Planungshinweise Löschwassertechnik

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1 Wandhydranten Löschwasser-Einspeise und Entnahmeeinrichtungen Füll- und Entleerungsstationen Druckerhöhungsanlagen

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3 Planungshinweise Löschwassertechnik Artikel-Nr.: Ausgabe: März 2008 Herausgeber: GLORIA GmbH Diestedder Straße Wadersloh Tel / Nachdruck und sonstige Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GLORIA GmbH gestattet. Die Urheberrechte und die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor Technische Änderungen vorbehalten Seite 3

4 Hinweise für den Benutzer Diese Broschüre ist alle Personen gerichtet, der sich mit der Planung und Auslegung von Löschwasseranlagen beschäftigen. Angesichts der vielfältigen örtlichen Gegebenheiten und der anwendbaren Normen ist es besonders wichtig, für den Bedarfsfall bereits in der Projektierungsphase das richtige Konzept auszuwählen. Dieses Dokument soll Sie bei der Konzipierung solcher Anlagen unterstützen. Schwerpunkte bilden die aktuellen Normen und deren Umsetzung. Als weitere Grundlage der behandelten Themen sind umfangreiche Erfahrungen während der Entwicklung und dem Betrieb von Löschwasseranlagen herangezogen worden. Diese Planungshinweise können jedoch nicht als alleiniger Leitfaden sein und die Kenntnisse der gelten Vorschriften und Normen ersetzen. Für den Umgang mit dieser Broschüre werden vielmehr grundlegende Kenntnisse im Bereich Sanitärinstallation und baulicher Brandschutz vorausgesetzt. Als Komplettanbieter im Bereich Löschwassertechnik wird GLORIA einem hohen Anspruch gerecht und entwickelt die eigene Produktpalette entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft ständig weiter und ist auch im Bereich der nationalen Normung wie auch im europäischen Normungswesen tätig. Somit ist diese Broschüre ein Produkt der aktuellen Informationen auf der Planungsseite und aktiver Mitgestaltung im Normungswesen sowie jahrelanger Kompetenz auf der Herstellerseite. Seite 4 Technische Änderungen vorbehalten

5 Inhaltsverzeichnis Hinweise für den Benutzer... 4 Inhaltsverzeichnis Planung einer Löschwasseranlage Rechtliche Grundlagen Fachplaner Fachfirma für die Anlagenerrichtung Planungsablauf Informationsbeschaffung Löschwasserbereitstellung Auswahl einer Löschwasseranlage Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen Konzeptionierung des Rohrleitungssystems Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen Absprache von Sonderausführungen mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen Genehmigung des Anschlusses an das Trinkwassernetz durch den Wasserversorger Dokumentation der Löschwasseranlage Löschwasseranlagen trocken Schematische Darstellung Definition und Einsatzbereich Allgemeine Anforderungen besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen Be- und Entlüfter für Löschwasseranlagen trocken Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen trocken Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten Schematische Darstellung Definition und Einsatzbereich Allgemeine Anforderungen besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Druckerhöhungsanlagen in Trinkwasser-Installationen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ S nach DIN Be- und Entlüfter in Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten Löschwasseranlagen nass Schematische Darstellung Definition und Einsatzbereich Allgemeine Anforderungen besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen nass Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, Typ F nach DIN Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN Wandhydranten mit Schaummittelzumischung ( Schaum-Wasser-Wandhydranten ) Löschwasseranlagen nass/trocken Schematische Darstellung Definition und Einsatzbereich Allgemeine Anforderungen besondere Anforderungen an Rohrleitungssystem und Armaturen Füll- und Entleerungsstationen Hinweise zur Sanitärinstallation Hinweise zur Elektroinstallation Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen nass/trocken Wandhydranten für Löschwasseranlagen nass/trocken automatische Entleerungseinrichtungen Hydraulische Entleerungseinrichtungen elektrische Entleerungseinrichtungen Be- und Entlüfter in Löschwasseranlagen nass/trocken Normverzeichnis Technische Änderungen vorbehalten Seite 5

6 Seite 6 Technische Änderungen vorbehalten

7 1 Planung einer Löschwasseranlage 1.1 Rechtliche Grundlagen Vor der Planung einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Es sind die jeweiligen Landesbauordnungen, für die Objektart geltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (z.b. Hochhausrichtlinie, Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Garagenverordnung) sowie die anerkannten Regeln der Technik dabei unbedingt zu berücksichtigen. Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und die weitere Fachplanung der Löschwasseranlagen sind Angaben und Genehmigungen bei den für den Brandschutz zuständigen Stellen, wie z.b. Bauaufsicht, Feuerwehr, Gutachter, einzuholen. Darüber hinaus sind dem Wasserversorgungsunternehmen die zur Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen) vorzulegen. Löschwasseranlagen dürfen nur durch eine Fachfirma geplant und errichtet werden. Der Einbau muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Es dürfen zudem grundsätzlich nur Bauteile verwendet werden, die den geltenden Normen, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen entsprechen und als Betriebssicher gelten. Ausnahmen sind in jedem Fall von der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen und von Ihr freigeben zu lassen. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall zum Einsatz. Sind sie mit Wasser gefüllt und nicht durchflossen, besteht die Gefahr, dass das Wasser so lange in den Anlagen verbleibt, so das es hygienisch bedenklich wird. Sind solche Anlagen mit der Trinkwasserversorgungsanlage verbunden, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar. Bei der Planung muss daher darauf geachtet werden, dass sich entweder stagnierendes Wasser nicht bilden kann oder aber, dass es mit Sicherheit von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird. Anlagen in denen Löschmittelzusätze verwendet werden, dürfen nur mittelbar angeschlossen werden. Jeder Planer sollte deshalb, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, sein Augenmerk nicht nur auf die Einhaltung der Brandschutzanforderungen richten, sondern muss auch die hygienische Anforderungen bei seiner Anlagenauslegung zwingend beachten. Gerade bei der Löschwassertechnik ist wegen der Kompliziertheit der Materie ein hohes Risiko durch Planungs- und Ausführungsfehler gegeben. Die sich daraus ergebenen Konsequenzen im Schadensfall, können typischer Weise erst nach Jahren auftreten. 1.2 Fachplaner Die Planung ist von fachkundigen Personen auszuführen, der im allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel als Fachplaner bezeichnet wird. In Anlehnung an DIN und DIN kann als fachkundig gelten, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften ist dabei unabdingbar. Je nach Objekttyp und Bauauflagen kann zudem die Auflage bestehen, dass zusätzlich zu den Arbeiten des Fachplaners für die technische Auslegung der Anlage auch ein Brandschutzgutachten zu einen Brandschutzsachverständigen zu erstellen ist. 1.3 Fachfirma für die Anlagenerrichtung Die Errichtung von Löschwasseranlagen darf nur durch eine Fachfirma im Sinne von DIN erfolgen. Als Fachfirma gilt dabei ein Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter über die erforderliche Ausbildung und praktische Erfahrung verfügen, um die Installation entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und den Vorgaben der Bauteil-Hersteller zuverlässig durchführen zu können und mögliche Gefahren erkannt werden können. Das Unternehmen muss hierfür auch über die erforderlichen Werkzeuge und Prüfeinrichtungen verfügen und Zugang zu den Informationen der Hersteller zu den Bauteilen haben Technische Änderungen vorbehalten Seite 7

8 1.4 Planungsablauf Informationsbeschaffung Vor der Konzeption einer Löschwasseranlage ist es erforderlich wichtige Gegebenheiten im Vorfeld abzuklären. Nur so ist eine effektive und optimale Planung möglich. Das Sammeln von Informationen ist unerlässlich. Für weitere Planung der Löschwasseranlagen sollten daher die wesentlichen Grundlagen für die anstehende Auslegung bekannt sein. So sollten folgende Bedingungen abgeklärt werden: Gibt es besondere Bauauflagen oder gelten für das Objekt bestimmte Sondervorschriften aufgrund besonderer Risiken oder geltenden Vorschriften für bestimmte Objektarten (wie z.b. Musterbauverordnungen für Hochhäuser, Versammlungsstättenrichtlinie)? Liegt bereits ein Brandschutzgutachten vor und was sagt dieses aus? Existiert schon ein Brandschutzkonzept und/oder gibt es bereits Absprachen mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle? Wer soll die Löschwasseranlage im Brandfall nutzen (reine Selbsthilfe, nur für anwesende Personen / Bedienung nur durch die Feuerwehr / Nutzung durch beide Personenkreise)? Welche Brandlasten sind abzusichern und welche Brandklassen müssen erfüllt werden? Welche Anforderungen werden an die Wandhydranten gestellt (Wasserlieferung, Mindestdrücke, gleichzeitige Nutzung)? Gibt es spezielle Anforderungen an die Wandhydranten (z.b. Kombinationsmodell mit Feuerlöscher und/oder Handfeuermelder)? Ist zu Nennweite der Zuleitung und des Wasserzählers ausreichend dimensioniert (insbesondere bei Löschwasseranlagen nass/trocken zu beachten!) Müssen die Rohrleitungen oder Entnahmestellen der Löschwasseranlage im frostgefährdeten Bereich installiert werden? Welcher maximale Höhenunterschied ist innerhalb der Löschwasseranlage vorhanden? o Zwischen Wasserversorgung und Feuerlöschanlage (Druckerhöhung, Füll- u. Entleerungsstation) o Zwischen Feuerlöschanlage und ungünstigst gelegener Entnahmestelle Muss eventuell hygienisch unbedenkliches Wasser als Löschwasser verwendet werden? Dieses kann z.b. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder auch in Gebäuden, in denen Lebensmittel verarbeitet/gelagert werden, erforderlich sein Löschwasserbereitstellung Nach den für Brandschutz geltenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer ist der Brandschutz als Grundschutz eine Aufgabe der Gemeinden. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen, welche Löschmittel zur Anwendung kommen sollen. Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen, Brunnen, Behältern (Löschwasserbehälter, auch Behälterfahrzeuge) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken und Gebäuden dienen dem Objektschutz im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 405. Der Lieferumfang von Wasser für den Objektschutz ist für jeden Einzelfall mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu vereinbaren. Hinsichtlich benachbarter Gebäude ist es zu berücksichtigen, dass auch während der Löschwasserentnahme die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein soll. Genauso darf die Trinkwasserentnahme nicht die Löschwasserversorgung gefährden. Es dürfen keine unübersehbaren Risiken, die den Bedarf der Wasserverteilungsanlagen gefährden, eingegangen werden. Innerhalb des Gebäudes ist aber davon auszugehen, dass im Brandfall in diesem Gebäude keine Trinkwasserentnahme mehr erfolgt. Der Ansatz des Trinkwasserbedarfs für die Dimensionierung des Versorgungsanschlusses kann daher in der Regel entfallen. Seite 8 Technische Änderungen vorbehalten

9 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sollte in einem ersten Vorgespräch mit dem örtlichen Wasserversorger besprochen werden, ob er Löschwasser für die Wandhydrantenanlage aus seinem Netz zur Verfügung stellen wird, insbesondere in welchem Umfang (Wassermenge) und mit welchen garantierten Drücken (Mindestfließdruck bei Löschwasserentnahme im Gebäude gemäß ausgewählter Löschwasseranlage, maximaler Ruhedruck) Auswahl einer Löschwasseranlage Nachdem die grundsätzliche Informationsbeschaffung erfolgt ist, sollte als nächster Schritt ermittelt werden, welcher Typ von Löschwasseranlage in Frage kommt. Löschwasseranlagen werden grundsätzlich zunächst einmal dahingend unterteilt, ob es sich um Selbsthilfeeinrichtungen, die im Brandfall durch anwesende Personen bedient werden können, handelt oder ob die Anlage ausschließlich für die Nutzung durch die Feuerwehr konzipiert ist. Dementsprechend unterscheidet man die Löschwasseranlage trocken von den typischen Wandhydrantenanlagen. Die Wandhydrantenanlagen werden dann - abhängig von der Art der Löschwasserbereitstellung nochmals untergliedert in Löschwasseranlagen nass, Löschwasseranlagen nass/trocken und einer reinen Trinkwasserinstallation mit angeschlossenen Wandhydranten. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht diese Einteilung der Löschwasseranlagen. Zusätzlich werden auch die jeweils zugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtungen oder Entnahmeeinrichtungen) mit aufgeführt. Abbildung 1 - schematische Übersicht der verschiedenen Löschwasseranlagen Die einzelnen Details zu den verschiedenen Löschwasseranlagen sind in den nachfolgenden Kapiteln 2-5 jeweils individuell für Löschwasseranlagen trocken, nass nass/trocken sowie für Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten detailliert aufgeführt. Die letztendliche Auswahl der Löschwasseranlage und der zugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen muss zum einen die unterschiedenen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigen. Zusätzlich sind aber auch Betriebssicherheit und Kosten für Errichtung und Betrieb der Löschwasseranlage sowie die Löschwasserbereitstellung (insbesondere bei Löschwasseranlagen nass/trocken ) berücksichtigt werden Technische Änderungen vorbehalten Seite 9

10 Abbildung 2 zeigt einen möglichen Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage: Abbildung 2 - beispielhafter Entscheidungsbaum für die Auswahl einer Löschwasseranlage Für die Auswahl der erforderlichen und für den jeweiligen Anwendungsfall optimalen Löschwasseranlage ist aber natürlich keine pauschale Beurteilung immer zielführend und universell verwendbar, da sie nicht alle objektspezifische Rahmenbedingungen berücksichtigen kann, Daher st es auch hilfreich, sich die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlagentypen vor Augen zu halten, um gegebenenfalls auch verschiedene Einzelaspekte abwägen zu können. Hierzu soll die nachfolgende Tabelle 1 eine Hilfestellung geben: Seite 10 Technische Änderungen vorbehalten

11 Löschwasseranlage trocken Trinkwasser-Installation mit Wandhydranten Typ S Löschwasseranlage nass Löschwasseranlage nass/trocken, unmittelbarer Anschluss Löschwasseranlage nass/trocken, mittelbarer Anschluss Bedienung durch die Feuerwehr oder anderweitig speziell geschultes Personal X X X X Bedienung durch anwesende Personen (Laien) X X X X Unmittelbarer (direkter) Anschluss an die Trinkwasserversorgung zulässig X X Eignung für frostgefährdete Bereiche X O O X X Trinkwasserqualität bleibt in der Löschwasseranlage erhalten X X Fremdeinspeisung durch Feuerwehr ist zulässig X X X Schaummittelzumischung / Schaum-Wasser-Wandhydrant zulässig X X X In der Regel keine elektrische Verkabelung erforderlich X X O Druckerhöhungsanlage wird in der Regel nicht benötigt X X X Vordruckschwankungen beeinflussen nicht die Wandhydranten X X X Wandhydrant sind bei Ventilbetätigung sofort einsatzbereit X X Stromausfall/Elektronikstörung beeinflusst nicht die Löschwasserversorgung X X X Alarmmeldung bei Betätigung eines Wandhydranten O O X X X = geeignet / zutreffend O = eingeschränkt geeignet / nur bedingt zutreffend (Sonderfall oder nur mit Zusatzausstattung) Tabelle 1 - Vor- und Nachteile der verschiedenen Löschwasseranlagen Anzahl und Installationsorte der Schlauchanschlusseinrichtungen Als nächster Schritt werden in der Regel die erforderliche Anzahl und die Installationsorte der Wandhydranten beziehungsweise Löschwasser-Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen definiert. Vorgaben hierzu können entweder in objektspezifischen Bauauflagen oder Verordnungen (z.b. Hochhaus-Richtlinie) enthalten sein oder sie sind im Rahmen eines Brandschutzgutachtens bzw. Brandschutzkonzepts festzulegen. Im Wesentlichen sollten Wandhydranten und Entnahmeeinrichtungen immer leicht auffindbar und gut erreichbar sein. In der Regel befinden sie sich daher z.b. immer in unmittelbarer Nähe zu Treppenhäusern und sonstigen Fluchtwegen. Es muss hierbei beachtet werden, dass sich die Türen später um 180 öffnen lassen sollten und dass der Feuerlöschschlauch später auch wirklich in alle Richtungen genutzt werden kann und dass bei Bedienung des Wandhydranten der Fluchtweg jedoch nicht behindert werden darf. Hierfür sind Einbauschränke besonders geeignet, jedoch darf hierdurch weder die statisch erforderliche Wandstärke unterschritten werden noch darf die vorgegebene Feuerwiderstandsdauer beeinträchtigt werden. Die Installationshöhe der Einrichtungen muss so gewählt werden, dass bei Wandhydranten das Schlauchanschlussventil später 1400 (+/- 200 mm) über Oberkante Fertigfußboden angeordernet ist. Für Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen gilt ein Maß von 1200 (+/- 400 mm) über Fertigfußboden bzw. 800 (+/- 400 mm) über Fläche für die Feuerwehr bei Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen. Die Anzahl richtet sich ganz entscheidend nach der gewählten Ausführung und den örtlichen Gegebenheiten, wobei stets die gesamte Grundfläche des Gebäudes durch die Einrichtungen abgesichert sein sollte. Nach DIN zulässig sind bei Wandhydranten mit formstabilem Schlauch 30 m Schlauchlänge bzw. 15 m bei Wandhydranten mit Flachschlauch. Im Normalfall darf der Abstand zwischen zwei Wandhydranten nicht somit mehr als 60 m bzw. 30 m betragen. Dabei sind aber auch noch bauliche Hindernisse (Trennwände, Ecken, etc.) zu beachten sowie auch Hindernisse, die erst durch den späteren Betrieb des Objektes entstehen können (Regale, Lagerflächen, Maschinenaufstellungen, etc.), die den Luftlinien-Abstand deutlich verringern können. Zwar sind technisch auch größere Schlauchlängen möglich (früher waren formstabile Schläuchen bis 35 m und Flachschläuchen bis 30 m Schlauch zulässig), jedoch sind derartige Anlagen nicht mehr DIN-konform. Diese Ausführungen sollten daher nur in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden Technische Änderungen vorbehalten Seite 11

12 1.4.5 Konzeptionierung des Rohrleitungssystems Auslegungsgrundlagen Für die Druckverlustberechnung und damit auch die Rohrleitungsdimensionierung ist es hilfreich, an dieser Stelle zunächst eine Isometriezeichnung des Rohrleistungssystems zu erstellen. Hierbei kann bei Löschwasseranlagen trocken oder nass/trocken auch sofort die Anzahl der erforderlichen Beund Entlüfter (siehe Kapitel 2.7 bzw. 5.7) und die Notwendigkeit von zusätzlichen Entleerungseinrichtungen (siehe Kapitel 2.4 bzw. 5.4) ermittelt werden. Auf Basis dieser Rohrleitungsisometrie wird nun die Dimensionierung der Löschwasserleitungen vorgenommen. Weil die Rohrleitungsdimensionierung abhängig von der gewählten Löschwasseranlage vorzunehmen ist, entnehmen Sie die weiteren Informationen hierzu bitte den jeweiligen Kapiteln unter Abschnitt 2.4, 3.4, 4.1 beziehungsweise 5.1. Bei der Auslegung von Wandhydrantenanlagen ist darauf zu achten, dass die Summe aus Druckstoß und Ruhedruck den zulässigen Betriebsdruck der Armaturen und Wandhydranten nicht übersteigen darf (bei Wandhydranten in der Regel 12 bar). Rohrleitungsverlauf und -materialien Rohrleitungen sind nach den Anforderungen der einschlägigen Normen (insbesondere DIN und DIN 1988) sowie dem anerkannten Stand der Technik und unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben auszuwählen und zu verlegen. Trinkwasser- und Nicht-Trinkwasserleitungen sind entsprechend DIN 2403 bzw. bei Löschwasserleitungen nach DIN 4066 zu kennzeichnen, Löschwasserleitungen und Zuleitungen zu Löschwasseranlagen sollten nicht durch frostgefährdete Bereiche verlegt werden. Ist dieses unumgänglich, so müssen sie durch besondere Maßnahmen ausreichend gegen Einfrieren geschützt werden, wobei auch mögliche Störfälle, wie z.b. der Ausfall der Stromversorgung (z.b. bei Rohrbegleitheizungen) hierbei mit zu berücksichtigen sind. Löschwasseranlagen nass sollten in frostgefährdeten Bereiche grundsätzlich nicht vorgesehen werden, sondern die Wandhydrantenanlage in diesen Fällen als Löschwasseranlage nass/trocken ausgeführt werden. Die Leitungen müssen für den Nenndruck PN 10 bemessen werden, sofern nicht höhere Innendrücke einen höheren Nenndruck erforderlich machen (sie hierzu insbesondere Kapitel 2.4 und 5.4). Zulässige Werkstoffe für Rohrleitungen sind in DIN Tabelle 1 beschrieben. Danach sind folgende Rohre zulässig: Rohre aus schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen nach DIN EN und DIN EN mit Gewindeverbindungen nach DIN EN oder auch mit Klemmverbindungen Rohre aus nichtrostendem Stahl nach DVGW GW 541 mit Klemmverbindungen oder Pressverbindungen nach DVGW W 534 Kupferrohre nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392 mit Rohrverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings nach DVGW GW 6, DVGW GW 8, DIN EN , -4 und -5 bei Hartlötverbindungen, nach DIN 2607 und DIN EN bei Schweißverbindungen, nach DVGW W 534 und DIN EN bei Press- und Steckverbindungen sowie nach DVGW W 534, DIN EN und -4 bei Schweißverbindungen und DVGW W 534 und DIN bei metallisch dichtenden Klemmverbindungen. Innenverzinnte Kupferrohre nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392 mit Rohrleitungsverbindungen nach DVGW GW 2 und Fittings mit Pressverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN oder Steckverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN und -4 oder Fittings mit metallisch dichtender Klemmverbindung nach DVGW W 534 und DIN EN und -4. Brennbare Werkstoffe (z.b. Kunststoffrohre) dürfen nur verwendet werden, wenn die Rohrleitungen erdverlegt werden oder die Rohrleitungen in einem Hausanschlussraum eingebaut sind, in dem keine Brandlast vorhanden ist. Flexible Anschlußleitungen aus Edelstahl können zum Ausgleich von seitlichen Verschiebungen und Winkelbewegungen verwendet werden, z.b. als Kompensatoren vor und hinter Druckerhöhungsanlagen. Seite 12 Technische Änderungen vorbehalten

13 Kommen innerhalb der Löschwasseranlage verschiedene Werkstoffe zur Anwendung, so ist besonders darauf zu achten, dass es später nicht zu elektrochemischer Korrosion kommt. Press-, Klemm und Steckverbindungen sind bei Löschwasseranlagen trocken und nass/trocken nur dann zulässig, wenn sie für den Einsatz (insbesondere im Hinblick auf die Kräfte beim Füllvorgang sowie äußere Brandeinwirkung bei leerer Leitung) geeignet sind. Dieses darf dann angenommen werden, wenn Sie von einer anerkannten Prüfstelle für die Verwendung in Wasserlöschanlagen (wie zum Beispiel Trocken-Sprinkleranlagen oder Sprühwasserlöschanlagen) freigegeben wurden. Dichtungsmaterialien müssen konstruktiv (z.b. Kupplungen mit gekammerter Dichtung) oder durch entsprechende Werkstoffauswahl (z.b. Metalkammdichtung) ausreichend gegen Brandeinwirkung geschützt sein, sofern die Leitungen nicht in Schächten oder Kanälen der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN verlegt sind. Bei allen Rohrleitungen muss ein funktionsfähiger Potenzialausgleich nach den einschlägigen Normen der Elektrotechnik hergestellt werden. Anforderungen an Armaturen Sollen innerhalb Löschwasseranlagen oder in der Zuleitung zur Löschwasserleitung Armaturen installiert werden, so darf von diesen Armaturen keine Beeinträchtigung der Löschwasseranlage ausgehen können. Sie sind mindestens für den gleichen Nenndruck wie die Löschwasserleitung selber zu bemessen. (Wand-)hydranten, Schieber und sonstige Bedieneinrichtungen von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen müssen stets gut zugänglich sein und jederzeit ohne Schwierigkeiten betätigt werden können. Besondere Anforderungen an Absperreinrichtungen Absperreinrichtungen sind möglichst zentral anzuordnen und sofern sie die Löschwasserbereitstellung beeinflussen können besonders zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Schließen zu sichern. Armaturen mit einem Schließvorgang auf/zu durch eine 90 Drehung der Betätigungseinrichtungen (z.b. Kugelhahn) dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie als Absperrorgane für Wartungsarbeiten dienen und nicht für den regelmäßigen Gebrauch bestimmt sind. In Löschwasseranlagen trocken sind Absperreinrichtungen (außer der Einspeisearmatur und den Entnahmearmaturen) grundsätzlich nicht zulässig. Besondere Anforderungen an Schmutzfänger für Feuerlöschanlagen / Filteranlagen Bei Löschwasseranlagen nass/trocken sollte zum Schutz der Füllarmatur der Füll- und Entleerungsstation immer ein Schmutzfänger vorgeschaltet sein. Es muss aus ausreichend korrosionsbeständigem Material bestehen und die Maschenweite darf 0,25 mm nicht unterschreiten. Ebenso empfiehlt es sich bei mittelbar angeschlossenen Anlagen den Schwimmerventilen am Vorbehälter ebenso stets einen Schmutzfänger vorzuschalten, um Störungen an den Schwimmerventilen zu vermeiden. Filteranlagen sollten Löschwasseranlagen nass oder nass/trocken nicht vorgeschaltet sein, um Störungen bei größeren Wasserentnahmemengen zu vermeiden. Sie sollten bei diesen Anlagen stets erst im Abgang zu den Trinkwasserverbrauchern installiert werden (siehe auch die schematische Darstellung der Anlagen in Kapitel 4.1 bzw. Kapitel 5.1). Besondere Anforderungen an Druckminderer in Feuerlöschanlagen Gemäß DIN sind Druckminderer generell in Feuerlöschleitungen zu vermeiden. Sind diese unumgänglich, so sind die örtlichen Bestimmungen des Brandschutzes zu beachten. Die minimal notwendigen Druckwerte an den Entnahmestellen dürfen nicht beeinflusst werden. Der Einsatz von Druckminderern kann unter folgenden Umständen notwendig werden: Bei der Versorgung von mehreren Stockwerken ist unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Drücke an den Entnahmestellen, die Aufteilung in mehrere Druckzonen notwendig. In solchen Fällen wird der Druckminderer entweder in die Zonensteigleitung oder in die Stockwerksleitung eingebaut. Bauartenbedingt, verläuft die Kennlinie einer vorgeschalteten Druckerhöhungsanlage so, dass in gewissen Bereichen (oftmals bei geringer oder ohne Wasserabnahme) die maximal zulässigen Druckwerte der Entnahmestellen oder sonstiger Feuerlöschkomponenten Technische Änderungen vorbehalten Seite 13

14 überschritten werden. Hierbei kommt der Druckminderer direkt hinter der Druckerhöhungsanlage zum Einsatz. Bei Vordruckschwankungen größer als 1 bar können Druckminderer und Druckerhöhungsanlage hintereinander geschaltet erforderlich werden. Höhere Eingangsdrücke verschieben die Pumpenkennlinie nach oben. Dieses hat zur Folge, das bei dem definierten Ausschaltdruck ein größerer Volumenstrom zustande kommt. Der höhere Volumenstrom verursacht beim Abschalten der Pumpe somit einen höheren Druckstoß. Druckminderer dürfen nicht nach der Nennweite der Rohrleitungen dimensioniert werden. Die eingesetzten Druckminderer müssen für den zu erwartenden Spitzendurchfluss geeignet sein (siehe hierzu Tabelle 4 und 5 der DIN ) Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz Möglichst sofort in Absprache mit dem Wasserversorgungsunternehmen sollte dann die Anschlussart an das Trinkwassernetz diskutiert werden, sofern eine derartiger Anschluss vorgesehen ist. Grundsätzlich ist nach DIN der unmittelbare Anschluss von Feuerlöschanlagen an das Trinkwassernetz nur dann zulässig, wenn Stagnation innerhalb des Leitungsnetzes konstruktiv ausgeschlossen ist. Hierzu kann entweder die Feuerlöschleitung im Normal entleert gehalten werden (Löschwasseranlage nass/trocken, siehe Kapitel 5) oder die Feuerlöschleitungen müssen mittels nachgeschalteter Verbraucher ständig durchspült werden, wobei die Verbrauchsmengen mindestens so groß sein müssen wie der Brandschutzbedarf, der der Planung zugrunde liegt. Bei trinkwasserführenden Zuleitungen zu Vorlagebehälter sowie bei Zuleitungen zu Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die unmittelbar angeschlossen sind, ist durch konstruktive Maßnahmen eine ausreichende Wassererneuerung sicherzustellen. Dies geschieht im Idealfall durch die Anbindung einer Verbrauchsleitung, die unmittelbar vor der Feuerlösch- und Brandschutzanlage bzw. vor der Nachspeisearmatur des Vorbehälters abgriffen wird. Der Abstand zwischen dem Abzweig dieser Verbrauchsleitung und dem Punkt, bis zu dem es ohne Absicherung zur Stagnation kommen kann, darf maximal 10 x Rohrleitungsnennweite betragen. Bei einer Rohrleitung in DN 80 also pauschal betrachtet bis zu 0,8 m. Ein Alibispülbecken ist selbstverständlich für diese Verbrauchsleitung nicht ausreichend. Die angeschlossenen Verbraucher müssen selbstverständlich über mindestens die gleiche Spülleistung verfügen, wie eine automatische Spüleinrichtung. Vor allem muss die Entnahme häufig und regelmäßig erfolgen, d.h. ein ständiges Durchfließen der Verbrauchsleitung muss gewährleistet sein. Ist der Abgriff durch eine entsprechende Verbrauchsleitung nicht möglich, ist der Einsatz einer automatischen Spüleinrichtung notwendig. Bei Spüleinrichtungen ist einmal wöchentlich selbsttätig ein Wasservolumen vom 1,5fachen Leitungsinhalt der Zuleitung bis zur Feuerlösch- und Brandschutzanlage zu spülen. Dabei sollte der Volumenstrom bei % des Berechnungsdurchflusses liegen. Unmittelbarer Anschluss Besitzt die Feuerlösch- und Brandschutzanlage einen direkten Anschluss in Form eines festen Anschlusses (also ohne freien Auslauf nach DIN EN1717) an das Trinkwassernetz, so spricht man von einem unmittelbaren Anschluss. Auch ein Anschluss mittels Systemtrenner oder Rohrtrenner gilt also als unmittelbarer Anschluss. In diesem Fall müssen auch innerhalb der Feuerlöschanlage alle geltenden Normen und Vorschriften für Trinkwasserinstallationen erfüllt werden. So muss eine ausreichende Wassererneuerung in allen Anlagenteilen sichergestellt sein. Ferner darf kein Nichttrinkwasser (z.b. Wasser aus Feuerwehrfahrzeugen, Löschteichen oder Schaummittelzusätze) eingespeist werden, so dass Fremdeinspeisungen grundsätzlich unzulässig sind. Das Wasserversorgungsnetz, Wasserzähler und sämtliche Einrichtungen vor der Löschwasseranlage müssen gemäß dem maximal zu erwartenden Spitzenvolumenstrom ausreichend bemessen sein. Dabei ist zu beachten, dass der Löschwasserbedarf in vielen Fällen den Trinkwasserbedarf übersteigt. Eine entsprechende Anpassung der Trinkwasserversorgungsanlage an den erhöhten Bedarf würde zu einer Überdimensionierung führen, mit der Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von unzulässigen Verkeimungen, und ist somit nicht zulässig. Die Installation von Wandhydrantenanlagen mit unmittelbarem Anschluss an das Trinkwassernetz muss durch eine im Installateurverzeichnis eines WVU eingetragene Fachfirma erfolgen. Seite 14 Technische Änderungen vorbehalten

15 Aus brandschutztechnischer Sicht ist der unmittelbare Anschluss von Löschwasseranlagen meist die zuverlässigere Lösung, da die Wasserversorgung als nahezu unerschöpflich angesehen werden kann und Störungen wie zum Beispiel ein Stromausfall in alle Regel nicht zum vollständigen Ausfall der Löschwasseranlage führen. Aus Sicht der Trinkwasserversorgung ist diese Anschlussart jedoch oftmals problematisch, da Löschwasseranlagen in der Regel nur selten benutzt werden und somit eine Gefahr hinsichtlich Stagnation und damit Verkeimung der Trinkwasseranlage darstellen können. Bei Löschwasseranlagen nass/trocken ist zudem der in der Regel deutlich höhere Volumenstrom für die Flutung der im Normalfall leeren Löschwasserleitung zu beachten, der im Brandfall kurzfristig aus dem Trinkwassernetz entnommen wird. Mittelbarer Anschluss Wenn die Feuerlösch- und Brandschutzanlage durch die Zwischenschaltung eines drucklosen Vorbehälters mit freiem Auslauf nach DIN EN 1717 und anschließender Druckerhöhungsanlage keine direkte Verbindung zum Trinkwasser-Versorgungsnetz hat, spricht man von einem mittelbaren Anschluss. Diese Anlagen gelten als Nichttrinkwasser-Anlagen, so dass DIN 1988 für Anlagenteile hinter dem freie Auslauf in der Regel keine Anwendung mehr findet. Die Errichter der Wandhydrantenanlage muss bei einem mittelbarem Anschluss für die Arbeiten ab dem freien Auslauf somit nicht zwingend in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein. Der mittelbare Anschluss ist aus brandschutztechnischer Sicht oftmals problematisch, da im Falle eines Stromausfalls oder auch anderen Störung der Druckerhöhungsanlage die Löschwasseranlage nicht mehr einsatzbereit ist. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes müssen daher besonders auch Aspekte wie Redundanzanlagen, Phasenausfallüberwachung, Notstromversorgung und ähnliche Maßnahmen erörtert werden, die die Betriebssicherheit der Löschwasseranlagen erhöhen. Die häufigsten Gründe, weshalb dennoch eine Löschwasseranlage mit mittelbarem Anschluss vorgesehen wird, sind dabei folgende: Die Feuerlöschanlage weist einen so hohen Spitzendurchfluss auf, dass sie eine Gefahr für vorgeschaltete Trinkwasserverteilungsanlagen darstellt (z. B. Druckabsenkung, Druckstöße). Eine ausreichende Wassererneuerung in allen Anlagenteilen kann nicht sichergestellt werden und es besteht somit die Gefahr der Stagnation im Leitungssystem. Die Feuerlöschanlage soll über eine Fremdeinspeisung verfügen oder dem Löschwasser sollen Zusätze zugemischt werden, wie z.b. bei Schaum-Wasser-Wandhydranten. Trinkwasserleitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Leitungen einer Eigenwasserversorgung sollen zur Löschwasserversorgung zusammengeführt werden. Auch beim mittelbaren Anschluss ist die Zuleitung bis zum freien Auslauf natürlich als Trinkwasserleitung anzusehen und entsprechend auszulegen. Hier gelten alle vorher dargestellten Regeln für direkte Trinkwasseranschlüsse. Insbesondere auf die Vermeidung von Stagnation in der Zuleitung zum Vorlagebehälter ist zu achten. Die nachfolgende Abbildung 3 zeigt beispielhaft einen unmittelbaren Anschluss mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung zur Spülung der Zuleitung. 924 Abbildung Beispiel eines mittelbaren Technische Änderungen Anschlusses vorbehalten mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung Seite 15

16 1.4.7 Auslegung eines Vorlagebehälter bei mittelbarem Anschluss Der Vorlagebehälter muss geschlossen sein und ständig in Verbindung mit der Atmosphäre stehen. Die Ausführung kann zum Beispiel nach DIN EN erfolgen. Das Material des Behälters sollte lichtundurchlässig sein, bzw. der Installationsort sollte über keine Sonneneinstrahlung verfügen, damit eine unnötig hohe Verkeimung vermieden wird. Der Behälter sollte über einen Überlauf verfügen, damit bei einer evtl. Funktionsbeeinträchtigung der Zulaufarmatur kein unkontrollierter Wasseraustritt zustande kommt. Der Querschnitt des Überlaufes muss 4x des Zulaufquerschnittes betragen. Der Zulauf zum Vorlagebehälter erfolgt durch eine oder mehrere wasserstandsabhängig gesteuerte Armaturen als freier Auslauf nach DIN EN 1717 und DIN EN bzw. DIN EN Im Bereitschaftszustand darf der Wasserinhalt des Behälters keine Verbindung zur Nachspeisearmatur besitzen Die wasserstandsabhängig gesteuerten Armaturen dürfen nicht plötzlich öffnen und schließen (Öffnungs- und Schließzeit > 0,5 s). Die Nennweite von Schwimmerventilen ist auf DN 50 zu begrenzen. Bei großen Bedarfsmengen sind mehrere Schwimmerventile oder ein Membranventil mit Nennweite > DN 50 zu verwenden. In den Behälter ist eine Füllstandsabfrage einzubringen, die bei Minimalpegel, einer nachgeschalteten Druckerhöhungsanlage als Wassermangelschutz dient und so einen Trockenlaufen der Pumpen verhindert. Der Vorlagebehälter ist so auszuführen, dass eine ausreichende Nachführung von Löschwasser sichergestellt ist. Dabei sollte der zu vom Wasserversorger garantierte Mindestvolumenstrom und sowie Volumenstrom der Nachspeisearmatur mindestens so groß wie der Spitzenvolumenstrom der Löschwasseranlage sein. Kann das Löschwasser nicht in der erforderlichen Menge nachgespeist werden, so muss der Vorlagebehälter so vergrößert werden, dass die erforderliche Wassermenge für einen Zeitraum von zwei Stunden bereitgestellt wird. Selbst wenn die Wassernachspeisung größer als die Löschwasserabnahme ist, darf das Behältervolumen nicht beliebig klein gewählt werden. Bei der Berechnung sind Schalthysteresen von Zulaufarmaturen und von Schwimmerschaltern, evtl. Strudelbildungen, turbulente Strömungen, etc. zu berücksichtigen. Dabei hat es sich bewährt die Behältergröße entsprechend der Berechnung nach DIN für Trinkwasseranlagen durchzuführen. Anstelle von mehreren Vorbehältern für unterschiedliche Löschanlagen kann ein gemeinsamer Vorbehälter eingesetzt werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des gemeinsamen Betriebes berücksichtigt werden und andere Bestimmungen nicht entgegenstehen. Alternativ zu Vorlagebehältern können auch Löschwasserbehälter, Löschwasserbrunnen nach DIN 14210, Löschwasserteiche nach DIN und Regenwasserrückhaltebecken sowie Behälter anderer Löschanlagen verwendet werden, wenn die Gleichzeitigkeit und die Anforderungen des gemeinsamen Betriebs berücksichtigt werden und andere Bestimmungen dem nicht entgegen stehen Auswahl einer Druckerhöhungsanlage für die Löschwasseranlage Druckerhöhungsanlagen in Löschwasseranlagen sind oftmals problematisch, da Störungen dieser Anlagen zu einer Funktionsbeeinträchtigung bzw. zum kpl. Funktionsausfall der Löschwasseranlage führen können. Ist der Einsatz einer Druckerhöhungsanlage unumgänglich, muss der Auslegung und Ausführung einer großen Bedeutung zukommen. So lassen einige Einsatzbedingungen nur einen mittelbaren Anschluss zu und somit ist in diesen Fällen eine Druckerhöhungsanlage unumgänglich. Des Weiteren kommen Druckerhöhungsanlagen zum Einsatz, wenn die erforderlichen Druckwerte bzw. Volumenströme an den Entnahmestellen der Löschwasseranlage nicht durch die Trinkwasserversorgung gewährleistet werden können. Druckerhöhungsanlagen sind grundsätzlich so auszulegen, zu betreiben und zu unterhalten, dass die ständige Betriebssicherheit der Wasserversorgung gegeben ist und weder die öffentliche Wasserversorgung noch andere Verbrauchsanlagen störend beeinflusst werden. Eine nachhaltige Veränderung der Trinkwassergüte muss bei unmittelbaren Anschluss ausgeschlossen sein. Seite 16 Technische Änderungen vorbehalten

17 Ausführung der Druckerhöhungsanlage: Für Feuerlöschzwecke ist eine Einpumpenanlage ausreichend, jedoch ist die Frage, ob eine Redundanz aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, besonders zu beleuchten. In diesen Fällen ist dann aber in der Regel eine 100%ige Redundanzanlage einzusetzen, da ein Ausfall der Steuerung ebenso möglich ist, wie der Ausfall einer einzelnen Pumpe. Bei mittelbarem Anschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass die Pumpe gegen Trockenlaufen / Wassermangel geschützt ist. Bei unmittelbarem Anschluss kann von einem Flatterschaltungen sind durch geeignete Maßnahmen (z.b. Ansteuerung über Grenztaster oder Drehzahlregelung der Pumpe) zu vermeiden. Wenn hinter der Druckerhöhungsanlage kein Druckminderer installiert ist, soll die Druckdifferenz zwischen Ein- und Ausschaltdruck nicht größer als 2,5 bar sein. Der Endruck der Druckerhöhungsanlage sollte in der Regel den Wert von 10 bar nicht überschreiten. Aufstellung und Unterbringung der Druckerhöhungsanlage Der Aufstellungsort sollte so gewählt werden, dass der Vordruck der Pumpe mindestens 0,5 bar beträgt. Der Raum muss frostfrei, gut belüftet, abschließbar und nicht anderweitig genutzt sein. Schädliche Gase dürfen nicht in den Raum eindringen. Ein ausreichend bemessener Entwässerungsanschluss ist erforderlich. Der Betriebsraum der Druckerhöhungsanlage sollte nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnund Schlafräumen liegen. Beispieldarstellung einer Druckerhöhungsanlage für Feuerlöschzwecke: Abbildung 4 - Vorderansicht einer GLORIA Druckerhöhungsanlage FLP II Abbildung 5 - Rückseite einer GLORIA Druckerhöhungsanlage FLP II Technische Änderungen vorbehalten Seite 17

18 Allgemeine Empfehlungen in Bezug auf die konzeptzonale Ausführung einer Druckerhöhungsanlage zur Erzielung der erforderlichen Betriebssicherheit, gemäß Stand der Technik: Die Pumpe ist in regelmäßigen Abständen automatisch einzuschalten, damit ein Festsetzen der Mechanik vermieden wird. Die Absperrklappen vor und hinter der Druckerhöhungsanlage sind gegen unbefugtes Betätigen zu sichern. Der Hauptschalter zur Abschaltung der Versorgungsspannung ist nicht für jedermann frei zugänglich. Sobald sich die Druckerhöhungsanlage nicht mehr im normalen Automatikmodus befindet, z. B. durch das Umschalten von der Betriebsart Automatik in Hand oder in Aus, ist dieses durch geeignete Einrichtungen zu melden. Priorität hat der Brandschutz, vor dem Pumpenschutz. Das bedeutet folgendes: o Bei einem Drahtbruch in der Trockenlaufschutzleitung (Druckschalter Zulaufseite oder Schwimmerschalter im Vorbehälter) wird die Pumpe nicht abgeschaltet. o Bei einem Drahtbruch in der Pumpenansteuerungsleitung (Druckschalter Enddruckseite) läuft die Pumpe an. o Bei Drahtbruch oder Kurzschluss in der Pumpenansteuerungsleitung (Fern Ein/Aus) läuft die Pumpe an. Dieses wird durch spezielle Steuergeräte erzielt, welche mit der Funktion der Linienauswertung bzw. den Schleifen einer Füll- und Entleerungsstation vergleichbar sind. o Die Abschaltung der Pumpe durch Schutzeinrichtungen, wie z. B. bei Übertemperatur, sollte nur erfolgen, wenn keine Löschwasserentnahme vorhanden ist. Eine Beeinflussung der Spannungsversorgung, z. B. durch den Ausfall eines Außenleiters, ist durch geeignete Einrichtungen zu melden. Die wichtigsten Betriebszustände der Druckerhöhungsanlage, wie z. B. Betrieb und Störung sind durch geeignete Einrichtungen an einer ständig besetzten Stelle zu melden, damit bei einer Beeinflussung der Betriebsbereitschaft, entsprechende Sofortmaßnahmen ergriffen werden können. Das druckabhängige Ein- und Ausschalten der Pumpe ist während der Löschwasserentnahme zu vermeiden. Somit wird gewährleistet, dass bei einem Löschangriff mit evtl. nur einen Wandhydranten mit geringer Wasserentnahme, keine Wurfweitenänderung durch das Einund Ausschalten der Pumpe entsteht. Dieses ist durch eine Drehzahlregelung der Pumpe ebenso realisierbar wie durch eine Kombinationsansteuerung von Fern Ein/Aus und Druckschaltersteuerung. Die Auswertung Fern Ein/Aus sollte hierbei, wie bereits oben erwähnt, auf Drahtbruch und Kurzschluss überwacht werden. Die Auswertung des Fern Ein/Aus erfolgt je nach Löschwasseranlage unterschiedlich. o o Bei der Löschwasseranlage nass Die Ansteuerung Fern Ein/Aus erfolgt über die Verkabelung der Grenztaster die an den Schlauchanschlussventilen innerhalb der Wandhydranten montiert sind. Bei der Löschwasseranlage nass/trocken Die Ansteuerung Fern Ein/Aus erfolgt über die Verkabelung des potentialfreien Kontakts (Pumpenansteuerung) der elektrischen Steuerung der Füll- und Entleerungsstation. o Bei Löschwasseranlagen trocken ist dagegen eine fallspezifische Betrachtung der bestmöglichen Ansteuerung erforderlich. Eine Druckerhöhungsanlage für Löschwasseranlagen ist ein sicherheitsrelevanter Hauptbestandteil der gesamten Anlage. Störungen dieser Anlagen können zu einem kpl. Ausfall der Löschwasserversorgung führen. Somit werden an die elektrische Installation hohe Ansprüche gestellt: Die elektrische Anlage zur Löschwasserversorgung muss mit einer eigenen Zuleitung direkt von dem Hauptverteiler eingespeist werden. (DIN VDE 0108 Teil 1) Seite 18 Technische Änderungen vorbehalten

19 Die elektrischen Leitungen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung müssen i. d. R. so ausgeführt oder durch Bauteile so verkleidet werden, dass diese bei äußerer Brandeinwirkung für eine Zeitdauer von 90 Minuten funktionsfähig bleiben. (Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1) Je nach Bundesland können jedoch auch Abweichungen hiervon möglich sein. Im Zweifelsfall sind die geltenden Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. (DIN VDE 0100 Teil 560) Beim Anschluss sind die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU zu beachten. Der Querschnitt der elektrischen Anschlussleitung ist nach dem Gesamtanschlusswert zu bestimmen. Die externe Absicherung erfolgt nach DIN VDE 0100 Teil 430. Ein Potentialausgleich der Rohrleitung vor und hinter der Druckerhöhungsanlage hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Druckerhöhungsanlage bedarf gegebenenfalls einer Sicherheitsstromversorgung. Diese kann notwendig werden, da Druckerhöhungsanlagen für Löschwasserzwecke der Gruppe von notwendigen Sicherheitseinrichtungen angehören, die im Gefahrenfall (insbesondere im Brandfall) der Sicherheit von Personen dienen. Die Notwendigkeit einer Sicherheitsstromversorgung wird i. d. R. in folgenden Verordnungen bzw. Vorschriften geregelt. o Bauordnungsrichtlinien o Arbeitsschutzrichtlinien Je nach Bundesland oder aber auch je nach Gebäudeart findet eine unterschiedliche Regelung statt. Im Zweifelsfall sind die geltenden Vorschriften bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. Ist gemäß den geltenden Richtlinien eine Sicherheitsstromversorgungsanlage notwendig, so wird die Ausführung dieser Anlage durch die DIN VDE 0108 Teil 1 reglementiert. Wenn nur eine Stromquelle für Sicherheitszwecke vorhanden ist und keine zweite Stromquelle gefordert ist, darf diese nicht für andere Zwecke verwendet werden. (DIN VDE 0100 Teil 560) Auflagen durch ein evtl. vorliegendes Brandschutzgutachten sind ebenso zu berücksichtigen. Anforderungen an evtl. erforderliche Sicherheitsstromversorgungsanlagen für Anlagen zur Löschwasserversorgung: Die Nennbetriebsdauer der Ersatzstromquelle muss 12 Stunden betragen. Die Umschaltzeit auf die Ersatzstromquelle darf max. 15 Sekunden betragen. Zulässige Ersatzstromquellen sind dabei in DIN VDE 0108 Teil 1 definiert: Ersatzstromaggregat sowie Schnell- und Sofortbereitschaftsaggregat gemäß DIN VDE 0108 Teil 1 (z. B. durch ein Dieselaggregat). Besonders gesichertes Netz Für ein besonders gesichertes Netz müssen die beiden voneinander unabhängigen Einspeisungen folgenden Anforderungen genügen: o Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung aus der einen Einspeisung muss die andere Einspeisung mindestens die Versorgung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen übernehmen. o Fehler im Stromversorgungsnetz der einen Einspeisung dürfen keine Störungen in Stromversorgungsnetz der anderen Einspeisung auslösen. Dies liegt z. B. vor bei: - Einspeisung aus einem öffentlichen Verteilungsnetz und einem davon unabhängigen Kraftwerk (z. B. öffentliches Netz und Ersatzstromaggregat, in der Praxis die gebräuchlichste Art) Technische Änderungen vorbehalten Seite 19

20 - Zwei voneinander unabhängigen Kraftwerken (z. B. Eigenstromerzeugung durch Firmeneigenes Wärmekraftwerk und Dieselersatzstromaggregat / keine gängige Praxis). - Zwei voneinander unabhängigen öffentlichen Verteilungsnetzen, netzschutztechnisch entkoppelt (Findet man ggf. nur in Großbetrieben wie z. B. in der Chemieindustrie. Somit keine gängige Praxis). Klärung meist nur über das Energieversorgungsunternehmen möglich. Die Umschaltung auf eine zulässige Ersatzstromquelle wird durch eine Netzüberwachung und Umschaltung bei Netzausfall erreicht. Dieses wird durch ein Netzumschaltgerät am Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung realisiert. (siehe auch das Kapitel Zubehör / Netzumschaltgerät) Auswahl der geeigneten Schlauchanschlusseinrichtungen Unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorgaben zur Auswahl in dem Kapitel der jeweiligen Löschwasseranlage ist nun die geeignete Schlauchanschlusseinrichtung auszuwählen. Zu unterscheiden sind dabei Löschwassereinspeise- und entnahmeeinrichtgungen, die ausschließlich in Löschwasseranlagen trocken zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 2) und Wandhydranten, die in erster Linie Selbsthilfezwecken dienen, aber je nach Ausführung auch von der Feuerwehr mit genutzt werden können (siehe Kapitel 3 bis 5). Wandhydranten sind zu unterscheiden in die mittlerweile üblichen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, die auch zur Anwendung durch nicht speziell geschultes Personal geeignet sind, und den Wandhydranten mit Flachschlauch (Feuerwehr-Druckschlauch), die nur für speziell geschulte Kräfte (z.b. eine Werkfeuerwehr) bestimmt sind und somit z.b. in öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht eingesetzt werden dürfen sondern hauptsächlich nur noch im Industriebau eine Rolle spielen. Wandhydranten sind aufgrund des Löschmediums Wasser grundsätzlich nur für die Brandklasse A nach DIN EN 3 (feste, glutbildende Stoffe) geeignet. Die einzige Ausnahme bilden Wandhydranten mit Schaummittelzumischung, so genannte Schaum-Wasser-Wandhydranten, die je nach Schaummittel auch die Brandklasse B (flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe) mit abdecken können. Sofern besondere optische Ansprüche gestellt werden, gestattet es die DIN mittlerweile neben Schränken aus Edelstahl auch Wandhydranten mit Türen aus transparenten Werkstoffen zu verwenden. Hierbei bietet sich als kostengünstige Variante Plexiglas oder Makrolon an oder als widerstandsfähigere Oberfläche ESG-Glastüren. Die nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft derartige Sonderausführungen. Abbildung 7 Modell 7002 S mit transparenter ESG-Glastür Abbildung 6 - Modell 7152 S aus Edelstahl mit ausgestanzten Piktogrammen Abbildung 8 - Modell 7112 S Sonderausführung Köln/Bonn (ähnlich DIN) Seite 20 Technische Änderungen vorbehalten

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