch III Schlüsselqualifikationen Bachelor-Thesis einschl. Kolloquium Graduierungsarbeit Professor Opel Dekan Professor Dr. Hans Prüfungsausschussvorsitzender

20 Seite 2904 Staatsanzeiger für das Land Hessen 13. September 2004 Nr Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den konsekutiven Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Master of Arts vom 24. März 2004 Mit Erlass vom 11. August 2004, III /373 (7) 5, habe ich die Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Fulda für den Studiengang Internationales Management mit dem Abschluss Master of Arts vom 24. März 2004 genehmigt. Sie wird hiermit gemäß 38 Abs. 4 HHG bekannt gegeben. Wiesbaden, 25. August 2004 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst III /373 (7) 5 StAnz. 37/2004 S Inhaltsverzeichnis I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Struktur und Dauer des Studiums 4 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen 5 Prüfungsausschuss 6 Prüfungskommissionen 7 Prüfungsbefugnis 8 Bewertung von Prüfungen 9 Versäumnis, Rücktritt 10 Täuschung und Störung 11 Wiederholungen von Prüfungsleistungen 12 Frist für Wiederholungsprüfungen 13 Endgültiges Nichtbestehen von Prüfungsleistungen 14 Nachträgliches Erkennen von Täuschungen, Täuschung bei Zulassung, Zulassungsmängel 15 Einsicht in die Prüfungsunterlagen 16 Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen II. Abschnitt: Akademischer Grad, Curriculum, Prüfungsleistungen, Master-Thesis 17 Akademischer Grad 18 Struktur des Curriculums, der Lehrmodule und der Prüfungsleistungen 19 Anmeldung und Zulassung zu den Prüfungsleistungen sowie zur Master-Thesis 20 Ziel der Master-Thesis 21 Betreuung der Master-Thesis 22 Ausgabe und Abgabe der Master-Thesis 23 Bearbeitungszeit der Master-Thesis 24 Bewertung der Master-Thesis 25 Abschlusszeugnis, Gesamtnoten 26 Master-Urkunde 27 In-Kraft-Treten Anlage 1: Lehr- und Prüfungsinhalte der Module Anlage 2: Diploma-Supplement Anlage 3: Zeugnis I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Bezeichnung von Personen und Funktionen Die Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der weiblichen Form. 2 Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums mit einem Studienschwerpunkt im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die Vergabe der Studienplätze richtet sich nach der Vergabeverordnung des Landes Hessen in der Fassung vom 7. Juni Struktur und Dauer des Studiums Das Studium zum Master of Arts (M. A.) im Postgraduierten- Studiengang Internationales Management umfasst eine Regelstudienzeit von vier Studiensemestern (siehe 17). 4 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen (1) Module, die in anderen Studiengängen erbracht worden sind, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Module sind gleichwertig, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der aufnehmenden Hochschule im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei dieser Gleichwertigkeitsprüfung von Modulen, ECTS-Punkten und ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen ist auch zu berücksichtigen, ob die erworbenen Lernergebnisse bzw. Kompetenzen gleichwertig sind. (2) Bei der Anrechnung von Modulen, ECTS-Credits, Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften sind zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Die Anrechnung bzw. Anerkennung kann mit der Auflage verbunden werden, einzelne Leistungsnachweise innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachzuholen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig. (3) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung. Der Studierende hat die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. (4) Für die Anerkennung im In- und Ausland erbrachter Studienzeiten, Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (5) Die Anerkennungsregelungen der Absätze 1 und 2 beziehen sich auch sinngemäß auf die Anerkennung von Modulen, die in Master- Studiengängen an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden sind. Maßgeblich für die Anerkennung sind die erworbenen Credit-Points der betreffenden Module gemäß Prüfungsausschuss (1) Der Fachbereichsrat bildet einen Prüfungsausschuss. (2) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation des Prüfungswesens am Fachbereich einschließlich der Erteilung der Abschlusszeugnisse und -urkunden zuständig und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. (3) Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen im Fachbereich. Dazu zählen vor allem folgende Aufgaben: 1. Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Prüfungsleistungen und die Master-Thesis, 2. Bestimmung der Prüfungstermine und die Meldefristen für die Prüfungen sowie deren Bekanntgabe durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, 3. Zulassung zu den Prüfungen, 4. Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung, 5. Anrechnung von Prüfungsleistungen und Studienzeiten, 6. Anregung zur Reform der Prüfungsordnung. (4) Dem Prüfungsausschuss gehören 2 Professoren und 1 Studierender des Fachbereichs Wirtschaft an. (5) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und jeweils ein Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat gewählt, die Professoren für zwei Jahre, die Studierenden für ein Jahr. (6) Bei Prüfungsangelegenheiten, die ein studentisches Mitglied des Prüfungsausschusses persönlich betreffen, ruht dessen Mitgliedschaft in Bezug auf diese Angelegenheit. (7) Der Prüfungsausschuss wählt aus dem Kreis der ihm angehörenden Professoren einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. (8) Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die Kenntnisse, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit in Prüfungsangelegenheiten erlangen, verpflichtet. Sie haben das Recht, an den mündlichen Prüfungen als Zuhörer teilzunehmen.

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