JUSTIZBLATT R H E I N L A N D - P F A L Z

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1 JUSTIZBLATT R H E I N L A N D - P F A L Z ZKZ A M T S B L AT T D E S M I N I S T E R I U M S D E R J U S T I Z U N D F Ü R V E R B R A U C H E R S C H U T Z 66. Jahrgang Mainz, den 30. April 2012 Nummer 6 INHALT Seite Bekanntmachungen Vereinbarung über die freizügige Ver wen - dung von Abdrucken von Gerichts kos tenstemplern Widerruf der Genehmigung von Gerichtskostenstemplern Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Vollstreckungsbeamten im Jahre Zusammensetzung von Richter-, Staats - anwalts-, Personal- und Schwerbehin derten vertretungen Änderung des Verzeichnisses der Mitglie - der der Anwaltsgerichte und des An waltsgerichtshofs 144 Mitteilungen aus dem Ministerium 144 Personalnachrichten und Stellenausschreibungen 145 Bekanntmachungen *) Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern vom 28. März 2012 ( ) 1. Die Landesjustizverwaltungen haben die nachstehende Vereinbarung getroffen, die nach ihrer Nummer 3 am 1. April 2012 in Kraft tritt: Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern 1. Gerichtskosten in Verfahren vor den ordentlichen Ge - richten und in Angelegenheiten der freiwilligen Ge - richtsbarkeit sowie Kosten in Justizverwaltungs ange - le gen heiten können auch mit Abdrucken von Ge richts - kostenstemplern eines anderen Landes entrichtet werden, sofern diese von allen Landes justiz verwal - tun gen gemeinsam als Zahlungsnachweis zugelassen oder anerkannt worden sind. Für die Bezahlung von *) Nicht in der Sammlung ejvv RPf enthalten Geldstrafen, Geldbußen und anderen nach der Ein - for de rungs- und Beitreibungsanordnung einzuzie hen - den Ansprüchen dürfen Abdrucke von Gerichts kos - tenstemplern eines anderen Landes nicht verwendet werden. 2. Die Länder sehen davon ab, sich gegenseitig einen Aus gleich zu gewähren. 3. Diese Vereinbarung tritt mit dem 1. des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die letzte unterzeichnete Vereinbarung beim Niedersächsischen Jus - tiz ministerium eingegangen ist. Das Niedersächsische Justizministerium teilt den anderen Beteiligten den Zeitpunkt des Eingangs der letzten unterzeichneten Ver einbarung mit. Gleichzeitig tritt die bisherige Frei - zügigkeitsvereinbarung außer Kraft. Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist allen anderen Beteiligten gegenüber schriftlich zu erklären. Die Kündigung durch einen Beteiligten lässt die Gül - tigkeit der Vereinbarung zwischen den anderen Be - teiligten unberührt. 2. Die Bek. JM vom 1. September 1995 ( /95) JBl. S. 215 ist gegenstandslos. 143

2 Widerruf der Genehmigung von Gerichtskostenstemplern vom 3. April 2012 (5220 E bis 6) Die Genehmigungen zur Verwendung der Gerichts kos ten - stempler folgender Verwender wurden mit Wirkung vom 1. März 2012 widerrufen: Rechtsanwältin Doris-Geerd Kilian-Maisner, Rechts - anwalt Klaus K. Michels, Breitestr. 13, Siegburg; Francotyp-Postalia-Gerichtskostenstempler mit der Kenn - ziffer/klischee-nummer 516 Rechtsanwälte Klaus Grützner und Ralf H. Sterzbach, Bahnhofstr. 14, Eitorf, Francotyp-Postalia-Gerichts - kosten stempler mit der Kennziffer/Klischee-Nummer 661 Rechtsanwalt Schodruch (Nachfolgerin: Rechtsanwältin Sylvia Schodruch, Hubertusstr. 1, Hennef; Franco - typ-postalia-gerichtskostenstempler mit der Kennziffer/ Klischee-Nummer 686 Rechtsanwalt Gunter Kau, Brölstr. 42, Ruppich - teroth; Francotyp-Postalia-Gerichtskostenstempler mit der Kennziffer/Klischee-Nummer 723 Rechtsanwälte Dr. Hans Ledschbor, Jochen Ledschbor und Axel Klerings, Wilhelmstr. 62, Siegburg; Fran co - typ-postalia-gerichtskostenstempler mit der Kennziffer/ Klischee-Nummer 1005 Rechtsanwälte Bernd M. Heinemann, Martin Schonlau und Angelika Pinner, Bonner Str. 158, St. Augustin; Francotyp-Postalia-Gerichtskostenstempler mit der Kenn - ziffer/klischee-nummer 1165 Abdrucke der Gerichtskostenstempler, die nach diesem Zeitpunkt gefertigt wurden, sind ungültig. Eine missbräuchliche Verwendung der genannten Ge - richts kostenstempler ist unverzüglich anzuzeigen. Zusammensetzung von Richter-, Staatsanwalts-, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen vom 16. April 2012 ( ) 1. In der Zusammensetzung des Präsidialrats der ordent - lichen Gerichtsbarkeit hat sich die folgende Änderung ergeben: Herr Präsident des Oberlandesgerichts Hans-Josef G r a e f e n, Oberlandesgericht Koblenz, hat gemäß 34 LRiG sein Amt als Stellvertretender Vor - sitzender niedergelegt und ist damit aus der Richter - vertre tung ausgeschieden. Erste Stellvertreterin der Vorsitzenden ist nunmehr: Präsidentin des Landgerichts Marliese D i c k e, Landgericht Mainz. 2. Die vom 18. Oktober 2010 ( ) JBl. S. 132 ist damit teilweise gegenstandslos. Änderung des Verzeichnisses der Mitglieder der Anwaltsgerichte und des Anwaltsgerichtshofs vom 25. April 2012 ( ) Bek. MJV vom 23. August 2011 ( ) JBl. S. 104 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Vollstreckungsbeamten im Jahre 2011 vom 11. April 2012 ( ) (2009) (2010) 2011 Zahl der 1. vom Vollstreckungsbeam - ten persönlich bewirkten Zustellungen (83.540) (82.845) Zustellungen unter Mitwirkung der Post ( ) ( ) Protestaufträge (104) (78) Zwangsvollstreckungsund sonstigen Aufträge ( ) ( ) durchgeführten Versteigerungen (258) (257) Vorpfändungen (2.356) (2.259) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden (40.987) (41.471) Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ( ) ( ) Für den ausgeschiedenen Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Lothar Mille und den ebenfalls ausgeschiedenen Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Patrick Reiner wurden Frau Richterin am Oberlandes - gericht Dr. Ellen Janßen und Herr Richter am Oberlandes - gericht Thomas Henrichs mit Wirkung vom 25. April 2012 zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz bestellt. Mitteilungen aus dem Ministerium Kreative Justiz eine Bilanz des Ideenmanagements Nach dem Start des Ideenmanagements in der rheinlandpfälzischen Landesverwaltung vor sechs Jahren ist auch für die Justiz eine positive Bilanz zu ziehen wurden das so genannte Vorschlagswesen und als neue Komponente die Einrichtung von Qualitätszirkeln im Ideenmanagement zusammengefasst. Damit sollten die Qualität und Bürger - freundlichkeit der öffentlichen Verwaltung erhöht, die Ar - beits sicherheit, der Gesundheits- und Umweltschutz verbessert und Kosten eingespart werden. 144

3 Für den Bereich der Justiz ist dies gelungen: Aktuell existieren weit über 100 Qualitätszirkel, die dem strukturierten Austausch und der Ideenfindung dienen. Wesentliches Element der Qualitätszirkelarbeit ist die freiwillige Teilnahme. Die Problemstellungen kommen in der Regel aus dem eigenen Arbeitsbereich und können auch von den Mitgliedern vorgeschlagen werden. Der Qualitäts zirkel soll in regelmäßigen Abständen tagen und zwar während der Dienstzeit. Wegen der Einbindung in den Dienst betrieb ist allerdings eine Prämierung der Ideen der Qualitätszirkel nicht möglich. Eine Liste der aktuellen Zirkel steht auf dem SharePoint zur Verfügung (SharePoint/ Justizprojekte/ Qualitätszirkel in der Justiz). Das zweite Standbein des Ideenmanagements das Vor - schlagswesen hat seit der Neuregelung 2006 einen großen Sprung nach vorne getan. Die Zahl der eingereichten Vor - schläge hat sich im Vergleich zu den Vorjahren vervielfacht und liegt bei durchschnittlich 30 pro Jahr. Das laufende Jahr hat vielversprechend begonnen: Anfang März waren bereits zehn Vorschläge eingegangen. Das lässt erwarten, dass der Durchschnittswert in diesem Jahr übertroffen wird. Neben der kreativen Gestaltung der eigenen Arbeitswelt, der Verbesserung der Arbeitsabläufe bzw. der Kosten redu - zierung ist ein angenommener Verbesserungsvorschlag auch mit einer Anerkennungsprämie verbunden. In den ver - gange nen Jahren konnten Prämien in Höhe von insgesamt 3.595,-EUR sowie weitere Sachpreise gewährt werden. Da - neben nimmt jeder zugelassene Vorschlag an einer jähr - lichen Verlosung von Sachpreisen teil. Durch die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum Ideen management im vergangenen Jahr wurde das Vor - schlagswesen nochmals attraktiver gestaltet, so sind seitdem Vorschläge aus dem eigenen Aufgabenbereich generell zugelassen. Damit soll erreicht werden, dass Ideen aus den Bereichen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mit arbei ter besonders kompetent sind, nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Resultiert der Vorschlag aus der pflicht ge - mäßen Aufgabenerledigung, kann keine Geld prämie, je doch ein Sachpreis gewährt werden. Die Neuregelung hat auch zu Steuererleichterungen geführt: Prämien bis EUR werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in voller Höhe ausgezahlt, da der Arbeitgeber die auf die Prä mien - zahlung entfallende Einkommenssteuer trägt. Das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen ist einfach: Im SharePoint steht ein Formular zum Download bereit (SharePoint/ Justizprojekte/ Ideenmanagement/ For - mu lar: Vorschlag). Sie können dort auch auf weitere In - forma tionen zum Ideenmanagement zugreifen. Bei allen Ge richten und Justizbehörden des Landes beraten Ideen - koordinatorinnen und Ideenkoordinatoren und helfen, Ihre Ideen auf den Weg zu bringen. Machen Sie also mit und gestalten Sie mit Ihren guten Ideen eine moderne und zukunftsfähige Justiz in Rhein land- Pfalz. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Personalnachrichten in der Internetversion leider nicht veröffentlicht werden! Personalnachrichten und Stellenausschreibungen 145

4 Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Personalnachrichten in der Internetversion leider nicht veröffentlicht werden! Finanzielle Gesamtverantwortung Vertretung der Anstalt nach außen Gremienarbeit (zum Beispiel Anstaltsbeirat) Öffentlichkeitsarbeit. Interesse für die vielfältigen Tätigkeiten im Justizvoll - zugs dienst wird vorausgesetzt. Wir suchen eine überdurchschnittlich qualifizierte Per - sön lichkeit, die ihre Qualifikation durch eine Verwendung in verschiedenen Führungsfunktionen nachgewiesen hat und über umfangreiche Kenntnisse für den gesamten Be - reich des Justizvollzuges verfügt. Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare Ausbildung. Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis ist nach Vor - liegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Bewerbungen werden bis 31. Mai 2012 erbeten an das Ministerium der Justiz Abteilung 5 Strafvollzug Ernst-Ludwig-Straße Mainz. Stellenausschreibungen vgl. Nummer 2 der VV JM vom 25. Juni 1990 ( /90) JBl. S. 120 Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Stelle für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsiden ten des LG in Kaiserslautern 1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am AG als weitere Aufsicht führende Richterin oder weiterer Aufsicht führender Richter in Koblenz 1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am AG in Ludwigshafen 1 Stelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt bei der StA in Trier Es wird Bewerbungen entgegengesehen um den Dienstposten der Leiterin oder des Leiters der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken. 1 Stelle der Besoldungsgruppe A 16 für eine Leitende Re - gierungsdirektorin oder einen Leitenden Regie rungs direk - tor als Leiterin oder Leiter der Justiz voll zugs anstalt Zwei brücken. Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine Ein - rich tung für den Straf- und Untersuchungshaftvollzug an männ lichen und weiblichen Inhaftierten. Im Berufs bil dungs - zen trum der Anstalt werden männliche und weibliche In - haf tierte aus ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland ausgebildet. Die Anstalt verfügt über 494 Haftplätze. Das Aufgabengebiet hat folgende Schwerpunkte: Dienststellenleitung Personalführung Fach- und Organisationsverantwortung für die ge samte Behörde Es wird Bewerbungen entgegengesehen um die zu besetzende Stelle einer Dezernentin/eines Dezernenten in der Leitung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken mit dem Aufgabenschwerpunkt Vollzugsabteilungen. Interesse für die vielfältigen Tätigkeiten im Justizvoll - zugs dienst und die Bereitschaft, auch in anderen Justiz voll - zugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzt werden zu können, wird vorausgesetzt. Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Rechts - wissenschaften oder eine vergleichbare Ausbildung. Idea ler - weise sind Sie Volljuristin oder Volljurist mit mindestens zwei befriedigenden Examina und verfügen bereits über Rechtskenntnisse für den gesamten Bereich des Justiz voll - zuges. Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis ist nach Vor - liegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Bewerbungen werden bis 31. Mai 2012 erbeten an das Ministerium der Justiz Abteilung 5 Strafvollzug Ernst-Ludwig-Straße Mainz. Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.h. oder 50 v.h.) besetzt werden, soweit nicht im Ein - zel fall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen ( 10 Abs. 1 Satz 2 LGG, 5 Abs. 1 LRiG i.v. mit 10 Abs

5 Satz 2, 2. Halbsatz LBG). Soweit sich Richterinnen oder Richter un ter Angabe des entsprechenden vom-hundert- Satzes auf eine Stelle in Teilzeitform bewerben, kann die Bewerbung nur berücksichtigt werden, wenn die Richterin oder der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeit be schäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Ge richtszweiges verwendet zu werden. Unab - hängig davon sind Be werbungen auf eine Stelle in Teil zeit - form die sonstigen Er klärungen zum Vorliegen der Voraus - setzungen nach 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LRiG, 87 a Abs. 1, 80 a Abs. 2 Satz 1 LBG und die Dauer der beantragten Teil zeit be schäftigung beizufügen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass bei Be set - zung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.h.) die,,zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleich zeitig besetzt werden kann; Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.b. 75 v.h.). Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind erwünscht. 147

6 HERAUSGEBER: Ministerium der Justiz und für Verbraucher schutz Rheinland-Pfalz, Post fach 32 60, Mainz, Ernst-Lud wig- Straße 3, Mainz, Te lefon ( ) 1 60 (Vermittlung) Justizvollzugsanstalt Diez Limburger Str Diez Postvertriebsstück ZKZ Entgelt bezahlt DRUCK und VERLAG: JVA Diez Druckerei, Limburger Str. 122, Diez, Telefon ( ) , Telefax ( ) jbl.jvadz@vollzug.mjv.rlp.de ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSBEDINGUNGEN: Das Justizblatt Rheinland-Pfalz erscheint nach Bedarf. Bezugs preis halbjährlich 11,76 EUR. Be stellungen sind unmittelbar an den Verlag zu richten. Abbestellun gen zum oder müssen bis spätestens bzw beim Verlag vorliegen. Einzelpreis (auch für Nachbestellungen des laufenden oder eines früheren Jahrgangs) 1,38 EUR zuzüglich Versandkosten. 148

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