EU in Motion - Qualifying for better health care by using the EQF. Good Practice

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1 EU in Motion - Qualifying for better health care by using the EQF Good Practice Durchlässigkeit zwischen beruflicher Qualifizierung und akademischer Bildung Entwicklung dualer Studiengänge (ausbildungsintegrierend) für die Berufe der Krankenpflege, der Hebammen und Physiotherapeuten in Deutschland Begründung Das hier dargestellte Beispiel guter Praxis zeigt exemplarisch auf, wie Übergänge zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie akademischer Qualifizierung für die Gesundheitsberufe in Deutschland geschaffen wurden. Das Beispiel guter Praxis kann insbesondere von den europäischen Ländern genutzt werden, in denen die Ausbildung der Gesundheitsberufe (noch) nicht auf akademischen Niveau angesiedelt ist. Darüber hinaus zeigt das Beispiel zukünftigen Anwendungsbedarf der Qualifikationsrahmenwerke auf nationaler (DQR) und europäischer Ebene (EQR) auf, um die Übergänge zwischen den Bildungssektoren nicht nur auf der Ebene einzelner Institutionen zu verbessern sondern insgesamt für die Gesundheitsberufe in Deutschland zu ermöglichen. Ausgangslage Für die Berufe in der Krankenpflege, der Hebammen und der Physiotherapeuten bestehen in Deutschland bundesweit geltende Berufsgesetze, welche unter anderem festlegen, dass die jeweilige Ausbildung an einer Schule des Gesundheitswesens zu absolvieren ist. Durch diese berufrechtlichen Vorgaben sind z. Zt. keine primärqualifizierenden Studiengänge in den Pflegeberufen, dem Hebammenwesen und der Physiotherapie möglich, die neben der akademischen Qualifikation (Bachelor-Abschluss) auch die Zulassung zum Beruf ermöglichen. Um dennoch 1

2 Möglichkeiten des Studiums in den jeweiligen Berufen zu schaffen, wurden in Deutschland so genannte ausbildungsintegrierende (duale) Studiengänge entwickelt. Entwicklungen und Einflussfaktoren Grundsätzlich wurde in Deutschland zunehmend der Bedarf an einer akademischen Bildung für die Gesundheitsberufe formuliert. Dabei stellen die Berufsverbände eine treibende Kraft dar, da sie die erweiterten und erhöhten Kompetenzanforderungen an die Gesundheitsberufe thematisierten und die Akademisierung forderten (vgl. AGMTG 2001/2008). Diese wurde auch durch eine angestrebte Angleichung an europäische Standards der Ausbildung begründet (vgl. WHO 2000, 2001). Bereits 1991 hatte der Wissenschaftsrat in den Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen in den 90er Jahren die Politik aufgefordert, entsprechende Studiengänge in der Fachrichtung Gesundheit einzurichten. Diese Empfehlungen wurden in Folge wiederholt (vgl. Wissenschaftsrat 1996, 2002) und die Hochschulen haben in der Pflege seit Anfang der 90er Jahre, in der Physiotherapie seit Ende der 90 Jahre und seit 2008 für das Hebammenwesen erste berufsbezogene Studiengänge eingerichtet. Im Zuge des Bolognaprozesses kam es zu einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , der die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium ermöglichte, so dass auf diesem Weg eine Verkürzung des Studiums möglich wurde, wenn Kompetenzen bereits vorab erworben wurden. Die Hochschulrektorenkonferenz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Konferenz der Kultusminister der Länder empfahlen 2003 den Hochschulen, von dieser Möglichkeit, insbesondere durch pauschale Anrechnung beruflicher Weiterbildung, Gebrauch zu machen, um die Begabungs- und Leistungsreserven der auszubildenden Generation auszuschöpfen. Seit 2003 wurde für die Berufe in der Krankenpflege eine Modellklausel in das Berufsgesetz eingeführt (vgl. Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003, 4, Absatz 6), welche ermöglichte, dass die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege modellhaft an einer Hochschule angesiedelt werden konnte. Aktuell wird ein Gesetzesentwurf von der Bundesregierung beraten, ob eine entsprechende Modelklausel in die Berufsgesetze der Hebammen und Physiotherapeuten eingeführt wird 1. Im Jahr 2007 stützte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten grundsätzlich die Akademisierungsbestrebungen der Gesundheitsberufe und rief insbesondere die medizinischen Fakultäten dazu auf, Verantwortung für die Ausbildung zu übernehmen (vgl. Gutachten 2007). 1 weitere Informationen unter: sort=3&direction=desc; Zugriff am

3 Beteiligte Auf der politischen Ebene: Bundesministerium für Gesundheit, Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Wissenschaftsrat, Berufsverbände. Auf der Entwicklungsebene: Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, der Schulen des Gesundheitswesens, Aufsichtsbehörden für die Hochschulen und für berufliche Ausbildung und Zulassung, Akkreditierungsagenturen. Entscheidungsträger Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, der Schulen des Gesundheitswesens, Aufsichtsbehörden für die für die Hochschulen (Kultusministerien der Bundesländer) und für die berufliche Ausbildung und Zulassung, Akkreditierungsagenturen. Zeitlicher Rahmen Die ersten Studiengänge in der Pflege gingen auf Entwicklungen Anfang der 90er Jahre zurück. Pflege- und Gesundheitswissenschaftliche Studiengänge, auf die eine berufliche Ausbildung angerechnet wurden, kamen im Zuge der Umstellung von Diplomstudiengängen auf Bachelor-Studiengänge seit Anfang 2000 auf. Studiengänge für Physiotherapie entstanden erstmals Ende der 90er Jahre in Deutschland, sie wurden mehrheitlich direkt als ausbildungsintegrierende Bachelor- Studiengänge konzipiert. Ein erster ausbildungsintegrierender Studiengang für Hebammen begann im Oktober Die Entwicklung ist in allen Berufen noch nicht abgeschlossen. Verfahren Insgesamt handelt es sich um Studiengänge, die eine berufliche Ausbildung an einer Schule des Gesundheitswesens, die zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung führt und sowohl theoretischen/praktischen Unterricht und eine praktische Ausbildung umfasst, mit einem berufsbezogenen Studium verbindet. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten so einen beruflichen Bildungsabschluss in dem jeweiligen Gesundheitsberuf und den Bachelor-Abschluss. Die Integration der schulischen und hochschulischen Ausbildung erfolgt über Kooperationsbeziehungen, welche u. a. die zeitlich parallele Organisation und die curriculare Abstimmung der beiden Ausbildungsgänge vorsieht. Weiterhin werden Verfahren zur Anrechnung eingesetzt, um die Gesamtausbildungszeit von sonst insgesamt 6 Jahren auf 4-5 Jahren zu reduzieren. 3

4 Die berufliche und akademische Ausbildung für die ausgewählten Berufe werden durch unterschiedlichste Modelle der Studiengangskonzeption miteinander verzahnt. Diese sind: a. Anrechnung der beruflichen Ausbildung auf das sich anschließende Studium (Pflege, Physiotherapie, Hebammen) Voraussetzung zum Studium ist ein Ausbildungsplatz an einer mit der Hochschule kooperierenden Schule und in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung. Zeitlich parallel zur Berufsausbildung wird ein hochschulisches Studienangebot absolviert. Nach Abschluss der Berufsausbildung werden Teile davon pauschal auf das Studium angerechnet, so dass sich das in der Regel noch zu absolvierende Studium verkürzt. b. Das Studium wird auf die sich anschließende Berufsausbildung angerechnet (derzeit Pflege, potentiell auch für die anderen Berufe möglich) Ein primärqualifizierendes Studium, welches den Vorgaben der Berufsgesetze folgt, wird an einer Hochschule absolviert. Kooperationsbeziehungen zwischen der Hochschule und den Schulen und die Orientierung des Studiums an den Vorgaben der Berufsgesetze ermöglichen die pauschale Anrechnung des Studiums auf die sich anschließende berufliche Ausbildung. Dies ist auf Grundlage der Berufsgesetze möglich, wenn eine gleichwertige Ausbildung von den zuständigen Behörden als solche anerkannt wird und das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist. c. Berufsqualifizierendes Studium auf Grundlage der Modellklausel im Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 ( 4, Absatz 6) Die Hochschule übernimmt hier die Verantwortung für die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung gemäß den Vorgaben des Krankenpflegegesetzes. Dabei bestehen Kooperationsbeziehungen zwischen der Hochschulen und ausgewählten Krankenpflegeschulen, um die praktische Ausbildung zu gewährleisten. Nach drei Jahren Vollzeitstudium kann das Examen als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. als Gesundheits- und Krankenpfleger abgelegt werden, nach einem weiteren Jahr wird der Bachelor-Abschluss in Pflege erworben. d. Anerkennung eines an einer europäischen Hochschule erworbenen Studienabschlusses (Bachelor) als Voraussetzung zur Zulassung zum Beruf in Deutschland (derzeit Physiotherapie) Das Studium wird an einer europäischen Hochschule absolviert und führt in diesem Land neben dem Erwerb des Bachelor-Abschlusses auch zur Anerkennung im Beruf. Diese wird auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG in Deutschland anerkannt, so dass die Absolventinnen und Absolventen zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. 4

5 Zertifikate Hochschulabschluss: Hochschule Berufliches Examen: Schule des Gesundheitswesens Qualitätssicherung Die ausbildungsintegrierenden Studiengänge unterliegen den üblichen Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Landesbehörden (Kultusministerium). Darüber hinaus sind Bachelorstudiengänge durch anerkannte Akkreditierungsagenturen zu akkreditieren, so dass damit die Qualität der Studiengänge gesichert wird. Die Modellstudiengänge werden z. T. evaluiert. Die qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz von Studienleistungen durch außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden gemäß des Beschlusses der KMK vom im Rahmen der Akkreditierung überprüft. Für die Qualitätssicherung der Anrechnungsverfahren wurden im Rahmen unterschiedlicher Modellvorhaben (Projekt Ankom/ BLK-Modellprojekt) hochschulübergreifende Gütekriterien 2 und Leitlinien 3 entwickelt. Darüber hinaus wurden - angelehnt an internationale Vorbilder - Qualitätskriterien und Prinzipien für den Einsatz von Anrechungsverfahren an der Alice Salomon Hochschule entwickelt (vgl. Räbiger 2008, Machocki/Räbiger 2006). Erfolgt die Anrechnung der Studienleistung auf die Berufsausbildung, ist eine Genehmigung durch die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde erforderlich. Ausgewiesene Verfahren der Qualitätssicherung dieser Anrechnung sind nicht bekannt. Herausforderungen Die ausbildungsintegrierenden Studiengänge stehen in der anerkannten Tradition dualer Studiengänge, welche seit den 70er Jahren an deutschen Hochschulen eingeführt wurden (vgl.: Weber, Merx 2005). Dennoch wurde mit der Einführung der ausbildungsintegrierenden Studiengänge im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften eine kontroverse Diskussion über deren akademische Wertigkeit geführt. Zentraler Kritikpunkt war dabei, dass eine, auf Grundlage der Anrechnung der beruflichen Ausbildung, verkürzte Studienzeit nicht zu einer vollwertigen akademischen Qualifikation führen könne (vgl. Grewe 2006). Dies führte z. T. dazu, dass Universitäten die Zulassung von Bachelor-Absolventinnen und Absolventen zu Master-Studiengängen verweigerten, wenn diese ihren Bachelor- Abschluss in einem so genannten Anrechnungsstudiengang erworben hatten. Verbunden mit dieser Kritik war auch die Befürchtung, dass durch die Einführung ausbildungsintegrierender Studiengänge die flächendeckende Entwicklung primärqualifizierender Studiengänge letztendlich verzögert werden könnte und damit auch im akademischen Bereich ein Sonderweg für die Qualifizierung der Gesundheitsberufe in Deutschland zementiert wird. 2 vgl. am vgl.: Zugriff am

6 Resultate Die ausbildungsintegrierenden Studiengänge stellen Modelle dar, die berufliche Ausbildung der Gesundheitsberufe mit der akademischen Bildung zu verzahnen. Damit wird den beruflich Qualifizierten bzw. den in Ausbildung befindlichen Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen und PhysiotherapeutInnen der Zugang zur akademischen Bildung im jeweiligen Fach ermöglicht. In jüngster Zeit werden Modelle einer grundständigen akademischen Qualifizierung in den jeweiligen Berufsfeldern erprobt. Durch unterschiedliche Verfahren der Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen wird doppeltes Lernen vermieden und die Ausbildungszeiten einem europaweit üblichen Standard angeglichen. Ebenso wurden Kooperationsformen zwischen Hochschulen (in der Regel Fachhochschulen) und Schulen des Gesundheitswesens realisiert, so dass auf der institutionellen Ebene eine Verzahnung beruflicher und akademischer Ausbildungsgänge angebahnt wurde. Damit konnten regionale Bildungsnetzwerke gebildet und Synergien durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung in der Lehre genutzt werden. Nachhaltigkeit Auf Grundlage der Modellklausel im Krankenpflegegesetz wurde ein zeitlich befristeter Modellstudiengang entwickelt; alle anderen hier dargestellten ausbildungsintegrierenden Studiengänge sind reguläre Stundienangebote. Der Verbreitungsgrad ist bezogen auf die einzelnen Berufsgruppen sehr unterschiedlich: so sind in der Pflege und der Physiotherapie bundesweit Studiengänge vorhanden, während im Hebammenwesen ein erstes Studienprogramm startet. Insgesamt ist, durch die Empfehlungen des Sachverständigenrates und dem Vorschlag der 80. Gesundheitsministerkonferenz zur Aufnahme von Modellklauseln analog 4 KrPflG in die Berufsgesetze der nichtärztlichen Heilberufe, eine Tendenz zur Einführung primärqualifizierender Studienangebote zu erkennen. Ausblick Konkret wurde die Entwicklung ausbildungsintegrierender Studiengänge durch die fehlende lernergebnisorientierte Beschreibung der Ausbildungsziele in den Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe erschwert. Dies sowie die fehlende Zuordnung der Abschlussqualifikationen zu einem Qualifikationsrahmenwerk erforderten, dass die einzelnen Hochschulen die Lernergebnisse definieren müssten, welche im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben werden. Darüber hinaus wurden an den Hochschulen aufwändige Verfahren entwickelt, um das Hochschulniveau dieser Lernergebnisse zu sichern und darüber die Gleichwertigkeit nachweisen zu können (vgl. Machocki & Räbiger 2006; Piechotta & Pehlke-Milde 2007; Stamm-Riemer u. a. 2008). In Hinblick auf die Zielsetzung des Projekts EU in Motion ergibt sich in Hinblick auf die zukünftige Umsetzung des EQR konkreter Handlungsbedarf, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Qualifizierung und akademischer Bildung weiter zu verbessern. Die lernergebnisorientierte Beschreibung der Ausbildungs- und Qualifikationsziele in den Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe sowie die 6

7 abschlussbezogene Zuordnung der jeweiligen Bildungsabschlüsse zu den Qualifikationsrahmenwerken könnte die Durchlässigkeit im Bildungsbereich für die Gesundheitsberufe in Deutschland insgesamt verbessern. Literatur: Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (AG MTG) (2001): Hochschulausbildung der Medizinalfachberufe hat die Zukunft schon begonnen? Symposium der Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (AG MTG) am 20. November Bonn. Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (AG MTG) (2001): Positionspapier der AG MTG zur Akademisierung der Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe. Juni Grewe, Annette (2006): Statement für den Fachbereich Pflege und Gesundheit der Fachhochschule Fulda. In: Akademisierung der Gesundheitsberufe. Primärqualifizierung versus Weiterbildung. Unveröffentlichter Tagungsreader der studentischen Fachtagung am 30. Novembner Fachbereich Pflege & Gesundheit, Fachhochschule Fulda. Gutachten 2007 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Deutscher Bundestag. Drucksache 16/6339. Kultusministerkonferenz (KMK) (2002): Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

8 Machocki, Sieglinde & Räbiger, Jutta (2006): Die Anerkennung vorgängigen Lernens an der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin. In: Hochschule und Weiterbildung 1/2006. Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e. V. Hamburg. Piechotta, Gudrun & Pehlke-Milde, Jessica (2008): Die Anrechnung von berufsbezogenen Kompetenzen im Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement an der Alice-Salomon Fachhochschule Berlin. Das Modul Berufsbezogene Reflexion. In: PrInterNet, S. S Räbiger, Jutta (2008): Prinzipien und Qualitätskriterien für Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Studiengänge, unv. Manuskript, Juni Stamm-Riemer, Ida; Loroff, Claudia; Minsk, Karl-Heinz & Freitag, Walburga: Die Entwicklung von Anrechnungsmodellen. Zu Äquivalenzpotenzialen von beruflicher und hochschulischer Bildung. His: Forum Hochschule 13/ Weber, Helmut & Merx, Volker (2005):»Dualität im Wandel der Zeit«. Fachvortrag im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum BLK-Programm am 23./24. Juni 2005 in Fulda. In: Bund-Länder-Kommission (2005): Weiterentwicklung dualer Studienangebote im tertiären Bereich. Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung, Heft 132. Weltgesundheitsorganisation (2000): Erklärung von München: Pflegende und Hebammen ein Plus für die Gesundheit. Kopenhagen: WHO Regionalbüro für Europa. Weltgesundheitsorganisation (2001): Europäische Union Standards für Pflegende und Hebammen: Information für EU-Beitrittsländer. Kopenhagen: WHO Regionalbüro für Europa. Wissenschaftsrat (1991): Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen in den neunziger Jahren. Köln. Wissenschaftsrat (1996): Empfehlungen zur weiteren Differenzierung des Tertiären Bereichs durch duale Fachhochschul-Studiengänge. Berlin. Wissenschaftsrat (2002): Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen. Berlin. 8

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